1870 / 76 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1214

1020 ö Gemäßheit der 55. 23 und 34 des Statuts bringen wir hier- durch zur öffentlichen Kenntniß, daß in der am 19. März er. statt= gehabten ordentlichen Generalversammlung, die nach dem Turnus aus dem Verwaltungsrathe ausscheidenden

Herren Kommerzien⸗Rath Th. Bischoff

und R. Steimmig von neuem auf 5 Jahre zu Mitgliedern des Verwaltungsrathes ge wählt worden sind.

Demnächst haben wir für den Zeitraum vom 1. April 1870 hiz

1. April 1871 die Herren Kommerzien⸗Rath Th. Bischoff und B. Rosenstein zu Codirektoren bestellt. Danzig, den 26. März 1870.

Der Verwaltungsrath der Danziger Privat-⸗Aktien⸗Bank.

C. R. v. Fran tzius.

1032

Aktien⸗Gesellschaft Magdeburger Bade- und WMasch-Anstalt,-

Generalversammlung.

In Gemäßheit der Vorschrift des 8. 19 der unter dem 18 Mai 18657 Allerhöchsten Orts bestätigten Statuten unserer Gesellschaft, werden

die stimmberechtigten Herren Aktionäre zu der am

Dienstag, den Sz. April d.

J., Nachmittags * uhr,

im hiesigen Börsen-Saale abzuhaltenden neunten ordentlichen General—

versammlung

ergebenst eingeladen. Zur Tagesordnug gehören:

II Vortrag des Verwaltungs ⸗Berichts und Rechnungs ⸗Abschlusses für das Geschäftsjahr 1869. 2 Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsraths, da die Herren:

Kaufmann A. Sattler,

Dr. med. Bette und

Stadtrath a. D. Roloff,

Etwaige Anträge sind laut §. 20 der Statuten spätestens innerhalb 8 Tagen nach der ersten Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden

nach der Aneiennität ausscheiden.

des Verwaltungsraths, hinlänglich motivirt, einzureichen.

Diejenigen

Herren Aktionäre, welche beabsichtigen, dieser General Versammlung beizuwohnen, ersuchen wir, Einlaßkarten hierzu in

dem Bureau unserer Anstalt, Fürstenstraße Nr. 232. eine Treppe hoch, und zwar die hiesigen bis spätestens den 24. April cr, die auswärti.

gen dagegen bis zum 26. April er., Mittags 12 Uhr, und ebendaselbst 14 Tage vorher den Verwaltungsbericht in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 23. März 1870.

Der Verwaltungsrath der Magdeburger Bade⸗ und Wasch Anstalt. v. Gerhardt,

Vorsitzender. iols) KEB H.ů ANC E pro ASS.

A etiva Thlr. Sgr. Pf. Fass si va Thlr. Sgr. Pf. JJ , , . 48,000 AHtiem-Hapital. ... ...... ...... ... k 300, 00 GGehü⸗n de: J , 20, 591 14 -

Laut Bilance pro 1858... Thlr. 206,000 J 1,435 Hierzu Neubauten bis ult. Unerhobene Dividende pro 1866, 1867 GJ 4 e s ,, ,. gie e m , J 139 20 ir Tories ewimm-Uehbertraꝶ . Abschreibungen his ult. ; aus 1858 Thlr. 676 18 3 , , e,, , , S344 1 11 i832 23 1 ah Verlnst pro 18683 1 d=, 52 21 i Mühle und! Dum pfmaschinem: Laut Bilance pro 1858 .. Thlr. 54, 160 11 9 Hinzugekommen bis ult. an,, n, , * 3,756 16 7 fnsrt Fs S 7 Abschreibungen bis ult. , 29, 912 13 4 28, 04 15 Utensillem, Waxen nnd Süciee: Laut Bilance pro 1858 .. Thlr. 14422 19 3 Hinzugekommen bis ult. k 12,302 22 3 fr. Ss, T S Abschreibungen bis ult. 1866 18642 1 86083 166 Restäünde imn Etfelsier-———— 11516 29 Restände in Wechseln. . . ... . . . . . .. . . . . . 8 76 HRestRand in KFanr ...... .. w 531 1156 KEestüäümde ilin Koen, Mehl, nleie, Hohlen etc. zum Tagespreise. ..... ... 39, 112 9 3 Ausstehende Forderungen: Debitoren. . . .. Thlr. 5402 20 10 ab Kreditoren... WG l 3] 4594 7 7 Fenervrwersicherunga -- EFrämimm e- ramd o- Prümiem ...... ........ ..... ...... 218 11 16 Thlr.... BFC GIN Thlr.. BSF G FI Il

