1870 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die . n. 3 Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Zerichts⸗ ordnung Theil J. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte

O0 7. . zu . können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Ver jährungsfrist bei der Kreis perwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar— thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung

zahlt werden. . aus gg dieser Schuldverschreibung sind .. halbjährige Sins coupons bis zum Schlusse des Jahres „„ ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. . Die Ausgabe einer neuen Zinscoupanz -Serie erfolgt bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Goldap gegen Ablieferung des der alteren Zinscoupons -Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste, des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber 96. Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht— itig geschehen ist. . C rh it a hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

reis mit seinem Vermögen. .

34 Veen . haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

ldap, den ... ten 195 Die E drr ed, nnnüͤfoñ für den Chausseebau im Goldaper Kreise.

ovinz Preußen. Negierungsbezirk Gumbinnen. . ö zu der Kreisobligation des Goldaper Kreises IIl. Emission. Littr 6, über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten bis resp. vom ten ... bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten J für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis Kommunalkasse . gli den . t 18 Holdap, den .. ten ö. . Die . Kommissien für den Chausseebau im Goldaper Keeise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be— treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erho—

ben wird. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. ö

zur Kreis-Obligalion des Goldaper Kreises III. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Goldaper Kreises . Littr. . . über Thaler à fünf Prozent Zinsen die „te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18. . bis 18.. bei der Kreis-Kommunal⸗-Kasse zu Goldap. ö

Goldap, den .. ten 18.5 . ö Die ständische Kommission für den Chausseebau im Geldaper Kreise.

Das 3. Stück der Gesetz' Sammlung, welches heute ausgege— zen wird, enthält unter 9 . 673 Ca Gesetz, betreffend die Aufhebung der Unter— stützungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz Hannover. Vom 9. Januar 1870, unter .

Nr. 7574 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden In⸗ haber lautender Anleihescheine der Stadt Quedlinburg Regie⸗ rungs bezirk Magdeburg, zum Betrage von 70,000 Thalern. Vom 27. Dezember 1869; unter

Nr. 7575 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1869, betreffend die Verleihung der Befugniß an die Gemeinden Kal— terherberg und Mützenich im Kreise Montjoie zur Erhebung des einmeiligen Wegegeldes auf der von denselben ausgebauten Kommunalstraße von Kalterherberg nach Mützenich, unter

Nr. 7576 das Privilegium wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Obligationen der Stadt M. Gladbach, Re⸗ gierungsbezirk Düsseldorf, zum Betrage von S0, 000 Thalern. Vom 3. Januar 1870, unter .

Nr. 7577 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inha— ber lautender Obligationen des Georgs Marien Bergwerks. und Hüttenvereins zu ö Betrage von 700,000 Thalern.

5. Januar 1870; unter . 96 33 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Lebens Versicherungs-Gesellschaft »Friedrich Wilhelm zu Berlin beschlossenen Statutänderungen.

Vom 17. Januar 1870, und unter . Nr. . die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste

Statuts der »Actiengesellschaft Ravensberger Volksbank mit dem Sitze zu Bielefeld. Vom 22. Januar 1870.

Berlin, den 2. Februar 1870. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Clemens zu Frankfurt a. O. ist zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahnverwaltung, mit dem Wohn— sitze zu Langenberg, angestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Rektor Meyer an der evangelischen Stadtschule in Münsterberg ist als Lehrer an das evangelische Schullehrer— Seminar zu Reichenbach O. /L. berufen worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der bisherige Kanzlei-Diätarius Schneider ist zum Ge— heimen Kanzlei -⸗Sekretär ernannt worden.

Preußische Bank.

Wochen ⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 31. Januar 1870.

2 , ss . und Darlehnskassenscheine. . . . . . S4, 215,000 I7, 393, 000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen neee . 7) Depositenkapitalien . . . .. . . . .. ö ö 22, M7000 s) Guthaben der Staatskassen, Institute Berlin, den 31. Januar i676. . Königlich Preußisches Haupt-Bank- Direktorium.

t in g . l) Geprägtes Geld und Barren. 78, 333, 000 2523, 000 3) Wechselbestände . ... ..... ... 4 Lombard hestände 22 * 14,068,000 Raffi va, . n nee, n nn,, , und Privatpersonen mit Einschluß des Giroverkehrs .. ..... w 2 515/000 von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Tages ordnung.

60. Pplenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Donnerstag, den 3. Februar 1870, Vormittags 10 Uhr.

L) Forisetzung der Berathung des Berichts der Kommission für Agrarverhältnisse, betreffend den Gesetzentwurf über die Schon—⸗ zeiten des Wildes. 7 Zweiter Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen. I) Erster Bericht der Kom— mission für Finanzen und Zölle über Petitionen, betreffend die Aufhebung der Elbzölle. 4 Vierter Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über Petitionen. 5) Bericht der Kom⸗ mission für das Justizwesen über den Gesetzentwurf, betreffend die Genehmigung zu Schenkungen und letztwilligen Zuwendun⸗ gen, sowie zur Uebertragung von unbeweglichen Gegenständen an Korporationen und andere juristische Personen. 6) Bericht der verstärkten Kommission für das Justizwesen über den Ge— setzentwurf vom 27. September 1869, betreffend einige Ergän⸗ zungen und Abänderungen des Gesetzes vom 12. Mai iss! bezüglich des Ansatzes und der Erhebung der Gebühren der Rechtsanwalte für die Bezirke der Appellationsgerichte in Eassel, Kiel und Wiesbaden, resp. die zu diesem Gesetzentwurf einge⸗ gangenen Petitionen. 7) Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Verfügungsbeschrän—⸗ kungen bezüglich der Theilung und Vereinigung meierstättischen Eigenthumes in dem Kreise Rinteln des Regierungsbezirks Cassel. 8) Mündlicher Bericht über den mit dem Senate der freien Hansestadt Bremen wegen einer Erweiterung des Bre⸗ merhafen Distrikts abgeschlossenen Vertrag. 9) Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführungsbestimmun⸗ gen zum Allgemeinen Deutschen Handels⸗-Gesetzbuche für das Jahdegebiet und die Einführung verschiedener seerechtlicher Vor— schriften in dasselbe.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kommandant von Hannover, von Kaphengst, von

Hannover. Abgereist: Se. Excellenz der General Lieutenant und

Commandeur der 3. Division v. Werder nach Stettin. Der General⸗Major und Commandeur der 38. Infanterie⸗

Genehmigung der Abänderungen der §§. 5. 12. 15 und 18 des

Brigade Graf v. Hacke nach Hannover.

Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Offizieren die Er— laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen

Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich Rus⸗ sischen St. Stanislaus Ordens zweiter Klasse: dem, Major Freiherrn von Korff des 2. Garde Dragoner⸗Regi⸗ ments, des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich Lippeschen Gesammthauses: dem Hauptmann Freiherrn von Humbrach, à Ja suite des 7. Thüringischen Infanterie. Regiments Nr. 966 und persönlichen Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt; des Ritterkreuzes, erster Klasse des Herzoglich Anhaltischen Haus f

ordens Albrechts des Bären und des Ritter kreuzes Regierungen (Landdrosteien) aufgehoben werden, 10 Schnepfen

erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗ Ernestinischen Hausordens: dem Major z. D. Löwenberger von

Schönholtz, Bezirks -Cominandeur des 2. Bataillons (Gera)) 7. Thüringischen Landwehr - Regiments Nr. 96, des Ritter-⸗ kreuzes mit Schwertern“ des Herzoglich Sachsen. Ernestinischen Hausordens: dem Premier- Lieutenant Gr. Clairon d Haussonville, à la suste des 7. Thüringi⸗

schen Infanterie⸗Negiments Rr. 96 und persönlichen Adjutan—

ten Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß jüngerer Linie;

sowie der dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen

Hausorden affiliirten Ffilbernen Verdienst⸗Me⸗

daille: dem Büchsenmacher Krug vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7.

Per sonal Veränderungen.

