1870 / 22 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

342 unentgeltlichen Besuche, sowie den Studien, wie d reits der Fall ist, zu öffnen; so lange abe

Militär⸗Perwaltung. Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums.

Den 12. Januar. Lissel, Intendantur⸗Sekretär vom II. Armee⸗ t . Kunstgewerbemuseums Anstand Müuseum in der bezeichneten an die Staatsregierung zu an die erste Kammer gelangen zu lassen. die Kammer, dem von 6 56 8 ͤ ei irektion Königlich sächsischer Feuerls denburgischen Inf. Regts. Nr. 20, Gehrmann, Zahlm. von letzterem . ö n 1 9 * wund Vorräthighaltung Bucherscher Feuerlösch Museen und sonstigen Staatsgebäuden b regierung zur Kenntnißnahme abzugeben, beizutreten. H auf ging die Kammer zur Spezialber berichts über das Königliche Dekret, ing wird morgen fortgesetzt werden. anuar. (W. T.

Corps, auf seinen Antrag mit Pens. in den Ruhestand zurückversetzt.

Den 15. Januar. Kühn, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. bei dem Brandb. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 3 (Gen. ,,, Schmidt,

Zahlm. Aspirant, zum Zahlm bei dem 2. Bat. 7. Brandenb. Inf.

Regts. Nr. 60 ernannt. Den 17. Januar. Schramm, Zahlm.

vom 1. Bat. Ostfries. Inf. Regts. Nr. 78, zum Füs. Bat. 3. Bran

Regt, in die bisherige Stelle des p. Schramm versetzt. 16. EI. In der Marine. Offiziere 2c. A. Ernennungen, Befsrderungen 2 Den

20. Januar. West p hal, Hauptin. und Comp. Chef in der Sce⸗ Art. Abtheil, in die 1. Art. Brig. versetz Marine-Beamte. Durch Verfügung des Marine Ministeriums. Den 19. Januar. Radoms ki, Unteroff. im See Bat. und Verwalter⸗Applikant, zum /

etatsm. Marine ⸗Verwalter ernannt.

Der Schluß der niederen Jagd wird für den Regierungsbezirk Potsdam allgemein auf Sonnabend, den 5. Februar d. J.,

festgesetzt was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Potsdam, den 18. Januar 1870. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kummer.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Januar. Se. Majestät der

König nahmen heute den Vortrag der Hofmarschälle, und hierauf den des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wehrmann und des Geheimen Ober ⸗Finanz⸗Raths von Wilmowski entgegen.

Ihre Majestät die Königin dinirte gestern bei hrer Majestät der verwittweten Königin in Charlottenburg. bends war bei den Königlichen Majestäten, Sr. Kaiser⸗

lichen Hoheit dem Erzherzoge Carl Ludwig zu Ehren,

dramatisch⸗musikalische Soiree im Königlichen Palais, in wel⸗

cher Frau Lucca, so wie die Künstler Lotto und Bendel unter

ginn des Ober⸗Kapellmeisters Taubert, und die französischen p

Schauspieler unter Direktion des Herrn Luguet mitwirkten.

Nachdem in der gestrigen Sitzung des Hauses

der Abgeordneten noch der Abg. Dr. Colberg in der Gene— raldebatte über den Gesetzentwurf, betreffend den Eigenthums— erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, für die Kommissionsvorlage

gesprochen hatte, wurde die Sitzung vertagt. Schluß 23 Uhr.

Die heutige 5.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forcken beck

um 107 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister fur die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Regierungs⸗Kommissar Geheime Justiz ·

rath Dr. Förster.

Bevor das Haus in die Tagesordnung eintrat, erklärte der

jedoch noch 19 Abgeordnete gemeldet hatten, die bei dem Namens aufruf noch nicht im Hause anwesend waren, so konnten die Verhandlungen fortgeführt werden, weil die Beschlußfähigkeit des Hauses nur die Anwesenheit der absoluten Majorltät (217 Abgeordnete) erheischt.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fort— setzung der Berathung des Berichts der X. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthums Erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbst⸗ ständigen Gerechtigkeiten.

Die General? Debatte wurde wieder aufgenommen und

sprachen gegen den Gesetzentwurf die Abgg. Reichensperger Overweg, Für denselben die Abgg Lasker, von Schöning. ö. Der Justiz-Minister Pr. eonhardt griff in die Debatte nach . ,, ein. Ver YMegierungs-Kommissar, Geh. Justiz⸗Rath Dr. Förster befürwortete die Annahme der ,,, ö.

. Schluß des Blattes.)

