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Nr. 76561 das Gesetz, betreffend die hannoversche Landes⸗ Kreditanstalt. Vom 25. Dezember 1869, 1 ö.
Nr. 7562 das Gesetz, betreffend die Landes Kreditkasse in Cassel. Vom 265. Dezember 1869, und unter
Nr. 7563 das Gesetz, betreffend die Landesbank in Wies⸗ baden. Vom 25. Dezember 1869.
Berlin, den 31. Dezember 1869.
Gesetz⸗-Sammlungs ⸗Debits⸗Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Ich habe den Berg Rath Dr. Wedding beauftragt, auch in diesem Jahre einen Eyklus von öffentlichen und unentgeltlichen Vorträgen zur Ausbreitung nützlicher Kenntnisse zu halten. Diese Vorträge werden Dienstag, den 4 Januar, Abends 7 Uhr, im Bibliotheksaale der Königlichen Bergakademie (ELust⸗ garten, Gebäude der alten Börse) beginnen und in den folgen⸗ den Wochen um dieselbe Zeit fortgesetzt werden. Dieselben sollen die geognostische Beschaffenheit der Umgegend von Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Bohrungen auf Steinsalz und Braunkohlen be⸗ handeln. Jeder Vortrag wird ca. 1 Stunde dauern. Der Saal, welcher 189 Sitzplätze umfaßt, wird 7 Uhr geöffnet.
Berlin, den 3. Dezember 1869.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Itzenplitz.
Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ze. die Er— laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russi⸗ schen St. Annen⸗ Ordens erster Klasse mit der Krone in Brillanten: Allerhöchstihrem General-Adjutanten, dem General -Lieutenant von Boyen, Commandeur der 21. Divi⸗ sion; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippeschen Gesammthauses: dem General⸗Major von Ziegler, Kommandanten von Minden, dem Obersten von Barby, à la suite des Leib Kürassier⸗ Regiments Schlesischen Nr. J und Commandeur der 19. Kavallerie⸗ Brigade, dem Obersten von und zu Gilsa, Com⸗ mandeur des 1. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 22, dem Obersten von Barby, Commandeur des 6. West— fälischen Infanterie Regiments Nr. 55, und dem Oberst— Lieutenant NReinike, Commandeur des Westfälischen Jäger— Bataillons Nr. 7, des Comthur-Kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗-Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Obersten von Fran—⸗ kenberg ⸗Ludwigsdorff, Commandeur des 1. Westfaͤlischen Infanterie Regiments Nr. 13; des Fürstlich schwarzburgi— schen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major von Legat vom Mecklenburgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 90 und dem Major Kossel, Commandeur der 3. (Mecklenburgischen) Fuß.-Abthei⸗ lung des Schleswig⸗Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9, des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenburgi— schen Ordens der wendischen Krone: dem Major Bron⸗ sart von Schellendorff vom 1. Nassauischen Infanterie— Regiment Nr. 87; des Ritterkreuzes erster Klasse des 8 roßherzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Hauptmann von Heyne, Compagnie-Chef im 5. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürst⸗ lich lippeschen Gesammthauses: dem Premier⸗Lieutenant
von y. 1 . 9. , Jäger⸗Bataillon Nr. ; owie der Für zarzburgis il be ⸗ kti
7 , 6 , , , n, Dit kme r, die ForstInspektion Königsberg Labiau der orstmeist
c estfälischen Schmiedel, die Forst-Inspeltlon Königsberg-Köntgsberg de FJorstmeister Dossow und die Forst⸗Inspektion Königsber Warnicken der Ober-⸗Forstmeister von Waldaw. Der Fors meister, Titular⸗-Ober-⸗Forstmeister von Bar zu Liebenbur Provinz Hannover, ist pensionirt und die Forst-Inspektio ö . Lieben bkurg der Forst⸗Inspektion Lautenthal zugelegt worden Durch Verfügung Hoff ⸗
medaille: Kürassier⸗ Regiment Nr. 4.