H. In der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 1c. . Ernen nungen, Be— förderungen und Ver setzungen. Den 25. Jg nta v. Arn stedt, Port. Fähnr. vom Westf. Drag. Regt. Nr. 7. zum Schlesw. Holst. Ulanen⸗Regt. Nr. 15 versetzz. Den 27. Januar. Graf von Waldersee, Ritim. und Escadron-Chef im Magdeb. Drag. Regt. Nr. 6, der Char, als Major verliehen.

HH. In der Marine.

Marine⸗Beamte. Burch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs- und Marine-Ministers. Den 36. Janugr.. Bolten hal, Marine Intendantu r- Sekretariats. Applikant zum Marine⸗Inlendantur⸗ Sekretariats⸗Assistenten ernannt.

NM i cht amtliches.

KBreusen. König nahmen heute Vormittags die Vorträge des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Wehrmann und des Ge⸗ heimen Ober⸗Finanz-Raths von Wilmowmski entgegen und hiel— ten von 1 Uhr ab eine Konseilsitzung ab, zu welcher Se. König—⸗ liche Hoheit der Kronprinz und sämmtliche Minister sich gegen L Uhr im Palais versammelt hatten. Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Ihre Majestät die Königin besuchte gestern die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg zu ihrem Geburtstage. Das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prin— zen Albrecht statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Hauptmann von dem Knesebeck vom 5. Pommerschen Infanterle-Regiment Nr. 42, nahm militärische Meldungen entgegen und begab Sich mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin zur, Gratulation bei Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg nach Schloß Bellevue. Nachmittags wohnte Höchstderselbe in der Marienkirche der Trauung des Fräulein von Patow mit dem Geheimen Legations-Rath von Kendell, später dem Familien— Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht und Abends einer Soiree bei Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm bei.

Der Ausschuß des Bun desrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen hielt heute eine Sitzung ab.

Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten noch die Abgg. vön Diest, Freiherr von der Reck und Jansen das Wort ergriffen hatten, wurde die Besprechung der Interpellatien der Abgg. Müller (Solingen) und Genossen wegen Nichtbestätigung der Wahl des Bürgermeisters Trip in Solingen geschlossen.

Es folgte der Bericht der Agrar-Kommifsion über den Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeiten des Wildes. Bericht⸗ erstatter war der Abg. v. Waldaw-Reitzenstein. In der Gene— ral-Diskussion erklärten sich die Abgg. von Unruh, Rohland und von Benda für, die Abgg. Richter (Essen), Brüning und Frhr. von Hoverbeck gegen das Gesetz. Es würde die Spezial⸗ debatte eröffnet. §. 1 der Kommissions-Vorschläge lautet: Mit

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der Zeit vom

. Rothspießer

und Dammhir is Ende Mai, 3) weibliches nd Wildkälber in der Zeit Oktober, 4) der Dammspießer und Rehbock in der Zeit vom 1. März bis Ende April, 5) weibliches Rehwild in der Zeit vom 15. De' zember bis 15. Oktober; 6) Rehkälber das ganze Jahr hindurch; DJ der Dachs vom 1. Dezember bis Ende September, 8) Auer⸗ Birk, Hasel⸗, Fasanenhähne in der Zeit vom 1. Juni bis Ende August, 9 Enten in' der Zeit vom 1. April bis Ende Juni; ür einzelne Landesstriche kann die Schonzeit durch die Bezirks

aller Art, wilde Schwäne und alles andere jagdbaͤre Sumpf⸗ und Wassergeflügel, mit Ausnahme der wilden Gänse und aller Reiherarten in der Zeit vom 1. Mai bis Ende Jun; 1D Auer, Birk, Hasel⸗, Fasanenhennen, Hasen, Rebhuͤhner, Wachteln, in der Zeit vom J. Februar bis Ende August. Alle übrigen Wildarten dürfen das ganze Jahr hindurch gejagt werden. Beim Roth, Damm:— und Rehwilde gilt das Jung⸗ wald als Kalb bis züm letzten Tage des auf die Gebnnk folgen⸗ den Dezember Monats.“ Nach längerer Diskufsion wurde Nr. 1 unverändert augenommen, Nr. 2 nach dem Antrage des Abg. Graf v. Frankenberg dahin abgeändert: »Männliches Noth und Dammwild in der w März bis Ende Juni.« Nr. 3 wurde unverändert angenommen, Nr. 4 ge⸗ strichen; die Nr. 5, G6 und 7 wurden darauf genehmigt und so⸗— dann die Vertagung beschlossen. Schluß der Sitzung 4 Uhr.

