1870 / 30 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

460

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs. masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich · berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als . machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 5. März 1879 einschließlich ;

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange— meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defi— nitiven Verwaltungspersonals auf den 14. März 13870, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 21, vor dem genannten Kommissar, Kreisgerichts-⸗Direktor Schotte, zu erscheinen. .

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der-

selben und ihrer Anlagen beizufügen. . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen

Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts anwalte Planck, Fromme und Schoß hier und Richter in Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

332 Holzversteigerung. Am Donnerstag, den 17. Februar d. J., von Morgens 10 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Lüttenhagen 105 buchen Blöcke, 7 birken Blöcke, 2Werlen Blöcke und . . 458 Stück kiefern Bau und Schneidehöslzer von den Forstbegängen Feldberg, Lüttenhagen, Mahow, Läen, Gnewitz und Grünow, in dem Gasthofe zu Feldberg öffentlich meistbietend verkauft werden. Lüttenhagen, den 1. Februar 1870. Der OberföGörster. Th. Schroeder.

333

Es sollen im Wege der Submission

1650 Ctr. Schwefel, von denen 1050 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 600 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern sind, exklusive Fastage angekauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu liefernden Schwefel bis zum 19. Februar er., als auch ihre Preisforderung vor dem auf . reitag, den 25. Februar er., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und mit dem deutlichen Vermerk auf der Adresse: »Submission auf die Lieferung von Schwefel «

portofrei an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unterschrei- ben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, können bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Spandau, den 29. Januar 1870.

Direktion der Pulverfabrik.

Elm. Gemünden er Eisenbahn. Im Wege der öffentlichen Submission soll die Lieferung von; 1) 39271637 Zollpfund oder rot. 171,700 laufende Fuß gewalzter

Eisenbahnschienen, 2) 18020 Zollpfund oder 6800 Stück halbe Unterlagsplatten,

Vor dem erwähnten Termine ist eine vorläufige Kautton von 5 pCt. der Entreprisesumme bei der Hauptkasse der Bebra⸗Hanauer Eisenbahn zu Cassel zu hinterlegen. Cassel, den 25. Januar 1870. Königliche Eisenbahndirektion.

Verloosung, Amortisation, ,, u. s. w. von öffentlichen Papieren.

235 Cottbus - Großenhainer Eisenbahn. VI. und letzte Einzahlung aufs die Prioritäts⸗Stamm⸗ und Stammatktien. K Auf Grund des §. 15 unseres Gesellschaftsstatuts wird hiermit auf unsere Prioritäts-Stamm⸗ und Stammaktien die VI. und letzte Einzahlung . dergestalt ausgeschrieben, daß auf jede Prioritäts-Stammaktie der Restbetrag von Dreißig Thalern und auf jede Stammakttie der Restbetrag von Zwanzig Thalern, . jedoch unter Abzug der vom 1. Dezember v. J. bis 1. März d. J. mit 5 pCt. zu gewährenden Zinsen auf die bereits eingezahlten Beträge in der Zeit vom ; . 5. Februar bis 5. März a. c. einschließlich zu leisten sind. ; ; l Um den Inhabern der Quittungsbogen bei der Einzahlung die Aktien behändigen zu können, ist diese Einzahlung nur bei der⸗ jenigen der nachstehend verzeichneten Einzahlungsstellen zu bewirken bei welcher die 5. Einzahlung geleistet wurde. Mit den Aktien wird der am 1. Juli d. J. fällige Coupon für das J. Semester d. J. beigegeben und sind die Stückzinsen 2 5 pCt. vom 1. Januar bis zum Einzahlungstage an den Zahlungs- stellen zu restituiren. Cottbus, den 20. Januar 1870. Der Vorstand. Dr. Z. von Lingenthal. Dr. E. Rosenberg. Fedor Zschille— Frhr. von Patow. Ed. Sander. Einzahlungsstellen: . Hauptkasse zu Cottbus, . Ortrand: bei Herrn Bürgermeister Wölffer, Ruhland: x Stadtkämmerer Stumpff, Senftenberg: J x x Schmidt, Drebkau Bürgermstr. Otto, Großenhain: Bahnhofskasse der Leipzig⸗Dresdener Eisenb-⸗Comp,

Leipzig: Hauptkasse 35 9 ) x

Verschiedene Bekanntmachungen.

