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November 1869 die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen ; 1 die Königliche Staatsregierung aufzufordern: 1) den beiden Häusern des Landtags jährlich Vorlage zu machen über den Vollzug der Ucbereinkunft, über die zu diesem Zwecke getroffenen wei⸗ teren Anordnungen und uber die ö ft derselben; 2) da⸗— hin zu wirken, daß der im Artikel 11 der Ueberein⸗
ussicht genommene »zeitweilige Zusammentritt der Fische—⸗ w, wenigstens jährlich einmal stattfinde, dem⸗ nächst aber in kürzeren Zeiträumen periodisch wiederkehre; 3) Vorsorge zu treffen, daß auf dem Wege der Bundesgesetzgebung und der diesel⸗ ben ergänzenden Landesgesetzzebung, so wie auf dem des Vertrages mit den betreffenden Regierungen der zum Vorddeutschen Bunde nicht gehörigen Staaten, für sämmtliche deutsche Siröme und Gewässer der erforderliche Schutz für Fischzucht und Fischerei hergestellt werde.
An der Debatte hierüber betheiligten lich außer dem Re— gierungs⸗Kommissgrius Geh. Regierungs ⸗Rath Marcard, die Herren Graf von Brühl un Wilckens, worauf das Haus dem ersten Antrage des Referenten zustimmte, Ueber den zweiten Antrag sprachen die Herren Graf Brühl, Graf Rittberg, Baron von Senfft-Pilsach, der Berichterstatter und der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow. Das Haus trat dem Antrage in seinen verschiedenen Theilen bei.
In der Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die inführungsbestimmungen zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch für das Jadegebiet und die Einführung ver⸗ schiedener seerechtlicher Vorschriften in dasselbe, beantragte der Referent, Herr Meyer, den Gesetzentwurf in der vom Abge⸗ ordnetenhauͤse beschlossenen Fassung anzunehmen.
Das Haus beschloß demgemäß. . —ͤ
Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeiten des Wildes, berichtete Herr von Rochow. Derselbe empfahl die Annahme des Antrages der VIII. Kommission den vorgnge⸗ führten Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des ,n, ö genehmigen. Ohne Debatte trat das Haus diesem Antrage hei. .
9 l el err nnr re dlicher Bericht derselben Kommis⸗ sion über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Einführung einer
leichmäßigen Gebühr für Jägd⸗Legitimations-Scheine in der . essen⸗Kassau mit Ausschluß des ehemaligen Herzog chums Naffau. Nachdem der Referent Graf von Arnim Boytzenburg die Annahme dieses Entwurfes motivirt hatte, wurde derselbe vom Grafen Münster bekämpft. .
An der Debatte betheiligten sich noch Herr von Kleist⸗Retzow und der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow. Das Haus genehmigte den Entwurf.
Der zweite Bericht der Matrikel ⸗Kommission gab zu keiner Diskuͤssion Anlaß. Das Haus erkannte die Legitimation der neuberufenen Mitglieder als geführt an. .
Nachdem darauf über verschiedene Petitionen verhandelt worden war, wurde das Haus um 2 Uhr 20 Minuten geschlossen.
— Das Haus der Abgeordneten trat im Verlaufe der gest rigen Sitzung in die Berathung der Petitonen ein. Zu⸗ nächst lag der 4. Bericht der Petitionskommission vor.
