1166
zum Beweise des Gegen nde herbeizuführen. Die Noth.
bis dahin wie noch gegenwart Seestaate verschiedene An. d dann wieder durtg ben wird, auf
nisse im ganzen Norddeutschen Bu keit war dadurch gegründet wonach in je n Seemann geste dieser Anforderungen nu speziell dieses einzelne zu fungiren, als vereinbarer nich
gen Jahre im Amtes hierselbst Konferen des-Seestaate durch sach Die Konferenzen h des einzelnen ermöglichen u ltenden Differe ch von Sei ltend, von d den, mögli
laubten und gegen Reservisten gilt bis
diese Worte wohl achten für das Verbrechen der
daß der dem Bundes llt werden, un r das Recht erwor n Bundes.-Seestaates als Steun ein erträglicher und mit dem Gen t betrachtet werden konnte. Es anlassung deß en, die von jedem dige Kommissarien be. den Zweck, eine Bundes-⸗Seestaates bei der zu er. nd womöglich
theils — und ich bitte, auf die Vermuthung fü ohne Erlaubniß auswandern. « Diefe Bestimmung d führt, daß die F Landwehrmänner ge Fleck zum Militär⸗ diesen Fragen e rität, da ich mi er — wird ausgeführt: daß aus der dem die Prã Einberufung ni ist gefolgert worden, werden und dürfte dern müßten vor Eventualität vorzubeug derten Landwehrmänner darum nicht als wegen unerlau mit der geringen darum i
bestehende Zustand forderunge Erfüllung den Schiffen mann oder Swciffer der Bundesgesetzgebung wurden daher Bundeskanzler einzelnen Bun
zu wollen — Desertion,
etzbuches hat n ist, ob sie au es General⸗Auditeurs ch darf ihn als die in stens ist er mir Auto⸗ besser zu kennen, wie
wenn sie n an de
Militär · Strafge felhaft geworde n dem Kommentar d che — und i führen, wenig derartige Fragen
rage zwei
Januar auf Ver
im vori bgehalten,
trafgesetz bu Autorität an
ch nicht vermesse, Berücsichti.
der Interessen je
tions ⸗Prozesses, in Verordnung zu
esonderen Natur des Deser ; er einberufen, der
daß derjenige Mann, d Deserteur sei, müßten als
eine Ver. kie herbeizuführen. ten jedes Kommissarius enjenigen Einrichtungen chst viel zu konserviren
rüfungssysteme in den
Rücksicht auf die Ver.
ndererseits beste
sumption gilt cht Folge leistet, solche Leute n darum
die Militärgerich und um
renzpun
Deserteure⸗ verfolgt vor die Civil
te gestellt wer den ohne Erl n einen Schutz zu gewähr vor die Militärgerichte, sondern nur die Eivilgerichte kommen und Auswanderung betroffen das Strafgesetzbuch hinein r noch vorgestern, wo ich versichert wurde,
ten Landwehr—⸗ ir einfach den ir sie dann Desertion aussetzen.
daß eine Bestimmung, nach der Lage unserer r Plage werde, und wie er ist, anzunehmen und
gerichte, den. Um einer aubniß aus- en, daß sie Deserteure bter Auswanderung vor Strafe der unerlaubter st diese Bestimmung in darf hinzufügen, it dem General
würden,
ekommen. ßerordentlich wei
Konferenzen in seh öͤllige Uebereinstimmun rterten Fragen erzielt r in Betreff de Maßes des Wissens in den Ueber diese Differen punkte, in rstanden, i errn Marine⸗Ministerz dieses Gutachtens und unter den Kom. September v. J
ber die Frage m ; wir würden eine für die ohne leute äußerst gefährliche Besti Absatz zwei des Paragra der militärgerichtlichen
Meine Herren, die im wohlthätigen Juris diltions · Verhãlt darum bitte ich Sie, eiten Ab
r wesentlichen g auch über vurde. B. enigen An
