1870 / 33 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

516 vorlegen mußte, ihn in einer Form vorzulegen verbunden war, daß Maße vor. Die Königliche Regierung hat dann ermöglicht, immer er die Basis für eine Reihe von Gesetzen bot die sich daran knüpfen in dem Glauben, daß sie . . 7 Hohen a b K müssen, und die in der nächsten Zeit ihren Berathungen unterbreitet käme, daß bereits in der vorigen Sitzung die betreffenden Entwürfe werden sollen. Um Wiederholungen zu vermeiden, komme ich nicht vorgelegt wurden. Allein sie hat gefunden, daß es nicht eben leicht auf die Ansprüche zurück, welche an die Reorganisation der Verwal. sei, große Gesetzentwürfe zu Gesetzen reifen zu sehen. Das Abgeord⸗ tung gestellt werden. Ich habe immer den Standpunkt festgehalten, netenhaus, dem die Entwürfe in der letzten Sitzung vorgelegt daß man mit einem Gesetze den Anfang machen und daß man sich in einem waren, hat die Berathung nicht erledigen können. Die König— Gesetze über die Grundlagen klar werden müsse, die der Reorganisation liche Regierung hat darauf die Sache einer neuen Erwägung zu Grunde zu legen sei, wenn überhaupt irgend welcher Erfolg für unterzogen auf Grund derjenigen gutachtlichen Aeußerungen, die ihr eine fernere Gesetzgebung gesichert werden solle. Als das dazu geeig, inzwischen zu Theil geworden sind, und hat dann die Entwürfe wie netste Gesetz habe ich von jeher die Kreisordnung betrachtet und dieser derholt dem Abgeordnetenhause vorgelegt, Das Abgeordnetenhaus Grundgedante ist in so weit aeceptirt, als ich gegen denselben wesent. hat jeßt, und zwar mit sehr großer Majorität, diesen Entwürfen seine liche Einwen? ungen nicht gehört habe. . Zustimmung gegeben. Es fragt sich jetzt, ob ein Interesse des Landes Wenn es aber feststeht, daß diefer Entwurf die Grundlage bilden vorliege, daß das Kreditmwesen des Grundeigenthums geregelt, daß soll, dann ist es um so dringlicher, diese Grundlage endlich zu legen eine hypothekarische Reform eintrete oder nicht. Diese Reform wird und nicht die ganze Gesetzgebung in eine ungewisse Ferne zu doch, so viel ich meine, ziemlich allgemein in den maßgebenden Krei⸗ rücken. Die Regierung verkennt nicht, daß den Häusern ein sen verlangt und gewünscht. Opfer zugemuthet wird, indem sie nach fast fünfmonat⸗ Es wird ganz ins Besondere gewünscht und für nothwendig er⸗ licher Thätigkeit derselben ihre Einwilligung zu einer, Verta. achtet, daß diese Sache gefördert werde aus dem Grunde, weil die gung verlangt, vermöge deren, nach Schluß des Reichstags, Subhastationsordnung welche neues Recht enthält, vorab in Wirk— möglicherweise des Zollparlamentes die Häuser aochmals zusammen samkeit getreten ist, Daß die Subhastalionsordnung früher als die treten sollen zu einer Zeit, die nicht die bequemste ist. Ich frage Sie anderen Gesetze in Wirksamkeit getreten sind, fällt der Regierung wenig- aber⸗ wenn wir ein solches Opfer ich sage wir, weil