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ie ꝛ ? 8 i S ĩ ĩ * F R ‚ ꝛ 1 z . Mund dies beordueten Lom Szbel und de hen sperger, sowie anf dsn, Ciferderltcken Summe ghhich ,, ) Palais wieder zurückgebracht, während die Truppen in ihre wie des weiteren Vaterlandes. Bezüglich der äußeren Politit
= ichti isid i ; aushalts-Etat zahlbaz zu mächen und zum“ Ankaun ein -. 4 2 der undes Weoellmächtigte Prästtent Hr. Pa . Anzahl. von Saule darsch tung! zu . (. Kasernements zurückkehrten. ß Altne unsere auswärtigen, Herhältnisse deherrschenden
§. 1 wurde hierauf nach den Kommissions⸗Vorschlägen in üben tgi nde Br — Frage ist uns ein ziemlich enger We
folgen cer. Ce un an eon nen. . , , n, , ö Laut Telegramm vom . April er. ist S. M. Yacht nie, ledige, Laze der Binge 16 J Sur ? nem, diplomatischen Vertreter Fa cheragegnpnrn' l! Schuldverschreibungen ein Widersprucht recht »Grille« an demselben Tage in Ferrol angekommen. uns, weder rechts noch links e , , , d n,, ,, , 1 ö s8der zu derselhen ein geringerer Betrag als der dritte Theil der ur i j ĩ ĩ =
konsul fuͤr dessen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung er⸗ . erer derlich Summen n . ur tu tt . Mi ö k K theilen, bürgerlich gültige Eheschließungen von Bundesangehörigen lich u. s. ww. Gegeben u. s. w. . — ö ö. Landesversammlung erlassen: * — vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Es betheiligten sich an der Debatte die Abgg. Freiherr von . an An die . . . Bundesangehörigen zu beurkunden.“ Die Ss. 2 bis 14 des Patow, Dr. Braun (Wiesbaden), von Sänger Freiherr von Wenn der durch die geehrte Landesversammlung genehmigte Ver⸗ Gesetzes wurden nach den Vorschlägen der Kommüssion überall Hoverbeck, hr. Prosch, von Blankenburg, von Katdorf, Son . trag über den Verkauf der Herzoglichen Eisenbahnen in, Jolge es angenommen, Das Haus genehmigte schließlich in erster und bart, Grumbrecht. . ö ⸗ noch erforderlichen Konsenses des Königlich preußischen Houverne— zweiter Berathung die Konsularkonvention zwischen dem Rord— Der Bundesbevollmächtigte Staats, und Finanz -Minister ments zur Ausführung konnnt, so wird der von uns vorgelegte deutschen Bunde und Spanien. Schluß der Sitzung 4 Uhr. Camphausen erklärte sich gegen die Annahme sämmtlicher Amen. Staats haushalts-Etat pro 1870,77 in mehreren seiner Einnahme, und
— Di r ö 631 r ; dements. . Ausgabe -⸗Kapitel erhebliche Abänderungen erleiden.
Die heutige (33.) Plenar Sitzung des Reichstages ö ö it MRiucksicht! Bien chf ö iz lb
des Norddeutfchen Bundes wurde! vom Präsidenten Bzi der Abstimmung wurden diese Abänderungsanträge ö , , K J. s Dr. Simson um 113 Uhr eröffnet. sämmtlich abgelehnt. ‚ diharl u gf 6 z bar die . mn ginn.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an— Die dritts Berathung soll demmnächst stgttfinden. . . k wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck . Schönhausen, Hiernächst folgte die erste und zweite Berathung über den nahme, die Nothwendigkeit darauf zurückzukommen herausstellen werde, der Staats- und Justiz-Minister Pr. Leonhardt, der Staats. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und“ bem Groß. und die Prüfung und Berathung der Einnahmekapitel überhaupl und Finanz -Minister Camphaufen, der Staats- Minister und herzogthum Hessen wegen wechselseitiger Gewährung der Recht ⸗· noch verschoben, ; Präsident des Bundeskanzler Amts Delbrück, der Vize⸗Admiral hülfe. ⸗ Können wir uns nun auch der Ansicht, daß die Feststellung des
Jachmann, der Ministerlal⸗Direkkor, Wirkliche Geheime Ober 23 der Debatte nahmen Theil die Abgg. Dr. Endemann, . ö J ; . gal al. P * . ĩ ( . a * ; en re l eine, n anschließen l k mesgenossen in Finanz-Rath Guenther, der Ministerlal Direktor, Wirkliche Buff, Dr. Braun (Wiesbaden) . . . ö . ; n def e n. .
