1870 / 73 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lsog. Krongutsvorlage) in den Vordergrund. Die Staatsregierung hat ihre Ansicht in Betreff dieser Vorlage nicht geändert; sie ist noch jetzt der Ansicht, daß es im Interesse des Landes gerathen war, auf dieselbe einzugehen. Allein Sie, meine Herren! sind in Ihrer Mehr. heit anderer Ansicht gewesen und ist darnach diese Angelegenheit als schlüssig erledigt anzusehen. ;

Im Uebrigen haben die Staatsregierung und der Landtag in fast allen wichtigen Fragen prinzipiell auf demselben Boden gestanden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog lassen Höchstihre Befriedigung hierüber ausdrücken und danken Ihnen für das bereitwillige Ent- gegenkommen in manchen Einzelnheiten und für die unermüdliche Thätigkeit, mittelst welcher es Ihnen gelungen ist, in ungewöhnlich kurzer Zeit Ihre Aufgaben, deren Zahl recht erheblich war, zu erledi · gen. Äber nicht blos die Zahl der erledigten Vorlagen ist erheblich, ihre Bedeutung ist es nicht minder.

Das Geseß, betreffend die Inkorporirung der durch Staatsvertrag vom 727. September i866 von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß. herzog erworbenen vormals holsteinischen Gebietstheile in das Fürsten⸗ thum' Lubeck ist festgestellt, und nicht allein dies Fürstenthum wird dadurch an Lebenskraft gewinnen, sondern die Vereinigung mit dem Großherzogthum wird auch diesem zum Vortheile gereichen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog geben Sich der Hoffnung hin, daß die Bewohner der gedachten Gebietstheile sich auch ihrerseits in dem neuen Staatsverbande wohl fühlen werden.

Die finanziellen . der Kirche, der evangelischen wie der katholischen, haben eine feste Grundlage gewonnen, einem lange ge— fühlten Bedürfnisse entsprechend

Die Regulative für die Gehalte der Staatsdiener sind revidirt und neu vereinbart worden.

Eine wichtige Eisenbahnanlage ist dem Fürstenthum Lübeck ge— sichert und der Ausbau des Eisenbahnnetzes im Herzogthum Alden burg ist in erfreulicher Uebereinstimmung mit der überwiegenden Mehr— heit des Landtags ftstgestellt.

Endlich ist auch der Hauptzweck Ihrer Berufung in befriedigender Weise erreicht worden. Der Staatshaushalt ist auf drei Jahre neu geregelt, freilich zum Bedauern der Regierung, ohne daß eine Erleich kerung der Lasten hat gewährt werden können, allein dech mit einem Abschluß der als beruhigend wird bezeichnet werden dürfen.

. Im Namen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs erkläre ich den Landtag des Großherzogthums für geschlossen.

Braunschweig, 25. März. Die Landes versammlung beendete gestern die Berathung über den Kammerkassen-Etat und genehmigte den Antrag der Finanzkommission: »Die Ver- sammlung wolle die Zustimmung dazu ertheilen, daß aus den

Ueberschüffen der beiden letzten Finanzperioden dem Bankhause 2 L. Eltzbacher u. Comp. zum kontraktmäßigen Baue und

etriebe der Eisenbahn von Halberstadt nach Blankenburg eine Subvention von 256,000 Thlr. gezahlt werde.“ Es folgt die Berathung über das Schreiben des Herzogl. Staats-⸗Ministeriums auf den Antrag wegen Erlaß eines die Abnahme der Eide nor-

mirenden Gesetzes. Da kejn Antrag gestellt war, so wurde diefer Genen stanb vom Präsidenten als erledigt angenommen.

Zum Schluß folgte die Berathung über den Gesetzentwurf, die Aufhebung der Beschränkung der Intercession der Frauen und des Senatus consulti Macedoniani betreffend. Der gestern mitgetheilte Gesetzentwurf wurde ohne Debatte angenom— men und sofort dem Gesetze im Ganzen die Zustimmung ertheilt.

