1870 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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I) Von den Abgag. Schweitzer und Hasenclever:

1. principaliter dem §. 2 Nachfolgendes als besonderen Absatz

hinzuzufügen:

»Bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der Aburtheilung bis zur Beendigung der Strafvollsireckung ist das Urtheil, insoweit es die Strafart und das Strafmaß bestimmt, dem neueren Gesetze gemäß dann zu reformiren, wenn dieses milder ist als das jenige, welches bei der Aburtheilung zur Anwendung kam.«

2. Cventualilter dem §. 2 als besonderen Abfatz binzuzufügen:

»Bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der Aburtheilung bis zur Beendigung der Straspollstreckung ist das Urthei!l, in soweit es die Strafart und das Strafmaß bestimmt, dem neueren Gesetze gemäß dann zu reformiren, wenn in diesem eine mildere Strafart vorge—

schrieben ist, als in demjenigen, welches bei der Aburtheilung zur An— wendung kam «*

2) Von dem Abg. Fries:

Zum §. 2 als dritten Absatz hinzuzufügen:

Wird nach erfolgter rechtskräftiger Verurtheilung die Handlung durch Gesetz für straflos erklärt, so bleibt die erkannte Strafe, so weit sie noch nicht vollzogen ist, unvollstreckt «

An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Schweitzer, Lasker, Dr. Schwartze, Fries, Miquél, sowie der Staats und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Bundeskommissar Präsident Dr. Friedberg.

Bei der Abstimmung wurden alle Amendements abgelehnt und die Fassung des Entwurfs unverändert angenommen.

„Z wurde ohne Debatte angenommen. u §. 4, welcher lautet:

Wegen der im uslande begangenen Verbrechen und Vergehen sindet in der Regel keine Verfolgung statt. Jedoch kann nach den Strafgesetzen des Norddeutschen Bundes verfolgt werden ) ein Ausländer, welcher im Auslande eine hochverrätherische Hand lung gegen den Norddeutschen Bund oder einen Bundesstaat, eine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten oder ein Münz— verbrechen begangen hat, Y ein Norddeutscher, welcher im Aus— lande eine hochverrätherische oder landesverrätherische Handlung gegen den Norddeutschen Bund oder einen Bundesstgat, eine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten, oder ein Münzver— brechen begangen hat, 3) ein Norddeutscher, welcher im Aus— lande eine Handlung begangen hat, die nach den Gesetzen des Norddeutschen Bundes als Verbrechen oder Vergehen anzuschen und durch die Gesetze des Orts, an welchem sie begangen wurde, mit Strafe bedroht ist. Die Zulässigteit ber Verfolgung ist nicht dadurch bedingt, daß der Thäter bereits bei Begehung der Handlung ein Norddeutscher war.«

beantragten; die Abgg. Fries und Gen.:

a) die Eingangsworte des §. 4 wie folgt zu fassen: Wegen

der außerhalb des Bundesgebiets (Ausland) 2c. b) nach Annahme des Antrages zu a) den §. 8 zu streichen. 2 Zu Nr. 1 a) die Worte: veine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten zu streichen; b) die Worte veine hochverrätherische Handlung« hinter das Wort -Bundesstaat⸗ u setzen. 3) Zu Nr. 3 den letzten Satz wie folgt zu fassen: Die Ver rn, ist auch zulässig, wenn der Thäter bei Begehung der Hand— lung noch nicht Norddeutscher war. In diesem Falle bedarf es jedoch eines Antrages der zuständigen Behörde des Landes und ist das aus— ländische Strafgesetz anzuwenden, soweit dieses milder ist.

2) Die Abgg. v. Kirchmann u. Gen.

a) im Absaß 2 Nr. 1 die Worte: »eine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten« zu streichen; b) im Absatz 2 Nr. 2 statk der Worte: »gegen einen Bundesfürsten« zu setzen: »seines Landesherrn⸗; c) im Absaß 2 Nr. 3 hinter den Worten: »mit Strafe bedroht ist« die Worte einzuschieben: wenn deren Verfolgung von der Behörde des te in dem die sirafbare Handlung begangen worden, beantragt wird.