die Aufgabe für stens insoweit nicht zur Last, als sie alle Gesetzentwürfe vorgelegt die Regierung ebenso schwer ist, wie für den Landtag wenn wir dieses hatte. Ich muß annehmen, wenn ich auf die vielfach ausgesprochenen Opfer i ring zn wann wollen Sie einen solchen Gesetzentwurf zum Wünsche in den maßgebenden Kreisen Rücksicht nehme (und das muß n bringen? Früher, in Zeiten, wo ebenfalls das Bedürfniß ich doch wohl thun), daß es recht sehr im Interesse des Landes und zer a , . Gesetzgebung sich kundgab, haben sich die Häuser des insonderheit des Grundbesitzes liege, daß die mindestens seit 13 Jah⸗ , dem nie entzogen / his in den Sommer hinein zusammen ren lebhaft gewünschte Reform im Hypothekenwesen endlich auch ins 9 eiben. Die Jahre 1849, 50 und 51, glaube ich, geben für meine Leben trete. Meine Herren, Sie haben die Saat gesäet im Jahre 18573 z ,. volltommen Anhalt. Jetzt, wo zu den Berathungen dieselbe ist nach 12 Jahren aufgegangen; an Uebereilung ist hier gewiß es Landtages noch die des Reichstages und des Zollparlamentes nicht zu denken. Man kann kaum sagen, daß mit Wasser gearbeitet kommen, ist es fast unumgänglich nothwendig, daß für Berathungen sei; mit Dampf ist jedenfalls nicht gearbeitet. weitläuftiger eindringender Gesetze zu der Periode, die vom Oktober jeden Später erwiederte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt Jahres bis zum Zusammentritte des Reichstages zu diesen Bergthungen nach dem Herrn von Waldaw⸗Steinhövel: ,, , kann, noch ein Zuschlag gemacht werden muß, um zu Ich will mir nur zu bemerken gestatten daß ich nicht, wie der einem Abschlusse zu gelangen. Ich kann mir nicht denken meine Herr Vorredner bemerkt, gesagt habe, die Gefez seien gut wie ich Herren, daß nur aus dem Grunde, daß die Sommerzeit für einen auch nicht gesagt habe, die hesetze fein schlecht. Ich habe , über- e ,, . . des Landtages eine unbequeme ist, Sie haupt kein Artheil über die Geseze erlaubt, das würde mir gar nicht . . sollten, Ihre Meinung über einen Gesetzentwurf abzu. zustehen; ich hahe nur behauptet, die Gesetzz welche ich vorgelegt gib , er von so großer, politischer Bedeutung ist, und dessen Anhalt habe, seien begehrt, vielfach begehrt. In dieser Beziehung darf äch ie Aufmertsamteit der Bevölkerung in hoheni Grade etzegt, Es (t. noch hervorheben „daß das höhe Haus in seiner Sitzung vom 16. D scheint mir eigenthümlich, daf, nachdenm mngn einen gewissen Aufwand von zember 186, cinen vb dem Herkn von Kleist unter bh n Gr D k , des Hauses befürworteten Ankrag einstimmig ö hat, . sschlusse zu tomm 8 ͤ . je E - 3 ; andere Haus bei einer von der l. erung . gur hein . k der Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, , , an, n n, . dem ach stens andigge den schon wiederholt als nahe bevorstehend , ; . verheißenen Entwurf einer neuen in⸗Ordnun fl = liegt, von diesem Hause bloß gutachtliche Aeußerungen zu hören. Ich lage . vom . ehen ,

