1870 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

—— G . 2 . 3 e . n,. , . 2 n,

790

gabe in der Zeit vom ten. ........... bis resp. vom .. ten bis ;. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis -⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Schroda. Schroda, den.. ten . 18.. Die ständische Kommission für Chaussee: und Eisenbahnbauten im Schrodaer Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalender jahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen. r Posen. a l on zur Kreis -Obligation des Schrodaer Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt an dessen Rückgabe zu der Obligation des Schrodger Kreises, II. Emission, Littr... .. M über Thaler à sünf Prozent Zinsen die . te Serie Zinscoupons 3. die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu roda. Schroda, den. 18.. Die ständische Kommission für Chaussee⸗ und Eisenbahnbauten im Schrodaer Kreise.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau⸗Inspektor Wernicke zu Stargard i. Pom. ist in gleicher Eigenschaft nach Torgau versetzt worden.

Der bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Hannover beschäftigte Regierungs⸗Assessor Gem berg ist zur Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, und der bei leßterer beschäftigte Regierungs Assessor Hirche zur Königlichen Eisenbahn ⸗Direktion in Hannover versetzt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Löser zu Schwarzenfels, im Regierungsbezirk Cassel, ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Hanau gestattet worden.

Der frühere Amts⸗Accessist Carl Gail in Hachenburg ist

zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Dillenburg und den in dessen Bezirke belegenen Amtsgerichten, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hachenburg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Pu ellen zu Grevenbroich ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Grevenbroich ernannt worden. Am Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin ist der ordentliche Lehrer Robert Pilger zum Oberlehrer befördert worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der frühere Superintendent, Pastor Bauerfeind in Biere, ist zum Superintendenten der Diöces Atzendorf, Regie rungsbezirk Magdeburg, ernannt worden.

Saupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. März d. J. fälligen k des Norddeutschen undes.

Die auf Grund des Bundesgesetzes vom 9. November 1867 (Bundes · Gesetzblatt Seite 157 ausgegebenen, am 15. März d. Is. fälligen Bundes⸗Schatzanweisungen vom 15. Juni 1869 werden in Berlin von der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse, und außerhalb Berlins von den Bundes⸗Ober⸗ Postkassen eingelöst.

Die Einlösung erfolgt bei der Staatsschulden ⸗Tilgungskasse voni 14. März d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn— und Festtage und der Kassen ⸗Revisionstage, in den Dienst⸗ stunden, dagegen bei den Bundes⸗Ober ⸗Postkassen vom Fällig⸗ keitstage, den 15. März d. J., ab. .

Da die Bundes⸗Schatzanweisungen, deren Einlösung außer⸗

. Berlins erfolgen soll, vor derselben von der Staats⸗

chulden⸗Tilgungskasse hierselbst verificirt, und deshalb unächst an die selbe eingesendet werden müssen, so bleibt den

esitzern solcher Papiere, welche den Betrag bei einer Bundes— Ober⸗Postkasse in Empfang zu nehmen wünschen, überlassen, die Papiere der betrefsenden Ober⸗Postkasse schon vor dem 15. März d. J. einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen pünktlich erfolgen kann.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich auf einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Bundes— Schatzan weisungen wegen Einlösung derselben nicht einlassen.

Bei Einreichung dieser Bundes⸗Schatzanweisungen ist zugleit

ein Verzeichniß derselben in 2 Exemplaren abzugeben, in wel

sie nach Littern, Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen

vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufn

führen sind, und welches aufgerechnet und vom Inhaber unte

Angabe seines Wohnorts unterschrieben sein muß. ; Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit einer

En ange eschin ang versehen, sosort wieder ausgehändigt

und ist beim Empfange des baaren Geldes zurückzugeben. Die für die Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst he stimmten Einsendungen von Schatzanweisungen geschehen diren an diese Kasse, nicht an die Hauptverwaltung der Staatsschulden. ; Berlin, den 26. Februar 1870. Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. Marz 1870 fälligen preuüßischen Schatzanweisungen.

Die auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 1. Februar 1869 (Gesetz- Sammlung Seite 217) ausgegebenen, am 15. Matz d. J. fälligen preußischen Schatzan weisungen vom

15. März 1869 werden vom 15. k. Mts. ab taglich, mit

Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisionz. kiff. in den Dienststunden von der Staatsschulden⸗Tilgungk. asse

hierselbst, den Regierungs ⸗Hauptkassen und den Bezirks.

Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück eingelöst

Da diese Schatzanweisungen vor der Auszahlung von der Staatsschulden⸗Tilgungskasse verificirt, und deshalb die bei den Pxovinzialkassen eingehenden an dieselbe eingesandt werden müssen, so bleibt den Besitzern solcher Papier, welche den Betrag bei einer Provinzialkasse in Empfang zu nehmen wünschen, überlassen, diese Papiere einige Tage vor dem Fälligkeitstermine an eine der oben genannten Provinzial, kassen einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen pünktlich erfolgen kann.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich auf einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schaft an weisungen wegen Einlssung der Letztern nicht ein lassen.

Bei Einlieferung der Werthpapiere ist zugleich ein doppel tes Verzeichniß derselben, in welchem sie nach Liktern, Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufzuführen sind und welches auf— gerechnet und unterschrieben sein muß, abzugeben. Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit einer Empfangsbeschei⸗ nigung versehen, sofort wieder ausgehändigt und ist beim Em pfange des baaren Betrages zurückzugeben.

Berlin, den 24. Februar 1870.

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

,

Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und Commandeur der 29. Division, von Bose, von Hannover.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 44. Infanterie⸗Brigade, von Schkopp, nach Cassel.

Nicht amt lich es.

Preußen. Berlin, 28. Februar. Ihre Majestaͤt die Königin war vorgestern in der 8. Vorlesung des Wissen— schaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottet— dienste in der Garnisonkirche bei. Das Familiendiner fand in Monbijou bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise statt. Nachmittags erschien Ihre Majestät die Königin in der Vorstandssitzung des Vaterländischen Frauenvereins.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Sonnabend einer Vorlesung in der Kriegs-Akademie und Abends der Vorlesung in dem Rathhause, sowie der des Professors Curtius in der Sing-Akademie bei. Höchstderselbe begleitete den Erbprinzen und die Erbprinzessin von Hohenzollern in das Aquarium, und nachdem dieselben im Kronprinzlichen Palais dinirt hatten, in die Oper. Abends war Se. Königl. Hoheit bei Ihren Majestäten zum Thee.

Gestern Morgen besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit der Prinzessin Charlotte den Gottesdienst in der Garnisonkirche, nach Be— endigung dessen Se. Königl. Hoheit der Kronprinz den Grafen Rantzau, Hauptmann im 1. Garde⸗Regiment z. F., den Pastor Düsselhoff aus Kaiserswerth und Herrn von Saucken⸗Julien— felde empfing. Nach einer Spazierfahrt mit der Erbprinzessin von Hohenzollern nahmen die Höchsten Herrschaften an dem

amiliendiner bei Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin ouise Theil. Abends erschien Se. Königl. Hoheit in der Sper.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Zollvereins für Zoll. und Steuerwesen hielt heute eine Sitzung ab.

In der am vergangenen Sonnabend stattgehabten Gten) Sitzung des Bundes rathes des Norddeutschen Bundes führte der Staats-Minister Delbrück auf Grund einer Sub—

stution des Bundeskanzlers den Vorsitz. Der von Oldenburg,

. und Hamburg eingebrachte Entwurf einer Seemanns⸗ Frdnung für den Norddeutschen Bund und der vom Präsi⸗ hum vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867 wegen des außerordentlichen Geldbedarfs des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Er- weiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung wurden den betreffenden Ausschüssen über⸗ wiesen. Es folgten Ausschußberichte über a) die Nachweisung der in dem Haushaltsetat für 1871 angesetzten verschiedenen Einnahmen; b) die Berechnung der für 1871 aufzubringenden Matrikularbeiträge; ) den Gesetzentwurf, betreffend die Fest⸗ ellung des Haushaltsetats für 1871; d) die Vorlage des Prä⸗ diums, betreffend die Abänderung des Haushaltsetats für kKih, 8 die Vorlage bes Präsidiunms, berreffend den Getz, entwurf wegen der Kontrole des Bundeshaushalts für 1870; f den Etat der Telegraphenverwaltung für 1871; g) den Ent⸗ wurf eines Gesetzes wegen Abänderung der Maß⸗ und Gewichts⸗ Ordnung; h) eine Petition.

