1870 / 66 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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birgt oder ihnen Beistand leistet, oder 6 einen Aufstand unter den norddeutschen oder verbündeten Truppen erregt.“ Auch dieser Paragraph wurde nach dem Antrage des Abg. Dr. Meyer dahin abgeändert, daß außer der Zuchthausstrafe auch auf Festungshaft erkannt und in einigen Fällen auch mildernde Umstände angenommen werden dürfen. Auf Antrag des Abg. von Salzwedell wurden in Nr. 2 auch Brücken und Eisen bahnen« eingeschlossen. Die Sitzung wurde hierauf vertagt. Schluß 4 Uhr. q

Die heutige (23. Plenar Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an- wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck Schönhausen, der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt, der Staats- Minister und Präͤsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Königliche Geheime Regierungs Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗ Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevoll— mächtigte Minister, Staats-Minister von Bülow, der außer ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Hofmann, der Staats Rath Bucholtz, der Minister⸗ refident Geheimẽ8rath von Liebe, und der Bundes- Kommissar

Präsident Dr. Friedberg. . Den alleinigen Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete die Fortsetzung der zweiten Berathung über den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund. §. 89 wurde ohne Debatte angenommen. Der Großherzoglich hessische Bevollmächtigte, Geh. Lega— tions Rath Hofmann, gab hierauf folgende Erklärung ab:

Meine Herren! Ich habe mir das Wort erbeten, um in Bezug auf einige Aeußerungen, die in der gestrigen Debatte gefallen sind, eine, wie mir es scheint, nothwendige Berichtigung eintreten zu lassen. Der Herr Abgeordnete Blum hat zu einer Zeit, wo ich in diesem Hohen Hause nicht mehr anwesend war und also nicht sofort erwidern konnte, die Verhältnisse der hessischen Division zur Sprache gebracht, und zwar zu dem Zwecke, um darzustellen, wie ein hessischer Soldat in die Lage kommen könnte, Landesverrath gegen den Bund zu üben durch Leistung der Treue gegen seinen Landesherrn. Meine Herren, es liegt mir sehr viel daran, in diesem Hohen Hause keine irrige Meinung über dieses Verhältniß, wie es in Hessen besteht, aufkommen zu lassen; und da ich nach Einsicht des stenographischen Berichts fürchten muß, daß die. Worte des Herrn Abgeordneten Blum, trotzdem daß sie eine Erwiderung von Seiten des Herrn Abgeordneten Buff bereits gefunden haben, dennoch einigen Eindruck gemacht haben könnten, so bitte ich um Ihre Aufmerksam— keit, wenn ich Ihnen nachweise, daß die ganze Deduktion des Herrn Abgeordneten Blum von Anfang bis zu Ende auf irrigen Voraus— setzungen beruht. .

Der Herr Abg. Blum hat vor allen Dingen vorausgesetzt, daß die hessischen Soldaten zwei verschiedene Fahneneide zu leisten hätten: einen Fahneneid der Treue gegen den Landesherrn und einen Fahnen

eid des Gehorsams gegen den Bundesfeldherrn. Das ist nicht richtig, meine Herren, der hessische Soldat leistet einen Fahneneid, dessen Formel in der Militärkonvention zwischen Hessen und Preußen be— stimmt ist. In diesem Fahneneid steht allerdings die Treue gegen den Landesherrn neben dem Gehorsam gegen den Bundesfeldherrn. Ganz dasselbe Verhältniß findet aber statt bei allen übrigen Kontingenten des Norddeutschen Bundesheeres. Im Königreich Sachsen und das hätte der Herr Abgeordnete Blum wissen können schwören die Soldaten einen Fahneneld, in dem die Treue gegen den Landesherrn verbunden erscheint mit dem Gehorsam gegen den Bundesfeldherrn; die thüringischen Sol—⸗ daten schwören denselben Fahneneid; es besteht ferner ein eigener Fahnen eid für diejenigen Angehörigen des Bundesheeres, welche nicht in ihrem heimatlichen Kontingente dienen, und auch da ist die Treue gegen den Landesherrn verbunden mit dem Gehorsam gegen den Bundes-Feld⸗ herrn. In der That, meine Herren, sind dies Begriffe, die getrennt gar nicht gedacht werden können; und wenn der Herr Abgeordnete Blum die Möglichkeit unterstellt hat, daß der hessische Soldat in einen Konflikt zwischen diesen beiden Pflichten gerathen könnte, so war diese Unterstellung eben nur möglich durch einen Zweifel an der Bundes treue und an der Vertragstreue der hessischen Regierung.

