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mund), die Abgeordneten von Sybel und Reichensperger, sowie der Bundes-Bevollmächtigte Präsident Dr. Pape. ;
§. 1 wurde hierauf nach den Kommissions⸗Vorschlägen in folgender Fassung angenommen:
»Der Bundeskanzler kann einem diplomatischen Vertreter des Bundes für das ganze Gebiet des Staates, bei dessen Hofe oder Regierung derseibe beglaubigt ist, und einem Bundes. konsul für dessen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung er⸗ theilen, bürgerlich gültige Eheschließungen von Bundesangehörigen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Bundesangehörigen zu beurkunden.‘ Die §§. 2 bis 14 des Gesetzes wurden nach den Vorschlägen der Kommission überall angenommen. Das Haus genehmigte schließlich in erster und zweiter Berathung die Konsuͤlarkonvention zwischen dem Nord— deutschen Bunde und Spanien. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
— Die heutige (33.) Plenar Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde“ vom Präsidenten Dr. Simson um 11 Uhr eröffnet.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck Schönhausen, der Staats und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats und Finanz⸗Minister Camphausen, der Staats ⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Vize⸗Admiral Jachmann, der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗ Finanz-Rath Guenther, der Ministerial Direktor, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn, der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von Könneritz, der Königliche Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats- Minister von Bülow, der außerordentliche Gesandte und bevoll-⸗ mächtigte Minister, Geheime Legations Rath Hofmann, der Staats ⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watzdorff, der Staats⸗Minister von Gerstenberg⸗Zech, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger, der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer und der Bundes Kommissar Präsident hr. Friedberg.
Der Abg. von Bethmann-⸗Hollweg beantragte als Referent der 3. Abtheilung die Wahl des Grafen Dzialynski, Abgeord⸗— neten für den 1. Wahlkreis, Stadt und Kreis Posen, für un⸗ gültig zu erklären. Der Abg. Dr. Endemann trat diesem Antrage bei, während die Abgg. Kantat und Frhr. von Hover⸗ beck demselben widersprechen. Bei der Abstimmung wurde diese Wahl für ungültig erklärt.
Es folgte die zweite Berathung über den Gesetzentwurf wegen Abänderung Gesetzes vom 9. Rovember 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und Herstellung der Küstenvertheidigung.
Hierzu lagen folgende Abänderungsanträge vor:
Von den Abgg. v. Benda und Freih. v. Patow:
Der Reichstag wolle beschließen: 1) zum §. 3 in fine folgenden Zusatz zu machen: »Die Tilgung beginnt mit dem Jahre 1873. Von diesem Jahre ab sind zu derselben jährlich, soweit hierüber nicht im Etatsgesetz anderweit verfügt wird, im Bundeshaushalts. Etat min—⸗ destens 13 pCt. des durch die Gesetze vom 9. November 1867 und vom 20. Mai 1869 auf 17 Millionen Thaler festgestellten Nominalbetrages der Gesammtschuld zu verwenden; 2) im 8§. 5 hinter das Wort Ver⸗ zinsung« in der ersten Zeile einzuschalten: zund Tilgung «.
Tilgung be⸗ zu derselben,
der Gesetz⸗ nd ein hal⸗
5 des Gesetzentwurfs, mit herrn von Patow.
Vom Abg. v. Patow:
Der Reichstag wolle befchließen: dem nachstehenden Gesetz Ent⸗ wurfe seine Zustimmung zu ertheilen: Gesetz, betreffend die Tilgung
der Schulden des Norddeutschen Bundes.“ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 24, verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: §. 1. Zur Tilgung der Schulden des Norddeutschen Bundes ist' vom 1. Januar 1873 an jährlich ein Betrag, welcher, dem dritten Theile der zur Verzinsung dieser
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Sr. Majestät de
Schulden erforderlichen Summe gleich kommt, durch den Bundes. haushalts⸗ Etat zahlbar zu machen und zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschreibungen zu verwenden. 2. Durch übereinstimmende Beschlüsse des Bundesrathes und des eichstages kann, so oft das Bedürfniß dazu vorhanden ist und ohne
daß den Inhabern der Schuldverschreibungen ein Widerspruchsrecht
dagegen zusteht, für ein einzelnes Jahr die Schuldentilgung ausgesetzt oder zu derselben ein geringerer Betrag als der dritte Theil der zur Verzinsung erforderlichen Summen verwendet werden. Urkund⸗ lich u. s. w. Gegeben u. s. w. . 3
Es betheiligten sich an der Debatte die Abgg. Freiherr von Patow, Dr. Braun (Wiesbaden), von Sänger, Freiherr von Hoverbeck, Dr. Prosch, von Blankenburg, von Kardorf, Som— bart, Grumbrecht.
Der Bundesbevollmächtigte Staats- und Finanz⸗Minister Camphausen erklärte sich gegen die Annahme sämmtlicher Amen— dements.
Bei der Abstimmung wurden diese Abänderungsanträge sämmtlich abgelehnt.
Die dritte Berathung soll demnächst stattfinden.