Cöln, 26. Januar. Die englische Post aus London, den 25. d. M. früh, ist ausgeblieben. .

Sachsen. Dresden, 25. Januar. Die erste Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung Petitionen.

Die zweite Kammer beschloß bei Erledigung einiger . des Ausgabe-⸗Budgets den Antrag des Abg. rause:

»Die Kammer wolle an die Königliche Staatsregierung das

Ersuchen richten, die Porzellansammlung und das historische Museum zu einem Kunstgewerbemuseum zu vereinigen und dem offentlichen

ies mit dem Museum r die Herstellung des leidet, mindestens das historische Weise zugänglich zu machen«, r Erwägung, übrigens aber noch Sodann beschloß schlusse, chmittel an schaffung patronen in allen etreffend, an die Staats-

Kammer gefaßten Be

athung des Deputations—

Eisenbahnen betreffend, Die Berath Baden. fand hier de v. J. in Baden-Baden von den deutschen Bundes, geschlossenen Telegraphenverträge Württemberg. Stutig

Karlsruhe, 25. J r Austausch der Ratiffkationen d

B.). Heute er am 25. Oktober Vertretern Badens, des Nord Bayerns und Oesterreichs ab—

Der Prinz sind zum hier ange ˖

Württembergs,

art, 24. Januar. Heinrich der Niederlande

Besuche der Königlichen Familie am 22. d. Mts. kommen und heute wieder abgereist.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, herzoge Rainer und Ern M. in Alexandrien Paläste des Vizekönigs abstiegen.

nach Kairo fort, brechen werden.

Das Abgeordnetenhaus be der Adreßdebatte.

Die „Wiener Ztg« meldet: Session der Landtage bef zur weiteren verf Ministerium bish sicht in Ober ⸗Oesterreich,

und die Prinzessin

25. Januar. st und die Erzherzogin Marie sind am wo sie in einem der Am 15. setzten sie die Reise von wo sie am 20. nach Ober -Aegypten auf—

schäftigt sich noch mit

Von den in der letzten chulgesetzen sind ing im Unterrichts⸗ etze über die Schulauf—⸗ ähren, Schlesien, Galizien und Krain schluß nicht zu Stande); die Ge die Erhaltung und den Be für Steiermark, Kärnten, Salzburg, Görz, Gradisca, Dalmatien;

des Lehrstandes Ausnahme

Die Erz⸗

angekommen

chlossenen Vol kss assungsniäßigen Behandli gelangt: Die Ges

(n Tirol kam ein Be

. setze über die Errichtung,

such der Volks⸗ Vorarlberg, Ober -Oesterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien und zesetze über die Rechtsverhältnisse genannten Die meisten dieser Gesetze wur— dem Kaiser zur Allerhöch— und haben für Mähren und das Schulerrichtu eits die Allerhöchste Sanktion em vom oberösterreichischen schlossenen Gesetze üb

ferner die Länder Dalmatiens.

sten Schlußfassung un aufsichtsgesetz Salzburg ber wurde auch d Initiative be zu Theil.

Schweiz. Abg. g. Syhel, daß er die Beschlüß fähigtelt des Hanes bereisl die Gofthardtonferer Es erfolgte hierauf namentlicher Aufruf, welcher die Anwesen⸗ heit von nur 215 Abgeordneten ergab. Da sich inzwischen

terbreitet das Schul⸗ ngsgesetz für erhalten. Landtage aus eigener

er die Errichtung von Bürger—

Bern, 24. Januar. az im Stän

sidium führte der Bundespräsident W Brüssel, 2

Heute versammelte sich

derathssaal. Das Prä⸗

Belgien. anwalt hat heute bei der ihn zur Erhebung der Coremans den Schri

Frankreich. hat gestern, wie lassene Dekret abgeschafft, de nenden Friedensrichter, welch werden, erst von den Präfekt dieser Beziehung wird es alf Friedensrichter werden nach von den Gerichten aufgestellt wer

In der heuti pers brachte Simon der Todesstrafe ein,

die Wahl der Munizi 25. Januar. des gesetzgeben den gesprochen, wurde die Generaldiskus . Nach Berichten aus Cre die Arbeit voll kommene Ruhe.

Italien.

