1870 / 10 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I 8 C 0 sᷣ2 M7 oa · , . e,. 2228 2 * 2 ( . * d . 2 23 3233 283335 G BR B 8 2 8 * Q c —=— 8 . —— 8 8 * 2 = 828 2 D 8 8 2 3 3 5855 2 8 33 . * 385853 38 2 ö S 8 6 338 . 7 * 8 6 2 2 2333 . . 199 * 7 S 2 3 3= 853 6 j K ? 21 u 23 —— 2 . 9 i 3 S. 882 63 23 * ; 2 . . , 2636333 . 8 2 3 R: De,, S3 352* 899 ; * 2 D . 33 geg 33 3 g 3 * 8 22 D = . * 8 823 21 2. 32 2 f *. 8 5 8: * 2353 21335 33 * 2 7 7235 3 3333 3 n . . 2 w * 1 38 J 3 . * 342 & 8 2 8 * 6. D . 4 K . 7 38. —nĩ 641 D ,, . k1⸗ a. 5 3 e m, r 2 2 * X . ö 23 = ö . ö ö 1 35 2 6 85 31 1. 32 te * 8 . 5 38 5383 8 828 . . * * 383 2 * ö 838 , 3 X 86 k . 8 D S f . 835 S3 1 * H . 8 D b A L ö 2 8 3 8 8 / 5 2 D di 8 c 1 2 S X * 2 S D 3832 * * 1 8. , , d 8 8 8 11 y 1 . K 5 8 . . 231 . n. 2 1 ii 83 & S* k * 23 * 61 268 8 * * 2 2 * 5 S S 8 8 3 . 3 F*5 * 2 * . 838 K . D D 8 . 35 * SI 00 ĩ X 2 * 8 8 28 ́ 1 15 * V 3 K . 883 2 3 2 3 5 k 83 5 8 8 X 8 8 Si 8 ö 1 * 12 83 88 , fin K d 91 1 1 46 ̃ ͤ C , , J . 0 ·ᷣCQu&ᷣ ,,,, = deo 8 5 t DSD 8 ö. 356 * 56 ö ö 2 28 S 2128 30 d DO * ., . ö * 2. 2 . 23 8 3 38 8 Do ** 89 2 2 8 8 3 63 D 8 ö 2 3 . . 8 8 533 e . 23 ö ö z 2 —=— 58 n, ** . 86 33 t mu . é 9 12 8 999 = 2 2668 * * 8 —— * [ * 8 * 3. 33 3 36 . 83 63 * 328 S8 8 8 D 21 * 80 . . 2. 8 * 3 2 6 3 8 * k 8 8 8 33 2 5 H . 65 * EF . ö 5 A! 365 J X. 8 e Gs 22 - tear mr —ᷣ m t 2 , . D N b D X 8 2 4 8 82 8 8 2 2 3 * ö. ge g g 8 3 8 33232 8* . 8 32 62 2 2 38 2 6 s 8 8 8 d Fd * 3 2 3 23 2 CC de 8 ; X 3 83 6 8 Se T S , 8 d , * 3 ö 2 * * * 2 22 3 oJ OO gal ee en, ee, . cx ; . S * * H 2 82 D 6 5 5 533 23 a ö 3 8 8 86 8 3382239 5838 * 6 33 8 R S. d d 3 8328 8 8 8 28 2 . 3 * é . * . 3 —— . 8 8 2 8 . 27 73 2 2141421 8 38333 * . D 288 33 3 G 35535 ö 85 ö 6 8 9 8 i d 8 3232333 23 35 D z 8 183 38833 ** SSS 81 8 same 3 83 33333 * 2 . iii il ö 23 3 35333 5 4 23 3 * 3 *

Awvnnsaz6 uanonas unuvquauanß aq ang 698 23qonG I uv aa

vun ifa Aud i u dvIng

2

12111244 Lu vu

*

Ut n i

143

Angekommen: Se. Excellenz der Staats ⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses Freiherr von Schleinitz, von Trachenberg.

Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der dem Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, Wirklichen Geheimen Rath von Obst fel der, und dein vortragenden Rath in dem— selben Ministerium, Geheimen Regierungs-Rath von Löper, von des Herzogs von Anhalt Hoheit verliehenen Insignien, und zwar Ersterem des Großkreuzes, Letzterem des Tom mandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Hausorden Albrechts des Bären, ferner zur Anlegung des dem Professor E. Mandel zu Berlin von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael, des dem Professor und Mitgliede des Senats der Akademie der Künste in Berlin Carl Becker von des Königs der Belgier Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Leopold Ordens und des dem außerordentlichen Professor Dr. Gurlt in Berlin von des Sultans Majestät verliehenen Medschidje Ordens vierter Klasse, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Berk anntimachung. . Die diesjährige Aufnahmeprüfung für das Schullehrer⸗Seminar zu Coepenick findet Mittwoch und Donn erstag, den 16. und 17 Februar d. Is, daselbst statt. Diejenigen, welche daran Theil nehmen wollen, haben Behufs der Einberufung sich schriftlich und rechtzeitig an den Herrn Seminar Direktor Schaller da⸗ selbst zu wenden und der Eingabe beizufügen: a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer den nöthigen Personalnachrichten den Gang ihrer Bildung und Vor— bereitung für das Schulamt darstellt; b) ihren Tauf ˖ und Konfir mationsschein; e) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre religiöse und sittliche Befähigung zum Schulamte und ihre untadelhafte Füh⸗ rung; d) ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß; e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗ impfung; f) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht; g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß sie das Haus⸗ und Kostgeld von 42 Thlr, jährlich auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen sich verpflichten. Berlin, den 7. Januar 1870. —⸗ Königliches Provinzial-Schulkollegium. Reichenau.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militärkabinets, sowie des Bundeskanzlers Grafen von

Bismarck⸗Schönhausen entgegen.

Das Haus der Abgeordneten trat im Verlaufe der gestrigen Sitzung in den fünften Ge enstand der Tagesordnung ein: dritter Bericht der Petitions⸗ ommission. Die Petition des Kandidaten der Philosophie Titz, um Gewährung des rituel⸗ jüdischen Gottesdienstes, sowohl an Sonn und Fest⸗, wie an

Polizeibeamte 2c. überwiesen werden sollen.

ganze Gesetzentwurf in der Fassung der Kommission mit dem Amendement des Abg. Wagener (Franzburg) angenommen. Schluß der Sitzung 35. Uhr.

„Oldenburg, 11. Januar. Der La ndtag diskutirte in seiner heutigen Sitzung, vor Eintritt in die Tagesordnung, einen dringlichen Antrag des Abg. Hoyer, welcher eine Abänderung der bisherigen Geschäftsordnung des Landtags bezweckt, um den Schwerpunkt der Verhandlungen aus den geheimen Sitzungen der Ausschüsse in die Plenarsitzungen zu verlegen Nach län⸗—⸗ gerer Debatte wurde der Hohersche Antrag auf Berathung in blend abgelehnt und beschlossen, die Sache an eine besondere aus 7 Personen bestehende Kommission zu verweisen. Auf der Tagesordnung stand zunächst ein Gesetzentwurf, betreffend die Denunziantengebühren, welche, soweit sie auch nach dem neuen Strafgesetzbüch noch bestehen, aufgehoben und deren Erträge der Regierung zu generellen Gratifikationen für . Der Entwurf ward ohne Debatte genehmigt, ebenso mehrere andere Anträge der Staatsregierung auf Aenderung des Stierköhrungsgesetzes, auf einige Verkäufe oder Landtausche bei den Staatsgütern z. End lich ward der Voranschlag der Einnahmen des Herzogthums Oldenburg für 1870-72 genehmigt. Derselbe slellt die Ein— nahmen für 1870 auf 490 000, für 1871 auf 1,328,000, für 1872 auf 1342, 000 Ihlr. Zum Schlusse der Sitzung wurden die Wahlen für die Kommission zur Begutachtung des Hoyer schen Antrages vorgenommen. Während der Sitzung wurde die Eisenbahn⸗Vorlage der Regierung vertheilt. Dieselbe empfiehlt den Ausbau des Eisen⸗ bahnnetzes des Herzogthums durch die auf Staatskosten zu bauenden Bahnstrecken von Hude über Elsfleth nach Brake und Nordenhamm, durch eine Eisenbahn von Oldenburg bis zur Landesgrenze nach Quakenbrück und durch eine Bahn von Sande nach Jever. Die Kosten sind zu 4, 692,00) Thlr. ver⸗ anschlagt, welche theils aus den Ueberschuͤssen der frühern, theils durch eine neue Anleihe und durch die von Preußen eventuell zu zahlende Million aufgebracht werden sollen. Braunschmeig, 12. Januar. In der gestrigen Sitzung der Landes ver sanimlung erhielt zunächst der Abg. Müller das Wort zur Motivirung?'seines in der Sitzung vom 9. De— zember v. J. gestellten selbständigen Antrages:

»Die Landesversammlung wolle beschließen, Herzogliche Landes— regierung um die Vorlage eines Gesetzes zu erfuchen, durch welches die gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden, welche der freien n fi ung des Eigenthümers über bäuerliche Grundstücke im Wege

ehen. Nachdem der Geheimerath Schulz derzeit erklärt hatte, daß über diesen 6c an in den nächsten Tagen ein Schreiben der andesregierung an die Landes versamm⸗ lung eingehen werde, hatte Abg. Müller sich die Motivirung seines Antrages bis nach Eingang des bezüglichen Schreibens vorbehalten. Dieses Schrelben ist in der irn ,, einge⸗ gangen. In demselben wird durch Zahlen der Beweis gelie⸗ fert, daß gegründete Beschwerden hinsichtlich der Einengung des Bodenverkehrs nicht erhoben werden können.

