1236 ( 1237
— schwebt und noch heute 4 ge fe ern n 5 . [ ., . man 9 diese ,, . . feht! . . sich ö 69 Zweite Beil a .
ihren Klienten nicht dadurch au ilft, daß sie die Justiz eines fremden rage vorzulegen, wollen wir Schuldverschreibungen ausstellen in der 9 221. ⸗
2 mit In lch . Vltanntlich glaubt in jedem Prozeß Weise, wie es lisher in den meisten deutschen Staaten üblich war ö ge zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗ Anzeiger
jede Partei Recht zu haben und ein sie befriedigendes Erkenntniß zu und wie es auch durch das Bundesgesetz vom Jahre 1867 vorgesehen n 75. — ; aber ich kann worden ist, nicht ohne Widerspruch von Rednern auf jener Seite
,, Dienstag den 29. Mo - zrfreiten. lonst wiirde) ,, ö links) — ich kann auf den zu meinem Bedauern auch heute noch in ö f 3 ; Marz 1870.
Sie versichern, daß ähnliche Prozesse, in denen unsere Unterthanen ;
zweifellos Recht zu haben glauben, bei den Gerichten fast aller aus ⸗ der Versammlung fehlenden Abgeordneten Twesten verweisen — wollen sein sollte, es sei wünschenswerth trotz aller Verhältni wärtigen Staaten von Amerika bis Rußland anhängig sind, und wir dazu übergehen, Schuldverschreibungen auszustellen, in denen dem ein, hängig von dem Umstande, ob Ueberschu se . . erhältnisse, unab⸗ beamten maßgebend sind. Für diejenigen B ; . wenn? darin von uns verlangt würde, wir sollen jeden Prozeßanspruch einen S gu hier der An spruch eingeräumt nit d. daß in einer bestimmt ver eine gewisse Summe — ich will einmal ö.. ,,,, oder nicht, Wohnort außerhalb der uh on r gn undes beamten jedoch deren mit Kriegsschiffen resp. mit Bataillonen unterstützen, das könnte in brieften Weise die Tilgung der Stgatsschulden eintreten soll? Da war für Jahr zur Tilgung zu bestimmen, ich 96 9 O Thlr. — Jahr der Zulässigkeit einer Beschlagnahme der Ii. d n , kommen hinsichtlich der That sehr weit führen. nun die Ansicht der , ,,, . 6 unzweckmäßig würde dem durchaus kein Hinderniß in den 669 er Gesetzentwurf Vensionen die Bestimmungen des . e , , . oder — Ferner: sein, das zu thun, und es wird rathsam sein, ieses Hinderniß aus . Hiernach, meine Herren, glaube ich, daß Sie e. bord Diejenigen Begunstigungen, welche nach ber G e ahr Anwendung. bem Wege zu räumen. Darauf erstreckt sich der vorliegende Gesetz. setzeniwurf wohl Ihre Zustimmung geben können orgelegten Ge! Bundesstaaten? den Hinterbliebenen der ie e rng g, , . ̃ en hinsichtlich der
er Ich kann jetzt schon erklären daß über die Erhaltung der Insel . ꝛ̃ liegen entwurf, auf etwas Weiteres nicht. Wenn der geehrte Herr Vorredner — Nach dem Üb ͤ Besteuerung d ; ; g. Freiherrn von Patow erklärte der kaff ng der aus Staatsfonds oder aus öffentlichen ; en denfelben gewaͤhrten Penstonen, Unters ichen Versorgungs—= AUnterstützungen oder sonstigen
(Wangerooge) zwischen der preußischen und oldenburgischen Regierung ; tes nicht, Verhandlungen schweben, die wlederholt zu Arbeiten im Interesse der geglaubt hat mich, der ich in diesem Augenblick zwar nur die ver. Finanz ⸗Winister Ea im ph aufen: Konservirung des Strandes geführt haben und führen werden. Was bündeten Regierungen zu vertreten habe, der ich aber doch die Eigen. Meine Herren, ich freue mi 3. Zuwendungen zustehen, finden au da gemacht werden kann, wird gemacht. schaft des preußischen, Finanz ⸗Ministers nicht zurückweisen kann noch mehr und mehr nähern, d mich sehr, daß die Ansichten sich schön von Bundesbeamten ⸗ hin ch u chan Gunsten der Hinterbliebenen i Mini will, mit mir felbst in Widerspruch zu setzen / indem ich die Hand da. derleni „denn ich kann im Ganzen und Großen mit oder S ich der denselben aus Bundes — Der Präsident des Bundeskanzleramts, Staats⸗Minister j ö ; 34 erjenigen Auffassung, die der Herr Ab mit ; taatsfonds oder aus 6ffentl ? Delbrück antwortete dem Abg, Hagen, auf die Anfrage, ob ,,, . hg n en, n,, hat, mich einverstanden erklären. Ich . ö ausgesprochen , gleichartigen Bezüge n . ö e n f, bei der Aufstellung des Etats für die Bundesregierungen die Heeren der Schuldeñ ilgung, und wenn der geehrte Herr Vorredner Spsem des vorgelegten Gesetzentwurfes bis auf tine anl. ; Ti . n die einstweilige Versetzung in den Rahe and! . Hauptpositionen des Hauptetats oder die einzelnen Posten des in den Fall kommt, für Ueberschüsse forgen zu wollen, um nachher im Einklange steht. Die Differenz besteht nämlich darin 8 sferen; Pig artegeld. Diejenigen Beamten, welche schlichthi . Spezialetats maßgebend sind: diese Ueberschüsse zur Schuldentilgung zu verwenden, so glaube ich ,, n, worden ist: »die durch den n hee fu ch , n ac werden können, sind nach z. ö 4 Meine Herren! Ich nehme gar keinen Anstand, dasjenige, was nicht, daß er in mir einen Gegner erblicken wird. Wovon ich ein k. Der Gesetzentwurf geht also von der Bender en Ahthe ng Mh ent des Bundes - Kanzleramts, die in Beziehung auf den Bundes⸗Haushaltsetat für das Jahr 1668 in Gegner bin, das ist die Uebernahme von unabänderlichen Verpflich- Separatrechte ö n. 96 örnish n n, . . Tilgung a , im n , , n n e n , e , en , / aß es in die Befugniß der gen desselben, sowie in den Ministerien d , nen eilun⸗ der auswärtigen Angelegen
i , , ,, , undeskanzlers ausgesproche . en. er j 4 : nittel zur Tilgu = eiten, d trieges 6. selbst dann wenn es nicht gelingt, stimmt werden sollen. Dic ganze Differenz besteht a. . 6. in, 5 . i i ie . , ; die Vorsteher der Ober ˖ Post
verbindlich anzuerkennen; ich glaube auch nicht, daß bei dem Rechnungs⸗ entgegentreten mögen, daß ,, , , n ö en- Direktoren, die diplomatischen Agenten
e ,, er Reichstag Vetanl— ö / — n /i e 8 setze diese Tilgung erst mit d 187 „dem bestehenden Ge, Su ießlich der Berufs K r ist i ) ᷣ z mit dem 1. Januar 18 ̃ ; — onsuln. Das Warte Ni ,, d, b e e ,, , , g,, . js fur die Tilgung beftimmt. Lberden, zn siellkng ausgeschiedener Be ,
amten, §§5. 34 — 67 von der Pensionirun g.
3 Der Denollmach tigte . . Vize⸗Admiral ii ,, . — ö. . das . . . gegen wagten dtend' er Menüs T, edelt Eigcfu . z ie einzelnen Gläubiger Verpflichtungen in ieser Beziehung einge— rößcre 5 ᷣ des eben angeführten Herrn Redners es Nach §. 34 begi z 9n ,, , n be n, re sn, nn nnen nn ne Um nnn d, an! ö für die Wufrechthaltung der Die siplin Iq cih en ga hir werden immer wieder die eff hn un führen ließe, das System aufzustellen, es nen m, Vorte aus. welche auf Kündigung oder Widerruf 3 ea n 9 Der von dem Herrn Abg. Duncker er! Sie derholt, daß mit Ei / ae,, J von den Schulden vom 1. und so viel Prozent sie eine in den Besoldungsetats z asofern . ; / inem Prozent der ursprünglichen Schuld r — „Januar 1873 ab getilgt werden. na n . aufgeführte Stelle bekleiden bekannt, ich würde ihn aber zunächst in und mit den ersparten Iinsckn ämortisirt werden muß dann , , dl die verbündeten Regierungen . , 367 Ci nr d einn vibe fen biezchiigt. §. 39 lautet kommt es darauf an, ob mign das System des Schuldenmachenz zu wesentliche Bede nn es sich der Majorität des Reichstages erfreute, voslendetem zehnten ö ie Versetzung in den Ruhestand nach K. Hemnnetden weiß oder nicht. Beine Herren, ich wurde auch daflir sein . . 