1869 / 306 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Samml. pro 1861 S. 705) ausgegebenen Obligationen (J. Emission) zum Betrage von 650 Thalern

sind folgende Nummern: Lit. B. über 100 Thaler Nr. 246. 315. 331. 333. 468 und 489, Lit. C. über 50 Thaler Nr. 626.

gezogen worden.

Diese Obligationen werden den Besitern mit der Aufforderung gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Juli 1870 ab bei der Verbands kasse zu a, . gegen Rückgabe der Schuld⸗ verschreibungen mit den dazu gehörigen nach dem 1. Juli 1870 fälli⸗ gen Zinscoupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefern— den Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, verjähren zu Gunsten des Verbandes.

Gleichzeitig wird der Inhaber der zu dem Termine vom 1. Juli 1865 ausgeloosten, bisher noch nicht realisirten Obligation Lit. B. Nr. 308 32 100 Thaler, hiermit nochmals aufgefordert, dieselbe bei der Verbandskasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren.

Mühlhausen i. Thür., den 16. Juni 1869.

Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühlhausen bis Merxleben. Mentzel.

4356 Bekanntmachung.

Die Ausloosung der am 1. Juli 1870 zu amortisirenden Obli⸗ gationen der Stadt Kettwig erfolgt nach Maßgabe des Allerhöchsten Privilegiums vom 26. August 1364 am Dienstag, den 18. Ja— 24 * 1870, Vormittags 11 Uhr, in dem Verwaltungs⸗Bureau zu Kettwig.

Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Zutritt zu der Ausloosung Jedermann freisteht.

Auch bringen wir unsere Bekanntmachung vom 18. Oktober e. in Erinnerung, wonach die Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie II. nebst Talons, vom 31. dieses Monats ab bei dem er, ee, ,. Hansen in Werden an den Empfangstagen

attfindet.

Kettwig, den 27. Dezember 1869.

Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. Joernsch. Wilh. Scheidt. J. W. Eickelberg. Wilhm. Bruckmann.

4351 Frankfurt- Hanauer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. .

In der vor Notar und Zeugen stattgehabten Verloosung de Obligationen des am 1. Juli 1858 aufgenommenen Prioritäts - An⸗ lehens von Fl. 900,000 sind folgende Nummern zur Rückzahlung ge⸗ zogen worden: .

Lit. D. über Fl. 1000 Nr. 117. 122 176. 223. 271. E. 500 133. 159. 328. 336. 339. 340. 395. 421. 505. 557. 558. 660. ö. 200 * 98. 100 108. 129. 300. 302. 469. G. 100 * 150. 211. 218. 237. 266. 300. g51 369. . . 371. 530. 588. 706. 736. 762. 906. 996.

Die Einlösung dieser Obligationen, wobei die zugehörigen Zins— coupons und Talons mit abzuliefern sind, erfolgt vom 1. Juli 1870 an, mit welchem Tage deren Verzinsung aufhört, bei der Hauptkasse der Gesellschaft oder bei den Herren MH. A. vom Hot Hhsehrilcl c Söhne dahier.

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß von den in frühe— ren Jahren verloosten Obligationen folgende noch nicht zur Einlösung vorgezeigt worden sind, nämlich:

Lüit. ID. Nr. 94. 219 über Fl. 1000. E. 2 71. 142 299 über Fl. 500 G. * 167. 377. 497. 637 über Fl. 100.

Die fehlenden Zinscoupons werden bei der Rückzahlung in Ab— zug gebracht.

Frankfurt a. M., den 28. Dezember 1869.

Der Verwaltungsrath.

Grande Socist des chemins de fer Russes.

Wir sind beauftragt, die am 1.13. Januar 1870 fälligen Compéonms der Stammäalsttl!em obiger Gesellschaft vom Verkalltage ab einzu- lösen, und zwar jeden

blauen Coupon mit 3 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. und jeden gelben Coupon mit 16 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Die Coupons sind Vormittags in den Stunden von 9 bis 12 Uhr einzureichen.

Kerlim, Dezember 1869.

Mendelssohn ce Co.,

4131 Bekanntmachung.

Thüringische Eisenbahn. Ausgabe neuer Zinscoupons zu den Prioritäts. Obligationen der II. Anleitz e. (Anleihe vom Jahre 1852 (Serie II.) ausgefertigt unter dem 1. November 1851.)

Am 2. Januar 1870 wird der letzte der zu unseren Prioritaͤtz. Abligationen II. Anleihe (Serie II.) gehörigen Coupons (Nr. 19 fällig. Es soll deshalb eine neue Reihe Zinscoupons gegen Rückgabe der dann noch in den Händen der Besitzer befindlichen Talons ausgegeben werden.

Die Ausreichung dieses neuen Zinsbogens wird

vom 2. Januar 1870 ab:

in Erfurt durch unsere Zinskontrole;

in Berlin durch die Herren Breest C Gelpcke

in Leipzig durch die Leipziger Bank;

in Frankfurt a. M. durch die Herren M. A. von Roth.

