1870 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 7. Februar. Se. Majest ät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Legations Rath Grafen Carl von Doenhoff von des Königs von Württem⸗ berg Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Württembergischen Kronen -Ordens; der demselben von dem Kapitel des Deutschen Ordens (Balley ,, verliehenen Insignien des Ritter⸗ kreuzes dieses Ordens; des dem Hofrath Schwartz bei der Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes in Karlsruhe von des Großherzogs von Baden König lichen Hoheit verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen; sowie zur Anlegung des dem Telegraphen⸗Direktor Bothe zu Halle von des Herzogs von Sachsen⸗Eoburg⸗Gotha Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen ⸗Ernestinischen Hausordens, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nicht amt liches.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen Vormittags den General -⸗Lieutenant Hann von Weyhern und den General⸗Major

von Mirus. Um 1 Uhr hatte der ruffische Fürst Joussupow

die Ehre einer Audienz. Die Familientafel fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen statt, und nahmen Se. Majestät der König daran Theil,

Heute empfingen Se. Majestät der König nach dem Vortrag der Hosmarschälle militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten und arbeiteten hierauf kurze Zeit mit dem Wirklichen Geheimen Qber⸗Regie⸗ rungs-Rath Wehrmann. Um 1 Uhr gewährten Allerhöchst⸗ derseibe dem Fürsten Ludwig zu Bentheim und dem Grafen Alfred zu Stolberg Stolberg eine Audienz. Abends erschienen Se. Majestät der König sowie Ihre Majestät die Königin auf dem Ball bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.

Ihre Majestat die Königin war vorgestern in der 5. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familien⸗ diner fand bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. Ihre Majestät besuchte Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Gottesdienste im Dome bei, nahm nach dem⸗ selben militärische Meldungen entgegen und erschien um 5 Uhr bei dem Diner der Königlichen Familie.

In der vergangenen Nacht, der Nacht vom Sonntag, den 6, auf Montag, den 7. Februar, hat in dem Kron⸗ prinzlichen Palais ein nicht unbedeutender Brand statt— gefunden. Derselbe scheint zuerst von dem Kanzleidiener der Königlichen Hauptbank, Schröder, bemerkt worden zu sein. Dieser machte gegen 2 Uhr vereint mit dem am Palais stationirten Nachtwächter Klemm im Hofe Lärm und weckte die Dienerschaft, welche sofort nach der Feuer⸗ wehr telegraphirte. Das Feuer war auf dem Dachstuhl der nach den Linden zu gelegenen Front, über den von der Prinzessin Charlotte und deren Umgebungen bewohn⸗ ten Gemächern ausgebrochen; es hatte bereits die Decke durchgebrannt, so daß die Prinzessin in die unteren Stockwerke gebracht werden mußte, Es gelang der Thätigkeit der Feuerwehr, in kurzer Zeit des Feuers Hexr zu werden. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin waren sogleich durch den Ruf »Feuer« auf⸗— geweckt worden und Ersterer war selbst an die bedrohte Stelle geeilt, um die f en ,. zur Verhütung weiteren ilnglücks zu ertheilen, während Ihre Königliche Hoheit sich zu Höchstihren Kindern begeben hatte. Glücklicher— weise scheint der Schreck und der plötzliche Temperatur⸗ wechsel weder Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin noch der Prinzessin⸗TDochter Schaden zugefügt zu haben. Die Feuerwehr hat auch bei dieser Gelegenheit ihre gerühmte Kaltblütigkeit, Schnelligkeit und Gewandtheit be— währt; kaum hatte sie übrigens in dem Kronprinzlichen Palgis ihre Thätigkeit beendet, so wurde sie eines anderen Brandes wegen nach der Alezanderstraße abberufen.

