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Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn- Stamm- Aktien.
Amerik. rackz. 18836 I5. u. 1A11. Alsenzb. v. 8St. g. Amsterdam... 250EI. Kurz. do do. 1885 do. Amst.·Rotterd. . .. 2506. 2 At. 5 Oesterr. Papier- Rente 4 versehieden Böhm. Westb. . do. Silber -Rente. .. Gal. carl- L. -B.) ⸗ do. 250 FI. 1854. Lõöbau- Littau... London 1L. Strl. 3 Mt. do. Kredit. 100. 1858 Lud wigsh.Bexb Paris 300Fr. 2 Mt. do. Lott. Anl. 1860 Mainz - Ldwgsh.. Wien, österr. do. do. 1864 Mecklenburger. . 150 FI. 8 Tage. 8 ltalienische Rente... Oberhess. v. St. g. do. Tabaks-Oblig. Oest. Franz. St. 150FI. 2 Mt. do. Tabaks-Akt.. 4062 B Reiehenb. - Pard. Augsburg, süd d. kRumän. Eisenb 71 Iba Russ. Staatsb. .. ãhr 1006. 2 At. 56 20 6 do. do. kleine. 717 bz Sũdõst. (Lomb.). Frankfurt a. M., do. 24 * ba Warsch .- Bromb. südd. Währ. 100FI. 2 Mt. 56 24b2 pr. Stück 77 6 Wsch. Lda.v.St.g Lei zig, 14 Thlr. do. . 32 6 Wars chau- Ter... uss 100 Thle 8 Tage. 59g 6 S552 . Wien. Leipꝛig, 14 Thlr. do. de 1862 846 06 uss 100 Thi 2 Mt. 99341 6 Egl. Stücke 1864 893ba Petersburg.... 100 8. R. 3 Weh. S823 hr Holl... 893 6 Bank- und In 4nstrie- Aktien. do. .. . 1008. R. 3 Mt. SIIbr Engl. Anleihe P jb Warsehau..... 908. R. 536. 743 ba Pr. Anl. . . . ö Bremen 100 T. . S Tage. I1I035b2 — do. de. 6m IlIꝰEb- . 5. Anl. Stiegl. 5 I/. u. 110 66getwbra .
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Folgen zwei Beilagen
Berichtigung: Phönix B. Bergw.-Aktien gestern: 290 G.
181 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 31.
Sonnabend den 5. Februar
1870.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 5. Februar. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte der Minister der geistlichen 2c. An— gelegenheiten, r. v. Mühler, über den Gesetzentwurf, be— treffend die Ablösung der den geistlichen und Schul- Instituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Real—⸗ lasten, nach dem Hrn. LE. Meding:
. Die Königliche Regierung hat sich bei der Vorberathung über dies Gesetz im Wesentlichen einverstanden erklärt mit derjenigen Ver— lage, die aus dem anderen Hause zur Berathung in das Herrenhaus hinüber gekommen ist. Es kann scheinen, als ob in dieser Erklärung ein Widerspruch sei gegen den Standpunkt, den die Staatsregierung früher in der Ablösungsfrage eingenommen hat, und auch von dem Herrn Vorredner ist dieser Gesichtspunkt angedeutet worden; ich halte es deshalb für nothwendig, mit wenigen Worten nachzuweisen, daß ein solcher Widerspruch nicht vorhanden ist. Das frühere Ablösungsgesetz vom Jahre 1850 hatte, wie Ihnen bekannt ist, den kirchlichen und Unterrichts⸗ Instituten die Ablösung als Nothwendigkeit auferlegt unter Bedin⸗ gungen, die die Existenz dieser Institute wesentlich gefährdeten. Es handelte sich um Ablösung mit dem 18 resp. 20fachen Betrage, wo— durch die Nutzungen, welche durch die Aequivalente zu erzielen waren, wesentlich geringer ausfallen mußten, als die ursprünglichen. Diesct Gefahr gegenüber war die Staatsregierung noch zur rechten Zeit hel— fend eingetreten, und unter Mitwirkung beider Häuser des Land— tages war im Jahre 1857 das Ihnen Allen bekannte Gesetz erschienen, welches diesen Ablösungen zum Nachtheil der Kirchen und milden Stiftungen Einhalt that. Damit war ein fester Boden gewonnen, um sich weiter zu orientiren über die ganze Tragweite der Frage und über deren weitere Entwickelung. Die Staatsregierung ist aber nie— mals von der Ansicht ausgegangen, daß diese Ablösungen unter allen Umständen und in alle Zukunft eine Unmöglichkeit sein sollen, sie hat vielmehr in mehreren Thatsachen dokumentirt, daß das ihre Auf fassung nicht gewesen sei. Denn schon wenige Jahre nach diesem Ge— setz von 1857 ist im Jahre 1861 eine wesentliche Modifikation durch die Initiative der Staatsregierung versucht worden, welche aber in diesem Hause keinen Anklang fand. Ferner hat die Staats- Regierung ihrerseits alles gethan, was in ihren Kräften steht, um im Wege gütlicher Uebereinkunft zwischen den Interessenten Ablösungen herbeizuführen, und es ist