Personal - Veränderungen.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. des Kriegs⸗Ministeriums. Den 17. Dezem ber. mann, Registratur⸗Assistent von der Intendantur III. Armee⸗Corps, zum etatsm. Intendantur⸗ Registrator ernannt. Schüler, Registratur⸗Applikanten vom IV. Armee⸗ Corps — 2. Bornschein unter Ueberweisung zu der Intendantur des Garde⸗ Corps — zu Intendantur⸗Registratur ⸗ Assistenten ernannt. Den 19. Dezember. Braun, Zahlm. vom 2. Bat. des 1. Garde⸗Regts. z. F/ der Abschied mit Penston bewilligt. Den 23. Dezember. Tietze, Kalkulator von der Kontrolle über den Brod und Fourage— empfang der Truppen, der Char. als Geh. Kalkulator verliehen.
Nicht amtliches.
Preußen.!‘ Berlin, 31. Dezember. Se. Majess der König nahmen heute im ech; des Gouverneurs h des Kommandanten die Meldungen der Generale von Sæ metz, des Prinzen Woldemar von Holstein, des General- tenants von Etzel und mehrerer anderer Offiziere entgegen i empfingen nach dem Vortrage des Polizei⸗Präsidenten den du ten Ober⸗Jägermeister von Meyerinck, den Landeshguptma Grafen von Pückler Ober⸗Weistritz, den Legations⸗Rath n General⸗Konsul in Bukarest von Radowitz, so wie den Lan Rath Grasen Harrach. Später arbeiteten Allerhöchstdiesel mit dem Minister des Königlichen Hauses und ertheilten n Major 6 33 . eine Audienz. 3 re Majestät die Königin wohnte
lithurgischen Andacht im Dome bei. . .
am 1. Oktober dieses Jahres zur Berathung des Strafge Entwurfes für den Norddeutschen Bund . sammengetreten ist! hat heute ihre unter dem ständigen Vn sitze des Justiz⸗-Ministers Dr. Leonhardt gepflogenen rathungen geschlossen.
In diesen sind zugleich die sämmtlichen, der Kommisso bis zur Beendigung ihrer Sitzungen von Beamten, Jusl behörden und Privatpersonen zugegangenen zahlreichen Aeuj rungen und Gutachten über den Entwurf gepruft und mit! den Kreis der Erörterungen gezogen worden.
Der aus dritter Lesung hervorgegangene revidirte Entwu ist heute dem Bundeskanzler überreicht, welcher, da er zur ; von Berlin abwesend ist und somit die Kommission nicht pa
sönlich schließen konnte, das nachstehende Schreiben a Vorsitzenden derselben gerichtet hat: ö ? ¶ 219 - Bonn, den 29. Dezember 1869,
Eure Excellenz haben die Güte gehabt mir ie n n, 3
LKommission zur Berathung des Strafgesetzbuchs für den Rorbden ft.
Bund in den nächsten Tagen die Aufgabe vollendet haben wird, den
gsung ihr . 3 k anvertraut war. ie verbündeten Negierungen verdanken dieses, für das Gelingg
des Gesetzbuchs verheißungsvolle Ergebniß , , , ö
gebung, welche sämmtliche Herren Mitglieder der Kommission,
voller Erkenntniß der vielseitigen Bedeutung des ihnen anvertraut
Werkes der Vollendung desselben gewidmet haben. Es bedurfte
angestrengtesten Thätigkeit, um in einem Zeitraum von drei Monat
eine Arbeit zum Abschluß zu bringen, deren Umfang schon h
ihrem Beginn groß war und in ihrem Verlauf durch das in erf
licher Weise von allen Seiten herbeiströmende Material eine ungeaghn
Ausdehnung gewann. Ich bin gewiß, im Sinne des Bundesraths;
handeln indem ich den Herren Mitgliedern der Kommission den li
haften Dank der verbündeten Regierungen für ihre aufopfernde Thätz
keit ausspreche und ich darf insbesondere Eurer Excellenz dafür Dan sagen, daß Sie, ungeachtet der Anforderungen, welche Ihre amllith
Stellung an Sie richtet, den Kommissionsarbeiten Ihre ununterbrochqh
Thel e mn zu n gent haben.
a es mir nicht vergönnt ist, von den Herren Mitgliedern d
n , . . zu 2 od eh, Enn. n.
nz ergeben enselben von Vorste efälli . j
k s stehendem gefälligst Kennt
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck.
An den Vorsitzenden der Kommission zur Berathung des Strafgesg buchs, Königlich preußischen Justiz⸗Minister Herrn Dr. Leonhan Excellenz.