mung treffen, wenn M strichen, gefährlich, Verurtheilung den gewiß nicht wollen, Sinne vorgeschlagen ist, nisse in Militärsa den Paragraphen, saß nicht zu eliminiren. §. 143 erklärte der über dem Antrage de upörderst darf ich es ementsteller ihren Antrag Paragraphen anzunehmen, Geschäfte macht« aufgeben, behaltung die meine Herren, wiederherstellen Vorspiegelung Angaben verleite schied zwischen dem Pa rung besteben hl kennzeichne wanderung Gesetzentwurf — ich runasaaen
weil w t deutende Diff gentlich nu
forderungen b
Ansichten
Konferenzen das und unter Zugrundelegung
Sie wer
chen zu sten gegenübe
genannte Bundeskommissar 8 Abg. Fries:
dankbar acceptiren, das Wort »gewer unsten der Worte w aube allerdings,
erordnung vom
wenn die Herren bsmäßig« in den er es sich zum daß durch Bei⸗ ich besser bleibt. Aber, ch zum Geschäft macht« Worte hinzufügen siffentlich mit unbegründeten ein außerordentlicher Unter⸗ fs und Ihrer Amendi⸗ en Unterschied mit zwei Worten daß Sie a priori die Aus- Gunst ansehen,. w l daraus — die Auswande⸗
90 Mg inwohner Nord Vaterland zu verlassen. Meine Herren, och zu nehmen, wie sie sind. Wer zum Geschäft machen, . Es sind jene lusdruck wohl wiederholen — Dörfern umherziehen und die ch⸗ daß sie — ich wiederhole für Meiningen — ihnen im Auslande sprechen, zur Auswanderung aus dem Sache liegt nun prozessualisch ganz anders, wenn enommen wird, oder wenn der Paragraph zur der Gesetzentwurf ihn vorschlägt. Nach dem den ich darauf ertappe, daß er es sich e zur Auswanderung zu ver- ib der richterlichen Verfolgung ausgeseßt, und er daß er die Leute nicht »verleitet« id erlaubter Weise zu dieser Aus⸗ Die Lage ist also eine für ihn viel
ich mache davon kein ner ) zu machen. Ich glaube, wie in gewissen Provinzen unseres Vater ˖ elenverkäufer entvölkert worden diesen Personen mit Gunst n, den Paragraphen, Das ehrliche Auswanderungs
ingehe/ wie sie in Anträgen hervotgt, ob eine oder zwei
denn ich gl das Maß der
Paragraph erhebl Worte „wer es si
ser Worte der wenn Sie die
und im Uebrigen die falscher Thatsachen ta, so würde, fürch tagraphen d Darf ich dies hr Paragraph ist dera t einer gewissen che gar kein Heh
hilt ail gyn tj n gllie
es Entwur
sagenten mi ährend der
en à Min deutschlands vpverleitena, ihr ich bitte Sie, die Thatsachen d sind denn jene
ersonen Norddeutsche D. :
zur Auswanderung — ich darf den hier schon g jene Seelenverkäufer, welche in unseren urtheilslosen Personen dadur druck des Herrn goldene Berge ver verführen. hr Paragraph an eltung kommt, wie Gesetzentwurf ist nämlich Jeder, zum Geschäfte macht leiten« schon des ha muß in dieser seinerseits beweisen, habe, sondern daß wanderung blos bestimmt habe. ungünstigere, und der Gesetzentwurf hat — Hehl — die Absicht, sie wer sich daran erinnert, landes ganze Dörfer durch diese Se sind, der wird keine Neigung empfinden, entgegen zu kommen, und wie er vorgeschlagen ist, anzunehmen. bureau, des ehrliche Geschäft dieser konzessionirten Personen wird Paragraphen nicht ergriffen werden, wohl aber werden die ,, ,, . ein ehrliches Ge—⸗ ö gefährliche ewerbe treibe ährli de . ir le. ue n, n ommisssar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rat . / gab . der n, ,, fercfe die 3 der ; nier zu Hamburg ꝛc., betreffend die Bekanntmachung vom 25. September 1869, wegen der Prüfung der Je r r und
Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen = die lber sch ffahrteischiffen folgende Er
Die im K rathes zum Erlaß der ist durch es sich um
u verleiten?
