1870 / 59 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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schußberichte erstattet. Eine an den Bundesrath gerichtete Ein⸗ gabe wurde dem betreffenden Ausschuß überwiesen.

Der Ausschuß des Sundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen hielt gestern eine Sitzung ab.

Die heutige (18) Plenar-Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an— wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck Schönhausen, der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt, der Staats⸗˖ Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Präsident des Bundes-Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape, der Staats-Minister der Finanzen und der auswärtigen Angelegen⸗ heiten Freiherr von Friesen, der Königliche Geheime Regierungs⸗ Rath Schmalz, der Geheime Justiz- Rath Klemm, der außer⸗ ordentliche Gefandte und bevollmächtigte Mini ter, Geheime Segations⸗Rath Hofmann, der Staats- Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watzdorff, der Staats⸗ Rath Bucholtz, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger, und die Bundes-Kommissare Präsident Dr. Fried⸗ berg und Geheimer Regierungs-Rath von Puttkamer.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der An— trag des Abg. Grafen Lehndorff u. Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: In der Berathung über den Entwurf des Strafgesetzbuchs, mit Unterbrechung der zweiten Lesung, uber die einleilenden Bestimmungen und den ersten Theil des Straf⸗ gesetzbuch̃ Entwurfs die dritte Lesung eintreten zu lassen.

Rachdem der Abg. Graf v. Lehndorff seinen Antrag kurz begründet, die Abgg. Graf Schwerin und Dr; Friedenthal dem⸗ selben widersprochen hatten, gab der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schönhausen Erklärungen ab, in Folge deren der Abg. von Hennig seine Mitunterzeichnung des Antrags zurückzog. Der Antrag wurde hierauf vom Reichstage abgelehnt.

Es folgte dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betr. die Kontrole des Bundeshaushalts für das Jahr 1870, auf Grund der Zusammenstellung. Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte genehmigt. .

Der Reichstag trat hierauf in die zweite Berathung über den Getetzentwurf, betr. die Erwerbung und den Verlust der Bundes und Staatsangehörigkeit. An der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgeordneten von Bockum-Dolffs, Frhr. 36 Hage Grumbrecht, Dr. Braun (Wiesbaden), Dr. Prosch,

iquèl.

Der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Staats⸗Minister Delbrück, der Großherzoglich hessische Geheime Legations-Rath Hofmann und der Bundeskommissar Geheime Regierungs. Rath von Puttkamer nahmen in der Debatte wiederholt das Wort.

(Schluß des Blattes.)

Kiel, 9. März. (Kiel. Korr.) Der Korvetten-Kapitän Kinderling ist heute behufs Uebernahme der Geschäfte des Ober— Werft-Direktors nach Danzig abgereist.

Oldenburg, 8. März. In der heutigen Sitzung des Landtags ward zunächst die Abstimmung über den Antrag des Abg. Schildt, betreffend das Beitragsverhältniß zu den Centrallasten des Großherzogthums, wiederholt und derselbe jetz mit 15 gegen 12 Stimmen angenommen. Darnach be— steht für die nächste Quotenperiode bis 1875 einschließlich fol= gendes Beitragsverhältniß der drei Landestheile; Herzogthum Oldenburg 77 pCt.; Lübeck 15 pCt.; Birkenfeld 8 pCt.

Genehmigt wurde ferner auf den Bericht des Finanz— Ausschusses der Voranschlag des Fürstenthums Lübeck und der ehemals holsteinischen Gebietstheile für 1870/72; angenommen ferner ein Gesetzentwurf, nach welchem Vormünder, Kuratoren, Juraten und alle sonstige Verwalter fremder Güter, welche die ihnen anvertrauten Gelder in Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes anlegen, für die Sicherheit der so belegten Gelder nicht haften. Die Bundesobligationen sind sonach den inländischen Staatspapieren gleichgestellt. Ebenfalls wurden genehmigt mehrere von der Staatsregierung nachträglich be⸗ äantragte Abänderungen zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichts⸗ und, Verwaltungs— behörden, wie zu dem Entwurfe, betreffend einige Abänderun⸗ gen und Ergänzungen des Ablösungsgesetzes vom 11. Februar 1851. Nach der letzteren Abänderung soll bei Geldrenten die Ablösungsbefugniß des Staates auf die Fälle ausgedehnt wer⸗ den, wo das Ablösungskapital die Summe von 109 Thlrn. nicht übersteigt, jedoch von dieser Befugniß nur soweit Gebrauch zu machen sein, als nöthig ist, um die in dem Voranschlage jeder Finanzperiode vorgesehenen Einnahmen an solchen Ab⸗ lösungsgeldern zu erreichen. Man hofft in diesen die Mittel zu finden, das Defizit der nächsten Finanzperiode zu decken.

