1870 / 77 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nr. 1 anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen ober zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 25. April ec. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig fein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 28 April c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und, demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf

den 10. Mai c. Vormittags 11 Uhr, ah dem Kommissar, Herrn Gerichts ⸗Rath Hilbert, im Zimmer 1 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärkigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den

igen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justiz Rath Ecler und Rechtsanwalt Loefffe von hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. Rastenburg, den 26. Märj 1870. Königliche Kreisgerichts Deputation. Hilbert.

(1025 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns E; L. Reichert zu Elbing ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 21. April or., Vormittags 11 Uhr/

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 12 anbe— raumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonde⸗ rungsrecht in Anspruch genonmnen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Chärakter des Konkurses erstattete schriftliche Bericht liegen im Gerichtslokale zur Einsicht an die Betheiligten offen. .

Elbing, den 23. März 1870. .

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Sch liem ann.

10331 l In dem Konkurse über das Vermögen des Besitzers Noa Jacobi

zu Kaldau werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. Mai'd. J. ein schließl ich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung ber sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs

personals .

auf den 31. Mai d. J. Vormittags 10 Uhx, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Oloff, im Verhandlungs⸗ zimmer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxls bei uns berechtigten Bevoll mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde / weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justizräthe Schulze und Doering und Rechtsanwalt Stinner zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Schlochau, den 25. März 1870.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1951 Konkurs ⸗Erösöffnung.

Königliches Kreisgericht zu Halle. L Abtheilung.

Den 253. März 1876, Mittags 12 Uhr,.

Ueber das Vermögen des Cigarrenfabrikanten F. W. Maruhn hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- linstellung auf den 9. März. d. Is. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Fr. Herm. Keil hier bestellt.

; 2. Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in em au

den 8. April d. Is. Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter v. Adelebsen, im Gerichtsge—⸗ bäude, Terminszimmer Nr. 40 anberaumten Termine ihre Erklärun— gen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu perabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 23. April d. Is. ein schließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkuͤrsmasse abzuliefern. Pfand inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 23. April d. Is. ein- schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf ;

den 13 Mal d. Is., Vormittags 11 Uhr vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter v. Adelebsen, im Gerichts. gebäude, Terminszimmer Nr. 49, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger / welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be— vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schlieckmann, Göcking, Fiebiger, v. Bieren, Fritsch, Riemer, v. Ra— . Seeligmüller, Wilke und Krukenberg zu Sachwaltern vorge—

agen.

Halle a. d. Saale, am 23. März 1870.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

, Oeffentliche Vorladung. Der Stellmachermeister Burow zu Pots dam hat gegen den Ma— jor a. D. F. von Koeppen, zuletzt Belle⸗Alliancestraße Nr. 13 hier selbst wohnhaft, aus einem von W. Staege auf den 2c von Köppen gezogenen, von diesem acceptirten und durch Blancogiro auf ihn, den Kläger, gediehenen Wechsel vom 8. November 1869 die Wechselklage auf Zahlung von 180 Thaler nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 8. Fe⸗ bruͤd? d J. als dem Verfalltage des Wechselsz angestellt. Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ma⸗ jor a. D. FJ. von. Koeppen unbekannt ist, fo wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 8. Juli 1870, Vormittags 19MUhr, ; vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude Jüdenstraße Nr. 59 Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pün kt lich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge⸗ nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsgchen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 18. März 1870. .

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

849 ProOoclam a.

Der am 1. Februar 1800 geborene Nathan Goldschmidt von Gelnhausen, welcher sich vor etwa 45 Jahren von da entfernt hat und dessen Aufenthalt seitdem unbekannt ist, sowie dessen etwa vorhandene Leibeserben werden hierdurch aufgefordert, im Termin

den 31. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr/

dahier in Person oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, widrigen. falls der Erstgenannte für todt erklärt und wegen Verabfolgung selnet Vermögens das Nöthige veranlaßt werden wird.

Zugleich wird beimerkt, daß alle weiter in dieser Sache ergehen. den Verfügungen durch Anschlag an Gerichtsstelle werden bekannt ge⸗ macht werden. ;

Hanau, am 8. März 1870. .