Hiernächst folgte die erste und zweite Berathung über den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Groß⸗ ia tbum Hessen wegen wechselfeitiger Gewährung der Rechts—
ülfe.
An der Debatte nahmen Theil die Abgg. Dr. Endemann, Buff, Dr. Braun (Wiesbaden).
Der Bundesbevollmächtigte Geheimer Justiz Rath Klemm griff in die Debatte ein. (Schluß des Blattes.)
— Vor Sr. Majestät dem Könige fand heute Vor— mittag elf Uhr die 2. diesjährige Frühjahrs Kirchenparade statt. Zu derselben waren die Kayvallerie⸗Truppentheile der hiesigen Garnison befohlen, welche Allerhöchstem Befehle zufolge wegen der auf den heutigen Tag fallenden Umzugszeit nicht auf beiden Seiten der Linden, sondern auf, dem Opernplatze Aufstellung genommen hatten. Die Formation war in einer Front, mit dem rechten Flügel an der Statue Friedrich des Großen und mit dem Rücken nach der Universität. Die ordre de pataille war folgende: rechter Flügel die 3. Escadron des Regiments der Gardes du corps, unter Major Heinrich XIII. Prinz Reuß resp. Major Herzog Elimar von Olden burg Hoheit, — daran anschließend die fünf Escadrons des Garde⸗Kürassier Regiments unter Oberst⸗ Lieutenant und Regiments Commandeur Freiherrn von Bran— denstein. — demnãächst die fünf Escadrons des 1. Garde⸗Pra— goner Regiments unter Oberst Lieutenant und Regiments ⸗ Commandeur von Auerswald, alsdann die fünf Escadrons des 2. Garde Dragoner · Regiments unter Oberst Flügel⸗Adjutant ͤ Königs und Regiments Eommandeur Graf Finck von Finckenstein und zum Schluß die fünf Eseadrons des 2. Garde⸗Ulanen Regiments unter Oberst und Regiments— Commandeur Heinrich Prinz von Hessen und bei Rhein Groß— herzogliche Hoheit.
Raumperhältnisse halber war die Aufstellung der Pa—⸗ rade zum Theil in Zug, zum Theil in Escadrons ⸗Kolonnen, Die gesammte Paradeaufstellung kommandirte der General⸗ Major, General à la suite Sr: Majestät des Königs und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade , Graf von Brandenburg II.
Dem rechten Flügel gegenüber hatten die in Berlin gar⸗ nisonirenden und die zur Zeit hier anwesenden Generale und Offiziere Aufstellung genommen und zwar corpsweise resp. nach ihrer Anciennetät.
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Palais wieder zurückgebracht, während die Truppen in ihre Kasernements zurückkehrten.
— Laut Telegramm vom 1. April er. ist S. M. Yacht »Grillen an demselben Tage in Ferrol angekommen.
Braunschweig, 1. April. Das Herzogliche Staats⸗ Ministerium hat folgendes vom 29. v. M. datirtes Schreiben an die Landesversammlung erlassen:
An die Landes voerfammlung.
Wenn der durch die geehrte Landesversammlung genehmigte Ver— trag über den Verkauf der Herzoglichen Eisenbahnen in Folge des noch erforderlichen Konsenses des Königlich preußischen Gouverne— ments zur Ausführung kommt, so wird der von uns vorgelegte Staatshaushalts Etat pro 18703 72 in mehreren seiner Einnahme und Ausgabe ⸗Kapitel erhebliche Abänderungen erleiden.
Mit Rücksicht hierauf hat die geehrte Landesversammlung selbst die Ausgabekapitel des Staatshaushalts. Etats nur mit dem Vor⸗ behalte festgestellt: daß die Geldbewilligungen nur insoweit als defini⸗ tive gelten sollen, als sich nicht später, bei Berathung über die Ein— nahme, die Nothwendigkeit darauf zurückzukommen herausstellen werde, und die Prüfung und Berathung der Einnahmekapitel überhaupt noch verschoben.
Können wir uns nun auch der Ansicht, daß die Feststellung des Staatshaushalts. Etats bis nach erfolgter Entscheidung über die Eisen« bahnfrage auszusetzen rathsam erscheine, nur anschließen, so stellt es sich doch als nothwendig dar, daß der Finanzverwaltung inzwischen eine feste Grundlage gegeben werde, und ersuchen wir daher die ge⸗ ehrte Landesversammlung ergebenst um gefällige Ermächtigung, mit Erhebung der Einnahmen und Beschaffung der Ausgaben nach Maß⸗ gabe des vorgelegten Staatshaushalts-Etats his zu dessen demnäch— stiger definitiven Feststellung zu verfahren.
Da übrigens sämmtliche der geehrten Landesversammlung vor— liegenden Propositionen binnen Kurzem ihre Erledigung finden werden, so beabsichtigen wir, sodann eine Vertagung derselben und zwar, be⸗ hufs Vorbereitung der durch den Eisenbahnverkauf erforderlich wer— denden mehrfachen und schwierigen Vorlagen, bis zum Spätherbst d. J., Höchsten Orts zu erwirken.
