1870 / 72 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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, ird durch das Amtsblatt für den Reglerungöbezirk Senn ur die Städt Berlin bekannt gemacht werden. Berlin, den B. März 180. . Der Minlster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Gr. von Itzenplitz.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Grube in Burg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Merseburg und zugleich zum Notar im Departement des Appell ationsgerichts zu Naumburg a. S.

mit Anweisung seines Wohnsitzes in Merseburg ernannt worden.

Preußische Bank.

Wochen Ueber si cht . ußischen Bank vom 23. März 1870. 1

I Geprägtes Geld und Barren 9 r Ti eh gh. Privatbanknoten

und Darlehnskassenscheine. . ... . '?

3) Wechselbestände. ...... .. ß .

4 Lonbardbestände . 3 Staatspapiere, verschiedene Forderungen

und Aktiva =

a. 6 Thlr. 132, 8 6,000 ; * 21,989,000 8

7,177, 000 Berlin, Königlich Preußisch von Dechend. Kühnemann. Gaällenkamp. Herrmann. von Koenen.

Tagesordnung.

28. Plenar-Sitzung des Reichstages des Rorddeutschen Bundes,

Sonnabend, den 26. März 1870, Vormittags 11 Uhr.

I) Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Banknoten nach den Beschlüssen des Reichs tags in der dritten Berathung. 2) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbuͤdungen, musikalischen Kompositionen, dramatischen Wer⸗ fen und Werken der bildenden Künste. 3) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der Photogra⸗ phien gegen unbefugte Nachbildung.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und von Stettin.

Angekommen: Se, Commandeur der 3. Division, von Werder,

Eisernen Krone

Mandel zu Berlin und dem Kaufmann Kaufmann— Asser zu Cöln; des Ritterkreuzes des Kaiserlich öster— reichischen Franz⸗Joseph- Ordens: dem Zahnarzt Dr. Julius Bruck zu Breslau, des Kaiserlich österreichi—⸗ schen goldenen Verdienst-Kreuzes mit der Krone: dem Baumeister Großmann zu Görlitz; sowie des Ritter⸗ Kreuzes des Königlich Niederländischen Löwen⸗ . dem Fabrikbesitzer Ferdinand Reichenheim zu

erlin.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 25. März. Bei den Königlichen Majestäten fand gestern im Palais eine dramatisch musikalische Abendunterhaltung statt, bei welcher die französischen Schauspieler, unter Leitung und Mitwirkung des Herrn Luguet,und unter Leitung des Ober ⸗Kapellmeisters Taubert die Herren Niemann, Salo⸗ mon, Woworsky und Grimm, sowie die Damen Mallinger, von Asten und Grossi müwirkten. Außer den anwe— senden hohen Gästen waren die Botschafter von Frank—

reich und England mit ihren Gemahlinnen zugegen. Ha besichtigten Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog n die Großherzogin von Sachsen und Ihre Königl. Hoheiten; Großherzog und die Großherzogin von Baden, unter Leith des Geheimen Regierungs-⸗Raths Esse, das Augusta⸗Hospital Das Familiendiner findet bei Ihren Königlichen Hoheiten Kronprinzen und der Kronprinzessin statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab e estern Mittags nach dem Königlichen Schlosse, um von Far Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen Weimar einer Besichtigung des Gewerbe⸗Museums und des Aquarnn abzuholen. Um 5 Uhr nahm Höchstderselbe an dem Familn Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht und erschien Abends 95 Uhr zur Soiree bei Ihren Majestän

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutsch Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.

Der Reichstag des Norddeutschen Bundes sg im Verlaufe seiner gestrigen Sitzung die zweite Berathung in den Gesetzentwurf fort, betreffend das Urheberrecht an Schi werken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen, dramatishz Werken und Werken der bildenden Künste.