ihr dies in einem nicht unbeträchtlichen Maß gelungen. Es sind ihr auch keine Fälle bekannt geworden, daß, wenn solche gütlichen Ablösungen zu Stande gekommen waren, hinter drein Klagen über Benachtheiligung von der einen oder der anderen Seite erhoben worden sind. Für diese gütliche Ablösung aber hat die Staatsregierung sich natürlich auch einen Canon nicht aus dem Gesetze, sondern aus innerer Erfassung der Dinge, und nach dem materiellen Werth und Wesen der Sache, bilden müssen, und dieser Canon ist es, der auch gegenwärtig der Vorlage gegenüber für sie den maßgebenden Gesichtspunkt angiebt. Der gegenwärtige Gesetzentwurf, der nicht aus der Initiative der Staatsregierung hervorgegangen ist, sondern, wie bemerkt, aus der Initiative des anderen Hauses, bringt nun der Staatsregierung, inso— fern sich dieselbe als Vertreterin der betheiligten Institute betrachten darf, gleichsam eine General-Offerte an Stelle desjenigen, was bisher in den einzelnen Fällen von den Interessenten als Spezial Offerte entgegengebracht worden ist, und diese General⸗Offerte stimmt überein mit dem, was die Staatsregierung bei den freiwilligen Ablösungen als ihren Canon beobachtet hat. Wir haben nämlich, wenn von Seiten der Verpflichteten der 25fache Betrag der Leistung als Ablö— sungssumme offerirt ist, nimals Bedenken getragen, eine solche Offerte anzunehmen; wir sind vielmehr in vielen Fällen, wo von Seiten der Berechtigten Befürchtungen gehegt wurden, ob sie dadurch nicht benach— theiligt werden möchten, oder, wo vielleicht sogar der Wunsch laut war, noch einen größeren Vortheil zu erzielen, bemüht gewesen, dem entgegenzutreten, und haben dahin zu wirken gesucht, daß sie die Of⸗— ferte des 25fachen Betrages als Ablösungssatz annahmen, und daß die gegenwärtigen günstigeren Verhältnisse des Geldmarktes benutzt würden, um in. Zukunft eine Enitwerthung des Ersatzes zu verhindern, dadurch, daß ein Reservesonds gebildet würde, welcher die Differenz des sinkenden Geldwerthes allmählich auszu⸗— gleichen im Stande wäre. Deshalb hat die Staatsregierung generell feinen anderen Standpunkt einnehmen können, als sie in den Spezialablösungen genommen hat, und deshalb ihre Zustimmung und Bereitwilligkeit erklären müssen, sich dem Gesetze im Großen und Ganzen anzuschließen. .
In diesem GesetzEntwurf liegt nun noch ein spezieller Punkt, der für die Institute positiven Werth hat, das ist der Fall im Para—⸗ graphen 5, der den Berechtigten die Befugniß ertheilt — ich eitire nicht nach der Vorlage der Kommission, sondern nach dem Gesetz⸗ Entwurf, wie er aus dem anderen Hause herübergekommen ist, — bei einer Zerstückelung von Grundstücken zu fordern, daß ihre Rente durch Er— legung des 25fachen Betrages abgelöst werden. Und in der That sind diese Parzellirungen für die Berechtigten oft mit den größten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten verbunden, indem eine Leistung, die früher auf einem Brett geleistet wurde, von 20– 30 In— teressenten in sehr kleinen Stücken von Seiten der Berechtigten angenommen werden muß. Ich halte das jetzt für einen Gewinn.
Ich möchte daher das Haus bitten, nicht nach allgemeinen prin—
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zipiellen Abstraktionen die Frage zu beurtheilen, sondern nach der nüchternen praftischen Frage, ob die General-Offerte annehmbar ist, oder nicht, und ich wiederhole, daß wir von unserm Standpunkt aus an der Annehmbarkeit der Offerte keinen Zweifel gehegt haben.
Was die Amendements, die Veränderungen betrifft, die von Seiten der Kommission in der herübergekommenen Vorlage vorge— nommen sind, so enthalte ich mich . an dieser Stelle eines näheren Eingehens auf dieselben und bemerke im Allgemeinen, daß wir gern bereit sein werden, jedem Amendement beizutreten, das eine wirkliche Förderung und Erleuchtung in der Sache verspricht, daß wir jedoch den Zweifel nicht unterdrücken können, ob die von diesem Gesichts⸗ punkte ausgegangenen Amendements auch im Stande sein werden, den Zweck zu erreichen. Doch darüber wird die Spezialdiskussion das Nähere ins Licht stellen.