glaube nicht, daß dies der Stellung der Regierung zu dem Lande ent- Anregung vorlege

sprechen würde. Die Regierung würde den Antrag aufZustimmung zu ein . n,. Vertagung nicht haben an den Landtag 6 , an n n Der Haudels-Minister Graf von Itzenplitz erklärte

Hoffnung hätte, daß bei gutem Willen und großer Arbeitsentwickelung in Betreff des Gesetzentwurfs über die Handelskammern nach

wirklich die Berathungen über die Kreisordnung und, einige andere dem Referenten Dr. Tellkampf: Gesetzentwürfe, die ich Ihnen namhaft zu machen die Ehre hatte zum Gestatten Sie mir nur wenige Worte. Der vorliegende Gegen— Abschtuß tonunens köhrmten. Sollten sich die Verhandlungen des Fteichs. sind it dem hohen Haufe nicht ru és hat sich hüth schon mit tages und des Zollparlaments so in die Länge ziehen, daß diese Hoff— beschäftigt, es handelt sich auch nicht darum, etwas Neues einzuführen, nung aufgegeben werden müßte, dann bleibt es ja der Regierung noch denn die Handelskammern bestehen im größten Theile des Landes seit immer überlassen, den Schluß des Landtages herbeizuführen, weil sie einer langen Reihe von Jahren. Es handelt sich nur darum, diese selbst nicht Willens sst. Sie eine ungemessene Zeit des Jahres bestehende Einrichtung zu verbessern und zwar zu perbessern im Sinne bin durch zu, beschaftigen. Allein, so lange die Regierung ssch der der Selbstregierung, wie der Herr Referent schon bemertt hat. Hoffnung hingeben kann, daß bis zum 2. Mai die Berathung der Es handelt sich ferner darum, diese Einrichtung guszudehnen auf anderen Körperschaften geschlosfen sein werden, so lange glaubt sie auch die Provinzen Hannover, Nassau, Hessen und Lie Elbherzogthümer , an Sie mit Fug das Anliegen stellen zu können, vom 5] Mai dieses Wo ähnliche Institutionen, aber nicht gleichmäßige, bestehen, Wo⸗ Jahres Sich der Regierung wieder zur Disposition zu stellen. Die bei ich mich der Hoffnung hingebe, daß die Hohe Versammlung mit Regierung legt einen großen Werth darauf, daß ihrem Wunsche ge⸗ mir darin einverstanden sein wird, daß es immer nützlich ist, wenn willfahrt werde ; ich möchte der Ansicht sein, daß das Herrenhaus man irgend etwas unternehmen will, zwar die Regierungsbehörden zu seinerseits einen ebenso großen Werth darauf legen müßte, und daf, hören, vorher aber auch die sogenannten, freilich nur sehr uneigentlich wenn ein solcher Antrag von Seiten der Negierung nicht gekommen so genannten »Negierten« zu hören; und, also im Kreise der wäre, die Linkegung von Seiten des Herrenhaufes hätte ausgehen Kansteutk die Handelskammern. = 1c ern er sist, ele gmiß. e müffen. n n. K . . , ö. in Mini . a. es hefrage⸗ es auch in allen Theilen de Landes gleichmäßie ö ö. Justiz 3. Dr. Leonhardt erklärte nach dem konstiluirt sei, und ich nicht aus einem Landestheile e se n ster de Innern, rafen zu Eulenburg: blicke, aus andern Landestheilen Urtheile bekomme die sich auf Auch ich möchte mir einige Bemerkungen in Betreff meines einen viel engeren Kreis beschränken. Also ich wunsche h ( Ressorts erlauben. Wenn der Herr Berichterstatter bemerkt hat, in Dingen gleichmäßige Organe die ich befrage, das ist das Wes 1 der Kommissien seien Stimmen dahin laut geworden, daß so viel mit liche der Sache. Nun hat man allerdings esagt das . Dampf gearbeitet würde, so wird das wohl nicht Bezug haben auf gar nicht mehr nöthig), die r rl nn te. diejenigen Gesetze, die jetzt vom Abgeordnetenhause hierher gekommen selbe besorgen Dem kann ich durchaus nicht bei flich*ñ! . an . ,, über die Rechte am Grund Im Uebrigen. treten ja die Handelskammern den pihche. 9 unn, ö ge , . . . Ver inen gar nicht hindernd entgegen, es existiren ja neben den Han— Herren! Seit dem Jahre 1857 wird diese Reform gerade dels kammern in den Städten Privatvereine von Kaufleuten, diese be von diesem hohen Hause auf das Allerlebhafteste gewünscht. Im ge richten mir zu berichten brauchen sie etgentiich icht . 6 e dachten Jahre wurden bekanntlich die von Medingschen hypothekarischen schr iben mir, und ich achte darauf ebenso 33. auf ln liche 9 . Thesen, welche eine sehr freie Gestaltung des Hypothekenwesens vera ne, es wird also die Thätigkeit 6 durch di ih . ,,, . . rn gestellt und bei der Königlichen Staats. nich: eeschräntt 33 k regierung sehr dringend be ürwortet. Dann hat das Hohe Endli : ) 8 ein Jahr hingehen lassen, in welchem es 1 seine . ö ö. ö . . ö . der Königlichen Staatsregierung an den Tag gelegt hätte. Und im die Lantwirthschaft Ich habe nichts e nr 6, 2 ; 6 Anfange des Jahres 1868, wie ich meine, als ich kaum einige Wochen das nicht in einci Topf werfen, denn es sin ich ? 7 3. . gr ö . . k bat Herr dene Interessen, die von versch iedẽnch Organen n n . ; n , n n h r e ich gen in Betreff dieses Gegenstandes zukommen lasictn. Tae , , . em g. , ,,, Lönigliche Regierung hat dann einen Gegenstand, der Ihr wollte, man auf ungeheure Schwierigkeiten steßen . Interesse so lebendig in Anspruch genommen hat, angegriffen. Gewerbthätigkeit jetzt ssich in zwei 3 Hälften thꝛil a d gn ö , . Regierung brauchte nicht mit Dampf zu arbeiten, tige, wenn ich mich so ausdrücken soll, 3 usste n ne e f an der Sache war lange genug gearbeitet, Stoff lag in reichem in den Innungen bewegt, und in eine solche, die außerhalb der In—

