4966
rung der zur Beförderung von Auswanderern konzessionirten Personen 2c. vom 6. September 1853 (Min. Bl. f. d. innere
Verw. S. 201), »daß Trans portverträge nur mit solchen Per ⸗ sonen abgeschlossen werden dürfen, welche sich durch den Besitz zur Zeit gültiger, von der kompetenten Behörde ausgestellter
Uuswanderungskonsense, oder wenigstens solcher Pässe legiti⸗ miren, welche für die beabsichtigte Reise gültig sind,« hierdurch aufgehoben. . Berlin, den 1. Dezember 1869. . . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
Bekanntmachung. . Ich habe den Berg- Rath Dr. Wedding beauftragt, auch in diesem Jahre einen Eyklus von öffentlichen und unentgeltlichen
Vorträgen zur Ausbreitung nützlicher Kenntnisse zu halten. den 4. Januar, Abends
Diese Vorträge werden Dienstag, der l 7 Uhr, im Bibliotheksaale der Königlichen Bergakademie (Lust⸗ garten, Gebäude der alten Börse) beginnen und in den folgen⸗ ben Wochen um dieselbe Zeit fortgesetzt werden. Dieselben
sollen die geognostische Beschaffenheit der Umgegend von Berkin unter besonderer Berücksichtigung der
Bohrungen auf Steinsalz und Braunkohlen be⸗
hand eln. Jeder Vortrag wird ca. 1 Stunde dauern. Der Saal, welcher 180 Sitzplätze umfaßt, wird 37 Uhr geöffnet. Berlin, den 3. Dezember 1869. . .
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Itzenplitz.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Regierungs- und Schul⸗Rath Kohler ist der König⸗ lichen Regierung zu Sigmaringen überwiesen worden.
Der praktische Arzt Dr. Roers zu Mülheim a. Rh. ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Mülheim ernannt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich 13. Reuß nach Wernigerode.
Se. Epcellenz der General-Lieutenant, General àz la suite Sr. Majestät des Königs und Führer der Garde- Kavallerie— Division Graf von der Goltz, nach Lübbenau.
Der General⸗Major, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 3. Garde ⸗ Kavallerie⸗Brigade, Graf von Brandenburg II., nach Domanze in Schlesien.
Personal - Veränderungen.
LE. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2ꝛcc. A. Ernennungen. Beförderungen und Verseßungen. Den 21. Dezember. Prinz Victor v. Ratibor u. Corvey, in der Armee, und zwar Wja suste des Garde⸗Hus. Regts., vorläufig ohne Patent, angestellt. B. Abschiedsbewilligung en ꝛc. Den 1 8. Dezember. v. Borcke, Gen. Maj. a. D., bisher Kommandant von Rendsburg, mit seiner Pens. zur Disp. gestellt. Bei der Landwehr. Den 18. Dezem⸗ ber. Emmerskeben, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bat. (Graudenz) 4. Osipr. Landw. Regts. Nr. 5, mit Pens. und der Landw. Armee⸗ Unif. der Abschied bewilligt. Den 21. Dezember., v. Münch, Sec. Lt. von der Res. des 6. Thür Inf. Regts. Nr. 95, der Abschied bewilligt. v. Franckenb erg, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, der Abschied ertheilt. Beamte der Militär⸗ Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 2. Dezember. Opitz, Kanzlei Rath und Registrator vom großen Generalstabe, zum expedirenden Sekretär, Stöcker, Kanzlei - Diätar vom großen Generalstabe zum Registrator ernannt.
II. In der Marine.
Marine⸗Beamte. Durch rf des Marine⸗Ministeriums. Den 70. Dezember. Schmuder, Hülfs Magazin ⸗Aufseher, zum etatsmäßigen Magazin ˖Aufseher ernannt.
die Versender, von der undekla⸗
Aufforderung an 2c. Abstand zu
rirten Verpackung von Geld in Briefe nehmen.
Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung des deklarirten Werth⸗ betrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Ver⸗ fahrens der Postanweisung dar.
Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nach Entfernungsstufen und resp. nach dem Ge— wichte zu berechnenden Fahrpost⸗Porto, eine Assekuranzgebühr für den deklarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sen—
dungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, so wie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind: . unter und bis 50 Thlr. Sgr.
über 50 biz ; . 100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen 1 Sgr. für Entfernungen über 15 bis 50 Meilen 1 Sgr. 2 Sgr. für größere Entfernungen 2 Sgr. 3 Sgr. Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post⸗Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. Dasselbe ist gegenwärtig innerhalb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirks, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxeniburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Postanweisung nach Orten, welche im Norddeutschen Post.
bezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind,
beträgt: bis 25 Thlr. überhaupt g über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt 4 Sgr
Beim Gebrauche einer Post⸗Anweisung wird das zeit. raubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post⸗Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen uͤber den Befund an Geld niemals erwachsen können.
Um so mehr darf die Postbehörde an die Ver— sender die erneute Aufforderung richten sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werthsangabe oder von dem Verfahren der Post⸗Anweisung Gebrauch zu machen.
Berlin, den 13. Dezember 1869.
Der Ober⸗Post Direktor. Sachße.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms ⸗Universität zu Berlin im Winter ˖ Semester 1869/75. Im Sommer ⸗Semester 1869 sind imma⸗ srikulirt gewesen 1958. Davon sind abgegangen 606. Es sind dem nach geblieben 1353. Dazu sind in * emester gekommen 95. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2310. Die theologische Fakultät zählt: Inländer 268, Ausländer 6, Summa 335. Die juristische Fakultät zaͤhlt: Inländer 501, Auslän der 160, Summa 661. Die medizinische Fakultät zählt: Inländer 368, Ausländer 8l, Summa 439. Die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 588, b) Inländer mit dem Zeügniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom T Juni 1834 —, ) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach 8. K desselben Reglements 56s, Summa 644, h Ausländer 231, Summa S756. Gesammtsumme 2310. Außer diesen immatrikulirten Studiren. den besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vot— lefungen berechtigt: 1 nicht immgtritulirte Pharmgceuten 111 Y nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene 40, 3) Eleven des Friedrich. Wilhelms-⸗Instituts 102, 4) Eleven der medizinisch-chirurgischen Ala demie für das Militär und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 83, 5s) Eleven der Bau Akademie 650, 6) Berg . Akademiker R 7) Studirende der Gewerbe⸗Akademie, welche den Kursus in der I. Ab⸗ theilung absolvirt haben 253. 8) Eleven des landwirthschaftlichen Lcht⸗ Instituss, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum einjährigtn Militärdienst sind, 45, 93 Remunerirte Schüler der Akademie der Künste 6, 10 Von dem Rektor ohne Immatrikulation zugelassen 3. Die Gesammizahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 140. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 3714.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. Dezember. Se. Majestät der König empfingen heute den Hauptmann von Jasmund persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Kronprin. zen, Behufs persönlicher Meldung, und nahmen die Vor träge des Ministers des Königlichen Hauses und des Polizeh Präsidenten von Berlin entgegen.
— Ihre Majestät dien Königin wohnte gestern de Weihnachtsbescheerung des Dorotheenstädtischen Bezir kõvereint in Arnims Hotel bei. — Die Weihnachtsbescheerung des König⸗ lichen Hofes findet heute im Königlichen Palais statt.
