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1649 Bekanntmachung.
Das Domänen Vorwerk Neubauhof im Kreise Franzburg, 4 Meile
von der Kreisstadt Franzburg, Meile von Richtenberg und 2 Meilen von Stralsund entfernt, mit einem Areal von 1185 Morgen 73 (Nuthen,
worunter 968 Morgen 19 URuthen Acker
und 130 Morgen 161 AMRuthen Wiesen,
soll auf 20 Jahre, von Johannis 1876 bis dahin 1890, im Wege des
öffentlichen Uufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Auf⸗
. zum Grunde zu legende Pachtgelder. Minimum beträgt 2800
haler preuß. Courant.
Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Ver—- mögen auf Höhe von 25,600 Thlr. nachzuweisen.
Zu dem auf den 28. März d. J. Vormittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpach⸗= tungsbedingungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flur . mit Aüsschluß der Sonn ⸗ und Festtage täglich während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden konnen wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpachtungsbedin⸗ . und der Licitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Stralsund, den 21. Februar 1870. Königliche Regierung.
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Bekanntmachung.
Die Restauration auf dem Bahnhofe der Ostbahn zu Straußberg soll vom 23. April cr. ab auf unbestimmte Zeit für den jährlichen Betrag von 50 Thlr. verpachtet werden.
Pachtlustige wollen ihre Offerten unter Beifügung von Attesten über ihre Qualifikation und Führung bis zum
26. März ocr.‚, Mittags 12 Uhr, franco, versiegelt und mit der Aufschrift: Offerte . Pachtung der Bahnhofs⸗Restauration in Straußberg« versehen an die unterzeichnete Direktion einreichen.
Die Submissions⸗Bedingungen liegen in unserem Central⸗Bureau zur Einsicht offen, werden auch auf portofreien, an unseren Bureau— Vorsteher, Kanzlei⸗Rath Lakomi hierselbst, zu richtenden Antrag gegen 5 Sgr. Kopialien mitgetheilt.
Bromberg, den 2. März 1870.
Königliche Direktion der Ostbahn.
Es wird zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht, daß die nothwendige Reparatur der Woltersdorfer Schleuse in der Rüders - dorfer Schiffahrtsstraße in der Zeit vom 7. bis spätestens den 26. März d. J. zur Ausführung gelangt, und daher diese Wasserstraße — die wejen des auf den Seen befindlichen starken Eises noch längere Zeit geschlossen bleibt — frühestens nach Beendigung dieser Reparatur dem Schiffahrtsverkehr eröffnet werden kann. Cöpenick, den 4. März 1870.
Der Wasserbaumeister. (gez) Natus.
Dienstag, den 8. d. M. Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Hofe der Kaserne des 2. Garde⸗Ulanen ⸗Regiments bei Moabit ein zum Militärdienst nicht geeignetes Remontepferd gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden.
Berlin, den 4. März 1870.
Das Kommondo des 2. Garde ⸗Ulanen ⸗ Regiments.
615 Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an nachbezeichneten Materialien für die Bureaus und die metallographische Pri des General⸗Post⸗Amts, nämlich: 300 Pfund Bindfaden in 2 Sorten, 26 Stück Wachs- leinewand zum Verpacken von Packeten, 8 Schock Pappen zum Ver-
acken von Packeten, 20 Rieß Löschpapier in 2 Sorten, 70 Pfund einen Siegellack, 300 Pfund ordinären Siegellack, 3 Pfund Oblaten, 4 Dutzend Schachteln Oblaten, 120 Quart schwarze Tinte, 4 Quart blaue Tinte, 5 Quart rothe Tinte, 2 Quart Alizarintinte, 70 Fläschchen Umdrucktinte, 900 Stück Federposen in 2 Sorten, 30 Gros Stahl⸗ federn, 7 Dutzend Federhalter, 14 Dutzend Bleistifte in 2 Sorten, 30 Dutzend Röthel in 2 Sorten, 8 Dutzend Blaustifte, 6 Dutzend Grünstifte, 34 . Heftnadeln, 40 Gebinde h 13 Pfund Heftseide, 2⁊00 Pfund Stearinlichte, 6 Stück und 8 Stück pro Pfund, 50 Pfund Toilettenfeife, 40 Ellen mittelfeine Leinewand, 1 Pfund ,, 30 Pfund gummi arabiqum, 45 Pfund Salzsäure, 2 Centner Bimstein in Stücken und pulverisirt, soll vom 1. Juli d. J. ab im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedin ungen können in der Geheimen Kanzlei des General-Post - Amts, im e be, Spandauerstraße Nr. 19 drei Treppen hoch, bis zum J. Mai cr. in den Vormittagsstunden eingesehen werden.