9 enn würden. Wohlverstanden, wenn eine Ab. tritt, „ und ug 33 66 , . elften Dienstjahre ein- e. i gt aß! das Schuldenmachen zu vermeiden, men es irgend möglich wäre. Wenn unn ng Lern , werden sollte, es soll ein solcher Betrag zur Dienstjahre um Vas, des von ö 36 n jedem weiter zurückgelegten Dinge sich 9 es nun aber nicht gelingt, das Schuldenmachen zu vermeiden, wenn man fin und bleiben o daß en, so würden wir ja darüber einverstanden Bei den fervisber ch tin ten . an n zuletzt bezogenen Gehalts. annehmen, 9. z. B. dazu gelangt ist, eine Schuld je in den Jahren 1848, 1850, 1852 schreibungen übe ö. enjenigen, welche die zu kreirenden Schuldver⸗ Servis als Theil des Gehalts ö! ö rbeamten ävird der zuletzt bezogene ein solcher Fa . 1853, 1855, 1856 u. s. w. wie die Jahre folgen, kontrahirt zu haben, sollen, daß alfs di men, bestimmte Rechte nicht eingeräumt werden dieses Gehalts hinaus findet etrachtet; Ueber den Betrag von Ssoc/e suchung angeordn dann kommt man allerdings bei dem System, wonach, man gegen hHesez in dem 96. , n,. Gewalt die Befugniß behielte, jenes im 8. 37 erwähnten Falle bet 91 een nicht statt. In dem berechtigt zu 34 gin een die einzelnen Gläubiger beslimmte Verpflichtungen eingeht, dazu, daf pig ning fi ener 1 f e, wo sie es fuͤr zweckmäßig hielte, zu ändern, des F. 388 höchstens 5s des 9g b ie Pension stets *,, im Falle Bord der nor ö eutlchen für gewisse Perioden der Staat mit zu großen Ausgabebetragen be⸗ gegeben? war, mñ ug 'm wie sie für Preußen im verflossenen Jahre Stellen, deren Gehalk mehr ae , n, Gehalts. §. 40. Bei daß die a d ; a un lastet wird, und kommt zu dem großen Uebelstande, daß ohne Vertrag in fn hat! nh en 69 . Transaktion mit den Gläubigern be! dem Eberschießenden Betrage nu J ß 900 Thaler beträgt, wird von 3 ten u e, bruch nur im Wege der Zustimmung der einzelnen Staatsgläubiget ware, d ag licht g J 1. gesetzgebende Gewalt im Stande gewesen Die §§5. 58 bis 68 . die 3 . in Anrechnung gebracht. « ͤ ähren n. an diesem Verhältniß etwas geänderi werden darf. Anfichten, die . ältniß herzustellen. Meine Herren, das sind eingetretener Dienstunfähigkeit nöthi U . für den Fall einer wegen . . „Bie Tendenz de Geschentwurfeß geht nun lediglich und allein n nn von m. gef, welche bei der Aufstellung des Gefetz. rung, entsprechend den preußische 3 „denden unfreimilligen Huieszi. ie im e ae ge dahin, den ersten Schritt, den der Norddeutsche Bund zu thun haben 66 ö ltet haben, durchaus nicht ferne stehen. 21. Juli 1852. Die folgenden . Bestimmungen in dem Gesetz voin Mann 5 ö. 6 . wied wegen Verbriefung seiner Stgateschulden, so zu treffen, daß ein:. Jh hr e t derselbe noch hinzu: die Dienstvergehen und deren 8 n en en in den §8. 68 - 79 Der 3 rh. zwei un hen in Wilbelmshaven und in Kiel 3 3 nn i nl ud . hn 5 . meinen früheren e rn . der Bemerkung veranlaßt, daß ich in Disziplinarverfahren, welches sich n wn an a k sind vorgefehen in Ti J und Tit. 5; im Uebrigen aber gestatten Sie He f . ö dlinche ze n af unn aun Um ˖ . die Majorität des w . 86 fern gn nn Ml fte, ; nur daß bei ln J . ! h ö ; ; (h ö 8 ; . g ? J. * ) ⸗ arkammern, in voi ö ile e nf h 5 ö J ,, dle e ef, lan Wr . J ; ; s ö ) . ö 2 ; . =. s ; 2 . 