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a) Der Berechtigte erhält den nach §89. 3, 4 und 5 berechneten Bend in der , fen und insoweit dies nach 8. 37 des Renten bank ⸗Gesetzes vom 2. März 1850 nicht vollständig geschehen kann, von dem Verpflichteten in baarem Gelde.
b) Der De nnn. hat von dem Zeitpunkte der Rentenübernahme und während der Tilgungsperiode von 5644 Jahren an die Renten⸗ bank eine Jahresrente zu entrichten, die 45 vom Hundert der an den
erechtigten zu gewährenden Abfindung beträgt. 3 en n unter einem vollen Silbergroschen werden von der Rentenbant nicht übernommen; solche von 1 und bis inkl. 11 Silber groschen nur insoweit das Ablösungskapital von mehreren Verpflich- teten an ein und denselben Berechtigten zusammengenommen den Be—
trag von 10 Thalern erreicht. 2 . c Die Ueberweisung von Abgabenrückständen auf die Rentenbank nach Be h f des §. 99 des Ablösungs ⸗Gesetzes vom 2. März 1850
ist unzulässig.
Lie 8 7— 10 wurden nach den Vorschlägen der Kom—⸗
mission, die nur unwesentlich von der Abgeordnetenhaus-⸗Vor⸗
lage abweichen, angenommen; desgleichen das ganze Gesetz. Schluß der Sitzung 33 Uhr.
— Das Haus der Abgeordneten . im Verlaufe der gestrigen Sitzung den mit dem Senate der freien Hanse— stadt Bremen wegen einer Erweiterung des Bremerhafen— Distrikts abgschlossenen Vertrag nach kurzer Befürwortung Sei— tens des Referenten, Abg. v. Bennigsen, und des Regierungs— Kommissars, Geheimen Legations⸗Raths Jordan, in unver—⸗ änderter Fassung an.
Es folgte als fünfter Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ein—⸗ führungsbestimmungen zum Allgemeinen deutschen Handels⸗
esetzbuch für das Jahdegebiet und die Einführung verschiedener ee lr Vorschriften in dasselbe. — Referent Abgeordneter Korsch beantragte: dem vorbezeichneten Gesetzentwurf die Zustimmung zu ertheilen. Derselbe wurde mit einigen vom Referenten vorgeschlagenen, ganz unwesentlichen Aenderungen ebenfalls angenommen. — Der sechste Gegenstand der Tagesordnung, Abstimmung über den Gesetzentwurf, be— treffend die Schonzeiten des Wildes, wurde auf den Vorschlag des Präsidenten von Forckenbeck abgesetzt, und der Gesetzent⸗ wurf zur redaktionellen Feststellung an die Kommission ver— wiesen. Darauf wurde die Sitzung vertagt. Schluß 23 Uhr.
— Die heutige (62.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forcken beck um 105 Uhr eröffnet. . ö
Am Ministertische befanden sich der Minister der geistlichen, Unterrichts- und MedizinalAngelegenheiten Dr. von Mühler, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungskommissare. . .
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fort⸗ setzung der Berathung des zweiten Berichts der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen. ᷣ
Die Diskussion über die Petition des Presbyteriums der Hofkirche in Breslau wurde wieder aufgenommen. Es bethei⸗ ligten sich daran die Abgg. Bieck, Dr. Wehrenpfennig, Richter (Sangerhausen), Roepell, Haack, Lent. ;
Der Minister der geistlichen . Angelegenheiten r. von Müh⸗ ler und der Regierungs-Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath de la Croiz griffen zu wiederholten Malen in die Debatte ein.
Nach einigen Bemerkungen des Referenten Abg. v. Bunsen wurde die ganze Petition der Staatsregierung zur Berücksich—⸗ tigung überwiesen. z
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg überreichte hier · auf eine Allerhöchste Ermächtigung vom gestrigen Tage, wonach die Zustimmung des Hauses zu der Vertagung des Landtages auf die Zeit vom 14. d. M. bis zum 2. Mai er. beantragt wird. Ueber die Vorlage soll in die Schlußberathung eingetreten wer⸗ den. Zu Berichterstattern wurden die Abgg. von Köller und von Bennigsen ernannt. Es folgten Wahlprüfungen.
(Schluß des Blattes.)
— Der bisher in dem Kollegium der Königlichen Gene— ral Kommission zu Breslau als Hülfsarbeiter beschäftigte Gerichts-Assessor Kreidel ist als Spezial -Kommissarius nach Gleiwitz versetzt worden.