— Laut eingegangenem Telegramm vom 30. d. Mts. i
S. M. Brigg » Rover von Gibraltar in See gegangen.
. — Bei der neuen Eintheilung der Forst⸗Inspektionsbezith im Reg. Bez. Königsberg hat erhalten: die Forst⸗Inspektin
Lönigshberg⸗Ortelsburg der Forstmeister Greuli die Fors Inspektion Königsberg⸗Allenstein der ge re T r
die Forst⸗Inspektion Königsberg⸗Pr. Eylau der Forstmeistä
Der Hberförster Hörnigt ist von Reußwalde, Reg. Bla Königsberg, nach Sadlowo desselben Reg. Bez. versett, 6 fl
5 2 9 * de j ** 7 3 * * * 1 . . 5 z * Eng nt Reußwalde ist der zum Oberförster ernannte bisherige reiten
Feldjäger⸗Lieutenant von Schrötter bestimmt. Derselbe win
aber nach wie vor mit Betriebs⸗Regulirungs⸗Arbeiten im Reh
Bez. Cassel beschäftigt und die genannte Oberförsterstelle von dem zum Oberförster ernannten, bisherigen Oberförster⸗Kandi daten Deckmann aus Schleswig verwaltet. Der Oberförsten⸗ Kandidat und interimistische Verwalter der Oberförsterei Wi dungen im Reg. Bez. Danzig, Berthold Vogelgesang
— Die Kommission norddeutscher Juristen, weh
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ist definitiv zum Oberförster daselbst befördert. Der Oberförster Kolbe von eu ⸗ Sternberg, Reg. Bez. Königsberg, ist nach War- now, Reg. Bez. Stettin, versetzt, und der rer pril nd ide, Seehnsen aus Holstein als Oberförster in Neu-Sternberg angestellt worden. Der Oberförster Wallmann ist von Linsburg, Provinz Hannover, nach Rüthnick, Reg. Bez. Potẽs⸗ dam, versetzt. Linsburg ist mit Krähe zur gberfdestere Nien⸗
burg vereinigt und diese dem Oberförster Köhler für Krähe zu R Die Oberförsterei NLaum⸗
ienburg übertragen worden. burg, Forst⸗Inspektion Wabern, Reg. Bez. Kassel, ist nach dem Tode des Oberförsters Burger aufgelöst und min der Ober- försterei Sand (Oberförster Walther) vereinigt worden. Mit der Pensionirung des Oberfsrsters Plate zu Celle, Provinz Hannover, ist die ehörigen Reviertheile sind den Oberförstereien Helmerkamp Dbersörster Fratzscher) und Fuhrberg (Oberförster Otto) zugelegt worden.
Hannover, 30. Dezember. Der pro vinzialstän⸗ dische Verwaltung sausschuß sprach in seiner gestrigen Sitzung verschiedene nachträgliche Geldbewilligungen für die ständischen Anstalten aus, und stellte die Geschäftsanweisungen für die neu zu errichtende Kommission und den Direktor der Taubstummenanstalt zu Stade, sowie ein neues Reglement für die Heil⸗ und Pflege Anstalt zu Hildesheim fest.
Töln, 30. Dezember. (Köln. 3.) Sofern die diesfälligen Reisedispositionen nicht eine Abänderung erleiden, werden Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin mit Höchstihren Kindern, so wie die Prinzessin Lud⸗ wig von Hessen heute Abend hierselbst eintreffen und im Hotel du Nord übernachten.
Oldenburg, 29. Dezember. Heute fand die erste Ver⸗ sammlung des für die dreijährige Budgetperiode 18707 72 neu
ewählten' Landtages siatt. In Folge des neuen Wahlge—
. hat sich die Zahl der Abgeordneten von 50 auf 32 ver⸗ mindert, von welchen 27 anwesend waren. Seitens der Regie⸗ rung war der Staatsrath Buchholtz anwesend, um die Ver⸗ handlungen einzuleiten und die Wahlakten zur Verfügung zu stellen. Es handelte sich in der beg, vorläufigen Versamm⸗ lung lediglich um die Prüfung der Wahlen. Auf Einladung des Regierungsbevollmächtigten nahm das älteste Mitglied der Versammlung, der Abg. Lübben, den Vorsitz ein. Der Alters ˖ Präsident sprach in der Begrüßung der Versammlung den Wunsch und die Zuversicht aus, daß die jehige Versammlung die stattgefundene Verminderung 6. Mitgliederzahl durch ge⸗ steigerten Fleiß ersetzen würde. Es wurden dann nach Vor⸗ schrift der Geschäftsordnung 4 Abtheilungen gebildet, darauf die Wahlakten zur Vornahme der Prüfung vertheilt und sodann bestimmt, daß das Ergebniß der Prüfung schon morgen Vor⸗ mittag zum Vortrag a . werden solle, worauf dann an demfelben Tage die förmliche Eröffnung des Landtages würde stattfinden können. .