Nachdem der Abg. Duncker den von ihm und dem M Dr. Bähr (Cassel) gestellten Antrag:

»Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachdruck pi vorbehaltlich der folgenden besonderen Bestimmungen, für die Lehn dauer des Urhebers und 10 Jahre nach dem Tode desselben gewih Beträgt die hierdurch erwachsende Frist nicht 40 Jahre seit dem scheinen des Werkes, so verlängert sich dieselbe bis zu dieser s . jedoch nicht über 30 Jahre nach dem Tode des Autors aus.

befürwortet hatte, wurde die Sitzung auf den Antrag des Mh Dr. Braun (Wiesbaden) vertagt. Schluß 3. Uhr.

Die Königliche Akademie der Wissenschaftu

hielt am gestrigen Tage ihre statutenmäßige öffentliche Sihm zur Nachfeier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Köniz Der vorsitzende Sekretär, Hr. Kummer, eröffnete die Sitzn mit einer Rede, in welcher er die kulturgeschichtliche Bedeutunn der Thaten des Königs betrachtete und namentlich die du dieselben gesicherte nationale Grundlage der ferneren Entwickelt deutscher Wissenschaft hervorhob. Derselbe gab hierauf eim

Bericht über die größeren Arbeiten und Unternehmungen M

Akademie, nämlich die Herausgabe des Corbus Inscriptionm Latinarum, des Corpus Inscriptionum Graecarum und Index zum Aristoteles. Zum Schluß hielt Herr Petermin einen Vortrag über die Eroberung Jerusalems durch Salath

Cöln, 25. März. Die Post aus London vom 24. d. sich ist ausgeblieben.

Waldeck. Arolsen. Nr. 9 des Regierungs⸗Blatts enthill

»Gesetz« über die Eisenbahn⸗Unternehmungen in den Fürsth thümern Waldeck und Pyrmont, nebst »Anlagen« zu dem Gi über die Eisenbahn Unternehmungen in den Fürstenthümtn Waldeck und Pyrmont. »Gesetze wegen Abänderung des Gesh vom 30. Mai 1853, betreffend die von den Eisenbahnen zu ent tende Abgabe, und wegen Verwendung der Zinsen von 9 Amts, und Zeitungs-Kautionskapitalien. Vom 21. M 1859. »Gesetz«, betreffend die Abgabe von allen nicht im sitze des Staates oder inländischer Eisenbahn-Aktiengesellschasn befindlichen Eisenbahnen. Vom 16. März 1867. treffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisen bah Unternehmungen vom 3. November 1838. Vom 3. Mai 18

beschäftigten Handarbeiter. Vom 21. Dezember 1846. die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe Vom 30. Mai 1853. Oldenburg, 23. März. Sprache gebracht, di

men. Es ist im Finanzausschusse zur

die Staatsregierung bereits vor der schlüssigen Feststellung um

Publikation des Finanzgesetzes die Erhebung der in den Bh

Gesetz / M s

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Auöschußanträge an, nach welchen der Landtag erklärt, bei der Fewilligung der Einkonnmensteuer von der Ansicht ausgegan= n zu sein, daß der Art. 191 des Staats Grundgesetzes auf sie ine Anwendung finde. Ferner wurde ein anderer Antrag des Ausschusses angenommen, welcher die Staatsregierung er⸗ ficht, den ordentlichen Landtag künftig so zeitig einzuberufen, haß das neue Finanzgesetz vor dem Ablaufe der Finanzperiode zlassen werden könne. Der Regierungs-Kommissar Heumann uellarte zu Protokoll, daß die Staatsregierung bedauere, sich e Ansicht des Ausschusses nicht anschließen zu können.

