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ordnet ein spezieller Vertrag, und es bleibt hierbei vorbehalten, wegen heit bestimmt der Vertrag vom 8. Juli 1867, wobei jedoch Art Vertretung Preußens in dieser Kommifsion durch einen Bevollmaäͤch⸗ 8. 10 im Sinne des Art. VII. abgeändert werden soll. ö figten mit berathender Stimme Vereinbarung zu treffen. Art. Y. Die übrigen in Ärt. J. bezeichneten Angelegenheiten
Art. 16. Es wird zur Ausbildung der suͤddeutschen Offiziere in sollen durch Verträge der Vereinigten süddeutschen Staaten mit dem
München eine gemeinsame Kriegsakademie, in Stuttgart eine gemein ˖ Norddeutschen Bunde geregelt werden, und deren Fortbildung im Wege gemeinsamer Gesetzgebung erfolgen.
same Equitationsschule, in Karlsruhe eine gemeinsame Ingenieur=
und Artillerieschule errichtet werden. Jedes Jahr finden gemeinsame Art. V. Die Ueberwachung der gemeinsamen Angelegenheiten
Uebungen von Heerestheilen aller drel obengenannten Staaten statt, soll einem Bundesrath als gemeinschaftlichem Organe der süd- und
wobei der Oberbefehl von dem jeweiligen Vorortsstaate geführt wird. norddeutschen Regierungen Übertragen werden, und bei der Gesez gebung ein Parlament als gemeinschaftliche Vertretung der Bepöllt
Art. 17. Als Festungen der süddeutschen vereinigten Staaten werden erklärt: Ulm, Rastatt und Germersheim. Die oberfie Auf. rungen mitwirken. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüs beider Versammlungen ist zu einem Vereinsgesetz erforderlich und
sicht und Leitung derselben steht der Militär ⸗-Kommission zu. Im
Uebrigen sind für deren Besatzung, Befehligung und Instandhaltung ausreichend; auf andere als die vorstehend bezeichneten Angelegenheiten
die Grundsätze der früheren Bundesreglements maßgebend. Die erstreckt sich jedoch die Zuständigkeit derselben nicht. Die Verkündi⸗
Militär-Kommission wird diese sofort der benöthigten Revision unter⸗ gung der Vereinsgesetze in den Gebieten der vertragenden Theile er. folgt in den daselbst geltenden Formen.
fiellen und zugleich für das Gebiet der vereinigten süddeutschen s Art. VI. Hinsichtlich der Zusammensttzung des Bundesraths und
Staaten ein vellständiges Defensivsystem, im Anschluß an das De— fenstvsystem des Norddeutschen Bundes, entwerfen, welches schleunigst des n n,. sollen die Bestimmungen des Zollvertrags in analoge ommen.
und auf gemeinsame Kosten in Ausführung zu bringen ist. Anwendun
Art. 12. Die Vertretung nach außen übt jeder Vereinsstaat da, Art. VII. Zur Gültigkeit der Beschlußfassung im Parlament soll wo er eine solche für nöthig erachtet, selbst aus. Jedoch ist jeder die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Vereinsstaat, welcher an einem auswärtigen Hofe eine Gesandtschaft Mitglieder des norddeutschen Reichstags und von mindestens der unterhält, verpflichtet, auch, den Schuß der Angehörigen eines Vereins Hälfte der gesetzlichen Anzahl, der Mitglieder aus den süddeutschen staats, welcher daselbst keinen Bertreter hat, gleich dem der eigenen taaten erforderlich sein. Die Abstimmung geschieht gesondert für zu übernehmen. Wo keiner der vereinigten süddeutschen Stagten die ersten und für die letzten; wenn ein Antrag nicht in beiden Ab— diplomatisch vertreten ist, soll für die Angehörigen des füddeutschen theilungen die absolute Stimmenmehrheit erhält, so gilt er als ab—
Vereinsgebiets der Schutz der preußischen Gefandten erwirkt werden. gelehnt.“ r ö. Wien, 27. März. Wie daß
Kriegsfall für bevorstehend, so soll dasselbe der Vereinsbehörde hiervon Anzeige machen, welche sodann über Mobilmachung und sonstige für die Kriegsbereitschaft erforderliche Maßregeln beschließt. Bei etwaigen Friedensverträgen soll ein Vertreter der süddeutschen vereinigten Staaten beigezogen werden.