— Der Finanz⸗Minister Camphausen nahm nach dem
Grafen Brühl das Wort:
Wie bereits vom Ministertische gesagt worden, ist der vorliegende Gesetzentwurf aus der Initiative des Abgeordnetenhauses und nicht aus der Initiative der Staatsregierung hervorgegangen. Den Be— rathungen im Abgeordnetenhause hat ein Kammissarius des Finanz- Ministeriums nicht einmal beigewohnt, weil man unterlassen hatte, dem Finanz-⸗Ministerium Anzeige zu machen, daß eine Kommissions— sitzung über diesen Gegenstand stattfinde. Der Gesetzentwurf, wie er beschlossen worden ist, ist daher obne Betheiligung des Finanz— Ministeriums beschlossen worden, und daraus allein mögen Sie ent— nehmen, welches Gewicht darauf zu legen ist, wenn vorher mit einer Art von sittlicher Entrüstung gesagt worden ist: der Finanz-⸗Minister verlangt, daß das geschehen solle für die Ablösung der Holzberech— tigungen. Die Betheiligung meines Ministeriums hat in der Weise stattgefunden, daß, als der Gesetzentwurf der Berathung einer Kom⸗ mission des Herrenhauses unterstellt wurde, ich auf den Wunsch meiner Herren Kollegen einen Kommissarius entsendet habe.
Dieser Kommissarius hat, wie es ganz den thatsächlichen Ver— hältnissen entspricht, erklärt, daß im Interesse der Forstverwaltung die von dem andern Hause beschlossene und in der Kommission Ihres Hauses großen Anklang findende Ablösung nur als erwünscht betrachtet werden könne. Weiter ist der Herr Kommissarius nicht gegangen und hat nach den ihm von mir ertheilten Instruktionen nicht weiter gehen können. Im Gegensatze zu dem Bestreben, was mir imputirt wird, hat in Bezug auf diese Frage sich grade das Finanz⸗Ministerium in der Angelegenheit bis jetzt kühl und passiv verhalten, meine Herren, kühl und passiv hauptsächlich deshalb, weil sofort die Frage auftauchte, ob man die Vermittelung der Rentenbanken auch für diese Angelegenheit wolle eintreten lassen oder nicht. Nun bin ich meinerseits durchaus kein Freund von improvisirten Gesetzentwürfen und habe deshalb ge⸗ wünscht und in der Kommission wird ein Anderes nicht geäußert worden sein, daß es dem Hohen Hause gefallen möge, wenn es etwa mit der Initiative, die das Abgeordnetenhaus genommen hat, über— einstimmend sich aussprechen wolle, es ihm gefallen möge, die Frage wegen der Rentenbanken nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf zum Austrag zu bringen, sondern wenn die Maßregel für nützlich er— achtet würde, dann dem Vorschlage des Abgeordnetenhauses einfach zuzustimmen, und die Frage, inwieweit die Vermittelung der Renten— bank einzutreten habe, einer sorgfältigen Vorberathung unterziehen zu wollen. Das ist der Standpunkt, den ich auch in diesem Augenblicke einnehme. Qb Sie im Interesse der geistlichen Institute, wie es der Herr Kultus Minister und der Herr Minister für die landwirthschaft— lichen Angelegenheiten thun, für wünschenswerth erachten, auf den vorliegenden Gesetzesporschlag einzugehen oder nicht, muß ich Ihnen vollständig anheimstellen, und ich würde Sie dringend bitten, daß Sie auf diesen Vorschlag nicht deshalb eingehen, weil zugleich das Interesse der Forstverwaltung dadurch gefördert werden möchte. Wenn Sie aber darauf eingehrn, werde ich nicht verhehlen, daß der Antrag im Interesse der Forstverwaltung mir nicht zuwider ist. Dann bitte ich, die weitere Frage, ob eine Vermittelung durch Rentenbanken ein⸗ treten möge oder nicht, nicht in Folge eines solchen improvisirten Ge— setzes zur Entscheidung zu bringen, sondern der Staatsregierung zu überlassen, die Frage reiflich zu überlegen und in einer späteren Session einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sellte die Ansicht des Hauses dahin gehen, daß es besser sei, auf den Gesetzentwurf überhaupt nicht einzugehen, so würde diese eventuelle Frage sich von selbst erledigen.
— Zu S8. 4. 5. äußerte der Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff:
Meine Herren! Vim Standpunkte der Landeskultur kommt in Betracht, daß die Abänderungsvorschläge verschiedene Ablösungsbedin⸗ gungen aufstellen, je nachdem der Berechtigte oder der Verpflichtete provozirt. Dieser Punkt ist der erste, welcher Zweifel gegen die Amendements erregt. Es soll, wenn der Berechtigte provozirt, ihm nur der fünfundzwanzigfache Betrag der Rente in Rentenbriefen gewährt werden; wenn der Verpflichtete aber provozirt, soll er außerdem dem Berechtigten die Coursdifferenz der Rentenbriefe zuzuschießen ver— bunden sein.
Neben diesem Punkte ist nicht minder hedenklich der Vorschlag, daß der Verpflichtete, um sich von seinen Leistungen durch Vermitte— lung der Rentenbank zu befreien, eine Erhöhung der bisherigen Leistungen um ein halbes Prozent sich gefallen lassen sell. Auch für den Fall nämlich, daß der Berechtigte provozirt, wird im Amen— dement verlangt, es soll der Verpflichtete durch den Antrag des Be—