1870 / 79 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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̃ il. e inister der Ko⸗ ] durch Reichsgesetz bewilligt, so wird es Aufgabe des Bundes kanzler⸗ , gan r n r, , m, rer, ist 9 ang sein, diese Zahlung von Preußen zu erlangen. Es fragt sich

̃ ini dabei: werden in rein preufischem Interesse durch Bundesbéamte, Stelle desselben zum Kolonial⸗Minister ernannt. 5 . aus der Bundesfasse ihr Gehalt beziehen, vreußische Ge—

i ̃ ̃ : schäfte unentgeltlich besergt? Und das, meine Herren, ist ganz zweifel⸗ Kortugal. g fg nn, . rg, 2g Erosfnung . af unn , n,. der Fall / welche, ,,.

Kammern hat durch 8 Heron stattgefunden / in wohl die Summe von 5000 und einigen Hundert Thalern erheblich

der. Thronrede werden die guten Beziehungen Portugals zu übersteigen möchte, So lange die Sachen so liegen wie jetzt, ist

den auswärtigen Mächten bervorgehoben. Preußen in der Lage, n , . . . 5

; z über deren Zweckmäßigkeit i eich einige Worte

Italien. Rom. Die Augẽb. Allgemeine Zeitung. vom . wan , , . Fenn r

1. April enthält die wichtigsten Stellen des Schemas defide muß durch eine vorgesetzte preußische Behörde, ein Ministerium catholica und die daraus abgeleiteten Canones, welche ßegen⸗ der auswärtigen Angelegenheiten erfolgen. Daß es ein preußisches

wärtig dem Konzil vorliegen. Dieselben richten sich gegen den Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten noch giebt, beiveisen

Materialismus, Atheismus und Pantheismus. die i nn, g lch , un . ; . . ; . ; preußische Budget, bewe T hatsache, Ib ü

Rumänien. Bu kgxrest, 1. April. Die Regierung legte Jahre in der Lage gewesen bin, als preußischer Minister der auswär⸗

der Kammer die Konzession zur Eisenbahn über den Vulkan ligen Angelegenbeiten dem Landtage einen mit . .

paß vor, zog aber dagegen alle anderen Eisen bahnprojekte, aus⸗ Bremen abageschlossenen Vertrag vorzulegen. Also der Bund anzler,

. * 5 6 ein lediglich im Dienste des Bundes besoldeter Beamter, versieht für genommen das Projett Jassy zum Pruth , zurac. . und zu Preußens alleinigem Vortheil die Funktionen' eines

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. März. auswärtigen Ministers. Votbhwendig ist ein prenßischer nn,.

i der dl des Finanzgesetzes wurde der Re⸗ tiger Minisier zum Behufe der Insteuktion und der Leitung der Bei der ferneren Behan ung des Finanzgesetzes ; iche Iren . halb des NMorddelltschen gierungsvorschlag, betreffend eine Pensioh von 7000 Rol. für Piplemäie, durch welt. Preußen sich in erha 6.

isch of 9 ; Bundes für seine Interessen, für seinen Einfluß auf die Bundesange⸗ den Erzbischof Reuterdahl, von der ersten Kammer angenem legenheiten vertreten läßt. Man farn sagen, daß diese gegenseitige

men, dagegen von der zweiten mit großer Stimmen nichrteit Vertretung der Bundesstaaten bei einander, die der Herr Vorredner verwerfen. Die Frage wegen Pensionirung der Beamten tadelt, allerdings auch im Intercsse des Bundes ihr Nüßliches babe, im Allgemeinen ist ebenfalls in beiden Kammern erörfert wor— aber Bed ünfniß ist, sie Vorzuu lt eise far Vreußen, um auf die den. In der ersten Kammer hatte Hazelius vorgeschlagen, daß Bundesverhälinisse auch in den Zeiten, wo der Bundesrath nicht u. der Reichstag die Regierung auffordern solle, den Staat von sammen ist, den Einfluß zu üden, ohne, welchen die Geschäfte im der Pensiontrung der Beamten zu befreien, nämlich so, daß Sinne eines Präsidiums sich nicht wohl flüssig leiten lassen Nebmen

] ĩ lbst für ihre Pensi jährliche Sie an, daß der Bundesrath nicht versammelt ist und das Präsidium 9 . 9 . ö. ö . . . beabsichtigt, Vorlagen für den Bundesrath vorzubereiten, so liegt 6 , , . J Die. der preußischen Regierung natürlich daran, die Sciumen seiner Bun= er Vorschlag wurde von der Kammer en. .

