872
300197. 300474. 308035. 312118. 312185. 315026. 318536. 319390.
3231416. 329824. 330205. 347422. . aus der vierten Dombau⸗Prämienkollekte die Loose: 5773.
9942. 15655. i875. 19016. 19093. 22775. 22878. 35257. 35629. 36431. 6768. 51372. 53151. 55295. 64499. 68884. 75911. 77861. 790300. S352. S5 069. 90670. 105718. 199758. 110562. 18212. 119286. 123295. 1233157 137389. 133753. 137376. 139375. 140923. 147007. 152242. 167144. 167215. 165379. 173873. 176866. 178097. 180057. 18169! 266126. 209304. 211401. 214434. 215505.
M483 I. zB33771. 2925813. 300010. 302265. 306952. 311935. 316445. 316913. 326080. 324934. 334238. 341468. 348215.
Schließlich ersuchen wir die Inhaber von Loosen, auf welche Kunftfachen als Gewinne gefallen sind, dieselben sobald als zulässig da die Gefahr der Aufbewahrung den neuen
in Besitz zu nehmen,
Eigenthümer trifft. Cöln, den 20. Januar 1870. ;
Der Verwaltungs⸗Ansschuß des Central⸗Dombau⸗Vereins.
608 Dividenden- Zahlung.
Konferenz des Verwaltungsrathes auf Zwölf Prozent
oder auf Drei Thaler pro Aktie von 25 Thlr. hbestimmt, und kann
dieselbe gegen Abgabe des Dividendenscheins Nr. 4 von Dienstag, den 1. März c., ab an der Kasse der Gesellschaft erhoben werden. Magdeburg, den 24. Februar 1870. Die Direktion der vereinigten . Dampfschiffahrts Compagnie. raff.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. bahnwagen, laufen und
angefangene Transportmeile.
portgebühr erhoben, gewährt. gängiger
215516. 222462. 240634. 77618. 51685. Si69I. 260310. 261248. 262243. 266371. 256883.
Die Dividende für das abgelaufene Jahr J in der heutigen
Für den Transport neuer offener Eisen⸗ die auf eignen Rädern oder auf provisorischen Achsen mit Obergestellen anderer Eisenbahnwagen beladen sind, betragen die Frachtkosten auf der Ostbahn 1) für einen offenen Güter= wagen, beladen mit einem Obergestell 73 Sgr. und Y) für einen offenen Güterwagen, beladen mit zwei Obergestellen 10 Sgr. pro Achse und Für den Transport neuer, mit andern Gegenständen bis zu ihrer vollen, speziell festzustellenden, Tragfähig⸗ keit' belasteten Eisenbahnwagen, wird auf der Ostbahn neben der be= treffenden tarifmäßigen Fracht für die Ladung keine weitere Trans⸗ den Versendern aber auch keine Wagenmiethe Transporte der letzteren Art werden jedoch nur nach vor- befonderer Vereinbarung mit der unterzeichneten Direktion, beziehungsweise nach Ausführung der von dieser anzuordnenden Fest⸗ stellung darüber gestattet, daß einerseits die volle Ausnutzung der Trag
fähigkeit der betreffenden neuen Wagen stattgefunden hat und daß andrerseits eine Ueberlastung derselben vermieden ist. Die Transport. aufgeber haften für allen aus der Fehlerhaftigkeit und resp. Ueber. lastung der gu. Fahrzeuge entstehenden Schaden. Bromberg, den 24. Februar 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.
696 Erste Preußische Hypotheken ⸗Aktiengesellschaft in Berli
J. Durch Beschluß des Verwaltungsrathes ist die Dividende . das Geschästsjahr 1869 auf, 65 pCt. mit 13 Thlr. Per Aktie festgesetzt worden. Ueber die statutenmäßige Auszahlung am 1. Juli cr. wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.
Il. Nach Art. 44 des Statuts machen wir nachstehend die auf den 31. Dezember 1869 abgeschlossene Bilanz bekannt. Das Protokoll der sechsten ordentlichen Generalversammlung vom 2. März 1870, den Verwaltungsbericht enthaltend, kann von den Herren Aktio- nären bei uns in Empfang genommen werden.
