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: erufung des ordentlichen Lehrers Dr. Hermgnn . 3 Klosteischule in Roßleben zum QOberlehrer am Progymnasium in Dramburg ist genehmigt worden; ö
Der Hülfsprediger Bohnenstengel zu Berlin 6 al erster Lehrer am evangelischen Schullehrer-Seminar zu dyritz orden. . ö ö. Seminar für Stadtschullehrer zu Berlin sind ö. Lehrer Paasche von der Waisen- und Schulanstalt zu Bunz au und der Lehrer Diercke in Berlin als ordentliche Lehrer an⸗ genen, ,,, Semi 1è Steinau a. O. igelischen Schullehrer⸗Seminar zu e ist , zu Altwasser als Hülfslehrer an—
, Friese an der Friedrichsstädtischen Knaben⸗
in 8 ö Lehre üschen Schul⸗ le zu Berlin ist als erster Lehrer am evange ,, zu Alt⸗Doebern angestellt worden. ö Am evangelischen Schullehrer Seminar zu Münster erg . der Hülfslehrer Vogel zu Grottkau als Huͤlfslehrer angeste worden.
6 Kabinetsordre vom 19. März 1870, — . atm ang des laufenden und Einschaltung . zweiten abgekürzten n n, . einer der 4 älteren Kriegs—
chulen. . ö Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, in Rück—
sicht darauf, daß eine erhebliche Anzahl von Offizier ⸗Aspiranten
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ᷓ s ; ormalen Dauer der ei der allgemeinen Festhaltung der n en . heine d ch liche, in ihrem Aufsteigen und in ihrer wissen
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schaftlichen Berufsbildung wesentlich aufgehalten werden würde,
Foldendes: I) An einer der 4 älteren Kriegsschulen 6 are ne del t l im Juni dieses Jahres ; zu schließen, und vier Wochen darauf ein nnn, licher neuer Lehrkursus zu eröffnen, dem am . . 1871 ein achtmonatlicher Kursus zu folgen 966 . tritt diese vom Kriegs Ministerium zu bestimmen . ö. schule in die Reihe derjenigen, bei welchen der normale . kursus vom 1. März bis ultim November jedes Jahre J währen hat. Y. Die Offizierprüfung der gegenwärtig ö. ö. gedachten Kriegsschule kommandirten und der in ö . monatlichen Lehrkursus bei derselben eintretenden , . Aspiranten ist seiner Zeit vor dem gebrer Kollegium dieser An⸗ stalt nach den von der General-⸗Inspektion des 2 Erziehungs- und Bildungswesens zu ertheilenden e n g, 1. mungen abzuhalten. Behufs der erforderlichen Kontrole 9. 3. Präses der Ober. Militär Examinations Kommission mit ͤ Z Mitgliedern derselben den Offizier ⸗ Prüfungen ö Auch verbleibt der Ober. Militär Examinations Konmission ie Superrevision der abgehaltenen Prüfungen und die . der Reifezeugnisse; 3) die kommandirten Offiziere sowie er Direktor und die Lehrer der gedachten, von K zu bestimmenden Kriegsschule werden, bis zur . ö normalen Kursus vom 1. März 1852 von der . ö Bestimmungen vom 21. Juli 1859 über Organisation ö. Kriegsschulen festgesetzten praktischen Dienstleistung bei der
entbunden. Ten r ran, ist daF Weitere zu veranlassen.
lin, den 10. März 1870. . Wilhelm.
v. Roon. An das Kriegs Ministerium.
die vorstehende Allerhöchste Kabinetsordre zur . her Armee . wird, bemerkt das Kriegs-Ministe⸗ rium, daß M die Kriegsschule zu Potsdam für die in Rede stehende Maßregel bestunmt worden ist, und daß, 2 . abgekürzten Kursus auf dieser Kriegsschule, der , 23 J. Auguͤst d. J. beginnen wird, xechtzeitig bei der Genera = Inspektion des Militär- Erziehungs- und Bildung wesens zu⸗ Rächst nur diesenigen Aspiranten, anzumelden sind, weiche J. Aufnahme am 1. März er,. bereits vollberechtigt waren, aber wegen beschränkten Raumes von dem Eintritte in die Kriegs⸗ schulen ausgeschlossen werden mußten. Berlin, den 22. März 1870. Kriegs⸗Ministerium. v. Röoon.