Art. IU. Ueber die Behandlung der Zoll und Handelsangelegen⸗
3 2 . 36 e nnn, e irn, und 2 . . Oesterreich⸗ Ungarn. ereinsbehörde beseßt. An denjchigen Orten mo ies zweckmäßig „Prag. Abendbl.“ vernimmt, wird, na dem die desfalls erscheint, foll das süddeutsche Konsulat dem Konsul des Norddeutschen ö des Kaises bereits ertheilt . die . Bundes übert d . ! undes übertragen werden. ; morgen oder ' übermorgen das NRothwahlgesetz im Abgeord— Art. 14. In den vereinigten. süddeutschen Staaten besteht ein ge-, netenhause einbringen. nn gen 36 . . 9 i e ,. . alls, des Gewerbe Fabrik- und Handelsbetriebs, der Zulg ung zu ; 186 ; zn öffentlichen Aemtern, der Besteuerung und des Genusses aller sonstigen n,, 27. März. Der Kaiser präsiditt bürgerlichen Rechte, endlich in Betreff des Rechtsschutzes und der Rechts= n ., März. Im . überreichte der Justiz⸗ Mini verfolgung der Angehörige eines Vereinsstaats als Landeseingeborener . 3. Y e überre ustiz⸗Minister behandelt wird. Diejenigen Bestimmungen] wesche die Armenversor. OQllivier heute das Senatuskonsult, durch welches die gesetzgebende gung und die Aufnahme in den lokalen Gemeindeverband betreffen, Gewalt zwischen dem Sengt und dem gesetzgebenden Körper gethellt werben hierdurch nicht berührt. Ebenso bleiben bis auf Weiteres die wird, und verschiedene Artikel der Verfassung, namentlich dit Verträge' in Kraft, welche zwischen den einzelnen Bundgsstagten in Artikel 33 und 57 aufgehoben werden. Die Senatoren werden Beziehung auf die Uebernahme von Auszuweisenden, die Verpflegung von dem Souverain ernannt, die Anzahl derselben kann ver— Trteankter und Lie Beerdigung verstorbener Staatzgnsehöriger bestehen, mehrt werden. Das dtecht der Budgelbewilligung verbleibt Seine Militärpflicht in der aktiven Armer der Reserpe und der Land- deni gesetzgeben den Körper. Der Minister begleilete bie Vorla wehr kann im Frieden jeder Angehsrige der süddeutschen vereinigten . r Red ö. l ö d ht Staaten in den! Staat, in welchein er sich dauernd aufhält, erfüllen. mit einer kurzen Rede, in we cher er sagte: Sie werden Ihte Art. 15. Es Foil. für das Gesammtgebiet der Vereinigten Stggten Machtbefugniffe verringern, bei Sie werden dieses Opfer den ein gemeinsames Civil, und Kriminalrecht und ein gemeinsamer Civil. Jande bringen und auf diese Weise dem Souverain helfen, und? Kriminalprozeß bestehen. Hierbei foll zugleich die Gemeinsamkeit Frankreich die Freiheit zu geben. — Der Rede folgten Beifallt⸗ 3 ,, jener des Norddeutschen Bundes so weit mög bezeugungen; . Senat wird nächsten Freitag Sitzung ich angestrebt werden. halten, um das Senatuskonsult zu prüfen. Art. 16. Zur fortdauernden Hann der Rechtseinheit sollen Wie aus guter Quelle versichert wird, soll Frankreih eis vet much Dtribirttichung der gemeinsaunten Gesetzgebung gemeinsame ᷓ ̃ ; ; l. . Obergerichte in das Leben gerufen werden. Schon jetzt wird für die ,,, 56 einen Spezialgesandten zum Konzile ah ,,,, . , oberster Gerichshof ö ö i ndelssachen zu Nürnberg errichtet. ĩ i j Art. 17. Insoweit bei Regelung der gemeinsamen süddeutschen d . . 23. März, w. 8. V). Ani ssih Angelegenheiten eine Mitwirkung der gesetzgebenden Faktoren geboten i . gung ; . 