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Zugleich werden die Justizbehörden bengchrichtigt, daß die
Missibnen im Bundesauslande fortan den Titel »Gesandtschaft (Botschaft, Geschäftsträger) des Norddeutschen Bundes« . führen, und daß daher bei amtlichen Korrespondenzen mit denselben diese Bezeichnung anzuwenden ist. Berlin, den 17. Januar 1870. ; Der Justiz-Minister. ͤ Leonhardt. An sämmtliche Gerichtsbehörden.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung,
betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Lebens
versicherungs Gesellschaft »Friedrich Wilhelm« zu Berlin
beschlossenen Statut-Aenderungen. .
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlgsses vom 15. v. M. die in der Generalversammlung vom 19. Juni v. J. beschlossenen Abänderungen der §§ę. 22. und 30. des Stätuts der Aktien-Gesellschaft »Friedrich Wilhelm«, Preußische Lebens- und Garantie-Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin, zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regie— rung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 17. Januar 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Im Auftrage: Moser.
Der Minister des Innern In Vertretung: Bitter
Berlin, 22. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub— niß zur Anlegung der von des Königs von Italien Majestät ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Groß— kreuzes des Ordens der FItalienischen Krone: dem General-Major von Stosch, Direktor des Militär ⸗Oekonomie⸗ Departements im Kriegsi⸗Mnisterium; des Commandeur⸗ Kreuzes des St. Mauritius- und Lazarus-Ordens:
dem Hofmarschall des Kronprinzen Königliche Hhcit, Kaminer— i, nn,. ü Eulenburg, des Offizier kreuzes des—
selben Ordens: dem General⸗Arzt Dr. Wegner, Regiments. Arzt des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, sowie des Ritterkreuzes des Ordens der Italienischen Krone: dem persönlichen Adjutanten des Kronprinzen Königliche Hoheit, Rittmeister Freiherrn von Schleinitz, à la suite des 2. Schlesischen Dra— goner⸗Regiments Nr. 8.
Bekanntmachung.
Zufolge der durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 21. August 1868 (Stück 34) zur oͤffentlichen Kenntniß gebrachten Militär-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 265. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten heimaths— berechtigt, und
I) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezem— ber 1850 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetz— liches Domicil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Diensthoten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehr— linge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum ö freiwilligen Militär- dienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis— if n. Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch an— gewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolles in der Zeit vom 15. bis incl. 31 d. Mts. bei dem Königlichen. Polizei- Lieutenant ihres Reviers persänlich zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er— gangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domicil haben, oder hier nach §. 20 der Militär— Ersaß-Instruktjon gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗ Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militärpflichti⸗ ger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Straf⸗— Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 16. No— vember 1868 mit einer Geldbuße bis zu 19 Thalern oder verhältniß— mäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militärpflichtigen, im Falle ihrer körper—
lichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militärpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten Falls zu⸗— gelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier-Polizei - Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche e fen aufzubewahren ist.
Berlin, den 10. Januar 1876.
Königliche Kreis-Ersatz⸗Kommission.
45proz. vormals nassauisches Staats⸗Anlehen von 6,000, 000 FI. d. d. 28. April 1860.
Bei der stattgehabten ersten Verloosung der Partialobligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild SC Söhne in Frankfurt a. M negociirten 45proz. vor— mals nassauischen Staats-Anlehens von 6,000 060 Fl. d. d. 28. April 1860 sind nachverzeichnete Obligationen zur Rückzahlung in 1870 ge— zogen worden, und zwar:
A. Zur Rückzahlung auf den 1. Mai 1870.
Eit. A. 3 190 Gl. Ne, 1383. 163. 2015. 2025. 2272. 2463, Qn. 2434. 3430. 3462. 3942. 4002 und 4235.
x B. à - 2099 Fl. Nr. 376. 747. 890. 9900 und 1440.
d ,,,, 890. 2750. 2779. 2836. 3270. 3299. 3708 und 4600.
D. à 1000 Fl. Nr. 117. 837. 1767. 1970. 1990 und 2185.
B. Zur Rückzahlung auf den 1. November 1870.
Lit. A. à 100 Fl. Nr. 319. 1182. 1393. 1592. 1994. 2114. 3470. 3790. 4062. 4292. 4308 und 4336. B 60 R ,,, , G. R 500 Fl Ny. R 70 77. 11IJ. EH. 62g G32. 700 909. 1180. 2714. 2760. 3225. 3419. 3900. 3910 und 4217. D. à 1000 Fl. Nr. 1439. 1447. 1787. 1809. 1949 und 2090.