Tages ordnung.
ich stage s 32. Plenar- Sitzung des Reichstag
. eg n en i e, ,, m,, n. ö Freitag, den 1. April 1870, Vormittags r. . Berathung über den Gesetzentwun ff betreffend die Feststellung des Hausbalts-Etats des Nord deutsck en B udes für das Jahr 1851 2) Zweite Berathung über, den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des
andes evangelischer Bundesangehöriger in außer⸗ . Ländern, 9 Grund des von der III. di, nn darüber erstatteten Berichts. 3) Zweite Berathung i ö. . Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes ö 6 vember 1867, betreffend den außerordentlichen Geld ö 23 Norddeutschen Bundes zum Zweck der Erweiterung der . Kriegsmarine und Herstellung der Küstenvertbeidigung. ö. und Zweite Berathung über die Ken snlar denn,, ö. dem Rorddeutschen Bunde und Spanien. 5 Ersie 1 n . Berathung über den Vertrag zwischen dem . 6. ö Bunde und dem Großherzogthum Hessen wegen wechselseitig Gewährung der Rechtshülfe.
Beind bten 17. Verloosung des Anlehens der vormals . ö a. M. d. d. 12. Mai 1816. wurden . zeichnet Nummern ö ö .
f de i 187 ge H. à 5. 3 36n ic lh lg e aa dg g, gs eds. ilgä. Iii. ils 1253. Lzsz ä „und 1569. 15 Sötiggiionzn lick. 3330 Fl. zer is i816. 1694. 1933. gti? sst. 2306. 237. 2315. 2s, k . kit“ Ee g' sos Fi, ir. 2chö. 2sss. sols; zol. zl gl. 31351. zis3. und 3186. 7 Ohbligatisnzn lit, ( 9 Fl. gib l sh * z is' Soll. Zott. Söli. rag. und! s' F., Hr ür Rückzahlung k Januar 1874. . ö. 56 kionen ' lit. F. 3 1000 Fl.. Nr. 7 134. 1935. 6 . 657. 679. 902. 909. 954. 1439. K, . ö ö . J ö on“ tc a z Fi? Rr. ids. A3, 2l6t. 2183, 2294. 25. 3 . 2349. 2403. 3475 2541. 25509. 2741 und 237 9 O 3 ; i „rio en it. K. , sbb Fir, Rr. nl, Wwlo, dab, db, sls.
7 245 5 und 3278. 6 Obligationen lit. . fog ; zz Jölö. 53. 3539 34 36g und. öh. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem
Bemerken be ichtigt, daß sie die Kapitalbeträge deren Verzinsung n, n n,, Einloͤsungs termine siattfin dei, ö der Königlichen Regierungs-Haupikasse in Wies baden un bei . . lichen KreisSteuerkasse in Frantfurt a. M. gegen ö. er . i⸗ gationen nebst den dazu gebörigen, nicht verfallenen ox*pen und den Talons erheben können. Von den bei der 15. und 16. d , zur Rückzahlung gezogenen h e n, f. sind oem, 6 . 6 9. Sinlös kommen: a) rückza ar a Ju. 69. Lit. E. Eile gr üchen . 13 523. if. 1363. und 56h. Lit. E. 1 hop Fl. Nr. 1996. 2165. 218 2455 2587. und 2652. Lit. E. * 3600 7. Dir. Br, 2s, gs. 3165. 3165. und 3206. Lit, H. 3 10 s. Rr 36607 und 3745. b) rückzablbar am 1, Jann ar 16 It. H'. ädgo Jie, Nr., gös. Hör (äs. ze fs, öh gl. S854. 84. 1504. 1603 und 1634. Lät. F. 5060 Il; Ax. 18 . . 1976. 2479. 2588. 2669 und 2722. Lit. F. à 300 Fl: Mr. 2925.
̃ 54. 3663 32701. 3263. 3269 3284 und. 3299. Lit. . K ͤ 3 3348 3355. 3411. 3663. 3654 und 3781. Die In⸗
baber dieser Obligationen werden biermit wiederholt zu deren Ein— lösung aufgefordert. Wiesbaden, 21. März 1870. z Der Königliche Regierungk-Präsident. Gf. Eulenburg.