Qualifizirte Bewerber um die erledigte Kreis ⸗Thierarztstelle Ro⸗ senberger Kreises, mit der ein Einkommen von 100 Thlrn. aus Staats- fonds und ein eben so hoher Zuschuß aus Kreis- Kommunalmitteln verbunden ist, fordern wir auf, uns ihre Meldung nebst den für ihre Befähigung sprechenden Zeugnissen innerhalb 8 Wochen einzureichen.

Marienwerder, den 28. Januar 1870.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Schaffrinski.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Bütow ist erledigt. Quali⸗ ficirte Medizinal⸗Personen, welche sich um dieselbe bewerben wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Zeugnisse binnen 6 Wochen an uns einzureichen. Cöslin, den 28. Januar 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

301 Hit Bezugnahme auf die für die bevorstehende General⸗Ver⸗ sammlung der Aktien ˖ Gesellschaft Vulcan« festgesetzte Tagesordnung erlauben wir uns etwaige Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß wir ermächtigt sind, Pacht oder . auf das Hütten⸗ Etablissement zur Uebermittelung an die General⸗Versammlung bis zum 13. Februar c. tn Empfang zu nehmen. Vulcanhütte b. Ruda O / S. den 31. Januar 1870. Die Direktion.

3 171,985 Zollpfund oder 16806 Stück Laschen,

4) 474472 Zollpfund oder 34,400 Stück Laschenschrauben, 5) 645155 Zollpfund oder 123,375 Stück Schienennägel

verdungen werden.

Zeichnungen, Bedingungen und Submissionsformulare können in unserer Registrgtur für den Elm ⸗Gemündener Bahnbau dahier— Bahnhofstraße Nr. 22 eingesehen, daselbst auch auf portofreies An.

suchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Die Offerten, welche auf das ganze Huantum. jeder einzelnen Gattung und auch auf einzelne Theile desselben gerichtet sein können,

sind versiegelt und mit der Aufschrift: »Submission auf die Lieferung von Bahnschienen u. s. w.« (getrennt nach den oben bezeichneten Gattungen)

spätestens zu dem auf Dienstag, den 22. Februar 1870,

Vormittags 10 Uhr,

in unser Geschäftslokal, Bahnhofstraße Nr. 2, anberaumten Termin einzureichen, woselbst die Eröffnung der eingehenden Offerten in Gegen—

wart der etwa anwesenden Submittenten erfolgen wird.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben

ohne Berücksichtigung.

334 Monats- Uebersächt der städtischen Bank pro ultimo Januar 1870, gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863.

e n. Thlr. 359/420

271/633 1780 442 S2 h/ 78h

Sgr. Pf.

Geprägtes Geld 14

Königl. Bank ⸗Noten, Kassen ⸗Anweisungen und Darlehns-⸗ Scheine... ...... ...... .... = Wechselbestaͤnde ...... ...... ..... ...... .... g Lombardbestände . Effekten nach dem Courswerthe

Passiva.

Banknoten im Umlauf .... Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr Depositen⸗Kapitalien 951240 Stamm⸗Kapital 1600000 welches die Stadt Gemeinde der Bank in Gemäßheit der 58. 4 und 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat.

323 716 12

Pf.

Breslau, den 31. Januar 1870. Die städtische Bank.

Berlin zum Appellatiensgerichts-Rath in Frankfurt a. O., den

An den Minister des Innern und an den Justiz-Minister.

A. Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Kur- und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit Berbundenen vom 20. Mai und 23. No—

Das Abonnement betrgt A Thlr. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 5 Sgr.