Oldenburg, 3. Februar. Die heutige Sitzung des Landtages begann mit der Berathung des Berichtes des Finanzausschusses über den Vorgnschlag der Ausgaben für das Herzogthum Oldenburg pro 1870/7245 der auch die Tagesord— nungen der nächsten Sitzungen ausfüllen wird. Wie bereits früher bemerkt, schließt derselbe mit einem Defizit, welches für 1870 J0090 Thlr., für 1871 112,900 Thlr, für 1872 83,090 Thlr., also für die ganze Finanzperiode 202,000 Thlr. betrigt. eber die Deckung werden seitens der Regierung erst nach Entscheidung über die Krongutsvorlage Vorschläge gemacht werden.
Sachsen. Dresden, 4. Februar. Die erste Kammer hat heute zunächst die gestern begonnene Berathung des Preß— gesetzentwurfs zu Ende geführt und die noch rückständigen Artikel
allenthalben nach den Deputationsvorschlägen angenommen, wodurch Art. 27 des Entwurfs in der Fassung der Negierungs— vorlage wieder hergestellt und ein von der zweiten Kammer zu diesem Artikel beschlossener Antrag abgelehnt worden ist. So⸗ dann wurde der Entwurf eines Gesetzes über eine authentische Erklärung der Schlußsätze von Ss. 2096 und 2097 des bürger - lichen Gesetzbuchs folgenden Inhalts ohne Debatte genehmigt:
Da den Bestimmungen in den Schlußsätzen von §55§. 2096 und 2097 des bürgerlichen Gesetzbuchs von mehreren Gerichten eine Aus⸗ legung gegeben worden ist, welche der beim Erlaß dieses Gesetzbuchs gehegten Absicht nicht entspricht, indem durch jene Bestimmungen der Verschluß des dem Gerichte zur Aufbewahrung übergebenen letzten Willens mit dem Gerichtssiegel und die Aufnahme eines Protokolls über die Versiegelung nur zur möglichsten Feststellung der Identität der übergebenen Urkunde vorgeschrieben, die Giltigkeit des letzten Willens hingegen von der Beobachtung dieser Vorschrift nicht hat ab- hängig gemacht werden sollen, so finden Wir Uns bewogen, mit Zu⸗ stimmung Unserer getreuen Stände, die gedachten Schlußsätze von §8§. 2096 und 2097 des bürgerlichen Gesetzbuchs dahin zu erläutern, daß der, Verschluß der dem Gerichte zur Älufbewahrung übergebenen letztwilligen Verfügungen mit dem Gerichtssiegel zur Giltigkeit der⸗ selben nicht erforderlich ist. ;
Nach Vorstehendem haben sich die Gerichte des Landes bei allen nach Bekanntmachung dieser authentischen Erklärung zu ertheilenden Entscheidungen zu achten. * 3.
Sodann erledigte die Kammer Petitionen.
— Die Zweite Kammer hat heute die Berathung des Deputationsberichts über das Königliche Dekret, den Neubau eines Königlichen Hoftheaters betreffend, begonnen. Die Sitzung dauerte von 10 bis 4 Uhr und können wir, schreibt das Dres d. Journ.“, für heute nur mittheilen, daß die von der Deputations⸗ majorität befürworteten 400,000 Thlr. zum Neubaue bewilligt worden sind. — .
Weimar, 4. Februar. Heute Nachmittag ist der Fürst Reuß Heinrich XIV. zu einem Besuche am Großherzoglichen Hofe hier angekommen.
Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, 39. Januar. Das 3. Stück der Landesverordnungen enthält: Gesetz, betreffend die Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr. Vom
26. Januar 1870. Baden. Karlsruhe, 3. Februar. Nachdem bereits vor einigen Monaten zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Kirchenstaat und neuerdings auch zwischen der Schweiz und dem Kirchenstaat ein Post vertrag zu Stande gekommen, werden, wie die »Karlsr. 39. meldet, nunmehr am 7. d. M. behufs der Errichtung eines Vertrags auf gleichen Grundlagen, wie jener mit dem Norddeutschen Bunde, Kommissäre der Postverwaltungen von Baden, Württemberg und Bayern zu einer fachlichen Vorberathung in München zusammentreten.
Bayern. München, 3. Februar. Der französische Ge⸗ sandte Marquis de Ca dore hat sich in Folge des Todetz seines Vaters nach Paris begeben und die Geschäfte der Gesandtschaft dem Sekretär von Tiby übergeben.
