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. 664 ] Weehsel. 1 ; r . . , ds und Staats- 1 ch ßi ꝛ Austerdam ... 2 50El. Kurz — — . ö. rüekz. 18876 sis5. n. w. . , ,, . 9 42 Beilage zum Konigli Preu ischen Staats ö Anzeiger. ( go. . ol. 3 Mi. = Gi r. 8 do. 15555 do. 63 , 2 42. tei . . J ̃ . Kurz — — ier , . * versehieden gr. Vm, . ; ; — . . . Freitag den 18. Februar 1870. . O0. 36 MR. . K 1 ö Kehte. .. — 2. 73 1 3 . — O. 32 J . — dea, x air,, n, , = on, d ö,, , ,,, inden nm, , , . K — 1 z0rre * Me. . . ih, 1. rl it ich 13s. pr. Stück S85 B ö 6 . — 1 11. 665b2z G RNeichstags⸗Angelegenheiten. Beurlaubtenstandes und Beamten, bevor sie aus dem Dienste entlassen Rien; katerr, 12 ö. n . 18695 1.6. u. 111. 791462 6 ö *. 9 s. — 4 11. u. 7 I765bz 60 Berlin, 18. Februar. Das Ges ü b die Er sind; 3) den zur Reserve des stehenden Heeres und zur Landwehr, sowie Währ.... töbkl. S Tage. Bab: sS2bz2. ltalienisch“ isi Pr. Stüek, ß het B dec fen re,, w 1 40. 13462 b . Fesetz über die Erwer⸗ Len zur Ftesekve der Flotte Und zur Szewehr gehörigen und l wen, ölen, allenische Rente. isi. 3. Mf, ssb, d d enn enhurge,, 3 — 3 11. ung und den Verlust der Bundes- und Staatsan- Offiziere angestellten Ba onen nachdem si J 96 und nicht als , l50FI. 2 Mt. SIzb saun: 33 e nn, . hz do. Sb ö 1 197 ö ö 58 6 gehoͤrigkeit für den Norddeutschen Bund, lautet: berufen worden sind. m sie zum attiven Dienfhe ein- ugs hurt, sidd. Tabaks Akt. do. 4132762 3 84. 173 — 5. /n. J. 207 tas d br . S8. 1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörig⸗ §. 16. Norddeutschen, welche nach d önigreich . ö 10061. 2 t. — — 56 226 m en ,, . do. gi. . 3. * ö ö. . keit , n , . erlischt mit deren e. en r, i, ,. oder deim , 1 J. ; 2. M.,, . 4 ba , , , 0. 943 b2 1 — e roßherzogthums Hessen besitzen die Bundes. den nicht zum Bunde gehörigen Thei He en, n. 100FI. 2 Mt. — — 56 2406 , ö s 1 ö. —⸗ . . , ; 4 . a Het er . J ; 5 sie ö ö. 63 ö , auswandern 6 ebe ria ir gere, ee * 14 P *ltz⸗ . U . — Pr. Stück 7z7ba . . 5786 Theilen des Großherzogthums heimathberechtigt sind. — verweigern, so lange sie nicht nachgewiese r der be Fuss . . 100 The STage. —— 99h 1 . 1418 3. 9 do. 3456 . , — — 5 16. u. 7. 78 8 §. 2. Die Staatsangehörigkeit in . Bundesstaate wird Staat sie , bereit ist. P bieipꝛis, M Ehr. 69 ö 1/3. u. 19. 85 0 o! ern. 9 — 5 IM. u i085 fortan nur begründet; 1) durch Abstammung (68. 3), 27) durch Legi⸗ §. 17. Aus anderen als aus den in den §§. 15 und 16 bezeich- . 100 Thlrs Mt, —— Og9E6 d. do. Eg. Sti . 18625 165. u. 1/11. 83452 63 — 5 *. 56ba 6 timation (8. 4, 3) durch Verheirathung (§. 5) und 4) durch Ver= neten Gründen darf in Friedenszeiten die Entlassung nicht 46 ert . . . ö gar, ge. fe nue . ö . 1/10. ö n 4 6 ff.).! Die' Adoption hat für sich allein diese Wir- e,. . ö. . Krieges oder einer Kriegsgefahr nnr . K.. SIzIbz 81 n . . ĩ ĩ em Bundespräsidium der Varzebau. . · Ih 8. 