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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Baumeister Karl Friedrich Wilhelm Schlitte zu Herzberg a. Elster ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die Kreis -Baumeisterstelle in Nauen verliehen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 3. Klasse 141. Königl. Klassen - Lotterie wird am 15. März d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs— saale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 88. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor= legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, spätestens bis zum 11. d. M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen.
Berlin, den s. März 1870.
Königliche General ⸗ Lotterie ⸗Direktion.
Tagesordnung.
16. Plenar-Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes, Dienstag, den s. März 1870, Vormittags 11 Uhr.
I) Dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die
Abänderung des Haushalts Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Berathung unver— ändert angenommenen Vorlage. 2 Dritte Berathung über den Gesetzentwurf wegen Ergänzung der Maß, und Gewichts- Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenom- menen Vorlage. 3) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Bundeshauthalts für das Jahr 1870. 4 Zweite Berathung über den Entwurf eines Straf— esetzzuchs für den Norddeutschen Bund, Nr. 5 der Druck— 5 Erster Theil. Zweiter Abschnitt (68. 41-44). Dritter Abschnitt 8x 45— 48). Vierter Abschnitt (8§. 49 — 70. Fünfter Abschnitt G5. 71 — 77.
Berlin, 7. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der dem Verwaltungs Direktor des Charité ⸗Krankenhauses zu Berlin, Geheimen Re⸗ gierungs Rath Dr. Esse, von des Großherzogs von Sachsen— Weimar Königlichen Hoheit verliehenen Comthur-Insignien des Hausordens vom weißen Falken; der dem ersten Dragoman der Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes in Konstantinopel, Dr. Busch, von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät verliehenen Insignien des Wasa-Ordens dritter Klasse, sowie zur Anlegung der dem Kapellmeister Bial an dem Wallner'schen Theater zu Berlin verliehenen Herzoglich sachsen—⸗ coburg gothaischen Verdienst⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ schaft, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Königliche Forst⸗ Akademie zu Münden bei Göttingen). Antündigung der Vorlesungen und Exkursionen für den Zeitraum von Ostern 1370 bis dahin 1871.
Vo rlesungen. Direkter Professor Dr. Heyer: Geschichte, Literatur und Eintheilung des Forsitwesens, Standortslehre, Waldbau, Forst - Einrichtung und Abschätzung, Staats = Forstwirthschaftslehre, Waldwerthrechnung, forstliche Statik. — Zweiter Lehrer der Forfwissenschaft, Oberförster Knorr: Forsischutz, Forst . benutzung, Forsttechnologie, Jagdkunde. — Lehrer der anorga⸗ nischen Naturwissenschaften, Professor Dr. Mitscherlich: Physik, Meteorologie, anorganische und organische Chemie, Pflanzen⸗ chemie, Mineralogie, Geognosie. — Lehrer der organischen Na⸗ turwissenschafren, Oberforster Dr. Borg greve: Einleitung in die Naturgeschichte, allgemeine Botanik, spezielle Forstbotanik, Angtomie und Physiologie der Pflanzen, allgemeine Zoologie, Natur- geschichte der Säugethiere, Vögel und niederen Thiere, Entomologie. — Lehrer der Mathematik, Cberförster Scheringz Arith— metik, Planimetrie, Trigonometrie, Stereometrie, Analysis, Geodäsie, Waldwegebau, Planzeichnen. —Lehrer der Rechtskunde Amts Richter Leonhardt: Civilrecht. — Privatdozent Dr. Lehr: Volkswirtbschafts lehre, Finanzwissenschaft. Ablssung der Waldservitu—
ten mit Rücksicht auf die preußische Agrargeseßgebung.
Exkursionen: Mittwoch und Sonnabend; forstliche Exkur— sionen unter der Leitung des Direktors und des Oberförsters Knorr. Im Sommer: an den Nachmittagen 2Zmal Meß Uebungen und Zmal naturwissenschaftliche Exkursionen.