unterrichtet zu werden. Allein, meine Herren, das ist nicht entschei— regel in dem Falle, nicht eine

daß einmal die Eisenbahngesellschaften, wie gezeigt, zu dem Handels keiner wesentlichen Aenderung unterliegen

in den Handelskammern geltend machen, und unte kann es auch von allgemeinem Werth sein, daß ihr esse hier nicht von einem einseitigen Standpunkte geltend ge— macht wird, wie sie es sonst wohl geltend zu machen ge⸗ . noeigt sein könnte. Es wird ganz heilsam sein, wenn die sogenannten, für alle Theile verloren gehen, e Hdivergirenden« Interessen der Eisenbahngesellschaften und des verhältnißmäßig geringe Kosten verursachen wird. übrigen Handelsstandes (dieser Ausdruck ist hier gebraucht) in Zukunft Run, meine Herren, scheint Gelegenheit haben, sich unter einander auszutauschen und ausgeglichen die vorgeschlagene Maßregel zu sein, daß man ein autzaut zu werden. Jedenfalls muß den Eisenbahngesellschaften überlassen und auszusprechen babe, wie der Herr Vorredner gethan hat, die Möglichkeit gegeben werden, ihre namentlich dann entgegenzutreten, wenn etwa unberechtigte und zu

sollten. Die Staatsregierung legt demnach Werth darauf, daß den teste Eisenbahnen die Sonderstellung nicht zugestanden wird, welche hier dern.

sammten übrigen Handelsstande, mit dessen gesetzlich anerkannten Ver Maßregel abzuwarten. Die Staatsregierung geht