33 sgenossen im Bundesrath für die beab sichtigten Vorlagen zu ge— Der Ueberschuß der Reichs bank kommt nicht der Bank zu . ö Hause aus eine Opposition abzuschneiden. Ich nehme Gute, sondern fließt in die allgemeine Stag tskasse. In diesem also an, wir theilen einen solchen von Preußen beabsichtigten Antrag Jahre machten einige Mitglieder den Vorschlaͤg, die Bank solle für den Wundesralh vorlaufig vertraulich in Dresden mit; wir sind ein Drittel oder Viertel des Ueberschusses behalten, während darauf gefaßt daß bei der Königlich sächsischen Regierung ein solcher die Regierung vorgeschlagen hatte, 17 Millionen vom Ueber⸗ Antrag pielleicht Schwierigkeiten findet oder in ,, schusse, welcher letztere 1,640,000 Rd. betrug, in die Staatskasse Form, in der ser vorgelegt wird, nicht hinreichend auf—

ssen ste * eklärt ist: in solchen Fällen, wenn wir nicht . Jemand be ˖ fließen zu lassen. In der ersten Kammer ward der Regierungs ö binschitken wollen, haben wir? fein Olhanicht ih mn 's.

vorschlag ohne Abstimmung angenommen. In der zweiten nabme iweise die pr eu ß sch?! git un nner ng, mch m J Kammer wurde dagegen, ebenfalls ohne Ablimmung ange⸗ um unsere Meinung in Dresden bei den dortigen Behörden Uchnfnnen s daß die Vant den vierten Theil ihres Ueber scustes behufs m ber Instruttien des sägsischen Vertreters ini Bundes rath behalten solle. Bei Behandlung des Gutachtens des Konsti⸗ flarzulegen und aufzuklären. Dan zu diesem Zwecke ein ständiger tutionsausschusses über die Staatsabrechnung richteten die Gesandter, der mit den Leuten, mit denen er zu thun hat, auf welche Grafen v. Schwerin und Hennig Hamilton“ in der ersten er einen bundesfteundlichen Einfluß üben sell, Turch regelmäßigen Kammer einen Angriff auf die Polutik der Regierung. Frei⸗ Verkehr in engerer Bezichung steht, der mit der Tonart vertraut ist,

; h. iti n in der dort gerade verhandelt wird, dazu nützlicher ist, als etwa das here de Geer vertheidigte; die ö gelegentliche Hinsenden eines Mitgliedes des Bundeskanzleramts, um

innerte daran, S daß die Regierung den BVorschhag zu linem diejenigen mündlichen Erläuterungen zu geben, ohne welche eine Ver— neuen Umionsakte, zu einer neuen Srdnung des Staats. R. thes . icht leicht zu Stande kommntz liegt auf, der Hand. Wenn und zur Umordnung des Vertheidigungswesens vorgelegt habe. er zubeite Plan eingeschlagen 6 44 es ne eng, 2 hätte man 66 vielleicht nach acht Jagen von Neuein Jeinan hinzuschicken, um wei. Amerika. Washington, 23. März, (Kabel telegramm) teres auseinanderzusetzen. Ich kann nicht umhin, diesen gegenseitigen

Im Senate gelangte heuie die Bill, welche Wiederzulassung gesandtschaftlichen Verkehr für ein im bundesfreundlichen Interesse und Georgiens zur Union unter den nämlichen Bedingungen wle zur Verwirklichung der Zwecke des Bundes, ganz unentbehrliches Virginien verfügt, mit 3) gegen 15 Stimmen zur Annahme. Peittef zu erklären und nn schädigt die Verständigung innerhalb des 30. März. Auf Cuba hat der General Rodas von , ,

uerto Principe aus eine Proklamation erlassen, derzufolge wo der Bundesrath ver ammielt ist, wenn man uns diese ear asten

3 Operationen gegen die Aufständischen fernerhin mit erneuter preußischen Landtage streicher, wollte. Ich weiß nicht, welche Einrich.

5 55 ae. Alle ; tungen wir uns alsdann würden ausdenken müssen, um einen äbn— Stärke geführte werden sollen, Finchen wird Allen . lichen dauernden Verkehr wieder herzustellen. Ich habe die Unentbehr⸗

sofort die Waffen strecken, mit Ausnahme der Haupiführer des ichkeit dieser Gesandtschaften vorzugsweise im preußischen Landtage Aufstandes, eine vollständige Aminestie, zugesichert. . . ich bin ö Krenn verhindert worden, dies damals 1. April. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten vcchtzeitig zu thun, hedauere das und muß es mir für das nächste Staaten beschloß, seine im Monat Februar d. J. gefällte Ent— Mal vorbehalten: hier habe ich nur Ihr Gewissen darüber zu beruhi⸗ scheidung, nach welcher alle vor 1862 abgeschlossenen Kontrakte gen, daß die vom Bunde besoldeten Beamten ganz zweifellos solche in baarer Münze gezahlt werden müssen, einer nochmaligen preußischen Geschäfte borgen zu, welchen sie durch den Bundesdienst terzlehen. nicht verpflichtet sind. Daß jede Vertretung der kleinen Staaten außer- Berathung zu unterzieh r