Der Rittmeister a D. von Puttkamer, früherer Königlich preußischer Offizier, hierauf Offizier in der schleswig⸗holsteinschen Armee, wendete sich mit einer Petition, betreffend die Gewäh⸗ rung des Rechtswegs wegen eines Pensionsanspruchs gegen den schleswig ⸗holsteinschen Staatsfiskus, unterm 30. September v. J. an das Äbgeordnetenhaus. — Die Kommission hat mit Rücksicht darauf, daß kein genügender Grund vorliege, eine ausnahms- weise Gewährung des Rechtsweges für den Petenten zu be · fürworten und durch die Anerkennung dieser Ansprüche als Rechtsansprüche dem preußischen Staat eine Belastung von einem Betrage bis zu annähernd 234,000 resp. 200,000 Thlr. zugemuthet werden würde, — den Antrag gestellt: über die vorbezeichnete Petition zur Tagesordnung über- zugehen.. — Abgeordneter Jung befürwortete dagegen folgenden Antrag: »die Petition, soweit sie auf Genehmigung der Klage gegen den Fiskus gerichtet ist, der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu übergeben, über die Anträge ad 1 und 3 aber zur Tagesordnung überzugehen«. — Nach längerer Debatte wurde der Kommissionsantrag abgelehnt, der Antrag Jung dagegen mit 160 gegen 1236 Stimmen angenommen, — Feber eine Petition des Kaufmanns Schreiber zu Tref— furt wegen Versagung der Schankkonzession wurde ohne De— batte nach dem Antrage der Kommission zur Tagesordnung üher⸗ gegangen. — Der Vorstand des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege hat an das Haus der Abgeordneten eine Petition gerichtet, in welcher derselhe zur Hebung sanitärer Uebelstände den Wunsch ausspricht, den Erlaß eines Gesetzes her— beizuführen, welches den Gemeinden das Recht giebt, mit ver— bindlicher Kraft für alle Gemeinde-Eingesessenen über die Auf—
bewahrung und Fortschaffung der menschlichen Auswurf⸗ stoffe Anordnungen zu treffen, die den heutigen An⸗ forderungen der Wissenschaft an eine wohleingerichtete
Gefundheitspflege Genüge leisten. — Die Kommission empfahl durch ihren Referenten Abg. Lent, die Petitiou der Staats—
regierung zur Berücksichtigung und als Material für die als Bedürfniß anerkannte gesetzgeberische Regelung des in der Pe⸗ fition behandelten Gegenstandes zu überweisen. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag der Kommission mit großer Majo— rität angenommen. — Der folgende Gegenstand der Tages- ordnung: Bericht der Finanzkommission über die Petitionen
wegen Beseitigung der Elbzölke wurde durch den Be— schluß über den Staatshaushalts Etat für erledigt er— klärt. — Es folgte der vierte Bericht der Agrarkom—
mission über Petitionen. Die Fischer⸗Innungsmeister von Crossen, Schwedt g. O. u. A. beschweren sich über die Bekannt⸗ machung der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., welche die Schonzeit der Fische in der Oder auf 10 Wochen ausdehnt, während sie früher nur 6 Wochen gedauert habe. — Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission, die Petition der Königlichen Staatsregierung mit der Maßgabe, zur Berücksich= tigung zu überweisen, eine Fischerei Ordnung für die Oder und deren größere Zuflüsse auf gesetzlichem Wege schleunigst herbei⸗ zuführen. Eine Petition mehrerer Gemeinden am Fuße des Wiesen⸗ gebirges im Regierungsbezirk Minden wegen einiger Abände⸗ rungen des Gesetzentwurfs, betreffend die Bildung von Wald— genossenschaften, wurde der Staatsregierung als. Material für eine neue Gesetzes vorlage überwiesen. Der Minister der land- wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow erklärte hierbei:
Meine Herren, der Erlaß eines Waldgenossenschaftsgesetzes, wie er im vorigen Jahre beabsichtigt wurde, ist auf mannigfache Schwierig. keiten gestoßen. Der Entwurf ist einstweilen zurückgelegt, aber nicht sür immer. 6
Die Gesichtspunkte, welche der Herr Abgeordnete in seiner soeben gehaltenen Rede uns vorgetragen hat, werden auch künftig bei der Ausarbeitung eines neuen Entwurfs nicht unberücksichtigt bleiben. Indessen vermisse ich einen speziellen Antrag und hitte Sie, die Pe- sition der Regierung zu überweisen als Material bei dem künftigen Erlaß des Gesetzes, wie es Ihre Kommission dem Hause vor— geschlagen hat. 9 ;
Ueber die Petitionen von 18 Ortsvorständen und 3 Guts— besitzern, dem wittenberger Deichverbande angehörend, so wie der Gemeinde zu Marwede, Provinz Hannover, und des Kultur— Ingenieurs Toussaint ging das Haus zur Tagesgrdnung über ünd beschloß sodann die Vertagung. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
— Die heutige (66) Plengrsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forcken beck um 'i Uhr mit der Mittheilung eröffnet, daß der Abg. Fisch= bach G. Aachener Wahlkreis in der vergangenen Nacht plöoͤtzlich verstorben sei. Die Mitglieder des Hauses erhoben sich zum Zeichen ehrenden Andenkens von ihren Sitzen.
Am Ministertische befanden sich der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Auf der Tagesordnung stand zunächst die Fortsetzung der Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rhein⸗ Schiffahrtsgerichte.
g, , Debatte wurde der Gesetzentwurf im Ganzen mit großer Majorität angenommen. . ;
Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über die Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des
ahres 1868. ö. Berichterstatter Abg. Dr. Virchow leitete die General-
debatte ein.