Die Inhaber dieser Partialobligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu dem ber, me Nückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei dem Bankhause der Herren Ye. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regie—⸗ rung s-Hauptkasse in Wiesbaden, so wie bei jeder König lichen Regierungs⸗Haupttasse, bei der Königlichen Staats— schulden - Tilgungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreis -Steuerkasse in Frankfurt a. M. und bei den König— lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück, gegen Rückgabe der Partialobligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können.
Wiesbaden, den 8. Janüar 1870.
Der Königliche Regierungs-Präsident. In Vertretung: v. Dresler.
icht amtliches.
Preußen. Berlin, 22. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militär- und des Civil-Kabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten die Meldungen des Generals der Infanterie von Herwarth, kommandirenden Generals des VlIsfi. Armee—m Corps, des General-Lieutenants von Jacobi, Graf Wilhelm Stolberg⸗-Wernigerode und mehrerer anderer hoheren Offiziere entgegen und empfingen den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Peter von Oldenburg.
— Ihre Majestät die Königin war gestern in der Jahresfeier des Jerusalemvereins im Dom und in dem che— mischen öffentlichen Vortrage des Professors Dr. Hofmann im Laboratorium desselben anwesend.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen, wohnte Abends der Jahresfeier des Jerusalem⸗Vereins im Dome bei und besuchte dann die Vorlesung des Professors Hofmann.
— Die heutige (652) Plenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 105 Uhr eröffnet.
Am Miinistertische befanden sich; der Kriegs- und Marine— Minister von Roon, der Minister für die landwirthschaftlichen , v. Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs-Kommissar Geh' Regierungs⸗ Rath Persius. .
Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Pro— Uinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesten und Sachsen, im ganzen Hause.
Das Haus beschloß zunächst zur Beschleunigung des Ge— schäftsganges die §§8. 3 — 105, 1064 —– 106 und 111-118 der Kreisordnungs-Kommissien zur Vorberathung zu überweisen.
Hierauf begann die Spezial⸗Diskussion über den Abschnitt 4. Von den Amtsbezirken und dem Amte des Amts- Hauptmanns.«
SS. 39 -= 60.
S. 39 lautet: »Die mit dem Besitze eines Guts verbundene polizeiobrigkeitliche Gewalt wird aufgehoben. Die Ausübung
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der bisherigen Gerechtsame derselben ist fortan ein Königliches Amt. «
Hierzu hatten beantragt: der Abg. von Mitschke⸗Collande:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im §. 39 nach den Worten Königliches Amt, zu setzen: dasselbe kann als Ehrenamt (§. 7) dem früheren Polizeiherrn oder dessen Nachfolger im Grund— besitz, in seinem ehemaligen Umfange auf Zeit übertragen werden.
Ferner die Abg. Miquel und Genossen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Im §. 39 statt des Absatzes 2 zu setzen: die Ausübung der Polizei geschieht fortan im Namen des Königs. . .
An der Spezial-Dehatte betheiligten sich die Abg. von Saltzwedell, von Mitschke-Collande, Witt, Graf Bethusy⸗Huc.
Der §. 39 wurde mit dem Amendement des Abg. Miquél mit 186 gegen 161 Stimmen angenommen. .
§. 40 lautet: »Behufs der Verwaltung der Polizei und anderer öffentlichen Angelegenheiten wird jeder Kreis, mit Aus⸗ schluß der Städte, in Amtsbezirke getheilt, welche eine Ein— wohnerzahl von 2000 bis etwa 10 00, im Durchschnitt 4 bis 6000 Seelen, je nach der Dichtigkeit der Bevölkerung, enthalten sollen. Die Bildung kleinerer als 2000, und größerer als 10,000 Einwohner umfassender Amtsbezirke ist in einzelnen, durch be— sondere örtliche Verhältnisse bedingten Fällen zulässig.«
Hierzu lagen folgende Abänderungsanträge vor:
Vom Abg. Miquél und Genossen: .
Zum §. 40. a) Den ersten Absatz wie folgt zu fassen: Behufs der Verwaltung der Polizei und anderer öffentlicher wie kommunaler Angelegenheiten wird jeder Kreis, mit Ausschluß der Städte, in Amts⸗ bezirke von 2000 bis 5000 Einwohner getheilt. b) Im Alinea 2 statt 10,000. zu setzen: »H50004. c) In demselben Absatz das Wort »ört— liche zu streichen.