6. Tate. M . 6. , , 3 165. u. 1½iI1. 546 Bank- und Industrie- Aktie. g. 3 Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, S. 18. 26 . 3 3 Bremen ...... 100 T. 4. 8 Tage — — I1I165b. do- 3. K 1/1. u. 1M. 12032 — erwerben eheliche Kinder eines Norddeutschen die Staatsangehörigkeit Aushändigung den Verlust der Staatsangehörigkeit . Fonds und Staats-Papiere do. 5. Au. 5 14. ö . Berl , . n rr, , . w secs v . n un ir en, , . ei f, n, . . re re. 46. 3. . n. bb ⸗ ir. — — ö ⸗ . . n hs Monaten vom Tage der Aushändigung der Entl z Freiwillige Anleihe 13 1d u. 1G so5b do. ) Anl 39. 1. 8t 5 do. 8156 do. Aquarium, 4 — 14 Vt. I105zetwba 4. Ist der Vater eines unehelichen Kindes ein Norddeutscher an seinen Wohnsitz außerhalb des Bie n r n de, ,,,. dtaats An]. von 18595 1,1 u. 7 101362 . 5 do. S9 6 P do. Br. (Tivoli ti 125 4 132162 und besitzt die Mutter nicht die Staatsangehsrigkeit des Vaters, so Staatsangehörigkeit in einem andern Bundesstaate erwirbt do. v. 1854, 55 43 14 u. 10 933 0 do. Bocenk . 5 do. S836 do. Kassen- V. 95 115 141 41. 1636 erwirbt das Kind durch eine, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß §. 19. Die Entlassung erstreckt sich, in sofern nicht dabei eine do. von 185714 do. 19535 6 do. ee gr e, 5 151. u. 1377. 8232 do. Hand. . 109 — 4 1½ u. I293ba erfolgte Legitimation die Staatsangehsrigkeit des Vaters. Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und die noch unter do. von 1859 4 do. 935 6 , ,, igat. 4 1.5. u. 1/11. 69 B do. Immobilien — — 5 * do. S6 6 F; 5.3. Die Verheirathung mit einem Rorddeutschen begründet väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder do. von 1856 4 f½ u. J. S336 ö . 3 . 114. n. 1/1105 6836 do. Pferdeb. . 4 6 5 1/1 1137 D für die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Mannes. S. 20. Norddeutsche, welche sich im Auslande aufhalten, können do. von 18864 47) 1d u. 10 833 e , ,,, lo. s5r I b⸗ Braunsehweigß. . . — 4 14. ii3 bn §. 6. Pie Verleihung (6. 2 Rr. G erfolgt durch eine von der ihrer Staatsangehörigkeit durch einen Beschluß der oberen Verwal— do. Jane 5 1] do. S3 b. . 4 61 6. u. a9, 269056 Bremer... 5 6 14 4. 123 6 oberen Verwaltungsbehörde ausgefertigte Naturalisations, Urkunde. tungsbehörde verlustig erklärt werden, wenn sie im Falle eines Krieges do. v. 1868 Lit. B. 4 do. 933 b2 Jö ö 16. u. 11127. 576) Coburg. Kredit. 55 — 4 do. 94baß . 7. Die Naturalisations Urkunde wird jedem um dieselbe nach, oder einer Kriegsgefahr einer durch das Bundes ⸗Präsidium für das do. v. 1850, 53 ] do. S335 6 do. Part. O 3 . anz. Privat- B. 55 — 4 do. i03ba suchenden Angehörigen eines anderen Bundesstaats ertheilt, welcher gange Bundesgebiet anzuordnenden ausdrücklichen Aufferderung zur do. von 18333 do. 8356 Türk. Anleihe 66. . Darmztadter .. 3 — 4 1A u. 7. 