1870 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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odann sollen sie theoretisch und praktisch mit einer guten und 46 . ae rer n methode bekannt gemacht wer den, in welcher ichteren Beziehung sie in dem mit dem Gouvernanten⸗ Institut verbundenen Töchter ⸗Pensionat lehrend und erziehend beschäf⸗

ö. i onderg Gewicht wird auf die Ausbildung in der fran⸗

mn und englischen Sprache fo wie in der Musit gelegt. m scher , Geschichte, in Literatur und in. e n . zur allgemeinen Bildung gebörigen Gegenständen findet seine volle Ver⸗ tretung unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung, weshalb jede Verflachung zu, vermeiden und die nothwendige Vertiefung des Geimüthslebens zu erzielen gesucht wird. .

Zöglingen, welche den an sie zu stellenden Anforderungen nicht dauernd enisprechen, wird am Schluß des Jahres kursus der unteren und der mittleren Klasse die Wahl. gelassen, in derselben Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben oder die Anstalt zu verlassen, und ebenso kann den Zoöͤglingen, welche am Schluß des Kursus der o bersten Klasse von dem Lehrerkollegium zur Ablegung der Abgangsprüfung nicht für befähigt . . der Aufenthalt in der Anstalt

auf ein Jahr gestattet werden. . nag gh ,. der Anstalt bietet zur Betheiligung an häuslichen Arbeiten, soweit diese . 9 e. der körperlichen Pflege und Er iehung angehen, geordnete Gelegenheit. . Ke ln rn ele hien eine in monatlichen Raten voraus zu ent ˖ richtende Pension von 1605 Thlrn. jährlich, wofür sie den gesammten Unterricht, volle Beköstigung. Bett und Bettwäsche, Heizung und Be⸗ seuchtung, sowie ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehendes Unwohlfein frei haben. Für die Anstalten ist ein besonderer Arzt an⸗

nommen. ; : ö Die Meldungen zur diesjährigen Aufnahme sind spätestens bis

zum 1. Juni d. J. unmittelbar an mich einzureichen. Denselben ist

izufügen: ü ; ö ö ir Geburkts. und Taufschein, wobei bemerkt, wird, daß die Aufzünehmenden das 17. Lebensjahr erreicht, haben müssen.

Y Ein Zeugniß der Ortspoli eibehörde über die sittliche Führung; ein cben solches von dem Ortsͤgeistlichen und Seelsorger über das Leben der Aspirantin in der Kirche und christlichen Gemeinschaft. In dem⸗ elben sst zugleich ein Urtheil über die Kenntnisse der Aspirantin in bi christlichen Religionswahrheiten und in der biblischen Geschichte nach Maßgabe des Regulgtivs vom 2. Oftober 1854 auszusprechen, 3) Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis⸗Physikus über

normalen Gesundheitszustand, namentlich! daß die Bewerberin nicht an Gebrechen leidet, welche sie an der Ausübung des Erziehung · und Lehrberufs hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Ent⸗ wickelung genügend vorgeschritten ist, um einen e n n, Aufent⸗ halt in i Institut ohne Gefährdung für ihre Gesundheit über⸗ nehmen zu können.

16 ine Erklärung der Eltern oder Vormünder oder sonst glaub⸗ er i ir rte, Na weis, daß das Pensionsgeld von 1065 Thalern jährlich ut

ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schließen ist.

6) Die aus den zuletzt besuchten Schulen und Bildungs ⸗Anstalten erhaltenen Zeugnisse. . 36 t

7 Vußerdein hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu wäh⸗ lenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Unterrichts ˖ Ansftalt, oder bei einem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unter⸗ werfen und ein Zeugniß desffelben über ihre Kenntnisse in der deut- chen, englischen und franzssischen Sprache und Literatur, sowie in

en Realgegenständen beizubringen. Diesem Zeugniß sind die schrift⸗

lich angefertigten und censirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hin⸗ sichtlich der erlangten ,, . Ausbildung genügt, wenn nicht bas Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigen? Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den geiwöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgeseßzt.

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten christ- lichen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vorzubereiten, werden dazu in der Wi ng Anstalt zu Droyßig eine Gelegenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert.

In dem mit dem Gouvernanten-Institut verbundenen Pen . at für evangelische Töchter höherer Stände können e enfalls nech 2 vom 16. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Die selben slnd bei dem Königlichen Seininar Direktor Kritzinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können. .