Lieferungslustige haben ihre , . nebst Proben in versiegelten Adressen mit der w , Submission wegen Lieferung von Materialien für die Bureaus des General -Post ⸗Amts« an die Ge⸗ heime Kanzlei des General-Post Amts bis zum 1. Mai or., an welchem Tage das Submissionsverfahren geschlossen wird, abzugeben.
Berlin, den 22. Februar 1870.
General ⸗Post · Amt.
646]! Bekanntmachung.
Die Lieferung eines für den Betrieb der unterzeichneten Werft vorliegenden Bedarfs von
. xcireg 40,0009 Kubikfuß Teakholz (Moulmain Teak), soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Zur Vergebung dieser Lieferung ist ein Termin auf den 16. März cr., Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Dienstlokale anberaumt worden bis zu welchem Offerten mit der Bezeichnung:
»Submission auf Lieferung von Teakholz portofrei eingesandt werden können.
Die näheren Lieferungsbedingungen liegen in der Registratur der Königlichen Marine⸗Intendantur zu Berlin während der Dienststunden zur Einsicht aus, auch können dieselben auf Wunsch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Kiel, den 22. Februar 1870.
Königliche Werft.
Ibõ4] Bekanntmachung. Für den Werkstattsbetrieb der unterzeichneten Werft sollen Circa 1600 Fuß diverse lederne Treib , Vorleger und Betriebs. Riemen von 14 bis 12 Zoll Breite und R bis 3 Zoll Dicke im Wege der öffentlichen Submission beschafft werden und ist hierzu 9 e n, auf den 15. März cr., Vormittags 12 Uhr, an⸗ eraumt.
Reflektanten wollen daher spätestens bis dahin ihre Offerten nebst Riemen ⸗Proben mit der Aufschrift ⸗Submission auf lederne Treib- rc. Riemen« versehen, unter Angabe der lürzesten Lieferzeit, portofrei hierher einsenden.
Die näheren Bedingungen nebst einer Spezifikation der zu lie⸗ fernden Riemen liegen während der Dienststunden in der Registratur zur Einsicht aus, event. können dieselben auf portofreie Anfragen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Kiel, den 23. Februar 1870. Königliche Werft.
720 Bekanntmachung.
Die Ausführung der gesammten Erdarbeiten zur Herstellung eines Marine ⸗Etablissements an der Kieler Bucht, welche den Trans port 2c. von ca. 300, 000 Schachtruthen Boden auf durchschnittlich Meile Entfernung, vermittelst einer zu diesem Behufe herzustellenden Transport. Eisenbahn / umfaßt, soll am
26. März d. J. Vormittags 11 Uhr, im Wege der öffentlichen Submission sichergestellt und vergeben werden.
Unternehmungslustige werden veranlaßt, ihre desfallsigen und mit der 20 ir lis f Erdarbeit ö
»Submission auf Erdarbeiten zur Herstellung eines Marine⸗ Etablissements an der Kieler Bucht« ; versehenen Offerten der unterzeichneten Direktion bis spätestens zu dem oben angegebenen Termine verschlossen und portofrei einzusenden.
Die im Direktorigl⸗ Bureau zu Wilhelminenhöhe zur Einsicht ausgelegten bezüglichen Bedingungen werden auf Verlangen und gegen Erstattung der Kopialien auch durch die Post übersandt.