Unter Bezugnahme auf §. 147 der Neuen Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1832 ersuchen wir daher die geehrte Landesver— sammlung fernerweit ergebenst, zu einer solchen Ueberschreitung der dreimonatigen Vertagungsfrist die Zustimmung gefälligst zu ertheilen.
Sachsen. Altenburg, 31. März. Der Herzog ist heute Abend von Berlin hierher zurückgekehrt.
Anhalt Dessau, 31. März. In der heutigen Sitzung ertheilte der Landtag die beantragte Decharge zum Finanz⸗ Abschluß für das Jahr 1868, sodann gab er die Zustimmung zur Veräußerung kleinerer Grundstücke und erklärte sich ein⸗ verstanden mit der Verordnung wegen Organisation des Staats⸗Ministeriums. Bei der hierauf folgenden Berathung der Kreisordnung wurden die Paragraphen J bis 46 des von den Kommissionen meist mit Zustimmung der landesherrlichen Kommissarien amendirten Entwurfs mit einigen neuen An— trägen angenommen. .
Baden. Karlsruhe, 31. März. Das heute erschienene Gesetzes und Verordnungsblatt Rr. 19 enthält das Gesetz: den Haupt -Finanzetat für die Jahre 1870 und i871 betreffend. ⸗
— 1. April. Die Erste Kammer nahm die Militär— strafgerichtsordnung nach den Kommissionsanträgen mit Stim— meneinhelligkeit an.
Bayern. München, 1. April. Die Abgeordneten— kammer nahm, wie bereits estern gemeldet, einstimmig den ersten Gesetzentwurf (über 765, 000 G. Kredit für die An⸗
schaffung von Werdergewehren) nach dem Antrag des Aus—
schusses an. . Das zweite Gesetz, den außerordentlichen Militärkredit be⸗ treffend, wurde nach dem Ausschußantrag angenommen, also namentlich alle Kasernenbauten abgelehnt. . ö — Die ihrem Inhalte nach bereits mitgetheilte Erklärung des bayerischen Staats-Ministers des Aeußern, Grafen Bray, welche derselbe in der 24. Sitzung der Kammer der Abgeord⸗ neten am 39. März gleich bei Eröffnung der Debatte abgab, lautet wörtlich: Gestatten Sie mir, meine Herren, da ich zum ersten Mal die habe, vor dem hohen Hause zu sprechen, Ihnen meinen Standpunkt in wenigen Worten klar zu machen. Er wird mir zur Begründung meiner Beurtheilung des Referats, welches ihnen vorliegt, und auch zur Beantwortung der Bemerkungen des Herrn Vorredners dienen. Der Zweck unserer inneren Politik, wie ich ihn auffasse, ist die Verföhnüng, nicht blos Kompromiß und Vermittelung, sondern Versöhnung entstandener Gegensätze durch Aufklärung von Mißverständnissen und Beruhigung der Ge⸗ müther durch Beseitigung unbegründeter Besorgnisse. Die Regierung ist keine Parteiregierung, sie kann und will es nicht sein; sie steht nicht über den Parteien; denn dieser erhabene
Standpunkt gehort im konstitutionellen Staate nur dem Souverain.
Sie steht aber außerhalb der Parteien, und, meine Herren, das ist nicht immer ein bequemer Standpunkt, aber der einzige, der der Regie rung zukommt. Dadurch, daß wir uns im Innern versöhnen, stärken, uns sammeln, sorgen wir für die Gegenwart, aber wir eine bessere Zukunft des engeren
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wie des weiteren Vaterlandes.
Bezüglich der äußeren Politit und der alle
unsere auswärtigen Verhältnisse beherrschenden deutschen Frage ist uns ein ziemlich enger Weg durch die jetzige Lage der Dinge vorgezeichnet, von welchem wir uns weder rechts noch links welt entfernen können.
stehen bindende un nseitigkeit
ndererseits
halten sind. Es i jetzige Lage Bayern Ansicht nicht. Es
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solches glaube schaftlichsten B zu unseren de
Es mag zichten ist, teressen Sü
Es sich ( Tie die In. tegrität des Gebietes und verpflichten sich, im Falle eines Kri einander
Herren, Offensive geschlossen, Kriege wird zeit
Aus dem Wolff 'schen Telegraphen⸗Bureau.
Karlsruhe, Sonnabend, 2. April. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer legte der Minsster des Aeußern den am 31. März zwischen Baden und Hessen für die nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Landestheile Hessens ab— geschlossenen Jurisdiktionsvertrag zur Genehmigung vor.
Karlsruhe, Sonnabend, 2. April, Mittags. Die erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung das Gemeindegesetz in der Fassung der zweiten Kammer mit 15 gegen 5 Stimmen angenommen; ebenso wurde das Stiftungsgesetz mit der neuen Nebergangsbestimmung mit 13 gegen 7 Stimmen, und das Militär⸗Strafgesetzbuch einstimmig angenommen, sowie die Ge—
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