1870 / 30 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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§. 6. Valuten für gekündigte Pfandbriefe, welche während dreißig Jahre, vom Fälligkeitstermine ab, unabgehoben geblieben sind, werden⸗ Fffentlich aufgeboten. Das Aufgebot wird von der Haupt -Ritterschaftsr direktion mit einem Termine von sechs Monaten exlassen. In der Ladung sind die etwaigen Inhaber der gekündigten Pfandbriefe oder deren Rechtsnachfolger aufzufordern, sich spätestens in dem Termin zu melden, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen an die die Pfandbriefe deponirte Valuta würden präkludirt werden. Die Ladung ist in die oben angegebenen öffentlichen Blätter dreimal der— gestalt einzurücken, daß von der Einrückung ab bis zu dem Termine eine dreimonatliche Frist offen bleibt, sowie bei der Hauptkasse und bei den Provinzialkassen des Instituts und an der Börse auszuhängen.

Meldet sich vor oder in dem Termine Niemand, so werden die Akten mit einer Bescheinigung der Haupt-⸗Ritterschafts⸗Direktion darüber, daß seit dem Fälligkeitstermine ein Anspruch auf die Valuta nicht erhoben worden ist, dem Stadtgericht zu Berlin vorgelegt, welches die angedrohte Präklusion durch ein mittelst Aushangs an der Gerichtsstelle zu publizirendes Erkenntniß festsetzt. Sohald das Erkenntniß rechtskräftig geworden, wird die erfolgte Präklusion von der , . öffentlich bekannt gemacht und die aufgebotene Valuta nebst Zinsen dem Institutsfonds übereignet.

8§. 7. Die erforderlichen näheren Anordnungen zur Ausführung des entsprechenden Ausloosungs- und Tilgungsverfahrens bleiben der Haupt⸗Ritterschaftsdirektion überlassen.

Das 4. Stück der GesetzSammlung, welches heute ausgege— ben wird, enthält unter s

Nr. 7580 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1869, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Kreise Schildberg und Namslau, in den Regierungsbezirken Posen resp. Breslau, für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis ⸗Chausseen; unter

Nr. 7581 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Schildberger Kreises im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 27. Dezember 1869, und unter ö

Nr. 7582 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Januar 1870, betreffend die Genehmigung der Beschlüsse des Engeren Aus— schusses der Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit- Verbundenen wegen Ausgabe und Amortisation vier einhalb prozentiger Kur⸗ und Neumärkischer Neuer Pfandbriefe.

Berlin, den 4. Februar 1870. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der »Norddeutschen See- und Flußversicherungs⸗Aktien⸗ esellschafte zu Stettin beschlossenen Ausdehnung des Gegen— andes der Unternehmung auf die Uebernahme von Versiche— rungen gegen die Gefahren des Landtransportes.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. Januar 1870 den in der notariellen Verhandlung vom 29. November v. J. verlautbarten Beschluß der »Nord⸗ deutschen See⸗ und Flußversicherungs⸗Aktiengesellschaft« zu Stettin, betreffend die Ausdehnung des Gegenstandes der Unter⸗ nehmung auf die Uebernahme von Versicherungen gegen die Gefahren des Landtransportes, zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem genehmigten Beschlusse wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin bekannt gemacht werden.

Berlin, den 2. Februar 1870. (

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗Angelegenheiten.

Der Wundarzt erster Klasse Bartel zu Düsseldorf ist

zum Kreis-Wundarzt des Kreises Düsseldorf ernannt worden.

Berlin, 4. Februar.

Datch t aue g li ches.

RBreußen. Berlin, 4. Februar.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst-Licutenant von Waängen— heim vom Kriegs-Ministerium, beauftragt mit der Führung der Geschäfte als Chef der Abtheilung für die Ingenieür-Ange— legenheiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groͤß— herzoßs von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit ihm verliehenen Comthur-Kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.