Vom Abg. Groschke:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In §. 40 des Entwurfs Zeile 3 u. 4 des Alinea l, sowie das Alinea 2 zu streichen, und dafür zu setzen: deren Umfang und Zusammensetzung unter mög— lichster Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse nach dem Be— dürfniß der Einwohner des Bezirks und einer zweckmäßigen Verwal— tung zu bemessen ist. —
Von den Abg. Dr. Glaser und v. Denzin:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im Falle der Nichtannahme des Abänderungsantrags Groschke: 1) §. 40 Absaß 1 statt der Worte: von 2000 bis etwa 10,000, im Durchschnitt 4000 bis 6000 Seelen« zu setzen: »500 bis etwa 10,000 Seelen. 2) §. 40 Ab⸗ satz 2 statt veinzelnen« zu setzen: »den«.
Vom Abg. Hoffmann:
Dem §. 40. hinter den Worten: vmit Ausschluß der Städte« hin zuzufügen: pund der im §. 39 bezeichneten Ortschaften (Flecken).« — Dem §. 40 am Schlusse als besonderes Alinea hinzuzufügen: »Auf Antrag der Vertretung einer Fleckengemeinde (8§. 39) kann dieselbe einem Amtsbezirke einverleibt werden (§. 44).«
Das Amendement des Abg. Groschke wurde abgelehnt.
Das Amendement des Abg. Miquél wurde mit 184 gegen
167 Stimmen angenommen.
Der §. 40 wurde hierauf mit dieser Abänderung ange— nommen. ö .
§. 41 lautet: »In wie weit die Vereinigung der zu einem Amtsbezirke gehörigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke zu einem besonderen Kommunalverbande in Ansehung solcher Angelegenheiten, welche für sie ein gemeinsames Interesse haben, statlfinden kann, wird durch Gesetz bestimmt werden.
Hierzu lag der Antrag des Abg. Miquél und Genossen vor:
Den §. 41 so zu fassen: Das Amt bildet einen Kommunalver— band mit den Rechten einer Korporation. Seine Zuständigkeit wird durch dieses Gesetz und im Uebrigen durch die zu erlassende Land— gemeinde ⸗Ordnung geregelt. . . .
An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die Abgeordneten von Kardorff, Miquel, Scharnweber, Dr. Vir—⸗ chow, Graf zu Eulenburg (Deutsch-Crone).
Die namentliche Abstimmung über das Amendement des
Abgeordneten Miquél begann bei Schluß des Blattes.
Braunschweig, 21. Januar. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung wurde die Berathung der Pro— position der Herzoglichen Regierung, den Verkauf der braun— schweigischen Staatseisenbahnen betreffend, wieder aufgenommen. Dieselbe wurde nicht beendet und soll in der nächsten Sitzung fortgesetzt werden.
Sachsen. Dresden, 21. Januar,. Der Erzherzog Karl Ludwig von Oesterreich wurde bei seiner gestern Nach— mittag erfolgten Ankunft aus Wien von dem König und der Königin⸗Wittwe Marie im böhmischen Bahnhöfe empfangen und nach dem Königlichen Residenzschlosse geleitet, woselbst der hohe Gast die bereit gehaltenen Zimmer bezogen und nach dem Diner den gestrigen Abend im Kreise der Königlichen Familie ver— bracht hat. Heute Nachmittag findet bei Ihren Königlichen Masjestäten Diner en famille statt. Soviel bis jetzt bestimmt ist, wird Se. Kaiserlich Königliche Hoheit bis Sonntag gegen Mittag am hiesigen Königlichen Hofe verweilen und sich sodann
von hier zu einem Besuche am Königlich preußischen Hofe nach Berlin begeben.
. — Die Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Positionen des Ausgabebudgets, betreffend die Akademie für Forst⸗ und Landwirthe zu Tharand, mit 10,455 Thlr. nor— malmäßig und 200 Thlr. transitorisch bewilligt. Hierauf wurde mündlicher Bericht über eine Anzahl Petitionen erstattet. Schließlich gaben die Abgeordneten Adler, Barth, Gräser, Heinze, Päßler, Dr. Pfeiffer, Seydel und Uhlemann, in ihrer gleichzeitigen Stellung als Friedensrichter die Erklärung ab, daß sie gewohnt sind, ihre Stellung als Friedensrichter nicht so, wie der Abg. Oehmichen in einer der letzten Sitzungen ge— schildert, aufzufassen, auch in den von ihnen besuchten Friedens— , gleiche Wahrnehmungen nicht gemacht haben.
Hessen. Darmstadt, 21. Januar. (D. Z.) Die Schar⸗ lach⸗-Krankheit des Prinzen Ludwig nimmt einen gutartigen Verlauf.
— Die Prinzessin Victoria ist seit dem 20. Januar ebenfalls vom Scharlachfieber, bis jetzt in milder Form, befal— len worden.