Der Sommerkursfus beginnt am 25. April, der Winterkursus am 15. Oktober. Münden, 1. März 1870. Der Direktor der Forst⸗Akademie: Dr. Gust av Heyer.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. März. Seine Majestiät de König empfingen gestern Deputationen der Städte König berg und Havelberg. Heute nahmen Se. Masjestät militärist Meldungen in Gegenwart des Gouverneurs und des Komman, danten entgegen, empfingen den Kriegs-Minister, besichtigte
Bekleidungsgegenstände an Mannschaften des 2. Garde Reg
ments z. F. Und des 2. Garde Dragoner⸗Regiments und nahmq schließlich den Vortrag des Eivil-Kabinets entgegen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm 4 Sonnabend Vormittag militärische Meldungen entgegen. Un z12 Uhr begleiteten Se. Königliche Hoheit und Ihre Königlit Hoheit die Kronprinzessin Se. Hoheit den Herzog vor Sächsen⸗Coburg-Gotha in das Neue Rathhaus. Um; Uhr begab Sich der Kronprinz mit Seinem hohen Gaste zu Gratulation und zum Dejeuner nach Schloß Bellevue um um 7 Uhr in die Vorstellung des Victkoria-⸗Theaters, nachden Se. Königliche Hoheit inzwischen noch um 5 Uhr einer Va lesung in der Sing Akademie beigewohnt hatte. Abends zl Uhr empfing Höchstderselbe Ihre Kaiserlichen Hoheiten d
Großfürsten und die Großfürstin Michael auf dem Bahnhaft Am Sonntag früh 18 Uhr begleitete Se. Königliche Hohe
der Kronprinz den abreisenden Herzog von Sachsen-Cobun Gotha Hoheit auf den Anhalter Bahnhof und wohnte um il Uhr dem Gottesdienste in der Marienkirche bei. Nach dem, selben nahm Höchstderselbe militärische . entgegen und ertheilte dann dem Ober⸗Bürgermeister Kieschke neh einer Deputation aus Königsberg, sowie dem Herrn v. Saulen. Julienfelde, Audienzen. Um 13 Uhr erschienen die russische FDerrschaften zum Besfuch im Kronprinzlichen Palais, welchen Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessn alsbald erwiederten. Um 5 Uhr begab Sich der Kronprinz züm Diner bei Ihren Majestäten. Abends 8 Uhr stattete Et Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern ⸗Sigmaringe den Kronprinzlichen Herrschaften einen Besuch ab.
— In der am vergangenen Sonnabend stattgehabten 9. Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundeh führte der Bundeskanzler den Vorsitäz. Die Vorlage Prer. ßens, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Beschtän. kung des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen und der Antrag Mecklenburg⸗Schwerins, betreffend die Einfth rung der Fabrikatsteuer von Branntwein, wurden den belt fenden Ausschüssen überwiesen. Es erfolgten sodann Mitthe lungen, betreffend a) die Anwendung der Portofreiheit in Jöl— und Steuerangelegenheiten; b) das Verfahren der Frankirun portopflichtiger Koöͤrrespondenz zwischen den Behörden verscht dener Bundesstaaten, () die Statistik des Verkehrs der Tele
raphenstationen im Jahre 1868. leber den Antrag auf Ve etzung der Vorstadt Sudenburg in eine andere Ser vidllas
und über die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Auslitt
rungsvertrag mit Belgien, wurden Ausschußberichte erstattet.
setze in feiner Sißung vom Sonnabend, 5. d. M, r
zweite Berathung Über den Entwurf eines Strafgesetzbuchs fü!
den Norddeutschen Bund fort.
§. 28 lautet; »Die Verurtheilung zur Zuchthausstrafe ha die dauernde Unfähigkeit zum Bienste in dem Bundesheeres um der Bundesmarine, sowie die dauernde Unfähigkeit zur Beller dung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge. Un!
offentlichen Aemtern im Sinne dieses Strafgesetzes sind dit Advokatur, die Anwaltschaft und das Notariat, ö. ö. ö. ö
ierzu bean. tragten j) die Abgg. Pr. Meyer (Thorn) und Fries: das ers
schwornen⸗ und Schöffendienst mitbegriffen.« —
6 wie folgt zu fassen: »die Verurtheilung zur Zuchthaut rafe
nur noch der Graf Schwerin. nung der Amendements unverändert angenommen.