Königliches Kreisgericht.

In unserem Verlage ist soeben erschienen:

Die RAugendiätetik, oder Die Kunst, das sSehvermäꝶenm zu erhalt cm um l au verhessern- Von Pr. J. CH. Ji NEN Königl. Geh. Ober -Medizinal: Rath. ö gr. 8. geheftet. Preis 225 3 ; iin Königl. Geh. Ober- Hofbuchdruckerei (R. V. ocker) in Ber

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Druckzeile ZT Sgr.

4 6.

Königlich Preußiseher

Alle Post - Anstalten des An und Auslandes nehmen gSestellung an, für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. La, 6 Eche der Wilhelmsstraße.

Berlin, Donnerstag d

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Appellationsgerichts⸗ Rath Ol, J dem Kreisgerichts⸗ Rath von Piper zu Wriezen und dem Landrath des Kreises Höxter, Freiherrn von Wolf-Metter⸗ nich auf Wehrden den Rothen Adler-⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Major 9. D. von Kernatzki, bisher im 7. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 56, dem Kreisgerichts⸗ Direktor Frandsen zu Ratzeburg im Herzogthum Lauenburg, sowie den Pfarrern Dr. Elsner zu Samrodt im Kreise Moh⸗ rungen, Schlun zu Münster und Junck zu Wasserliesch im Tandkreise Trier den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Wasserbau-⸗Inspettoe 9. D. Krausha ar zu Emmerich den Königlichen Fronen-Orden vierter Klasse; den Schullehrern Tütgert zu Quelle in Kreise Bielefeld und Rohde zu Stremlau im Kreise Schlochau den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Bürger⸗ meister Riechers zu Ohndorf im Kreise Rinteln, dem 35. Baumaterialien Verwalter Hahn zu Cassel und den Straf⸗ anstalts-Aufsehern Horn und Witt zu Insterburg das Allge⸗ meine Ehrenzeichen; sowie dem Mühlen Werkführer Steinig zu Eanth im Kreise Neumarkt und dem Ackerwirth Michael Slesinski zu Zlotowo im Kreise Inowraclaw die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen, Den bisherigen zweiten Kron-Treporier Geheimen Hofrath im Ministerium des Königlichen Hauses Bork zum ersten und den in demselben Ministerium angestellten Hofrath Müller zum zweiten Kron-Tresörier zu ernennen;

Der Wahl des Oberlehrers von Drygalski am Alt⸗ städtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr. zum Direktor des Kneiphöqfschen. Gymnasiums daselbst die Allerhöchste Be⸗ stätigung zu ertheilen;

Den Seminarlehrer Bethe Direktor zu ernennen, ferner

„Die seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Esch⸗ weiler, Kaufmann Franzen und Pr. med..-Lexis, der von der dortigen Stadtverordneten ⸗Versammlung getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechs—⸗ jährige Amtsdauer zu bestätigen.

in Pyritz zum Seminar—

Allerhöchster Erlaß vom 12. März 1870 betreffend die Ermäch⸗ tigung zur Ausstellung von Banknoten der Bank des Berliner Lassen⸗Vereins auf weitere zehn Jahre.

Auf Ihren Bericht vom 7. März d. J. will Ich der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins die Ermächtigung zur Äusstellung von Banknoten auf den Inhaber unter den in dem Statut vom 15. April 1850 (Gesetzslamm⸗ lung 1850 Seite 30l), in dem unterm 27. März 1869 genehmigten Sta⸗ tutnachtrage (Gesetzsammlung 1860 Seite 1465 und in dem ferneren, von dem hierzu ermächiigten Verwaltungsrath und Ausschusse der Ak— tionäre der Bank aufgestellten Statutnachtrage vom 29. Januar 1870,

enthaltenen Bedingungen auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1833

(Gesegzammlung i833 Seite 78) auf weitere zehn Jahre bis zum 15. April 1880 ertheilen und den hierbei . (a) tcm nachtrag vom 2797. Januar 1870 hierdurch genehmigen. Der Letztere ist mit diesem Meinem Erlasse durch die Gesetzsammlung zur öffent— lichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 12. März 1870. Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Dr. Leonhardt. Camphausen.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche ei en Min: ffentliche Arbeiten, den Justiz⸗Minister und den Finanz⸗-Minister. A. w te Ng ch tr ad

zum Statut der Bank des Berliner Kassenvereins vom fünfzehnten

j April achtzehnhundertfünfzig. 3u 3u Paragraph siebenundsechzig des Statuts tritt folgender Zusatz hinzu: »Die Dauer der Gesellschaft wird auf weitere zehn

en 31. Maͤrz Abends

1870.