Der Kommandant General Lieutenant Graf Bismarck⸗Bohlen und der Polizei⸗Präsident vom Wurmb hatten sich sofort nach eingegangener Meldung von dem Brande an Ort und Stelle begeben, auch die 11. Compagnie des Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier-⸗Regiments war in kürzester Frist, daselbst er— schienen. Veranlassung des Feuers ist vermuthlich gewesen, daß, als Arbeiter Tags vorher die eingefrorenen Wasserlei⸗ tungsröhren aufthaueten, eine Kohle oder ein Funke unbeachtet aus einem der Kohlenbecken gefallen ist und auf den Dach— sparren weiter geglimmt hat.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab. Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord deut⸗ schen Bundes für Rechnungswesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

In der 13. Plenar Sitzung des Herrenhauses, welche am Sonnabend, den 5. Februar um 2 Uhr durch den Präsidenten Eberhard Graf zu Stolberg Wernigerode eröffnet wurde, brachte der Minister des Innern Graf Eulen⸗ burg den Antrag der Staatsregierung auf Vertagung des Landtags ein. Das Haus überwies diesen Antrag einer be— sonderen Kommission. Schluß der Sitzung 25 Uhr.

Die heutige (14) Plenar⸗Sitzung des Herrenhauses wurde nach 11 Uhr durch den Präsidenten Eberhard Graf zu Stolberg Wernigerode eröffnet. Von den Ministern waren der Handels -Minister Graf Itzenplitz und der Justiz Minister Dr. Leonhardt anwesend. Der Präsident theilte die Zusammen⸗ setzung der zur Vorberathung des Vertagungsantrags gewählten besonderen Kommission mit. Darauf ging das Haus zur ersten Nummer der Tagesordnung über: Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetz Entwurf, betreffend die Handelskammern. Der Referent Prof. Tellkampf motivirte die Verbesserungs⸗Anträge der Kommission. .

Es nahm darauf der Handels. Minister Graf Itzenplitz das Wort. Nach einer darauf folgenden unerheblichen Debatte wurde der Gesetzentwurf im Einzelnen und im Ganzen mit den Abänderungen der Kommission angenommen.

Es folgte in der Tagesordnung: Bericht der Finanzkom⸗ mission über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Mahl und Schlachtsteuer und Einführung der Klassensteuer in mehreren Städten. Der Referent Herr Hasselbach sprach über den Antrag der Kommission, den Gesetzentwurf abzulehnen, und erklärte, der Vorlage persönlich zuzustimmen. An der Debatte betheiligten sich noch die Herren Tellkampf, Graf Rittberg, v. Kleist-Retzow, Graf Brühl, sowie der Finanz Minister Camphausen und der Regierungs ⸗Kommissarius,

Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Burghart. ; J Echluß des Blattetz)

Im Verlaufe der Sitzung am Sonnabend, den 5. d. M., erledigte das Haus der Abgeordneten noch eine Petition mehrerer Mitglieder der Schulgemeinde Cavern bei Creuzburg wegen Zurücknahme eines Ministerial⸗Restripts und Zurück— zahlung einer exekutivisch beigetriebenen Gehaltszulage für den Lehrer durch Annahme des Kommissionsantrages: »die Petition der Königlichen Staatsregierung dahin zur Berücksichtigung zu überweisen, daß die Gemeinde Cavern über die ihr zugemuthete Verbesserung des Lehrergehaltes erst noch gehört, bis dahin aber von jeder weiteren Exekution gegen sie Abstand genommen werde.« Es folgten Wahlprüfüngen. Die Wahlen von 4 Abgeordneten wurden ohne Debatte für gültig erklärt. Ueber die Wahl des Abg. Reeder (7. schleswig⸗holsteinischer Wahlbezirk Eckernförde) erhob sich eine längere De— batte. Die Abtheilung beantragte, die Wahl für un⸗ gültig zu erklären, weil mehrere Wahlmänner rechtswidrig ge⸗ wählt worden sind. Referent Abg. v. Brauchitsch (Flatow) empfahl diesen Antrag, der von den Abgg. v. Diest, Graf zu Eulenburg (D. Crone) und v. Kardorff unterstützt wurde, wäh⸗ rend der Abg. Lutheroth die Wahlakten zur nochmaligen Prü— fung an die Abtheilung verweisen wollte. Das Haus ver— warf jedoch diesen letzteren Antrag und schloß sich dem der Kom⸗ mission fast eins—timmig an. Es wurde noch eine große Anzahl von Wahlen ö. Widerspruch für gültig erklärt und sodann zum letzten Gegenstand der Tagesordnung: Fortsetzung der Spezialdebatte über die Kreisordnung, übergegangen. Die Diskussion begann bei §. 50, welcher nach der Regierungsvorlage lautet: »Der Amtshauptmann hat M) die Polizei, seweit sie nicht durch besondere Gesetze dem Landrath oder anderen Beamten übertragen ist, in dem Amtsöbezirke, sowie in den einzelnen dazu gehörigen Gemeinden und Gutsbezirken, insbesondere also die Sicherheits-,, Gesindel, Armen⸗, Wege-, Wasser⸗, Feld⸗, Fischereie, Gewerbe⸗, Bau⸗, Feuerpolizei ꝛc. zu verwalten und 2) die unmittelbare Aufsicht über die Kommu⸗ nal⸗Angelegenheiten der zu dem Amtsbezirke gehörigen Gemein⸗ den und selbständigen Gutsbezirke zu führen. Er hat das Recht, die Befolgung seiner Verfügungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erzwingen.“ Hierzu beantragten; I) die Abgg. Miquél und Genossen: dem zweiten Absatz der Nr. 2 folgende Fassung zu geben: »Der Amtshauptmann hat als Ver⸗ walter der Polizei das Recht und die Pflicht, da, wo die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sein sofortiges Einschreiten nothwendig macht, das dazu Erforderliche anzu⸗ ordnen und ausführen zu lassen. Gegen diejenigen, welche seinen amtlichen, durch seine gesetzlichen Befugnisse gerechtfertigten Anordnungen Folge zu leisten sich weigern, kann der Amts⸗