Das Programm lautet:

In Verbindung mit dem zu Droyßig von des verewigten Herrn Fürsten von Schönburg Waldenburg Durchlaucht gestifteten evange⸗ kischen gehrerinnen Seminar und der Bildungs ⸗Anstalt für Gguper- nanten besteht eine Erziehungs ˖ Anstalt für evangelische Töch⸗ ter höherer Stände. .

Die vereinigten Schul, und Erziehungs-Anstalten stehen unter der unmittelbaren Leitung und Aussicht des Königlich preußischen 6 der geistlichen, Unterrichts und Medizinal - Angelegenheiten n Berlin. .

; 24 Erzichungs / Anstalt für Töchter ist auf höchstens 50 Stellen ere 1

Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom zehnten bis sechszehnten Lebensjahr. .

Die Aufnahme findet in der Negel zu Ostern und Anfang Sep= tember eines jeden Jahres statt. Ausnahmen sind in dagu gerigneten Fällen zulässtz. Mer Abgang eines Zöglings ist ein Viertelsahr vor her der Seminar Direktion anzuzeigen.

Bei der Linmesldung ist cin qrztliches Zeugniß über den Gesund. heitszustand des Kindes beizubringen, in welchem namentlich bescheinigt

7 ö ü kicbereh denn dt id rue eue ver Drsner igt Bildungsgang der Aspirantin zu . und auf die Entwickelung

so daß nach allen

wird daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, so wie die natürlichen n r g , n. hat oder mit Schutzblattern geimpft ist.

Das Penstonsgeld beträgt, ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen eingeschlossen, jührlich 205 Thaler preußisch Courant die in vierteljährlichen Raten praenumerando zu zahlen find. Zeil. weise Abwesenheit aus der Anstalt entbindet nicht von der Zahlung ber Penslon. Besonders berechnet wird nur die Besorgung der Leib. wäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.

Die Kinder wohnen, in Familiengruppen vertheilt, unter steter Aufsicht des Lehrerpersonals und der Gouvernanten in dem zweck. 7 eingerichteten, frei gelegenen Anstaltsgebäude. .

Der Flac Droyßig, Residenz des Prinzen von Schönburg Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise Weißenfels, Negierungẽ. Bezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bei Zeitz. Der Ort ist von den Eisenbahn⸗Stationen Naumburg, Weißenfels und Zeitz leict u erreichen, e .

j Die Hügelkette, welche hier beginnt und sich weiterhin zum Thü— ringer Waͤld erhebt, ist mit fruchtbaren Feldern und reichem Laub. wald bedeckt und von dem nahen lieblichen Elsterthale durchschnitten. Die Luft ist rein ö. stärkend, die Gesundheitsverhältnisse des Orts ind überhaupt günstig; . . s Der n . der AUnstalt, der Fürstliche Schloßpark, sowie die unmsttelbar an die Anstalt sich anschließenden Waldparticen, eint undenlange Linden-Allee, ein für das Institut eingerichtete Ilußbad n ngen, verbunden mit der ländlichen Stille, bieten der körperlichen öntwickelung jede wünschenswerthe Unterstützung. Aerztliche Hülfe wird von dem im Orte wohnenden Anstalts, Arzt geleistett.

Die Bespeisung in der Anstalt ist überall einfach und reichlich.

Das . wie die übrigen Erziebungs⸗ und Schul ⸗Anstalten in Droyhßig, verfolgen, dem Willen ihres verewigten Stifters enk⸗ sprechend eine entschieden evangelisch⸗christliche Richtung.

Bie in demselben durch Erzichung und Unterricht angestrebte Zi. dung foll die eigenthümlichen Bedürfnisse des weiblichen Gemůths. und Geisteslebens mit aller Umsicht , . und, darum und zugleich in die reiche Sphäre des weiblichen erufs für das Neich Gottes einführen. Nicht der, Schein der l, ei noch die glin ende, inhaltlose Form,; nicht ein abstraktes oder weichliches, den ha gen Ordnungen Gottes entfremdetes Leben soll angestrebt werden; ondern eine bei! aller Berücksichtigung der Schranken der weiblichen hure gründliche Bildung, und ein Leben, welches in einer aus innerer Wahrheit hervorblühenden edlen Form . und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche mit klarer Er enntnih al lamäärmer?“ dankbarer Siebe sich anschließt und in dern Arbeit und Förderung mit freudiger Hingabe eingeht. y wird diese Bildung, wie hoch sie auch das Gute in dem Fremden achtet und sich aneignet, in ihrem innersten Wesen eine deutsche bli. ben und die n n , ,, . n. Frauencharakters in seint Tiefe, Einfachheit und Thatkraft bewahren.

