1870 / 7 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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strichen und nach dem Antrage des Abg. v. Hennig im ersten

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Die Genesung Sr. Majestät des Königs schreitet in erfreulicher Weise fort, so daß Allerhöchstdieselben heute bereits den Vortrag des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wehrmann ent—⸗ gegennehmen konnten,. ö

Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der ersten Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienst in der Nicolaikirche bei Ihre Majestät dinirte bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Gottesdienste im Dome bei, nahm nach Beendi⸗ gung desselben militärische Meldungen entgegen und empfing um 12 Uhr den Major im Kriegs-Ministerium Schulz zum Vortrage. Um 4 Uhr Nachmittags ertheilte Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin der Gemahlin des spanischen Gesandten eine Audienz und eine halbe Stunde darauf empfingen beide Höchste Herrschaften die, chinesische Ge⸗ sandtschaft. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dinirte bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg und erschien um 10 Uhr bei Ihrer Majestät zum Thee.

Als stellvertretende Ober ⸗Hofmeistexin Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin wird bei größeren Hoffestlichkeiten auch in diesem Jahre wieder Ihre Excellenz die Frau Gräfin von der Goltz, geb. Gräfin zu Lynar, fungiren. Doch sind alle Meldungen für Ihre Königliche Hoheit nach wie vor bei der Hofdame Gräfin von Brühl im Kronprinzlichen Palais

zu erstatten. Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗

schen Bundes für den Gesetz Entwurf über den Unterstützungs⸗ Wohnsitz trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die heutige (4) Plenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 105 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Präsident des Staats⸗ Ministeriums Graf von Bismarck-Schönhausen, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Euktenburg und der Regierungs- Kommissar, Geh. Regierungs⸗Nath Persius.

Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen im ganzen Hause.

Die Diskussion wurde mit dem Zweiten Abschnitt des Ent— wurfs »Von dem Gemeindevorsteher⸗ und Schöffenamte, sowie von der Ortsverwaltung der selbständigen Gutsbezirke« §. 20 wieder aufgenommen. Das Haus trat dem S. 20 nach der Regierungsvorlage ohne Debatte bei.

Zu §. 21 (Wahl der Gemeinde⸗-Vorsteher z) »Die Ge— meindevorsteher und die Schöffen werden von der Gemeinde— versammlung, beziehungsweise Vertretung aus der Zahl der stinmberechtigten Gemeindemitglieder durch absolute Stimmen⸗ mehrheit gewählt.

Die Wahlen erfolgen nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze beigefügten Wahlreglements.«

lagen folgende Amendements vor:

Vom Abg. Frhr. v. d. Reck:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, an Stelle des §. 21 den folgenden zu setzen: §. 21. Die Gemeindevorsteher und Schöffen werden vom Landrath auf das Gutachten des Amts⸗ hauptmanns und nach Anhörung der Gemeindeversammlung auf 6 Jahre ernannt.

Ferner vom Abg. v. Mischke⸗Collande:

Bas Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. Al in Alineg ] nach den Worten »die Gemeindevorsteher und Schsffen werdens, die Worte »von dem mit seinem Gutsbezirk angrenzenden Gutsbesitzer unda einzuschalten und ferner nach dem Worte »stimmberechtigten« zu setzen »angesessenen«.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. von Bockum⸗— Dolffs, Frhr. v. d. Reck, Frhr. v. Hoverbeck, v. Mitschke⸗Collande, von Hennig, von Behr, Solger, Dr. Virchow. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗Kommissar griffen in die Debatte ein. Die Amendements wurden sämmt— lich abgelehnt und der §. hierauf ganz nach der Regierungs— vorlage angenommen.

§. 22 lautet: Die Wahl der Gemeinde-Vorsteher und der Schöffen erfolgt auf sechs Jahre. Nach dreijähriger Dienstzeit können die Gemeinde -Vorsteher auf zwölf Jahre oder auf Lebens— zeit gewählt werden.

Die Abgg. Wachler, v. Hennig, Wagner⸗Franzburg, Graf

drei, statt sechs Jahre gesetzt.