ᷣ JIharmaci iesiger Uni⸗= Die Herren Kandidaten der Pharmaeie, welche auf hiesige versität ö wollen, werden ersucht, vom 25. April ab sich bei dem Unit zr cn en ann, def g, Breslau, den 30. März 18.9. ; . ; Der Tirelhol des pharmaceutischen ö an hiesiger Universität. Göppert.
Nicht amtlich es.
Preußen. Berlin, 31. März. Se, ,,, König wohnten heute Vormittag im Königlichen Ypern ö. der Probe der Oper »Die Meistersinger« bei und machten spe
ö eine Ergee e ga gen die Königin ,, gestern i Ihrer Königlicken Hoheit der Großherzogin von Baden 8a Soirée der Oberhofmeisterin Gräfin Schulenburg. — 16 Kammerherrndienst bei Jbrer Majestät übernehmen vom, . bis 15. April die Königlichen , Graf von Für!
i teiherr von Frankenberg.
en n,, Hobert der Kron pring 33 gestern militärische Meldungen entgegen, empfing den . Dr. Petermann, ertheilte mit Ihrer Kö liig tree n de,, der Kronprinzessin dem Premier, Lieutenant; hren n, burg, Adjutanten der 2. Garde Kavallerie Brigade, ,, und dinirte bei Ihren Majsestäten. Abends besuchte Höch! in die Vorstellung im Circus Renz und später die Soiree b Oberhofmeisterin, Gräfin Schulenburg. 66
— Das Staats-Münisterrum trat heute unte, des Minister-Präsidenten Grafen von Bismarck S hausen zu einer Sitzung zusammen. 1.
— Der Bundesrath des er chen Bun
rute einer Plenarsitzung zusammen. ⸗ ö B ö . ö. rathes des Nor dd 9. ö. Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen bie eine Sitzung ab.
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— Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeß⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund hat im März 16 Plenarsitzungen abgehalten.
Die Zwangsvollstreckung ist nunmehr bis auf einige Nebenpunkte und Redaktionsarbeiten erledigt und der Entwurf somit, abgesehen von einigen außerordentlichen Prozeduren (Ehesachen u. s. w. in der Hauptsache vollendet.
— Der Reichstag des Norddeutschen Bundes fuhr in seiner gestrigen Sitzung in der Berathung des Antrages des Abg. Lasker wegen baldmöglichster Vorlage über eine Re— vision der Militär- Strafgesetze und der Militär- Gerichts— barkeit fort.
Bei namentlicher Abstimmung wurde der bereits mit— getheilte Abänderungs-Antrag des Abg. von Hagemeister mit 112 gegen 80 Stimmen abgelehnt.
Dagegen wurde gleichfalls in namentlicher Abstimmung der Antrag des Abg. Lasker mit 117 gegen 73 Stimmen an— genommen. Derselbe lautet: »Der Bundeskanzler wird aufge— fordert, baldmöglichst eine Vorlage des Bundesraths über die Revision der Militärstrafgesetze herbeizuführen; ferner spätestens gleichzeitig mit der neuen Strasprozeß-Ordnung eine Revision der Militär-⸗Strafgerichtsbarkeit vorzubereiten auf der Grund— lage, daß das Militär Strafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben und die Zu— ständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird.« — Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung nachfolgender Antrag des Abgeordneten Miquél: Der Reichstag wolle folgenden Gesetzentwurf annehmen: Gesetz u. s. w. »Die Ausgabe von Staats-⸗Papiergeld findet nur auf Grund eines auf Antrag der betheiligten Landesregierung erlassenen Bundes⸗ gesetzes statt.«! — Abgeordneter Grumbrecht beantragte, dem Gesetzentwurf folgende Fassung zu geben: Gesctz über die Aus— gabe von Papiergeld. Wir Wilhelm u. s. w. §. 1. Bis zur gesetzlichen Feststellung der Grundsätze über die Emission von Papiergeld kann in den Staaten des Norddeutschen Bundes unverzinsliches Papiergeld nur auf Grund eines von der be— theiligten Landesregierung beantragten Bundesgesetzes ausge— geben werden.« 8§. 2. »Das zur Zeit umlaufende Papiergeld kann nach stattgefundener Einziehung durch neue Werthzeichen ersetzt, beziehungsweise dagegen umgetauscht werden. Hierbei darf jedoch Papiergeld von geringerem Nennwerthe nicht an Stelle von Papiergeld höheren Nennwerthes gesetzt werden.“
An der Debatte betheiligten sich die Abag. Miquél, Grumbrecht, von Sybel, von Hennig, Günther (Sachsen), von Blankenburg, Dr. Löwe und Graf von Bassewitz, sowie der Großherzoglich mecktenburgische Bundesbevollmächtigte, Staats-⸗Minister von Bülow.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Miquél