Hamburg, 24. März. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde ein von P. Wetzel u. Gen, eingebrachter Antrag: »Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat un seine Mitgenehmigung, daß das in Preußen am 26. Fe⸗ bruar 1870 in Kraft getretene Wild Schon ⸗Gesetz in Hamburg eingeführt werde, genügend unterstützt und an den Bürger— ausschuß verwiesen. Bei der Berathung über das nachträgliche Budget für 1870 wurde u. A. folgender Antrag zu »Art. 89, Handelsgericht angenommen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, mit thunlichster Beschleu⸗ nigung verfügen zu wollen, daß I) bei sämmtlichen hambur— n, Gerichten die Verhandlungen in deutscher Sprache ge— ührt und in allen Schriftstücken nur der Gebrauch solcher Fremdwörter gestattet werde, welche vollständig eingebürgert und allgemein verständlich sind; 2 bei Vorladungen und öffent— lichen Bekanntmachungen neben der Bezeichnung der Person durch Namen und event. den Stand derselben eine Ungleichheit hinsichtlich der Höflichkeitsform nicht mehr stattfinde, und 3) daß Vorladungen abseiten der Gerichte und Behörden an die Betreffenden per Post und verschlossen und auch an die 2 . Pa, den . werden.

achsen. otha, 24. März. In der gestrigen Sitzun des gemeinschaftlichen Landtags der 1 einn und Gotha theilte vor dem Eingehen auf die Tagesordnun der Präsident ein Herzogliches Dekret vom 20. dieses Monats, betreffend die Anwendung der preußischen Civilversorgungs⸗ berechtigung für Militärpersonen vom Feldwebel abwärts auf hiesige Verhältnisse, mit. Dasselbe wurde der Finanz⸗ Kommission . Vorberathung überwiesen. Die erste Nummer der Tagesordnung, ⸗Erneuerung des Bureaus, wurde dahin erledigt: daß Abg. Berlet wieder zum Vorsitzenden, Abg. Muther zum Stellvertreter des Letzteren gewählt wurden. Die

zweite Nummer der Tagesordnung betraf die Wahl der Mit. glieder für die Verfassungs⸗Kommission. .

Hessen. Darmstadt, 25. März. Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr.?) enthält: Gesetz, die Errichtung von Kreis. kaffen betreffend, ferner: Geseß, die Aufhebung der Regalitätz. beg an, Bergwerken auf Eisensteine und Braunkohle etreffend.

Baden. Karlsruhe, 24. März. Das heute erschienene Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 17 enthält das Gesetz die Verleihung des Rechts zur Ausgabe von Banknoten an eine badische Bank betreffend.

Württemberg. Stuttgart, 25. März. Der St. A. f. W.“ veröffentlicht heut nachstehendes, seinem wesent . k nach bereits telegraphisch gemeldete Königliche

ekret:

Se. Königliche Majestät haben durch Höchste Ent⸗ schließung vom 23. März den Minister des Kirchen! und Schul. wesens v. Golther auf seine Bitte der Verwaltung des Mini— steriums des Kirchen- und Schulwesens, sowie der ihm über tragenen Funktionen des Präsidiums des Geheimen Raths unter Bezeugung Höchstihres Dankes und Ihrer Anerkennung der von ihm mit Treue und Auszeichnung geleisteten Dienstt in Gnaden enthoben und ihm das Präsidium des evangelischen Konsistoriums gnädigst übertragen. ;

Sodann haben Se. Majestät durch Höchste Entschließung von diesem Tage den Minister des Innern v. Geß ler seinem Ansuchen gemäß der Verwaltung des Ministeriums des Innern in Gnaden enthoben und demselßen in gnädigster Anerkennung seiner mit Treue und Ergebenheit geleisteten Dienste das Grof. kreuz Höchstihres Ordens der württembergischen Krone verliehen,

ferner

der Bitte des Kriegs⸗Ministers General-Lieutenants Frei herrn v. Wagner um Enthebung von der Verwaltung des Kriegs Ministeriums und Versetzung in den Ruhestand in Gnaden entsprochen und demselben zum Zeichen Höchstihrer n en, Anerkennung der von ihm mit Treue und Ergeben— hei bergischen Krone verliehen.