d Abgeordneten ö
Vaterlande
Norddeutsche
er sie in ernster un der Kommission die von
beiden von
zu einer ungünstigeren
Prüfüng fü drerseits dem
ich bitte Sie darum, nerseits di
durch den davon ergri werhe zu trei für das gesammte nord Bundes⸗
ühren, betrifft die 3 Prüfung eine ge ckgelegt wer chte aiz un fn,
stimmung, Fahrzeit a
muß. Es wir mäßig bezeichnet un Prüflinge viel bequemer sei—, mit der ersten ablegen könnten. über den in der Konferenz gar mit Ausnahme der Kommissarie von Anfang an darin einverstanden war, der ersten und der zweit mann die am Lande in Kenntnisse auch praktisch zu verw erade das Allerwichtigste sei. dürfte doch
— Der andels⸗
Das ist nun ein Punkt keine Meinungsvers n für Hamburg, in I daß die Zwischenzei en Prüfung, während welche der ersten Prüfung dargethane erthen und Und die Richtigkeit einem Laien
ommissionsbericht angefochtene Kompetenz des Bundes herrschte,
Verordnung über die Prüfungen der Seeleute ewerbe ⸗ Ordnung unzweifelhaft begründet. Als die Ausführung dieser Verordnung handelte, und schon * . die Gewerbe ⸗Ordnung noch in Berathung war,
§. 31 der Gewer n theore
bewähren
trat die
digkeit hervor / eine gleichförmige Regelung der Schifferprüfungs⸗˖ in der That
1167
denn es ist doch ein recht wesentlicher Unterschied, ob man die für die ] will. Diese wissenschaftliche Vorbildung wird zwar von dem Frei- süührung eines Schiffes maßgebenden, oft schwierigen Berechnun en willigen der Marine in geringerem Umfange gefordert als im Land- zuf dem Lande ausführt oder auf dem Schiffe bei vielleicht bewegter heere, aber einige wissenschaftliche Bildung müß doch auch der See— Eee oder während eines Sturmes. Es soll sich eben der Prüfling in der mann besitzen, wenn er die Vergünstigung des einjährigen Dienstes zwischenzeit als Steuermann das Gelernte praktisch bewähren und sich genießen will, diese Vergünstigung, die auf der Marine um so größer sllbs überzeugen, ob und wo er in seinen Kenntniffen noch Lücken hat, ist, weil der Freiwillige dort sich doch nicht wie im Landheer selbst die er bis zur zweiten Prüfung auszufüllen hat. Das Verlangen, daß die verpflegen braucht. Des wegen mußte auch dem Votum des Hrn. Marine beiden Prüfungen unmittelbar hinter einander sollen abgelegt werden Ministers ein sehr großes Gewicht beigelegt werden, weil sein Ressort können, stimmt auch mit den Einrichtungen keines 6 Seen grade bei dieser Frage auf das Wesentlichste interessirt ist. Staates überein. Alle deutschen Seestagten, die überhaupt zwei rüfungen Man könnte vielleicht einwenden, daß wenn auch die Sachverstän— haben, schreiben auch zwischen beiden Prüfungen eine bestimmte Steuer. digen, wie ich mir hervorzuheben erlaubte, in der Konferenz über manns fahrzeit vor, und auch England, auf das Bezug genommen worden die wichtigsten Fragen sich einigten, doch nachträglich eine große iz, hat eine, praktische Steuermanns - Fahrzeit zwischen der ersten und Uebereinstimmung der Sachverständigen bezüglich der Aenderungs zweiten Prüfung als nothwendig verordnet. Ich glaube also, daß beduͤrftigkeit der Bundes verordnung nach der von der Kommission be= der gegen die Trennung der ersten und zweiten Prüfung durch eine zeichneten Richtung hin sich gezeigt habe. Dies ist indeß durchaus Sieüermanns Fahrzeit gerichtete Antrag entschieden als unpraktisch nicht der Fall. Zunächst liegen nicht blos Petitionen vor, die die bezeichnet werden muß und eine Unterstüßung nicht verdient. Bundesverfassung für zu streng halten, sondern es liegen — und der Kö endlich auf die Anforderung, daß der Steuermann Herr Referent hat das bereits erwähnt, es ist auch am Schlusse des die Bestimmung der Länge durch Monddistanzen verstehen solle. Ich Kommissionsberichts allerdings nur flüchtig angedeutet — es liegen bemerke daß diese Anforderung schon jetzt sich in dem preußischen auch Petitionen aus preußischen Seestädten vor, die die Bundesverord. Gteuermannsegamen sindet ebenso in Mecklenburg, und daß dieselbe nung für nicht sch arf genug erklären, die darauf dringen im Interesse bis jeßt ohne Schwierigkeit erfüllt ist. Wenn man nun jetzt dagegen des Rheder und Schifferstandes, gerade die preußischen Vorschriften, inwendet, daß diese an den Steuermann gestellte Anforderung zu die in der Bundesverordnung so wesentlich abgeschwächt sind, in ihrem weit gehe daß es genüge, wenn nur der Schiffer die