Se. Majestät der König nahmen heute in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, empfingen

hierauf den Major im Generalstabe Grafen Waldersee vor dessen Abreise nach Paris, nahnien später die Vorträge des Generals von Tresckow und des Ober-Ceremonienmeisters Grafen Stillfried entgegen und nahmen sckließlich aus den Händen der Gesandten Bayerns, Württembergs, Badens und Hessen⸗Darmstadts die sie beim Norddeutschen Bunde akkrediti— renden Beglaubigungsschreiben entgegen.

Ihre Majestät die Königin beglückwünschte gestern Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl zu ihrem Gehurts. tage. Das Familiendiner fand bei den Königlichen Majestäten im Palais statt. Abends erschienen beide Königliche Majestäten auf der Soirée Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Karl. Heute besichtigte Ihre Majestät die Königin das neue Künstler⸗Ausstellungslokal.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh zur Gratulation zu Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl, nahm um 113 Uhr militärische Meldun— gen entgegen und empfing den Minister Camphausen. Se. Königliche Hoheit wohnte dem Familien-Diner, das bei Ihren Majestäten stattfand, und Abends der Soirée bei Ihrer König— lichen Hoheit der Prinzessin Karl bei.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab.

In der heutigen (12.) Plenar-Sitzung des Herren— hauses, welche um 11 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Grafen Eberhard Stolberg ⸗Wernigerode eröffnet wurde, erschienen am Ministertisch der Handels-⸗Minister Graf Itzenplitz, der Finanz⸗Minister Camphausen. ö. .

Der Präsident machte verschiedene geschäftliche Mittheilun— gen, betreffend die Berufung des Landesällesten Grafen Erdmann v. Pückler auf Schedlau, sowie die Zusammensetzung der XI. Kommission zur Vorberathung der Gesetzentwürfe über den Eigenthumserwerb u. s. w. und über die Form der Grund— stücks⸗Zertheilungsvverträge

Das Haus ging darauf zur ersten Nummer der Tagesordnung über: Bericht der Kommission für die Ge— schäftsorddnung über den Antrag des Herrn v. Waldaw— Steinhöfel, betreffend Abstimmung über den Antrag auf ein— fache Tagesordnung. Die Anträge der Kommission, ebenso andere Anträge auf Abänderung der bestehenden Geschäftsord⸗ nung, über welche Hexr v. Bernuth mündlich referirte, wurden angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der Koöommission für Finanz -⸗Angelegenheiten über den Gesetzã entwurf wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Einführung der Klassensteuer in mehreren Städten, ö. wegen Krankheit des Referenten Herrn Hasselbach, ab— gesetzt. Es folgte in der Tagesordnung: Bericht der Kommission für Finanz-Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schul -Instituten, so wie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Reallasten, und die dazu eingegangenen Petitionen.

Nach dem Referenten Herrn von Waldaw-⸗-Steinhöfel sprachen die Herren Graf Brühl, von Meding und der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten, von Mühler. Nachdem darauf noch Herr von Kleist⸗Retzow, der Finanz⸗ Minister Camphausen und Herr Wilckens das Wort genommen, wurde die General-⸗Debatte geschlossen. Zu §. 1 sprächen außer dem Referenten die Herren von Senfft-⸗Pilsach und von Meding. In namentlicher Abstimmung ergaben sich für diesen Paraͤ— graphen 58 gegen 37 Stimmen. (Schluß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten trat im Verlaufe der gestrigen Sitzung in dle Diskussion über den zweiten Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Peti. tionen ein. Das Presbyterium der Hofkirche zu Breslau bittet das Abgeordnetenhaus, sich dahin zu verwenden, daß I) das in dem Ministerxial-Erlasse vom 16. April v. J. angeordnete Aufhören des Friedrichs Gymnasiums als Gymnasium nicht weiter zur Ausführung gehracht, vielmehr dessen Fortexistenz genehmigt und anerkannt, 2) für die nächsten Jahre unter den durch die Allerhöchste Ordre vom 10. Januar 1817 und den Ministerial Erlaß vom 2. Oktober 1842 vorgezeichneten Modalitäten für das landesherrliche Compatronat ein sixirter Zuschuß zu den Lehrerbesoldungen gewährt werde, bis die eigenen Einnahmen der Anstalt den Wegfall eines solchen Zuschusses gestatten werden; 93) daß der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Me