Braunschweig, 23. März. In der heutigen Sitzung der gan desversammlung erstattete Abg. von Pawel münd⸗ ichn Bericht über das Schreiben der Landesregierung, wegen bnahme der Eide. Die Justizkommission giebt in ihrer Mehr— zt anheim, sich mit der auf das Gutachten des Obergerichts zestützten Ansicht des Staats⸗Ministeriums einverstanden zu er⸗ laren. Das Gutachten des Obergerichts, geht dahin, laß der gegenwärtige Augenblick nicht geeignet erscheine, mit dem Bestehenden in dieser Hinsicht eine Aende— tung vorzunehmen, da der Entwurf einer ECivilprozeß⸗ dnung für den Norddeutschen Bund in naher Zukunft dem Fundesrathe vorgelegt und auch eine gemeinsame Strafprozeß— fdnung schwerlich lange werde auf sich warten lassen. Hier⸗ zurch würden aber alle partikularistischen Normen, welche nicht damit in Uebereinstimmung stehen, beseitigt werden, und es sei vorauszusehen, daß die eben erst eingeführten, wenn auch noch so zweckmäßigen Bestimmungen nach kurzer Dauer wieder ihre sraft verlieren würden.

Abg. Schmid (Wolfenbüttel) berichtete für die Justizkom⸗ mission über die Proposition der Herzoglichen Landesregierung,

wegen Aufhebung der Beschränkungen der Intereessionen der

Frauen und des Senatusconsulti Macedoniani betreffend. der Gesetzentwurf lautet:

§. 1. Die Vorschriften des gemeinen Rechts und der hiesigen Landesgesetze, welche über die Intercessionen der Frauen besondere Be⸗ simmungen enthalten, insbesondere das Senatusconsultum Velle- janum, die Authentica si qua mulier, die 1. 23 S§. 2 Cod. ad eu, Vellejanum (4. 29), so wie der §. 2 des Gesetzes, die Unwirk⸗ samkeit eidlicher Bestärkung von Geschäften u. s. w. betreffend, vom 6. Mai 1863 (Verordn. S. Nr. 165), werden aufgehoben.

§. 2. In gleicher Weise werden die besonderen Bestimmungen aufgehoben, welche das gemeine Recht in dem Senatus consultum NMacedonianum über die Darlehnsverträge der Hauskinder enthält.

.. Kommission giebt unveränderte Annahme des Gesetzes anheim.

Die Versammlung ging sodann zur Berathung des Etats der Herzogl. Kammer ⸗Kasse für die Finanzperiode 1870 bis 1872 über.

Schwarzburg. Rudolsta dt, 206. März. Mit der gestrigen Sitzung des Landtags ist die diesmalige Session ihrem Ende entgegengeführt worden. Der Staats-Minister von Bertrab richtete nach Verlesung des den Landtag schließenden Dekrets noch line Ansprache an die Versammlung, in welcher er der Ueberzeugung der Regierung Ausdruck verlieh, daß die nunmehr abgeschlossene en Thätigkeit des Landtags für die öffentlichen Ver— ältnisse des Landes nicht ohne nutzenbrigenden Erfolg sein werde. Sei auch der Hauptdifferenzpunkt zwischen Regierung und landtag nicht beseitigt, so sei doch darüber Gewißheit gewonnen, daß Beide insofern auf gemeinschaftlichem Boden ständen, als e die Selbständigkeit des Fürstenthums erhalten und ihre

Kräfte dem zuwenden wollten, die Verhältnisse des Landes

immer mehr segensreich zu entwickeln.

„Verordnung, betreffend die bei, dem Bau von inn, tags sprach gleichfalls den Wunsch aus, daß die hestehende

betrefen

Der Präsident des

Differenz zum Heile des Landes beseitigt werde, und schloß die Sitzung mit einem Hoch auf den Fürsten. In der heutigen Sitzung d

22 nene Ge ö d * 28 516. (. Landtagtz wurde das Jagdgesetz in zweiter Lesung angennn Geeks, und Vfrordunngsblatt. Ser; l enthält. 15 Ge

Baden. Karlsruhe, 23. März.