Die Stgatsschuld betrug am 31. März 2650! Millionen halb des Bundes gleichmäßig durch den Bund wahrzunehmen wäre, . . . am ! ar 83 H D ist ja ganz zweifellos, obschon auch dort die Billigkeits rücksicht dafür Dalat, die galbnghme derselben in Baar, 3; , In ieressen, sach sische Privat Bestand des Staatsschatzes betrug 105 Mill. haar und 73 Vill. verträge in den Bund mit bereingenommen sind, welchs atz dtn een. Dollars in Papier. zelnen Punkten durch sächsische Begmte vertreten! werden, sellt= auch, da das Hesandtschaftsrecht verfassungs mäßig berechtigt ist, hierfür

; 366 wenigstens eine Rekognition im Budget geleistet werden. Neichstags⸗Angelegenheiten. Daß nun der Bund die ö 66 n nn. .

. . i : kanzleramts hergiebt, welche spezi isch preußische Geschäfte nämli

Berlin, 2. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs- an rf fe 90h preufischen Ministeriums der auswärtigen Angele— tags des Norddeutschen Bunde griff der Bundeskanzler genheiten, welches budgetmäßig besteht, und von Preußen nicht besoldet Graf von Bismarck -Schönhaufennbel der Fortsetzung der ist⸗ ferner der Vertchr der preußischen Regierung mit den übrigen

zweiten Berathung des Bundeshaushaltsetats wiederholt in die Bundesregierungen leiten, dat meine Herren, glaube ich,

Diskussion ein, zunächst nach dem Abg. Frhrn. v. Hoverbeck: habe ich zur Evidenz nachgewiesen. Sie können noch hinzu—

3 Herr .. hat schon ö daß es sich bei dieser fügen, daß eine der wichtigsten Stellen im preußischen Staat, Summe im Grunde nicht um 30 000 Thlr., sondern thatsächlich nur diejenige eines Minister . Präsidenten, durch einen. Bundes- um etwa 5600 Thlr. meiner Rechnung nach handelt, welche ein Prä- beamten gratis versehen wird. Schon allein, wenn Sie hier die zKpuum bilden, das von Preußen als Beisteuer zur Beseldung der Gehaltsquoten berechnen, die Preußen obliegen sollten, würde dieselbe Beamten des auswärtigen Amtes des Norddeutschen Bundes gezahlt allein die fragliche Summe decken, da ich Zeugniß darüber ablegen wird. Ich glaube, daß der Bund wohlberechtigt ist, dieses Präzipuum kann, daß die Geschäfte dieses in beiden Diensten befindlichen Beam⸗ von Preußen in Anspruch zu nehmen, und daß der Reichstag deshalb ten zu ihrer Mehrheit aus der Quelle des preußischen Ministerprasi⸗ nicht nur aus Gründen der Billigkeit, sondern auch der Gerechtigteit diums entstehen, daß die Zeit des Bundeskanzlers mehr durch die diese Einnahme hier nicht absetzen sollte. Ist sie einmal bewilli gh preufischen Minister · Praͤsidialgeschafte, als durch die Bundesgeschäfte

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in Anspruch genommen wird, darüber, bitte ich, wollen Sie mein Zeugniß annehmen, und der preußische Staat wird atso auf Kosten des Bundes mit einem Minister⸗Präsidenten versehen. Es wird das auch schwerlich in Zukunft anders sein; denn wir haben schon öfter darüber gesprochen, daß diese beiden Chargen sich schwer auseinander-

nehmen läassen: wenn sie in zwei verschiedenen Händen wären, so kann

das seine Vortheile, würde aber auch, namentlich in den ersten An— fängen der Bundesentwickelung, eine ganze Menge von Nachtheilen

haben.

Ich glaube also, daß Sie vollständig Ihr Gewissen beruhigen können über die Berechtigung des Bundes, diese 5606 Thlr. Präci⸗ puum von Preußen zu empfangen, so lange die jetzige Einrichtung in Preußen besieht, so lange der Bund für Preußen ein auswärtiges Ministerium und einen Minister-Präsidenten unterhält, und daß Sie, wenn Sie diese Berechtigung, das Geld zu empfangen, anerkennen, auch keinen Grund haben, sie hier aus der Einnahme zu streichen! Sie im nächsten preußischen Landtage zu vertreten, wird Aufgabe der preußischen Regierung sein.