Es nahmen an der Debatte Theil die Abgg. v. Puttkamer Craustadh Graf Bethusy⸗Huc, Dr. Aegidi, Fries, Dr. Meyer (Thorn), Lasker, v. Kirchmann, Becker (Oltenburg), Bürgers und der Bundes⸗Kommissar Präsident Dr. Friedberg. Der Abg. Fries zog seinen Antrag zum Absatz 1 zurück.

Die übrigen Amendements wurden abgelehnt; nur bei der Abstimmung über die Zusatzanträge zu Absaß 3 blieb die Ent— scheidung zweifelhaft. Die namentliche Abstimmung ergab hiernächst, daß der Reichstag nicht mehr beschlußfähig war ünd wurde die Sitzung deshalb um 4 Uhr 15 Minuten geschlossen.

Nach eingegangenen Nachrichten ist S. M. Dampf— Kanonenboot -Meteor« von Curagao am 23. Januar in Maracaybo, und S. M. S. Niobe« am 7. Februar er. guf der Rhede von Kingstown, St. Vincent, angekommen. Letztere beabsichtigte Ende Februar nach La Guayra zu segeln.

Braunschweig, 2. März. Die Nr. 22 der »Gesetz⸗ und Verordnungs-Sammlung« publizirt ein Gesetz, die Ausführung des Bundesgesetzes vom 4. Mai 1838 wegen Aufhebung der polizeilichen Ehebeschränkungen betreffend.

Mecklenburg. Schwerin, 3. März. Der Groß— herzog, die Großherzogin und die Herzogin Marie ge— denken am künftigen Sonntag, Abends, eine dreimonatliche Reise nach Italien über Berlin und Wien anzutreten.

Der Herzog Wilhelm ist vorgestern Morgen vn hier nach Berlin wieder abgereist.

Sachsen. Gotha, 2. März. Morgen tritt der Lanz tag für das Herzogthum Gotha zusammen.

Bayern. München, 2 März. Zufolge Königlich

Entschließung ist die Dauer der Landtagssession bis zun

12. April verlängert worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. März. Der Kaisa empfing in der Hofburg zu Ofen am Sonntag Mittag Mitglieder der Königlich ungaxischen Kurie, welche unter Zih rung des Ministers Grafen Festetics zur Aubienz erschiengh waren.

Pesth, 1. März. Im Unterhause wurde die Spezigh debatte über das Budget des Unterribts-⸗Ministeriums for. gesetzt Kallay beantragte für Volksschulzwecke statt 253,900 g eine Million. Minister carte blanche zu Volksschulzwecken. Bei der Ab. stimmung wurde der Antrag Tisza's angenommen. Die Unter stützung der Präparandie der englischen Fräuleins mit 4001 wurde gestrichen, weil der Staat keine konfessionelle Anstah unterstüßt.

Großbritannien und Irland. London, 1. Män Der Prinz von Wales hielt heute im Laufe der Nachmittagk— stunden im St. James' Palace das erste Lever der Saison ah, Der Prinz beabsichtigt, dem Vernehmen der »Engl. Corresp⸗ nach, gegen Ostern nach Irland zu gehen und in Belfast eim neue Statue seines Vaters, des verstorbenen Prinzen ˖ Gemahl zu enthüllen.

In der ut en Unterhaus-⸗Sitzung erwidert Gladstone auf die Anfrage von Lord John Mannerk, ob die Regierung Maßregeln zum bessern Schutze von Leben und Eigenthum in Irland einzuführen beabsichtige, daß schon die Thronrede Andeutungen über diesen Punkt enthalten hahe und daß die Regierung eben jetzt gewisse Aenderungen des in schen Gesetzes (somit nicht eine zeitweilige Ein ffellung det habeas corpus - Akte) in Erärterung gezogen habe. Daß Ergebniß derselben hoffe er binnen enter Woche mit. theilen zu können. ne andere, durch Somerset Beau mont gestellte Interpellation: ob die Negierung