6 6 . zu, , nl, . ö. mne ichen bestimmten Mittel zur Schuldentilgung verwandt werden sollen ah i . daß letzterer unverändert ne nnen shied, ne ö. anzig, Ethel y, gern fu er , Königsberg, in die 6 ar 85 . ; z. B. . Nun, meine Herren, kann man freilich sagen: piylle . . f . selbst, ich habe es aber mit Bezug auf die Aeuße. Breslau, Liegnitz, Oppeln Münster Arn ber . . . — für Land- und Wasserbauten. ist das doch nur ein Anfang, um sich die unbequeme Last det in o eben gefallen find, doch noch ausdrücklich bemerken Frier, Sigmaringen, Frankfurt a H Ern 39 sseldors, Cöln, — Demselben: Schuldentilgens wegzuschaffen. Da erlauben Sie mir zunächst darauf Leipzig, Lübeck und Bremen wird je eint Lisi J e , Schleswig, gufmerksam zu machen, daß die Verpflichtung zur Tilgung nach dem — Dem Reichstage ist d Vie Wezrte der Disziplinarkammitn werd ziplinarkammer exrichtez. bestehenden Gesetz überhaupt ja erst mit dem 1. Januar 183 be treffend die e h ton ist der Entwurf eines Gesetzes, be. im Einvernehmen mit dem Bundesrat . vom Bundespräsidium ginnen soll, also erst nach drei Jahren. Ich darf ferner darauf auf gelen wor en, der verhältnisse der Bundesbeamten, vor⸗ des Präsidit können unter Zustim e,. eg er zt Durch Beschluß merksam machen, daß das eine Prozent der ganzen Schuldsummt anschließt 3 . . in seinen Grundzügen denjenigen Prinzipien Disziplinarkammern auch an and mung des Bundesrathes einzelne wenn sie vollständig realisirt sein wird — was fie ja bekanntlich heute folnk un . . in den neueren Gesetzen über die Staatsdiener be. den. S. 88. Jede Disziplinarka eren , n, Orten errichtet wer noch nicht ist — sich auf 170 000 Thlr. belaufen wird, und wenn ich Riecht hält. In ö. sich in den meisten Punkten an das preußische und, sechs anderen Mitgliedern i nt aus einem Präsidenten auf diefes Verhältniß hinweise so werde ich doch wohl Glauben finden Nach 8. J sind ,, 1 — 22 finden sich allgemeine Bestimmungen. fähigung zum glich lerc mte in . Vin wenigstens zwei die Be— ᷣ wenn ich versichere, daß die verbündeten Regierungen gar keinen sonderlichen an gestcliten Mea undesbeamte nicht nur die von dem Präsidium Zur Erledigung der Disziplinars ing undesstgate, hesitzen müssen einem Herrn. . i b r H Werth darauf zu legen haben / sich dieser Last zu entledigen, und dann da Vorschtift der n gn sondern auch diejenigen, die nach die Theilnahme von wenigstens 4 a . Dis ziplinarkammern. Grundlage sür d usführung der neuen Lazarethe und ich ich fern. wohl glauben, daß der Reichstag, für seine künftigen Be. Folge zu leisten verpflich n en Anordnungen des Präsidiums Vorsitzenden, erforderlich, von denen u. . . habe mir noch vor Kurzem bei meiner Anwesenheit in ieh, vor etwa schlüͤsse in sich selbst doch nicht füglich ein Mißtrauen setzen kann. Dir Telcgrahhenblamnten uf . nämlich ein Theil der Post, und Richteramte begab s if Yer lier, en nen. eins zu den zum 6 oder ö. ,. . 99 n . a . ein Gefetzentwurf besagt doch nichts weiter, als. es wird von der , Beamten findet das Geset ie . , , , gehörigen Disziplinarhof besteht aus einem ien tem . a n 6. 6 P . ach . er . n , 8 en th g sich mung der gesetzzebenden Gewalten abhängen, welcher Betrag in 9 der Befekte m handelnden Kestinn usnahme der vom Ersatz ren Mitgliedern, von denen wenigstens vier zu ö 4 ande. vollständig einverstanden erklär hat mit dem Bau un en Einrich⸗ kunft zur Schuldentilgung verwandt werden soll. Alle die gro . dlnwendung, wohl aber uf Ml . (88. 