Der Antrag der Kommission lautet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. Zu Kapitel 365, Titel 1, »Verzinsung der öffentlichen Schuld (Seite 1297 1 die Mehr ausgabe von 720000 Thlr. welche im Jahre 1868 durch die über die Ermächtigung des Gesetzes vom 9. März 1867 und über den Etats ansatz hinaus verstärkte Realisation der in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. März 1867 aufzunehmenden Eisenbaghnanleihe veranlaßt worden ist / für nicht gerechtfertigt zu erklären und demgemäß die von der Königl. Staatsregierung für die betreffende Post geforderte Genehmigung zu versagen; 2) die Staatsschuldenkommission zu beauftragen, aus den Akten der Staatsschuldenverwaltung genau festzustellen, welche Stel lung die letztere gegenüber dem Gesetzs vom 9. März 1867 in Betreff der sofortigen Ausfertigung der ganzen 24 Millionenanleihe eingenom— men und wodurch sich . für befugt erachtet hat, diesen ganzen Betrag dem Finanz ⸗Minister zur Realisation, auszuhändigen, ob⸗ wohl der §. 2 ausdrücklich die allmähliche Realisation der Anleihe nach Maßgabe der für die einzelnen Baujahre erforderlichen Geldmittel anordnet und das Staatshaushalts ⸗ Geset für das Finanzjahr 1868 diesen Bedarf im Höchstbetrage von zehn Millionen Thalern fesigesetzt hat. II. Zu den einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben, Kapitel 1, Ministerium des Innern, Kauf⸗ geld sür ein zum Standquartier der berittenen Schutzmannschaften in Berlin eingerichtetes Gebäude (Seite 133); Die geforderte Summe von 47,009 Thlrn. 5 Sgr. zur Zeit nicht zu genehmigen. III. Zu Seite XII. des Vorberichts: Den nachstehenden Gesetzentwurf anzunehmen. Geseß, betreffend die Bewilligung der zur Deckung der Ausgaben des Jahres 1868 erforderlichen Mittel. Wir Wilhelm, von Gottes Bnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
. 1. Der Finanz ⸗-Minister wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Jahres 1868, insofern sie aus den Einnahmen dieses Jahres nicht haben bestritten werden können, bis auf Höhe von
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99730, 000 Thlrn. folgende Mittel, und zwar in der nachstehenden Reihenfolge, zu verwenden: 1) die Einnahmen des Jahres 1869, welche nach Deckung sämmtlicher Ausgaben, einschließ—⸗ lich der verbleibenden Restausgaben beim Rechnungsabschlusse, disponibel sein werden, 2) die einmaligen Einnahmen, welche in Folge der Abkürzung der Kreditfristen für die Eingangs- und Aus— gangs⸗Abgaben zu erwarten sind, 3) die baaren und Effektenbestände des zur Deckung von Zinsenausfällen für die Anlagekapitalien der Oberhausen-Arnheimer Eisenbahn, der Csln ⸗ Gießener Eisenbahn und der festen Rheinbrücke bei Cöln bestimmt gewesenen, durch das Gesetz vom 8. Februar 1869 (Ges.-S. S. 350) frei gegebenen Garantiefonds, und 4) die baaren Bestände und ausstehenden Forderungen des Staats -⸗Aktivkapitalienfonds insoweit, als dieselben nach Verwendung der zu 1 bis 3 bezeichneten Mittel zur Erfüllung der Summe von 9730000 Thlr. erforderlich sind. §. 2. Ueber die Ausführung dieses Gesttzes wird dem Landtage in seiner nächsten ordentlichen Sitzung Rechenschaft abgelegt. §. 3. Der Finanz -Minister wird mit der Aus—⸗ führung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben. ....
Bei der hierüber eröffneten Debatte nahm nach den von dem Finanz-Minister Camphausen abgegebenen Erklärungen k des Blattes zunächst der Abg. von Wedell das
ort.
— Laut eingegangener telegraphischer Nachrichten ist S. . S. »Elisabeth« am 9. d. Mts. in Portsmouth ange— ommen.
Oldenburg, 8. Februar. In der heutigen Sitzung des Landtags brachte der Abg. Ramien den Antrag ein: der Landtag wolle die Staatsregierung auffordern, zu bestimmen, daß bei allen öffentlichen Kassen preußische Banknoten und Kassenanweisungen in Zahlung angenommen werden dürfen; ferner den Antrag, der Landtag wolle die Staatsregierung dringend ersuchen, dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf, betreffend Reform des jetzt im Herzogthum Oldenburg geltenden Grunderbrechts, vorzulegen.