Durch Allerhöchste Ordre vom 22. anuar d. J. ist in

Gemäßheit der Verordnungen von 12. Sktöber 1854 und vom

Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der

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1G Novemher 1865 der von dem Verbande des alten und des befestigten Grundbesitzes im Landschaftsbezirk Fürstenthum Oppeln präsentirte Landesälteste, Graf Erdmann von Pück⸗ ler auf Schedlau, als Mitglied des Herrenhauses auf Lebens— zeit berufen.

In der gestrigen Nummer ist auf S. 414, Spalte 2, Zeile 7 von unten, stiatt 19. Januar zu lesen: 29. Januar.

Laut eingegangenen Nachrichten ist S. M. Dampf⸗ kanonenboot Mete or« am 236. Dezember v. J. in La Guayra angekommen.

Sachsen. Dresden, . Februar. Die Zweite Kam— nrer hat heute die Berathung des Deputationsberichts über den Bau Etat fortgesetzt, welche in der für morgen Vormittag an— gesetzten Sitzung zu Ende geführt werden dürfte.

Leipzig, 31. Januar. Am Sonnabend waren die beiden Präsidenten des Bu ndes-Oberhandelsgerichts, die Herren DD. Pape und Drechsler, hier anwesend, um das zum Sitze der gedachten Behörde bestimmte Gebäude in Augenschein zu nehmen und über die vorhandenen Räumlichkeiten Ver— fügung zu treffen.

Baden. Karlsruhe, 1. Februar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer legte Staats-Minister Frey— dorf den mit dem Norddeutschen Bunde abgeschlossenen Juris— diktionsvertrag vor. Die Gesetze über die Eivilregister und über die obligatorische Civilehe treten heute in Wirksamkeit.

Das erschienene Gesetzes. und Verordnungsblatt Nr. 5 enthält:

. Geke 1 Die Ermächtigung der Eisenbahn-Schulden— tilgungskasse zur Aufnahme weiterer A alehen betreffend; 2) die Steuererhebung für den Monat Februar 1870 be— treffend.

II. Verordnung des Justiz-Ministeriums: Die Aus— legung des Stagtsvertrags mit der Schweiz über gegen— seitige Rechtshülfe in Strafsachen betreffend. Rachbem von Seiten schweizerischer Justizbehörden dem Schlußsatze des Artikel 12 des Staatsverkrags zwischen Baden unh der Schweiz vom 29. Oktober 1864 die Auslegung gegeben wor— den ist, daß damit nur auf die Bezahlung von Gerichtsspor— teln, nicht auch auf den Ersatz etwaiger Baarauslagen an Ge— bühren für Zeugen, Sachverständige und dergleichen verzichtet sei, und diese Auslegung die Billigung des schweizerischen Bundesrathes gefunden hat, werden die badischen Gerichte an— gewiesen, ihrerseits bei Erledigung von Requisitionen schwei⸗ zerischer Justizbehörden das gleiche Verfahren einzuhalten, so— mit zwar keine Sporteln in Ansatz zu bringen, wohl aber den Ersatz von Baarauslagen der Staatslasse an Gebühren der erwähnten Art der requirirenden Behörde gegenüber in An⸗ forderung zu bringen.

Der Staate -Anzeiger« Nr. 3 enthält eine Bekannt⸗ machung des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums: Den Voll⸗ zug des Artikels 24 des nzvertrages vom 24. Januar 1857 betreffend, bezw. Nachweisung der in der Großherzoglich badischen Münze zu Karlsruhe seit dem Abschluß der Münz—