23 wurde hicrauf mit dim Amendement des Abgeord— in folgender Fassung angenommen: Wegen der Gründe für die Ablehnung des Amtes eines Gemeindevorstehers oder Schöffen, sowie wegen der Fol— gen einer ungerechtfertigten AÄblehnung finden die Vor— schriften des 5. 7 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Kreistages die Gemeindeversammlung tritt, der Beschluß der Gemeindeversammlung der Genehmigung des Kreisausschusses bedarf, statt einer Erhöhung der Kreisabgaben aber eine solche für die Gemeinde-Abgaben beschlossen werden kann. Die Diskussion über §. 2 war beim Schlusse des Blat— tes noch nicht beendet.

Dem Forstmeister Rosenfeld ist die, durch Versetzung des Forstmeisters von Alvensleben auf die Forstmeisterstelle Magdeburg-Letzlingen zur Erledigung kommende Forstmeister⸗ stelle Posen⸗Birnbaum übertragen worden.

Satze: Der S8. neten von Hennig

Oldenburg, 7. Januar. Dem Landtage sind nach der Wes. Z.« 4 größere und kleinere Vorlagen zugegangen. Unter denselben hebt das genannte Blatt zunächst den Entwurf einer neuen Vormundschaftsordnung für das Herzogthum Ol⸗ denburg hervor. Derselbe soll zur Ausführung der Bestimmung in Art. 215 des Staats⸗Grundgesetzes dienen und zugleich dem öfter ausgesprochenen Wunsche des Landtags hinsichtlich einer umfassenden Gesetzgebung über das Vormundschaftswesen ent— sprechen. Der Entwurf setzt den Mündigkeitstermin von dem vollendeten 24. auf das vollendete 21. Jahr herab. Um das staatsgrundgesetzliche Gebot einer »Betheiligung der Familie durchzuführen, entlehnt der Entwurf endlich aus Napoleonischen Rechte die Institution des »Vormundschaftsrathes«. Ein solcher steht für jeds Vormundschaft dem Amtsgerichte als obervormund—

Gehaltsregulativ für den Civilstaatsdienst.

lich 4220 Thlr. heraus.

ist in Aussicht genommen durch Verkauf von Staatsgut und durch die finanziellen Vortheile, welche dem Lande in der sog. Krongutsvorlage verheißen werden.

Wzecklenburg. Aus Sternberg, 8. Januar, wird uns berichtet: Die Bedingungen und Rathschläge, mit welchen die

Schulden frei und ohne ständische Mitwirkung zu verfügen. Derselbe

kommen. Der Landesherr glaube erwarten zu dürfen, daß

vermeidliche Verwickelungen hervorrufen ꝛc. c.

ständische Konkurrenz zu prüfen. Sachsen. Dresden, 8. Januar.

einstimmig an. Die

des Etats der Polizei⸗Direktion in Dresden folgenden Antrag an. »Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die Königliche Staatsregierung ersuchen, den mit der Stadt Dresden

Polizeiverwaltung an die Stadt Dresden zurückzugeben.« Coburg, 6. Januar. Das neueste Regierungsblatt ent⸗

Schwerin, Born, v. Brauchitsch⸗Flatow, Solger sprachen über diesen Paragraphen. Der zweite Absatz desselben wurde ge—

hält die ofsizielle Mittheilung, daß der Geheime Rath von

Stände den Beschluß der Annahme der Rentereianweisuͤngen begleitet (nämlich Beschränkung der Summe auf 5 M0000 Thlr. für Schwerin und auf 800,000 Thlr. für Strelitz, Nichtankauf der Mecklenburgischen Eisenbahn, Annahme der beiderseitigen Obligationen in beiderseitigen Kassen), weist die Regierung in einem Reskripte vom 4. als nichtverfassungsmäßig zurück. Der Landesherr habe und übe das Recht, über seine Einkünfte, mit. hin auch über Kontrahirung von aus denselben abzutragenden

habe nicht erwarten können, daß die Stände gerade den gegenwär⸗ ligen Anlaß zur Geltendmachung bisher nicht beanspruchter Befug⸗ nisse in Betreff der Finanzverwaltung wählen würden, da die fragliche Maßregel gerade durch das Bestreben des Landesherrn veranlaßt sei, über die finanziellen Schwierigkeiten hinwegzu,.