. schihd C Söhne,

überall in den gewöhnlichen Geschäftsstunden stattfinden.

Wir fordern die Inhaber von Prioritäts⸗ Obligationen der II. Anleihe hierdurch auf, die in ihren Händen befindlichen Talons von dem gedachten Tage ab bei einer der obigen Ausgabestellen portofrei einzureichen. Dieselben müssen jedoch mit einer doppelt ausgefertigten Designation versehen und auf derselben nach den Ab— theilungen und der Reihenfolge ihrer Nummern geordnet verzeichnet sein. .

Von den Designationen bleibt das eine Exemplar bei den Talons; das zweite empfängt der Präsentant mit Quittung über den Empfang versehen zurück.

Die Ausbändigung der neuen Zinsbogen erfolgt demnächst nur gegen Rückgabe dieses quittirten Exemplars.

Formulare zu den Designationen sind bei den obigen Ausgabe— stellen und bei sämmtlichen Billet Expeditionen unserer Bahnlsnien unentgeldlich in Einpfang zu nehmen.

Vom 1. Februar 1870 ab erfolgt die Ausgabe ausschließlich nur noch durch unsere Zinskontrole in Erfurt.

Erfurt, den 4. Dezember 1869.

Die Direftion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Bergisch⸗Maͤrkische Eisenbahn. Die Aushändigung der 11. Serie Zins. Coupons zu den auf Grund des Privilegiums vom 28. Mai 1862 emittirten Bergisch⸗Märkischen Prioritätsobli- S gationen 1IV. Serie 1I. Emission wird gegen Rückgabe der Talons mit dem 3. Januar 18790 beginnen.

Die Inhaber der Talons wollen diese mit einem doppelten, nach der Reihenfolge geordneten Nummerverzeichnisse, welches den Namen, Stand und Wohnort der Inhaber enthalten muß, an unsere Haupt— kasse hierselbst portofrei einreichen, welche demnächst das eine Exem— plar des Verzeichnisses mit den neuen Coupons möglichst bald zurück. befördern, resp. letztere an die persönlich erscheinenden Präsentanten thunlichst sofort aushändigen wird.

Formulare zu den Nummerverzeichnissen werden bei unserer Hauptkasse, sowie auch bei der Direktion der Disconto⸗Gesell. schaft zu Berlin, welche die Besorgung der Coupons gegen eine mäßige Vergütung für Rechnung der Talon-⸗Inhaber übernehmen wird, unentgeltlich verabfolgt.

Elberfeld, den 27 Dezember 1869.

Königliche Eisenbahu⸗Direktion.

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Rhein- Nahe Eisenhbahn.

Die am 2. Januar 1870 fälligen halbjährigen Zinsen der

Prioritäts- Obligationen der Rhein. Heahe Eisenbahn 1. und

II. Emission können vom gedachten Tage ab bis zum 31. Januar

k. J. Vormittags, in den Geschäftsstunden:

UL) bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft zu Berlin,

2) bei dem A. Schaaffhausenschen Banköerein in Cöln,

3) bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie zu Frank furt a. M, und fortlaufend

4) bei sämmtlichen Stationskgssen der Rhein⸗Nahe Eisenbahn, soweit deren Geldbestände ausreichen, und ferner

5) bei unserer Hauptkasse hierselbst erhoben werden.

Die Coupons müssen den resp. Zahlstellen mit numerisch geord— neten, nach den Emissionen getrennten, und von den Eigenthümern unterschriebenen Verzeichnissen übergeben werden.

Saarbrücken, den 10. Dezember 1869.

ü gersgtrasge Wo. 51.

Königliche Eisenbahn Direktion.

„Abonnement belrägt Thir. sür das dierteljahr.

h ertions preis für den Naum einer Pruchzeile 23 Sgr.

Königlich Preußischer

Aue post-Anslalten des In- und Auslandes n gestellung an,

sür Gerlin die edition des Königl. preußischen Staats · Anzeigers: Behren⸗Etraße Nr. Ja, Ehe der Wilhelmastraße.

Anzeiger

18 306.

Berlin, Donnerstag den 30. Dezember Abends

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger

ür das mit dem 1sten Januar künftigen Jahres beginnende Quartal gefäl ligst rech tzeitig so bewirken zu wollen, ß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Besondere Beilagen zum Königlich Preußischen Staats -⸗‚Anzeiger, wie sie mit demselben seither aus- zegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind vornehmlich zur Aufnahme von Aufsätzen aus dem Gebiet er preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats-⸗Verwaltung bestimmt. ( Bestellungen für Berlin nehmen die Exppedition des Staats-⸗Anzeigers, Behren⸗Straße Nr. la, außerhalb

doch nur die Post ⸗Aemter entgegen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen Orden zu verleihen, und zwar Den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: Dem Königlich bayerischen Oberst-Lieutenant Fries im Kriegs⸗Ministerium und dem Königlich württembergischen Ober⸗ Friegs⸗Kommisscär a. D, Ha bermaas zu Stuttgart; Ben Königlichen Kronen-Or den dritter Klasse: Dem Großherzoglich badischen Major Hofmann, Com⸗ iandeur der Pionler⸗Abtheilung, und dem Königlich bayerischen Ministerial - Sekretär Grafen von Berchem im Staats—⸗ Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem praktischen Arzt 2c. Br. Pfeffer zu Düsseldorf; und Dem praktischen Arzt Dr. Georg Friedrich Wilhelm

Rayer in Aachen den Charakter als Sanitäts- Rath, so wie Dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Kaschlaw in Wreschen den harakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Der Postamts⸗Vorsteher, Ober⸗Post⸗Kommissarius Didden in Oldenburg ist zum Post-Direktor ernannt worden.