der Berliner Brod - Fahrik - Actien - Gesellschaft.

Schlei dtiuknanmn.

VWwilck eng. H. wichen.

Ge. Majestät der König haben Allergnädigst

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr.

zasertions prtis sür den Raum einer Druchzeile T Sgr.

1 ,

Staats-

Königlich Preuszischer

Alle Post - Anstalten des In und

Auslandes nehmen sestellun für Gerlin die 6 des Ln,

Preußischen Staats / Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. La, Eche der Wilhelmsstraßie.

2 8.

M 76.

Berlin, Mittwoch den 30. Maͤrz Abends

1870.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements ⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats Anzeiger für das mit dem 1sten April dieses Jahres beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

Besondere Beilagen zum Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither aus- zegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind vornehmlich zur Aufnahme von Aufsätzen aus dem Gebiet ber preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats⸗Verwaltung bestimmt.

Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats-Anzeigers, Behren - Straße Nr. la, außerhalb

doch nur die Post · Aemter entgegen.

geruht: Den Landgerichts ⸗Assessor Potthoff in Elberfeld zum Rath bei dem dortigen Landgerichte zu ernennen, und Dem Weinhändler Frederich zu Lüneburg und dem abrikanten Roeders zu Soltau den Charakter als Kommerzien ath zu verleihen.

Berlin, 30. März.

Ihre Königliche Hoheit die Fürstin zu Hohenz ollern Sigmaringen ist heute früh hier eingetroffen und im Koöͤnig- lichen Schlosse abgestiegen.

.

1

er r

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

In Folge einer Verständigung zwischen der Postverwaltung ded Norddeutschen Bundes und dem Norddeutschen Lloyd zu Fremen wird vom 1. April 1870 ab bei den Postanweisungen

ee, .

nach den Vereinigten Staaten von Amerika bis auf Weiteres

bas Reduktionsverhältniß von 685 Cents Gold gleich 1 Thaler n Anwendung kommen. Berlin, den 28. März 1870. General Post⸗ Amt. von Philipsborn.

esetz, betreffend die Einführungsbestimmungen zum Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch für das Jadegebiet und die Einführung verschiedener seerechtlicher Vorschriften in dasselbe. ; Vom 9. März 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. ketordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

§. 1. Die nachstehenden Vorschriften: J. das Gesetz, betreffend die kinführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgefetzbuchs in das kormalige Königreich Hannover vom 5. Ottober 1864 (Hannoversche hesez ; Samml. J. Abiheilung S. 213), fo wie die Bestimmungen, welche dieses orf abändern oder ergänzen oder zur Ausführung utsselben erlassen sind j. die Verordnung, betreffend die Einführung derschiedener serrechtlicher Vorschriften des preußischen Rechts in das

vormalige Königreich Hannover vom 24. Juni 1867 (Gescß-Samml.