12862 6 nachweist, daß er in dem Bundesstaate, wo er die Naturalisation Rückkehr binnen der darin bestimmten Frist keine Folge leisten do. von 186524 do. 835 ba ö . do. 44 Eb⸗ de. Zettel 6 — 4 111. sihzvs e nachsucht, sich niedergelassen habe, sofern kein Grund vorliegt, welcher §. 21. Norddeutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich ö de., de, fes M m, r. ö . 5 do. 363 3a 13 kredit- B. G090 0 G0 6 686 nach den 88,2 bis 5 des Gesctzes über die Freizügigteit vom 1. Ro— zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren , Schuldecheine 3 do. 78S bz . Gas. .. ... 113115 5 111. 1539 vember 1867 (B. G. Bl. S. 55) die Abweisung eines Neuanziehenden dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von ö. rissigen. 33 S. i336 . Langes -B. 4 7 13 do. G3 pb. oder die Versagung der Fortsetzung des Aufenthalts rechtfertigt. dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiete oder, wenn der . r. Sch. A 401. — pr. Stück 573 6 Fisenbahn-St ; En onto- Rom.. — 4 do. I31zetwbr §. 8. Die Naturalisations⸗ Urkunde darf Ausländern nur dann Austretende sich im Besitz eines Reisepapieres oder Heimathsscheines ur- u Neum. Sehldv. 33 verzehieden Soßa t ; a mm- Aktien. Effekt. Lia. Eichb. 19 11 5 do. 1026 ertheilt werden, wenn sie I) nach den Gesetzden ihrer hisherigen ei. befindet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser gan an der- Deichb. Oblis. 47 is u. 7 S9xzba pi. pro sss seß kisenbahnhbed.. . 115 — 5 do. 1376 math dispositionsfähig sind es sei denn, daß der Manger ger imd bre . // 49. Berlin. Sta dt-0bligai. 5 It u. 10 or B Aaehen-Mastr.. 1 — 4 1... 393h do. Görlitzer — 5 do. 1635 sitions fähigkeit durch die Zustimmung des Vaters, des Vormundes eines Bundes konsulate, Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf do. do. 1M n. ] 933 8 Altona-Kieler.. 3 — 4 40. 2466 6 do. NKordd. 5 — 5 . 306 ** bder Kuraiors des Aufzunehmenden ergänzt wird; 2) einen unbe. die Löschung in der Matrikel folgenden Tage. ö do. do. 3 do. J733 6 e f, Herr . 8 16 40 rte C. Gent Kredinkig,. 5 — — l. Lins ge scholtenen Lebenswandel geführt haben; 3 an dem Orte avo sie sich Der hiernach eingetretene Verlust der Stagtsangehörigkeit erstreck Danziger do. 5 10. S Berfin-Auhait .. 1343 — 3 1½ ] 1383 geraer.. ..... .. . 33 u. 37 n, G uitederlassen wollen, eine eigen; Wohnung oder ein Unterkommen sin. sich zugleich auf die Eoefrau und die unter väterlicher Gewalt stehen Schldv. d. Berl. Laufm. 5 do. sib d herlin Görsit?.. 9* — 4 171. Isg 1 Dtsch. Gen. - Bk. 65.7 4 1. i033. a den; I an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältniffen den minderjährigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne / be— Berliner. . 13 do. s90ha do. Stamm-Pr.5 — 5 460. 36 B. 4. Sehust. u. . 7 — 4 do. sios; sich und ihre Angehörigen zu ernähren im Stande sind. ziehungsweise Vater befinden. 6 Kur -u. Neumärk 3 do. 73h Bern siamburg, 33 4 20. än, Gothaer Jeitei.. 