fw Erziehung, auf dem Wort Gottes sicher ruhend, soll dab ganze Leben des Kindes in den Kreis der Heiligung ziehen, ihm eint

r n ,, c: . SI , frendiae rommen eistes werden. n und from

Dieses Bestreben findet seine Unterlage und Pflege in den ge meinsamen Morgen und Abend Andachten in der Unterweisung m Worte Gottes, in der Beaufsichtigung und Leitung, die in demselben Sinn von den Lehrerinnen und Goubernanten geübt wird, endlich in den Gottesdiensten, an denen die Anstalten Theil nehmen.

Dazu tritt die reiche und fruchthare Uebung gegenseitiger Hul . . . das gemeinsame Leben der Zöglinge fordert und mi ringt.

Der Unterricht wird so ertheilt, daß er zugleich die Zucht deß Geistes an dem ganzen Menschen üben kann. In äußerlicher Bezic⸗ hung wird bemerkt, daß für fähige Zöglinge von der Selecta des Pen. sionats aus der Eintritt in das Goubernanten-Institut ohne besondert Prüfung gestattet wird.

Die kleine Zahl der Zöglinge wie die Fülle der erziehenden Kräfte, gestatten es, etwaigen Verirrungen und Einseitigkeiten vorzubeugen, wie sie wohl sonst bei einer Anstalts - Erzichunz hervortreten. Es soll hier die einzelne , in ihrer eigen thümlichen Entwickelung volle Aufmerksamkeit und Berücksichtigung finden, wie das elterliche Haus sie übt; zugleich aber auch das Be⸗ wußtsein der Gemeinschaft . und gestärkt werden.

Die äußere Gestaltung des Lebens soll wahr und einfach sein und 63 2 , mn gleichen, die von der edlen deutschen Familie dat · ge wird.

Die Kleidung ist möglichst einfach zu halten. Die Turnübun . machen auch einen Turnanzug nöthig, der indeß am Hwti. eicht beschafft werden kann, Sämmtliche Wäsche ꝛc muß gezeich net sein! An Servietlen ist 7 Dußend, an Handtüchern cben so viel mitzubringen.

Was den Unterricht betrifft, so soll sich derselbe von den Elemen tarstufen bis zu dem Ziel einer wohlein gerichteten höheren Töchtet schule erstrecken. Daß in Auswahl und Behandlung des Unterricht soffes wissenschaftliches Scheinwesen eben so ausgeschlossen ist, Uvie der christlichen Anterweisun überall eine maßgebende Stellung eingeraumt wird, erhellt us dem früher Gesagten.

Die herzliche, klare Aneignung des Heils in Cbristo Jesu wie j dem Kind in der heiligen Taufe versiegelt ist, bleibt der oberstt Zit des Religions- Unterrichts J

bas kirchliche Bekenntniß wird durch den Unterricht nach den Luthẽrischtn Katechiemäns eingefüchrt, der Konfirmanden lin ierricht um die Einsegnung kann seltens des Orts. Geistlichen erfolgen.

Die Beziehungen zur äußeren und inneren Mission fehlen nicht

iten hin ein lebendig chrisi lich, kirchliches Bewusn sein und Gemeindeleben angebahnt wird. ö Der Unterricht, besonders in der vaterländischen Geschichte un

m Vaterland und seinen Gütern, mit seiner Vergangenheit und aenwart einführen. Veorzugsweise sollen die Schätze der Literatur in dem Licht des Epangeliums bettachtet und nach dem Bedürfni Er weiblichen Eigenthümlichteit ausgewählt und behandelt? den Töch. ern ein reicher Quell ven Erquickung, Läuterung und Kräftigung für

. soll in die lebendige Gemeinschaft mit Fürst und Volk, mit

3 Gemüth und Geschmack werden. In ähnlicher Weise soll dem weiblichen Wesen der Unterricht im a9 ĩ und Klavierspiel dienen. Derselbe bildet einen integrirenden e

n 3 8 Gesammt Unterrichts.