Königlich Preustischer

Alle Post-Austalten des In- un) Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmstraße.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht:

Den Appellationsgerichts-Rath Berendt zu , , in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht zu Breslau zu ver⸗ setzen, und den Kreisgerichts-Direktor Bafsenge in Lüben, so wie den Kreisgerichts-Rath Ernst in Potsdam zu Appella— lionsgerichts-Räthen in Ratibor, den Staatsanwalt Starke in Lauban zum Kammergerichts-Rath in Berlin, den Kreis— gerichts⸗ Rath Lemcke in Sorau zum Appellationsgerichts⸗ Rath in Posen, den Stadtgerichts-Rath von Seydewitz in

Stadtgerichts⸗Rath Pappritz in Berlin zum Appellations— gerichts Rath in Paderborn, den Staatsanwalt von Bön— ninghausen zu Königsberg i. Pr. zum Appellationsgerichts⸗ Rath in Hamm, den Kreisrichter Schwiete zu Höxter zum Appellgtionsgerichts Rath in Glogau, und den Kreisgerichts⸗ Rath Ryll in Posen zum Appellationsgerichts-Rath in Brom— berg zu ernennen;

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Jo how in Jauer den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen,;

„„Den Kronanwalt Hattendorf zu Meppen, der von den sädtischen Kollegien zu Celle getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Städt Celle; so wie

Den Syndikus Detering zu Osnabrück, der von den dortigen städtischen Kollegien getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Osnabrück; und

Der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Duisburg getroffenen Wahl gemäß die bisherigen Beigeordneten: Kauf—

mann Theodor vom Rath und Kaufmann Julius Brock— hoff, sowie den seitherigen Stadtverordneten Fr. jur. Feodor Goecke als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Allerhöchster Erlaß vom 20. Januar 1870 betreffend die

Genehmigung der Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Kur. und

Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit Verbundenen wegen Ausgabe

und Amortisation vier einhalb prozentiger Kur und Reumärkischer Neuer Pfandbriefe.

Auf Ihren Bericht vom 18. Januar d. J. will Ich den in der Anlage (a) zusammengestellten Beschlüssen des Engeren Ausschusses der Kur und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit⸗Verbundenen vom 20. Mai und 23. November 1869, betreffend die Ausgabe von Pfand⸗ briefen zum Zinsfuße von vier einhalb Prozent und deren Amorti— sation durch Ausloosung mittelst Baarzahlung des Nennwerthes, hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Dieser Erlaß ist nebst den Beschlüssen durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.

Berlin, den 20. Januar 1870.

Wilhelm.

Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

vember 1869, betreffend die Ausgabe von Pfandbriefen zum Zins— fuße von vier einhalb Prozent und deren Amortisation durch Aus— loosung mittelst Baarzahlung des Nennwerthes.

§. 1. Die Darlehnsnehmer eines auf den Namen des Kur- und Neumärkischen ritterschaftlichen Kreditinstituts nach §. 4 des Regulativs vom 15. März 1858 (GesetzSamml. S. 73) eingetragenen Darlehns kann bei der ihm gemäß §. 6 ebendaselbst zustehenden Bestimmung des Zinssatzes, welchen die auszufertigenden Neuen Pfandbriefe dem Inhaber tragen sollen, fortan auch den Zinssaßz von vier einhalb Prozent wählen.

§. 2. Bet der Wahl des Zinssatzes von vier einhalb Prozent

ergiebt sich von selbst als Folge, daß der baare Zuschuß, welcher nach 8. 8 des Regulativs vom 15. März 1858 aus den Fonds des Kredit— 58

1 2

Instituts geleistet werden kann die am Tage der Ausrei = stehende Differenz zwischen dem Nennwerthe . dem rf n ö. vier einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe nicht übersteigen darf, fer— ö ö . ö vom 15. März i858 an das Kre ür das Darlehn zu leistende J— jene ins⸗ fr ö . i s Jahreszahlung jenem Zins . 3. Die bei dem Kreditinstitute in Kraft ehende im⸗ mungen finden auch für diejenigen Güter, auf . G h n rungen für das Kreditinstitut Behufs der Ausfertigung vier einhalb— prozentiger Neuer Pfandbriefe eingetragen sind, Anwendung, die Vor— schriften über die Pfandbriefstilgung in §§. 16 und folgenden des Re- gulativs vom 15. März 1858 jedoch mit nachstehenden Maßgaben.

