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graphen, wie er Ihnen vorgeschlagen ist, anzunehmen, und ich möchte es am wenigsten gerathen halten, in den Weg einzutreten, daß, sowie uns in dem allgemeinen Theil irgend eine Bestimmung entgegentritt, die Bedenken hervorruft — und Sie werden in dem allgemeinen Theit wenige Paragraphen finden, die nicht Rechtsbedenken hervorrufen können, — diefe dann an die gewählte Kommission zu verweisen. Das hohe Haus wolle es mir nicht übel deuten, wenn ich die Besorg⸗ niß ausspreche, dann könnte der neuliche Beschluß: »die Verbindung der Berathung im Plenum mit einer Kommission«, möglicherweise die Mißstände beider herbeiführen, ohne die Vortheile einer eingehenden Behandlung der Sache zu bieten.
— In Betreff des Art. 8S äußerte der Bundeskommissar:
Nur einige Worte über den Vorschlag, den §. 8 des Straf⸗— gesetzentwurfes: »Ausland im Sinne dieses Strafgesetzbuches ist jedes nicht zum Norddeutschen Bunde gehörige Gebiet, zu streichen, und an Stelle der Einleitungsworte des §. 4 die Worte zu setzen, wie sie der Abg. Fries vorschlägt, »Wegen der außerhalb des Bundes- gebietes (Ausland) Jener Vorschlag, meine Herren, enthält doch eigentlich nur eine verschämte Definition des Wortes Ausland, wäh⸗ rend der Gesetzentwurf eine Definition mit direkten Worten offen giebt, und ich sollte meinen, wie künstlich auch immer die politische Gestaltung des Bundesgebietes sein mag, es mit klaren Worten auszusprechen: was nicht Bundesgebiet sei, und darum als Ausland gelte, davor haben wir keine Scheu zu tragen. Haben doch auch andere Ge—⸗ setzgebungen / die viel weniger Ursache hatten, den Begriff des Auslandes zu definiren, dies gethan! Mir liegt augenblicklich das bayerische Straf— gesetbuch vor, ein Gesetzbuch, das nur einen Einheitsstaat voraussetzt, und doch lautet darin der §. 8:
Mit dem Ausdrucke »Inland« bezeichnet das Gesetzbuch das Königreich Bayern, unter der Bezeichnung ⸗Ausland⸗« sind alle übrigen Staaten verstanden.
Nun, ich meine, wir brauchen uns ebenso wenig zu fürchten, das Wort Ausland hier zu nennen, wie sich das bayerische Strafgesetzbuch davor gefürchtet hat. Aehnlich verfahren Einführungsgesetze zum thüringischen Strafgesetzbuch, indem sie sagen:
Ueberall, wo in dem Strafgesebzbuch Inland und Ausland unterschieden sind, soll der Ausdruck »Inland« die Gesammtheit derjenigen Staaten, in welchem das Thüringische Strafgesetzbuch gesetzliche Gültigkeit hat, bezogen, und jeder Angehörige eines dieser Staaten, auch rücksichtlich der übrigen dieser Staaten unter dem Ausdruck »Inländer« mitbegriffen sein.
Also auch diese schon vor einer Reihe von Jahren gemachten Ge— setze empfanden das Bedürfniß, den Begriff des Auslandes und In— landes ganz unzweideutig festzustellen. Wie viel mehr Veranlassung hat das Strafgesezzuch für den Norddeutschen Bund, diese Begriffe über allen Zweifel hinwegzuheben! Ich möchte daher bitten, scheuen Sie sich nicht, das Kind beim rechten Namen zu nennen und unbe⸗ kümmert zu sagen: Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zum Nord⸗ deutschen Bunde gehört.
— Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte noch:
Meine Herren! Den §. 8 würde ich außerordentlich 1 entbehren und glauben, daß es in redaktioneller Beziehung ein Vortheil wäre, wenn man den Inhalt, den Gedanken des §. 8 in eine Klammer brächte zu §5 4. Ich glaube aber, der Gedanke, welcher die Herren Antragsteller beherrscht, wird durch den Artikel 8 viel besser ausgedrückt, denn ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es in diesem Artikel heißt: dim Sinne dieses Gesetzes« sei das Gebiet außerhalb des Norddeutschen Bundes Ausland; also der Ausdruck ist rein termino= logisch und deshalb habe ich mich so außerordentlich gewundert, als in der ersten Berathung des Reichstages über den Gesetzentwurf der Herr Abg. Ewald in dem §. 8 ein großes Bedenken fand.