Das heute erschie⸗ eg, das Recht der Post. und Eisenbahnbetriebs Verwaltung an hefundenen und herrenlosen Sachen betr. II. Verordnungen es Justiz. Ministeriums: a) den Vollzug des Gesetzes über die

; Beurkundungen des bürgerlichen Standes und über die Förm—

anschlag aufgenommenen Einkommensteuer ausgeschrieben har

Nach wes

Art. 191 des Staatsgrundgesetzes nach Ablauf der Bewilligungszeit das eines neuen Finanzgesetzes sich verzögert, ordentlichen Skaatsbedarf bewilligten direkten Steuern un Abgaben noch 6 Monate hindurch forterhoben wels Nach Ansicht des Ausschusses findet indeß diese Bestimmung , die Einkommensteuer keine Anwendung, da dieselbe einen if ordentlichen Eharakter habe und nach Art. 28 des Ein komm steuergesetzes für jede Finanzperiode durch das Finanzgesck! stimmt werde, ob und in welchem Betrage diese Steuer erheben sei. Die Staatsregierung ist, gegentheiliger fan sicht. Für diese Finanzperiode hat die Streitfrage an praktisch Bedeutußg mehr und fand deshalb k Debatte statt. Doch nahm der Landtag

dürfen,

die für

Zustandekonnm 1

rwaͤhnte

ein stimmig M

lihkeiten bei Schließung 'der Ehen, hier den Wohnsitz der Per—

onen, für welche Standesurkunden aufzunehmen sind, betr.“ den Vollzug des Gesetzes über die Beurkundungen des bür—

jn Rrlichen Standes, hier die Thätigkeit der Notare bei Abwand—

ung der Verlassenschaften, betreffend.

Württemberg. Stuttgart, 24. März. Das bereits

Königl. Dekret, bet d die Vertagung der Kam— mern, lautet . folgt: / reffen e Vertagung '

achdem wir unsern Ministern befohlen haben, den Haupt—

Finan 7 * * h ; ö .. * 9 s . für 1870 bis 1873 in der Absicht der Erzielung der mög

ung rsparnisse, namentlich im Kriegswesen, einer erneuten Prü- lan ö. unterwerfen, finden wir uns beiwogen, die Ständeversamm= nn n zu vertagen. Wir behalten uns vor, dieselbe wieder uberufen, sobald die Vorarbriten für die Berathung des Haupt

nanzetats entsprechend gefördert sind.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. März. Das Herren⸗ haus beendigte gestern die Berathung des Grundbuchsgesetzes.

Im Abgzeordnetenhause kamen gestern bei der Budgetdebatte zwei Resolutionen bezüglich der Beschränkung der Klöster zur Abstimmung; die erste wurde verworfen, die zweite bezüglich der Entziehung der Subvention für geistliche Korrektions—⸗ anstalten wurde anfänglich abgelehnt und bei nochmaliger namentlicher Abstimmung angenommen.

Belgien. Brüssel, 24. März. Die Repräsen⸗ tantenkammer genehmigte gestern einstimmig das Budget der öffentlichen Schuld und begann dann die Berathung des Gesetzes, welches die Dezentralisation der Provinzialver— waltung beabsichtigt.

Großbritannien und Irland. London, 23. März. Nachdem Ihre Majestät die Königin kurz nach Mittag in der Hauptstadt eingetroffen war, hielt sie gegen drei Uhr im Buckingham⸗Palaste einen Damenempfang ab, bei welchem der Prinz und die Prinzessin von Wales, Prinzessin Louise, der Herzog von Cambridge, Prinz Christian von Schleswig⸗Holstein, Fürst und Fürstin von Teck, sowie der Nawab von Bengalen nebst seinen beiden Söhnen zugegen waren.