einverstanden sei mit der Aeußerung des Schatzkanzler »daß er keine Vorliebe für Handelsverträge un ,,

schließung besitze, beantwortete Gladstone im Wesentlichen folgenderweise: Der Fragesteller scheine die Aeußerung det Schatzkanzlers gar zu buchstäblich genommen zu haben. Selbs Cobden habe im Jahre 1851 gesagt: »Ich sehe mit Befried gung, daß die Kammer sich nicht zu einer Gutheißung deß Handelsvertragsprinzipes verstanden hat.« Und zwar sagte er dies ein halbes Jahr nachdem er selbst den Vertrag mit Frank reich zum Abschluß gebracht hatte. Damit ist obige Frage, glaube ich, genugsam beantwortet. Einen bessern Beweis aber, daß wir nicht gegen jedweden Handelsvertrag gestimmt sind, werden wir dadurch liefern, daß wir morgen den mit Oesterreich abgeschlossenen vorlegen werden, füt den das Gesammt ⸗Ministerium, folglich auch der Schatzkanzler, verantwortlich ist. Kraft dieses österreichischen Vertrages verzichten wir auf die Einfuhrzölle für Getreide und Bauholz, deren wir uns gerne aus anderen Gründen entledigt hätten, und somit ist das Feld, auf dem wir künftig Handels, verträge abschließen könnten, für uns ein äußerst beschränkte⸗ geworden, insoferne, als wir die übriggebliebenen Einnahmt quellen behufs Abschlusses weiterer Verträge nicht opfern könnten, ohne unsere finanzielle Lage zu gefährden. Eint bezügliche Interpellation von Raikes erwiderte der Ge neral ⸗Possmeister Marquis of Hartington dahin, daf die Regierung, um Schreibereien und Zeitverlust zu vermei den, den alten Brauch, Quittungen für aufgegebene Telegrammt zu geben, für abgelieferte zu fordern, abbestellt habe, daß sit jedoch auf die Einführung eines Systemes zur Sicherstellum des Publikums bedacht sein werde, wenn dieses gegen die jetzig Methode ernste Beschwerden erheben sollte, was bis jetzt noch nicht der Fall gewesen sei. Nach Erledigung mehrerer änderer Interpellationen beantragte der Marine Mini er Childers in einer dreistündigen Rede das Budget. Die Totalsumme desseh ben veranschlagt er auf 97 Mill. Pfd. St., somit um 3 Mill. niedriger, als die des laufenden Jahres. Durch Verminderun! des Flottenbestandes um 2000 Matrosen und Schiffsjungen erzielt er eine Ersparniß von 100,000 Pfd. St., außerdem im Monturdepartement eine Ersparniß von 205,006 Pfd. St. Im Bereiche der Magazine erübrigt er 41,000 Pfd. St., in den Wersten 300,000 Pfd. St., im Transportdienste 57.600 Pfd. St. und in den Bureaus 10000 Pfd. St., wogegen für Ausdehnung der Werf ten und den nichteffektiven Dienst (Ruhegehälter u. dgl. um 189,900 Pfd. St mehr anzusetzen seien. Nachdem er die Ein zelheiten der neueren Einrichtungen und die Gründe für jede