Desgleichen wurde S. 29 mit Streichung der Worten der Todt!
strafes, im Uebrigen ebenfalls unverändert angenommen. Bei §. 30, welcher bestimmt,
Ruhe- und Gnadengehältern nach sich ziehen soll, — wurden auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Unruhe ⸗Bomst die Wort »Ruhe- und Gnadengehälker« gestrichen. SS. 31—33 wi, den unverändert genehmigt; 8. za dagegen 'ͤbgelehnt. O
35 — 37 wurden genehmigt, §. 38 dagegen nat dem AÄAntrage der Abgg. b. Kirchmann und Fries in folseh, der Weise abgeändert: » Gegenstände, welche durch das Ve brechen oder Vergehen hervorgegangen, oder welche zur Br
— Der Reichs tas Tee Rorddeuts en ung det
hat den' dauernden Verlust der Bekleidung öffentlich: Aemter von Rechtswegen zur Folge.“ — Y) Abg. v. Kirchmam die Streichung dleses fowie der folgenden Paragraphen 29
An der hierüber eröffneten längeren Debatte betheiligte sih außer den bereits im vorigen Berichte genannten Abgeordnete! Der §. 28 wurde unier Abl
daß die Aberkennung der bürgt. lichen Ehrenrechte für entlassene Beamte u. A. auch den Verlust vol
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ehung derselben gebraucht oder bestimmt worden sind, können, ofern sie dem Thäter oder Theilnehmern der That gehören, eingezogen werden. Die Einziehung ist im Urtheile auszu⸗ sprechen. = Es wurden noch die §§5. 39 und 40 unverändert rd ng und sodann die Vertagung beschlossen. Schluß der
tzung 33 Uhr.
Danzig, 5. März. (Wesipr. Ztg.) Der Reparaturbau S. M. Panzerschiff ⸗Arminius⸗ soll derart beschleunigt wer⸗ den, daß das Schiff am 1. Mai hierselbst in Dienst gestellt werden kann. Der Neubau des Schiffs jungenschiffes Undine wird in kurzer Zeit vollendet sein. Das in England ange. laufte, für Kasernenzwecke bestimmte Linienschiff Renovon«, soll bei günstiger Schiffahrt von London abgeholt werden. — e Hafen Bau ⸗Direktion hierselbst ist . tecklenburg. Schwerin, 5. März. Die heut aus— gegebene Nr. 17 des Regierungsblatts enthält u. A.: Verord⸗ nung zur Ergänzung der Verordnung vom 7. Februar 1863, beireffend die Hülfsantraͤge der nicht gerichtlichen Behörden an die Gerichte. — Verordnung, bejreffend die Entscheidungen über Kompetenz ⸗ Konflikte der Gerichte in Kriminalsachen. — Ver⸗ ordnung, betreffend die Unstatthaftigkteit der Verurtheilung zur ZTodesstrafe mittelst eines zum Nachtheil des Angeschuldigten reformirenden zweiten Erkenntnisses. — Verordnung, betreffend den Antheil der in den ritterschaftlichen Kreditverein aufgenom—⸗ menen Güter an dem sinkenden Fonds des Kreditvereins. Schwarzburg. Rudolstadt, 5. März. Durch ein Ninisterialdekret über die Cameralrente des Fürstlichen Hauses wurde zur Kenntniß des Landtages gebracht, daß der Fürst unter Vorbehalt der Ansprüche auf eine angemessene Erhöhung, im Hinblick auf die gegenwärtige Finanzlage des Landes und um zur Beseitigung des Konfliktes zwischen Regierung und Landesvertretung beizutragen, vor 21 Jahren festgesetzten, den jetzigen Ansprüchen kaum mehr entsprechenden Civiiliste des Fuͤrstlichen Hauses begnügen zu
Hessen. Darmstadt, 4. März. (Darmst. Ztg.) Der Großherzogliche Geheime Staats-Rath Franck hat sich gestern als Bevollmächtigter der Großerzoglichen Regierung nach Berlin begeben, um einen Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde zum Abschluß zu bringen.
Baden. Karlsruhe, 5. März. Die Abgeordneten⸗ kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Antrag Kusels auf Abschaffung der Todesstrafe mit 40 gegen 9 Stimmen an. Ferner wurde der Gesetzentwurf wegen Beseitigung der geist ; ichen Belehrung bei Eidesabnahmen mit allen gegen 4 Stim- men, endlich der Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde angenommen.