vollen Umfange wieder herzustellen. Es sind also Petitionen dafür fragliche Berechnung verstehe, so erlaube ich mir dagegen Folgen / und dagegen vorhanden, die einen finden die Bundesverordnung zu des hervorzuheben; es ist ein in Preußen bis jetzt geltender Grund⸗ scharf, die anderen zu schwach, und daraus könnte man eher schließen, fag, daß kein Schiffer vor dem zweiten Ezamen zur selbstständigen daß zie Bundes verordnung die richtige Mitte hält. Führung eines Schiffes zugelassen werden soll, von diesem Grundsatze Ueber die Petition der Handelskammer zu Hamburg erlaube ich geht die Verordnung vom September vorigen Jahres bezüglich der mir noch Folgendes hervorzuheben. Am 27. Oktober ging eine Peti- sohenannten europäischen Fahrt ab. Es wird also durch diefe Ver. tien der hamburger Handelskammer beim Bundeskanzleramte ein, zRoͤnung gestattet, daß der Seemann, der nur das erste Examen worin die Handelskammer petitionirte die Bundes verordnung dahin macht hat, in der sogenannten europãäischen Fahrt das zu ändern, daß die in den einzelnen Bundes - Seestaaten bis jetzt be. Schiff selbsiständig führt. Gerade mit Rücksicht auf diese Be⸗ ehenden Prüfungen auch nach Erlaß der Bundesverordnung aufrecht simmung haben die preußischen und mecklenburgischen Kom erhalten werden möchten mit der Wirkung, daß ihre Ablegung den Prüfling missarien = und Oldenburg schloß sich in dieser Beziehung denselben nur zum Dienste auf den Schiffen des betreffenden Einzelstaats berechtige. an — in der Konferenz erklärt, daß man um so weniger die bisher Am 13. Dezember pr. ging eine andere Petition derselben Handels. bestehenden Anforderungen für das Steuermannsezamen ermäßigen kammer beim Bundeskanzleramte ein, die sagte, man habe die Wünsche der bůrfe, als durch die Bundesverordnung, gerade im Gegensatz von den Handelskammer in Betreff der Prüfungen vielleicht mißverstanden, in Preußen und Mecklenburg bestehenden Vorschriften der Steuermann sie wolle eigentlich, daß das Steuermanns. und Schiffer Examen in die Lage gebracht werden soll, unter Umständen das Schiff. selbst⸗ gleichzeitig abgelegt werden dürfen. Jetzt ist nun an den Reichstag sändig zu führen. Wenn ferner bemerkt wird, daß es dem Geiste der eine dritte Petition von derselben Handelt kammer gerichtet worden, Jewerbe⸗Ordnung widerspreche, nur wissenschaftliche Kenntnisse von! darin steht- wir wollen überhaupt nur ein Examen. Ja, Sie sehen, dem Steuermann zu verlangen, daß es für ihn genüge, wenn er nur, daß die Verschiedenheit der Ansichten nicht allein innerhalb des so zu sagen, das Handwerksmäßige des Geschäfts verstehe, so erlaube Schiffer ⸗ꝛc, Standes der verschiedenen Staaten besteht, sondern daß ich mir zu bemerken, daß hier nicht allein die Gewerbe. Ordnung zu auch dieselbe Handelskammer binnen weniger Monate wiederholt ihre berücksichtigen ist, das Bundesgesetz, betreffend die Verpflichtung zum Ansicht gewechselt hat. Kriegsdienst vom 9. November 1867, sagt. »Junge Seeleute welche Eine Bremer Petition, die im Dezbr. v. J. beim Bundes kanzleramte das Steuermanng - Examen abgelegt haben, genügen ihrer Verpflich⸗ eingegangen ist, spricht sich dafür aus, die ganze Bundes verordnung lung für die aktive Marine durch einjährigen freiwilligen Dienst, bestehen zu lassen und nur vorläufig bei der Steuermannsprüfung in ohne zur Selbstbetleidung und Selbstverpflegung verpflichtet zu sein« der Monddistancen⸗Berechnung nicht zu examiniren. Es herrscht also Es ist also nicht willkürlich oder gar der Gewerbe ⸗Ordnung wider- bis jetzt eine solche Verschiedenheit der Ansichten, daß die vorliegenden sprechend, wenn bei der Abgrenzung der für die Steuermannsprüfung zu Petitionen keine genügende Grundlage gewähren können, um die Ver⸗ sillenden Anforderungen berücksichtiat 10ird, daß diese Prüfung das Recht ordnung, welche im wesentlichen auf Grund der in der Konferenz er— rn r niir n Dienste verleiht unk Caß Ech dr Jwerfannten zielten Einigung der Sachverständigen erlassen ist, zu ändern, und ich Grundsätzen im Bundesheer und in der Bundesmarine doch eine late, dir,, , , eg, v gt in würde, wenn das hohe Haus . wissenschaftliche Vorbildung nachgewiesen werden muß von die Aenderungsanträge der weh cktrasl buten del,, , Tir, Ses Com- emjenigen, der die Vergünstigung des einjährigen Dienstes genießen missionsantrages zu fassenden Beschluß unterstützte.