Die heutige (11.) Plenar⸗Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 127 Uhr mit der Anzeige von dem am 2sten d. M. zu Kiel erfolgten Tode des Abgeordneten des 9. schles-⸗ wig holsteinschen Wahlbezirks, Dr. Franke, eröffnet. Die Mit- lieder des Reichstages erhoben sich zum Zeichen ehrenden An bret von ihren Sitzen.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck -⸗Schönhausen,

der Staats und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Roon, der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats ⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts

Delbrück, der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von Könneritz, der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Ge⸗ heime Justiz⸗Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und

bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗-Rath Hofmann,

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats⸗Minister von Bülow, der Staats ⸗Rath Bucholtz, der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach, ber Ministerresident Dr. Krüger und die Bundes- Kommissare Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Friedberg und Geheimer Re⸗

gierungs⸗Rath von Puttkaminer.

Den alleinigen Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete die zweite Berathung über den Entwurf eines Straf- gesetzbuchs ger den Norddeutschen Bund. Einleitende Bestim⸗ mungen. (8. 1 bis §. 10. .

Der §8. 1 lautet: Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte

andlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu ünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe von mehr als fünfzig Thalern bedrohte Handlung ist ein Vergehen,

Eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu funfzig Thalern bedrohte Handlung ist eine Uebertretung.

ierzu lagen vor die Abänderungsantäge:

1) der Abgg. von Kirchmann und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: im §. 1: a) im Absatz 1 die Worte: »mit dem Todes in Wegfall zu bringen; by im Absatz 2 hin= ter den Worten: »mit Gefängniß« einzuschalten: „mit Haft von mehr als 6 Wochen; c im Absaß 3 hinter den Worten: ⸗mit Haft ein⸗ zuschalten: »bis zu sechs Wochen.

2) der Abgg. Fries und Genossen:;

Ber Reichstag wolle folgende Abänderungen beschließen:

I) zum §. 1: in der ersten Zeile die Worte mit dem Tode zu streichen: zum §. 1: a) im ersten Absatz Zeile 1 hinter den Worten voder mit⸗ . Gefängniß oder; P) im zweiten Absatz Zeile 1 hinter den Worten »Eine mite einzuschalten: »Gefängniß oder« und die darauf folgenden Worte mit Gefängniß- zu streichen.

An der Debatte betheiligten sich zunächst die Abgeordneten Reichensperger, hr. Schwartze.

Der Königlich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrathe Geh. Justiz-Rath Klemm und der Justiz⸗Minister Dr. Leon- hardt ergriffen im Laufe der Debatte gleichfalls das Wort.

(Schluß des Blattes.)

Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeßordnung für den Nord deutschen Bund hat im Februar in 15 pill sis nher die Berathungen über die Zwangsvollstreckung fortgeseßt und außerdem einen mit dem Bundes ⸗Genossenschaftsgesetze in Verbindung stehenden Gegenstand erledigt.

Der Präsident der Central-⸗Direktion der Gesellschaft für ältere Deutsche Geschichtskunde, Geheimer Regierungs Rath und

Ober-Bibliothekar Br. Pertz zu Berlin, hat unter Bezugnahme

guf die für die Monumenta Germaniae historica von den Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes gewährte Unterstüͤtzung, die fortdauernde Gewährung einer angemesfenen Beihülfe für die weitere Bearbeitung und Herausgabe des ge⸗ dachten nationglen Geschichtswerkes durch den Norddeutschen Bund beantragt. In gleichem Sinne ist diese Angelegenheit auch im Reichstage durch den Abgeordneten Dr. Bernhardi wiederholt zur Sprache gebracht worden.