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hauptmann Geldbußen bis zum Gesammtbetrage von 5 Thalern als Exekutionsmittel nach vorgängiger Androhung verfügen und nsthigenfalls zwangsweise einziehen. Wird gegen die be— treffende Verfügung binnen 10 Tagen nach deren Erlaß Wider- spruch erhoben, so erfolgt die Entscheidung durch den Richter. Ist die festgesetzte Geldbuße nicht beizutreiben, so hat der Amts⸗ hauptmann bei dem Richter die Umwandlung der Geldbuße in Ge- fängnißstrafe zu beantragen. In beiden Fällen kommt dasjenige , . Verfahren in Anwendung, welches auf den Wider— pruch gegen die vorläufige Straffestsetzung wegen Uebertre—⸗ tungen stattfindet (Gesetz vom 14. Mai 1852. Ges. Samml. S. 245). Der Prüfung des Richters unterliegt nur, ob der Amtshauptmann in der Auflage und in der Anordnung der Exekution seiner gesetzlichen Befügniß gemäß gehandelt habe,« eventuell für den Fall der Nichtannahme des vorstehenden An— trages, »Absatz ? zu streichen.“ Y) Abg. v. Brauchitsch (Elbing): hinter Absatz? einzuschalten: »3) den Landrath und den Kreis. ausschuß in den Geschäften der allgemeinen Landes-, beziehungs— weise Kreis-Kommunalverwaltung zu unterstützen. 3) Abg. Reichensperger: »Das letzte Alinea zu streichen.“ Nach längerer D bn ge drr fg . . ,, ,. Reichensperger erin betheiligten, wurde die Verhandlun

Schluß 3 Uhr. ; ; ö.

Die heutige (63) Plenarsitzieng des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forcken beck um 105 Uhr eröffnet.

. Am Ministertische befanden sich der Minister für die land— wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Finanz— Minister Camphausen und mehrere Regierungs-⸗Kommissare. Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung erklärte der Finanz Minister Camphausen:

Meine Herren! Von der Anleihe von 40 Millionen, zu deren Ausgabe die Staatsregierung durch das Gesetz vom 17. Februar 1868 ermächtigt wurde, sind bekanntlich bisheran nur 20 Millionen realisirt worden. Wie schon früher erwähnt wurde, lag es in der Absicht, die⸗ jenigen Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Februar 1868, wodurch die Tilgungsverpflichtung vorgeschrieben ist, durch ein Sptzialgeseß aufzuheben. Ich bin gegenwärtig durch eine Allerhöchste Kabinets— Ordre vom 5. laufenden Monats ermächtigt, das Spezialgesetz dem