59 — J do. S6 Hor Eribrilung' der Naturalisattons, Urkunde hat die obere Ver. nine? Rorddeutsche, welche sich in einem Staate des Auslandes do 4 do. 8560362 hrl. Ptsd. Mędb. 17 — 43 d0. 193 0. do. Grd. Pr. Pf. — — 5 1/ u.. G77 b. waltungsbebörde die Gemeinde, beziehungsweise den Arntenverband mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen aufhalten und in dem · Hetpreussische .. 3 246 u. 1273306 Bersin . Stettfaer. s. — 6 i n is 6, flannõyersche.. 47, — 4 do. II b; desjenigen Orts, we der Aufzunehmende sich niederlassen will, in Be selben zugleich die Staats an gehörigteit erwerben, Cann Turch Staats; do. 1 do. S602 br grel. Schw. Frb. 5 — 3 11. Isg — llenriehshütte;. — — 5 1.7. 16056 ziehung' auf die Erfordernisse unter Nr. 1, 3 und 4 mit ihrer Erkla. vertrag die zehnjährige Frist bis auf. eine fünfjährige vermindert do. 4 do. 57 do,. neue — — 5 11 n 99m. lloerd. Hütt. V. 7 — 4 1AMu. 7. 11023626 rung zu hören. werden, ohne Unterschied, oh die Betheiligten sich im Besitze eines bommersehe .... 35 do. 71I1b2 Brieg. Jeisser. .. 59 — 16 11 5 fiyp. Hühner). 9, 10 4 21. Jia d Von Ängehörigen der Königreiche Bayern und Württemberg und Reifepapicres oder Heimathsschein es bestaden, okeh licht; . * do. 1 do. S23b⸗ Cöln Mindener. Si; — 4 (do. I1i89b do. Certiskäte — — 3 Mu. 10(— 2 des Großherzogthums Baden soll, im Falle der Neziprozität, bevor Rorddeutschen, welche ihre Staatsangähöͤrigteit durch zebnjährigen do. 13 366 do. Lit. 6. 3 * = 5 40. Sa- do. A.. Preuss, 5 — * t,. 88 sie narulalisrt' werden, der Nachweis, daß sie die Militärpflicht gegen Aufenthalt ini Auslande verloren, unde kein andere Stagtsangehorig. S Posensche, neue. 4 M1 u. 7 5Izba G Hall. Sor. Guben 4 — 4 1.1 7.616 do. Pfdb. unkd. — — 43 1½u.7. 926 ihr bisheriges Vaterland erfüllt haben oder davon befreit worden sind, keit erworben haben, kann die Staatsangehörigkeit in dem früheren Sächosseqe =. 1 J , ö Königsb. Pr. B. 4 3 611. 63 g gefordert werden. Heimathsstaate wieder verliehen werden, auch ohne daß sie sich dort S Scklesihche. 33 246 u. 12 — — Hann. Mteniö... — 6 42. BGI, beipziger Kredi 8 Sa, 4 1M4. Iiözba 8. 9. Eine von einer Bundesregiernng oder von einer Central. niederla len. . do. Lit. A.... 4 . do. St. Pr. — — 5 do- a, , Luxemb. do. i656 — 4 1. IU173 b, oder oberen Verwaltungsbehörde eines Bundesstaates vollzogene oder . 22. Tritt ein Norddeutscher ohne Erlaubnit seiner Megierung do,. neue.. 1 do. 3 Mark. Posener. — 4 do 557 b Mgd. F- Ver-d. 36 — 5 do. 3667 bestätigte Beftallung für einen in den unmittelbaren oder mnüttelbaren in fremde Stäaatsdienste, so kann die obere, Verwaltungsbehörde den Westpr., rittsehftl. 33 do. 714 6 go... 4. Magdeb. Privat. 