Floite nicht nur nicht beeinträchtigt,

Koloman Tisza beantragte für den Kultus

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n ausführlich auseinander gesetzt, bewieß er mit Zahlen, 6 der beantragten Ersparnisse, die Wirksamkeit der . sondern einen höhe— erreichen werde jetzt schon erreicht habe als einer früheren Zeit. Wenn die jetzt im Bau be— Kriegsschiffe vollendet sein werden, werde England, ungepanzerten Fahrzeugen, 31 gepanzerte Breit⸗ 9 Thurmschiffe besitzen, somit eine bei weitem stärkere Panzerflotte als Frankreich oder Amerika. Ein—⸗ gehenden Berechnungen zufolge sollte England hinfort saͤhrlich in Friedenszeiten über 12000 Ton. gepanzerter und 75090 Ton. ungepanzerter Schiffe bauen, davon o auf Private, den Rest auf Regierungswerf . ken. Zu deren Herstellung würden 6900 Arbeiter und 23 Mill. i 8 erforderlich sein und das wäre hinreichend in gewöhn— lichen Zeiten. Für das nächste Vecwaltungsjahr liege im Plane der Regierung, 12 neue Schiffe in Angriff zu nehmen und zwar meist solche, welche Schnelligkeit mit großer Widerstands— kraft verbinden. Ferner wolle die Regierung, übungshalber, auch in diesem Jahre ein fliegendes Geschwader in See gehn laffsen und außerdem die Hälfte der Küstenwachtschiffe auf eine Uebungsfahrt schicken, damit durch sie ein zweites tüchtiges Kanalgeschwader herangediidel werde. Ju weiteren Verlaufe seiner Rede erklärt der Minister, wie er die Reserve auf die Höhe von 379000 Matrosen und Seesoldaten zu bringen beab— chtige und schließlich setzte er dem Hause sein neues Pensioni⸗ rungssystem auseinander. Die Hauptpunkte desselben besteben darin, daß von nun an Admirale und Vize Admirale mit dem 65, Kontreadmirale mit dem 690., Kapitäns mit dem 55., Com- manders mit dem 50., und Lieutenants mit dem 45. Jahre in den Ruhestand versetzt werden müssen. Dasselbe solle mit mit Flaggendsffizierzn, Kapitäns und Commandeurs geschehen, hie respekn ib, *

ren Grad zu irgend riffenen abgesehen von seuischiffe und

und 5 Jahre nicht effektiv verwendet worden wären. Vermittelst dieser Methode würde die Ossiziersliste auf 236 gebracht werden können und (nach einer Einbuße von bc 006 Pfd. Sterl. im ersten Jahre) jährlich ein namhaftes Ersparniß erzielt werden, weiches nach 25 Jahren nicht weniger denn 300,000 bis 350,000 Pfd. Sterl. betragen werde.

Eine Deputation, bestehend aus Parlaments mitglie⸗ dern und den Vertretern bedeutender mit China handelnder Häuser, hat in einer Besprechung mit Lord Clarendon dem— selben die Einwürfe gegen den neuen chinesischen Supplemen— tarvertrag vorgestellt. Der Minister ging auf die einzelnen Punkte ein und widerlegte sie, versprach indessen nochmalige reifliche Erwägung.

Frankreich. Paris, 2. März. Gestern war beim Kriegs- Minister zu Ehren des Erzherzogs Albrecht großes Diner. Der Kriegs Minister brachte bei demselben einen Toast auf den Erzherzog aus, den dieser, indem er für den herzlichen Empfang seinen Dank aussprack, mit einem Toast auf den Kaiser, die Kaiserin, den Kaiserlichen Prinzen und die französische Armee erwiederte.

Das »Journ. officiel« versffentlicht die Ernennung des conseiller maftre beim Rechnungshofe, Martin, zum Prä— sidenten dieser Behörde an Herrn Rihouets Stelle, welcher auf seinen Wunsch pensionirt ist.

Ueber den bereits telegraphisch gemeldeten Kampf am Senegal enthält das »Journal officiel« folgende Nachrichten:

Eine Kolonne von 500 Mann ist am 1. Februar von Saint

Louis nach Due abgegangen, um den Verbündeten der Fran—

zosen, Samba Umanch, gegen den Häuptling Amadu Sekhu,

welcher den heiligen Krieg predigt, zu unterstützen. Die fran⸗— zösische Kolonne traf am 9. Februar auf den 2000 Mann starken Feind und schlug denselben vollständig.

1 * * 1 * 5 * 4 M 7 . Me ELG „= 4 * * ⸗— Gl I * als Guizot Minister CSI */ 1M 0 w GY . Dramen

gestorben.