Die in Folge der Ausloosung ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrathes, die Herren Hansemann von Flem. ming und Kauffmann, wurden wiedergewählt. An Stelle des versterbenen Herrn Freiherrn Friedrich von Diergardt ist Herr Freiherr Friedrich von Diergardt jun. in Viersen in den Verwaltungsrath als Mitglied eingetreten.
Es besteht hiernach der Verwaltungsrath aus den Herren: Rentier M. S. Baswitz:,, Kaufmann W. Bau endahl Staats-Minister a. D. von Bernuth, Freiherr Friedrich von Di ergardt jun., Freiherr von Eckardstein, Erblandmarschall von Pommern von Flemming, Geheimer Kommerzien⸗Rath A. Han semann, Kaufmann R. Hardt, Kaufmann Ed. Lampson, 3 Eduard von Oppenheim, eheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Scheele, Geheimer Ober Finanz ⸗Rath a. D. Wilckens, Kaufmann F. C. Winckelmann. Der Verwaltungsrath hat sich konstituirt und gemäß Art. 5ö des Statuts gewählt die Herren; Geheimer Kommerzien⸗Rath A. Han semann zum Präsidenten, Geheimer Ober ⸗Finanz⸗Rath Scheele zum ersten Vize⸗Praͤsidenten, Kaufmann W. Bauendahl . zum zweiten Vize ⸗Präsidenten. Berlin, den 2. März 1870. Der Vorstand.
Bilanz vom 31. Dezember 1869.
2 6bhdi rn 2 68.
Conto der unkündbaren Hypotheken V. p. 31. De— zember 1869
Conto der kündbaren Hypotheken V. p. 31. Dezem⸗ ber 1869
Mobilien nach Abschreibung von 10 pCt. jährlich..
Grundstücksconto
1436092
33396 553 3 266
iris dc siõs d Gewinn ⸗ und
Passiva. 2 II000 00
Grundkapital 30 795
Reserve Emittirte 45proz. Hypothekenbriefe Thlr. 622,275 nom. ö . schuldigen Zinsen bis 31. Dezem⸗ er Noch nicht abgehobene Zinsen auf 4proz. Hypothe⸗ kenbriefe aus 1865, 1866. 1867, 1868, hh ; Diverse Creditoren in laufenber Rechnung ... .... Tantioͤme des Verwaltungsraths nach Art. 44 des Statuts Dividende der Aktionaire 65 pCt Vortrag auf neue Rechnung. .... ..... ...... ...... ;
637 505 1:
263 37 279
1590 65 C56
Verlu steonto.
Nin ir sr fis
Debet. bar An Verwaltungskosten »Abschreibungen: Einrichtungskosten⸗Conto 2c. . .. Nettogewinn Thlr. 73, 990. —. —. Hiervon entfallen gemäß Art. 44 des Statuts 10pCt. auf den Reservefonds 71400. —. . bleiben Thlr. 66,590. —. Ah, eine Nente bis 4 pt. für das Grundkapital von Thlr. 1000000 für das 40000. —.
Jahr 1869 Der Rest voñ Ihr. ö ßdsdõ̃. =. vertheilt sich: ö als Tantioüme des Verwal⸗ tungsraths (6 pCt. von Thlr. 26,590.) Thlr.
4/313
71400
1/590. Superdivi⸗
dende der
Aktionaire
(25 pCt. p.
a. de Thlr.
1000000).
An Saldo⸗Vortrag
3, 2. 4228 511 8 9
Credit. then
Per Saldo⸗Vortrag w . 26 Zinsen 13 Verwaltungsgebühren 15 rovision...... . . . 27
iverse (Coursgewinn auf Effekten ꝛc.) ...... e.
S s ö
Pas Abonnement beträgt A Thlr. für das vierteljahr.
Insertions preis für den Raum einer Pruckzeile z Sgr.