Baden. Karlsruhe, 20. Januar. Die Fürstin von Leiningen, geborne Prinzessin von Baden, ist heute Nach⸗ mittag in Karlsruhe eingetroffen und hat im Großherzoglichen Schloß Wohnung genommen.
— Der von der Kommission erstattete Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung der Eisen⸗ bahn ⸗Schuldentilgungskasse zur Aufnahme weiterer An⸗ lehen, trägt auf Genehmigung der Regierungsvorlage an. Die gesammte Eisenbahnschuld betrug am 31. De⸗ zember 1868: 107,560,330 Fl. und dürfte sich im Jahre 1869 ver— mehrt haben um 7,500,900 Fl., zusammen 115,366,330 Fl. Der wahrscheinliche Bauaufwand für 1870 und 71 wird 25 bis 26 Millionen, also die reine Schuld Ende 1871 rund 140 Millio— nen betragen. Die hauptsächlich hervorzuhebenden Auslagen im Bahnbau sind: Hausach⸗-Villingen mit 6,640,000 Fl., Schwabenreuth-Pfullendorf⸗Meßkirch⸗Mengen-Krauchenwies⸗ Sigmaringen mit 3,400,000 Fl. Auf Bauten und Anschaffun— gen der Eisenbahn-Betriebsverwaltung sollen 2,594,775 Fl. und auf Anschaffung des Transportmaterials für neue Bahnen 2,764,056 Fl. verwendet werden.
Bayern. München, 20. Januar. In der geheimen Sitzung, welche der gestrigen öffentlichen folgte, hat die Kammer der Abgeordneten den letzten ihrer sechs Aus— schüsse (für Prüfung der Anträge bezüglich ihrer Zulässigkeit) gewählt. Die Wahlen fielen sämmtlich auf Patrioten. Von den 54 Mitgliedern der Ausschüsse gehören 9 der Fortschritts—⸗ partei, 1 keiner Partei, 44 der patriotischen Partei an.
Die Kammer der Abgeordneten hat heute einen besonderen Ausschuß für den Entwurf einer Adresse auf die Thronrede gewählt. Von den Mitgliedern dieser Kommission für den Adreßentwurf gehören 11 der patriotischen Partei, 3 der Fort— schrittspartei, 1 der Volkspartei an.
— Dem Bericht des Reichsraths Freiherrn von Schrenk als Kommissär der Kammer der Reichsräthe bei der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskommission entnimmt der »N. K.« über den Stand der Stagtsschulden Folgendes: Die ganze allgemeine Staatsschuld belief sich am Schlusse des Jahres 1867 auf 159,866,949 Fl., es wurden an derselben im Laufe des Jahres 1868 im Ganzen 1,949,065 Fl. abgetragen, dieselbe ver— mehrte sich indessen in Folge der Aufnahme von 10 Millionen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Heeres noch um die Summe von 8,950,934 Fl. und entzifferte sich mit Ende 1868 auf 167,917,884 Fl. Im Laufe des Jahres 1869 wurden an der allge— meinen Staatsschuld 1L585,ü899 Fl. heimbezahlt, dagegen mehrte sich der Betrag der Amtsbürgschaften um 13,320 Fl. Und jener der deponirten unerhobenen Kapitalien um 500 Fl., so daß der Stand dieser ganzen Schuld Ende 1869 sich auf 166,345,805 Fl. entziffert. Die Eisenbahnschuld belief sich am Schlusse von 1867 auf 147,572,800 Fl., Ende 1868 aber auf 148,365,100 Fl., hat sich sonach gemehrt um 792,300 Fl. Es sind nämlich im Laufe dieses Jahres für den Eisenbahnbau 2,015,400 Fl. neu aufgenommen, gleichzeitig aber an der älteren Schuld 1,223,100 Fl. heimbezahlt worden. Im Laufe des Jahres 13869 sind von der Eisenbahnschuld L307,900 Fl. abbezahlt, dagegen aber für Bauzwecke 16,350,000 Fl. neu aufgenommen worden; es hat sich hierdurch und durch anderweite Zugänge per 21,600 Fl. diese Schuld um 15,063,700 Fl. gemehrt und Ende 1869 auf 163,428,800 Fl. gestellt. Die Grundrentenschuld belief sich am Schlusse des Jahres 1867 auf 96,7 15,350 Fl., des Jahres 1868 auf 96,1 15.300 Fl., hat sich sonach gemindert um 600,950 Fl. Im Laufe des verflossenen Jahres wurden hieran weiter abgetragen 534,B350 Fl., es stellte sich der Stand der Schuld hiernach Ende 1869 auf gö 580,950 Fl. Die effektive Ausgabe der Pensionsamortisationskasse belief sich in gedachtem Jahre auf glo047 Fl.
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