Das 71. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter J

Nr. gb . Gesetz, betreffend die Feststellung des Staats haushalts Etats für 1870. Vom 24. Dezember 1869.

Berlin, den 30. Dezember 1869. . Geseß - San mlungs . Debits. Comtoir. .

Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anleguͤng der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit Brillanten: dem Geheimen Ober-Medizinal-Rath, General⸗ Arzt und Professor Dr. von Langen beck zu Berlin; des Kaiserlich russischen St. Stanistlaus-Ordens zweiter Klasfse: dem Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Förster, vortragen. den Rath im Justiz⸗Ministerium; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts orden: dem Geheimen Ober- Bau Rath a. T Hartwich ju Eöln, des Kaiferlich österreichischen Ordens der isernen Krone dritter Klasse: dem Banquier Frei herrn Eduard von Oppenheim zu Cöln; des Rit— terkreuzes erster Klasse ee e o Kzß sf n lig sächsi⸗ chen Hausordens vom Weißen Fal ken— dem preu⸗ ßischen Unterthan und Konsul des Norddeutschen Bundes, ohann Schlenker zu Lyon; des Ritterkreuzes erster lafse des Königlich bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael: dem Baumeister und Professor Adler

zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wafa⸗-Ordens: dem Kommerzien Rath Moritz Gerson zu Berlin; sowie des Ritterkreuzes des Königlich ch si · schen Albrechts-Ordens: dem Ober-Bahnhofs-Inspektor der Thüringischen Eisenbahn Voigtel zu Leipzig.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majest at der König empfingen heute, nach dem Vortrage des Kriegs Ministers und des Militär Kabinets, den Legations⸗Rath Grafen Solms Sonnenwalde. h

Ihre Majestät die Königin empfing gestern den Besuch der verwittweten Großherzogin von Mecklenburg. Das Familiendiner fand in Charlottenburg bei der verwittweten Königin statt. J.

2 . Personen, welcher Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. M. bei der Ober ⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulen⸗ burg abzugeben. 1

In Folge des Beschlusses des Bundesrathes des . Bundes vom 26. April d. J. hat die Po st verwaltung an 10 Tagen des Monats Juni und an 19 Tagen des Monats September d. J. Ermittelungen über den Umfang der in jedem einzelnen Bundesstaate zur Aufgabe gelangenden bisher portofrei, kuͤnftig portopflichtig zu befördernden Sendungen, mit Ausnahme der portofreien Justizsachen in Preußen, welche bereits früher veranschlagt worden, veranlaßt. Die Gesammt— aufrechnung der auf diese Sendungen fallenden Porto- und sonstigen Gebührenbeträge hat, unter Hinzurechnung von Mo 35 Thlr. für portofreie Justizsachen in Preußen, einen Brutto⸗ betrag von 2574, 284 Thlr. ergeben. Hierin ist auch ein Betrag von Ʒ6,197 Thlr. an Porto- und Gebührenbeträgen aus den— jenigen Gebietstheilen des Großherzogthums Hessen, welche nicht dem Norddeutschen Bunde angehsren, eingeschlossen. Auf Grund dieser Ermittelungen sind die Prozentsätze, nach welchen die einzelnen Bundesstaaten an dem Gesammtquantum Lor 2574284 Thalern partizipiren, ausgerechnet und in einer Ta⸗ belle zusammengestellt worden. Für das Königreich Preußen ergiebt sich nach derselben ein Prozentbetrag von gl,sa3!, für das Königreich Sachsen ein solcher von 2,6609, für die übrigen Bundesstaaten ein solcher zwischen (, 7520 und Orongs. Dem Antrage der Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen sowie für Rechnungswesen gemäß hat der Bundesrath in der Sitzung vom 13. d. M. beschlossen- daß die Einnahme von bisher portofreien, künftig portopflichtigen Postsendungen vom Jahre 1870 ab bis Ende 1875, vorbehaltlich der Genehmi—⸗ Fung des Reichstags, nach den in der bezeichneten Prozent⸗ tabelle aufgestellten Prozentantheilen zu vertheilen sei. .

In Anregung einer von Schwarzburg - Rudolstadt aufge⸗

worfeneñ Frage, betreffend die Auslegung des S. 29 der Gewerbe 3 33 3 der Bundesrath des Norddeutschen Bundes

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