1870 / 70 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Chemische Fabrik Buckau, Thlr. fg.

1927

Activa. pf Thlr. sa. pf.

An Fabrik und Ziegelei Immobi—- lien und Mobilien Conto: Der gesammte Immobiliar und Mobiliarbesitzstand ein⸗ schließl. Pferde, Wagen, Ge— schirr u. dergl Mobilien Reserve⸗Conto: In Reserve lagernde Apparate Cassa Conto: Baarbestand Wechsel⸗Conto: Wechselbestand ab Zinsen à 5pCt. p. 31. Dezbr. Debitoren: ab 2pCt. für Zinsen u. Damno

Fabrikations⸗Conti: Bestände an Rohmaterial, fer · tigen und halbfertigen Fabri— katen

Ziegelei⸗ Betriebs ˖ Conto: Bestände an Rohstoffen ferti⸗ gen und halbfertigen Ziegel waaren

Brennmaterialien Conto: Bestände an Brennmaterial .

Flaschen⸗ Emballage ⸗Conto: Bestände an Glasballons, Bal⸗ ö ,

Böttcherei⸗Lonto: Bestände an Fässern Böttcher eimaterialien

Schmiede ˖ Conto: Bestände an altem Guß un Schmelzeisen ......

Pferde: und Wagen ˖ Conto: Ausschließlich Bestände an Heu und Hafer

Reparaturen ˖ Conto:

. an Walz und Rohr⸗ 1

Dampfverbrauch⸗ und Maschi⸗

nen ⸗Arbeits ˖ Lonto. Bestände an Maschinenöl ꝛc. .

Allgemeines Unkosten⸗Conto: . an Brennöl, Lein ö .

Feuerversicherungs Conto: Vorausbezahlte Versicherungs , . Conto dubiöser Forderungen:

abgeschätzt auf cc. ;

133/565 1374 3/560

27,358

69 / 784

112328

und

1836 53 6 20251 31 3

Aktien ⸗Gesellschaft in Magdeburg. Bilanz ultimo Dezember 1869.

Passiva.

Per Aktien Kapital Conto: 2800 Stück Aktien à Thlr. 100 J Krankenkassen ˖ Conto: Guthaben der Krankenkasse Gewinn und Verlust ⸗Conto: Gewinn pro 1869

Verwendung des Gewinnes. Per Fabrik. und Ziegelei ⸗Immobi-

lien und Mobilien ⸗Conto: Abschreibung 15 pCt. de

Thlr. 133,565. 7. 9. ..

Reingewinn

Statutenmäßige Tan tisme an den Auf-

sichtsrath Kontraktliche

tisme an das Direk⸗

3515 10

4101 Reservefonds ˖ Conto: Rücklegung des vollen statutenmäßigen Re⸗ servefonds von lopCt. auf Thlr. 280,000 .. Dividenden Conto: 8 pCt. Dividende pr.

28/000

22 400

58 0l6 16 bleiben Thlr. 572 5 vorzutragen auf Gewinn und Verlust ⸗Conto pro 1870.

377 ds3osz7 - Magdeburg, den 31. Dezember 1869.

77 Gos ose

Chemische Fabrik Buckau, Aktien⸗Gesellschaft in Magdeburg. Der Vorstand: ; Otto Lienekampf. J. Dannien.

Chemische Fabrik Buckau, Aktiengesellschaft in Magdeburg. Dividenden ⸗Auszahlung.

928

Die Dividende für das Jahr 1869 ist von unserem Aussichtsrathe

auf 8 Prozent oder Acht Thaler für jede Aktie

festgesetz; worden und kann statutengemäß vom 1. Juni d. J. ab in unserem Comptoir, Breiteweg 14 hierselbst, gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. J. erhoben werden.

Magdeburg, den 19. März 1870.

Chemische Fabrik Buckau, Aktiengesellschaft in Magdeburg.

Der Vorstand: Otto Lienekampf. J. Dannien.