schaftlicher Behörde zur Seite, bald konsentirend, hald blos bera- thend, und ist zusammengesetzt aus 3—-5 männl. Mitgliedern der Familie, welche durch Gelöbniß an Eides Statt vom Amtsrichter verpflichtet werden. Eine umfangreiche Vorlage ist das neue Nach dem Ent. wurfe stellt sich ein jährlicher Minderaufwand von durchschnitt⸗ Dagegen schließt der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Herzogthums für die nächste dreijährige Finanzperioöde mit einem Defizit. Dasselbe soll he. tragen für 1870 7000 Thlr., für 13571 112,000 Thlr., für 1372 S3, 500 Thlr., zusammen 202,000 Thlr. Die Deckung desselben

Stände zu den bereits vorhandenen Schwierigkeiten, welche . Regierung und Stände in jetziger Zeit ohnehin auf fast allen Gebieten der Gesetzgebung zu überwinden haben, nicht noch .

Die Stände acceptirten die Einlösung, beharrten aber bei dem, dem Engern Ausschusse ertheilten Auftrage, die rechtliche Zulässigkeit der landesherrlichen Emission von Papiergeld ohne

ach Die erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, einen Nach⸗ trag zum Vereinsgesetze vom 22. November 1850 betreffend,

zweite Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung verschledene Petitionen und nahm bei der Berathung

bezüglich der Polizei⸗Direktion bestehenden Vertrag aufzulösen und die

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Schwendler dahier, unter Verleihung des Großkreuze Herzoglich sachsen / ernestinischen 3 mit . 1. . d. J. von seinen Funktionen als Vorstand der Abtheilung des Herzoglichen Staats; Ministeriums für Coburg entbunden und k ö ö dem gedachten Zeitpunkte

Leitung der Geschäfte bei der hiesigen Ministerial— i lung ö ö worden hie ,

arzburg. ondershausen, 3. Januar.

Landtage sind außer den früher . zugegangen u. a. der Entwurf eines Gesetzes, die Eides muͤndigkeit betreffend, nach welchem die Eidesmündigkeit für den Diensteid mit dem zurückgelegten 16. Jahre, für andere Fälle mit dem zurückgelegten 18. Jahre eintreten soll; eine Denkschrift, eine Uebereinkunft mit dem Großherzogthume Sachsen⸗Weimar we— gen Abtretung der in demselben uͤber Wüstlehringen beanspruchte und über eine Menge von Grundstücken daselbst und in der Lehringer Flur ausgeübten Hoheitsrechte gegen Entschädigung betreffend Außerdem sind noch mehrere Denkschriften zu erwähnen, nach welchen das Fürstliche Ministerium in verschiedenen Gebieten eine infa chung . . anstrebt.

n; Darmstaet, 9. Januar. Das gestern erschi Reg.Blatt, Nr. L enthält u. A. ein Edict, o 1 . . des , für 1870 .

auch in dem Jahre 187 ; , it,. here ß ; w

aden. Karlsruhe, 9. Januar. (W. T. B. ĩ Zusammenkunft süddeutscher Abgeordneten . J Partei hat heute hier stattgefunden. Es waren 56 badische 20 württembergische und hessische Abgeordnete anwesend. Unter den badischen Abgeordneten befanden sich die Fürsten Löwenstein und Hobenlohe⸗Langenburg, sowie die badischen Minister, welche Abgeordnete sind, unter den württembergischen Hölder, Römer, Elben und Zeller, unter den hessischen Metz, Dernberg, Wedekind und Bamberger. Die Bayern hatten ihre Abwesenheit mit der Eröffnung des Landtags entschuldigt. Gestern Abend hatte eine gesellige Zusammenkunft stattgefunden. Heute Vormltta wurde ein provisorischer Ausschuß von 9g Mitgliedern gewähl Lamey, Bluntschli, Kiefer, Hölder, Römer, Müller, Metz, Bamberger und Dernberg), um gegenseitige Fühlung herzustet len und für Erforderliches Vorkehrungen zu treffen, namentlich guch bezüglich der Presse. Vorort bleibt fürs erste Karlsruhe. Nachmittags fand ein Festmahl von 100 Gedecken statt, bei n , . e en., ö. ausgebracht wurden und der unkt in der nati F i