Kiel, den 2. März 1870.
Königliche Hafenbau⸗Direktion.
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Berlin ⸗Gör
Die Lieferung von 6000 Stück kiefernen und 2009 Stück eichenen Bahnschwellen h im iet der Submission verdungen werden und ist Termin iezu au . Mon tag, den 21. März d. Is. Vormittags 11 Uhr, im Ober ⸗ Betriebs Inspektions Bureau, Bahnhof Berlin, Hauptgebäude 1 Treppe, anberaumt. Desfallsige Offerten sind frankirt, versiegelt und mit der Ausschrift: »Submission auf Schwellenlieferung⸗ versehen, an den Unterzeichneten einzureichen. Die Submissions⸗ und Lieferungsbedingungen sind hier im Bureau einzusehen, auch gegen 5 Sgr. Kopialien pro Exemplar abschriftlich von hier zu beziehen. Berlin, den 28. Februar 1870. Der Ober-⸗Betriebs⸗Inspektor, Kessel. , Oberschlesische Eisenbahn. Die Lieferung von 6/389, 460 Pfund
oder 277 200 laufende Fuß
nn ficht nen soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen erden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen liegen in unserem
Bureau Teichstraße 18 hierselbst zur Einsicht offen und können auch von dort gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Ausschrift
»Submission auf die Lieferung von Eisenbahnschienen für die Bres lau⸗Mittelwalder rb. senbahnsch f
bis zu dem auf
Donnerstag, den 24. März ce, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Submissionstermin an uns einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten werden eröffnet werden.
Breslau, den 2. März 1870. Königliche Direktion
von Philipsborn.
der Obers lesischen Eisenbahn. Hier folgt die besondere Beilage
Besondere Beilage des Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Æ 9 vom 5. Maͤrz 1870.
Inhalts- Verzeich nit Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Rorddeutschen Bund. (I) — Die goldene Aue. — Die amtlichen
statistischen Publikationen in Frankreich. II.)
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Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Rorddeutschen Bund.
II.
Wenn das neue Gesetzeswerk für Preußen nur eine Revi⸗ sion des bestehenden Rechtes bedeutet, so mußte diese Revision dennoch einen außergewöhnlichen Charakter und Umfang an⸗ nehmen. Es bot sich derselben eine dreifache Aufgabe: Zunächst war das preußische Gesetz vom Gesichtspunkte deutscher Rechts- anschauung, wie sie sich in den andern deutschen Gesetzbüchern und den Ergebnissen der Strafrechtswissenschaft widerspiegelt, erneut zu prüfen, sodann waren die besonderen, in der Rechts- pflege hervorgetretenen oder von der Wissenschaft gerügten Mängel und Härten des preußischen Strafgesetzbuchs zu beseiti⸗ gen; endlich — und darin lag die tiefeingreifendste Anferde⸗ rung — war das für einen Staat gegebene Strafgesetzbuch in ein für eine Mehrheit von Staaten gemeinschaftliches umzu⸗—
ndeln. . ö Vergleicht man nach diesen drei Richtungen das preu—⸗ ßische Strafgesetzbuch mit dem vorliegenden Entwurf, so wird man die erfolgte Durcharbeitung als eine gewissenhafte und gründliche, die Resultate aber, die Möglichkeit abweichender Auffassung in (inzelnen irren zugegeben, als durchaus be— iedigende bezeichnen müssen. e K ; ö e chf fällt ein wesentlicher Unterschied in der Oekonomie des Entwurfes auf. Während das preußische Strafgesetzbuch in drei Theile zerfällt, enthält der Entwurf nur zwei Theile. Der dritte, den Uebertretungen gewidmete Theil des preußi- schen Strafgesetzbuchs ist verschwunden. Die