Personen⸗ und Gepäck-Beförderung . auf direkte Billets . zwischen Frankfurt a. O. und Großschönau findet fortan und zwar: . mit Courierzügen in J. und II. Wagenklasse, DJD— mit Eil- und Personenzügen in J., II. und lll. Wagenktlasse statrtt. Berlin, den 17 März 1870. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Vom 1. April dieses h tritt ein gemeinschaftlicher Spezigl-Tarif für Getreide, Hülsenfrüchte und Oel- saaten, als: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Spelt, Hirse (rohe), Buchweizen, Linsen, Bohnen, Erbsen, Wicken, Lupinen, Del famen (Raps Rübs, Hanf und Leinsamen, Dotter), Senf⸗, Baum wollen Sesam ., Sonnenblumen, Canarien⸗ Mohn und Spörgel⸗ samen, sowie für Malz, Malzkeime, Kleie und Mehl bei Aufliefe rung von mindestens 106 Ctr. auf einen Frachtbrief von

*

der Station der Kaiser Ferdinands Nordbahn: Krakau, den Stationen der Galizischen Carl Ludwigs - Bahn: Bochnia, Tarnow, Rzeszom Jaroslau, Przemysl, Grodeck Lemberg, Zloczow, Brody und den Stationen der Lemberg Czernowitz ⸗JassyEisenbahn: Stanislau, Ko⸗ lomea, Czernowitz, Suezawa, Roman und Jassy nach den Stgtiongn der Gstbahn: Danzig, Neufahrwasser und Königsberg i. Pr. Ji Alexandrowo in Kraft. Druckexemplare dieses Tarifs sind bei unst ren vorbezeichneten Güter. Expeditionen für den Preis von 1 Sst. käuflich zu haben. Von dem gedachten Tage ab werden die in dem vom T. Nobember i864 ab gültigen Tarife für den Verband Güttt. Verkehr zwischen Danzig einerseits, und Krakau und Lemberg ande. rerseits enthaltenen Tarifsätze für die Beförderung vorgenannter Güttl aufgehoben. Bromberg, den 14. März 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Die Station Posen der Oberschlesischen Eisenbahn ist in den direkten Hamburg⸗Preußischen Verband Gül. Verkehr als Verband -Station aufgenommen worden; es findet daher dom j. Aprist 1876 aB eine direkte Abfertigung der Gutersendung von Hamburg nach Posen und umgekehrt statt. Die Tarife sind bel den gedachten beiden Stationen käuflich zu beziehen, resp. einzu sehen Königliche Direktion der Ostbahn. Königliche Direktion der Ober

schlesischen Eisenbahn. Direktion der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

1935 Bekanntmachung. x Vom 1. k. Mt J. ab werden im Norddeutsch-Galizischen Verban

Verkehr Yleere gebrauchte Säcke« auf. dem Rücktransport nach .

Galizischen und Moldauischen Verband-⸗Stationen in jeder Ouanf i

zu den entsprechenden Ausnahme -Tarif⸗Sätzen für Getreide verfrachttt Breslau, den 19. März 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. sür das bierteljahr.

Nnsertions preis für den Raum einer DPruckzeile z Sgr.

Alle Post-Anstalten des In Auslandes

und es nehmen Sestellung an, für 8erlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Strase Nr. La, Eche der Wilhelmsstraße.

22 ,

Anzeiger.

.

65 79.

Berlin Mittwoch den 23. Maͤrz Abends

1870.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Königlich Preußischen 2. ; idem ne rt iet, r,, begtnnendge Qugrtg erf n ern . n n n. nn die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne

Besondere Beilagen zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, wie sie mit demselben seither aus. sgeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind vornehmlich zur Aufnahme von Aufsätzen aus dem Gebiet ie preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats Verwaltung bestimmt.

Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats-Anzeigers, Behren-⸗Straße Nr. la, außerhalb

coch nur die Post-⸗Aemter entgegen.

ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bisherigen Kommandanten von Cosel, Obersten g. D. kohde, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie m Intendantur⸗Sekretär a. D., Rechnungs ⸗Rath Pietsch zu sosen, dem Wundarzt Joseph Jahn zu Steinau, im Kreise jtustadt O.- S., und dem pensionirten Ober-Wachtmeister und ticchnungsführer der 11. Gendarmerie⸗-Brigade, Richardt, In Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, ferner

Dem Kammergerichts Rath Schnitger hierselbst bei sei⸗ n Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer zisiz⸗Rath zu verleihen; ;

Dem bei dem Ministerium der geistlichen 2. Angelegen⸗ siten als Hülfsarbeiter beschäftigten Professor Dr. Hübler mn Charakter als Konsistorial⸗Rath beizulegen;

Den Kreisgerichts- Direktor Korsch zu Neidenburg in 69 mhh ät an das Kreisgericht zu Bartenstein zu ver⸗ ten, un s

Dem Hofstaats⸗Sekretär Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm 6 Necklenburg⸗-Schwerin, Seconde⸗Lieutenant a. D. Edu ard berlach den Eharakter als Hofrath zu verleihen.