Geheime Legations-Raͤth von Philipsborn, der Königlich sächsische Der Bundesbevollmächtigte Geheimer Justiz Rath Klenm . ö , . . ; GHesandte Freiherr von Könnerit, der Königliche Gehelme Re. griff in die Debate einm Schluß des Blattes) ö JJ . . gierungs-Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗RKath Klemm, der — Por Sr, Ma jest at dem Könige fand heute Vor. Erhebung der Einnahmen und Beschaffung der Ausgaben nach? Maß. außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats. mittag elf Uhr die 2 diesjaͤhrige Fruͤhsahrs Kirchen parade statt. gabe des vorgelegten Staatshaushalts-Etats bis zu deffen demnäch. Minister von Bülow, der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ Zu derselben waren die Kawvak ler ie⸗Truppentheile der hiefigen stiger definitiven Feststellung zu verfahren.
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Staats Minister. Wirkliche Geheime Rath Br. Jon Watzborff, der auf den heutigen Tag fallenden Umzugszeit nicht auf biken : . . Rr Etagts-Minister von Gerstenberg Zech, der Ministerresibenl . . ö auf, dem ö (. , , ö . Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger, der genommen hatten. Die Formation war in einer Front, mit denden mehrfachen und schwierigen Vorlagen, bis zum Spätherbst d. J. Bürgermeister Dr. Kirchenpauer und der Bundes ˖ Kommissar dem rechten Flügel an der Statue Friedrich des Großen und Höchsten Orts zu erwirken. . Präsident hr. Friedberg. mit dem Rücken nach der Universitaͤt. Die ordre de bataille Unter Bezugnahme auf §. 147 der Neuen Landschaftsordnung Der Abg. von Bethmann -Hollweg beantragte als Referent war folgende? rechter Flügel die 3. Escadron des Regiments der vom 12. Oktober 1832 ersuchen wir daher die geehrte Landesver! der 3. Abtheilung die Wahl des Grafen Dzialhnski, Abgeord— Gardes du corps, unter Major Heinrich VII. Prinz Reuß reh⸗. sammlung fernerweit ergebenst, zu einer solchen Ueberschreitung der neten für den J. Wahlkreis, Stadt und Kreis Posen für un. Major Herzog Climar von Oldenburg Hoheit, — daran anschließend dreimonatigen Vertagungsfrist die Zustimmung gefäll igst zu erthellen. kultig gihekrtlären, . Ter, lög. Hr. Endemann irt diesem Eicher fee nr, Garde Küra fler. Nee iments unter Cbern, Sch en, Wtenbirr g. zi. tän, er Herzog ist
Ant rage bei, während die Abgg. Kantaf und Frhr. von Hober— Lieutenant und Regiments, Commandeur Freiherrn von Brat. heute, abend von Berlin hierher zurüct gekehrt.