4, — 4 do. 9635 Slaatsdienst oder in den Kirchen, Schul- oder Kommunaldienst auf— selben durch Beschluß feiner Stgatsangehörigteig rerlehstig, erklären. . do. S0 ba . Mag db. Halberst. i5 — 4 41. idr, wlesningen Kreis, s. — 4 st/in.! len genommenen Ausländer oder Angehörigen eines anderen. Bundes, wenn er einer aus zrücklichen Aluffonde zung zum Austritte binnen der do. do., 1 do. S5br do. B. Gt- Pr 33 — I; 4c. aG. Minerva Bg. A. — 5 1/1. B33 b; staates vertritt die Stelle det RNaturalisgtions- Urkunde sofern nicht darin besßimmten Frist keine Folge leistet. Hö do. II. Serie 5 do. 95 6 Magdeb. Leipꝛ. 18 — * do., i875 Moldauer Bank, 4 — 4 do. 236 Un entgegenstehender Vorbehalt in der Bestallung ausgedrückt wird. S. 23. Wenn ein Norddeutscher mit Erlaubniß seiner Regierung . 64 11 u. 7 78xba ö . B. 4 — 4 do. SSSrb⸗ ö 29394 e. 1— 55 B 8. 5. Die Ratüralisations- Urkunde begründet mit dem Zeit. 3 ort wen Macht dient, so verblcibt ihni seine Staats do. do. 4 do. h Münst. Hamm. ö. . * eu-Schottland. — — 5 . l ändi i S 8 briakei ßhun, angehörigteit. ö Lur- u. Neumũrk. 1 41MM nu. 10 . Niedsehl. Märk.. ; ö. J ö 3. B Norddeutsche ,.. S3, 97 / ö . 3 56 ,, , §. 24. Für die Ertheilung von Naturalisations · Urkunden an S [Fommersehe .... 4 do. S4zIbz AVdsehl. Lweigb.,. 4 — 1 1 9 ö Hesterr. Kredit a!“ “*I 16 86 ö §. 11. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit erstreckt sich in Bundesangehörige, beziehungsweise von Entlassungs Urkunden darf an S TPosenseche ..... .. 4 do. 8236 Nordh. Erfurter. 4 — 4 1.7. 75b p. St. a 16 . i8 — 5 r ada zb sofern nicht dabei eine Ausnahme gema nt wird zugleich auf die Stempelabgaben und Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr (breussisehe ... 1 do. 8332 G J r . A. B. Qmnibus- d.,. 53 — 5 1M. 355 Ehefrau und die noch unter väterlicher Gewalt stehenden minderjäh⸗ als doͤchstens Ein Tvaler erhoben werden. . 3 hein. u. Westph. 4 do. gore br Obersehl. A. u. C. 15 — 3 39 . Phönix Bergw. — 17 5 1. . rigen Kinder lah §. 25. Für die beim Erlasse dieses Geseßes im Auslande sich . . 2 4 do. S6 * k do. Lit, B.. 15 — 3 6 6 ( do. do. B. 30 * 4 . 8.12. Der Wohnsitz innerhalb eines Bundesstaates begründet auf haltenden Angehörigen derjenigen Bundesstaaten nach deren Ge⸗ Schlesische ...... 4 . 5443 6 Ostpr. Südbahn, 4 — 4 11 er. Portl. F. Jord. iI. — — 4 für sich allein die Staatsangehörigkeit nicht. setzen die Staatsangehörigkeit durch einen zehnjährigen oder längeren bx ische Tu. T T i M . , fs, . kJ kosener roy. . 6“, 63 4 1e. Iolzpb. g 8e 13 Die Staatsangehörigkeit geht fortan nur verloren: ) durch Aufenthalt im Auslande verloren ging, wird der Lauf dieser Frist Jo. Pr. Ant de iss 12. n. I. i zetwba B * . 5 — 5 do. S8S66⸗ , ,, B;... 8 — 4 Mu. 7. I35 f etwpꝛ Entlaͤssung auf Äntrag (6§. 14 ff ; 2) durch Ausspruch der Behörde durch dieses Gesez nicht unterbrochen, . drr do. 35 El- Ohlis. . br. Stueß Baß nr t- Er. 5 — 5 do. S6ßba r. Bodenkr.- B. — 7 5 do. iGo, FZS 25 und 27); I) durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande Für die Angehörigen der übrigsn Bundesstaaten beginnt. do. Si- Eigen. Ani 5. 