mit großer Majorität angenommen, der Antrag des Abg. Grumbrecht dagegen abgelehnt. Hierauf wurde die Sitzung vertagt. Schluß 43 Uhr. Die Landesversamm—⸗
Braunschweig, 29. März. lung hat, wie schon kurz gemeldet, den von der Regierung mit der Darmstädter Bank als Vertreterin des bekannten Kon sortiums abgeschlossenen Vertrag wegen Verkaufs der Braun— schweiger Stäatseisenbahnen definitiv mit 33 gegen 9 Stimmen genehmigt. Aus der Debatte ist noch Folgendes zu erwähnen: Die Versammlung hatte beantragt, daß von der sofort zu zah— lenden Kaufsumme vier Millionen Thaler, nach Abzug einer Summe von höchstens einer Million Thaler zu der im Wege der Gesetzgebung zu bewirkenden Ablösung der an die Geist— lichen zu zahlenden Stolgebühren, an die Kreise oder Kom⸗ munen des Landes zu gemeinnützigen Zwecken nach noch auf diesem Landtage fest zu stellenden Grundsätzen vertheilt wer- den. Die Regierung hat sich auch damit einverstanden erklärt, daß von den Kaufgeldern ein Betrag bis zu einer Million zur Ablösung der Stolgebühren verwandt werde, sie will dagegen außerdem nur zwei Millionen — als diejenige Summe, welche fich für die Bestreitung der Staatsbedürfnisse entbehren lasse — den Kreisen zu gemeinnützigen Zwecken unter der Bedin— gung überweisen, daß bei der Verwendung durch Kreis⸗ behörden staatliche Mitwirkung und Aufsicht eintrete. Ob⸗ gleich nun der Geheime Rath Zimmermann die Be— reitwilligkeit der Regierung erklärte, aus den Ueber- schüssen der letzten Finanzperiode noch 560,000 Thlr. zur Ver— wendung auf die Kreise zur Verfügung zu stellen, so nahm die Landes versammlung doch mit sämmtlichen gegen 5 Stimmen einen Antrag des Abgeordneten Bode an, worin der Regierung erklärt wird, daß die zur Ueberweisung an die Kreise offerirten 2 Millionen und resp. 500,000 Thlr. zwar vorläufig acceptirt werden, daß damit indessen die Verhandlungen über die Höhe der zu diesem Zwecke bestimmten Summe noch nicht als ab—
geschlossen gelten sollen, daß sich vielmehr die Landesversamm—
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lung vorbehalte, nach erlangter Kenntniß über das Resultat der lezten Finanzperiode oder über die projektirten Mehrausgaben für die Zukunft noch weitere Verhandlungen darüber einzuleiten.
Mecklenburg. Schwerin, 30. März. Ueber den am 18. d. M. zu Berlin von den Gesandten Mecklenburgs und Belgiens, den Staats-Ministern von Bülow und Baron No— thomb, unterzeichneten Vertrag in Betreff des Beitritts Mecklenburg⸗Schwerins zur Ablösung des Schelde— zolls auf Grund des Hauptvertrags vom 16. Juli 1863, enthalten die »Mecklenb. Anzeigen« u. A. Folgendes:
Der Vertrag besteht aus 4 Artikeln. Der erste Artikel stellt den Beitritt Mecklenburg⸗Schwerins zu dem Hauptvertrage vom 16. Juli 1863 fest. In Artikel 2 übernimmt Belgien gegen Mecklenburg- Schwerin die im Hauptvertrage vom 16. Juli 1863 gegen andere Staaten übernommenen Verpflichtungen, und sichert insbesondere dem Großherzogthum alle dem Zollverein oder Preußen in Bezug auf Handel und Schiffahrt vertragsweise zugestandenen Vor— theile. Im 3 Artikel verpflichtet sich Mecklenburg, als Antheil an der Ablösung des Scheldezolls 40 Jahreszahlungen von je 28.000 Franken in halbjäbrlichen Raten in Brüssel zu leisten, und zwar die erste halbjährliche Rate von 11000 Franken am 2. Januar 1871, und dann weiter nach je 6 Monaten, zu berichtigen. Der 4. Artikel be— stimmt, daß die Ratifikation des Vertrags in Berlin sogleich nach er— folgter Zustimmung der mecklenburgischen Landstände geschehen soll, und eine dem 3. Artikel beigefügte Uebergangsbestimmung hebt für die den Hasen von Antwerpen besuchenden mecklenburgischen Schiffe die Verpflichtung zur Zahlung der surtaxe mit dem Tage der Unter— schrift des Vertrags auf, doch sollen dieselben statt dessen ein Caution bestellen, welche erst nach Ratifikation des Vertrages zurückgegeben wird.