macht, daß die Eisenbahngesellschaften außerordentlich stark zu den

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nungen steht, denn die Meisterprüfungen sind bekanntlich abgeschafft; für ein Lokal auf eigene Kosten zu sorgen hat (— gewöhn diese Kategorien stehen also neben einander und sie in einen Wahl‘ lich wird ein Abkommen mit der Gemeinde getroffen, oder sörper zu bringen, das möchte unausführbar sein und sehr üble Kol. in ähnlicher Art auf billige Weise ein Lokal beschafft), so sisionen herbeifübren, hingegen wiederum sie zwiefach wählen zu lassen, bleiben hauptsächlich die Besoldung des Handelskammer - Sekretärs „h, zwei, Kammern zu haben, das hat auch große Bedenken. Was und die geiböhnlichen Bureau Verwaltungskosten. Auch diese sind die landwirthschaftlichen Kammern betrifft, so ist das nicht meines meist geringfügig. Nimmt man aber auch an, daß die Kosten der ein Ressorts, es sind das ähnliche Interessen, wie die der Kaufleute, ich zelnen Handelskammer, wie es bei größeren Instituten der Fall ist, meinerseits muß und kann aber nur die Kaufleute fragen über das, sich auf 1000 Thaler und mehr belaufen, so ist es für den Gesammt⸗ was sie oder ich thun wollen. Das ist der langen Rede kurzer Sinn. erfolg eines Eisenbahnunternehmens doch von ganz untergeordneter Auf das Weitere will ich mich nicht einlassen, die Spezialdebatte wird Bedeutung, ob die Eisenbahn 160 Thaler Handelskammerbeitrag zahlt das Nähere ergeben. . 1 b Dieselben sind für die Eisenbahnen eine so geringe 6 1” Rea k 14 . usgabe, daß sie, wenigstens bei der größeren Mehrzahl, gar nicht in t 9. . e n n , . Regierungẽ Betracht kommen. Von diesem Gesichtspunkle aus möchte sich eine

Rath Jebens, nahm bei der Dis ussion über den Gesetzentwurf, Ausschließung der Eifenbahnen also ebenfalls durchaus r ti nie Händelstammer betreffend, nach dem Herrn Wiltens das lassen. Ei in dzr Eisentkabnen valso hen all., zrchauen lf fn / lassen. Einem kleinen Kaufmanne, welcher 5 Thaler zu den Kosten

Wort: der Handelskammer beizutragen hat, fallen diese 5 Thaler wohl eben

Meine Herren! Ich habe Namens der Staatsregierung um Ableh- so schwer, wie der Eisenbahn etwa ihre so0 Thahzt. nung des Antrages zu bitten. Gestatten Sie mir zunächst, mit eini⸗ Die Staatsregierung bittet demnach um Ablehnung des An— gen Worten den Unterschied hervorzuheben und zu erläutern zwischen trages. der bestehenden Gesetzgebung und dem Entwurf. Es ist allerdings Hieran anschließend, erklärte der Handels⸗Minister

richtig, daß nach der bestehenden Gesetzgebung, nach der Verordnung Graf von Itzenplitz:

pom 11. Februar 1848, die Eisenbahn.Gesellschaften nicht betheiligt 9 ö , n,, ann r ; j

sind bei dem Institut der Handelskammer. Namentlich wählen sie . , *in . , weder mit, noch werden sie herangezogen zu den Kosten. Der Grund m n serloh ö. we n. ̃ . dieser Beschränkung ist aber ein rein Kußerlicher und kein scscher, deres . 5 1. , ,, rechtfertigen würde, auch noch fernerhin die Eisenbahngesellschaften von ,, en ö 9 n . solche k eb Mit irkung in den Handelskammern auszuschließen. Der Grund kümmern wollte müß te ich meine wichtigen Geschäfte 9 si liegt nämlich darin, daß, als das Kriterium der Theilnahme in der n,, , ., ,, ,, ö 4 . war een, Verordnung vom 11. Februar 1848 bezeichnet wurde, die Zahlung ö. ein Eisenbahndirektor gefragt. n rf rie betragen Ihre der „Gewerbe Steuer.« Alle Dieienigen, welche in der Eleuer⸗· . ,, K . k K ,,, . elen z ., us einen Vorwurf machen. esser wäre es gewiß, wenn er klasse der Handeltreibenden mit kaufmännischen Rechten einen gewissen antwortete: Ich bekümmere mich um solche Lappalien nicht, uns

Satz der Gewerbesteuer entrichteten, hatten auch mitzuwirken bei der fommt es auf hundert Thaler gar nicht an, bei uns handelt es sich

Wahl der Handelskammer und entsprechende Beiträge zu leisten. Die, falt immer um Tausende.