26. auswärtigen Angelegenheilm sisr , werden diese Lingelegenheiten den Kammern der einzelnen Stagten 9 . . n. isconti-Venosta in der heutigen Situm unterbreitet. Zur Vorberathung der in Artz 15 aufgeführten legisla= er Deputirtenka mmer, gegenüber den Auslassungen De⸗ torischen Arbeiten wird ein gemeinsamer Ausschuß gebildet, zu welchem honi d über das Konzil: Das Kabinet beharre darauf, dem die ersten Kammern der sůddeuischen Staaten ie ein Mitglied, die Konzil jede Freiheit der Berathung zu belassen, da es auch hin ö Kammer in Hessen zwei Mitglieder, in Baden brei, in bei die Gewissensfreiheit zu achten habe. Die bestehenden ürttemberg vier, in Bahern ech s. Mitglisder abordner. Die Gesetze würden vorkommenden Falls ausreichen, um die natib⸗ . , , , n. Ausschuß dich jur Vorberathung nalen Institutignen zu schütz:n. Die solktien tcliens sei n anderer Vereinsangelegenheiten zu berufen. dieser Frage nothwendiger Weise eine sehr beschränkte. Die R. Anhang. Zwischen den vereinigten sübdeutschen Staaten und gierung, welche über diefen Gegenstand ihre Ansichten mißt äh n, , , , 1 n, ,,. 0 sen sn beren Kegierungen ausgetauscht habe, werde auch in Zukunft ; gebend sein: in * ** ; .. Als gemeinsam nationale Angelegenheiten werden Ler- 1 ,. n,, Stellung verharren. »Wir haben . klärt: I5 der Schuß und, die Sicherung des gesammten deutschen Ge. Konkordat zu ver heidigen, unser Prinzip ist die Trennung der bieies ggen Angriffe außerdeuischer Mächte. *) zie Zoll. und, Handels. Kirche vom Staate. Die bürgerliche Gesellschaft hat vom angelegenheiten, z) die Ordnung des Maaß Münz. und, Gewichts. Konzile Richts zu befürchten, sie, kann nicht rüclwäͤrlk systems nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von schreiten« Auf eine Anfrage Micelli's erklärte der Minister, fandtrtem und unfundirkem Papiergeld, die allgemeinen Bestim. er habe kein Dokument in Betreff der römischen junlenäben das hankibesenl o Lie Erfindüngöpatenies s der Estut Fragt der Kammer vorzulegen, da äs Kabinft für den . gn , , , , , ö Augenblick in dieler Beziehung sich ein System völliger Nesetn— = eidigun ö ; und des allgemeinen Verkehrs, 8 der Flößerei und Tarn n d än . habe. . ö, Debatte, in welcher . auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zu⸗ sich zu Gunsten des Konzils un Ferrari gegen das ; og ö added re e sell el r di dirß, mid er rn Wassttwöe Pös. J . — 901 Art, II. Die im Art.]. Ziff. I bezeichnete gemeinsame Angele- nommen. Im weiteren Verlaufe der Debatte über den aus genheit ist durch die Allianzverträge vom 22. August 1866 geordnet. wärtigen Etat beantragte Pissavini die Einziehung des Gesandt⸗ In Hinblick auf diese Allignzverträge soll die Vereinsbehörde der süd. schaftspostens in Karlsruhe, da die Gesandtschaften in Berlin 3 n ,, . ö Rorddeutscn unh und München vollig ausreichten. Der Minister fowie der Rr e aßnahmen in Kenntn e erden, welche zu einer ᷣ . kriegerischen Eventugalität führen könnten. Erachte das Hrn din ferent Bersi sprachen sich gegen die Einziehung aus. des Norddeutschen Bundes den in den Allianzverträgen vorgesehenen Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Mä). Bei der fortgesetzten Behandlung des Finanzgesetzes haben beide Kammern die geforderte, Bewilligung, zum Königl. Thealet genehmigt. In der Zweiten Kammer fand darüber eine . Verhandlung statt, indem ein Vorschlag zur Herabsetzung ö Zuschußsumme von 60 000 Rdl. auf 45060 Rol. gestellt wor
den war.