§. 4. Die für diese Güter angesammelten Tilgungsfonds werden nachdem der bei der Ausreichung vier einhalbprozentiger Pfand⸗ briefe vom Institute etwa gewährte baare Zuschuß gemäß §. 22 des Regulativs zurückerstattet ist jährlich zweimal von 6 zu 6 Monaten, und zwar zum 2 Januar und J. Juli, zur Amortisation vier ein⸗— halbprozentiger Neuer Pfandbriefe verwandt. Es muß hierbei der ganze jedesmalige disponible Tilgungsfonds dieser Güter, foweit der— selbe durch 59 theilbar ist, ausgeschättet werden. Der durch 50 nicht . Restbetrag kommt bel der nächsten Ausschüttung' zur Ver— vendung.

Die Amortisation geschieht hierbei in der Art, daß die nur durch Baarzahlung zu tilgenden einzelnen Apoints vier einhalbprozentiger Neuer Pfandbriefe durch das Loos bestimmt und nach vorgängiger Kündigung eingelöst werden. Die Summe der halbjährlich einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe wird nach

ausgeloosten und gekündigten vier Verhältniß der regle—

mentsmäßigen Amortisationsbeträge jedes einzelnen beliehenen Gutes

vertheilt, und jedem Gute wird der solchergestalt repartirte Beitraä halbjährlich als amortisirt gut geschrieben. .. ö

8§8. 5. Hinsichtlich der Kündigung der vier einhalbprozenti en Neuen Pfandbriefe findet folgendes Verfahren stuln⸗ a) pr 3 Kreditinstitute ausgehende Aufkündigung von Pfandbriefen muß, wenn der Einlösungstermin zu Johanni eintreten soll, schon im vorgängigen Monat Januar, und wenn derselbe zu Weihnachten eintreken soll, schon im vorgängigen Monat Juli durch die Amtsblätter der König⸗ lichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt a. d. O, Cöslin, Stettin und Magdeburg, sowie durch den Königlich Preußischen Staats. Anzeiger auf Kosten des Instituts öffentlich bekannt gemacht, der Kündigungserlaß auch bei der Hauptkasse und den Provinzialkassen des Instituts, sowie an der Bötse von Berlin ausgehängt werden.

In dem Erlasse muß der gekündigte Pfandbrief nach der Nummer, dem Betrage und dem Prozentsatze bezeichnet, der Fälligkeitstermin des Kapitals angegeben, die Aufforderung zur Einlieferung des Pfandbriefs nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Coupons und Talons zu diesem Fälligkeitstermine enthalten und die Rechts- folge der Unterlassung dahin vorbestimmt sein, daß der säumige In⸗ haber mit, den in, dem Pfandbriefe ausgedrückten Nechten' prä— kludirt und mit seinen Ansprüchen auf die bei dem Kreditinstitute zu deponjrende Bagrvaluta werde verwiesen werden. b) Mit den Kapitalbriefen müssen auch entsprechende Zinscoupons so weit diese vorausgereicht und noch nicht fällig sind, sowie die Talons zu⸗ rückgeliefert werden, für nicht zurückgelieferte Coupons wird der gleiche Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser feh— lenden Coupons verwendet zu werden. e) Wenn der gekündigte Vfandbrief, im Fälligkeitstermine und längstens bis zum 1. August Falls er für Johanni und bezüglich J. Februar Falls er für Weihnachten gekündigt war nicht eingeliefert worden ist, so hat die Haupt ˖ Ritterschafts Direktion die Baarvaluta auf Gefahr und Kosten des säumigen Pfandbrief-Inhabers zu ihrem Deposi— torium zu bringen und die in dem Kündigungserlasse angedrohte Präklusion und Verweisung durch eine Resolution festzusetzen. q) Nach Ablauf eines Vierteljahres von den obenbezeichneten Einlieferungs— terminen abgerechnet, also mit dem 1. Oktober bezüglich 1. April, tritt die Verbindlichkeit des Kreditinstituts als Depositalbehörde ein, dem Inhaber des Pfandbrieses von der für ihn deponirten und zinsbar zu benutzenden Baarvaluta Depositalzinsen zu dem Satze von drei und ein Drittheil Prozent jährlich zu berechnen, oder die Valuta für y des Gläubigers in Kur und Neumärkische Pfandbriefe umzuseßen.