Der General⸗Staats⸗ Antrag gestellt, n Deputirten von Antwerpen, Wahlangelegenheiten betreffen

5. Januar, Deputirtenkammer den Anklage gegen de wegen Fälschung eines ftstückes zu ermaͤchtigen

Paris, 24. Januar. Der Justiz⸗Minister Z.“ gemeldet wird, das 1852 er— m zufolge die Listen der zu ernen— von den Gerichtshöfen aufgestellt en gebilligt werden müssen. o wieder wie früher sein, d. isten ernannt werden, welche

der »Köln.

gen Sitzung des gesetzgebenden Kör— einen Gesetzentwurf betreffs ind Cremieuz einen Ge palräthe in Paris und Nachdem Forcade in d Körpers zu Gun

Abschaffung setzentwurf über

er heutigen Sitzun Funsten der Handelsf sion geschlossen.

uzot von heute Mittag ist nommen und herrscht voll-

ständig wieder aufge

Aus Rom, 25. Allgem. Zeitg.“ ein Telegramm, sich in einer anderthalb der Kirche ausgesprochen Generalräthen beantragt ha

Januar, erhält die »Augsb. chof Stroßmayer die Centralisation den periodischen Zusammentritt von

amm, demzufolge Bis stündigen Rede gegen

3

Türkei. Konstantinopel, 25. Januar. (W. T. B.) Einer Mittheilung der »Levant Times« zufolge hat die Pfort

im ? 2 Mill. ür di e He eine Rechnung im Betrage von 12 Mill. Pfd. St. für die von iges haben en eh eng gn n lieren fn r ish n m.

Petitionen die Reform des Hypothekenwesens der Königlichen Regie— rung ans Herz zu legen.

mr, . Kairo, 22. Januar. k. 3 1 meldet aus Chart um seine Ankunft daselbst am 18. d. 9 ö 2 ; Er fand, daß Gialfa Pascha, der General Gouverneur des Sudan, legislative Wörschreiten ein übeteiltes gewesen wäre.

dem Vizekönig von Aegypten abgetretenen Panzerschiffe und Hinterlader erhalten.

alle Vorbereitungen für die Expedition fertiggestellt hatte, und vor Ablauf einer Woche glaubte er mit 1066 Soldaten seinen Marsch antreten zu können.

daß in den Landgemeinden das Stimmrechk in Besteuerungs⸗ fragen nach den Steuerbeiträgen festgesetzt, dagegen in allen übrigen Angelegenheiten die Abstimmung per capfta eingeführt werden soll.

Dänemark, Kopenhagen, 22. Januar. Im Lands. thing hat der Abgeordnete Lehmann hinsichtlich der isländischen

Verfassungsfrage eine Interpellation angemeldet.

und hat im englischen Gesandtschaftshotel Absteigequartier ge⸗

öffentlicher Empfang in Philadelphia, Baltimore und New— York bereitet werden.

Die Bundesschuld der Vereinigten Staaten auf dem doktrinellen Boden des Herrn Dr. Baehr.

von Nordamerika belief sich, abzüglich des Kassenbestandes

im Schatze und ohne Rücksicht auf Zinsen, am 1. Januar 1870

auf 2462418, 783 Doll. Den höchsten Stand hatte sie am 31. August 1865 mit 2757, 689,561 Doll. Vor dem Secessions⸗

krieg, am, 4. März 1361 hatten die Vereinigten Staaten nur eine Masse von Kontroversen, welche in dem beseitigten Rechtsstoff

ihre Quelle und Nahrung fanden. Viel wichtiger ist jedoch, daß die

eine Schuld von 88,498,670 Doll.

Die Bill des Repräsentantenhauses, welche Virginiens Zulassung zum Kongreß bestimmt, ist im Senate angenom⸗ men worden, jedoch mit Amendements, welche Ableistung des Testeides für Staatsbeamte und mehrere andere Bedingungen vorschreiben, so unter anderen, daß in Schulen und öffent⸗

lichen Orten kein Unterschied in Bezug auf Farbe gemacht mit seiner Wechselstrenge ein sehr erhebliches Kreditmittel fuͤr den

Handelsverkehr geworden ist, so nehme ich an, wird der Hypotheken- brief mit seiner Strenge ein erhebliches Kreditmittel im hypothekari-⸗ schen Verkehr sein. Wir haben ferner eine Erleichterung und Beschleu⸗/ nigung der Prozedur gewonnen und mit erleichterten Formen die Er—

werden darf.