ohen Hause zu überreichen. Ich will dabei bemerken, daß bei diesem Speziglgese Ihnen die Gelegenheit geboten werden wird, sich auch über die Frage zu äußern, ob es die Zustimmung des Hauses finden könnte, wenn später daran gedacht werden sollte, eine Staats Prämien Anleihe aufzunehmen. Die früheren Ver— handlungen über diese Frage in diesem Hohen Hause haben der Staatsregierung ein klares Bild darüber nicht zu geben vermocht, ob sich der kundgegebene Widerstan? dagegen richtete, daß man eine ähnliche Anleiheform den Privatgesellschaften überlassen und nicht dem Staate den Vortheil zuwenden wollte, der sich aus dieser Anleiheform ergeben könnte oder aber, ob es die Absicht des Hohen Hauses sein möchte, dieser Anleiheforin unbedingt Ihre Zustimmung versagen zu wollen. Ich bemerke, daß die Frage nur ineidenter an— geregt wird daß es nicht etwa in diesem Augenblick in der Absicht liegt, eine Staats Prämien - Anleihe zu machen, sondern daß die Staatsregierung nur diesen Anlaß dazu benutzen will, um in dieser Be⸗ ziehung die Intentionen dieses Hohen Hauses kennen zu lernen. Ich erlaube mir, das Spezialgesetz auf Grund der bereits erwähnten Allerhöchsten Kabinetsordre vom 5. Februar l. J. dem Hohen Hause

zu übergeben.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer gleichmäßigen Gebühr für Jagd -⸗Legiti— mationsscheine in der Provinz Hessen⸗Nassau, mit Ausschluß des ehemaligen Herzogthums Nassau, und der mündliche Be— richt über die Petition des Theodor Hosch und Genossen zu Biedenkopf, dahin gehend:

Das Abgeordnetenhaus wolle die Königliche Regierung ersuchen, zu verfügen, daß im Hinterlandkreis für einen Jagdwaffenpaß ein Betrag von 1 Thlr. zu entrichten sei.

Der Referent Abg. Dr. Bähr beantragte:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem fraglichne Gesetzentwurf seine Zustimmung zu ertheilen mit der Abänderung, daß I) statt der Ueberschrift des Entwurfs gesetzt werde: Geseßtz, be— treffend die Jagdschein Gebühr in der Provinz Hessen⸗Nassau; Y in 9 1. Absatz 2 statt »Jagd - Legitimations-Scheine« gesetzt werde: »Jagd— cheines; 3) dem dritten Absatz des §. 1 folgender Satz angeschlossen werde: Für das ehemalige Kurfürstenthun Hessen tritt bezüglich der persönlichen Befreiung von der Gebühr die Vorschrift in 8. 73, Nr. 6 des kurhessischen Stempelgesetzes vom 22. Dezember 1853 wieder in Kraft; 4) nach §. 1 folgender Paragraph eingeschoben werde: & 2. In dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen verlieren die zur Zeit ausgegebenen Gewehrerlaubnißscheine mit Ablauf von 14 Tagen, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten sein wird, ihre Gültigkeit, n g mne Petition durch Annahme des Gesetzes für erledigt zu ; ͤ

Der Gesetzentwurf wurde nach kurzen Bemerkungen des Regierungs⸗Kommissar in der vom Referenten beantragten Fassung angenommen.

Es folgte 2) Schlußberathung, betreffend die Uebereinkunft über gemeinsame Bestimmungen für die Fischerei im Rhein

von Basel an abwärts, sowie in seinen Zuflüssen und Ab—

flüssen bis in das offene Meer vom 27. November 1869.

ö 3 . de, de, den von ihm ; Referenten Abg. Dr. Braun lesbaden) gemein⸗

schaftlich gestellten . : .

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

L der vorbezeichneten Uebereinkunft vom 27. November 1869 die verfassungsmãaßige Zustimmung zu ertheilen;

II. die Königliche Staats-Regierung aufzufordern: I) den beiden Häusern des Landtages jährlich Vorlage zu machen über den Vollzug der Uebereinkunft, uber die zu diesem Zwecke getroffenen weiteren Anordnungen und über die Erfolge derselben; 2) dahin zu wirken, daß der in Artikel 11 der Übereinkunft in Aus— sicht genommene zeitweilige Zusammentritt« der Fischerei⸗Bevoll mächtigten vorerst wenigstens jährlich einmal stattfinde, demnächst aber in kürzeren Zeiträumen periodisch wiederkehre; 3) Vorsorge zu treffen, daß auf dem Wege der Bundesgesetzgsebung und der kich on er- , ,. Landesgesetzgebung, sowie auf dem des Vertrages mit den

etreffenden Regierungen der zum Norddeutschen Bunde nicht gehörigen Staaten, für saͤmmtliche deuische Ströme und Gewässer der erforder. liche Schuß für Fischzucht und Fischerei hergestellt werde.

