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Todesurtheil auszusprechen, von Seiten der Geschworenen auf eigene ,, hin einen Wahrspruch zu geben, von dem sie nach dem Gesetze annehmen können, daß er die Tödtung des Verbrechers zur Folge hat. Diese Furcht vor der Verantwortlichkeit ist eine Krankheit, die unsere ganze Zeit durchsetzt, es ist eine Krankheit, die bis in die höchsten Spitzen der menschlichen Hierarchie hinaufreicht; selbst dem Souverän ist die Verantwortlichkeit im höchsten Grade beschwerlich und empfindlich, die er mit der Handhabung des Rechtsschwertes übernimmt — um wie viel mehr dem Richter, der weniger daran ewöhnt ist, Interessen von solcher Schwere, wie die Streichung eines i Nebenmenschen aus der Reihe der Lebendigen, auf seine Ver⸗ antwortlichkeit zu übernehmen. Daß der Richterstand bestrebt ist, diese Verantwortlichkeit los zu werden mit dem einen Gesetzespara— graphen: ihr braucht Niemanden mehr zum Tode zu verur- theilen, das ist mir menschlich sehr erklärlich, namentlich in der Jetztzeit, wo Jedermann so leicht zur Kritik bereit ist, dagegen zur Uebernähme eines Amtes mit folgenschwerer Ver— antwortlichkeit doch im Ganzen nur sehr wenig Leute. Und diese — ich kann es nicht anders nennen, als eine Schwäche in dem so ehrenwerthen und hohen und edlen Stande unserer Richter — diese schwächliche Abneigung, ihr Amt bis in seine höchste Potenz zu üben, ich kann nicht anders sagen als: sie beruht auf einem Miß verständniß. Denn ist nicht die Verantwortlichkeit eben so schwer, wenn ich einen Menschen zeitlebens einsperre, ja ich gehe weiter, ist nicht die Verantwortung moralisch dieselbe, wenn ich einen Men— schen auf acht Tage ungerecht einsperre, als wenn ich ihn zum Tode verurtheile? Ich kann gar nicht wissen, zu welchen Wirkungen eine achttägige ungerechte Einsperrung führt, wie die, ganze Existenz, die ich dazu verurtheile, von diesem Augenblicke an vielleicht eine falsche, verbitterte Entwickelung im Kampfe mit den Gesetzen nimmt und weiter zu Verbrechen gefördert wird. Ich möchte also an die Herren Juristen die Aufforderung richten: schrecken Sie An⸗ gesichts der hohen Aufgabe, die Ihnen von der Vorsehung aufer— legt ist, nicht vor Erfüllung derselben in ihrem höchsten Sta dium zurück und werfen Sie das Richtschwert nicht von sich, Sie können sich dazu nur gedrungen fühlen, wenn Sie Ihrem Arm in seiner Handhabung lediglich menschliche Kraft zutrauen. Eine mensch= liche Kraft, die keine Rechtfertigung von oben in sich spürtz ist aller— dings zur Führung des Richtschwertes nicht stark genug! Ich möchte die Hohe Versammlung bitten, obwohl ich fürchte daß es ohne Er— folg ist: versagen wir dem friedlichen Bürger des Norddeutschen Bun⸗ des den Schuß, den Sie ihm im vollsten Maße schuldig sind und so weit wir ihn irgend leisten können, nicht unter den Eindrücken eines Gefühls, was ich, ohne irgend Jemand damit kränken zu wollen, — aber ich weiß keine logisch richtigere Bezeichnung — nur als eine kränkliche Sentimentalität der Zeit bezeichnen kann. Ich komme nach dieser Einleitung zurück auf die Meinung, die ich von dem weiteren Schicksal unserer Vorlage habe. . glaube nicht daß, wenn die Vorlage des Strafgesetzbuches nach Streichung der Todes⸗ eme un vet (frsel ken an den Bundesrath. zurückgelangt die Majorität das Schicksal der Vorlage, für diese Session wenißstensbeneFenashit würde. Ich bin indessen nicht berechtigt, im Namen zukünftiger Ma— joritätten des Bundesraths zu sprechen; ich kann mit voller Sicherheit nur von der preußischen Stimme und dem preußischen Einfluß