— Das heute erschienene »Gesetzes und Verordnungsblatt⸗ Nr. I5 veröffentlicht das Gesetz, das Budget der Badeanstalten für die Jahre 1876 und 1871 betreffend. Dasselbe, enthält an Einnahmen für beide Jahre zusammen 982,960 Fl., darunter Pachtzins des Spielpächters zu Baden, an Aus⸗ gaben ind ordentlichen Etat 176,490 Fl. Ausgaben im außer— ordentlichen Etat 737,406 Fl. .
Württemberg. Stuttgart, 5. März. Der Herzog Eugen Wilhelm don Württemberg ist gestern zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen.
Bayern. München, 6. März. Graf Bray ist bereits am 3. d. NR. aus Wien hier eingetroffen und noch am Abend von dem König empfangen worden. .
— Wie der bayerischen »Landesztg.- versichert wird, hat Graf von Bray noch keine bestimmte Erklärung darüber ab= gegeben, ob er in der Lage sei, die Leitung des Staats. Ministe= riüms des Aeußern zu übernehmen, vielmehr soll derselbe, be vor er sich definitiv entschließt, noch eine weitere Orientirung über die Verhältnisse für nothwendig erachten. ewt An Günzburg wurden drei patriotische Abgeordnete
Oesterrei ch
wollen erklärt hat.
„Ungarn. Wien, 6. März. Die Kaiserin ist durch ein leichtes Unwohlsein verhindert, für jetzt nach Wien zu kommen. e
2 Das Herrenhaus hielt gestern eine Sitzung, in welcher das Gesetz zum Schutze des Brief⸗ und Schriftgeheimnisses in
erster, dis Gesetze, betreffend die Dotation zur Erhaltung des osstaates, die Ausheblng der zur Erhalkung des stehenden eeres, der Kriegsmarine und der Ersaßtreseroe erforderlichen ekruten⸗Kontingente, die Durchführungsbestimmungen zu dem eseze vom 26. der denen Schuldtitel der bisherigen Staatsschuld, die Einhebung von Verzugszinsen für die im vorgeschriebenen. Termine nicht eingezahlten direkten Steuern und die Einhebung dieser Steuer über⸗ haupt, endlich die Einführung neuer Goldmünzen in zweiter esung erledigt wurden. Unter dem Einlaufe befand sich eine Zuschrift des Handels ⸗Ministers, womit derselbe einen Geseß⸗
ich bis auf Weiteres mit der
Juni 1868 wegen Umwandlung der verschie⸗
entwurf, betreffend den Bau einer Bahn von Prag Smichow zum Anschlusse an die nördlichen Bahnen der verfassungsmäßi⸗ gen Behandlung des Hauses übergab, ferner eine Zuschrift des Ministers Pr. Giskra, womit derselbe die Landtags beschlüsse der letzten Session über die Frage der Wahlreform in chrono⸗ logischer Ordnung zur Kenntniß des Hauses brachte. Der Minister Präsident von Hasner beantwortete die Interpellation des Fürsten Colloredo in Betreff der öffentlichen Sicherheit in Böhmen dahin: Die Regierung betrachte die Aufrechthallung der öffentlichen Sicherheit als eine ihrer wichtigsten Aufgabe / habe an die Bezirkshauptmannschaften strenge Befehle gegeben, auch die Zahl der Gendarmen in Böhmen um 24 vermehrt.
— Das Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung das Erwerbsteuergesetz in dritter Lesung an; die Polen stimmten gegen das Gesetz. ierauf folgte die Berathung des Staatsvertrages mit der sächsischen Regierung wegen Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Komotau und Annaberg, zwischen Warnsdorff und Großschönau, so wie zwischen Georgs— walde und Ebersbach. Das , , genehmigte den Vertrag und faßte hierzu die Resolution, die Regierung sei d . geeignete Schritte wegen gemeinschaftlicher Zoll- abfertigung für den Elbeverkehr einzuleiten. Der Antrag, der Vertrag solle erst nach erfolgter Aufstellung eines sächsischen Zollamtes in Teschen in Kraft treten, fand nicht die gehörige Unterstützung.