Der Herr Abgeordnete Blum hat übrigens bei diesem ganzen Verhältniß nicht bedacht, daß das Schutz und Trutzbündnif, welches zwischen Hessen und dem Norddeutschen Bunde besteht, lediglich die Bedeutung einer Territorialgarantie für das Großherzogthum Hessen hat; er hat dieses Schutz. und Trutzbündniß in Verbin— dung gebracht mit der Pflicht des Gehorsams gegen den Bundesfeld« herrn, indem er, wenn ich seine Rede richtig auffasse, so deduzirte: Da der Fall des Bündnisses möglicherweise streitig gemacht werden könnte wenn nämlich die hessische Negierung zu der Ansicht käme, die von anderer Seite in den süddeutschen Staaten vertheidigt wird, daß jeder süddeutsche Staat den Casus foederis zu prüsen habe so könne unter Umständen Seine Königliche Hoheit der Groß— herzog von Hessen in der Lage sein, den Truppen zu be— fehlen, daß sie dem Bundesfeldherrn nicht Gehorsam leisten; er hat also mit anderen Worten den Gehorsam gegen den Bundes- feldherrn mit der Auslegung des Schutz und Trutzbündnisses in Ver— bindung gebracht. Meine Herren, das zeugt von einer vollständigen Verkennung der Verhältnisse. Die hessischen Truppen stezen im Frieden und im Kriege unter dem Oberbefehle Sr. Majestät des Königs von Preußen als Bundesfeldherrn ohne alle Rücksicht auf ein Schutz und Trutzbündniß; sie stehen unter dem Oberbefehle des Bundesfeldherrn