reden, der aher wird mit seinem vollen Gewicht für die Beibehaltung der Todesstrafe eingesetzt werden; nur dafür kann ich bürgen. Ich' bin aber von der Wiederholung der früheren Voten um so mehr überzeugt, als der Bundesrath für oratorische Eindrücke auf seine Ueberzeugungen nicht empfänglich ist, letztere vielmehr aus den wohlerwogenen In— struktionen der Regierungen hervorgehen. Dem Abgeordneten Fries entgegnete der Bundeskanzler: Meine Herren! Die Mehrheit des Reichtags zu respektiren, daran werde ich es gewiß niemals fehlen lassen, und wenn uns nicht unser eigenes Gefühl dazu triebe, würden wir doch dazu genöthigt fein, denn wir können ohne die Mehrheit des Reichstags nichts machen. Aber die Sache hat doch auch ihr Gegenseitiges in' diefer Beziehung, und wenn der Herr Vorredner das Respektiren der Mehrheit des Reichstags so auslegt; daß der Bundesrath sich eben jeder kundgege— benen Meinung der, Mehrheit des Reichstags unbedingt fügen müffe, dann muß er erst die Bundesverfasfung abschaffen. Es liegt in dieser Phrase eine Art Attentat auf die Bundesverfaffung und auf die Gel— tung derselben, gegen das ich mich verwahren muß. Meine Herren, Sie hätten lieber die Ausdrücke Ihres Mißvergnügens dem Herrn Vorredner darbringen sollen, ich glaube, dann hätten Sie sich mehr auf dem Boden der Verfassung beivegt, kraft deren wir Älle hier sind. .Ich bin überzeugt, daß der Bundesrath und die gefammte Re— gierung sich nicht nur mit der Masorität des Reichstages, sondern, was unter Umständen etwas ann Anderes sein kann, auch mit der Majorität des Volkes in voller Uebereinstimmung über die Ziele halten mußg die zu erstreben sind, und daß solche Ziele, die im Wider- spruch mit der öffentlichen Meinung der großen Mehrheit des Volkes von dem Bundesrath erstrebt werden könnten, von ihm schwerlich er⸗ reicht, ja, ich kann hinzufügen, gar nicht zu erreichen versucht werden würden. Was ist denn aber das Ziel in dieser Frage, die uns heute vorliegt? Doch nicht lediglich der Schutz der Verbrecher vor dem Schaffot? Das Ziel liegt doch höher es heißt, Schutz des friedlichen Bürgers, Handhabung der Ordnung und Gerechtigkeit in dem Staäts— Wesen, dem wir angehören. Das ist das Ziel, über das wir mit großer Mehrheit des Volkes und mit dem Neichstage einig zu sein glauben; handelt es sich aber um die Mittel, vermöge deren dieses Ziel zu er! reichen ist, dann gestatten Sie auch dem Bundesrath fein verfassungs⸗ mäßiges Mitreden.
— Zu dem Antrage des Abgeordneten Fries, zu §. 1: (Eine mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Gefängniß oder
mit Geldstrafe hn mehr als fünfzig Thalern bedrohte Handlung ist ein Vergehen), . .
; Hinter den k V Gefängniß« einzuschalten: »mit Haft von mehr als 6 Wochen« U ö. erklärte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz⸗Minister
Dr. Leonhardt:
Meine . ich habe geglaubt, daß der Antrag etwas gam Anderes bedeuten sollte, als er wirklich nach den Erläuterungen in sich trägt Ueber den Antrag ist gar keine Erklärung abzugeben, denn er ist gar nicht begründet. Es ist der Gedanke ausgesprochen, man wolle die Gefängnißstrafe über die Dauer von fünf Jahren zulassen Wann, unter welchen Voraussetzungen, aus welchen Gründen, ist nicht angegeben. Wenn Sie, meine Herren, im Laufe der Zeit be. schließen sollten, die Gefängnißstrafe über das jetzige gesetzliche Mat. mum von fünf Jahren auszudehnen, so, glaube ich, verstände es sich ganz von selbst, daß dann im . die entsprechende Aenderung spater eintreten würde. Zur Zeit aber, glaube ich, ist dieser Antrag nur zu— rückzuweisen.
Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für 1871
II.
V. Militärverwaltung. Die nach Art. 62 der Bunde verfassung dem Bundes ⸗ Feldherrn zur Verfügung zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf der Friedens Praͤsenzstärke des Bundes. heeres, welche nach Art. 60 auf 1 pCt. der Bevölkerung von 186 normirt ist, sind nach der, auf Grund der Zählung am 3. Dezember 1867 festgestellten Bevölkerungszahl von 29,970,478 Seelen, überhaupt für 299704 Mann zu berechnen und ergeben eine Einnahme von 67433 400 Thlr. Hiervon gehen indeß für 1871, in Folge der mit einzelnen Bundesstaaten getroffenen Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten Jahre einen geringeren, allmählich, his zum vollen Sate steigenden Betrag zu entrichten haben, 76762. Thlr. ab und bleiben disponibel 66 856,638 Thlr., 156873 Thlr., mehr al fuͤr 1570. Hiervon sind zu fortlgufenden Ausgaben 65söbh 955 Thlr. bestimmt, nämlich: R254 419 Thlr. für das Preußische Kontingent und für die, in die Preußische Verwaltung übernommenen Kontin. gente der anderen Bundesstaaten, 4803248 Thlr. für das Sächsische Kontingent, 1,171740 Thlr. für die Kontingente von Mecklenburg. Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz und 493,763 für das Großherzog. thum Hessen. Der Gesammtbedarf zur Unterhaltung des, in den Formationen der Großherzoglich Hessischen Division enthaltenen Bundet⸗ Kontingents für Oberhessen bemißt sich auf 5141609 Thlr. Davon ist zuruͤckgerechnet der auf 20,837 Thlr. berechnete Beitrag, welchen Hessen zu den, in den Ansätzen der Preußischen Militär ⸗Verwaltung mit enthaltenen Kosten der, für die Bundesarmee bestehenden Central— Einrichtungen, Jo weit diese von dem nicht zum Bunde gehörenden Theile der Großherzoglichen Division mitbenutzt werden zu entrichten hat. Die danach verbleibende Summe von 493763 Thlr. wird der Großherzoglich Hessischen Regierung : aus , or CcRhaßfi ꝗ ie E 0 erzogliche n, theil von den rechnungsmäßigen Ersparnissen am Etat der gesammten ö. zur Bundeskasse zurückzuzahlen.
u einmaligen Ausgaben der Militärverwaltung sind überhaupt 1133810 Thlr, ausgesetzt, die der Hauptsache nach zu Neubauten von Maggzinen, Garnisonlazareths, so wie zur Fortsetzung des Baues von Militär- Dienstgebäuden, zu Festungsbauten u. s. w. bestimmt sind; es befinden sich darunter aber auch 60 568 Thlr. zum Ersatz des bei dem Brande des Pontonschuppens in Dresden am 19. Novem— ber 1869 verloren gegangenen Ausrüstungs⸗ ꝛc. Materials.
Nach einer dem Etat beigefügten Uebersicht beträgt die Etats stärke der Bundesarmee 130129ffiziere, 299,704 Unteroffiziere, Gemeine ac, E2d0 Aerzte, 507 Zahlmeister, 573 Roßärzte, 454 Büchsenmacher, 75 Sattler und 73,312 Pferde. Im Einzelnen kommen in ÄUnsat: Linien ⸗Infanterie 115 Regimenter, 4 Unteroffizierschulen und 1 Mili. tär- Schießschule mit 6697 Offiz. und 188,943 Mann; Jäger 16 Ba— taillone mit 352 Offiz. und 8480 Mann; Landwehr - Infanterie 212 Bezirkskommandos mit 433 Offiz und 3514 Mann; Kavallerie 75 Negimenter und 1 Militär-Reit-Institut mit 1899 Offiz., 525786 Männ und Hö 893 Pferden; Feld-Artillerie l Regimenter, 1 Fuß. Abtheilung (Mecklenburg) und 2 Fuß-Batterien (Hessen) mit ĩ131 Gffiz, l / 867 Mann und 9849 Pferden; Festungsartillerte 9 Festungsartillerie⸗ Regimenter 3 besondere Festungsabtheilungen, 1 Lehr- und Versuchs⸗ compggnie der Artillerieschießschule ssämmtlich Preußen) und 1 Festungs⸗ abtheilung von 4 Compagnien (Sachsen) mit 546 Offizieren und 83 Mann; 1 Feuerwerksabtheilung mit 8 Offizieren und 06 Mann; 13 Pionierbataillone mit 234 Offizieren und 6489 Mann; 13 Train⸗ bataillone mit 156 Offizieren, 2925 Mann und 1599 Pferden; Inva⸗ liden 55 Offiziere und 1148 Mann; besondere Formationen einschließ lich derer für die Aebungen des Beurlaubtenstandes 109 Offiziere und 3563 Mann. Außerdem beträgt die Zahl der nicht regimentirten Of fiziere 1398 mit 2371 Pferden.