Sachsen. Dresden, 30. März. Vom »Gesetz und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen« gelangen soeben das 5. und 6. Stück vom Jahre 1870 zur Ausgabe. Dieselben enthalten u. A.: Gesetz, die Aufhebung des Instituts der Kom— munalgarde betreffend, vom 3. März d. J.; Verordnung, die Verschmelzung der amtsthierärztlichen und der bezirksthierärzt— lichen Prüfung betreffend, vom 9. März d. J.; Gesetz, einige Bestimmungen über das Vollstreckungsverfahren im Wechsel— prozesse und in den beim Handelsgerichte zu Leipzig zu ver— handelnden Rechtssachen betreffend, vom 14. März d. J.; Gesetz, die Uebernahme des Unterstützungsfonds für die Hinterlassenen der zu Burgk verunglückten Bergleute auf die Altersrentenbank betreffend, vom 15. März d. J.; die Presse betreffend, vom 24. März d. J.
Hessen. Darmstadt, 30. März. Das gestern erschienene »Regierungsblatt« Nr. 10 enthält eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, das Portofreiheitswesen in den nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums betreffend.
Baden. Karlsruhe, 30. März. Der Großherzog ist gestern Nachts aus Berlin hier wieder eingetroffen.
— Die Erste Kammer genehmigte einstimmig, fast ganz entsprechend der Fassung des Abgeordnetenhauses, die Finanz— gesetze pro 1870 — 71, sowie das Militär ⸗Strafgesetzbuch nebst Einführungsgesetz dazu.
— Die Abgeordnetenkammer nahm das Gemeinde— Gesetz nach den Anträgen der Kommission ohne Diskussion mit
Einstimmigkeit an. Hierauf wurde das Armen-Gesetz mit allen gegen 13 Stimmen angenommen.
Bayern. München, 29. März. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer legte der Finanz⸗Minister den Entwurf des Tax⸗ und Stempelgesetzes vor. Bei Beginn der Debatte über die außerordentlichen Militärbedürfnisse stellte Abgeordneter Crämer den präjudiziellen Antrag, die Berathung und Beschlußfassung über die Vorlage bis zur Feststellung des ordentlichen Militärbudgets zu vertagen. Die Rammer lehnte
jedoch diesen Antrag ab und trat in die Debatte ein, welche morgen fortgesetzt wird.
— 30. März. In der heutigen Sitzung berieth die Kammer über die außerordentlichen Militärbedürfnisse. In der Debatte erklärte der Minister-Präsident Graf Bray: Der Zweck der innern Politik Bayerns sei die Ver—
söhnung, nicht blos die Erzielung von Kompromissen, und die Beseitigung unbegründeter Besorgnisse. Die Regierung sei keine Parteiregierung. »Bezüglich der äußern Politik ist uns ein enger Weg vorgeschrieben, von dem wir weder rechts noch links uns weit entfernen dürfen. Wir wollen unsere freie Selbständigkeit unversehrt erhalten.“ Graf Bray theilt nicht die Ansicht über die Unhaltbarkeit der jetzigen Lage. Die Lage Bayerns sei eine unangreifbare. Jede ernste Drohung würde Komplikationen hervorrufen, denen sich auch die größte Macht nicht aussetzen werde. Der Minister verspricht eine offene, ehrliche und loygle Politik. Es gebe keine geheimen Verträge, keine geheimen Verpslichtungen, keine Geheimnisse der Politik Bayerns. »Wir wollen Deutsche, aber auch Bayern sein.« Die Verträge von 1866 seien der einzige Ersatz für den durch
den Krieg zerrissenen Bund, sie haben keine offensive Bedeu— tung, sondern nur den Zweck der Abwehr. »Wenn unseren