Verkehrs⸗Anstalten.
Danzig, 2. März. Bei der Eis sprengung auf der Weichsel sind gegenwärtig 340 Mann beschäftigt. Die Arbeit ist von der Weichsel. mündung aufwärts bis gegen Kronenhof, oberhalb Heringskrug, ge. langt, erstreckt sich also über eine Kanallänge von 14 Meile.
Hamburg, 2. März. Heute sind die ersten Dampfer an die . , n. und ist mithin die Dampfer⸗Schiffahrt als eröffnet zu betrachten.
Kopenhagen, 2. März. Im inneren Hafen ist der Eisstand unverändert; außerhalb des Hafens ist jedoch das Wasser offen. Gegen Süden im Belt befindet sich Treibeis. Die Ueberfahrt der Post erfolgt heute vermittelst Dampfer.
Telegrapliielle Witterairnnxshberiehte v. 2. Meärx.
Asigemeine Himmelsansijeht
bedeckt.
Bar. Ab Femp. Abw P. L v. n. R. v. M. Wind. 4,8 — N., z. stark.
3. März.
S., mãssig. trübe. SOC., . wolkig. SSW. , mässig. bedeckt. S., mãssig. bewölkt. SSO., mässig. heit., gest. Reg. S., schwach. bewölkt.
SO., schwach. heiter.
SO., mässig. heiter.
S., schwach. eiter.
S., stark. heiter.)
3. S., mässig. heiter. Münster .. 331,3 — W., schwach. zieml. heiter. Cöln ..... 332,4 — SSO. , schwach. zieml. heiter. 327,5 3 3, 1 S., schwach. zieml. heiter. Flensburg. 333, s SW. , mässig bewölkt. Wiesbaden 330,9. NO., schwach. heiter.
Kieler Haf. 335, SW. , mässig. leicht bew. Wilhelmsh. 334, 0 S., schwach. xzieml. heiter. Bremen . .. 333, 2 SSO. , leicht. strübe.
Paris. . . . . 333,7 S., schwach. fast ,. Brüssel . . 332, s 8 O., mãssig. wenig bewölkt. Haparanda 329, s S., schwach. heiter. Helsingfrs. 333, W., schwach. neblig. Petersburg 335, SW. , schwach. s. bew., Regen. Riga.... . 338,1 SO. , z. stark. bewölkt. Moskau.. 332, 0 VW., schwach. heiter. Stockholm. 335, s SSVW., schw. bedeckt.?) Skudesnäs. 336, NNW. , mässig. halb heiter. Gröningen. 333, S., still. bewölkt. Helder. ... 333, 3 SO. , 8. schwach. — Hörnesand 332, 4 NNW. , schw. hedeckt. NNW. , mässig. halb heiter. SSW. , schwach. wolkig.
SSO., schw. wenig bewölkt. 8., lebhaft. wenig bewölkt. S., schwach. wenig bewölkt. SSO. , schw. — 3) NW., schwach. — *
) Regen. Gestern Abend Regen. Strom 8.
6t. M3 Ort.
8 Constantin. 344,9 —
—
Memel ... 336,9 0, s Köni gsbrg. 336,9 41, Danzig ... 336, s Cöslin .... 335, Stettin. . . . 335,6 Puthus .. 332, Berlin ..... 34, o Posen. ... 334, o Ratibor ... 328, Breslau ... 331, 2 - 0 Torgau ... 332,2
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Helsingõr . Frederikshav..· —
) Gest. Nachm. stürmisch. 3) Strom S. Gestern Nachmittag 3 Uhr S. schwach. ä Gestern Nachm. 3 Uhr W. mässig.