Königlich
* 3
Bren sziseher
Alle Post-⸗Austalten des In- und Auslandes nehmen FSestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La,
Ecke der Wilhelmsstraße.
ek.
Berlin, * Sonnabend den 5. Maͤrz Abends
1870.
Ge. Majestät der König haben 2Allergnädigst geruht:
Dem Ober ⸗Berghauptmann a. D., Wirklichen Geheimen gFath Dr. von Dechen zu Bonn, den Rothen Adler⸗Orden erster Jlaffe mit Eichenlaub; dem katholischen Pfarrer OSweiler zu Resenich im Landkreise Trier den Rothen Adler-Orden vierter glass; dem Forstmeister a. D. Harig zu Magdeburg den königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Stadtgerichts krekutor Karl Friedrich Wilhelm Schröder zu Berlin, im Kreisgerichts⸗Boten und Exzekutor Friedrich August Schröder zu Eisleben und dem Schloßpförtner und Brunnen— haͤrter Schäfer zu Schloß Fasanerie bei Fulda das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem praktischen Arzt Br. Hersing zu Mar- lurg bie Rettungs-⸗Medaille am Bande; und
Dem dirigirenden Arzt des Land⸗Krankenhauses zu Betten ⸗ lausen bei Cassel, Ober ⸗Stabsarzt a. D. Dr. C. Rosenkranz, zen Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
ustiz⸗Ministerium. : Der . inn . in Witten ist in leicher Eigenschast an das Kreisgericht in Dortmund mit An⸗ weifung seines Wohnsitzes daselbst versetzt. . -
Ferner sind unter Beilegung des Notariats für das De— partemnent des Appellationsgerichts zu Hamm in gleicher Amts⸗ eigenschaft versetzt: .
Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz Rath May in Pader. born, an das Kreisgericht in Dortmund, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hoerde,
Der Rechtsanwalt und Notar Sutro in Meschede an das . in Bochum, mit Anweisung seines Wohnsitzes aselbst Der Rechtsanwalt und Notar Reigers in Ahlen an das Kreikgericht in Wesel mit Anweisung seines Wohnsitzes in immerich.
Finanz⸗Ministerium.
Fekanntmachung, betreffend den Umtausch von Schuld— verschreibungen älterer Preußischer 4 und 431prozentiger Staatsanleihen gegen Verschreibungen der konsolidirten
43prozentigen Staatsanleihe.
Mit Bezug auf das Gesetz vom 19. Dezember 1869 (Gesetz. Sammlung Seite 1197), betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanleihen, werden diejenigen Besitzer von Schuld verschrei⸗ bungen der nachstehend aufgeführten Anleihen;
der 45prozentigen Anleihen aus den Jahren 1848, 1864, 1855 A, 1857, 1858, i864, 18667 A, B und H und 1868 B, und
der 4prozentigen Anleihen aus den Jahren 1850, 1852,
18563 und 1862, welche dieselben gegen Schuldverschreibungen
der konsolidirten 43prozentigen Anleihe umtauschen wollen, hierdurch aufgefordert, die Schuldverschreibungen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons in der Zeit vom ld. März bis 23 April d. J. bei der Kontrolle der Staats. papiere hierfelbst (Dranienstfaße 5) oder bei einer der König— lichen Regierungs⸗ oder Bezirks⸗Hauptkassen, oder der Königlichen Kreis- Sieuerkassen, oder der an den Kreis⸗ beziehungsweise mtösorten zur Erhebung der direkten Steuern bestehenden Kö—
niglichen Kafsen einzurelchen. In Frankfurt a. M, kann der mtausch nicht nur durch die Königliche Kreiskasse, sondern
auch durch das Bankhaus M. A. v. R othschid und Söhne,
welches sich zur Vermütelung bereit erklärt hat, bewirkt werden.
1
le Die Schuldverschreibungen der älteren 43prozentigen An⸗ eihen werden gegen einen gleichen Betrag der neuen 4 prozen⸗
igen Obligationen umgetauscht; für je 900 Thaler der 4pro. Frankfurt a. M. unentgeltlich zu haben.
zentigen Anleihe werden je 800 Thaler in neuen Obligationen ausgereicht.