Vermöge Höchster Entschließung vom gleichen Tage haben Se. Königliche Majestät zum Chef des Departements des In. nern den wirklichen Staatsrath v. Scheurlen, sowie zum Chef des Kriegsdepartements den Generalquartiermeister, Ge— neral Major v. Suckow, in Gnaden ernannt, und mit der interimistischen Leitung des Ministeriums des Kirchen, und Schulwesens vorläufig den ältesten vortragenden Rath in die—

sem Ministerium, Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Römer, gnädigst

beauftragt.

Bayern. München, 24. März. Ihre Majestät die Königin-⸗Mutter ist gestern nach Hohenschwanggu abgereist, Se. Königl. Hoh. Prinz Otto aber wird sich erst nach dem Eintritt besserer Witterung dahin begeben. Zum Osterfeste wird Ihre Majestät wieder hier eintreffen.

In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgen ordneten verlas Abg. Bucher eine Interpellation, in welcher

das Ministerium gefragt wird, wann es eine neue, der jetzigen Gewerbegesetzgebung entsprechende Apothekerordnung . werde, und wie es gedenke, daß es, bis die neue Ordnung Ku lassen sei, bei Konzessionsertheilungen dort gehalten werden solle wo neue Apotheken als nothwendig erachtet werden? Staats Minister von Braun antwortete: Die beiden Ministerien des Handels und des Innern sind nach Erledigung der Vorfragen übereingekommen, daß jenes des Innern sich mit der Angelegenheit beschäftige, und dieses hat am 7. d. M einen ausgearbeiteten Entwurf dem Ober ·Medizinalausschu übergeben, damit dieser unter Zuziehung einiger Apotheker den selben prüfe. Sobald diese Prüfung verfolgt und die Allerh Genehmigung ertheilt sein wird, steht dem Erlaß der neuer Ordnung nichts mehr im Wege. Bis dahin, was schwerlich mehr lange dauern wird, wird nach den Grundsätzen verfahre werden, welche seit Bestand des neuen Gewerbegesetzes in diese Richtung eingehalten worden sind. Die Kammer ging dan zur Berathung der , über das Staatsbau wesen in den Jahren 1866/6

und 1868 über. Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. März. . haus nahm gestern bas Einführungsgesetz zur Grundbuch

Ordnung, dann! das Geseß, betreffend die Anleihe für di

, das Koalllionsgeseßz und das Gesetz über de

Schutz des Briefgeheimnisses an.

Das Abgeordnetenhaus hat gestern das Gesetz z orterhebung der Steuern bis zu Ende Juni angenommen ei Fortsetzung der Budgetdebatte wurde das Budget de

Unterrichts- Ministeriums den Ausschußanträgen gemäß geneh

migt; bei den Normal ⸗Schulfonds wurden für Dalmatie

. ,, . und bei dem Stublenfond für Tirol Mehrbetraͤ ewilligt.

eleisteten Dienste das Großkreuz des Ordens der württem.

Das Herren

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Der Adreßausschuß des Abgeordnetenhauses geneh— migte den Bericht des Referenten Klier, betreffend den Auf stand in Dalmatien, mit 8 gegen 5 Stimmen. Rechbauer, Figuly und Skene meldeten ein Minoritätsvotum an betreffs des Bedauerns wegen der Nichthintanhaltung des Aufstandes, sowie wegen der Art der Beilegung desselben. Grocholski und Krainski traten dem ersten Theile, Tinti und Schindler dem weiten Theile des Minoritätsvotums bei. Der Ausschuß be— ion das Ersuchen an den Minister des Innern zu richten, die Akten bezüglich Dalmatiens an den Prästdenten des Reichs- rathes zur allgemeinen Einsichtsnahme der Abgeordneten zu übergeben. ;