dizinal⸗Angelegen ˖ heiten die von dem Presbyterium bereits am 13. November 1867 erfolgte Berufung des bisherigen Prorektors, Professor Dr. Lange, zum Direktor des Friedrich⸗Gymnasiums Behufs fer an demselben Tage unter Beifügung der für ihn aus— gefertigten Vocation nachgesuchten Allerhöchsten Bestätigung in

Erwägung nehme, und entweder die die Nachsuchung der Be⸗

Gesetzentwurfe, so wie

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stätigung hemmenden, aus der Person des Berufenen sich er— gebenden Gründe dem Presbytertum mittheile, oder diese Be— rufung der Allerhöchsten Bestätigung unterbreite. Die Kommission hatte durch ihren Referenten antragt; »Die Petition ad i und 2 Berücksichtigung zu überweisen“ dagegen, auch zu überweisen.

Punkt 3 der Staatsregierung zur Berücksichtigung

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Techow, Dr. Wanttup, ent und der Regierungs⸗-Kommissar, Geheimer Regigrungs-Fètath de la Erbin.

Ein Antrag auf

angenommen, und soll richtẽ⸗ und Medizingl Angelegenheiten, Dr. von Mühler, einge— ö J. Über die vorliegende Petition bei (ortletzöng persönlich beizuwohnen. Schluß Fer Si ühr? ih Wein ten. . 2 gar, e, , Pen grsitzung des Hauses der, geördneten wurde vom Präsidenten von Forcken beck um 19 ihr eröffnet. . Am Ministertische befanden wirthschaftlichen Angelegenheiten Regie rungskommißssate. Den ersten Gegenstand

sich der Minister für die land— von Selchow und mehrere 1 J der Tagesordnung bildete der Vericht der Kommission für das Justizwesen über den Gesetz. entiwurf, betressend die Genehmigung zu Schenkungen und letzt⸗ rie gend ungen in. zur Uebertragung von unbeweg⸗ che genständen an Korporationen und andere fürisrtfät J andere juristische D. . 4 Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte mit groß ajoritä I 71 1 To 6 1 angenommen. HR Es solgte; 2) Bericht der verstärkten Kommission für das Justizwesen über den Geseßentwurf vom 27. September 1869, betreffend einige Ergänzungen und Abänderungen des Gesetzes vom 12. Mai 1851, bezüglich des der Gebühren der Rechtsanwalte für die Bezirke der Appella tionsgerichte in Cassel, Kiel und Wiesbaden, resp. die zu diesem . Petitionen. An der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgg. W ! ö * . * 9. War⸗ a. hen der Referent Havenstein, Mohr, Dr. Ebner, Br. Bähr / Lassel). . Ds Gesetz wurde nach den Vorschlä— ; , lägen der Kommisston unverandert angenommen. ; ; 6 bezüglichen Petitionen wurden hierdurch für erledigt ( . Hierauf folgte; 3 Schlußberath ĩ . 1 Y). Schlußberathung über den Entwur eines Gesetzet, betreffend die Aufhebung der . ing lhßlich der n, und Vereinigung meierstäͤt— chen, Cigenthumes in dem Kreise Rinteln des Re— ierungs⸗ bezirks Cassel. J ite, Berichterstatter, Abg. Gleim, befürwortete den folgenden Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem vorgedachten . so derselbe aus den Berathungen des Herrenhauses hervorgegangen ist und jetzt in Nr. 2260 der Drucksachen vorliegt, die derfasun gsmäßige Zustimmung zu ertheilen. P Auch dieser Gesetzentwurf wurde ohne Debatte angenommen: Es folgte ferner M der mündliche Bericht über den mit dem

Ansatzes und der Erbebung

Sengte der freien Hansestadt Bremen we ü irwei Hanse emen wegen einer Erweiterung . Bremerhafen⸗Distrikts abgeschlossenen Vertrag, welchen a. amn Denn igseng n stattete und den Antrag stellte: as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Vertrage die erfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. . Schluß des Blattes.)