allgemeinen Be, sümmungen über die Bestrafung der Uebertretungen sind mit den allgemeinen Bestimmungen über die Bestrafung der Ver— brechen und Vergehen verbunden worden, und die einzelnen Ueber⸗ tretuͤngen, soweit der Entwurf dieselben überhaupt erwähnt, in dem letzen Abschnitte behandelt. Durch diese Oekonomie wollte der Entwurf, wie S. 157 der Motive ausgeführt wird, dem Ge⸗ danken, daß es sich bei den Uebertretungen nicht um ein von dem uͤbrigen Strafrechte generisch sich unterscheidendes Ge⸗ biet handele, einen scharfen und entschiedenen Ausdruck geben. Nur da, wo die Natur der 1lebertretungen als der geringen strafbaren Handlungen Ausnahmen von den sonstigen allgemeinen Bestimmungen nöthig machte, ist dieses berücksich⸗ tigt worden, wie z. B. bei den Bestimmungen über die Bei⸗ huͤlfe, über den Versuch, über das Zusammientreffen mehrerer strafbaren Handlungen. Durch diese Art. der Behandlung sind die mannigfachen, über die Anwendbarkeit der allgemeinen Be⸗ stimmungen auf die Uebertretungen in der preußischen Recht- sprechung entstandenen Zweifel beseitigt, Aus dem gleichen, vorangeßebenen Grunde, ist die bei., den Uebertretun⸗ en anwendbare Freiheitsstrafe statt als polizeiliche Ge⸗ jan , mit bem Ausdrucke »Haft« bezeichnet und diese Bezeichnung deshalb gewählt, um anzudeuten, daß es sich hier um die einfachste Form der Freiheitsentziehung handele. zg
Wenn von einigen Seiten der Versuch gemacht wurde, die Kompetenz der Bundesgeseßgebung bezüglich der n, n. gen, als der sogenannten Polizeivergehen zu bestreiten, so 39 dieser Zweifel durch den Wortlaut des Artitel 4 Nr. 13 der Verfassung und nach den neuesten hierüber laut gewordenen 2366 namhafter , . 9 verschiedensten politischen
tellungen für erledigt erachtet werden.
ideen n . fich der Entwurf mit der, Alufstz lung der für die Ueberkretungen maßgebenden allgemeinen 39 sätze und derjenigen einzelnen Uebertretungen, wesche ohne J = sicht auf lokale Verschiedenheiten überall ais strafbar zu erachten sind. Hierauf durfte und konnte der Entwurf, wollte er über. haupt die Rechtseinheit verwirklichen, nicht verzichten. Davon aber abgesehen, greift der Entwurf der Autonomie weder der Einzelstaaten noch der Distrikts und Lokalbehörden vor, laßt denselben vielmehr genügende . 6. mannichfaltigen Eni⸗ wickelung der Lebensverhältnisse zu folgen, 5
. auf * e n des preußischen Strafgeses buche mit dem Entwurf näher einzugehen, so war es ein oftmals gehörter Vorwurß, daß das erstere zu sehr von der nationalen Rechtsentwickelung abweiche und der Gesetzesform des fran—
zösischen Rechts folge, welche zwar äußerlich scharf und klar ausgeprägt sei, aber auf Kosten der inneren Gerechtigkeit die Voraussetzungen, den Thatbestand und die Folgen der straf baren Handlungen bestimme. Nach dieser Richtung wird man mehrfache Aenderungen willkommen heißen, welche der übrigen deutschen erg e, entlehnt, auch den Anforderungen der deutschen Strafrechtswissenschaft ein Genüge leisten. Wir rechnen hierher die verminderten Bestimmungen über den Ver⸗ such (65. 41 44, insbesondere, daß der Versuch stets milder als dad vollendele Verbrechen oder Vergehen bestraft werden soll. — In dem Abschnitte uͤber die Theilnahme ist bestimmt, daß die Strafe des Gehülfen eine mildere sein soll, als die des Thäters, und hierdurch die zu den größten Zweifeln Anlaß gebende Unterscheidung zwischen der sogenannten wesent; lichen und nicht wesentlichen Beihülfe beseitigt. Im §. 