. Sodann wurde die Berathung des Voranschlages über die Ausgaben des Herzogthums fortgesetzt. Angenommen ward ein Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung der in Folge der neuen Maß- und Gewichtsordnung des Nord— deutschen Bundes zu errichtenden Aichungsbehörden. Die Aichungsämter sollen Gemeinde-Anstalten werden, und nur wenn bis zum 1. Hktober 1871 in einem der drei Lan— destheile sich keine Gemeinde bereit erklärt hat, ein Aich— amt als Gemeinde-Anstalt zu organisiren, soll in dem betreffenden Landestheile ein Aichamt auf Kosten der Landeskasse hergerichtet werden. Ferner wurde ein Gesetzent— wurf für das Fürstenthum Lübeck angenommen, betr. Abände— rung der Verordnung vom 29. Oktober 1867 wegen Einfüh⸗ rung des preußischen Münzfußes. Desgleichen ein Antrag des Abg. Massing, nach welchem die zur Unterstützung der hülfs— bedürftigen Familien zur Reserve oder Landwehr einberufener Militärpersonen von den Aemtern aufzubringenden Gelder in Birkenfeld nicht nach dem Modus der Gesammtsteuer, sondern nach dem Modus der Einkommensteuer repartirt werden sollen. Endlich ward ein Gesetzentwurf, betr. die Zwangsarbeitsanstalt in Vechta, angenommen.
Sachsen. Dresden, 9. Februar. Die Erste Kammer setzte heute die Berathung des Ausgabebudgets für das Depar— tement des Innern fort.
In der Zweiten Kammer wurde ebenfalls die Be⸗ rathung der Novelle zum Elementar⸗-Volksschulgesetz fortgesetzt und beendigt. Die Abschnitte eins, zwei, drei, vier und sechs der Schulgesetznovelle, welche über die Organisation der Schule handeln, wurden abgelehnt. Abschnitt fünf (Entlassungsgründe) und Abschnitt sieben (Gehaltsverhältnisse der Lehrer) wurden mit einigen Abänderungen des Ausschusses angenommen. Sodann folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, die Aufhebung der Bürgerrechtsgebühren und die Einführung direkter Stadt⸗ verordnetenwahlen betreffend, welcher mit einigen Modifikatio⸗ nen von der Kammer angenommen worden ist. Endlich be⸗ schloß die Kammer nach langer Debatte, mit 34 gegen 32 Stimmen, das Königl. Dekret, die Reform des direkten Steuer— wesens betreffend, zur Vorberathung im Plenum zu stellen.
Sch warzburg. Ru dolstadt, 8. Februar. Durch Fürst⸗ liche Verordnung ist der neugewählte Landtag auf Montag, den 21. d. Mts., einberufen worden.
Sondershausen, 7. Februar. Der Erbprinz und die Erbprinzessin sind nach mehrwöchentlicher Abwesenheit aus Dessau hierher zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 9. Februar. Mittelst Höchster Entschließung d. d. 29. v. Mts. ist Dr. Vict or v. Bojanowsky anläßlich seiner Ernennung zum Legationsraͤthe bei der Nord⸗— deutschen Bundesgesandtschaft in St. Petersburg und zum Bundeskonsul daselbst seiner seitherigen Dienststellung als Groß— herzoglicher Konsul in Moskau bezüglich der nicht zum Nord- deutschen Bunde gehörigen Gebietstheile des Großherzogthums auf Nachsuchen enthoben worden.
Württemberg. Stuttgart, 8. Februar. (St. A. f. W.) Se. Königliche Hoheit der Pirinz August von Württemberg ist zum Besuch der Königlichen Familie gestern hier angekommen.
Bahern. München, 8. Februar. In der Abgeord⸗ netenkammer wurde heut der zweite Absatz des Ausschuß— Entwurfs (Versicherung der Vertragstreue unter Bezugnahme auf die Erklärung der Thronrede, daß alle Verträge mit Preußen bekannt seien) nach Reden der Abgg. Jörg, Ruland und Croissant und nach einigen kleinen Bemerküngen Anderer angenommen. Sodann wurden die Absätze 3 (Verlangen nach einem andern Minister des Aeußern) und 4 (Programm in der deutschen Frage) zusammen zur Diskussion gestellt. Mar— duard, Barth und Edel begründeten ihre Modifikationsanträge. nn,, en .