Pesth, 24. März. Im Unter haue ersuchte Finanz⸗ Minister Loöͤnhay, da die Indemnität mit Ende dieses Monats abläuft, die Budgets aber bis dahin noch nicht ganz zu Ende berathen sein werden, die Indemnität um einen Monat zu verlängern. Das Unterhaus wird in der morgigen Sitzung über diese Vorlage Beschluß fassen.

In der heutigen Oberhaus⸗Sitzung wurden mehrere Nuncien des Unterhauses verlesen.

Schweiz. Bern, 24. März. In der gestrigen Sitzung des Bundesraths machten Landammann und Rath von Appen zell J. Rh. in Erwiederung auf die Bemerkungen des Bundes⸗ rathes über Anwendung von Zwangsmaßregeln zur Erzielung von Geständnissen in Strafuntersuchungsfällen die Mittheilung, daß schon vor dem Eingange des bundesräthlichen Schreibens

der Ständerath Rusch im Großen Rath den Antrag gestellt

habe, zu beschließen, daß solche Zwangsmaßregeln zu keiner Zeit und in keiner Weise mehr zur Anwendung kommen sollen.

Der Große Rath, »Verfassungsrath« genannt, habe den Antrag in seiner Sitzung vom 17. und 18. März einstimmig zum Be⸗ schluß erhoben und somit grundsätzlich ausgesprochen, was

thatsächlich schon Geltung hatte.

Genf, 25. März. Die heutige Nummer des »Genfer Journale giebt eine Analyse der Depesche Daru's an Rardinal Antonelli. Derselben zufolge gleitet Daru keines- wegs, wie man hehauptet hat, leicht über die Frage der Unfehl⸗ barkeit hinweg. Er konstatirt das Recht der Regierung, bei der Berathung von Gegenständen gemischter kirchlich-stagtlicher Natur gehört zu werden, aber er verlangt dieses Recht für die Regierung nicht in der Ausdehnung, welche derselben bei dem tridentinischen Konzile zugestanden worden war. Er würde sich damit begnügen, wenn ein französischer Bischof dem Konzile die Sachlage und die Rechte Frankreichs ausein—⸗ andersetzen könnte. Die Depesche schließt mit dem Vorschlage, die Vorlagen an das Konzil in dem angedeuteten Sinne zu ändern, müßte man auch das Konzil deshalb vertagen, doch fügt er für den Fall der Ablehnung seiner Forderung keine Drohung hinzu. In der gleichfalls vom »Genfer Journal veröffentlichten Antwort Antonelli's hebt derselbe hervor, wie der mit der Vertretung des französischen Standpunktes betraute Bischof die doppelte Pflicht als Gesandter und Konzilstheil⸗ nehmer nicht würde vereinigen können. Uebrigens lehnt der Kardinal es nicht ab, die Vorstellungen Frankreichs anzuhören, ehe das Konzil in die Berathung der Glaubensfragen eintritt, . sich jedoch zu verpflichten, diesen Vorstellungen gerecht zu werden.

Belgien. Brüssel, 25. März. Der »Moniteur« publi⸗

zirt den mit der Schweiz am 3. d. M. abgeschlossenen Post⸗ ggauft, vertheilt oder publizirt, oder zum Verkauf, zur Vertheilung oder

o ,. Kriegs⸗ Ministeriums für 1871 und eine Anzahl von Gesetzen geneh⸗ st f h seken genẽh gleichen Pressen u. s. w. und jedes Exemplar einer solchen Zeitung; und keine Kiage, außer der hiernächst erwähnten, soll angebracht oder verfolgt werden dürfen gegen irgend Jemanden wegen Erlaß eines . solchen Befehls oder wegen des Eindringens, Nachsuchens oder Weg⸗ London, 24. März. Ermächtigung eines solchen Befehls geschehen ist.

vertrag. Der Senat hat gestern das

migt und sich dann auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Repräsentantenkammer beschäftigte sich gestern meist nur mit Petitionen.