In der gestrigen Unterhaussitzung wurden von George Jenkinson zwei Interpellationen gestellt. Zunächst wünschte derselbe zu wissen, warum neuerdings drei Mörder, namentlich auch der Schweizer Spinas, begnadigt worden seien. Der Minister des Innern protestirte gegen die Ungehörigkeit, eine Begründung seiner Handlungsweise durch einfache Anfrage statt auf dem Wege eines förmlichen Antrages zu verlangen und lehnte es ab, nähere Auskunft zu geben. Sodann wünschte der Interpellant zu wissen, ob ein in verschiedenen Blättern er— schienenes spanisches Telegramm mit der Behauptung, John Bright habe die Rückerstattung Gibraltars an Spanien zugesagt, die Wahrheit spreche. Der Premier- Minister bemerkte mit der einfachsten Kürze, ohne seinen sehr ehrenwerthen Freund (der bekanntlich zur Wiederherstel⸗ lung seiner Gesundheit gegenwärtig in Brighton weilt) erst zu fragen, wolle er die Verantwortlichkeit auf sich nehmen zu erklären, daß jenes Telegramm eine reine Erfindung ent⸗ halte. Sir George nahm darauf Gelegenheit, die Genehmigung des Hauses zur Vorlegung einer Bill behufs Amendirung des heute geltenden Gesetzes in Betreff der Begnadigung zum Tode verurtheilter Verbrecher nachzusuchen.

Ueber die sodann fortgesetzte zweite Lesung der irischen Ausnahmegesetzvorlage ist bereits telegraphisch berichtet.

Frankreich. Paris, 23. März. Der Kaiser empfing gestern die Kommission, welche am 7. September 1854 für die Herausgabe der Korrespondenz des Kaisers Napoleon J. ein— gesetzt ist. Die Kommission zeigte dem Kaiser an, daß sie ihre Aufgahe mit der Veröffentlichung des 32. und letzten Bandes der Correspondance de lEmpereur Napoléon J.« beendet habe. Das Journal offieiel« druckt den Bericht ab, welchen die Kommission dem Kaiser über ihre Thätigkeit erstattet hat.

24. März. Der gesetzgebende Körper nahm heute den Gesetzentwurf, hetreffend die Aufhebung des Sicherheits- gesetzes sowie des Ausnahmegesetzes vom Juli 1852 mit Stim⸗— meneinhelligkeit an.

25. März. Der Kriegs⸗Minister General Leboeuf ist zum Marschall von Frankreich ernannt.

Dem »Constitutionnel« zufolge ist die Antwort der Kurie auf die Note des Grafen Daru gestern hier eingetroffen.

Tours, 24. März. Im Prozeß gegen den Prinzen Peter Bona⸗ parte ist das Zeugenverhör beendet, es beginnen die Plaidoyers.

Italien. Florenz. 24. März. Aus Pavig wird heute telegraphisch gemeldet; Vergangene Nacht fand hierselbst eine Ruhestörung statt. Eine Bande von ca. 40 Personen sammelte sich vor der Kaserne an und rief: »Es leben die Truppen«, »es lebe die Republik!« Die Truppen der Kasernen trieben die Ruhestörer außeinander, wobei diese thätlichen Widerstand leisteten. Ein Sergeant wurde getödtet und ein Offizier und vier Soldaten verwundet. Von den Aufwieglern blieben zwei todt auf dem Platze; die übrigen wurden zerstreut. Weiter ist die Ruhe in der Stadt nicht gestört worden.

Der »Agence Havas« wird aus Rom vom 233. ge— meldet: Das Antwortschreiben auf die Depesche des Grafen Daru, welches der Papst selber abgefaßt hat, ist nunmehr nach Paris abgegangen. Das Konzil beschäftigt sich seit Wieder⸗ ausnahme der Kongregationen mit dem Schema über die an— dersgläubige Philosophie. Die Beschlüsse sollen am Ostermontag veröffentlicht werden.

Der Papst hat am 21. d. M. im geheimen Konsistorium 20 Bischöfe ernannt.

Aegypten. Aus Kairo wird der »Pall Mall Gazette« geschrieben, der Vizekönig habe zur Abhaltung der Cholera eine

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