Inter anderen Bewilligungen on der Regierung geforderte Summe von 45 eines neuen Gebäudes für die Reichsbibliothek geneh⸗
Nach dem vorgelegten Plane wird das zu errichtende
hebäude cireg 89 0004 Rdlr. kosten, von welcher Summe
ne Rate von 45,990 Ndlr, zur Bewilligung
In der Ersten Kammer chlag auf, so daß ders onnte.
Die Verhandlungen über das Budget sind
führung migt.
lagen worden ist. i e den Vors genehmigt werden k
Nen, von beiden Kam
die von
einzelnen Punkten ü Dänemark. tirung des Abg.
des »Dagbladet« und tersuchung geworden.
richtlichen Un
Beklagten werden ei glieder des Folkethings abgehö — Gestern hat der betre
Steenstrup
hat
brig sind. Kopenhagen, 24. März. durch die Reichstags Referenten Faedrelandet⸗ ist Gegenstand Als Zeugen nige Reichstagsboten und mehrere rt werden. ffende Folkethings⸗Ausschuß sein
Gutachten über den Gesetzvorschlag,
einer außerorden Der Ausschuß giebt s kennen, daß die Zeit zu einem Vorgehen, noch nicht gekommen sei, Errichtung einer kleinen Abtheilung von
abgegeben.
wurf vorgeschlagen,
eine Bewilligung zur
Mannschaften
deßjenigen, was z Aufgabe machen
den Gesetzorschlag ng einer und Strib, sowie den Bau einer Sch Nyborg hat der betreffende Folkethin Die Mehrzahl desselben J.
die Herstellu
abgegeben.
der Herstellung einer Dampffäh den Augen
, welche si
ricia, wenigstens für
wortet dericia und Minderzahl
in vorliegender
— 25. März. det heute eine ex a. Washington, Boutwell hat angeordnet,
gelegenheit fin Amerik Schatz sekretär
April 2 Millionen
dagegen die Anlage den Bau eine spricht sich für die Annahme des Gesetzvor Form aus. Anläßlich der amerikanis traordinäre Ministerkonfe
28. März. (W. T. B.) daß für ven Mich
Dollars in Gold verkauft und 4 Millionen
eines Dampfs
Fonds angekauft werden sollen.
9
Der Vorschlag fiel aber mit 73 gegen 95 Stimmen. Kammer die O00 Rdl. zur Auf⸗
die Erste
mern des Reichstags abgeschlossen worden, daß jetzt nur noch die gemeinschaftlichen Ab einander abweichenden Beschlüsse der Kammern in pez.
Die Insul⸗
stimmungen über 14 Fpir.,
einer ge⸗ gegen die Mit⸗
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KRexlim, 29. März. (Nichtamtigher Getreidebericht.) Weizen loco 5I = 64 rhlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. A ril- Mai 57 * * Thlr. bezz Maj - Juni 583 — 3 Thlr. bez., Juni-Jusi 60 bis 595 Thlr. bez., Juli- August 61IJ — * Thlr. bez.
Roggen loco 444 - 455 Thlr. aß Bahn bez., feiner 469 Thlr. do., Pré dNärz 45 Fhlr. bez., April Mai 4.645. 443 Thlr. bez., Juni-Juli 46 - 45 Thlr. bez., Juli-
Mai-Juni 44. - Thlr. bez., Gerste, grosse und kleine à 33 44 Ihlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 23-277 Thlr. pr. 1200 Pfd., poln. 253 — 253 Thlr., pomm. 255 —- 26. Thlr, ab Bahn bez, pr. April - Mai 24 — * Thlr- bez, Mai- Juni 25 — Thlr. bez, Juni-uli 267 Thlr. Erbsen, Kochwaare 50-56 Thlr., Futter wanne 42-48 Thlr. RKüböl loco 14 Fhlr. Br,, pr. März 1414 Ehlr.,, März-, ril April- Mai 1313 -* * Thlr. bez., Mai- Juni 133-5 Thlr. September-Okthr. 1213 —- * Thlr. bez. stroleum loco SJ Thlr., pr. März SS — 4 Thlr. bez, Mãärꝝ- April J. - Thir. bez., April - Mai 73 Thlr. Gek. 50 Barr. pr. S Thlr. Leinöl loco 12 Thlr. Br. Spiritus loco ohne Fass 1534 Thlr. bez., pr. März, Märæ- April und , , 15H — — 4 Tsilr. bez., Mãai-quni 154-3. — uni- Juli jz. — * Thlr. bez., Juli-August 153 — **
für 1870 vor⸗ August 453 — Thlr. bez. trat kein Red⸗ elbe ohne Abstimmung
so
Thlr. bez., NVhlr. bez. zweizenmehl No. 0 4 — 8 Thlr., No. O uf. J. 35 * * Thlr.