In zweiter Lesung ward sodann das Gesetz, betr. die In⸗ korpörirung der vormals holsteinischen Gebietstheile und des

Sachsen. Weimar, 8. März. Der Groß fürst um die Großfürstin Michael von Rußland nebst Kindem waren heute Mittag, von Berlin kommend, zu einem kurzen Besuche am Großherzoglichen Hofe hier abgestiegen und setztn in der Nacht ihre Reise nach Karlsruhe fort.

Hessen. Darmstadt, 9. März. Das heute erschienent Regierungsblatt enthält u. A.: Bekanntmachung der Grog. herzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs, die In. struüͤktion zur Ausführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes von 7. August 1869 betreffend; Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Außerkurssetzung Großherzoglih sächsischer Kassen⸗ Anweisungen betreffend. Baden. Karlsruhe, 9. März. Der Großfürs Michael von Rußland ist heute Vormittags 10 Uhr mi Gemahlin und Kindern hier eingetroffen.

lichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-⸗Schwerin sind gestern Nachmittags hier ein getroffen, die Herzogin Marie wird erst morgen nachkommen. Sr. Königlichen Hoheit sind der General von Thom und da Flügel · algen, Major von Krieghammer, Ihrer Königlichen Hoheit der als Kämmerer zugetheilt. lichen Hoheiten mit dem Allerhöchsten Hofe heut und morgen das Opernhaus.

Der Ackerbau ⸗Minister Dr. Banhans hat der „Wien. Ztg.“ zufolge, die Einleitung getroffen, daß die Frag der Errichtung einer Jland⸗ und forstwirthschaftlichen Hochschule einer eingehenden kommissionellen Berathum unterzogen werde. Zu diesem Behufe tritt ein aus Vertretem des Ackerbau⸗ und Unterrichts⸗Ministeriums gebildetes engert

Nach dem Resultate dieser Vorberathung wird an die Zusammen fetzung einer durch Männer der Wissenschaft und Autoritätn aus fachlichen Kreisen verstärkten Kommission geschritten werden

Die Abberufung des hiesigen italienischen Gesandten Marquis Pepoli von seinem Posten wird von gut unter. richteter Seite bestätigt. Die Gründe für seine Abberufum sind nicht bekannt.

Pesth, 8. März. Im Unterhause interpellirte Miletie⸗ den Rinister⸗Präsidenten und Finanz-Minister, ob es wahr ih daß die Kosten des dalmatinischen Aufstandes zu den gemein samen gerechnet werden, wie dies Wiener Blätter melden. Der Minister⸗Präsident antwortete, noch nicht einmal Verhandlungen gepflogen wurden.

Belgien. Brüssel, 9. März. Der »Moniteur« vet. öffentlicht das Gesetz vom 4. d. M., betreffend das Ein kommm der geistlichen Irn en.

Die Repräsentanten-⸗Kammer nahm gestern iht Sitzungen mit der Berathung des Militär⸗Strafgeseßbuchs wie der auf. Bei der General- Diskussion sprach sich das Haus übt den Entwurf, welcher die Todesstrafe für einzelne Fälle bei behält, zustimmend aus. Dem hierbei geäußerten Wunschh auch die Militär⸗Prozeßordnung einer Revision zu unterwerfen versprach der Justiz⸗Minister, nach Revision der Strafprozeß ordnung näher zu treten. Bei der Spezialdiskussion wut. den die ersten 17 Artikel des Entwurfs angenommen, bei An tikel 18 entspann sich eine längere Debatte über ein Amende ment des Beputirten Thonissen, die Todesstrafe, welche dem Offizier angedroht wird, der AUngesichts des Feindes seinen Posten verläßt, auch auf den Fall auszudehnen, daß zin

aufgiebt. Die Abstimmung wurde vertagt.

Großbritannien und Irland. London, 8. Män Ihre Majestät die Königin wird mit der Königlichen Famili und dem Hof heute in der Hauptstadt erwartet. Voraussich

dehnen. Im Buckingham Palace nungen getroffen.