Mecklenburg. Schwerin, 30. Dezember. Die heut erschienene Rr. 102 des Regierungsblattes enthält eine Bekannt . machung des Großherzoglichen Staate. Ministeriums vom 28. d. M., betreffend Porto, Gebühren und Formalien für Beförderung amtlicher Ausfertigungen mit Instnuations⸗ Dokument durch die Postanstalten, und eine von derselben Behörde unter gleichem Datum erlassene Anweisung an die landesherrlichen Behörden, im Verkehr unter einander die dienstlichen Postsendungen zu frankiren. .
Hamburg, 30. Dezbr. (H. C). In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurden scmmtliche Antraͤge des Budget⸗ Ausschusses über den dringlichen Senatsantrag, betreffend die Vewilligung eines Viertheils der Staatsausgaben von 1870 und die Prolongation der Steuern und Abgaben definitiv ge⸗ nehmigt. Die Anträge des Senats, betreffend die bei Aufhebung der Militäͤrdeputation an Stelle ihrer Abgeordneten in die Bürgerschaft zu entsendenden Mitglieder wurden abgelehnt. Schlleßlich wurden in zweiter Lesung die Beschlüsse der Bürger⸗ schaft wegen eines Gesetzes, betreffend die Gewerbedeputation und Gewerbekammer, bestätigt. ; . ⸗
— In seinem Antrage, betreffend die Landgemeinde⸗Ord⸗ nung und die finanziellen Verhältnisse der Landgemeinden, er⸗ klärt der Senat sich im Wesentlichen mit dem desfallsigen Ent⸗
wurfe der gemischten Kommission sowie mit den von der Bür⸗
gerschaft dazu beschlossenen Modifikationen einverstanden.
— Zu dem vom Senate vorgelegten Geseßze über den Hau⸗ sirhandel bemerkt derselbe, daß er in Folge der Bundes⸗ Gewerbeordnung seinen Antrag vom zurückziehen müsse unter Hinweis aul ordnung vom 22. Dezember 1869. desgesetzzebung die Frage, der erhebenden Steuer unberührt der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf. die Erhebung einer jährlichen
die
vom Hausirhandel zu und darauf beziehe Der Senat proponirt darin Abgabe
Oberförsterei Celle aufgelöst und die dazu
Genehmigung ist
9. September 1868 Ausführungs⸗ Doch lasse die Bun⸗ sich 1870 betreffend. des Gewerbebelriebs 8337
im Umherziehen von 2 bis 16 2 von — Bundes angehörigen und Fremden, welche zuvör erst hier einen Legiti mationsschein nachzusuchen hätten. Die Höhe der Steuer im einzelnen Falle zu bestimmen, wird dem Ermessen der Behörden anheimgegeben, für den Grenzverkehr im Land⸗ gebiete, so wie für die letzten Monate des Jahres werden Ermäßigungen statuirt, für Personen, welche ohne höheres wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse Musik u. a. Schau—⸗ stellungen aufführen, wird die bisherige Abgabe beibehalten.
Bremen, 30. Dezember. (W. T. B.) Die von Bremen,
Hamburg und Oldenburg eingesetzte Tommisston zur Enlwer⸗
fung einer Bundes⸗Seemannsordnung ist auf den 4. Februar k. J. zur zweiten Lesung einberufen.
Schwarzburg. Sondershausen, 28. Dezemher. Heute trat der am 7. Juli v. J. vertagte Landtag in Gemäßheit Höchsten Beschlusses hier wieder zusammen. Der Staats⸗Minister v. Keyser übergab die Vorlagen der Staatsregierung, welche unter die Deputation vertheilt wurden. Zu den wichtigsten ge⸗ hören ein Gesetzentwurf, die Feststellung des Prozentsatzes der zu erhebenden Grund⸗ und Gebäudesteuer betreffend, der Gesetz⸗
entwurf, die Entschädigung für aufgehobene Grundsteuerfreiheiten
betreffend, der Gesetzentwurf, die Ablösung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden betreffend, und der Entwurf zum Jagdpolizeigesetze. In den nächsten Tagen wird der Landtag in den Depuütationen beschäftigt sein, bis Stoff zu einer Plengr= sitzung aus den Berathungen der Abtheilungen hervorgegangen ist.