Rumänien. Bukarest, 2. März. (W. T. B.)

von diesem Beschlusse in Kenntniß gesetzt.

dem Reichstage die Bewilligung von 1 Million Reichsthalern für das Jahr 1871 angerathen. bauung von neuen Eisenbahnlinien sind dagegen von dem Ausschusse abgewiesen worden. .

Der Reichstag hat in Berücksichtiaung eines von dem Kapitän Palander gestellten Antrages die Niedersetzung

eines besonderen Ausschusses für das schwedische Seevertheidi⸗

gungswesen beschlossen.

Alle Privat-Anträge auf Er⸗

Aus dem Wolff schen Telegraphen - Bureau.

London, Donnerstag, 3. März. Aus New-⸗HYork wird gemeldet: Die Volkfsabstimnung in der Republik Domingo ergab eine ansehnliche Mehrheit zu Gunsten des Anschlusses an die Vereinigten Staaten. Der Francisco Dampfer »Golden city ist an der westlichen Küste von Mexiko gescheitert.

Paris, Donnerstag, 3. März, Morgens. Das „Journal officiel« veröffentlicht das vom gestrigen Tage datirté Kaiser— liche Dekret, durch welches Delaunay zum Direktor der pariser Sternwarte ernannt wird.

Der »Constitutionnel« erklärt die Mittheilungen verschiede—⸗ ner Blätter über eine angeblich fortdauernde Gährung unter

2 1H * —* * 22 2 —— 8 den Arbcitern in Excuzot für unbegründet.

Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für 1871.

III.

Die Spezialetats der Einnahme -⸗Verwaltungen stellen sich folgendermaßen:

I. Zölle und Verbrauchssteuern. Die Gesammteinnahme ist auf 8,574 500 Thlr. veranschlagt, während der Etat für 1870 die⸗ selbe auf 48,506,950 Thlr. berechnete; es ergiebt sich mithin für 1871 ein Mehr von 67,550 Toir. Nach dem Etat betragen die Ein. und Ausgangsabgaben 18,562,060 Thlr., die Rühenzucker⸗Steuer 8 626,350 Thlr., die Salzsteuer 7,6715290 Thlr., die Tabakssteuer 214,400 Thlr., die Branntweinsteuer und Uebergangsargabe von Branntwein A àS65l440 Thlr.“, die Braumalzsteuer und Uebergangésabgabe von Bier 2M7üd, D609 Tolr,/ denen dann an Äbersen von den nicht zum Souverein gehörenden Gebieten des Norddeutschen Bundes noch 1,0528600 Thlr. hinzutreten.

Was zunächst die Ein- und Ausgangsabgaben betrifft, so ist deren Ertrag um 527,600 Thlr. geringer als für i870 angenommen. Die Berechnung derselben ind mit Räcksich auf die abngtmen Her⸗ hältnisse des Jahres 1866 und da die Resultate von 1867 und 1868 wegen der in denselben statigehabten Zollanschlüsse einen sicheren Anhalt für die Bemessung der künftigen Einnahmen nicht gewähren konnten, die Ergebnisse von 1865, 1867 und 1868 zu Grunde gelegt. Nach den selben stellt sich die durchschnittliche Brutto- Einnahme im Zollverein auf 265,169,268 Thlr., von welcher indeß mit Rücksicht auf die seit l. Juni 1868 und 1. September 1869 eingetretenen Zollerleichterungen und Zollbefteiungen 880,000 Thlr. abgesetzt, dagegen die Eingangszölle für ausländisches Salz mit 1,246,060 Thlr. und die Einnahmen aus der seit 1867 dem Zollverein angeschlossenen Ländern und G-hieten mit 1,900,826 Thlr. binzugesetzt sind. Von den hiernach verbleihk enden 27436, 000 Thlr. kommen die gemeinschaftlichen Erhebungs⸗ und Ver— waltungskosten mit 3336000 Thlr. in Abzug, so daß für den ganzes Verein eine Netto-Einnahme von 24,100,960 Thlr. verbleibt, von welcher nach Maßgabe der Bevölkerung 29,500 875 Köpfe für den Norddeuischen Bund und ds0l,‚5i5 Köofe für die süddeutschen Staaten und Luxemburg auf ersteren 18,562,060 Thlr. oder 18 Sgr. 10,81 Pf. pro Kopf treffen.