1s3. u. Ho. iGhp J, . , henaissanee .... 55 — 5 . F. 2); H bei unehelichen Kindern durch eine den gesetzlichen Bestim ˖ Lauf der im 8. 21 bestimmten Frist mit dem Tage der Wirktsamkeit Br yer. St. . de ls 13 Is5. 1. Ii. Big ᷣ . . . . Priv. — 4 1. S8Ibr mungen gemäß erfolgte Legitimation, wenn der Vater einem andern dieses Gesetzzs. . ⸗ d ö. Prämien- Anl.. 1j ii. I0Gxetwbr in in., 1 —ö 1 10. u10f803b2 e, . J 66 — 1 1½νν Staate angehört als die Mutter; 58) bei einer Norddeutschen durch §. 26. Alle diesem Gesetze zuwiderlaufenden Vorschriften werden raunseh, Anl. de i665 11. u. 171096 ,,, ,,, . 835 discke S... * — 14 2892 Rerheirathung mit dem Angehörigen eines andern Bundesstaats oder aufgehoben Die, 6 Inner, , br grael Fee ee ener. 3 — 4st /. n.7. g5zbꝛ , mit einem Ausländer, Urkundlich ꝛc. 6 St. Prim - Anl. 35 1... 995 ö 96 ö 3 — Q ö 141 33 t, e H ö 5 — Q 440. irt §. 14. Die Entlassung wird durch eine von der oberen Ver⸗ Gegehen ͤc. ö t ö swohnsitz ye. ö ö 3 39 6 5 . ö ö ; 14. 1, . . — 45 do. gin, , mn, des Heimathsstaats ausgefertigte Entlassungsurkunde . Das Gesetz über den Unterstützungsw . 3. 13 B ö , 59 11. 783 e,, , — 1 1½i n.7. 996 ertheilt. — ö ist i i 6 bräm. Anl. 3 1/4. p. Stek. 1 . V — — 64 9. ö , . Hbęg.. 9 1035 . . B §. 15. Die Entlassung wird jedem Staatsangehörigen ertheilt, 8§. 1. Jeder hülfsbedürftige Norddeutsche ist in Bezug auf die dan imer Stadt- Anl. 1 11. u. 17 923 br Wlhh. C 6 K S7etwb⸗ . 8 — — 13 * welcher nachweist, daß er in einem anderen Bundesstaate naturalisirt Gewährung die Art und das Maß der offentlichen Armenunterstützung . 8. Anl. de 1866 5 31/12. u. 30/6 101ba r. 636 7 — 4 do. 1102 Wei ,, . ist. In Ermangelung dieses Nachweifes darf sie nicht ertheilt werden, in jedem Bundesstaate als Inländer zu behandeln. Seh wed. 10Rthl. Pr. 4. — pr. Stijck 126 k 7 466 go. iigha eimarische -.. 45 — 4 s1/ u. J. gꝛba 1) Wehrpflichtigen, welche sich in dem Alter vom vollendeten 17. bis z Der Bezirk, in welchem ein Norddeutscher nach den Vor- ö . . — 65 do. liiob⸗ zuͤnm vollendeten 35. Lebensjahre befinden, bepor sie ein Zeugniß der schriften dieses Gesetzes den Unterstüßzungswohnsitz erworben hgt . . Kreis -⸗Erfaßkommission darüber beigebracht haben, daß sie die Entlas⸗ Armenverband, Armenkommurz / Armenbezirk, Heimathsbezirk) ist Redaction und Renbantur: Schwiege sung nicht blos in der Absicht nachsfuchen, um sich der Dienst pflicht nach Maßgabe der in den 88. 24 und 25 enthaltenen Bestimmungen , rn, , ,,, . im stehenden Heere oder der Flotte zu entziehen 2) Militärperfonen, zur ebernahme der Fürsorgs, beziehentlicAh zur Erstattung der durch and Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei welche zum stehenden Heere oder zur Flotte gehören, Offizieren des die Ünterstüßzung des Hülfsbedürftigen erwachsenen Kosten verpflichtet. d
R. v. Decker).
Beilage