Jahre, vom Ablaufe des in dem Statutnachtrag vom siebenten Mär äachtzehnhundertsechzig bestimmten Zeitraums (für en April ö h nn n m g, ab, verlängert.“ ü

. Der zweite Satz des unter J. gedachten Paragra ieben⸗ undsechzig des Statuts wird aufgehoben und i n , . mung an dessen Stelle: »Die Dauer des Privilegiums zur Ausgabe von unverzinsbaren Noten auf den Inhaber Paragraph zwölf des Stans ist auf einen zehnjährigen Zeitraum vom fünfzehnten April achtzehnhundertsiebzig ab beschränkt. Sollte innerhalb dieses Zeitraums das Notenprivilegium der Preußischen Bank, wie dasselbe Jegenwärtig auf Grund der Bankordnung vom fünften Oktober acht— zehnhundertsechsundvierzig und des Gesetzes vom siebenten Mai acht— zehnhundertsechsundfünfzig besteht, aufgehoben oder modifizirt werden, so erlischt das Recht der Bank des berliner Kassenvereins zur Noten- ausgabe sechs Monate nach Publikation des betreffenden Gesetzes ohne Anspruch der Gesellschaft auf Entschädigung«

III. Der Paragraph achtundsechzig des Statuts wird gleichfalls aufgehoben und statt dessen bestimmt: »Die Bank ist verpflichtet, jedenfalls bis zum Ablaufe der Konzession, wenn aber die Auflösung der Gesellschaft schon früher beschlossen worden oder wenn das Notenprivilegium nach Maßgabe des vorstehenden Nachtrages Nummer II. zum Paragraphen siebenundsechzig erlöschen sollte, inner⸗ halb Jahresfrist nach dem Auflösungsbeschlusse, respektive nach dem Zeitpunkte des Erlöschens des Notenprivilegiums ihre sämmtlichen Noten einzulösen. Wird die Auflösung der Gesellschaft innerhalb des

letzten Jahres vor dem Ablaufe der Konzession beschlossen, so müssen

bis zu diesem Zeitpunkte, falls aber die Bank wider Erwarten in ö . ö ö Noten eingelöst werben. .Der gegenwärtige Nachtra tritt vom fünfzehnten Apri . zehnhundertsiebzig ab in Kraft. ; J e , . den neunundzwanzigsten Januar Eintausend achthundert

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau-⸗Inspektor Deutschmann zu Witten⸗ berg ist in die Baubeamten Stelle für den Beeskow⸗Storkower ö. mit Anweisung des Wohnsitzes zu Beeskow, versetzt vorden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Berner, und der Nechtsanwalt und Notar Heinrich zu Mohrungen sind als Rechtsanwalte unter Beilegung des Notariats im De⸗ ö . , zu Marienwerder an das

eisgericht zu ing mit Anweisung ihres Wohnsi en⸗ , . , . ö er Referendarius Cleeves in Hannoper ist nach be— standener Prüfung zum Advokaten mit Anweisung ö. Wohnsitzes in Hannover ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Grun zu Nicolaiken ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Fischhausen mit . ö . , , 6 worden. em Seminar-Direktor Bethe ist die Direktorstelle am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Pyritz ö an demselben Seminar der Lehrer Leonhard von der städtischen Schule zu Weißenfels als ordentlicher Lehrer angestellt worden. ö . . ö zu Reichenbach O. /L. ist als ektor an da aisenhaus und das Schullehrer-Semi 4 . 3. . as Schullehre eminar ie Berufung des; berlehrers Dr. Gustav Bolze von der Luisenstädtischen Realschule zu Berlin an die höhere . schule in der Steinstraße daselbst ist genehmigt worden.

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