beck demselben widersprechen. Bei der Abstimmlung wurd diefe denstein. — demnächst die fünf Escadrons des J. Garde Bra? Anhalt. Dessau, 31. März. In der heutigen Sitzung
Wahl für ungültig erklärt. Köher, Regiments unter Oberst - Lieutenant und Regiments. 5. ger ö ing , , n mach, nr n, sod
Es folgte die zweite Berathung über den Gesetzentwurf . ie fü ¶. ö . wegen Abänderung Gesetzes vom 9. Kovember 1867, betreffend e d,, . ö . . zur Veräußerung kleinerer Grundstücke' und erklaͤrte sich ein Text zu
den außerordentlichen Geldbedarf des Rorddeutschen Bundes Sr. Majestät des Königs und Regiments Conmanrdenr Graf J . 1 i ,,, ,,
zum Zwecke der Erweiterung der Bundes -Krie smarine und ͤ ᷓ ñ e fi . ö r hierauf folgenden Berathung sich die gegenseitig die In— Herstellung der Küstenvertheidigung. . a, k . . . ö der Kreisordnung wurden die Paragraphen J bis 4 des von tegrität des Gebietes inder,
Kierzn lagen folgende Abänderungsanträge vor: Sonimandeur Heinrich Prinz von Heffen und bei Rhein Groß. den Kammissionen meist mit Zustimmung der landesherrlichen sich, in
Von den Abgg. v. Benda und Freih. v. Patow: herzogliche Hohẽit . Kommissarien amendirten Entwurfs mi einigen neuen An« einander
Der Reichstag wolle beschließen: I) zum §. 3 in fine folgenden Raumwerhalinisse halber war die Aufstellung d . trägen angenommen. Zusatz zu machen: »Die Tilgung beginnt init dem Jahre 1873. Von rade zum Theil i ; Theil in Escud 39 er Ha- ö Baden. Karlsruhe, 31. März. Das heute erschienene Bicstmm Jahre ab sind zu derselhen jährlich, soweit hieruͤber nicht int rade zum Theil in Zus', zum Theil in cagrong. Kelonnen. Besetzec und Verordnungsblatt Rr. 19g enthält das Gesctz: den Etatsgesetz anderweit verfügt wird, im Bundeshaushalts, Etats! Die gesammte Pargideau sstellung tommandirte der General= . Haupt-Finqgnzetat für die Jahre 1870 und i871 betreffend n, ,,, ei l gie db, mes s, Fel lde, m mea.
Mai au illionen Thaler festgestellten Nominalbetrages Garde⸗Kavallerie⸗Brigade raf vont ** ; 57 ö ;
der Gesammtschuld zu verwenden?. Y im 94 hinter das Wort a. Brandenburg II. ö t ö. strafgerichts ordnung nach den Kommissionsanträgen mit Stim—
zinsung« in der ersten Zeile einzuschalten: zund Tilgung. Dem rechten Flügel gegenüber hatten die in Berlin gar⸗ ö meneinhelligkeit an.
Vom Abg. Dr. Prosch: nisgnirenden ünd die zur Zeit hier anwesenden Genertit uh t . ö. n, . . 1 , .
Der Reichstag wolle beschließen: den Gesetzentwurf Nr. 77 der Offiziere Au ellun enommen und zwar . h 94 ñ Drucksachen, unter Beruͤcksichtigung des Abanderungsantrags der Ab⸗ a ihrer i hum ger . 4 den ersten Gesetzentwurf (über 75, 000 G. Kredit für die An' geordneten v. Venda und Freiherrn v, Patow in nachstehen der Fassung St. Ma 4 schaffung von Werdergewehren) anzunehmen; Wir Wilhelm u. . w. verordnen im Namen des Nord! rechten Fiü . schusses an. . deutschen Bundes nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und Frontrapp . Das zweite Gesetz, den außerordentlichen Militärkredit be— des K ö fang. *. 1. . . in den §§. 3, 4 8 ¶ treffend, wurde nach dem Ausschußantrag angenommen, , rr ern des e m gel n , nn, m, d. 2 st ; alst 2 , . lte Erkl
it ö , ᷣ . — Die ihrem Inhalte nach bereits m tgetheilte Erklärung