— Bei Annahme des Gesetzes, betreffend die Gewährum der Rechtshülfe, hat der Reichstag beschlossen: den Bunde kanzler zu ersuchen: die geeigneten Schritte zur Herbeiführung des Abschlusses von Juris diktions-Verträgen mit den süddeutschen Staäten zu thun. In Folge dessen ist von dem Bundeskanzler an das Großherzogthüm Baden die Anfrage 9. richtet worden, ob es zum Abschluß eines solchen Vertrage
4967
geneigt fei. Der Vundeskanzler hat hierbei die Ansicht auf
zestellt daß die Bestimmungen des oben erwähnten Gesetzes,
so weit sie die Gewährung der Rechtshülfe in Civilsachen zum
Hegenstande haben, fast unverändert in einen Jurisdiktions—
Vertrag würden aufgenommen werden können, vorausgesetzt, zur Ausführung des am 1. Januar 18370 in Kraft tretenden
Gesetzes über die allgemeine Einkommensteuer v. 19. März d. J. hende Verabredung den. Bundesangehörigen die gleiche Be. b g st r*. 3,
durch eine denn §. 39 Abs. 1 des Gesetzes entspre⸗
handlung mit den jenseitigen Angehörigen in Prozessen und Konkursen gesichert werde, daß dagegen der Rechtshülfe in Strafsachen handelnde Theil des Gesetzes nur
Sachsen. Weimar, 23. Dezember. Der Erbgroß⸗ herzog ist gestern Abend von Düsseldorf hier eingetroffen. — Das ⸗Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar ⸗Eisenach« enthält u. A. die Ausführungsverordnung
sowie Ministerial Bekanntmachungen in Betreff des Bundes-
gesetzes über die Portofreiheiten.
über die
mit gewissen Modifikationen, namentlich mit Ausschließung der
Auslieferung eigener Unterthanen und mit Beschränkung der Verpflichtung zur Strafvollstreckung, einem Vertrage werde zur Baden hat sich zum Abschluß
Grundlage, dienen können. eines Jurisdiktions-Vertrages auf diesen Grundlagen bereit erklärt. Dem mit der Berichterstattung über diese Angelegenheit en fg n, Antrage des Ausschusses für Justizwesen gemäß ha
schlossen: sich damit einverstanden zu erklären, daß zwischen dem
Rorddeutschen Bunde und Baden ein Jurisdiktions— Vertrag in
hülfe, abgeschlossen werde, Nachdem auch das Großherzogthum Hessen sich rücksichtlich des südlich vom Main gelegenen hessischen Gebietes mit der
Abschließung eines Jurisdiktions⸗-Vertrages auf der vorstehend
angegebenen Grundlage im Allgemeinen einverstanden erklärt
hat, hat der Bundesrath ferner in der Sitzung vom 13. d. M.
Hessen. Darmstadt, 23. Dezember. Die Prinzen Heinrich und Alepander von Hessen sind aus Berlin, bezüglich aus St. Petersburg hier wieder eingetroffen.
— Das Justiz⸗Ministerium hat der zweiten Kammer einen sehr umfänglichen Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung des Grundeigenthumes und verschiedener anderer Rechte an Liegenschaften, sowie das Hypothekenwesen in der Provinz
Rheinhessen, vorgelegt.