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Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
. Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Dr. phil. Eckstein ist in der Untersuchung wider ihn — F. 3. 1868 VI. wegen vorsätz⸗ licher erheblicher Körperverletzung rechtskräftig zu neun Monaten Ge— fängniß verurtheilt worden, welche Strafe durch Allerhschste Gnade in Einschließung von gleicher Dauer umgewandelt und auf der Festung Coblenz zu verbüßen ist. Die 6 der Strafe hat bisher nicht erfolgen können, weil der 2c. Eckstein sich derselben zu entziehen gewußt hat. Es wird daher ersucht, den Dr. Eckstein im Betretungs⸗ falle festzunehmen und an das Königl. Festungs-Gouvernement zu Coblenz abzuliefern. Berlin, den 165. Februar 1879. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation VI. für Vergehen. Sig nalem ent. Der Dr. phil. Friedrich Adolph Ludwig Ernst Eckstein ist 25 Jahre alt, am 6. Februar 1845 zu Gießen geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 3 Zoll 2 Strich groß, hat braune Haare, graubraune Augen, braune Augenbrauen, braunen Bart, gerade, etwas stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Ge—= sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gesunde Zähne (Backjähne defekt) ist kräftiger Statur und spricht die deutsche Sprache.
Steckbrief. Gegen den Müllergesellen Heinrich Cornelius aus Colenfeld ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Cornelius im Betretungsfalle festzunehmen und der unterzeichneten Kronanwaltschaft abzuliefern. Beschrei⸗ bung: Alter: 40 Jahre, Geburtsort: Colenfeld, Größe: 56 11,
wöhnlich, Kinn: rund. Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: defekt, Gestalt: gesetzt, Sprache: deutsch. Celle, den 28. Februar 1870. Königliche Kronanwaltschaft.
Sandels⸗Register.
y M , Firmenregister ist folgende Eintragung bewirkt: Nr. ; 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann Otto August Zehe zu Guben, 3) Ort der Niederlassung: Guben, 4) Bezeichnung der Firma: Otto Zehe, 5) Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1870 an dem selben Tage. Guben, den 22. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 1 ein— getragenen Genossenschaft Vorschußverein zu Schwedt eingetragene Genossenschaft:« Der Kaufmann Julius Heinrich ist auf die Dauer von sechs Jahren vom 1. April 1870 ab, zum Vorstandsmitgliede und zwar als D Sektor des Vorstandes 2 Schwedt, den 23. Februar 1876.
Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase: ge—
Königliche Kriesgerichts⸗Deputation.
und Louise Mendel vermerkt stehen, ist zufolge Verfügung vom 24. Fe-
849
Die unter Nummer 144 unseres Firmenregisters eingetragene
Firma G. M. Paulick zu Canndorf
en. i hr egen zufolge Verfügung vom 11. Februar er. am 12ten Februar 1870.
erlo Eing mberg, den 12. Februar 1870. . geo liches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 146 der Fabrikbesitzer Carl Rilhelm Georg Alfred Scharrath zu Canndorf als Inhaber der Firma CA. W. Scharrath daselbst am 12. Februar 1870 eingetragen.
Spremberg, den 12. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: 15 Nr. 14.
K Gebrüder Münter. 3) Sitz der Gesellschaft: Anklam.
H Rechtsverhätnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: . . 1 7. Eisengießerei⸗Besitzer Hellmuth Friedrich Ludwig ünter. Y der Eisengießerei ⸗Besitzer Ludwig Johannes Christian
Münter, id zu . . Die Gesellschaft hat am 1. September zegonnen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht beiden Gesell ftern zu. ; agen zufolge Verfügung vom 23. Februar 1870 am II. Februar 1870.
Anklam, den 23. Februar 1870. gr lige. zerris gericht. J. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht Stralsund, den 26. Februar 1870. . Der Kaufmann Earl Paris hat für seine unter der Firma Carl Paris hier bestehende Handelsniederlassung seiner Ehefrau Bertha,
geb. Tiedemann, Protura ertheilt.
Nachdem der Kaufmann Herrmann Schelenz aus dem Vorstande des Vorschuß vereins zu Kempen (Eingetragene Genossenschaft) ausge⸗ scieden ist, sind die zeitigen Vorstandsmitglieder desselben der Parti⸗ lulier Friedrich Kynast und der Kreis- Steuereinnehmer Carl Kosch⸗ mieder, beide von hier. Eingetragen in das Genossenschaftsregister Rr. 1 Kolonne 4 zufolge Verfügung vom heutigen Tage.
Kempen, den 24. Februar 1870. . Konigliches Kreisgericht I.
Unter Nr. 1 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige Handlung A. Mendel et. Sohn, mit einer Zweigniederlassung in Lososnik, und als deren Inhaber die Kaufleute Abraham Mendel
bhruar cr. Folgendes eingetragen;
6 . Mendel ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden und setzt der Kaufmann Louis Mendel das Handels⸗ geschäft unter unveraͤnderter Firma fort. Die Firma ist nach Nr. 64 des Firmenregisters übertragen. — .