In der gestrigen Oberhaussitzung forderte Lor Carnarvön die Regierung eindringlich auf, ihren Beschluß h, züglich der Truppenabberufung von Neu⸗Seeland noch einma reiflicher Erwägung zu unterziehen. Lord Granville erklärt daß die Regierung von ihrem Beschlusse, die Truppen aus Nen Seeland heimzuberufen, nicht abweichen werde, und zwar un so weniger, als sie dort, wie die neuesten Berichte beweisen, vol Ueberfluß wären. Zudem habe die Regierung den in de Kolonie befindlichen Sffizieren und Gemeinen Erlaäubniß erthell in den Dienst der Kolonialregierung zu treten, dieser somit di Mittel zur Bildung eines Kernes für ein Heer zu Gebote gestell

Im Unterhause gab Gladstone als Antwort auf ein

Fürstenthums Lübeck angenommen.

Interpellation von Lord John Manners die Zusage, sofoh

Oesterreich- Ungarn. Wien, 9. März. Ihre König

Großherzogin Graf Leopold Podstatzky ⸗Liechtenstein Muthmaflich besuchen Ihre König

Komite am 10. d. Mts. im Ackerbau ⸗Ministerium zusammen.

daß in dieser Angelegenhet

Offizier Angesichts bewaffneter Aufständischer seinen Posten

lich wird der Befuch sich bis zum kommenden Sonnabend an sind die betreffenden Anord

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nach Abschluß der Debatte über die zweite Lesung der irischen Landbill, dem Hause mitzutheilen, welche Maßregeln das Ministerium behufs Unterdrüchung der Frevelthaten in Irland beschlossen habe und beantragte hierauf die zweite Lesung der Landbill, ohne weitere Befürwortung; daß die Debatte vertagt wurde, ist telegraphisch bereits gemeldet.

Henry Unwin Addington, früher als Gesandter an verschiedenen Stellen und darauf als Unter⸗Staatssekretär

thätig, ist gestorben.

Frankreich. Paris, 8. März. Bei dem Kaiser wird, wie das »Journal officiel mittheilt, am 10., 17., 24. und 31. März großer Empfang stattfinden.

Die Minister waren heut wieder zu einem Minister— conseil in den Tuilerien.

Da die Kommission des Senats, welche beauftragt ist, den Senatuskonsult bezüglich der Ernennungen der Maires zu prüfen, großen Widerstand zeigt, täglich Veränderungen in der Verfassung zu machen, so hat der Justizminister die Diskussion über Algerien benutzt, um heute im gesetzgebenden Körper zu erklären, daß das Kabinet, indem es den Bedenken des Senats Rechnung trage, im Einvernehmen mit dem Kaiser die Ge— sammtheit der konstitutionellen Einrichtungen, welche mehr dem legiblativen als dem konstitutionellen Gebiete angehören, prüfen werde, um dem Senate einen Gesetzentwurf, welcher die für nöthig erachteten Veränderungen umfaßt, vorzulegen. Jules Favre erklärte, daß die Erläuterungen des Ministers fast zu⸗— friedenstellend seien.

Der Finanz Minister hat, unter Bezugnahme auf das Gesetz von 1836, welches die Lotterien verbietet, angeordnet, daß alle etwa öffentlich ausliegenden Cirkulaxe über die bevorstehende Emission der türkischen Loose mit Beschlag belegt werden sollen.

Im Gesetzgebenden Körper fand der Schluß der Debatte über die Verwaltung Algeriens statt. Die Kammer beschloß, über die Interpellation einstimmig zur Tagesordnung überzugehen, »in Erwägung, daß die Civilverwaltung, unter welche die Regierung Algerien stellen zu wollen erklärt, den Interessen der Eingeborenen und Europäer gleichmäßig ge— recht zu werden geeignet erscheine.«

Italien. Die »Köln. Ztg.« veröffentlicht den die Unfehl⸗ barkeitserklärung betreffenden Zusatzartikel zu dem Schema über den Papst. Der Artikel lautet in der Uebersetzung: Zusatzkapitel zu dem Dekret über den Primat des römischen Papstes besagend, daß der römische Papst in der Definition von Sachen des Glaubens und der Moral nicht irren könne.

„Die heilige römische Kirche besitzt den höchsten und vollen Primat und Prinzipat über die gesammte katholische Kirche, welchen sie von dem Herrn selbst durch den heiligen r „den Apostelfürsten, dessen Nachfolger der römische

apst ist, mit der Fülle der Macht empfangen zu haben wahr— haftig und demüthig erkennt. Und wie sie vor den Uebrigen gehalten ist die Glaubenswahrheit zu vertheidigen, so müssen auch etwaige Fragen, welche in Bezug auf den Glauben entstehen möchten, durch ihr Urtheil, definirt werden, und weil der Ausspruch unseres Herrn Jesu Christi nicht zu übergehen ist, wo er sagt: »Du bist Petrus u. s. w.« Was hier gesagt ist, wird durch die Folgen bewiesen, in⸗ dem beim apostolischen Stuhl die katholische Religion immer unbe— fleck bewahrt und die Lehre stets hochgehalten worden ist,