daher der Bundesrath in der Sißung vom 6. d. M. be—
möglichster Uebereinstimmung mit den Be⸗ stimmungen des Gesetzes, betreffend die Gewährung der Rechts⸗
6 Äbschließung eines Jurisdiktions⸗Vertrages zwischen dem
orddeutschen Bunde und Hessen rücksichtlich des südlich vom Main gelegenen hessischen Gebietes in möglichster Ueberein⸗ stimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe, seine Zustimmung ertheilt. — Der §. 184 Th. II. des Militär-Strafgesetzbuches vom 3. April 184 ,. vor, daß, wenn gegen einen Soldaten auf Zuchthausstrafe erkannt, oder wenn die erkannte Bau— gefangenschaft als Zuchthausstrafe zu vollstrecken ist, der rechtd⸗ kräftig Verurtheilte durch das betreffende General⸗Kom⸗ mando der Civilbehörde zur Strafvollziehung wiesen werden soll. Es ist nicht zweifelhaft, unter dem Ausdruck »Eivilbehörde« hier die
Meinungsverschiedenheit darüber entstanden, ob die in Preußen übliche Praxis, nach welcher in dergleichen Fällen die Kosten der Strafvollstreckung von dem Civilfonds zu tragen sind, auch
dann zur Anwendung zu bringen sei, wenn der Verurtheilte
einem andern Bundesstaat angehört, als demjenigen, in welchem Ministerlum erschienen und bat den Beamten desselben seinen
1 zi ꝛ S ꝛ⸗ In dieser Veranlassung hat der Bundesrath des Norddeut⸗ Besuch gemacht, In einigen aßen wird er in den Staatsrath
die Verurtheilung erfolgt. schen Bundes auf die desfallsige Vorlage des Bundeskanzlers dem
Antrage der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen sowie
für Justizwesen geniäß in der Sitzung vom 2. d. Me, Beschlosen. Vormittags 160 Ahr fand in der Augustinerkirche das alljährlich
I) daß die Kosten einer auf Grund des §. 184 Theil II. des Mi⸗ litär ·Strafgesetzbuches vom
Strafvollstreckuong obliegt; 2) den
Herrn zu ersuchen, dem Königlich preußischen
kanzlers und dieses geben, ob in der für den Norddeutschen welchem Staate, beziehungsweise
obliege.
Waldeck. Arolsen, 20. Dezember. Waldeck ist heute von hier abgereist und begiebt sich zu seiner Familie nach Südfrankreich, Anfangs Mai k. J. hierher zurückzukehren gedenkt.
Mecklenburg. Reus. Strelitz 21. Dezember. Großherzog fuhr gestern in Begleitung des Erbgroß herzogs nach Fürstenhagen, um der Einweihung
irche beizuwohnen. Hamburg, 23. Dezember. Bürgerschaft wurde ein dringlicher Senatsantrgg provisorische Bewilligung von ein Viertel nebst Prolongation 6 an den Budgetausschuß verwiesen; — von §. 30 der Geschäftsordnung wird derselbe angewiesen, daß er auch über Art. 64 des Budgets (temporäre Anleihen) in nächster Sitzung berichten solle. Schließlich wurden die Wah.
In gestriger Sitzung der
len von acht Steuerschätzungsbürgern und von zwei Mitgliedern
des Obergerichts vorgenommen.
Baden. Karlsruhe, 22. Dezember. Nachdem die Zweite Kammer in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung des Kommissionsberichts über das ordentliche Budget des Groß- herzoglichen Handels⸗Ministeriumẽ s, Tit. V., Wasser⸗ und Straßen- bau, für die Jahre 1870 und 1871, mit der Annahme des vorliegenden Titels beendigt und noch eine Verstärkung der Kommission für das Gesetz über die Arbeit der Kinder in Fabriken vorgenommen hatte, erklärte der Präsident, daß diese Sitzung die letzte dieses Jahres gewesen und die nächste Freitag, den 7. Januar, stattfinden werde.
— Das Gesetzes und Verordnungsblatt Nr. 37 vom 21. Dezember enthalt Gesetze: Die Aenderung einiger Bestim⸗ mungen der Verfassungsurkunde betreffend, die Verlängerung der Gültigkeit des Kontingentsgesetzes vom 12. Februar 1868 bis zum 30. Dezember 1871 betreffend, ferner Nr. 38 vom 22. Dezember: Gesetze, die Ruhegehalte der zu dauernden Dienst
funktionen ernannten pensionirten Offiziere betreffend, die An-
spprüche der nicht in die Kategorie der Staatsdiener gehörigen Militärbeamten und Civilbeamten der Militärverwaltung auf
Ruhegehalte betreffend.