Zuverlässigen Nachrichten aus Bebina zufolge, sind dort mehrere von den unlängst auf Fort Garry gefangen ge⸗ nommenen Canadiern eingetroffen. Eine kleine Abtheilung

von Siour-Indianern war in Fort Garry angekommen, aber

von Riel summarisch entlassen worden.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Bern, Mittwoch, 26. Januar, Morgens. In der letzten Sitzung der Gotthardtbahn-Konferenz wurde dis bundesräth⸗ liche Akte angenommen, wonach sich die Kantone verpflichten, Bau und Betrieb der Bahn der Kontrolle des Bundesrathes

nehmen nach, bis auf einen geringen Betrag sichergestellt. Paris, 26. Januar, Mittags. Die vielfach verbreiteten Gerüchte über den bevorstehenden Rücktritt einiger Minister werden von offiziöser Seite dementirt. Die Lage in Ereuzot blieb gestern eine zufriedenstellende. . . Rom, 25. Januar, Abends. Der Bischof von Nimes ist schwer erkrankt, derselbe erhielt gestern Abends den Besuch des

Papstes.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 26. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses

der Abgeordneten hielt der Finanz⸗Rinister r. Leonhardt

thumserwerb u. s. w., nachstehende Rede:

Im Interesse der Vereinfachung der Verhandlungen will ich von

vornherein das Einverständniß der Königlichen Regierung mit sämmt— lichen Anträgen Ihrer Kommission erklären, behalte mir jedoch vor, mich einem Angriffe anzuschließen, der etwa aus der Mitte des Hauses gegen den einen oder den andern Antrag der Kommission gerichtet

werden sollte. . ; Herr Präsident, die Reformbewegungen auf dem Gebiete des

mmobiliarsachenrechtes sind nicht neueren Ursprunges. Sie nahmen r ö keineswegs in das Recht eingeführt. Dieser Gedanke lag im Recht.

ein rascheres Tempo an, als im Jahre 1857 Herr von Meding eine

Reihe wichtiger, eingreifender hypothekarischer ThJesen der Prüfung des ? e n, der Publizität anerkennen muß: daß eine Hypothek erst erloschen ist,

Herrenhauses unterbreitete. Die Herrenhaustommission hat diese Thesen näher farmulirt, das Plenum des Hauses schenkte den Thesen Beifall und

überwies sie der Königlichen Regierung zur Berücksichtigung. In den . g ** : . Charakter der accessorischen Qualität der Hypothek. Hieran anknüpfend

Jahren 1860 und 1861 haben Mitglieder dieses Hauses, unter leb—

hafter Betheiligung anderer Mitglieder, die Initiative der Gesetz⸗

gebung ergriffen. Die vorgelegten Gesetzentwürfe haben jedoch ihre

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Erledigung nicht gefunden. Die Bewegung setzte sich fort in den landwirthschaftlichen Vereinen, in dem Landes ˖· Oekonomiekollegium und im landwirthschaftlichen Ministerium. Die Häuser des Land—

Man kann nicht behaupten, daß das Justiz⸗Ministerium der Re⸗ formbewegung mit einer zu lebhaften Sympathie gefolgt, daß das

Im Jahre 1858 übereichte der damalige Justiz⸗Minister dem

Herrenhause eine Denkschrift, in welcher ausführlich dargelegt wurde,

daß eine Reform des Hypothekenwesens nach Maßgabe der Medingschen

Thesen , , sei. Die Sag gewann 13 eine andere 5

6. ] als im Jahre 1863 diejenige Allerhöchste rdre erging, welcher Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Januar. J 24

In der zweiten Kammer ist der Antrag gestellt worden,

in den Regierungsmotiven gedacht ist. Dies veranlaßte den damali— gen Justiz Minister, einen kodifizirten Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen. Dieser wurde 1864 veröffentlicht und auch den Gerichten zur

Prüfung vorgelegt. Der Entwurf fand bei den Gerichten, ich möchte

sagen, selbstverständlicherweise, nur einen sehr getheilten Beifall. Die ser Umstand veranlaßte den damaligen Justiz-Minister auch sofort,

eine stark rückgängige Bewegung zu machen. Er gab den Gedanken

eines kodifizirten Gesetzes vollstaͤndig auf und acceptirte den Gedanken der Novellengesetzgebung. . Als ich zu meinem jetzigen Amt berufen wurde, bin ich den Re—

formbewegungen ganz unbefangen gegenüber getreten und habe dem

Amerika. Washington, 22. Januar. (Kabeltele. S . j . i . gramm.) Der Prinz ö. h 9 ist hene . hier. eingetroffen Sache erheischt. Ich habe aus Gründen, die ich bereits früher vorzu⸗

Studium der Sache denjenigen Ernst gewidmet, welchen diese wichtige

tragen die Ehre hatte, dafür gehalten, daß ein kodifizirter Gesetzent⸗

. ñ 2 2 si ofe d geboten sei, und habe ferner geglaubt, daß es nommen. Wie es heißt, soll ihn auf seiner Rückkehr ein wer ih mp fffhl, und geKzten fen . 2 ,

geboten sei, auf diejenigen Wünsche Rücksicht zu nehmen, welche so

allgemein ausgesprochen waren, daß man annehmen durfte, sie hätten eine Berechtigung.