Eifenbßahngeselischaften ind betangtlich schon durch das Cäschzbon 1 ö el sion über den Gesetzentwurf wegen Auf— über das Eisenbahnwesen von der Gewerbestener befreit, und es sind später hebung der Mahl. und Schlachtsteuer und Ein führung der durch ein besonderes Gesetz dieselben zu einer besonderen Eisenbahn⸗ ele un st , ; 2 hielt d rann . Abgabe herangezogen. Es ist, soweit wie es hier darguf ankammt, E sensteuer in mehreren Städten hielt der Finanz inister An rein Aàußerlicher zufälliger Umstand, auf Grund dessen die Eisen, a mph ausen nach dem Herrn von Kleist-Retzow folgende bahn ⸗Unternehmungen ausgeschlossen sind der Umstand nämlich daß Rede ö. . ö. . bei . , n , . . 9 den th . ,, n mn, 6. . h n g. Fisenbahnen Abgaben genannt wird, oder daß jene Steuer o zu e J eils wi in eine Lage e 6. . drin . in ö. en en. Mögabk? . das 6 dem gen Weinister bei Steuerprojekten 6. ,,, in Recht die Eisenbahngesellschaften ausschließt, scheint hiernach in keiner einer scheinbar kequemeren Lage, weil ich so manches, was gegen die Weise dafür geltend gemacht werden zu können, daß sie auch ferner Vorlage angeführt worden ist, von meiner Person abwälzen könnte, da ausgeschlossen bleiben sollen. Der allein richtige Gesichtspunkt in ja die Vorlage zu einer Zeit ausgearbeitet wurde, wo ich das Amtz das ich dieser Frage wird sich daraus ergeben, ob die Eisenbahn-⸗Gesellschaften gegenwärtig bekleide, noch nicht wahrnahm, wo also auf die Art der Vor⸗ , . V eber e. ö . , . 6 n k . . e 36 . ejahen i n en sie auf eine Sonderstellung in diesem Ge⸗ Ich eth dig lage, . . leilleh Anspruch zu machen. Unzweifelhaft . gehören sie macht worden ist, einverstanden, auch vollständig mit dem Wege, wie zum Handelsstande. Sie gehören dazu in wirthschaftlichem Sinne die Einleitungen dazu getroffen worden find. Denn diese Vorberei⸗ und in erhöhtem Maße in privatrechtlichem Sinne. Sie betreiben tungen haben sich darauf erstreckt, für die einzelnen Städte feststellen gewerbsmäßig Transportgeschäfte, Jeder, der das thutz ist im Sinne zu lassen, wie groß die Zahl der dort bekannten Defraudationen sei, des deutschen Handels⸗Gesetzbuches Kaufmann, Sie sind also wie groß der Umfang der durch Steuerhebung verursachten Handelsgesellschaften und sind daher auch in das Handelsregister als Kosten⸗ wie groß die Bevölkerung im Halbmeiligen Um⸗ Handelsgesellschaften eingetragen. Wenn es nun überhaupt treise sei, die bekanntlich einer doppelten Besteuerung unter in dem Interessen in den Wünschen und Bedürfnissen des liegt, Daß dabei den städtischen Behörden keine Gelegenheit

Handel standes in Allgemeinen liegt, das Institut der Handelskammern gegeben wäre, ihre Ansicht kund zu geben, das kann ich in keiner erhalten, , . und weiter ausgebildet zu sehen, so wird es keinem Weife anerkennen. Alle diese Berichte sind durch die Vermittelung der einzelnen Zweige 1 ͤ