betreffend die Errichtung Roggenmehl No. 0 37 — Thir. No. O u, L. 33 F. 3 hlrz, (bi-
tlichen Compagnie beim Ingenieur- eine Meinung dahin zu er— wie es im Gesetzent⸗ daß aber dennoch
Ueber nern, betreffend“ zwischen Friedericia iffsbrücke bei der Station Sausschuß sein Gutachten kann das Erforderliche in wischen Strib und Friede blick, nicht einsehen; sie befür⸗ chiffshafens bei Frie r Schiffsbrücke bei Nyborg. Die schlages
ch⸗dänischen An⸗ renz statt. Der
Bataillon, Mürz 3 Thlr. Sp. Sgr. pez. ,. März April 3 Thlr. Iz -* Sgr.
bez., April-Mai 3 Thlr. 6. — 63 Sgr. bez., Mai- Juni 3 Thlr. 63 Sgr. beæz.
Wetter: Schnee und Regen. Termine Konnten sich gut im Werthe behaupten. Termine gingen heute im Ganzen mur wenig um, indem Abge-
Weizen loco fest im Werth,, Roggen auf
. ö. ,,. 6. n , . Alles ber so wie Käufer gleiche ur iückhaltung beobachteten und in
wendung vor eeminen gehört, zur gen Preisen keine wesentliche Aenderung hervorriefen. Schluss wolle, gegeben werden müßte. lag des Ministers des In Dampf ⸗ Fähre
durch vereinzelte Realisationsverkäufe flau und in den Preisen Ihr. billiger. Gestern wurde Juni-quli nur 465 - 435 Thlr. Pezahlt. Hafer eflektiv nur in feiner Waare beachtet, Termine matter. Rüpöl hat sich bei sehr stillem Geschäft im Preise gut behauptet. Spiritus verkehrte in matter Haltung und stell- fen sich die Notizen eher zu Gunsten der Käufer. Gekäöndigt 20.000 Qrt. pr. 154. Thlr.
Ker Ilir, 28. März. (Amtliche Preis- Feststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des S§. I5 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)
Weizen pr. 2100 Pfd. loco 48 - 66 Thlr. nach Qualität, pr. April - Mai /, à 573 bez, Mai-Juni 59 à 58 bez., Juni-Juli 60 naminell, Juli-August 61 nominell,
Roggen pr. 2090 Pfd. loco 43 —= 455 bez., pr. April-Mai 447 à 445 â 44 bez., Mai- Juni 443 à 445 à 443 bez., Juni-Juli 452
3 4155 5 453 bez - Inli-Angust 46“ 3 6 3. 46, ho ;
*g erst ph Pro brd) Erh sg uc . Thlr. nach Aaalität. Hafer pr.
1200 Pfd. loco 23-275 Thlr. nach qualittit, 33; Mai- Juni 25]
Kunst u
— Von dem »Jahrbu fassungé redigirt im Bureau de lage der Königlichen Geh. Ober⸗ der neunte Jahrgang für 18
8 Justiz ofbuchdru O erschienen.
nd Wissenschaft. ch der ern gen Gerichts ver⸗ Ministeriums, ckerei (R. v Decker) soeben
ist im Ver⸗
bis 265 bez.; Pr. April-Mai 25 à 243 à 245 bez., à 255 bez., juni-⸗ Juli 263 bez., Juli- August 27 bez. Lerbsen pr. 2Tö0 Pf, Kochwaare 560 — 55 Thlr. nach Qua- lität. Futterwaare 42-47 Ihlr. nach Qualität. Roggenmehl No. O u. 1 pro Ctr. unversteuert inkl. Sack Pr; qiessn Monat 3 Thlr. S Sgr. Br., März - April 3 Thlr. z Sgr. Br., A riJ-Mai 3 Thlr. 6. Sgr. bez, Mai- Juni 3 Thlr.
Fr. Lucca.
Königliche Schauspiele.