im Frieden und im Kriege vermöge der Bundesverfassung und vn, möge der Militär-Konvention, die zwischen Preußen und Hessen ch. geschlossen ist. Die ganze Frage des casus foëderis kommt also hin gar nicht in Betracht. Wenn der Herr Abg. Blum gleichwchl von der Möglichkeit einer Kollision der Pflichten gesprochn hat, so liegt eben darin ein Zweifel an der Bundes und Vertrayz. treue der hessischen Regierung, es liegt darin eine Verdächtigung in hessischen Regierung, die ich mit aller Entschiedenhcit als durchau unbegründet zurückweisen muß. Das einzige thatsächliche Moment das der Herr Abgeordnete Blum vorgehracht hat, um diesen seinen Zweifel einigermaßen zu illustriren, ist die Bezugnahme auf Artikel Fie in einem Blatt erschienen sein sollen, das er als ein offiziell Blatt, als ein »Amtsblatt« der hessischen Regierung bezeichnet ha Von Seiten eines der hessischen Herren Abgeordneten ist bereits h. merkt worden, daß darunter nur die -Darmstädter Zeitung« gemeint sein könne, die übrigens kein »Amtsblatt« der hessischen Regierum ist. Die »Darmstädter Zeitung« wird allerdings von der hessischm Wen ng zu halbamtlichen Mittheilungen benußt, namentlich wenn es sich darum handelt, irrige Angaben in Zeitungen u. dgl. zu wider, legen, und insofern würde es allerdings von der Redaktion der Darm. städter Zeitung, die übrigens allein dafür verantwortlich wäre, eine Taktlosigkeit gewesen sein, wenn sie in dem Sinne, wie der Han Abg. Blum unterstellt, über die Verhandlungen des bayerischen Land— tags referirt hätte. Das ist aber ganz entschieden nicht der Fal. Meine Herren! Ich habe mir die Mühe gegeben, die Referate di Darmstaͤdter Zeitung über die Verhandlungen im bayerischen CLand— tage nachzulesen, und es hat sich mir zu meinem Erstaunen dem ich habe geglaubt, es müßte doch irgend etwas an der Untzr— stellung des Herrn Abg. Blum wahr sein folgender Thatbestand ergeben. Die Darmstädter Zeitung hat über die Adreß ⸗Verhand⸗ lungen im bayerischen Landtag denn auf diese bezog sth doch wohl die Aeußerung des Herrn Abgeordneten Blum gan kurze Referate gebracht, die, wie mir scheint, eigentlich nur der in von Telegrammen sind. Ich werde die Herren nicht lange damit aus halten, ich möchte mir nur erlauben, des Beispiels halber eine diesth Mittheilungen vorzulesen. Es heißt in einer mir vorliegenden Num— mer der »Darmstädter Zeitung« unter München, den 29. Januar: »Die in der heutigen Abgeordnetenkammer vorgenommene Adreßdebatte war sehr lebhaft. Nachdem Fürst Hohenlohe seine Politik vertheidigt und die Begründung des beabsichtigten Mij. trauensvotums gefordert hatte, sprachen Sepp, Schleich, Kurz und Lukas entschieden gegen, Völk und Warm für das Ministerium. Hörmann vertheidigt die Eintheilung der Wahlkreise und das Aut. schreiben der Wahlen.“ 1 Meine Herren! In diesem Styl sind die Berichte über die Adreß debatte der baycrischen Kammer gehalten mit einer Ausnahme: die Reden des Fürsten Hohenlohe sind ausführlich, in einem die Rede zum großen Theil woöͤrtlich wiedergebenden Auszug in der »Darmstädter Zeitung, enthalten. Von den Reden seinet Gegner, der sogenannten patriotischen Partei in Bayern, ist nicht eine einzige mit größerer Ausführlichkeit gegeben, als die vorhin vorgelesent Notiz zeigt. Es ist keine Sylbe in den erwähnten Berichten der Darmstädter Zeitung, soweit ich seit gestern habe nachforschen können, die die Unterstellung des Herrn Abg. Blum irgendwie rechtfertigte, daß das Blatt mit der Auffassung sympathisire, wonach die stͤd— deutschen Staaten in der Lage sein würden, die Frage des CasUs foederis in jedem einzelnen Falle zu prüfen und ah eventuell von den Allianzverträgen loszusagen. Uebrigens, meine Herren, ist dak eine Sache, die zwischen der Darmstädter Zeitung, wenn sie es fut nöthig hält, und dem Herrn Abg. Blum ausgetragen werden mag die hessische Regierung ist dabei, weil sie keine Verantwortlichkeit füͤr die Redaktion der Darmstädter Zeitung trägt, nicht weiter betheiligt. Ich habe das Bisherige nur angeführt, um 96 Herren den Beweis zu liefern, wie ganz hinfällig und nichtig die thatsächlichen Voraussetzungen sind, auf die der Herr Abgeordnete Blum einen so schweren Verdacht gegen die hessische Regierung gegründet hat, wie er ihn gestern aussprach. Meine Herren! Wenn der Herr Abgeordnete Blum das Großherzogthum Hessen als ein Land darstellen wollte wo der Soldat durch die Treue gegen den Landesherrn in die Lage kommen könne, Landesverrath gegen den Bund zu üben, so hätte er, wie ich glaube, die Pflicht gehabt, wenigstens die Nach richten zu prüfen, die ihm, ich weiß nicht aus welcher Quelle, zugt, floffen sind; er durfte nicht ohne eine solche Prufung auf durchaus haltlose Noraussetzungen hin eine so schwere Verdächtigung gegen dit Großherzoglich hessische Regierung erheben. Der Herr Abgeordnete Blum hat in anderem Sinne gehandelt. Ich überlasse dem hohen Hause die Beurtheilung seines Verfahrens.