— Der »Presse‘ wird über den Konflikt bei Presieka weiter berichtet, daß der Befehlshaber der montenegrinischen Truppen, die an jener Grenze aufgestellt sind, sof.rt die Leute, welche den Konflikt mit den österreichischen Jägern provozirten, verfolgte, zwei derselben gefangen nahm und zur Verfügung des Fürsten stellte. Ohne Zweifel seien dieselben bereits ge— henkt, da es notorische Schafdiebe sind und auch der Fürst unter Zustimmung des Senats, für alle Montenegriner, welche sich einer Grenzverletzung schuldig machen würden, das Stand recht proklamirt hat.
Pesth, 5. März. Im Un ter hau se wurde die Debatte über das Budget des Justiz⸗Ministeriums heute geschlossen. Bezüg⸗ lich der Kodifikatsonskosten beantragte Hodossiu die Einberufung der Kodifikatlonskommission und Iranyi die Entsendung einer parlamentarischen Enquöte. Beide Anträge wurden abgelehnt und diese Posten nach dem Regierungsentwurfe votirt.
Prag, 5. März. Die Kaiserliche Bestätigung von Dittrichs Wahr zum Bürgermeister ist, der »N. Fr. Pr.« zufolge, ein getroffen.
Großbritannien und Irland. London, 4. März. Im Oberhause erfolgte gestern die zweite Lesung der Natu— Talisationsbill. Die Hauptpunkte derselben sind in gedrängter Kürze folgende:
ji) Wenn ein Bürger eines Staates sich in einem andern natura⸗ listren ließ, dann höre er ipso fagto auf, Unterthan des Staates zu sein, dem er bisher angehörte. 2 Um diesem neuen Gesetze nicht rückwirkende Kraft zu verleihen, soll es jedem naturalisirten Engländer binnen 2 Jahren freistehen, wieder in den englischen Staats verband einzutreten. 3 Die Naturalisation des Mannes erstreckt sich still⸗ schweigend auf seine Frau (bisher war dies in England für Englän⸗ derinnen nicht gültig). 47 Sie erstreckt sich auch auf dessen unmün⸗ dige Kinder, doch steht diesen hei der ,, die Wahl frei, welchem Lande sie angehören wollen: dem Geburts⸗ oder bem Adoptivlande ihres Vaters. 5) Im Gegensatze zu dem bisher seit Wilbelm III.) bestehenden Gesetze, sollen Naturalisirte künftig Varlaments. und Geheimrathsmitglieder werden können (und nicht naturalisirten Ausländern soll gestattet sein, Freigüter (nicht Schiffe) zu kaufen, während ihnen bisher beides nicht erlaubt war). 6) Zur Naturalisation ist ein fünfjähriger Aufenthalt in England erforderlich. Wofern ein in England Naturalisirter jedoch sich außerhalb Englands sm Auslande ansiedelt, oder sich in einer dem britischen Unter- thanencide zuwiderlaufenden Weise beträgt, soll der Staats= Sekretär verpflichtet sein, ihm die Naturalisation wieder zu entziehen. 7 Jeder in England Naturalisirte habe Anspruch auf den Schuß der britischen Regierung, wie ein in England Gebor⸗ ner, somit auch im Auslande, nur nicht in dem einen Staat, dem er früher angehörte. (Diese Bestimmung wird vom Lordkanzler deshalb empfohlen, weil es vorkommen könnte, daß jemand in feindseliger Absicht gegen sein Geburtsland sich in England naturalisiren ließe und hierauf als Engländer zur Verwirklichung seiner feindseligen Pläne in fein Geburtsland zurückkehren könnte) Wenn jedoch ein in England Naturalisirter von seinem Geburtslande regelrecht ent- lassen wurde, dann erstrecke sich sein Recht / britischen Schuß anrufen zu dürfen, auch auf dieses. 8) Das bisherige Geseß der gemischten Jury für Ausländer werde abgeschafft, d. h. es soll einem, wegen keines begangenen Verbrechens in England, Angeklagten nicht länger freistehen zu fordern, daß die über ihn zu Gericht sitzende
ury zur Hälfte aus Ausländern gebildet werde. (Fenier, die sich in Amerika hatten naturalisiren lassen, verlangten dies auf Grundlage ihrer Naturalisation und brachten dadurch neue Wirrniß in die Be⸗ zlehungen zwischen England und Amerika). .
Im Ünterhause erklärte Gladstone abermals, daß die Regicrung vorerst leine Ausnahmsgesetze für Irland beantragen werde. Ferner ertlärte er auf eine Interpellation von Stacpoole,
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