— Von der Linken der Abgeordnetenkammer ist ein An—= trag auf Abschaffung der Todesstrafe und einer auf Revision des Edikts über die Freiheit der Presse und des Buchhandels vom 4. Juni 1848 und des Gesetzes zum Schutze gegen den Mißbrauch der Presse vom 27. Maͤrz 1860 gestellt.
Oesterreich- ungarn. Wien, 4. Februar. Gestern Morgen um halb 19 Uhr haben die Minister Dr. Banhans, Stremayr und FM. Wagner in ihrer Eigenschaft als neue Kabinetsmitglieder, ferner Ritter von Hasner als Minister⸗ Präsident den Eid in die Hand des Kaisers abgelegt. So⸗ dann erfolgte die Beeidigung des Minister⸗Präsidenten Ritter von Hasner in seiner ihm eben verliehenen Würde als Wirk- licher Geheimer Rath.
— Erzherzog Albrecht verweilte gestern und heute in Bordeguxz und begiebt sich sodann über Poitiers und Nanch nach Orleans.
Pesth, 3. Febr. Im Unterhause wurde die Debatte über das Budget des Kommunikations? Ministeriums heut beendet. Für den Eisenbahnbau wurden 22,910 700 Gulden votirt. — Minister Miko erklärte, eine Disziplinar⸗Untersuchung gn Hollan einleiten zu wollen, bat aber die Ankläger, die
nklage zu formuliren, weil er sonst ein Tadelsvotum des Hauses gegen sie beantragen werde. — Tisza überreichte gegen den Untersuchungsantrag Zsedenis einen Gegenantrag, in wel— chem er die Wahl einer aus sieben Mitgliedern bestehenden Kommission zur Untersuchung der Angelegenheit im Kommu— nikations-Ministerium beantragt.
Die mit Großbritannien aöbgeschlossene Nachtragskonvention und die Modificationen des Oberhauses zu dem Gesetzentwurfe über Börsen-⸗Schiedsgerichte wurden angenommen.
Triest, 4. Februar. Der Lloyddampfer Saturno⸗— ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Vormittags 11 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen. Die Posten datiren aus
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Bombay vom 15. Januar, aus Kalkutta vom 11. Januar, aus Hongkong vom 28. Dezember.
Belgien. Brüssel, 4. Februar. Zu Ehren der eng— lischen Deputirten und deren Samen fand vorgestern Abend ein Hofball und gestern ein Banquet im Rathhause, Abends Gala ⸗Vorstellung int großen Theater statt.
— Der Repräsentantenkammeer ist gestern ein Gesetz⸗ entwurf, die Patente betreffend, vorgelegt worden. Die Kammer setzte die Berathung des revidirten Code de commerce fort.
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. Der Prinz und die Prinzefsin von Wales werden heute Nachmittag aus Gunton in der Grafschaft Norfolk nach Lon⸗ don zurückkehren.
Frankreich. Paris, 3. Februar. Der Kaiser präsidirte gestern einem Ministerkonseil.
— In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Kör— vers interpellirte Gambetta die Regierung wegen der Freiheit des Buchdrucker⸗ und Buchhändlergewerbes. Der Minister des Innern erwiederte, die Regierung habe noch nicht Zeit gehabt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Nach einigen weiteren Bemerkungen ging die Versammiung zur Diskussion der Inter⸗ pellation über die Handelsmarine über.
. — Der Justiz-⸗Minister hat ein Rundschreiben an die richterlichen Behörden gerichtet, in welchem er denselben ver⸗ bietet, aus ihrem Wohnorte nach der Hauptstadt zu kommen, um daselbst um Beförderung nachzusuchen.
— Guizot hat den Vorsitz in der Kommission für das
höhere Unterrichts wesen übernommen.
— Wie man aus Nevers meldet, ist die dortige Garnison, die Lanciers, nach La Machine und das 12. Linien Regiment nach Forteron, abmarschirt. Es sollen in beiden Orten Strikes aus- gebrachen sein.
4. Jebruar. Der gesetzgebende Körper fuhr heute in der Debatte über die Interpellationen, betressend die Handels⸗ marine, fort. Mehrere Redner verlangten die Abschaffung des Gesetzes von 1866. Jules Simon bezeichnete die Freiheit als das einzige Heil für die Marine. Der Marine⸗Minister erklärte, die Untersuchung werde zeigen, ob die aufge— stellten Beschwerden begründet seien, ob es räthlich sei, die alten Reglements aufzuheben und eine Freiheit zu gewähren, welche Alles, wie in der Politik, so auch im Handel, belebe und ob eine weise und besonnene Freiheit nicht die bessere Lösung der Frage sei. Die Einschreibung der Seemannschaften (inscription maritime) sei nothwendig zum Schutz des Landes. Er (der Minister) willige darein, die Handhabung derselben zu erleichtern, müsse aber verlangen, das Prinzip beizubehalten. Nach beendigter Diskufsion wurde beschloffen, eine Spezial⸗ kommission von 18 Mitgliedern einzusetzen, welche mit einer Untersuchung über die Handelsmarine beauftragt werden soll.