Abg. Dr. Blum (Sachsen) vertheidigte seine gestrigen Aud⸗

führungen. ii

8. 55 lautet: Wer vorsätzlich 1) Staatsgeheimnisse oder Festungspläne, oder solche Urkunden, Aktenstücke oder Nach richten, von denen er weiß, daß ihre Geheimhaltung einer am, dern Regierung gegenüber für das Wohl des Norddeutschen Bundes oder eines Bundesstaates erforderlich ist, dieser Regie rung mittheilt oder öffentlich bekannt macht; 2) zur Hefiht. dung der Rechte des Norddeutschen Bundes oder eines Bunde staats im Verhältniß zu einer andern Regierung die über solche Rechte sprechenden Urkunden oder Beweismittel vernichtet 3 fälscht oder unterdrückt, oder 3 ein ihm von Seiten des Nor deutschen Bundes oder von einem Bundesstaate aufgetra en Staatsgeschäft mit einer andern Regierung zum Nachthen dessen führt, der ihm den Auftrag ertheilt hat, wird mit Zuch haus nicht unter zwei Jahren bestraft.

dements des Abg. Dr. Meyer (Thorn) angenommen.

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Hierzu lagen folgende Anträge vor: i e ö er (Thorn): d

n anden t schs Monaten ein. so tritt Jestungshaft nicht unter i 6 ,,, ;

er Reichstag. wolle beschließen: nach g. 90 einen b aragraphen einzuschieben, in welchem 6 werde, m. . ochverrath und Landesverrath bezüglichen Bestimmungen des Ab! schnittez für Nordfchleswig fuspendir bleiben söllen, bihh die Vevölt'? a, , d m f, sich 9. freier , ., darüber entschieden

aben werde, nter den Scepter e et 1

. Dänemark zurückkehren , , einer Majestät des Königs

Derselbe Abgeordnete beantragte auch, daß in Nr.? hinter: ‚Beweismittel« hinzugefügt werde, »namentll er Ar ö e e 9 , tlich der Art. 5 des

ach einer Debatte, an welcher sich außer dem Staats—

und JustizMinister Dr. Leonhardt, die hg n r Dr. He. Ghorn), Krüger (Hadersleben) und von Sänger betheülgten, er , des n , Dr. Meyer (Thorn) an⸗ genommen, die Anträge des Abgeordneten Krüger C dagegen mit großer Majorität . r ehh g elftf ih

lleber 8. 91 sprachen die Abgg. von Mallinckrodt, von Puttkamer burg, Grumbrecht, Dr. Böhr (Cassel). . geen *

92 his s. andeln von der Beleidigung des Landesherrn

Der §. 92 lautet: Wer einer ,, . . en. debherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundes— staate einer Thätlichkeit gegen den Landesherrn dieses Staates sich schuldig macht, wird mit dem Tode, in minder schweren Fällen mit Züchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tütt Festungshaft nicht