— Vor dem hiesigen Militärgericht hat gestern die erste öffentliche Schwurgerichtssitzung e . ö h M. K.). Bezüglich der Uebungen der Landwehr ist für die Zukunft in Aussicht genommen, daß jährlich durch⸗ schnittlich 5000 Mann, also etwa 8 Bataillone, zu einmonat— lichen Truppenübungen eingezogen werden sollen, während die übrigen 24 Bataillone durchschnittlich während vier Tage klei nere Uebungen vorzunehmen haben.
Oesterreich ungarn. Wien, 9. Februar. Die Kai— serin ist gestern Nachmittags von Ofen hier angekommen.
Pest he 8. Februar. Im Unterhause stinimten bei na— mentlicher Abstimmung über den 8. 23 des Gesetzentwurfs be— treffs des Staatsrechnungshofes 166 für, 47 gegen den Majo⸗
ritätsantrag; die übrigen Paragraphen wurden fast ohne Debatte angenommen.
Schweiz. Bern, 7. Februar. Der Bundesrath hat heute das Protokoll der von den Abgeordneten der Gotthard— Kantone und der Central, und der Nordostbahn am 24. und 25. v. M abgehaltenen Konferenz, sowie das in derselben be— rathene Verpflichtungsformular, betreffend die zu leistenden Subventionen, ratifizirt. Protokoll und Verpflichtungsformu⸗ lar werden den Betheiligten jetzt mitgetheilt werden: den Kan— tonen Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Solothurn, Baselstadt, Aargau und Tessin, sowie der Eentraäͤl⸗ und Nord ostbahn, welche ihre Betheiligung an der Subvention bereits sämmtlich definitiv zugesagt haben, mit der Aufforderung, die Verpflichtungsurkunden nach dem vereinbarten Formular dem Bundesrathe beförderlichst einzusenden, und den Kantonen Baselland, Schaffhausen, Thurgau und Unterwalden Nid und Ob dem Wald, die ihrerseits mit ihren Erklärungen hinsicht—- lich ihrer Theilnahme an dem Unternehmen noch rückständig sind, indem man ihnen den dringenden Wunsch aussprechen wird, dieselben nicht länger zu verzögern, damit die Sub— ventionsfrage seitens der Schweiz zu ihrem Abschlusse gelange.
Belgien. Brüssel, 9. Februar. Die Repräsen⸗ tantenkammer setzte gestern die Berathung des revidirten Code de commerce fort. Ein Amendement des Justiz-Ministers, dem Kommanditär, der zur Erstattung ungebührlicherweise em—⸗ pfangener Dividenden gezwungen wird, einen Regreßanspruch gegen den Geschäftsinhaber und den Aufsichtsrath zu bewilligen, gab zu einer längeren Diskussion Veranlassung, die in oer Sitzung nicht zu Ende geführt wurde.
Frankreich. Paris, 9. Februar. Der heutige Tuilerien—⸗ ball ist wegen eines leichten Unwohlseins der Kaiserin abge— sagt worden.
— ., In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Kör— pers interpellirte Ferry den Minister des Innern über die gestern erfolgte Auflösung zweier Privatversammlungen und beschuldigte das Ministerium, die gegenwärtigen Er— eignisse durch bedaguerliche Provokationen herbeigeführt zu haben. Der Minister erklärte, die drei Versammlungen seien aufgelöst worden, weil sie in der That öffentliche gewesen. Die Nothwendigkeit der Auflösung sei aus den unglückseligen Ereig— nissen entsprungen, welche seit zwei Tagen Paris beunruhigen. Ferry blieb dabei, daß die Auflösung ungesetzlich gewesen. Ol⸗ livier verneinte es, bedauerte, daß man das Ministerium wegen Ereignisse beschuldige, die es beklage, und sagte schließlich, die Ord⸗ nung könne nicht ernstlich gefährdet werden. Der Kampf, welchen die Regierung aufgenommen, sei nicht ein Kampf für die Ordnung, sondern für die Freiheit. Nachdem noch Pelletan und Pinard gesprochen, beschloß die Kammer die Tagesord⸗ nung. Ferry fragte darauf den Minister über die Verhaftun⸗ gen der Redacteure der ⸗Marseillaises. Ollivier erwiederte, es sei keine Verhaftung auf Befehl der Verwaltung bewirkt wor⸗ den, die richterliche Instruktion habe begonnen, er habe nichts weiter hinzuzufügen. Ferry erwiederte: diese Justiz sei ihm sehr verdächtig. Ferry ward zur Ordnung gerufen. Die Kammer nahm hierauf die Diskussion der Interpellation über die öffent— lichen Arbeiten wieder auf.
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