Der Ertrag der ꝛNübenzuckersteuer hat von 7 573,800 Thlr. pro 1870 auf 8,626,350 Thlr. erhöht werden können. Es betrug nämlich die durchschnittliche jährliche Einnahme des Zollvereins in den Betriebs- jahren 1866/7 bis 1863/69 10431, 81 Thlr., denen in Folge der vom 1. September 1869 ab eingetretenen Erhöhung des Steuer— satzes auf 8 Szr. für den Centner rohe Rüben noch 695,406 Thlr. und in Folge des Anschlusses von Schleswig-Holstein, Mecklen— burg 2c. 53,513 Thlr. hinzutreten. Hiercson sinid indeß die Beauf⸗ sichtigungskasten der Rübenzuckerfabriken mit 380 000 Thlr. abzuziehen, so daß zur gemeinschaftlichen Theilung voraussichtlich 11,200,000 Thlr. kommen, von welchen der Norddeutsche Bund nach dem oben angege— benen Verhältniß 8, 626 350 Thlr. oder 8 Sgr. N27 Pf. pro Kopf erhält.

Während in den Etats für 1869 und 1870 der Ertrag der Salz—⸗ steuer in Ermangelung einer anderen sicheren Grundlage nach dem durchschnittlichen Salzabsatze in den Jahren 1864 —66 veranschlagt werden mußte, konnten dem Etat für 1870 die wirklichen Einn hme—

Ergebnisse seit dem 1. Januar 1868, dem Tage der Einführung der

Salzabgabe, zu Grunde gelegt werden. Sie betrug im jährlichen

sel indig . Durchschnitt und nach Abzug der Besoldungen ꝛc. der auf den Salz- Dum on, Finqhuz Minister unter König Louis Philippe, z

werken angestellten Beamten, sowie in Berücksichtigung der durch die

Criveitérung des Zolügerrinsgebieis zu erwartenden Ptehreinnahmen

überhaupt 9, 950,000 Thlr., wovon auf den Norddeutschen Bund

Die JIi67 1290 Thlr. oder 7 Sgr. 9,61 Pf. pro Kopf, 410,000 Thlr. weniger Zweite Kammer erklärte die Wahl des Fürsten Kuza zum

Deputi istri iu ür gültig. Kuza wurde hutzrten des Histrittes Miehed inc; fär gültig ð auf 373300 Thlr. angenommen, wovon indeß 15 Prozen? Verwel—

tungekosten mit 55,995 Thlr. in Azua kommen, mithin 317305 Thir. Schweden und Rb οrwegen. Stoctholm, 26. Februar. Der StaatsAusschuß hat für den Bau der schwedischen Ostbahn

als für 1870 entfallen. „Die Tahaksteuner ist nur mit 244 400 Thlr, um 3000 Thlr. geringer als in 1870, veranschlagt. Sie ist für den ganzen Zollverein

zur Vertheilung bleiben. Der Norddeutsche Bund partizipirte hieran mit dem vorangegebenen Betrage oder 2,938 Pf. pro Kopf seiner Be— völkerung.

Die Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe vom Brannt— wein, sowie die Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe vom Bier sind nach den in den Norddeutschen Bundesstaaten in den Jahren 1866 68 wirklich aufgekommenen Beträgen berechnet und nach Ahzug der Ausfuhr-⸗Ronififationen, der Verwaltungskosten von 15 Prozent der Brutto⸗Einnahmen und der an Luxemburg und Hessen zu leistenden Herauszablungen mit resp. 9,651,440 Thlr. oder 9 Sar. 9,78 Pf. pro Kopf (42 500 Thlr. weniger als für 1870) und 2766, 960 Thlr. oder 2 Sgr. 9,17 Pf. pro Kopf (293310 Thlr. mehr als für 1870) auf den Etat gebracht. .

Nach den Festsetzungen des Etats sollen die einzelnen Bundes

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