. . ein. Der 8. lautet: Wer seinen Landesherrn oder während sines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen . beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder hin . bis ö 3 Jahren bestraft. Neben der rafe kann auf Verlust der bürgerli erlannt werden. l , n n, Hierzu lagen die Anträge vor: n,, . . ö. und Genossen: eichstag wolle beschließen 1) im §. 92 in der i , ö * 5 ö , * * 2 im K 93 in der ersten Zeile hint : Wer⸗ einzuschalten: vdas Bundes. Oberhaupt. dne denn, Hoh Ferner vom Abg. Frhrn. v. Hoverbeck: Der Reichstag wolle beschließen: im §. 92 iu setzen: lebenskängliche Festungshaft. en i g, „Vie Art, 92 bleiben so lange für Nordschleswig sus i ö. . . J durch ĩ andesherrn bezei . See . een, h zeichnet haben, unter dessen Scepter sie Ferner vom Abg. Dr. Meyer (Thorn): nit Ju F. 92: 2) Absatz 1L Zeile 4 statt »mit dem Tode« zu setzen: ) u niir dn, e oder lebenslänglicher Festungshaft; e H hinter »Jahren ; it F e , e, Jahren« zu setzen: oder mit Festungshaft göhaft kann u. s. w. wie im §. 79 Absatz 3. Zu §. 93: Ab. h siglt der Worte auf Verlust u. f. iw. zu . . in dem . bezeichneten Folgen erkannt werden. Zu §. 91: Absatz 1 9 ohl in der Zeile 7 wie in der Zeile 8 hinter »Jahren« zu seßen: . mit Festungshaft von gleichck Dauer. Zu . 95: den zwäaͤten saz zu streichen. I Die Anträge der Abgg. von Levetzew und Dr. Meyer m wurden angenommen, dagegen die Anträge der Abgg. hr von Hoverbeck und Krüger (Haderslebem) abgelehnt.

Die folgenden Paragraphen bis 95 wurden mit den Amen—

Ackermann, Lasker, raustadt)h, Graf zu Eulen⸗ Dieser §. wurde unver—

statt mit dem Tode

() als zweiten Absatz ahr iche lten, Neben der

(Schluß des Blattes.)

Stettin, 17. März. (9st 3.) Der gegenwärtig hi ; —ᷣ . er . 41. Kommunallandtag hat sich i 3 n ĩ . um die völlige Einverleibung des bei Anclam be— lhüsisgernebammms mit etwa 600 Einwohnern in Anclam pa lere Renn, w, nag 2 , n,, n. der . gierung wird die neue Bau -Kreiseintheilung am

r 66. ö . . tigen ö

urt a. M., 17. März. Der Minister des Innern Graf . Eulen burg L ist gestern hier eingetroffen. 5 ̃ nnd euhnrg., 17. März. Den Hauptgegenstand der Tages— a e hen der gestrigen Sitzung des Landtags bildete der ) s Geschäftsordnungs⸗Ausschusses, betreffend die Revi⸗

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lungen, welcher bisher in Folge der gesetzlich nothwendigen Ver⸗= , . aller regierungsseitig vorgelegten . an usschüsse in diesen sich befand, in 'die Plenarversammlungen ö , . sei. Als Muster hat sich die Geschäftsordnung des . ͤh5tages dar eboten. In der gestrigen Sitzung wurde vom Reg. ö Ir, n,. mann ein Amendement dahin eingebracht, daß auch . taatsregierung die Befugniß zustehen soll, die Verweisung ö Gesetzentwürfe an einen Ausschuß zu verlangen. Dem n, , n, trat der Ahgeordnete Hullmann entgegen imit dem n einn daß in den Kammern aller liberalen Staaten diese , ohne Mitwirkung der Regierung über die geschäftliche . der Vorlagen entscheiden. Das Amendement der a. wurde vom Landtage mit Majorität abgelehnt und . ,. darguf gemäß den Ausschußanträgen angenommen. da . Geschäftsorbnung gemäß dem Staatsgrundgesetze durch . Jet festgestellt wird, so bedarf es der Zustimmung der a n. zu den angenommenen Aenderungen.

raunschweig, 17. März. Die Landesversammlung genehmigte gestern die Ergänzungen des Gesetzes vom 4. Ja—⸗ nuar 1845 wegen des Haltens von Feldtauben und ging dann

und Artillerie auf ein Jahr,

Der Antrag wurde der Finanzkommiffi tung überwiesen. Finanzkommission zur Berichterstat=

zu Petitionen über. Mecklenburg. Strelitz, 17. März. Nr. 11 des

Mecklenburg ⸗Strelitzschen Offiziellen Anzeigers« enthä— = herrliche Verordnungen vom 28 v. Sin ereffer tnf . haftigkeit der Verurtheilung zur Todesstrafe mittelst eines zum Nachtheil des Angeschuldigten reformirenden zweiten Erkennt— nisses, und betreffend die Entscheidung über Kompetenzkonflikte