Daher lehren wir mit Zustimmung des heiligen Konzils und definiren es als ein Dogma des Glaubens, daß kraft des göttlichen Beistandes der römische Papst, von dem in der Person des heiligen Petrus gleichfalls von unserm Heirn Jesu Christo gesagt ist: »Ich habe für dich gebetet u. s. w.“ nicht irren könne, wenn er als höchster Lehrer aller Christen auftretend mit seiner Autorität definirt, was in Sachen des Glaubens und der Moral von der ganzen Kirche zu halten ei, und daß diese Prärogative der Irrthumslosigkeit oder Unfehlbarkeit s römischen Papstes sich auf denselben Bereich erstrecke, welchen die Unfehlbarkeit der Kirche umfaßt.

Wenn aber Jemand, was Gott abwenden möge, dieser unserer Definition zu widersprechen sich anmaßen sollte, so wisse er, daß er von der Wahrheit des Glaubens abfällt.

Rumänien. Bukarest, 9. März. (W. T. B.) Anläßlich der von der Regierung ausgeschriebenen öffentlichen Termine für die Verpachtung bessarabischer Ländereien an Meistbietende wurde in der Deputirtenkammer ein Antrag eingebracht, des In—⸗ halts, die Israeliten von den Lizitationen auszuschließen. Der Minister ⸗Präsident Golesco erklärte, das in diesem Falle zur Anwendung kommende Gesetz schließe die Israeliten nicht aus. Wäre die Äuslegung des Gesetzes zweifelhaft, so könne der rich⸗ tige Sinn nicht durch die Kamimer allein, sondern nur durch Kammer und Senat auf die Intiative der Regierung hin fest⸗

estellt werden. Nach dieser Erklärung beschloß die Lammer agesordnung. Die in der Minorität bleibenden 15 Deputir— ten verließen hierauf den Saal.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. März. Der Staatsausschuß hat dem Reichstag proponirt, zu bean— tragen, daß wenn im Jahre i871 die Waffenübung der zweiten

Reserveklasse nöthig sein sollte, alsdann die nöthigen Geldmitte dem allgemeinen Wehrfond entlehnt werden möchten.

Dänemark. Kopenhagen, 8. März. In der gestrigen Sitzung des Folkething wurde der Gesetzentwurf, . den Bau kleinerer Panzerschiffe, angenommen. Der Marine— Minister erklärte, daß er das Thing zu einer privaten Zu— sammenkunft einladen würde, in welcher er demselben die Än—. chauungen der Regierung über das Vertheidigungswesen im Allgemeinen und das Torpedosystem mittheilen wollte.

Amerika. Washington, 8. März. Der Senat hat an das Finanzkomite eine Resoliltion . durch .

der Stagtssekretär ermächtigt wi If ̃ a, wn, V gt wird, die Ueberschüsse des Gold

Das »Amtsblatt der norddeutschen Postverwaltung« Nr. 15, enthält Generalverfügungen: vom 4. Man, Er W, oft hei für Sendungen der Militär-Knaben ⸗Erziehungs. Institute zu Annaburg, Reg.-Bez. Merseburg, und zu Klein Struppen bei Pirna betreffend, vom 5. März: Statistik über den Depeschen. Anweisungsverkehr. . Die Nr. 10 der »Annalen der Landwirthschast in den König⸗ lich preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Ueber Palmkuchen. Ein Beitrag zur Kenntniß technischer Analysen. Von Dr. J. König. Verhandlungen der XX. Sitzungsperiode des Königlichen Landes- Oekonomie Kollegiums. (Fortsetzung. Die Verhandlungen des dritten Kongresses norddeutscher Landivirthe. (Fortsetzung.) Ewige Rente oder Amortisation? Von Rodbertus⸗Jagetzow. Nachweisung des im IV. Quartal 1869 in Berlin ein. und ausgeführten Schlacht⸗ viehes. Berichie und Korrespondenzen: Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Königsberg, Danzig, Bromberg, Posen, Oppeln und der Provinz Hannover. Literatur: Die kleinen Feinde der Landwirth— schaft Von Dr. H. Nördlinger. Das bäuerliche Grundrecht vom Standpunkte des Gesetzgebers mit besonderer Rücksicht auf das Herzog thum Oldenburg von E. Baron v. Beaulieu⸗Marconnay. Die Dampfbodenkultur. Von Dr. Emil Perels. Zur Journalliteratur. Notizen: Oeffentliche unentgeltliche Vorträge im landwirthschaftlichen Museum. Wiesenmeliorationen im Reg. Bez. Arnsberg. Tabaks bau im Norddeutschen Bunde im Jahre 1868. Mittheilungen des Akklimatisations vereins. Mittel gegen die neue Krankheit des Wein— stockes. Neue Benutzung der Hopfenstengel. Lehrplan der König— lichen landwirthschaftlichen Akademie Poppelsdorf für das Sommer— semester 1870, desgleichen der landwirthschaftlichen Akademie Göttingen Weende und der stagts- und landwirthschaftlichen Akademie Eldena, scwie des landwirthschaftlichen Instituts an der Universität zu Berlin. Rinderpest in Ungarn und Siebenbürgen. Personalien. Marktberichte. Butterpreise. Viehpreise. Stärkepreise.