Heffen. Darm stadt, 29. Dezember. Die zweite Kam mer berieth heute die Rekommunikation der ersten Kammer über den Gesetzentwurf, den Steuerfuß bei außerordentlichen Steuerausschlägen und Gemeinde Umlagen betreffend. Das andere Haus hat bekanntlich den Antrag des Abg. Wernher, nach welchem die Einkommensteuer Kapitalien nur zur Hälfte bei den Kommunalumlagen in Anrechnung gebracht werden sollen, zum Beschluß erhoben und die Regierung hat sich hiermit an m erklärt. Bei der heutigen Abstimmung fiel der Wernhersche Antrag mit 26 gegen 22 Stinimen und beharrt demnach die Kammer auf dem früheren Beschlusse. — Die früher beschlossene Bedingung zu dem Gesetz über Zuziehun ber Einkommensteuer⸗Kapitalien zu den Kommunallasten, da der Unterschied zwischen den Gemeinde⸗Ausgaben II, und Ill. Klasse wegfallen müsse, ließ die Kammer gegen eine starke Minderheit fallen. Es wurden hierauf 1605 Fl. für diese Finanz⸗ periode zum Zweck der unentgeltlichen Abgabe des Bundes⸗ Gesetzblattes an die Gemeinden der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebietstheile des Großherzogthums bewilligt.
— 30. Dezember. Die ⸗Darmstädter Zeitung⸗ publizirt eine Bekanntniachung des Ministeriums des Großherzog⸗ lichen Hauses und des Aeußern, betreffend das Porto⸗ freiheitenwesen in den nicht zum Norddeutschen Bunde gehören⸗ den Gebietstheilen des Großherzogthums. Die Bekanntmachung fügt hinzu: Die Uebereinkunft, welche am 7. D. M. zwischen dem Präsidium des Norddeutschen Bundes und der hessischen Regierung wegen Regelung des Portofreiheitenwesens in den iinksmainischen hessischen Gebietstheilen geschlossen wurde, liegt den Ständen zur Genehmigung vor. In Voraussetzung dieser vom General-Post⸗Amte des Norddeutschen Bundes eine bezügliche Anweisung bereits erfolgt. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung nach einer fünfstündigen Debatte den Antrag des Ab⸗ geordneten Dumont, die von der Regierung der Bank von Süd- deutschland ertheilte Konzessionserweiterung für verfassungs⸗ widrig zu erklären, mit 33 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der Majorität des Äusschusses, zu erklären, die Regie⸗ rung habe durch diese Konzessionserweiterung die Interessen des Landes nicht gewahrt, wurde mit 22 gegen 19 Stimmen an⸗ genommen. Die Kammer beschloß, die Regierung zu ersuchen: I) Das Zustandekommen eines das Bankwesen betreffenden Bundesgeseßes nach Kräften zu fördern, und bis dahin keine Konzessionserweiterungen eintreten zu lassen; 2) auf die Errich- tung von Bankfilialen in Mainz, Worms, Offenbach und Gießen hinzuwirken. Der erste Antrag wurde einstimmig, der zweite mit allen gegen 8 Stimmen angenommen. Die Kammer ver⸗ tagte sich hierauf.
Baden. Karlsruhe, 29. Dezember. Das heute er⸗ schienene Gesetzes und Verordnungsblatt Nr. 49 enthält 1. Ge⸗ set: Die Beurkundungen des bürgerlichen Standes und die Förmlichkeiten bei Schließung der Ehen betreffend. II. Landes⸗ herrliche Verordnung: Die Bestimmung des Einführungstages für das Gesetz über die Beurkundungen des bürgerlichen Stan⸗ des und über die Förmlichkeiten bei Schließung der Ehen be— treffend. Dasselbe tritt am 1. Februar 1870 in Wirtsamkeit. III. Verordnung des Justiz⸗Ministeriums: Die Besorgung der Geschäfte des bürgersichen Standesamtes im Monate Januar
—
Bayern. München, 29. Dezember. Die Neujahrs-Cour