. Die Mittel zur Herausgabe der Monumenta Germaniae historica wurden bisher aus den Zinsen des bei dem Bank— hause M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. hinterlegten sogenannten Unterstützungsfonds, welcher sich aus den Beiträgen der ersten Gründer und aus den Ueber— schüssen späterer Jahreseinnahmen gebildet hatte, und aus den Unterstützungen, welche die Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes dem Unternehmen ge⸗ währt haben f gewonnen. Nach Auflösung des Deutschen Bundes hatte die zur Auseinandersetzung des bisherigen Bundes- , , niedergesetzte Sommission in ihrer 38. itzung vom 29. Mai 1867 beschlossen, den sogenannten Unterstützungsfond der Eentral⸗Direktion der Gesellschaft für ältere deutsche Ge- schichtskunde zu Händen des Dr. Pertz unter der Bedingung auszufolgen, daß dieselbe seiner Zeit gedruckte Rechenschafts— berichte über die Verwendung dieser Gelder an sämmtliche vor maligen Bundesregierungen gelangen lasse. Dr. Pertz hat hierauf am 15. Juni 186, den ihm im Betrage von 18,264 31. 37 Kr. von dem Hause Rothschild ausgehändigten Unter- stützungsfond bei der preußischen Bank mit 23 Prozent ver— zinslich hinterlegt. Aus dem unter dem 10. Juni vorigen Jahres von ihm erstatteten Rechenschaftsbericht ergiebt sich, baß der gedachte Fonds seitdem sich auf ein Guthaben von 9000 Thlrn. vermindert hat und daß auf dieses Guthaben außerdem noch für den 1. Juli v. J. ein Vorschuß von 1746 Thlrn. 18 Gr. 65 Pf. zur Deckung weiterer Ausgaben entnommen werden sollte. Die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtstunde ist nämlich zwar im Stande gewesen, das Werk auch nach Auflösung des deutschen Bundes in der be—⸗ m enn, Weise fortzusetzen, die Central. Direktion derselben hat ich jedoch genöthigt gesehen, da vom Jahre 1867 ab alle wei⸗ teren Einnahmen, mit Ausnahme der bis in die neueste Zeit fortentrichteten Beiträge Preußens und Bayerns fortfielen, den Bestand des Unterstützungsfonds selbst anzugreifen.

Die jährlichen Unterstützungen, welche die Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes dem Unternehmen zu Theil wer⸗ den ließen, wurden von der Mehrzahl derselben, einem Beschluß vom 10. November 1853 zufolge, vom 1. Januar 18654 auf zehn Jahre »im Verhältnisse ihres matrikularmäßigen Antheils an den Bundeslasten im Gesammtbetrage von jährlichen 6000 Gulden« gewährt. Im Jahre 1365 wurde sodann weiter be—⸗ schlossen, diese Unterstützungen in der gleichen Weise auf fernere zehn Jahre zu gewähren. Die diesen Beschlüssen zufolge dem Unternehmen zugesicherten Beiträge vertheilten sich auf die Staaten des vormaligen Deutschen Bundes in der Weise, . von den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten 3164 Fl. 50 Kr., von den Süddeutschen Staaten 1076 Fl. 29 Kr., von Oesterreich 1886 Fl. 7 Kr., von Luxemburg und Limbur 360 Fi. Ss r. zusammnen SI, Fl. S3 Kr. öder rund m zz Thaler zu zahlen waren. Die dem Unternehmen etwa Seitens des Norddeutschen Bundes zu gewährende Unterstützung mußte jedoch bei der erschütterten finanziellen Lage des Unternehmens so bemessen werden, daß die früheren Jahreseinnahmen für dasselbe gesichert, also die bisherigen Beiträge Oesterreichs, Luxemburgs und Limburgs zum Theil übernommen wurden. Die von den Staaten des Norddeutschen Bundes bis zum Jahre 1866 gezahlten Unterstützungsbeträge würden sich dadurch auf die Summe von rund 2800 Thlrn. erhöhen.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat da⸗ her auf den desfallsigen Antrag des Bundeskanzlers in der Sitzung vom 14. d. Mts. beschlossen: 1) der Central⸗ direktion der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde für die weitere Bearbeitung und Herausgabe der Monu— menta Germaniae historica eine jährliche Unterstützung aus Bundesmitteln zu gewähren und zu diesem Zwecke den Betrag von 2,800 Thlrn. in den Bundeshaushalts ⸗-Etat für 1871 , i. Y diese Bewilligung an die Voraussetzung zu knüpfen, a die gedachte Centraldirektion die Jahresrech⸗ nung über die Einnahmen und Ausgaben dem Bundeskanzler⸗ Amt zur Prüfung einreiche.

Waldeck. Arolsen, 26. Februar. Die heutige Nummer des Waldeck. Anz.“ publizirt die mit dem letzten n der

Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vereinbarten Geseßze

99 *