. VI. Marineverwaltung. Während als eigene Einnahmen dieser Verwaltung nur 15,998 Thlr, hauptsächlich in dem Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbarer Materialien, in Miethen und Pächten für Dienstwohnungen, Lootsengebühren u. s. w. bestehend, in Betracht kommen, ist die Gesammtausgabe für 1871 auf S 000, 190 Thlr. ver⸗ anschlagt, wovon 3596,730 Thlr. auf die laufenden Ausgaben und 4403460 Thlr. auf die einmaligen Ausgaben treffen.
Die laufenden Ausgaben erfordern gegen 1870 einen Mehrbedarf von 164,782 Thlr, wobei hauptsächlich die Ansprüche für das Militär⸗ personal mit 1086, 990 Thlr., für Indiensthaltung der Fahrzeuge mit S890 000 Thlr. und für das Material mit 1,221,317 Thlr. in? Betracht kommen. Das Mehr beim Militärpersonal stellt sich auf 143, 027 Thlr.
zz. Januar 1870 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.
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Abgesehen davon, daß es erforderlich gewesen ist, einzelne Klassen der tions- Vorräthen (mehr 1709 Thlr.), 1830 000 Zhl Marine ffiziere bezüglich des Gehalts den im gleichen Rang befind- er e r, d hen . . e r hoe ern
lichen Offizieren der Landarmee gleichzustellen, was bisher nicht der V
on den Gesammtausgaben für die Marine sollen 3/600, 000 Thlr.
Fall gewesen, so hat auch in Folge der Erweiterung der norddent chen im Ordinari ñ inari j Marine eine erhebliche Verftärkun des Hason ahng , . ee inen . im Extraordinarium, überhaupt also
und des Seebataillons stattfinden müssen. Für die Indiensthal— tung der Fahrzeuge werden 150,000 Thlr. mehr 1 es i. nämlich in Dienst gestellt werden: auf 6 Monate 3 Panzerfregatten und 1 Königliche Yacht, auf 8 Monate ] Transportschiff, auf 9 Mo— nate 1 Kanonenboot J. Klasse, auf 12 Monate 2 Fregatten (Wacht⸗ schiffe, 1 Panzerfahrzeug Wachtschifff, 1 Fregatte Artillerieschiff), gedeckte Korvette und 2 Glattdecks⸗Korvetten auf der japanesischen Station, 1 gedeckte Korvette und 1 Kanonenboot J. Kl. in Westindien, 1 Jregatte, 2 Briggs und 1 Schooner als Uebungsschiffe, 2 Avisos und AWKanonenboote Il Kl. als Tender und 1 Kanonenboot 1 Kl. im Orient und an der Donaumündung. — Als Mehrausgaben für das Material sind 139760 Thlr. in Aussicht genommen; ed handelt sich hierbei hauptsächlich um die Mehrkosten des Werft und Depotbetriebes,
sowig der Unterhaltung der Fahrzeuge und ihres Inventars.