Laut eingegangener telegraphischer Nachrichten vom ͤ6. d. Mts. ist S. M. Yacht Grüllce in Algier angekommen.

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Me ecklenburg. Schwerin, 3. Februar. Die Nr. 4 des Ratzeburgschen Offiziellen Anzeigers« enthält eine unter em 15. v. Mis. landesherrlich erlassene Ausführungs-Verord⸗ ‚ung zur Verfassung für das Fürstenthunt Ratzeburg, die ahlen der Mitglieder der Vertretung betreffend.

Sachsen. Dresden, 3. Februar. Die erste Kammer

en, 3. r jat heute den Deputationsbericht über das Königliche Dekret,

en Entwurf eines Gesetzes über die Prxesse betreffend, berathen nd wird diese Berathung morgen ,,,,

—— In der zweiten Kammer wurde heute die estern begonnene Berathung des Deputationsberichts über as Ausgabebudget für das Ministerium des Auswärti⸗ n fortgesetzt und erledigt. Sämmtliche Positionen wur— n in der von der Regierung geforderten Höhe bewilligt; der treffende Posten für die Gesandtschaften wurde mit 47 gegen Stimmen angenommen. Die Anträge der Fortschrittspartei uf Reviston der Bundesverfassung warben auf Antrag der 585 *

Abg. Dr. Bunsen be⸗ der Staatsregierung zur Abg. Dr. Techow beantragte

Schluß der Debatte wurde abgeleh da⸗ . Sch . le wi gelehnt, da⸗ gegen der Antrag des Abg. Laßwitz auf Vertagung der Debatte

6. 46. 5397 der Minister der geistlichen, Unter⸗ lich ü

. Meinisteriums für die im und Länder und verleihe Ihnen gleichzeitig die Würde eines Geheimen

Hr; Herbst uind hr. Brestel gestellten Ansuchen

Kultus und

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gegangen sei.

zialdebatte über fortgesetzt. wurden statt der Gulden votirt. der Opposition heftig messen und zu viele für die Direktion der mit 252,300 Gulden vont.

Körper ist der En Festsetzung des

ö . Dun tesstagtkig Kon stitutionellen durch Annahme der Tages⸗ . beseitigt. Ein Antrag Jordans auf gänzliche * . der sachsischen Gesandtschaften wurde abgelehnt. . 2 2. Februar. Dem morgen zusammentre⸗ = err or den ilichen Landtage wird von! der Regie⸗ . hie . . , einer Prämienanleihe age bon Teillion Gulden zugehen. Die Anleihe i Weillion Gu zugehen. Anleihe i m, gn, 34 ihr,. , . angehörigen . yerischer S reits in Angriff genommenen Mein! Schweinfurter Eisenbah imm w S ir ahn bestimmt und wird, w hweinf Eisenbah ird, wenn die betr. rg hosition Tie ständische Genehmigung erhalt, mit dem: in in kürzester Zeit begonnen werden. 5

8 * 89 ö 467 2221 61 ö. . ; , Wien, 2. Februar. Das Kaiser— 4 reiben, die Ernennung der Minisser ; hat folgenden Wortlaut: g der Minister betreffend,

Leje y Rm jt Lieber Ritter von Hasner! Ich ernenne Sie zum Präsidenten

Reichsrathe vertretenen Königreiche

Rathes mit Nachsicht der Taxen. nudem Ich der w der ini Indem Ich den von Den Ministern von Plener, Dr. Giskra, . b r. Bi stellte um Enthebung kei . tund sie in ihren bisherigen Aemtern ie, nnn, lber Ihren Antrag Meinen Feldmarschall- Lieutenant Johann Ritter

von Wagner zu Meinem Minister für Landesvertheidigung, den

Sektionschef im Ministerium Des n

8 , n ; M nisterium des Innern Dr. U Meinisteriglrath dieses Ministeriums Hbr.