weiterung der Bundeskriegsmarine und der Herstellung der Küstenverthei⸗ — Sui ö . 63 digung Bundes. Gesetzblatt Seite 15,5), werden außer Wirksamkeit gesetzt. ichti ñ ich di se . des bayerischen Staats-Ministers des Aeußern, Grafen Bray,
§. 2. , . 5 ö. , : . §9. . 1867 ge⸗ . . , dg ö. eite uff ö, ö K nannten, durch das Gesetz vom 260. Mai auf die Summe von ö neten am 30. Mär ei ei Eröffnun er Debatte abgab sicbenz ehm Millionen Thaler erhöhten Schuldkapitals erfolgt in der st - lautet wörtlich: 3 ; Art, daß u. s. w. wie im §. 3 des Gefetzzenwurfs. Die Tilgung be—⸗ ; Gestatten Sie mir, meine Herren, da ich zum ersten Mal die innt mit dem Jahre 1873. Von diesem Jahre ab sind zu derselben, Ehre habe, vor dem hohen Hause zu sprechen, Ihnen meinen oweit hierüber nicht im Etatgesezh oder sonst im Wege der Geset. Rz Standpuntt in wenigen. Worten klar zu machen. Er wird ebung anderweit verfügt wird, jährlich mindestens Ein und ein hal— — mir zur Begründung meiner Beurtheilung' des Referats, welches ö 3 ,,. . k 9 . ihnen vorliegt, und auch zur Beantwortung der . des Aus dem Wolff schen Telegraphen-Bureau. 96 e ; etz 5. 4. Wie i ᷣ d
m Herrn Vorredners dienen. Der Zweck unserer inneren Politik, wie Karlsruhe, Sonnabend, 2. April. In der heutigen
5 des Geseßentwurfs, mit dem Amendement von Benda und Frei- f ich ihn auffasse, ist die Versöhnüng, nicht blos Kompromiß und ; 2 9 ‚ herrn von Patow. s ᷣ k sonbern m Gegensätze durch Sitzung der zweiten Kammer legte der Minister des Aeußern
Vom Abg. v. Patow: Aufklärung von Mißverständnissen und Beruhigung der Ge? den am 31. März zwischen Baden und Hessen für die nicht Der Reichstag wolle befchließen: dem nachstehenden Gesetz Ent müther durch Beseitigung, unbegründeter Beforgnisse. m Die zum Norddeutschen Bunde gehörigen Lanbestheile Hessens ab⸗ wurf eine Zustimmung zu ertheilen: Gesetz, betreffend die Tüigung Regierung. ist keine Parteiregierung! sie kann nd will Ses geschlossenen Jurisdiktionsvertrag zur Genehmigung' vor. der Schulden des Norddeutschen Bundes. Wir Wilhelm, von nicht sein, sie steht nicht über den Parteien; denn diefer erhabene Karlsruhe, Sonnabend, 7. April, Mittags. Die erste Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen im Jamen des Standpunkt gehört im konstitutionellen Staate nur dem! Souverain. Kanumer hat in ihrer heutigen Sitzung das Genieindegesetz in /
nach dem Antrag des Aus— .
Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes Sie steht aber außerhalb der Parteien, und, meine Herren, das ist nicht h ; 42 29 und Jes Reichstages, was folgt: §. J. Zur Tilgung der Schulden a eh bequemer Standpunkt, aber der einzige, der der Regt. der Fassung der zweiten nn,. 15 gegen J . . des Norddeutschen Bundes ist' vom 1. Januar 1873 an jährlich ein rung zuko]mmt. Dadurch, daß wir uns im? Innern versöhnen, angenommen; ebenso wurde das if ungsgesetz mit der enen Betrag, welcher dem dritten Theile der zur Verzinsung dieser stärken, uns sammeln, sorgen wir für die Gegchwart, aber? wil Nebergangsbestimmung mit 13 gegen 7 Stimmen, und das
j bereiten auch die Zukunft vor, eine bessere Zukunft des engeren Militär⸗-Strafgesetzbuch einstimmig angenommen, sowie die Ge—
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