— . .Der verstorbene Marschall Regnaud de Saint Jean d' Angély war im Jahre 1794 geboren und im Jahre 1812 in die Armee eingetreten. In der Schlacht an der Moskwa wurde er zum Sous-Lieutenant ernannt. Er nahm an den Feldzügen von 1813 — 15, später auf Morea in Belgien, Ita— lien und der Krim Theil. Durch seinen Tod ist die Zahl der noch lebenden Marschälle auf 7 beschränkt worden ; da gesetzlich in Friedenszeiten nur 6 Marschälle ernannt sein dürfen, so steht eine Ernennung an Stelle des verstorbenen Marschalls nicht zu erwarten.
Rumänien. Bukarest, 3. Februar. Der Fürst Karl hat die von dem Justiz-⸗Winister Vöresco erbetene Demission angenommen..
Schweden und NRarwegen. Stockholm, 1. Februar. Der Kronprinz von Dänemark besuchte gestern das hiesige Straf- und Arbeitshaus. Er wird auch das stockholmer Zellen⸗ gefängniß in Augenschein nehmen.
— In der ersten Reichstagskammer fand gestern eine lebhafte Debatte statt über den Antrag des Ober⸗Hofstall⸗ meisters Tornerhielm: die Waffenübungen der Reservemann— schaften in Friedenszeiten auf die zu der Kompletirung der Armee nothwendige Anzahl zu begrenzen. Der Kriegs⸗Minister, General⸗Major v. Abelin, erklärte, daß er genöthigt sein würde, aus dem Ministerium auszuscheiden, falls sein Pian zu einem neuen Vertheidigungssystem sich nicht durchführbar erweise. Die Debatte verlief indeß für den Minister günstig, indem die Kammer ihm am Schlusse der Sitzung ein ausdrückliches Ver— trauensvotum ertheilte.
— Die zweite Kammer hat die Niedersetzung eines be⸗ sonderen Ausschusses in der Vertheidigungsfrage beschlossen.
— Unter den Königlichen Propositionen, welche dem Reichstage bisher zugegangen sind, ist eine der wichtigsten diejenige, welche die Fortsetzung der Eisenbahnbauten betrifft. In derselben fordert der König:
I) Zur Vellendung der Strecke zwischen Carlstad und Arvika an der nordwestlichen Stammbahn (welche die Hauptstädte Schwedens und Norwegens verbinden wird), 2760 000 Rthlr, davon 6G, 006 Rthlr. in diesem, den Rest im nächsten Jahre / Y) zur Fortsetzung der östlichen Stammbahn, von welcher die Strecke von Kattineholm an der west lichen Stammahn bis Norrköping bereits fertig ift, und die nach früheren Beschlüssen des Reichstages und des Königs weiter über Linköping und Mjölby geleitet und sich bei Näffö an die süd⸗ liche Stammbahn anschließen soll, 11,360, 000 Rthlr.; 3) zur Fort- setzung der nördlichen Stammbahn durch die Bergwerksdistrikte in Westmanland bis an die Gefle- Dala Bahn, von welcher die Strecke Stockholm ⸗ Upsala (6,2 schwed. M.) bereits ferti ist, entweder von Upsala über Sala nach Norvik (3,7 M. wn von Gefle an der Gefle⸗Dala-Bahn) oder von Thureberg in der Nähe bon Stockbolm mit Aufopferung einer Strecke von faßt 5 M. von der Stockhelm⸗Upsala-⸗Bahn, die dadurch eine Zweigbahn werden würde, in südlicherer Erstreckung über Sevalla ebenfalls nach Storvik, für das letztere Alternativ 15459, 000 Rth. Die Regierung giebt der Erstreckung der Bahn üher Sevalla unbedingt den Vorzug vor dem anderen Alternativ, obgleich sie, da von dieser anderen Richtung be⸗ reits ein Theil fertig ist, 2617090 Rthlr. mehr kosten wird, denn sie gewährt viele Vortheile, welche die andere nicht hat; darunter wird angeführt, daß sie, von Stockholm aus gerechnet, um 13 schw. M. kürzer ist, und daß sie zugleich durch die Anlage einer Privatbahn von Sevalla über Westeräs nach Köping eine Verbindung mit den übrigen schwedischen Bahnen ermöglicht (ein vorgestern von dem *Dagblad« mitgetheiltes Telegramm auß Westerâs meldet, daß