Großbritannien und Irland. n, 2 in Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von reußen war im preußischen Botschaftshotel Galadiner, bei welchem die sämmtlichen Mitglieder der Botschaft und eine

Anzahl gegenwärtig hier anwesender preußischer Untertbanen

zugegen waren.

Einem walisischen Blatte zufolge gedenkt Ihre Majestät

die Königin einen Theil des Sommers in der Grafschaft Merionekh zuzubringen, und ist ein Beamter des Königlichen Hofhaltes bereits in Barmouth eingetroffen, um sich in der dortigen Gegend nach einer passenden Residenz umzusehen.

—=— In der gestrigen Nachmittags-Sitzung des Unter hau⸗

ses entspann sich eine lebhafte Erörterung über die Begrähniß Frage. Von den Dissenter-Gemeinden ist schon seit vielen Jah ren Beschwerde daruber geführt worden, daß sie ihre Todten nicht auf den Friedhöfen der Staatskirche beerdigen dürfen,

ohne dabei zu gestatten, daß die anglikanische Geistlichkeit ihre Bestattungs Feierlichkeiten über dem Grabe vollziehe. Von anderer Seite hat man sich beschwert, weil das Gesetz bis jetzt

ohne

auf den besagten Friedhöfen die Beerdigung von ungetauften Personen oder von solchen, die sich selbst den Tod gegeben, unter⸗ sagt. Eine von Osborne Morgan eingebrachte Vorlage, welche es sich zum Ziel setzt, die heute für Dissenter geltenden Be— schrankungen in Betreff der Friedhöfe aus dem Wege zu räu— men, gab den Ausgangspunkt der Erörterung, indem sie von ihrem Urheber in längerer Rede zur zweiten Lesung empfohlen wurde. Nach diesem Gesetzentwurf haben 48 Stunden vor dem Begräbniß die Angehörigen der Verstorbenen dem Pfarrgeistlichen anzuzeigen, daß die Bestattung ohne die Begräbniß-⸗ Feierlichkeiten der englischen Staatskirche und jede andere kirchliche Ceremonien vor sich gehen, oder welche kirchliche Gemeinschaft den Begräbnißdienst verrichten soll. Der Minister des Innern äußerte sich mit Entschiedenheit zu Gunsten der Vorlage, schlug aber vor, die Vorlage an einen Sonderausschuß zu verweisen, damit die ganze Frage gebührende Berücksichtigung finde. Os—= borne Morgan bestand jedoch auf der zweiten Lesung, und als diese mit einer Majorität von 190 Stimmen durchgegangen war, mußte der Minister erst den . auf Verweisung vor einen Sonderausschuß zur Abstimmung bringen, der mit einer Majorität von 91! Stimmen angenommen wurde. Es ist zu der Vorlage noch zu bemerken, daß es sich ausschließlich um die zu den Kirchen der Staatskirche gehörigen Friedhöfe han— delt; auf den von den Lokalbehörden oder Privatpersonen ein— gerichten Begräbnißstätten sind die obenerwähnten Schwierig- keiten durch eine Trennung von geweihter und ungeweihter Erde vermieden.