Bayern. München, 21. Dezember. Das Allerhöchste
Handschreiben über die Besetzung der Ministerien des Kultus
über ⸗
daß Behörde der Heimath und nicht die Behörde des Garnisonorts des Ver⸗ urtheilten zu verstehen ist. Dagegen ist zwischen der Bundes⸗
Nilitaͤrveriwaltung' und der Regierung von Reuß j. L. eine 9 . J 6 von 3000 Fl. und seine sonstigen Bezüge gleich jenen der übrigen Minister festsetze. der beiden Ministerien Mein freundlicher Dank zu erkennen zu geben.
uͤnd des Innern lautet nach der »A. Postz.« wie folgt:
Ich finde Mich bewogen, dem Staats ⸗Minister der Justiz vom 20. d. M. an auch die Leikung des Kultus ⸗Ministeriums zu über- tragen und den Ministerial Rath Paul v. Braun unterm gleichen Datum zum Staatsrathe im ordentlichen Dienste und zum Staats= Minister des Innern zu ernennen, wobei Ich seinen Standesgehalt
Dem Staatsrathe v. Fischer ist für seine Verwesung
Ludwig. München, 20. Dezember 1869.
3. April 1845 erfolgenden Straf- isers S für di vollstreckung von demjenigen Staat zu tragen sind, welchem die sentest des Falsers verfdobene zelnen nr g mr erben
Bundeskanzler ü Herrn Justiz⸗Mi⸗ nister unter Mittheilung der erwähnten Vorlage des Bundes⸗
. Admiral Julius Ritter von Wissiak, ist aus Gesundheits⸗ Beschlusses zur , ,. den rücksichten dieses Dienstes entboben und der Hisherige Escadre. ö ara ö. . , Kommandant, Contre-Admiral Friedrich Freiherr von Pöck 2 (. 5 5 ö ö ; J üedͤchen Civil behörde, die Voll! zu seinem Nachfolger ernannt worden.
streckung einer vom Milltärgerichte erkannten Zuchthausstrafe aus Cattaro, 2j. Dezember: Generalmajor Graf Auersperg
— Herr v. Braun ist heute zum ersten Male in seinem
eingeführt werden und den Eid leisten.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Dezember. Heute
im November stattfindende und in diesem Jahre wegen Abwe⸗ Mitglieder der K. K. Armee und Flotte statt. Außer Sr. Ma—
jestät dem Kaiser wohnten die Erzherzöge der Feier bei. — Der Stellvertreter des Chefs der Marinesektion, Contre-
— Die Wien. Abendpost« enthält folgendes Telegramm
hat bei Ledenice mit einer Insurgentendeputation wegen der Unterwerfung eine Unterredung gehabt, bei welcher sich klar
Der Fürst von
dargestellt hat, daß die Insurgenten, durch Aufhetzungen irre⸗
gefuhrt, die Waffen ergriffen und, dies einsehend, bereuen, Für
von wo derselbe erst
Der
Sonnabend ist eine erneuerte Zusammenkunft mit einer größeren beschlußfähigen Zahl in Aussicht genommen. Die Insurgenten sind stark berabgestimmt und herabgekommen. Pobori hat
brieflich die Neigung zur Unterwerfung bekannt gegeben.
der dort neu erbauten provisorische Budget bis zum 31. Marz 1870, sowie den Geseßz antrag auf des Budgets chiedener finanzieller Verordnungen unter Dispensation De Bundesrath hat der österreichischen Gesandtschaft in Erwi— derung des von Oesterreich befürworteten Antrags auf Ein—⸗ stellung der von
23
—
Pesth, Dezember. Das Oberhaus genehmigte das auf Aufhebung der Prügelstrafe in der Fassung des Unterbauses mit unerheblichen Modifikationen. Beide Häuser sind bis zum 14. Januar vertagt worden.
Schweiz. Bern, 22. Dezember.
(R. S. S) Der
St. Gallen in der Rheinkrümmung bei Hohenems angeordneten Schutzbauten bis nach Erledigung der Frage des dortigen Durchstiches zur Kenntniß gebracht, daß die
6215 *