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Alle Post - Anstalten des In- und Aus landes nehmen Ssestellun an, für Serlin die Expedition des Fön Preußischen Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗-Straße Nr. La, Eche der Wilhelms straße.
Berlin, Freitag den 1. April Abends
1870.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Oberhofmeister Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzher⸗ zogs Carl Ludwig von Oesterreich, General⸗Major Freiherrn von Hornstein, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des Rothen Adler⸗Ordens und dem Kaiserlich österreichischen Obersten Grafen Degen feld⸗ Schonburg, Kommandanten des 7. Husaren- Regiments Prinz Friedrich Carl von Preußen, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kgiserlich russischen Staats⸗Rath Baron von Fréedericksz zu St. Petersburg den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse, sowie dem Kaiserlich russischen Hof. Rath Dr. Krau sold daselbst und dem Direktor des Königlich bayerischen Zellengefängnisses in Nürnberg, Oskar Wirth, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den Bergrath Baeumler zu Königshütte zum Ober— Bergrath zu ernennen; und
Die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin ge⸗ troffene Wahl des Professors und Direktors der Sternwarte in Bonn, Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Argelander, zum auswärtigen Mitgliede der Akademie zu bestätigen.
Norddeutscher Bund.
Dem zum General⸗Konsul der Republik Venezuela für den Norddeutschen Bund ernannten bisherigen Konsul von Venezuela in Hamburg J. A. Carrillo y Nävas ist das Exequatur zu dieser Ernennung mit dem amtlichen Wohnsitz zu Hamburg Namens des Norddeutschen Bundes ertheilt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Ober-Bergrath Baeumler ist die Stelle eines Mit gliedes bei dem Ober⸗Bergamte zu Breslau übertragen worden.
Der Bergassessor Harz ist zum Bergrevierbeamten ernannt und ihm die Verwaltung des Bergreviers Gelsenkirchen im Ober ⸗Bergamtsbezirk Dortmund übertragen worden.
Der Baumeister Macquet zu St. Vith ist zum König⸗ lichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die von ihm bisher kommissarisch verwaltete dortige Kreis⸗Baumeister⸗Stelle für den Kreis Malmedy verliehen worden.
Der bisherige Eisenbahn-Sekretär Rommel ist zum Königlichen Ober-Güter-⸗Verwalter der Bebra⸗Hanauer Eisenbahn
ernannt worden. Der Faktor Hartleben zu Zellerfeld ist zum Berg— ihm die Verwaltung des
Revierbeamten ernannt und Bergreviers Hannover übertragen worden.
Der Faktor Holste ist zum Berginspektor ernannt und ihm die Stelle des Dirigenten der fiskalischen Steinkohlengrube Gerhard Prinz Wilhelm im Saarhrücker Bezirk übertragen
worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Direktor des evangelischen Schullehrer-Seminars in Osterburg, Dr. Schu mann, ist 'in gleicher Eigenschaft an das Seminar in Alfeld versetzt worden.
An der Louisenstädtischen Gewerbeschule in Berlin ist die Beförderung der ordentlichen Lehrer Dr. Earl Wilhelm Wernicke und Dr. Gustav Lücking zu Oberlehrern geneh⸗ migt worden.
Am Gymnasium zu Lyck ist der ordentliche Lehrer Theo— dor Kuhse zum Oberlehrer befördert worden.
n Pädagogium des Klosters I. L. ist . ordentliche Lehrer Müller worden.
Fr. in Magdeburg zum Oberlehrer befördert
An der Realschule in Elberfeld ist die ordentlichen Lehrers Friedrich Hengstenberg zum Oberlehrer genehmigt worden. .
Am Gymnasium in Meseritz ist der ordentliche Lehrer Dr. Martin Scheling zum Sberlehrer befördert worden. Am Friedrich Wilhelms. Gymnastum in Cöln ist der ordent⸗ liche Lehrer Serf zum Oberlehrer befördert worden.
Beförderung des
Besuch-Ordnung für die Königlichen Museen.
I) Die Königlichen Museen insbesondere im vorderen
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die Sammlung der Gyps-Abgüsfe, bie historithe en gebäude der, neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Khilung lern u. s. w die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mit. telalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer, sind für den Besuch des Publikums geöffnet: a) Sonnabends in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 16 bis 4 Uhr; b) Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen wäh— rend der bezeichneten Stunden der Eintritt ohne Weiteres ge⸗ stattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Un— erwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.
3) Dien stags, Mittwochs, Donnerstags und Frei tags ist der Besuch der genannten Sammlungen denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck 8j D it dazu während der unter 1. a. angegebenen Stunden gestattet.
ch Die Sammlung der Handzeichnungen, Mi— niaturen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebaͤude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12, bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonn⸗ abend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.
5) Am, Montag jeder Woche, so wie an den kirch— lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die König— lichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ze. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. April 1870.
General-Direktion der Königlichen Museen.
Berlin, 1. April. Se. Maßjestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von des Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes
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