In der englischen und französischen Sprache und Literatur soll fehlerfreier schriftlicher Ausdruck und Verständniß der prosaischen, so⸗ wie der leichteren poetischen Stücke unter allen Umständen erreicht werden. Dazu kommt die Conversation in beiden Sprachen. Der Unterricht wird durch National-Lehrerinnen mit besorgt.

Alle übrigen Unterrichtsfächer finden ihre angemessene Vertretung.

An dem . arbeiten vier Lehrer und sechs Lehrerinnen; die häuslichen Arbeiten der Pensiongire werden von den älteren Zög⸗ lingen des Gouvernanten⸗Instituts überwacht und geleitet.

Die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Erzie⸗ hungs · Anstalt zu Droyßig sind portofrei an die Seminar ˖ Direktion zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz über die . mit den Angehörigen unterhalten werden.

erlin, den 12. März 1870. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert.

Die Herren Kandidaten der Pharmacie und Zahnheilkunde werden erfucht, sich Behufs Annahme der in dem hevorstehenden Sommer ⸗Semester zu hörenden Vorlesungen bei dem Unter⸗ zeichneten, Dorotheenstraße Nr. 61, zu melden.

Berlin, den 16. März 1870.

Der Direktor des pharmaceutischen Studiums Königlichen Universität. Br. Housselle.

Finanz⸗Ministerium.

Der bisherige Civil Supernumerarius Girard ist als Geheimer expedirender Sekretär und Kalkulator angestellt worden.

an der hiesigen

Bei der heute beendigten Ziehung der 3. Klasse 141ster Königlicher Klassen Lotterie fiel J Gewinn von 5900 Thlr. auf Rr. 62, 931. 1 Gewinn von 2009 Thlr. auf Nr. 16,878. 3 Ge— winne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 34,348, 52,59 und 69,5767. 3 Gewinne zu 660 Thlr. auf Nr. 20,910 und 71,5314. 3 Ge— winne zu 360 Thlr. auf Nr. 9975. S8„667 und 8,981 und 5 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 50,490. 5873. G63, 900. sa119. 75,7366 und 84829. Berlin, den 17. März 1870.

Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

Wochen Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. März 1870. I Geprägtes Geld und Barren Y Kassenanweisungen, Privatbanknoten 2 hhh / 000 ) Wechselbestände . ... ...... ...... ... .... ,, 75/926, 000 g Lombardbestände ..... . und Aktiva ... ...... H 6 J 13,838,000 36 im Umlauf . .. ...... ..... ... Thlr. 132, 051/000 s Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des 7033, 000 Berlin, den 15. März 1870. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Dixektorium. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen. Preußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät der König empfingen heute den Polizei-Präsidenten und nahmen entgegen. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm der Sitzung des Reichstags des Rorddeutschen Bundes bei, machte dem Fürsten Wilhelm Radziwill einen Besuch und

Preußische Bank. Aktiva. Thlr. 82,558,000 und Darlehnskassenscheine 16,578, 000 h Staatspapiere, verschiedene Forderungen Depositenkapitalien .. ...... ...... 22,059, 000 Giroverkehrs von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Nicht amtlich es. die Vorträge des Kriegsministeriums und des Militär-Kabinets gestern militärische Bteldungen entgegen, wohnte längere Zeit empfing den Vice⸗Admiral Jachmann.

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Der Reichstag des Norddeutschen Bundes fuhr in seiner gestrigen Sitzung in der Berathung über den Entwurf eines Strafgesetzbuchs (Theil II. Abschnitt J. Vom Hochverrath und Landesverrath) fort.

Außer den Abgeordneten Miqusl, Lasker, Graf Kleist, Wagener (Neu⸗Stettin) und Dr. Friedenthal betheiligten sich auch der Staats und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Bundes ⸗Kommissar Präsident Pr. Friedberg an der Debatte.