Oeffentli
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. Handels⸗Register.
Steckbrlef. Die verehelichte Arbeiter Wesengck, Emilie] Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin, Amanda, geborne Ulrich, am 7. Mai 1835 in Neu⸗Zittau geboren, In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter in Berlin ortsangehörig, hat eine wegen Kuppelei Jegen sie rechts- Nr. 5885 ö kräftig ertannte sechsmonatige Gefängnißstrafe zu verbüßen, deren Voll⸗ der Kaufmann Aron Rosenthal zu Berlin, ; streckung sie sich zu entziehen sucht. Es wird ersucht, dieselbe im Be⸗ Ort der Niederlassung: Berlin; jetziges Geschäftslokal Jäger · lretungöfalle festnehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegen— straße Nr. 42,
fänden und Geldern an die Stadtvoigtei⸗ Hefängniß / Expedition ab ; Firma: A. Rosenthal, litfern zu lassen. Berlin, den 17. März 1870 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
—
Könͤgliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Unter Nr. Al41 unseres Gesell chaftsregisters, woselbst die hiesige Deputation VI. für Vergehen. Handelsgesellschaft, Firma: s ; . Rokotnitz C Co.
. . und als deren Gesellschafter die Kaufleute Louis Rokotnitz und Nathan är n,, ö n, . ur g 6 Drnfc gun , ,. . Steckbrief. Königl. Kreisgerichts Deputation Forst, den 14ten er Kaufmann Nathan Jaschkowitz ist ats der,; andele gesell. Naͤrz 1870. ö . ö Cart Louis Schaepe! aus ö ñ 9 in , ü, an ö. k Schrleblnchen at die gerichtliche Haft wegen,. Diebstahls beschiossen 6h a . geg dan 5 , n. 9 b ö . worden. eine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es 8 n, inna gg re, ö ,, er ö ertragen. wird ersucht, den Schaepel im Vetretungsfalle festzunehmen und ee , Fun nr iht t ben k mit allen el ihm ssch vorfindenden Gegenständen und Geldern an uns 41 ber d er n ouis Roto nitz ʒ . gn nn, nl: I) Name: 9 . ö als Inhaber der Han ung ir n; ö ewerbe: Tagearbeiter, 3) Geburtsort. niebinchen bei rten, ö ( . Hh ee l it d dl! . bei Pförlen, 5) Religion; Kbangz, eingetragen jetziges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 189), lisch, s) Alter: geboren am 21. Mai 181,7) Größe: 5 Fuß 4 Zoll, getragen P . d Haare: schwarz, 9) Stirn: frei, 10 Augen: schwarz, 11) Unter Nr. 4294 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige wöhnlich, 31 Muͤnd! gewöhnlich! 13 Zähne; vollständig 14) Bart: Handlung, Firma: schwarzen Schnurrbart, 15) Statur; gedrungen 16) besondere Kenn W. Joyeuse. . ᷣ . keine Bekle idung:; einen hellblauen Shawl, eine dergleichen und als deren Inhaber der Huffabrikant Johann Heinrich Wilhelm uchweste, I Paar graue Zeughosen, 1Paar alte Stiefeln, einen Joyeuse zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung ein⸗ grauen Rock und eine blaue Mütze getragen:
1463*