122 — 137) keine eines im Bundesgebiete befindlich ng en ch oh fet d zen itgliedern tungen des Lazareths, wie wir sie in den genannten Orten treffen. Darlegungen, die der geehrte Herr Vorredner über die Gefahr gema stande l geh len Y r ein ilitärbeamte, welche nicht zum Soldaten hören müssen. Sh. gan erte tnunge id 29 dritter Instanz ge— — Bei der Diskussion über das Gesetz wegen Abänderung hat, sich mn tiefe Schulden zu stürzen und an dis Tilgung nicht z amten ist nicht nterschied zwischen oberen und unteren Be. dem TQisziplinarhofeé die i , , v 3 , nn . des Geseßkes vom d. Robember 1367, betreffend den außerondent. denken. würden doch eigentlich an die Adresst der, künftigen gesetkzßebin. GLebenszeit, e nnn gt, JJ K , , ,, ; Heldbed des Norddeut B den Gewalt im Roörddeutschen Bunde gerichtet sein. ö behalt nicht Widerruf oder Kündigung ausdrücklich vor.! zwei zu den ri en erforderlich, von denen wenigstenz lichen Gelbbedarf des iorddeutschtt undes dum wecke der Geh l nge eden decent es für wünschen swerth hält in ü en. sind. Die anderen Bestünmungen diefes Rbschnittes hei ] „den richterlicken Mitgliedern (6. 0) gehören müssen. . (* Erweiterung der Bundes⸗-Kriegs⸗Marine und der erstellung hesiinmmt D g 8 il den der füigli ie Beeidigung, die Rechte auf Gehaltsbezug, das ittes betreffen Die Mitglieder der Disziplinarkammein und. des Dis plinarh fes der Küstenvertheidigung, ergriff der Bevollmächtigte zum Bundes. , ,, unn ng gh, eren earn legt de . ö die allgemeinen Pflichten der en en ale e re f, ,, ö dn r kata enen ö Caniphausen, nach dein Abg. von Sestthnzürf einem solchen Wochebehls nicht das mindesie Hinbd im he e r er n der , , nuf i, mn n ür ,, . j . z . in den Weg. 18. Bi ⸗ welche wie folgt lauten: keit. Die ausschei itali ; ̃ , Meine Herren! 5 Sie ö. 3 . ö n,, anzu· Meinen Herren, ich habe überhaupt geglaubt, als ich en c, n , n nn , zu direkten persönlichen Die 8s. 00 Fr sn en, me, en nnn de, 8 . ö tnapfen, , Herr ö . au e, ö. . 4 ö! ie ver⸗ Vorredner vernahm, daß er im Grunde genommen damit . , selben ihren dienstlichen Woh . jo an dem Orte Statt, wo die, FF. 73-866 des preußischen Gefetzesß vom 21. Juli iss n 6. ö. den bündeten tegierungen azu 9 , . . 94 e. 9 e. . gen müssen, sich für den Gesetzentwurf aus zusprechen denn ö h keine Anwenden ln gen gen n ch ahen. Diese Bestimmung findet handeln von der Suspension; eine zeitweise Susp enffo nöd 5713 biin gs ren rr. h ie f aufn bert s . f er. e, n, n. , n gg, ,,, thun . deren Personal. S. 19 r urn Bern mn en , i on als Strafe kennt der Entwurf nicht. In den Ss 122 n kin. 393. r ö . —s n so se J : ö enstei . ichtigkeit de ö e R . R * Ausgaben für Niarin zweck die in ö. . großeren . die nichts, als daß der geehrte Redner seinen Wunsch in Bezug Ain, , , und Pensionen.; 2) der Zulässigkeit ch gan mn . en e nn . Ersatz der Defekte, Realisirung der bewilligten Anleihe nothwern ig gemach haben, bisher Rentenschuld realisiren könne, und er verhindert ihn nicht, in Ii lh 9) der Zu la sst ra her ret n einkünfte, Wartegelder und Pensionen; 1844 übernommen sind, Ebenso sind die Besti an,. ne durch Ausgabe von Schn han pe teh n . ,. es . ö . mitzuwirken ö daß ein bestimmtes Tilgung quan e un gen die Perfon . 4 , , ., in das Vermögen oder ge. 144 über die gerichtliche Verfole ling verm . 9 139 bis die Zeit heran, wo es als wünschenswer h erscheinen kann, an Stelle oder auch, dauernd festgesezßt wird. Denn der ej ich ta schiedenen Bundesbeamten lktiven und den aus dem Dienste ge⸗ der Beamten aus dem Dienstverhältniß de r , der Schaßanweisungen eine verbriefte Schuld treten zu lassen. So⸗ würde beispielsweise, wenn es die KLinsicht des Rei gen zur Anwend gegenüber diejenigen gesetzlichen Bestimmun. 24. Mai 1861 entnommen m preußischen Gesetze vom Beilage endung, welche an ihren Wohnorten fuͤr die Staatsỹ. .
Zweite ; 1665
r
3 ö — —