Al66), insofern die Bestimmungen dersclben nicht schon unter den tsimniungen der Nr. J. dieses Paragraphen inbegriffen sind, ireten, oweit sie noch in Geltung besteben, und unbeschadet der Vorschriften . Bundes gesetzes vom 5. Juni 1869 (Bundesgeseßbl. S. 379) in ret mit den in den §§. 2 bis 7 enthaltenen Maßgaben 93 §. 2. Hinsichtlich der nnz der Artikel 469, 495, 496, ö I 520, 521, 523, 538, 548, 681 und 757 Ziff. 7 des Handelsgesetz⸗ uchs, welche sich auf den Aufenthalt des Schiffes im Heimathshafen giehen, sind alle Häfen, Siele und Ankerpläͤtze an der Jade dem an tr Jade belegenen Heimathshafen gleich zu achten. a C g n ö. ae reh , wird eh inet de e ergeri u Aurich, die rung des oöregisters ler Landdrostei in Uurich übertragen. ien,

1663

S. 4. Die im §. 12 des Bundesgesetzes, betreffend die Nationali der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung der 0 flagge, vom 25. Okiober 1867 (Bundesgesetzbl. S. 35) vorgeschriebenen Anzeigen und Nachweisungen erfolgen bis zur anderwelten Organi⸗ . 6g 6 des w, bei dem Amt.

6. n Stelle der in den §8§. 43 bis 48 des Einführunas vom 5. Oktober 1864 und in der Bekanntmachung 16 . 1865 (Hannoversche GesetzSamml. I. Abtheil. S. 19) auf den 1. Ja⸗ nuar 1865, beziehungsweise auf den 1. April 1865, festgesetzten Zesten treten der 1 Januar 1879, beziehungsweise der 1. Juni 1876.

J. 6. Die auf die Größe des Logisraumes sich beziehenden Vor— schriften im zweiten Absatz des 5 26 des Gesetzes vom 26. März 1864 ba, 2 (e. ö 2 i f der Schiffe, welche

Januar erei e mi Ee , gebaut sind, erst mit dem i. Januar S. 7. Die nach dem dritten Absatz des §. 26 a. a. O. den Be— zirksregierungen 6 Befugniß zur Erlassung von 6rtlichen ** nrg z ö. , , . zu . Speisen und i r anderweiten Organisation der Jadegebiets dem Admiralitäts. Kommiffariat zu. ö

§. 8. Alle diesem Gesetz ent ! ö. aufgehoben. setz entgegenstehenden Vorschriften werden

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi i d bei⸗ gedrucktem Königlichen 833. n, n n, ,,, Gegeben Berlin, den 9. März 1870.

ö 9 . (L. S.) Wilhelm.

4 marck-Schsnhausen. v. Roon. Gr. v. li

v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. e n. Camphausen.

Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 17. Februar 1868 (GeseßSamml. S. 71) über die Aufnahme einer In eihe , 40 Mil⸗ lionen Thalern zu Bedürfnissen der Eisenbahnverwaltung.

. Vom 10. März 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon— 1 , 1 ö.

. ie Bestimmungen im §. 4 und im Absatz? und 3 des 8. 6 des Geseßes vom 17. Februar 1868 (Geseßz Samml. S. 71) wer den für den mit 20 Millionen Thalern noch nicht realisirfen Betrag . . angeführte Gesetz bewilligten Anleihe außer Anwen' ung gesetzt.

Der gedachte Betrag von 20 Millionen Thalern ist in Verschrei- bungen der konsolidirten Anleihe, Gesetz vom 19 Dezeind 869 (Gesetz Samml. S. 1197), auszugeben . . . ö . 0 Anleihe von 20 Millionen Tha— ern verjähren binnen vier Jahren, von der Verfallzeit

zum Vgrtheil 39 Staats kasse. J ,, . 2. Der Finanz-⸗Minister ist mit der Ausfü ieses Ge— ce e ggf z ster is d führung dieses Ge Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif d beigedrucktem. Königlichen Insiegel. 3 r .

Gegeben Berlin, den J0. März 1870.

(L. S.. Wilhelm. Gr. v. Bismarck-⸗Schönhausen. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz.

v. Müh ier. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.