Ich stehe mehr auf dem realen Boden des Herrn von Behr, als

Die Haupttendenz aller Ihnen vorgelegten Reformvorschläge ist die Vereinfachung der hypothekarischen Verhaͤltnisse in materieller und formeller Beziehung. Daraus folgt Vieles doch hebe ich nur Ein⸗ zelnes hervor. Wir haben eine Masse Rechtsstoff beseitigt und damit

Vereinfachung der Verhältüisse es gestattete, das Recht der hypotheka—

rischen Klage als ein strenges hinzustellen, reichlich so strenge, wie das Recht der Wechselklage. In dieser Strenge der hypothekarischen Klage liegt für mich die praktische Spitze aller Reformen. Bildlich ge— sprochen kann man sagen: der Hypothekenbrief ist ein von dem Ve—

sitzer auf sein Grundeigenthum gezogener Wechsel, und wie der Wechsel

höhung der Umlaufs. und Konkurenzfähigkeit der Schuldbriefe. Ich berühre noch einen vierten Punkt, die Folgen für die Ge—

schäftsthätigkeit der Gerichte überhaupt. Die zeitige Geschäftsthätigkeit der Gerichte bildet einen, Gegenstand der ernstesten Sorge für die Königliche Regierung. Die Geschäftsmasse wächst immer, das etats—

mäßige Bedürfniß an Richtern ist nicht durchweg befriedigt, das außer- ztatsmäßige Richterpersonal mangelt schon hier und da, sämmtliche Richter sind voll beschäftigt, vielfach sind sie mit Geschäften förmlich

überbürdet, und sie Alle arbeiten mit völlig ungenügender Besoldung. Wie lange soll das halten? Es muß hier geholfen werden,

zu unterstellen. Die Deckung der Baukosten ist, dem Ver— nach allen Seiten hin, indem wir die Geschäftsthäͤtigkeit der

Gerichte erleichtern. Wenn Sie auf das öffentliche Rechts- leben, auf das wirthschaftliche Leben blicken, meine Herren, so finden Sie überall eine freie Bewegung, immer mit Ser Gefahr ver—

bunden, zu Schaden zu kommen. Wenden Sie aber den Blick auf

den vermögensrechtlichen Verkehr der Privatpersonen vor den Gerichten, so finden Sie die ängstlichste Sorge des Staates für das Vermögen der Privaten. Diesen Grundsatz kann man den der Bevormundung nennen,

der, während er den Einen zu schützen sucht und vielleicht schützt, zehn

Andere schädigt. Dieser Grundsatz ist in streitigem Verfahren bereits seit den dreißiger Jahren durchbrochen, herrscht aber noch in den wich— tigsten Zweigen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Sie finden ihn im Depositenwesen, in verstärkter Gestalt im Vormundschaftswesen, wo derjenige Mann, der den Minderjährigen bevormunden soll, seinerseits wieder durch den Richter bevormundet wird. Sie finden ihn aber auch nach allen Richtungen hin im Hypothekenwesen, besonders aber

. 2 W e. . / in dem aufs höchste Maß gesteigerten Prinzip der Legalität. Nach bei der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend den Eigen. ( daran denken kann, eine neue Gerichtsverfassung auszuführen.

allen diesen Richtungen hin muß Wandel geschafft werden, ehe man

Welches ist nun der Charakter der Reforin? Wir haben keine neuen Grundlagen geschaffen, vielmehr an den alten bewährten Grundlagen des bestehenden Rechts festgehalten, nur die Gedanken auf den alten Grundlagen freier entwickelt. Wir haben die Grund—

sätze der Publizität und Spezialität, weil sie zu wenig seisteten, erweitert und umgekehrt den Grundsatz der Legalität, weil er zu viel leistete, beschränkt; wir haben das Dogma der Selbst—

ständigkeit der Hypothek, wenn ich überhaupt davon reden kann, Ein Recht, welches den Grundsatz anerkennt und nach dem Grundsatz

wenn sie im Buche gelöscht ist, so daß also eine Hypothet fortbesteht, obwohl die Forderung erloschen ein solches Recht bricht mit dem

hat der berüchtigte Anhangsparagraph 52 und die darauf basirende Deklaration von 1824 den Gedanken erweitert. Wir haben also nur den

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