Gründe zuzustehen sein, hier eine Sonderstellung einnehmen zu wollen. eingezogen worden, und es versteht sich von selbst, daß alle die gegen, So eminent wichtige Gründe können aber die Eifenbahngefellschaften oder die lebhaft für eine solche Maßregel waren, die Gründe für die durchaus nicht für sich geltend machen. Es mag zugestanden werden, eine oder andere Ansicht. dargelegt haben. Wenn ich also daß es ihnen an Organen, ihre Wünsche zu äußern, ohnehin nicht fehlt. die scheinbare Bequemlichkeit meiner Position nicht acceptire,

des Handelsstandes ohne ganz eminent wichtige städtischen Behörden und durch Vermittelung der Bezirksregierungen

und daß es ebenfowenig der Staatsregierung an Organen, oder an so erlauben Sie mir, auf die wirkliche Bequemlichkeit etiwas Mitteln und Wegen fehltz über die Wünsche der Eisen bahngesellschaften einzugehen. Wir sind nämlich bei, der vorliegenden Maß= Steuererhöhung in, An—

dend. Manche anderen Zweige des Handelsstandes würden gewiß spruch zu nehmen, sondern vielmehr Steuerentlastung zu gewähren. Aehnliches auch für sich geltend machen können. Enischeidend ist das, Richt Steuererhöhung, indem die Gesammteinnahme der Staats kasse liegen wird, mögen Sie die Maß⸗

Sie haben dahin zu sehen, wie sie ihre Interessen regel annehmen oder verwerfen. Eine Steuerentlastung dagegen ist

stande gehören. ege ö x . i r Umständen es im ausgedehnten Umfange für die schwerbedrückte Bevölkerung in

Inter / dem halbmeiligen Umkreise, und ferner in großem Umfange sür die Bewohner der mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städte, indem Sie eine Steuer, deren Erhebung große Kosten verursacht, die also nutzlos rsetzen würden durch eine Steuer, die

das Hauptargument gegen

Stimme dort zu erheben und daß man entweder die Mahl und Schlachtsteuer allgemein befeitigen müsse oder gar nicht. Ich möchte dieser Auffassung in teiner Weise beitreten. Es ist nicht zu Ferkennen, daß es eigentlich der leich˖ Weg ist, um eine Reform in der Steuergesetzgebung zu verhin=

Es ist bekannt, zu einer solchen allgemeinen Maßregel werden elche die Reform über chst die allgemeine

den umgekehrten

tretern gemeinschaftlich für die Wahrung und Förderung der allge⸗ Weg. Sie untersucht, wo die Uebelstände, die mit r . meinen Handelsinteressen wirken. und Schlachtsteuer sich verbinden am größten sind, und wo die Jo ö Schließlich ist nech als »Nebenpunkt« die Besorgniß geltend ge. gen einer Aenderung des Steuersystems sich am leichtesten er ragen

lassen. Die Auswahl der Städte, welche das. Verzeichniß aufweist, beruht auf diesem doppelten Prinzip. Uebelstände der Mahl- und Schlachtsteuer treten, wie das seitens der Staatsregierung schon seit langen Rund wie es in iner Denkschrift, die den wer. 1847 vorgelegt wurde, bereits nachgewiesen hervor bei kleinen offenen

weit greifende Forderungen des Handelsstandes an sie gestellt werden

für sie beansprucht ist, daß sie viclmehr' die Stellung behalten, die wir so rasch nicht gelangen / und diejenigen, welche, ihnen ihrem Charakter nach angewiesen ist, und daß sie mit dem ge⸗ baupt nicht wollen, thun sehr wohl daran, zung

Kosten der Handelskammern herangezogen werden möchten. Dieser sogenannte Nebengrund dürfte indeß kaum diesen bescheidenen Namen zu beanspruchen haben. Die Kosten der Handelskammern sind Jahren erkannt wird überhaupt regel⸗ und verhältnißmäßig geringfügig. Wenn man einigten Landtag im Jahre 18 erwägt, daß die Mehrzahl der Handelskammern nicht einmal ist, in einem be deusend größeren Umfang