Der Abg. Müller vermochte in dem Inhalte des Schrei—⸗ bens eine befriedigende Lösung seines Antrages nicht zu finden

Wochentagen für die jüdischen Züchtlinge in allen Gefangen⸗ Anstalten, wurde durch Uebergang zur Ta esordnung erledigt. Die Petition des Ortsvorstandes zu olbitz, wegen Auf⸗ hebung von Exemtionen von den Parochiallasten, wurde, dem Antrage der Kommission entgegen, der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Es folgte der mündliche Bericht der Gemeinde⸗Kommission über den von dem Abg. von Behr und Genossen eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Theil⸗ nahme der Staatsdiener in Neu⸗Vorpommern und Rügen an den Kommunallasten und Gemeindeverbänden. Die Kom⸗ mission (Ref. Abg. Solger) empfahl die Annahme des Gesetz— entwurfs in folgender Faffung:

8§. 1. Die in den übrigen Theilen der Provinz Pommern be— züglich der Theilnahme der Staatsdiener und deren Hinterbliebenen an den Kommunallasten und dem Gemeindeverbande bestehenden Vor⸗ schriften treten am 1. Juli 1870 auch in Neu -⸗Vorpommern und Rügen in Kraft. §. 2. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften sind aufgehoben. Die auf Grund des Gesetzes vom 31. Mai 1853 errichteten Stadtrezesse werden mit den Bestimmungen dieses Geseßtzes durch ein für jede Stadt durch den Minister des Innern, nach An— hörung der staͤdtischen Kollegien, festzustellendes Nachtragsstatut in Uebereinstimmung gebracht.

Abg. Wagen er (Franzburg) beantragte im §. I hinter den Worten: »der Staatsdiener hinzuzufügen: »der Geistlichen, der Kirchendiener, der Lehrer.“ Der Referent erklärte sich Namens der Kommission mit diesem Amendement einverstanden. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Hagen (Görlitz, von Boetticher. Frhr. von Hoverbeck, Graf Schwerin, von Benda

und erhielt denselben aufrecht, welcher die erforderliche ilnter⸗ stützung fand und der Kommission für innere Angelegenheiten überwiesen wurde.

Es begann hierauf die Berathung über die Vorlage, betr. den Verkauf der Herzoglichen Staats-Eisenbahnen.

Mecklenburg. Sternberg, 12. Januar. Der Land⸗ tag ist in der heutigen Abendsitzung bis zum 11. Februar ver— tagt worden.

Sachsen. Dresden, 12. Januar. Die zweite Kammer hat heute die . des Berichts ihrer Deputation über den Gesetzentwurf, einige? achträge zu dem Gesetze vom 28. Mai 1868, über die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen betreffend, begonnen und zu Ende geführt.

Vom »Gesetz. und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen« ist das 25. Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält: Verordnung vom 23. Dezember 1869, die Publikation des Niederlage⸗Regulativs, des Begleit⸗ schein-⸗Regulativs und des Regulativs über die zollamkliche Behandlung des Güter- und Effektentransports auf den Eifen— bahnen betreffend; Bekanntmachung vom 24. Dezember 1869, den Erlaß einer Anweisung zur Ausführung des Vereins⸗Zoll⸗ gesetzes vom 1. Juli 1869 betreffend, Verordnung vom 24sten Dezember 1869, die Waarenkontrolle im Grenzbezirke und im Binnenlande betreffend; Bekanntmachung vom 33. Dezember 1869, die Telegraphen-Ordnung betreffend.

Bayern. München, 11. Januar. Die gestrige (nicht öffentliche) Abgeordneten⸗Verfam mlung dauerte bis

327 Uhr. Es haben zwei Abstimmungen stattgefunden, zuerst,

und der Regierungs-Kommissar Geh. Ober? Regierungs⸗-Rath Ribbeck. Die Diskusston wurde hierauf geschlossen und der

ob die 7 Muͤnchener Wahlen zu beanstanden, und dann,

18