Auch die übrigen Ausgabetitel' der laufenden Verwaltung sind etwas höher, als im Etat für 1870, veranschlagt worden. Eß sind namentlich angesetzt:; für das Marine⸗Minifierium Si, 56 Thlr. (gegen S0 mehr 499 Thlr.), für die Verwaltungsbehörden 5i,hFo hh. smehr 5940 Thlr.), für die Nechtspflege und Seelsorge 10567 Thlr. niehr 1597 Thlr.), für die Krankenpflege 71830 Thit. (mähr 13316 Thlr.), für das Servis. und Garnison Verwaltungswesen 58, 600 Thlr. ämnehr 10900 Thlr., zu Reisckosten 50 650 Thlr. (mehr 6000 Thlr. für das Unterrichtswesen und für wissenschaftliche Zwecke 12,310 Thlr. mehr 7og. Thlr.) für das Lootsenwefen und Betonnung der Jade 206335 Thlr. wie im vorigen Etat, für das Invalidenwesen 23, 50l Thlr. mehr 3148 Thlr..
Die einmaligen Ausgaben der Marine⸗Verwaltung sind für 1871 zu 4403,460 Thlr, um 203,460 Thlr. höher als in 1870, ange— nommen worden. Es kommen an solchen hauptsächlich in Betracht: 50009 Thlr. für bauliche Einrichtungen des Marine⸗Etablissements in Wilhelmshaven (100,006 Thlr. weniger als für 1870, 600,060 Thlr. zur Befesligung desselben und zur Beschaffung der Armirung (weniger 200000 Thlr.) Sohm 009 zur Fortsetzung der Bauten des Kieler Ela— blissements, 600, 000 Thlr. zur Befestigung des Kieler Hafens und zur Beschaffung der Armirung, beide Positionen von derselben Höhe wie im Vorjahre, 203460 Thlr. für Lande und Wasserbauten (mehr 34160 Thlr.) B09 Thlr. zur Bezablung der Restkaufgelder für die Dienstgebäude des Marine“ Ministeriums und der Marine-Intendantur, 40 000 Thlr. für unterseeische Hafenvertheidigung mehr 30000 Thlr.), 40 000 Thlr. zur Beschaffung von Augmenta⸗
dentlichen Bundeseinnahmen für 1871 ge— deckt werden. Der Rest von 1777,05 Thlr. wird als Zuschuß zum Marine. Etat im Wege der Anleihe auf Grund der Gesetze vom 9 November 1667 und 20. Mai 1869 beschafft.
VII. Ausgaben für die Bundes schuld. Zur Verzinsung der Bundesanleihe werden für 1871 612000 Thlr., gegen 1876 168900 Thlr. mehr, erforßert. Von den auf Grund der Gesetze vom . November 1867 und 20. Mai 1869 zur Deckung des außerordent⸗ lichen Geldbedarfs für die Erweiterung der Bundes ⸗Kriegsmarine und die Herstellung der Küstenvertheidigung durch eine verzins liche Anleihe zu beschaffenden Geldmittel! in Höhe?von 17 Millionen Thalern sind bis jetzt einschließlich für 1871 überhaupt 13,592,548 Thlr. disponibel Wielt. Da der Zinsfuß der Anleihe noch nicht feststeht, so hat als Zinsbedarf für die zur Beschaffung dieser Geldsumme nöthige Anleihe der im Etat mit 612,000 Thlr. ausgeworfene Betrag nur vorläufig ane mg, n . ö ö
„Rechnungshof des Norddeutschen Bundes. Die Ausgghen sind auf 63 060 Thlr. veranschlagt, während sie im Etat für 1870 um 3300 Thlr. geringer in Ansatz gebracht waren. Das Mehr trifft lediglich die Besoldungen, indem zur Befriedigung des Diensibedürfnisses drei Rechnungsrevisorenstellen mit dem Durchschnitts⸗ gehalte von 1100 Thlrn, haben in Zugang gebracht werden müssen. Alle übrigen Ansätze dieses Etats sind gegen das Vorjahr unverän⸗ dert J .