Berlin, 23. März.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzes— . . von Sachsen haben sich heute nach Dresden zu— egeben.

Norddeutscher Bund.

Dem Kaufmann C. Hagen ist Namens des Norddeut— en Bundes das Exequatur als Königlich schwedischer Vize— sansul zu Flensburg erthcilt worden.

Dem Kaufmann Matthias Wohler ist an Stelle des if seinen Wunsch entlassenen bisherigen Königlich schwedischen szestonsuls M. J. Lafrenz Namens des Norddeutschen sundes das Exequatur als Königlich schwedischer Vize⸗Konsul Burg auf der Insel Fehmarn ertheilt worden.

Bekanntmachung. Sobald auf Briefen nach Rußland der Bestimmungsort

n russischer Schrift ausgedrückt ist, empfiehlt es sich, daß

absender denselben noch in deutscher oder französischer

r englischer Schreibweise hinzugefügt, da die russischen

l isbn Norddeutschen Post'Anstalten nicht hinlänglich nd.

[e Es ist ferner wesentlich, daß bei den nach mittleren und

eineren Orten in Rußland gerichteten Briefen die Lage des

timmungsortes durch zusätzliche Angabe des Gouvernements

Ie Zweisel gestellt werde,

Berlin, den 21. März 1870. General-⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Ministerium für Handel, Gewerbe und ö i Arbeiten. entlich

Der Professor an der Polytechnischen Schule zu Rig a L. Lewicki, ist zum ordentlichen Lehrer an der Pol ischen Schule in Lache ernannt. J

Durch die zwischen Oesterreich und Großbritannien unterm 30. De— zeinber v. J. abgeschlossene, im Preußischen Handels - Archiv * 35 für 1870 abgedruckte Konvention zu dem Handelsvertrage vom 16. Dezember 1865 sind Seitens der Kaiserlichen und Königlichen Re— gierung für die Einfuhr baumwollener und wollener Gewebe nicht unbeträchtliche Zollermäßigungen zugestanden worden. Nach Artikel ? des Handels⸗ und Zollvertrages zwischen dem Zollverein und Oesterteich vom 9. März 1868: (Bundes- Gesetzblatt de 1868, S. 239 ff., finden diese Begünstigungen auch auf die Ein— fuhr derartiger, aus dem Zollverein herstammender Waa— ren Anwendung. Indem ich den Handelsvorständen beifolgend (a) eine vergleichende Uebersicht der bisherigen und der künftigen Zollsaͤtze zugehen lasse, bemerke ich gleichzeitig, daß dieselben nach einer im Verordnungsblatt flir den Dienstbereich des K. K. Finanz ⸗Ministe—⸗ riums, Jahrgang 1870 Nr. 9 abgedruckten Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 26. Februar d. Is, soweit in der Uebersicht nicht ein anderer Zeitpunkt angegeben ̃ist, vom 1. März d. J. ab in Kraft getreten sind.

Berlin, den 15, März 1870.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

. Im Auftrage: Moser. An sämmtliche Handelsvorstände.

A. Vergleichende Uebersicht der Zollsätze welche in Folge der unterm 30. Dezember 1869 Ihe Oesterreich und Großbritannien abgeschlossenen Konvention zu dem Handelsver— trage vom 16. Dezember 1865 auch bei der Einfuhr aus dem Zoll⸗ verein nach Oesterreich zu entrichten sind, mit den in der Anlage A. zu dem Handels- und Zoll vertrage zwischen dem Zollvereine und Oesterreich vom 9. März 1868 festgestellten Sätzen.

vom 1. März 1870 resp. g. März 1. Januar 13868 1871 ab

pro Centner Fl. Kr. J Fl. Kr.

nach dem Vertrage vom

Benennung der Gegenstände.

. Baumwollwaaren, d. i.

Webe und Wirkwagren aus Baumwolle oder aus Baumwolle und Leinen, auch in Verbindung mit Metallfäden oder ge— sponnenem Glase, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Thier haaren

a) Gemeinste, d. i.

Doöchte, gewebte Gitter (marly), Gurten, Netze (Fisch⸗ Pferde. Vogel und ähn— liche grobe Netze), auch gesteifte Futter— I