, nationalen Frage begeisterte Aner⸗

Württemberg. Stuttgart, 7. Januar. (St Aus auswärtigen Preßorganen ist zu K ö entstanden zu sein scheinen, ob der bisher am hiesigen öniglichen Hofe ö Königlich preußische Ge— sandte, nach seiner kürzlich erfolgten Akkreditirung als außer— ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Rord. deutschen Bundes, seine erste Eigenschaft als Vertreter der preußi⸗ schen Regierung beibehalten habe. Solche Zweifel könnten nur aus einer irrigen Auffassung von der Bedeutung der in Rede stehenden Akkreditirung des Gesandten des Norddeutschen Bun⸗ des am hiesigen Hofe hervorgehen. Um durch diese Akkrediti⸗ g die frühere Beglaubigung des Gesandten als Vertreter er Königlich preußischen Regierung am hiesigen Hofe aufzu⸗ , , Abberufung desselben von en ; ö edurft, was nicht geschehen und nicht be— Januar. Der »Staats. Anzeiger für Württemberg— meldet: Die erste Sitzung der ö. . e fn n, . 31. Dezember v. J. niedergesetzten Kommission zur Aus⸗ 1 eitung eines neuen Strafgesetzbuchs hat am 7. d. stattge⸗ . Die Kommission beschloß, für die Bearbeitung und . ,,. Theils des Strafgesetzbuchs Entwu

ö rf des Norddeutschen Bundes zu

Bayern. München, 8. Januar. (Corr. Hoffm e . hat gestern Mittags 2 Uhr die Creditive ö en Gesandten Frhrn. v. Werthern entgegengenommen, . urch derselbe auch als Gesandter des Norddeutschen Bundes

m hiesigen Hofe beglaubigt wird. Sodann empfing Seine 2 ö. den Kaiserlich russischen Legations-⸗Sekretär Grafen ö welcher ein Schreiben der Kaiserin von Rußland Die Einweisungskommission der Kammer der Abgeord— ei, hielt gestern ihre erste und heute ihre zweite . 364 ommission beantragt, die Wahlen des münchener und , . Wahlbezirks für ungültig zu erklären, alle übrigen 3 en gber unbeanstandet zu lassen. Der Sekretär der Kom . sion, Abgeordneter Bucher, wird nächsten Montag im Ple⸗ m der Kammer Namens der Kommission Bericht über die

daß aach exfollter Be chlußfassung hierüber die zur Wahl ihres Bine n r n sobs en kn ,n ö.

Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Januar. Der Kai . f ö ; . Kai wi , Morgens von Ofen hier angekommen. Die . 6 36 3 5. . 6 . . kurzen Aufschub erfahren. m 17. inschi 26g e . t, M. einschiffen und von Die Erzherzoge Rginer und Ernst und die Er . haben eine der Erzherzogin . e , , . egybten, die sich auf Jerusalem und Damaskus auß— ehnen wird und auf drei Monate berechnet ist, angetreten. 9. Gestern Vormittags um 10 Uhr fand die Sitzung der reßlommission des Herrenhauses statt, welcher sämmtliche k des Ministeriums, mit Ausnahme des Ministers ö , h. / beiwohnten. Der Berichterstatter Graf Anton uer perg trug den nach den Beschlüssen der Kommission ver⸗ . Adreßentwurf vor. Derselbe betont die Festhaltung an er Verfassung in einer sehr entschiedenen Weise, stellt die Wahlreform als wünschenswerth dar, ohne in eine nähere 1 einzugehen, und enthält hinsichtlich der Aus— gleichs bestre . einen Passus, daß in dieser Beziehung bis . die äußerste renze des Möglichen gegangen worden sei. Die . ohne irgend eine wesentliche Abänderung von der ajorität der Kommission angenommen. Die Minorität, beste⸗ 9 aus fünf Mitgliedern, behielt sich vor, ein Minoritäts⸗ . dem Plenuni des Hauses vorzulegen, als dessen Ver⸗ 6 Fürst Lobkowitz angemeldet wurde. Die Mitglieder 9 inisteriums selbst fanden keine Veranlassung, an der iskussion sich zu betheiligen, nur bei einem Passus, welcher sich auf die dalmatinische Angelegenheit bezieht, gab der Minister⸗ , . Graf Taaffe die rklärung ab, daß er hoffe, binnen . agen die vollständige Fazifikation Dalmatiens bekannt geben zu können, welche Erklärung jedoch die Kommission nicht veranlaßte, den diesbezüglichen Tezt der Adresse zu ändern. ; 3 In der gestrigen Sitzung des Adreßgusschusses 9 , r , erklärte der Minister⸗Präsident ; raf Taaffe, daß alle Minister ihre Demission gegeben hätten er Kaiser häbe sich die Erledigung vorbehalten und angesrdnet, . die Minister einstweilen die Geschäfte fortführen. Der e,, . wurde vom Ausschusse ver⸗ e inti m kee, , ,, it der Ausarbeitung eines neuen D Nach dem gestrigen Verlaufe der Sitzung des Ad schusses hält man die demnächstige [siandg . des . 6 . n, n m X Wie die »Presse« meldet, hat das schwedische Kabinet der österreichischen Regierun einen H dann der Meistbegünstigten . ,,, Cattaro, 8. Januar. Zur Erhebung der Kriegsschäden

. . ist heute eine politische Kommission nach Budua

Schweiz. Bern, 7. Januar. Der schweizeri sandte in Paris meldet dem Bundezrath, daß kn ge.

sofort

Urkunde des schweizerisch-französischen Auslieferungs-V

am 6. d. ausgewechselt und der Zeitpunkt . , auf den w J worden sei.

.d. M. wird hier eine Konferenz der am Gott— hardsbahn Unternehmen betheiligten Kanto 3, Feststellung ihrer Beiträge, arm en ö

Belgien. Brüssel, 9. Januar.

bisherige Vertreter gtußland am . . n

u , är, . derselbe einige Wochen zu ver= ; .

Wien 3 . odann auf seinen neuen Posten nach

Das Gerücht von der bevorstehenden Abb

französischen Gesandten, Lagus ö t erufung des

Sie lle . . i . . wird an unterrichteter

Der Kriegs, Minister besichtigte kürzlich die

werke von Gent, wie man glaubt, ha s st , .

seitigung der gestun gs ee handelt e sich un die Be—

Großbritannien und Irland. London, ? . 8 . Januar. Aus Toronto, 6. Januar, wird gemeldet: Die dafi r am Red River haben 45 loyale Kanadier vor das Kriegsgericht gestellt, und zur Verbannung verurtheilt. Vier hielten sie als Geißeln zurück. Der abberufene Gouverneur M Dougall wird diese Woche in Ottawa erwartet. Privatbriefe melden, daß in Winnipeg Terrorismus herrscht. Schottische, englische Einwoh⸗ ner wünschen, daß die kanadische Regierung den Besitz des Lan h r n mh ö . . ihn die bewaffnete Schaar en Ansiedler ohnmächtig. Die V in⸗ den sich auf dem Wege nach , ö

von ihr vorgenommenen Legitimationsprüfungen erstatten, so

Frankreich. Paris, 9. Januar. In der Sitzung des

Segur d' Aguesseau

y, am 6. d. M. erhielt der Senator