ersteren zu Meinem Ackerbau?«

. Banhans und . Karl von Stremayr fu ch ö letzteren zum Minister n an laffen hapen wonach Sie das weiter Erforderliche zu ver—

Wien, am 1. Februar 1870. Franz Jo seph m. p. ö . . Plener m. p. ö. Kronprinz Rudolph, hat Pesth verlassen und ist nach n zur gehe gen, Die Kaiserin wird mit! der Erzherzogin Lela und der Prinzessin Marie Valerie bis auf Welteres

in k Neuerdings haben, wie die Wien. Q. . den Landtagen von Ober⸗-Oesterreich, . Id nd pe ren, Kärnten und Vorarlberg beschlossenen Gesetze zur Regẽ⸗ ung der Rechtsverhältnisse der Lehrer an den' öffentlichen Volksschulen, ferner die von den Landtagen von Kärnten Vorarlberg, Dalmatien, Ober ⸗Oesterreich und Mähren beschlof⸗ senen Gesetze zur Regelung der Errichtung, Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen die Allerhöchste Sanction

erhalten. Im Abgeord

3. Februar. Hasner heute

Minister⸗Präsident v. netenhause stellte der

das neue Ministerium

vor und betonte in seiner Ansprache, daß die Reg un egierun durchaus der Adresse entsprechenden Standpunkt w, ,

Ausgangspunkt für die Thätigkeit des Ministeri i di Verfassung in Verbindung mit einem , . über berechtigten Wünschen nach Verfassungsänderungen Die , r nn, sei bestrebt, den inneren Frieden aufrecht fi halten. Der Minister betonte ferner die Nothwendigkeit der Fortbildung auf, dem Gebiete der Gesetzgebung wie k der Entwicklung der materiellen Interessen des deiches. Bezüglich der Religionsfragen seien die vorhandenen Lücken auszufüllen; die Regierung werde die Religion schützen und die, Gewissensfreiheit sowie die Rechte des Staates wahren Der Minister schloß seine Rede, indem er die Unterstützung des

Hauses nachsuchte und gleichzeitig verhieß, daß das Ministerium

stets eingedenk fein werde, daß es aus dem Parlamente hervor⸗

Das Haus nahm das Rekrutengesetz für 187 z betreffend die Bestimmungen über die .

vertirung der Staatsschulden, und bas ü ie Einfü— rung neüer Geldmünzen . as Gesetz über die Einfüh⸗

Pesth, 1. Februar. Im Unterhause wurde die Spe⸗ das Budget des Kommunikations- Ministerin ms dem Extraordinarium für die Wasserbauten

präliminirten 449,343 Gulden 2,720,000 Die Direktion der Eisenbahnbauten wurde von angegriffen weil die Gehalte zu hoch be⸗ Ausländer angestellt feien. Die Kosten

Eisenbahnbaufen wurden ohne Abstrich

Bei

839 2 5 . ? c ' 2 Belgien. Brüssel, 3. Februar. Die Repräsentan⸗

tzenkam mer setzte gestern die B idi e geste Berathung des revidirten Coq de commerce, Abschnitt Gesellschaften «, fort.

Frankreich. Paris, 2. Februar. Entwurf des Gesetzes, Budgets für das ordentliche Budget

r. Dem gesetzgebenden betreffend die definitive Jahr 1867 vorgelegt für 1867 war auf

vorden. Das

l, 617,075,877 Fr in Einnahme un . ö 5 *2 * F 66

. 19 e Und SH 23, 178 181 1 8⸗ gabe veranschlagt worden, 49 . Aus schuß

sollte daher etatsmäßig einen Us Jagt wor her etats eber⸗ von 93,897, 696 Fr. ergeben. Die Einnahmen und be—