Die Diskussion über den §. 79 wurde hierauf geschlossen. Bei der Abstimmung wurde auf den Antrag des Abg. Dr. Meyer (Thorn) hinter den Worten; »lebenslängliches Zuchthaus hin= zugefügt: »oder lebenslängliche Festungshaft«; und im letzten Absat an Stelle der Worte: neben welcher ꝛc. gesetzt: ⸗Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, so wie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden.“ Außerdem stimmte das Haus dem bereits mitgetheilten, von den Abgg. Bürgers und Graf Schwe— rin gestellten Antrage zu und nahm im Uebrigen den §. 79 ,, an. Die Sitzung wurde hierauf vertagt. Schluß

Die heutige (22.) Plenar - Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom n en len Dr. Simson um 11 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Staats und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats: Minister und Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts Delbrück, der Staats-⸗Minister der Finanzen und der auswärti⸗ gen Angelegenheiten Freiherr von Friesen, der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Geheime Justiz: Rath Klemm, der Staats -Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watz⸗ dorff, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Minister⸗ resident Dr. Krüger, und die Bundes Kommissare Präsident Dr. Friedberg und Geheimer Ober⸗Regierungs Rath Eck.

. Der Reichstag genehmigte zunächst ohne jede Debatte auch in dritter Berathung den Auslieferungsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien vom 9. Februar 1870.

Es folgte die zweite Berathung über den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund. Zweiter Theil. Erster bis fünfter Abschnitt; (6. 80 —8§. 10.) An der Dis⸗ kussion betheiligten sich die Abgg. von Puttkamer (Fraustadt), von Steinmetz, von Kardorf, Bürger, Lasker, Dr. Friedenthal, von Luck, Hr. Meyer (Thorn), Frhr. von Hoverbeck.

Die §8§. 80 bis 84, den Hochverrath betreffend, wurben mit der Abänderung angenommen, daß als Strafe Zuchthaus oder Festungshaft alterniren sollen.

Der Staats- und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Bundes⸗Kommissar Präsident Dr. Friedberg griffen zu wieder⸗ holten Malen in die Debatte ein.

Ueber die 8§. S5 und folgende, welche den Landesverrath betreffen, fand gleichfalls eine längere Debatte statt, in welcher das Wort ergriffen die Abgeordneten Dr. Meyer (Thorn), Graf Schwerin, Frhr. von Hoverbeck, von Hennig, Lasker, von Luck, Grumbrecht, von Kardorf, Krüger (Hadersleben), Dr. Schleiden, Ziegeler, Kantak, Becker (Oldenburg). Der Abg. Krüger (Haders— leben) beantragte, die Bestimmungen über Landesverrath für Nord⸗Schleswig als unanwendbar zu erklären. Der Antrag wurde abgelehnt.

Ebenso wurden die Anträge des Abg. Dr. Meyer (Thorn), alternativ Festungshaft eintreten zu lassen, bei ugmentlicher Abstimmung abgelehnt. (Schluß des Blattes.)

Laut Telegramm vom 16. d. Mts. ist S. M. Yacht »Grille« von Lissabon nach Ferrol in See gegangen.

Lauenburg. Ratzeburg, 16. März. Die heut aus— gegebene Nr. 17 des »Offiziellen Wochenhlatts für das Herzog⸗ thum Lauenburg« publizirt das Geschäftsregulativ für das Kreisgericht und die Amtsgexichte im Herzogthum Lauenburg.

Braunschweig, 16. März. In der gestrigen Sitzung der Verhandlungen der Landesversammlung machte der Präsident, nach geschäftlichen Mittheilungen, den Eingang mehrerer Ministerialschreiben bekannt, als: Uebersendung eines Gesetzentwurfs, die Abänderung verschiedener Bestimmungen des Forststrafgesetzes vom 26. Juli 1837 betreffend, Antwort des Herzogl. Stäats⸗Ministeriums auf das Schreiben der Landesversammlung, den Antrag auf Vorlegung eines die Ab— nahme der Eide regelnden Gesetzentwurfs betreffend, Proposi— tion der Landesregierung wegen Bewilligung von 160,909 Thaler zur Erweiterung des Herzogl. Krankenhauses; desgl. wegen Bewilligung einer Subvention von 250000 Thlr. an die Gebr. J. L. Eltzbacher u. Co. zu Cöln, bei Gründung einer Aktien⸗ gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Halberstadt nach Blankenburg; Schreiben des Herzoglichen Staats- Ministeriums wegen des Verkaufs der Herzoglichen Eisenbahnen, neben Uebersendung des mit den Vertretern der

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