Denjenigen, welche während der vorbezeichneten Frist bis zum 23. April d. J. einschließlich Schuld verschreibungen der Eingangs aufgeführten Anleihen zum Umtausch einreichen, wird eine Prämie gezahlt, und zwar: a) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Anleihen von 1867 und 1868 in Höhe von 3 Prozent; 99) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der freiwilligen Anleihe von 1848 in Höhe von 3 Prozent; c) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der übrigen An= leihen in Höhe von 3 Prozent, sofern jede einzelne Einlieferung von Schuldverschreihungen einer oder mehrerer dieser Anleihen, nach dem Nominalbetrage der dagegen auszugebenden Schuld⸗ verschreibungen der konsolidirten Anleihe bemessen, weniger als 10000 Thlr, beträgt, sofern sie jedoch 10,900 Thlr. erreicht oder übersteigt, in Höhe von einem Prozent von dem Betrage der neu auszugebenden Schuldverschreibungen.
Nach Ablauf der mit dem 23. April d. x;
. der Umtaus
s j in 1m r* icht wer —= ö llusiofrist. wird eine Pran iehichlich aher i, e Wasterch
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noch statt. a ; Pie Schuldverschreibungen der konsolidirten Anleihe werden
in Appoints zu 106,000 Thlr, 1009 Thlr., 500 Thlr, 200 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr. ausgefertigt.
Die Wahl der Appoints der ju empfangenden Schuldver⸗ schreibungen wird Jedem freigestellt, mit der Maßgabe, daß die Stückzahl der auszugebenden Obligationen die Zahl der von dem Empfänger eingelieferten Obligationen nicht übersteigen darf. Wenn nicht Anträge auf bestimmte Appoints besonders ausgedrückt sind, werden die neuen Schuldverschreibungen so weit' als thunlich in denselben Appoints, wie die abgegebenen Dokumente ausgereicht. —
Soweit gleichwerthige Beträge für angebotene Verschrei⸗ bungen der älteren Anleihen in AÄppoints der konsolidirten An⸗ leihe nicht gewährt werden können, ist die Ausgleichung durch Ueberlassung der nächsthöheren, in Verschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe darstellbaren Betrages gegen baare Einzahlung der Differenz von Seiten des Inhabers der eingelieferten Ver⸗ schreibungen nach dem durchschnittlichen Courswerthe der kon— solidirten Anleihe, wie derselbe durch den amtlichen Cours— anzeiger der Berliner Börse für den Tag der Einlieferung nach⸗ gewiesen wird, herbeizuführen.
Die Verzinsung der koͤnsolidirten Anleihe erfolgt am 1. April und J. Oktober jeden Jahres. Beim Umtausche werden Cou— pons über die Zinsen von dem auf den Unitausch zunächst fol. genden Zinszahlungstermine ab bis zum 31. März 1874 nebst Talon ausgegeben, wogegen die von dem nächsten Zinszah— lungstermine ab fälligen Coupons der umzutauschenden älteren Anleihen mit abzuliesern sind, soweit dies nicht geschieht, ist ihr Baarbetrag einzuzahlen. 3
Die umzutauschenden Schuldverschreibungen sind mit einem, von Dem Einreicher für jede Anleihe besonders doppelt auf⸗ zustellenden und zu unterschreibenden Verzeichnisse abzugeben; das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, dem Einreichenden sofort zurückgegeben, und ist bei Aus—⸗ haͤndigung der neüen Dokumente von demselben wieder abzu⸗ liefern. Der Empfang der Schuldverschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe, sowie der baaren Beträge ist unter einem von der Kontrolle! der Staäatspaplere aufzustellenden Verzeichnisse von dem Empfänger zu bescheinigen.
Formulare zu den erstgedachten Verzeichnissen sind bei der Konttolle der Staatspapiere und den oben bezeichneten Kassen sowie bei dem Bankhause M. A. v. Roöthschild und Söhne in
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