Folgendes sind die auf die Presse bezüglichen Bestimmun⸗ gen der Bill für die Erhaltung des Friedens in Irland. Der betreffende Abschnitt soll für ganz Irland gelten, nicht allein für Distrikte, in denen der Ausnahmezustand proklamirt wird. §. 27. Dafern eine in Irland gedrückte Zeitung irgend welche

hochverrätherische oder aufrührerische Abbildungen, Gegenstände oder Ausdrücke oder irgend welche Anreizungen zur Begehung von schwe— ren Verbrechen (felony), oder irgend welche Abbildungen, Gegenstände oder Ausdrücke, welche eine Tendenz haben, zu nähren, zu ermuthigen oder zu verbreiten Hochverrath oder Aufruhr oder anzureizen zur Begehung einer Felonie: so sollen alle Druckerpressen, Be— wegungsmaschinen, andere Maschinen, Typen, Werkzeuge, Uten—⸗ silien, Papier und andere Apparate und Materialien, die gebraucht oder angewandt sind oder bestimmt sind, gebraucht oder angewandt zu werden zu dem Zwecke, eine solche Zeitung zu drucken oder zu publiziren, oder die in oder bei einem Gebäude ge— funden werden, wo eine solche Zeitung gedruckt oder publtzirt ist̊ mitsammt allen Exemplaren einer solchen Zeitung, wo sie sich immer vorfinden mögen, Fun Majestät verfallen sein.

Dafern eine außerhalb Irlands gedruckte Zeitung in Irland ver= trieben worden ist und Abblldungen, Gegenstände oder Ausdrücke der vorbezeichneten Art enthält, sollen alle Exemplare derselben, wo sie sich inmer vorfinden mögen, Ihrer Majestät verfallen sein.

§. 28. Dafern der Lord Lieutenant der Ansicht ist, daß eine in Irland gedruckte oder vertriebene Zeitung Abbildungen, Gegenstände, Ausdrücke oder Anreizung der oben bezeichneten Art enthält, so darf er durch einen von ihm unterzeichneten, nach dem anliegenden For— mular abgefaßten oder dem gleichbedeutenden Befehl irgend eine oder mehrere Personen, an welche solcher Befehl gerichtet ist, oder deren Gehülfen ermächtigen, in jedes Gebäude einzudringen, wo die in dem Befehl bezeichnete Zeitung gedruckt oder herausgegeben ist, oder wo

Druckerpressen u. s. w. (wie §. 27), die verdächtig sind, gebraucht zu

sein oder gebraucht werden zu sollen zum Druck oder zur Publizirung einer solchen Zeitung, sich befinden oder vermuthet werden, oder wo ein Exemplar einer solchen Zeitung thatsächlich oder vermuthlich ver⸗

Publizirung thatsächlich oder vermuthlich aufbewahrt oder niedergelegt ist, und nachzusuchen, in Besitz zu nehmen und wegzuschaffen der—

nehmens oder einer anderen Handlung, die in Folge oder unter der

8. 239. Giebt den mit Nachsuchung Beauftragten das Recht, wenn auf Verlangen nicht geöffnet wird, die Thüren zu erbrechen und be— droht die Weigerung, Einlaß zu gewähren und jede Hinderung oder Belästigung der Beauftragten mit den Strafen der Thätlichkeit und Widersetzlichkeit gegen Beamte in Ausübung ihres Amtes.

§. 30. Giebt jedem, der sich durch eine solche Nachsuchung oder Wegnahme beeinträchtigt glaubt, des Recht, binnen 14 Tagen, von dem Beginn der Nachsuchung bei den Lbergerichten in Dublin gegen die Personen, an welche der Befehl gerichtet war, eine Entschädigungs klage anzubringen auf den Grund hin, daß die in dem Befehl ge— nannte Zeitung nichts von dem in 8§. 27 Bezeichneten enthalte. Die etwa zuerkannte Entschädigung ist aus der Staatskasse zu zahlen.

§8. 31. Außer der durch diese Akte angeordneten Konfiskation treffen den Eigenthümer der Zeitung alle Strafen, die er nach anderen Akten oder näch gemeinem Recht verwirkt haben mag.

§. 32. Der Ausdruck »Zeitung« in diesem Abschnitt der Akte er= strecki sich auf jede periodische Veröffentlichung, die in zwei oder mehr denselben Titel tragenden Exemplaren vorhanden ist, mögen dieselben an demselben oder an verschiedenen Tagen publizirt seien.

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