die zu dieser Privatbahn erforderlichen Mittel schon mit Ueberschuß gezeich= net sind). Einige andere Vorschläge über die Richtung der nördlichen Stammbahn führt die Königliche Proposition zwar an, verwirft die selben aber ganz. — Zur Herstellung der beiden letzte wähnten Stamm— bahnen, der östlichen und der nördlichen, sind also 26 819,000 Rth. erforderlich; der König schlägt vor, zu der Herstellung 8 bis 7 Jahre zu verwenden und die erforderlichen Mittel durch successive Anleihen im Lande herbeizuschaffen. Für das Jahr 1871 fordert der König 4 Millionen: nämlich, außer den oben angeführten 1,160,000 für dieses Jahr, zur Vollendung der nördlichen Stammbahn 1,600,000, zur Vermehrung des Materials 250,000 und zu der Fortsetzung der nördlichen und östlichen Stammbahn 2,590, 000 Thlr. zu gleichmäßiger Vertheilung an beide, welche Summen durch eine inländische Anleihe herbeigeschafft werden könne.
Dänemark. Kopenhagen, 2. Februar. In der heu⸗ tigen Sitzung des Landsthings brachke der Abg. Orla Leh⸗ mann seinen früher angemeldeten Gesetzentwurf uͤber die ver— fassungsmäßige Stellung Islands im Königreiche ein. In der Motivirung beschränkte sich der Proponent im Wesentlichen darauf, auf die in Veranlassung seiner in derselben Sache früher gestellten. Interpellation geführten Verhandlungen hinzuweisen, indem er bemerkte, daß der jetzt von ihm eingebrachte Gesetzvorschlag nur in äußerer, rein formeller Hinsicht der seinige genannt werde könne. In Wirk⸗ lichkeit sei er nur eine Wiederaufnahme der früheren, nicht ganz beendeten Verhandlung, so daß es also, nur mit wenigen Modifikationen die J. Z. von Seiten der Regierung dem isländischen Althing gemachte Vorlage sei. Zur Bestreitung der besonderen Ausgaben Islands soll die dänische Staatskasse nach dem Gesetzentwurf jährlich 20,000 Rthlr. beisteuern, sowie außerdem 10 Jahre hindurch jährlich einen außerordentlichen Zuschuß von 0,000 Rthlr. leisten, welcher darauf in den fol⸗ genden 20 Jahren um je 1500 Rthlr. gekürzt wird, so daß er also nach Ablauf von 30 Jahren vollständig wegfällt.
Amerika. New-Hork, 2. Februar. (Kabeltelegramm.) Die Legislatur von New-Jersey hat das Amendement XV. zur Konstitution verworfen.
— Spanische Nachrichten von der Insel Cuba stellen die Meldung von einem Siege des Generals Jordan über den General Puello als unrichtig dar.
— Der Hudsons-Bay⸗Company ist von ihrem Agenten in St. Paul, Minnesota, das folgende Telegramm zugegangen: Der Insurgenten-Befehlshaber Riel ist angeblich gefangen, und die Oberherrschaft des Gouverneurs Mactavish am Red⸗ River wiederhergestellt worden.«
— Das Amtsblatt der Norddeutschen ost⸗ Verwaltung (Nr. 8) enthält zwei General-Verfügungen vom 29. Januar: Behandlung der Postvorschuß Rechnungen, vom 31. Januar: Abänderung der Porto— sätze für die Korrespondenz nach und aus Canada, Neu⸗Schottland und Neu⸗Braunschweig.
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 5. Februar. In der an J. Februar gehaltenen letzten der diesjährigen öffentlichen Vorlesungen setzte der Vortragende, Berg⸗ Rath r. Wedding, die Besprechung der Bohrapparate fort.
Die Rutschscheere von Oeynhausen und die Freifallstücke von Kind und Fabian, sowie deren Kombinationen und Verbesserungen von Zobel, Werner und Anderen wurden an großen Modellen und
Diagrammen erläutert. Hierauf ging der Vortragende zu den Vorrichtungen an der Erdoberfläche über, welche dazu dienen, das bohrende Werkzeug drehend oder stoßend zu bewegen. Unter den zum
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