X Bundes -Ober: Handelsgericht. Als Einnahmen de elben sind nur 6380 Thlr. an Miethen für Dienstwohnungen im Ten e ben in Ansatz gebracht, da bei dem Mangel jeder Schätzungsgrundlage der Ertrag der Gerichtskosten nicht veranschlagt werden konnte. Die Aus- gaben für das Bundes⸗-Ober-Handelsgericht sind bereits für das Jahr 1870 durch einen Nachtrags- Etat (Gefetz vom 29. Juni 1869) festge⸗ stellt. In demselben sind die fortdauernden Ausgaben auf 62/660 Thir. angenommen, während sie für 1871 nur mit 58,600 Thlrn., mithin um 40090 Thlr. geringer, veranschlagt worden. Das Minus ist ledig⸗ lich durch Wegfall der Lokalmiethe in Folge der Erwerbung eines eigenen Grundstücks entstanden. Im Einzelnen betragen die Besol⸗ dungen 51 200 (66000 Thlr. für den Präsidenten, 4000 Thlr. für den Vize ⸗Präsidenten, 36, 000 Thlr. für 12 Räthe mit je 3000 Thlr., 5200 Thlr. für 4 Subaltern⸗ und 4 Unterbeamte), die sonstigen persön⸗ lichen Ausgaben für Aushülfe in Abwesenheits⸗ oder Krankheitsfällen, für Annahme von Hülfsschreibern 2c.́ 14606 Thlr. und dis“ sachtichen Ausgaben 6000 Thlr.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
„Steckbrief. An dem Schmiedegesellen und Tagearbeiter Gott lieb Wittschick aus Alt. Forst soll eine fünfjährige Zuchthausstrafe begen zweier schwerer Diebstähle im Rückfalle volistreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn Fchufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichts- behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern. Sorau, den 3. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 26. Februar lösbo. An dem Handlungsdiener Louis Rachmann aus Sorau soll eine einmonatliche Gefängnißstrafe wegen unerlaubter Auswande— ung vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn Behufs der Strafpollstreckung an uns oder an ö. . Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle,
zuliefern.
Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 26. Februar ls Jo. An dem Bäcker Paul Baarts aus Sommerfeld soll eine monatliche Gefängnißstrafe wegen unerlaubter Auswanderung voll sreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir asuchen, ihn Behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichts behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.
Steckbriefs - Erledigung. Der hinter den Bäckergesellen Ernst Christian Bölker wegen einfachen Diebstahls unter dem
Berlin, den 23. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation III. für Verbrechen und Vergehen.
Steckbriefserledigung. Der hinter den Schneider Fried— ich Gottlieb Kiese wegen Strafvollstreckung unter dem 9. Sep⸗ kmnber vorigen Jahres erlaffene Steckbrief wird hierdurch zurückge⸗ nommen. Berlin, den 24. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen.
saSteckbriefs Erledigung. Der von uns unterm 18. Februar oo hinter den Dienstknecht Karl Heinrich Aug ust Klenke aus
u der i lzrdorf erlassene Steckbrief ist erledigt. Sorau, den 28. Fe— tuar 1870. Königliches Kreisgericht. Abtheilung JI.
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Handels⸗Register.
Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5859: der Kaufmann August Müller zu Schwelm, Orte der Nieder— lassungen: Schwelm, mit einer Zweigniederlassung zu Berlin, jetziges Geschäftslokal: Spandauerstraße 9, Firma: August Müller C Co., zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 4516 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Handlung, Firma: Custodis C Vogts,
und als deren Inhaber der Kaufmann Bernhard Vogts vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:
Der Kaufmann Julius Jeghers zu Berlin ist in das Handels ⸗ geschäft des Kaufmanns Bernhard Vogts als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma: Vogts C Jeghers , . Handelsgesellschaft unter Nr. 2843 des Gesellschaftsregisters eingetragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: ö . Vogts K Jeghers, jetziges Geschäftslokal:; Wallstraße 78, am 28. Februar 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: U) der Kaufmann Bernhard Vogts, 2 der Kaufmann Julius Jeghers, bbeide zu Berlin. Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2843 eingetragen. Berlin, den 28. Februar 1870. . Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
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. Die unter Nr. 387 des Firmenregisters des unterzeichneten Ge— richts eingetragene Firma: C. Voigt.
Inhaber: . der Ziegeleibesitzer Carl Gottlieb Voigt, früher in Ketzin, jetzt in Brandenburg a. H. wohnhaft, ist erloschen und solches zufolge Verfügung vom 24. Februar 1870 am selbigen Tage im Register vermerkt worden. Potsdam, den 24. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.