52 ist der unverschuldete Nothstand als ein Strafausschließungs⸗ grund anerkannt. — Der S. 53 des Entwurfs sanktionirt ben in den meisten deutschen Gesetzgebungen anerkannten Grundsatz, daß Kinder ver vollendetem zwölften Lebens— jahre überhaupt strafrechtlich nicht verfolgt werden sollen, dabei ist es der Landesgesetzgebung überlassen, zu bestim— men, welche Maßregeln gegen Kinder, deren Handlungen gegen die Strafgesetze verstoßen, zu ergreifen sind. Mag die Festsetzung eines bestimmten Zeittermins immer etwas Willkürliches haben, dieseibe ist nicht zu entbehren, wenn man den Grundsatz als wichtig anerkennt, daß es der Rechtspflege eines gesunden Volkes nicht ansteht, ihren ganzen formalen Apparat gegen die unreife Jugend in Bewegung zu setzen. — Aut ähnlichen Gründen wird es gebilligt werden können, daß im §. 55 des Entwurfes nachgelassen ist, in , n nn,
er
egen jugendliche Angeschuldigte im ki 18 H ren auf einen Verweis zu erkennen. Eine
Abweichung von dem französischen Recht und dem preu⸗ ßischen Strafgesetzbuch beruht auch darin, daß bei Ange⸗ schuldigten im Alter von 12 bis 18 Jahren immer untersucht und festgestellt werden muß, ob sie die zur Erkenntniß der Strafbarkeit der Handlung erforderliche Einsicht« besessen, während jene beiden Rechtssysteme schon bei Personen von 16 Jahren die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit annehmen Uünd die Straflosigkeit jüngerer Personen von der Feststellung eines Mangels des Unterscheidungsvermögens« abhängig machen, eines Begriffes, welcher in der Rechtsprechung zu den erheb⸗ lichsten Zweifeln Veranlassung gegeben hat . Auch in dem besonderen Theile, bei der Feststellung des Thatbestandes der einzelnen Verbrechen findet sich das Bestreben, den Eintritt der Strafe überhaupt oder einer schwereren Sträfe ebensosehr von dem Vorhandensein einer bestimmten verbrecherischen Absicht, als von dem Vorhandensein eines gewissen Erfolges, auf welchen das französische Recht oft zu großen Nachdruck legt, abhängig zu machen. So z. B. belegt der §. 211 des Entwurfs die Töd⸗ tung eines Einwilligenden nicht mehr mit der Strafe des Mordes, sondern nur mit einer längeren Gefängnißstrafe, an⸗ dere Beispiele hierfür finden sich in dem Abschnitte, über die Körperverletzungen. — Von Einzelheiten ist zu erwähnen, daß die thätlichen Beleidigungen wieder von den Körperverletzungen getrennt behandelt sind. —
Darf man hiernach in vielen Bestimmungen des Entwurfs eine Rückkehr zu heimischen Rechtsanschauungen begrüßen, so reihen sich an diese Aenderungen viele andere, welche einerseits bezwecken, die in der Praxis und Theorie hervorgetretenen Mängel des preußischen Gesetzbuchs zu heseitigen, namentlich die oft getadelte Härte mancher Strafbestimniungen zu mil— dern, — andrerseits den Erfahrungen und Fortschritten der letzten Jahrzehnte auf dem Gebiete der Strafrechtswissenschast und vorzüglich der Gefängnißkunde. gerecht werden wollen, Von diesen Abänderungen mögen einige der erheblichsten hier
ervorgehoben werden. . 9 Hebe n gseerr welche das preußische Strafgesetzbuch auf 14 Verbrechen androht, beschränkt der Entwurf auf die vier Verbrechen: Mord (8. 206), vorsätzliche Tödtung bei Unterneh⸗ mung einer strafbaren Handlung (G. 20, Hochverrath gegen einen Bundesfürsten C. 78) und schwere Thätlichkeit gegen den Landesherrn (6. 7. — Die Dauer der zeitigen Zuchthausstrafe