Statistische Nachrichten. Die Zolleinnahmen des Zollvereins im Jahre 1869.

Von dem Central-Bureau des deutschen Zollvereins ist kürzlich die provisorische Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Ein und Ausgangs ⸗Abgaben für das Jahr 1869 aufgestellt und den Vereins-Regierungen vorgelegt worden. Nach derselben hat die Einnahme, unter Zurechnung der Register⸗Defekte und der für Rech⸗ nung einzelner Vereinsstaaten freigeschriebenen Gefälle, sowie nach Abzug Vergütungen ꝛc. betragen: an Eingangs⸗Abgaben 26,517,905 Thlr., an Ausgangszoll 211958 Thlr., und an sonstigen Erträgen 5553 Thlr., überhaupt also 26,575 416 Thlr. Im Jahre 1868 stellte sich die Gesammt-Einnghme auf 273193525 Thlr., so daß sich also für 1869 eine Minder⸗Einnahme von 744,199 Thlr. oder 2,7 pCt. er⸗ giebt, obwohl das Konsumtionsgebiet ein etwas größeres, als im Vor— jahre gewesen ist.

Es würde nicht zutreffend sein, wenn man aus dieser Abnahme der Einnahmen auch eine Abnahme des Verkehrs herleiten wollte. Letzterer hat sich unzweifelhaft gehoben. Mit der guten Ernte der beiden letzten Jahre und den in Folge davon zurückge⸗ gangenen Preisen, der. nothwendigsten Lebensbedürfnisse, hat auch die Konsumtionsfähigkeit der Bevölkerung im Allgemeinen bedeutend zugenommen und zeigt sich dies namentlich in der stärkeren Einfuhr von Kolonialwaaren. Die Eisen- und Kohlenindustrie, die Eisengießereien, Maschinen Kessel⸗ und andere Metallwagren ⸗Fabriken, der Mühlenbetrieb, die Seiden und Bijouteriewaaren-Industrie, die Tuch und Wollenmanufaktur und eine große Zahl anderer Gewerks— zweige, welche ansehnliche Arbeitermengen beschäftigten, sind vollauf und vielfach auch für das Ausland beschäftigt gewesen. In den Kohlendistrikten ist die Nachfrage nach Kohlen in den letzten Monaten des vorigen Jahres so stark gewesen, daß die Aufträge nicht haben realisirt werden können und auch die Hochöfen sind bei ununter— brochen er angestrengter Thätigkeit kaum im Stande gewesen, den an sie gestellten Anforderungen zu genügen. In drückender Lage befand sich nur die Baumwollenindustrie, die namentlich unter der Kalami⸗ tät schlechter Preise, unzulänglichen Absatzes und mehr oder minder großer Theuerung des Rohstoffes zu leiden hatte.

Wenn gleichwohl für das Jahr 1869 der oben nachgewiesene Zoll ausfall von 744,105 Thlr. zu konstatiren gewesen, so ist zunächst zu berücksichtigen, daß hauptsächlich zwei Artikel, Rohtabak und Rohzucker, durch ihre verminderte Einfuhr denselben veranlaßt haben und sind die Ursachen für letztere bereits bei Darstellung der Einnahmeresultate für das J1. Quartal 1869 (ef. Nr. 162 d. Bl. für 1869) näher erörtert worden. Unter Bezugnahme hierauf mag nur angeführt werden, daß nach vorläufigen Feststellungen die Zollausfälle für Rohtabak auf ca. 650, 000 Thlr. für Rohzucker auf ca. 700 000 Thlr. angenommen

werden dürfen. Rechnet man hierzu noch die in allerdings geringerem

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