Unter Rr. 64 des Firmenregisters ist zufolge Verfügung vom A. Februar cr. am 25. ej. die Firma: A. Mendel et Sohn, . Kaufmann Louis Mendel in Trzemeszno, Drt der Niederlassung: Trzemeszno, eingetragen. . den 25. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Handelsrichter.
Der Kaufmann Gustav Adolf Franz Baron hier ist als Inhaber der Firma 9 Baron . unter Rr. 1229 des Firmenregisters ein⸗ . sufolg⸗ e,, agdeburg, den 1. rz . rene fsch. Stadt. und Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage an. . erfolgt:
r. ; Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: ö. aeg r, g err, Baumgarten zu Oschersleben, Ort der Niederlassung: Oschersleben. Bezeichnung der Firma: J. Baumgarten.
aberstadt, den 26. Februar 1870. dalberstadt chien e erl. J. Abtheilung,
ellschaftsregister ist heute zufolge Verfügung vom
2s. . 6 1 Nr. 9 eingetragenen Firma der Gesellschaft:
Carl Dietrich C Comp. .
mit dem Sitze zu Caan, der nachfolgende Vermerk eingetragen kö i st durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst Di ia ist durch ge n ;
Ri rn alr rc der Lehrer Brachthäuser zu Caan.
J. In unser Firmenregister ist beute zufolge Verfügung vom 24. d.
Mis. sub Nr. 200 die Firma: Hermann Schreiber⸗
mit dem Sitze zu Struthütten, und als deren Inhaber der Her 6 Schreiber aus Struthütten, jetzt zu Wiesbaden, eingetragen worden.
II. Für diese Firma ist dem Heinrich Schreiber in Struthütten
rokura eriheilt; eingetragen Nr. 54 des Profurenregisters. Siegen, den 26. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
662 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Louis Roquette hier, F. W. F. Loeper, ist noch eine zweite Frist zur An—
meldun
; bis zum 26. März or. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin . auf den 29. März 18790, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslotal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem in n, Herrn Kreisrichter Schultze, anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen bis zu jenem Termine angemeldet haben. . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder ,, n,, . nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be— vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Justiz- Rath Hinze und Rechtsanwalt Dietrich hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Pasewalk, den 25. Februar 18709. . Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
691 B e f h n F. . Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Vincent Steyrowicg zu Exin ist durch Vertheilung der Masse beendigt. Schubin, den 26. Februar 1870.
Königliches Kreisgericht.
692 Beschlu ß. . Der Konkurs über das Vermögen des Gutspächters Vincent von Rutkowski ist durch Vertheilung der Masse beendigt.
Schubin, den 26. Februar 1870. — ! . r gi Kreisgericht.
489 Konkurs - ⸗-Erösöffnung, . ke giiches Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg. Erste Abtheilung. Den 11. Februar 1870, Mittags 12 Uhr. .
Ueber das Vermögen des Kaufimanns Ferdinand Schlutius zu Magdeburg ist der kaufmmännische Konkurs eroffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den i. Dezember 1869 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ernst Manns hier bestellt. . Gläubiger des Gemeinschuldners
erden aufgefordert, in dem au — . ö Februar 1870, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichts lokal, Domplaß Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt. und Kreisgerichts ⸗ Rath von Windheim, anberaumten Ter- mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. ; Illen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder lien . in Besiz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Änzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs maffe abzullefern. Pfandinhaher und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ö
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche
als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An · prüche, . mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür verlangten Vorrecht ; . bis zum 10. März er, einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defi⸗ nitiven Verwaltungspersonals auf . den 18. März er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kom ⸗
i u einen. — mit gn . Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift den .
ihrer Anlagen beizufügen. — n, renn . an. ö cht in unserem Amtsbezirke seinen Wobnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hlesigen Orte wohnhaften oder ar Praxis bei uns berechtigten . wärligen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den enigen, welchen es hier an Betanntschaft fehlt, werden die Rechts.˖ nwälte Levy, Dr. Lochte, Moritz, Schultz, Justiz ⸗ Räthe Steinbach
Siegen, den 26. Februar 1870. . 23 Wr iich Kreisgericht. 1 Abtheilung.
und Weber zu Sachwaltern vorgeschlagen.