in . achsen. Dresden, 17. März. Vom Geset— Vexordnungsblatt für das Id reich ahl ti . 4. Stück vom Jahre 1870 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält: Dekret vom 2. März 1870, die Ausdehnung der Ketten— Schleppschiffahrt auf der Strecke von Schandau bis zur sächsisch⸗ böhmischen Grenze betreffend; Gesetz vom 5. März 1870, den Wegfall der Bürgerrechts Gebühren“ und die Einführung direk— ter Wahlen der Stadtverordneten, ingleichen der Mitglieder des größeren Bürger ⸗Ausschusses betreffend; Verordnung vom 7. März 1870, einige anderweite Abänderungen des Gesetzes und der AusführungsVerordnung vom 33. August 1862 über das Immobiligr⸗ Brandversicherungswesen betreffend; Finanz⸗ gesetz auf die Jahre 1870 und 1871, vom 7. Maͤrz 1870, Ver⸗ ordnung vom T März 1870, die Ausführung des Finanz— gesetz⸗ . 2 a, . * 1871 betreffend. aden. Karlsruhe, 16. März. Der Großfürst Micha

e inn n ist gestern Abend von Seer nf, 6 Württemberg. Stuttgart, 17. März. Heute ngte in der zweiten Kammer ein Antrag auf rc i. 6 Kriegsdienstgesetzes (45 Unterzeichner) zur Verhandlung. Der— selbe verlangt Herabsetzung der Präsenzzeit für die Infanterie für die Reiterei auf zwei Jahre.

Bayern. München, 17. März. (N. K.) Gestern Abend

fein eine langdauernde Sitzung des Finanzausschusses

Forderungen der Regierung bis tung abgelehnt, dagegen Kolbs einstimmig angenommen.

Außer den Kosten der Neubewaffnung wurden alle

auf zwei von geringer Bedeu— Abminderungs⸗Vorschläge meist

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wien, 17. März. (W. Z.)

Der Kaiser hat den von dem Kaiser von Rußland zum

außerordentlichen Gesandten und bevoll mächti ini . nannten Gencral. Adiutanten, ächtigten Minister er

laus Orloff am 12. März in besonderer und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.

General Lieutenant Fürsten Riko—

Audienz empfangen

Das neueste Verordnungsblatt für die K. K. Armee

veröffentlicht eine Berordnung welcher zufolge der Kaiser genehmigt hat, daß die einzige noch bestehende . inar⸗ . 9 4 e zu Olmütz mit Ende Februar 1870 aufgelsst werde.

Pesth, 16 März. Der Pesther Lloyd « berichtet: Zwischen

den Ministern Lonyah und Brestel haben nur Privatkonferen— zen in Angelegenheit der . z n . , roffen wird, wurden die Gelder dem österreichi S s e. i. . sterreichischen Staats Linke bildeten ein Komite zur Ausarbeitung eines Nationali— tätengesetzentwurfes. ; ) en Math gn

6 „des dalmatinischen Aufstandes Bis eine endgültige Entscheidung hierüber ge—

Die nationalen Abgeordneten und die äußerste

Belgien. Brüssel, 17. März. Die Repräsentanten—

kammer nahm gestern das Budget des Kriegs-Ministeriums mit 58 gegen 271 Stimmen an. z

Grsßbritaunien und Irland. London, 16. März.

: n r Heschäftsordnung des Landtags. Der von dem Aus— nen eu ge arbeitete Entwurf geht in Uebereinstimmung von

inzipe aus, daß der Schwerpunkt der Landtagsverhand⸗

In der gestrigen Oberhaussttzung theilte Earl Granville als Veranlassung der aus Irland gemeldeten Truppenbewegungen auf eine Anfrage des Marquis of Clanricarde Folgendes nüt:

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