30. März. Im Schauspielhause. G8. Ab. Vorst.) . in 5 Akten von Schiller. theater zu Dessau:
bn erh. Hof
gela: halb 7 Uhr. M. „Pr. Im Schauspielhause. Hansmerstein. Historisches
Wilbrandt.
Anfang ha
Donnerstag, 31. März. Schauspielhauses. schen Schauspieler ˖ Gesells
aimé ou mourir.
chaft: L
(89. Ab. Vorst. Schauspiel in
M. Pr. , Theater des König
Zweiundfünfzigste Vorstellung der fra gentilommèe pauvre.
lb 7 Uhr. M. Im Saal
M.⸗Pr.
Der Graf von Akten von A
lichen nzösi⸗ Etre kö pr. S000 pP
67 Sgr. à 3 Thlr. 6 Sgr. bez., Juni - Juli 3 Thlr. 8 Sgr. ber. Rüböl pr. Ctr. ohne Fass loćę 14. bez., pr; diesen Monat 1416 à 144 bez., Mürz - April 14 Thlr., April-Mai 144 à 13 3 1532, bez., Mai-Juni 1323. a 1311 bez., Juni-Juli 1333 Bre Juli- August 134. à 135 bez, Septemper- G6ktober 1311 à 12 bez, Gkfober- November 121 à 1214 beg. Gek. 400 Ctr. Kündi- gungspreis 14 Thlr. . einöl pr. Gtr. ohne Fass loco 12 Thlr. Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. Ctr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Otr.) 1000 85 Thlr., Pr. diesen Monat 8 à Sa bez. März-April 75 Thlr., April Mai 75 bez., September- Oktober 7e Br. Gekünd. 125 Gtr. Kündigungspreis 89 Thlr. dolf Spiritus pr. 8090 pCt. mit Fass Pr. diesen Monat 157 à 159 bez. u. G., 53 Br. März-April 155 à 15E6 bez. n; G., 155 Br., April-Mai 155 A 15 Hexz. u. G6. 153 Br., Mai-Juni 153 à 153 bez. u. ., 154 Br., Juni-Juli I53 à 185 E bez. ü. G., l53 Br., Juli August 1544, à 155 bez., August-September 168 à 163 bez. Gt. ohne Fass loco 15iꝶ à l5 R bez. sizenmehl No. 65 4 à 35, No. O u. 1 3 à 3735. Roggen- mebl No. 0 35 à 38, No. O u. ] 35 A 3 pr. Ctr. Unversteuert
Procliiketben ö Rerlin, 29. März. QMlarktpr. nach
ö wanren - HBäörrnme. Ermitt. des K. Polizei- Präs.)
exkl. Sack. Hi nmigsherx, 29. März, Nachm. Wolfl's Tel. Bur.) Wetter
schön. Weizen still. Roggen pr. 84 Pfd. Zollgev. matter, loco
Von
thr sg. Pf.
Bis thr sg. pf.
Mittel
thr og. pf.
und pr. März 48, . Frühjahr und Mai-Juni 495 Sgr. Gerste
Mitt. still. Hafer pr. 50 Pfd. Zollgew. ruhig, locJh 25, pr. Erüh-
Weiz. Schil. Roggen gr. . z. W. Hafer n Heu Centn. Stroh Schck. Erbsen Mtæ. Linsen
134 5 1.16
1271 617
Bohnen Mtæ. Kartofleln Rindfl. Pfd. Schweine- fleisch Hammelll.
z Kalbfleisch
Butter Pfd.
Eier Mandel
3g. pf. P
8 ew. 53 Sgr. Spiritus Soyüy6 Tr. loco und pr. März 155, pr. enn nm 153 Thaler. ö 4 .
ian zig, 28. März. (Westhr. zig.) Für Weizen war der heutige Markt fester und bedanken verkaufte 200 Tonnen reich- lich etzte Sonnabendpreise; ufuhren und Ausstellungen waren Ctwas besser. Bezahlt wurde für: bunt 120 - 21pfd.
50 Thlr., 124pfd. 53 Thli 125pfd. 55, 553 Ihlr., hellbunt 128pf4.
de
eM οο S
h8, 58 Thlr., hochbunt' glasig 128 — 29pfd., 130pfd. 60 Thlr.