Nach Bemerkungen des Abg. Dr. Virchow, des Regierungs- Kommissars und des Referenten Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) wurde dieser Llebereinkunft die Zustimmnng ertheilt.

Bei der Abstimmung über ben Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeiten des Wildes, wurde das ganze Gesetz mit einer er— heblichen Majorität angenommen.

Das Haus trat hierauf in die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen im ganzen Hause. Vierter und fünfter Abschnitt. Von dem Ämke des Amts- hauptmanns und, von dem Amte des Landraths. Die Dis- kussion begann mit S. 50. og n, . , age Abgg. Miquéèl, von Lat⸗

Lasker, Dr. Gneist, von Bockum-Dol = Collande und WaGh l i . .

Ueber den bereits mitgetheilten Antrag der Abgg. Miquel

und Genossen fand beim Schlusse des Blatt ? k chluss es namentliche Ab

Nach eingegangenen telegraphischen Nachrichten ist S. M. S. »Elisabeth« am 5. d. Mts. von Li Portsmouth in See gegangen. 1

Oldenburg, 4. Februar. In der heutigen Sitzung voll— endete der Landtag die erste Lesüng des . 9 Aus⸗ aben für das Herzogthum Oldenburg während der nächsten inanzperiode. Der Gesammtbetrag der Ausgaben ist für 1870: L497,„000, für 1871: 1440, 000, für 1872: 1,425,006 Thaler. Schließlich wurde ein Antrag des Abg. Russel angenommen, die Staatsregierung aufzufordern, den bereits als fertig an— gekündigten Entwurf eines Jagdgesetzes noch in dieser Session dem Landtage vorzulegen.

Braunschweig, 5. Februar. Gestern Nachmittag em— pfing der Herzog den vorgestern von Berlin hier eingetroffe— nen öoͤsterreichisch ungarischen außerordentlichen Gesandten und r, ,, e,, 8. Felix Wimpffen in

. Letzterer überreichte, dem Vernehmen der »Braunschw. Tagebl,.⸗ nach, sein Akkreditiv. . . Lübeck, 5. Februar. Der Bürgermeister Torkuhl ist

heute Morgen gestorben. Der Leggtions⸗Rath Graf Pu⸗

SHaamburg, 6. Februar. liga hat dem Senat ein Schreiben zugestellt, wodurch derselbe zum italienischen Geschäftsträger für Hamburg beglaubigt wird.

Sachsen. Dresden, 5. Februar. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer nahm die letztere nach der Berathung über das Königliche Dekret, den Neubau eines Königlichen Hoftheaters betreffend, folgenden Antrag der Depu— rn, an:

„1 Zur Erbauung eines Königlichen Hoftheaters nach dem Sem— per'schen Plane mit den im Berichte 3 , , auf dem von der Deputationsmgjorität nach Maßgabe des Friedrich- schen Grundplanes bezeichneten Plaße ein für alle Mal die Summe von 400000 Thlr, zu beivilligen; 2) diese Summe mit 300,006 Thir. für die Finanzperiode 157071 und mit 100000 Thlr. für die näͤchste Finanzperiode ins außerordentliche Budget einzustellen; 3) hieran die Bedingung zu knüpfen, daß wegen der im Plane zu treffenden Ab— änderungen der Erbauer des zerstörten Theaters, Semper, zu Rathe gezogen wird,

Meiningen, 4. Februar. In heutiger Landtags⸗ sitzu ng wurde die Regierungsproposition um Gewährung einer Subvention zu der projektirten Saalbahn verhandelt. Ueber das Gutachten des Finanzausschusses, den Weiterbau von Naschhausen ab nach Pösneck zum Anschluß an die Gera⸗ Eichichter Bahn wegen des kurzen Wegs aus finanziellen Grün— den dabei im Auge zu behalten, machten sich verschiedene An⸗ sichten für und wider geltend. Schließlich wurde der Ausschuß— antrag mit großer Majorität angenommen.

Baden. Karlsruhe, 5. Februar. Die Er ste Kammer

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