Sodann nach dem Abg. Dr. Hammacher:

„Ich glaube, der Herr Vorredner ist meiner Darlegung doch nicht mit der Aufmerksam keit gefolgt, die wünschenswerth ist, um Zeitver lust zu vermeiden. Ich habe von den Legationen wie die Herren alle bezeugen werden far nicht gesprochen. Wenn es sich um die gegationen handelte die Preußen innerhalb des Bundesgebietes unter- hält, dann würde sich dieser Posten nicht auf fünftausend und einige hundert, sondern, wie er mir oberflächlich im Gedachtniß schwebt, auf 30. bis 50000 Thaler für ein Preußisches Präzipuum belaufen.

Ich habe nur von derjenigen Thätigkeit des Bundeskanzleramtes gesproͤchen, welche der Instruktion dieser spezifisch preußischen Gesandten resp. dem Empfangen ihrer Berichte, der Leitung dieser spezifisch preußischen Gesandten im Interesse Preußens gewidmet ist. Außer— dem die Frage, daß der Bund für Preußen zwei Ministerstellen gratis , hat keiner der Herren Vorredner wieder zu berühren für gut efunden.

Was ferner die Befürchtung eines Konfliktes anbelangt, so theile ich die in keiner Weise. Der preußische Landtag ist mit der Bundes verfassung bekannt genug, um zu wissen, daß die Bundesgesetzzebung der Landesgesetz¶ꝛ bung vorgeht, und wenn ein Bundesgesetz feststellt, daß der Bund von Preußen 30, 000 Thaler zu empfangen hat, so wird der Bund sie ganz zweifellos empfangen? ,

Jerner nach dem Abg. Lasker:

Der Herr Vorredner hat seiner Gewohnheit entsprechend in den weiten Rahmen, den er mit der Diskussion über diese kleine Ange legenheit ausgefüllt hat, eine Anzahl von Nadelstichen für meine Person mit aufgenommen; ich kann ihm darauf erwidern mit den— selberꝛ Worten, mit denen er mir neulich antwortete, daß auch seine oratorischen Arabesken mir keinen Eindruck machen, ebensowenig wie die meinigen ihm. Aber im Interesse des Publikums und im In- teresse, meiner eigenen Glaubwürdigkeit, im Interesse der Wahrveit muß ich doch ein leußerungen des Herrn Vorrednerd rich tig stellen. Es i aube ich, nicht wohlgethan, den Aenße⸗ Lungen des Vert ndesregierungen gegenüber sich dieselbe Freiheit mit kleinen ich will nicht sagen: Entstellungen, aber doch Uebertreibungen zu nehmen, wie mit den Aeußerungen anderer Kol legen, die so schwer im Auslande und im Inlande nicht ins Gewicht fallen. Ich erinnere Sie daran, was für ein Mißbrauch z. B. ich habe schon ofters darauf zurückkommen müssen mit gew ssen Aeuße⸗ rungen getrieben worden ist, die mir in den Mund gelegt worden und die ich nicht gethan habe. Der Herr Vorredner sagt eben mit dersel ben Entschiedenheit, die einer wahreren Behauptung würdig wäre, ich hatte gesagt: wir wurden gegen Preußen Gewalt brauchen, wenn Preußen eine hier bewilligte Zahlung nicht leistete. Dieses Wort ist eben so wenig über meine Lippen gekommen wie je das Wort: Gewalt ginge vor Recht, und alle dergleichen Fabeln Ich habe gesagt: wir zweifeln nicht, daß uns das Geld gegeben wird, und ich habe mich dabei auf das Rechtsgefühl allein der preußischen Ver- waltung verlassen, für die ich denn doch einigermaßen mit einzustehen habe. Ich habe die Ueberzeugung ausgesprechen, Preußen wird zahlen, und ich zweifele auch heute nicht daran, denn der Grad von Parti⸗ kulgrismüus, den der Vorredner hier bekundet hat, iß, Gott sei Sank, in der preußischen Voltsvertretung noch nicht der allgemeine. Der Herr Vorredner hat sodann gesagt, ich lege auf die Aeußerungen der Voltsvmrtretung in der ausnärtigen Politik kein Gewicht. Das ist wieder eine von den Insinuationen, die unbegründet sind; ich unter- scheide da sehr wohl und rann Sie versichern, daß ich auf sachkun⸗ dige Aeußerungen über auswärtige Politif, die mir aus dem Schooße der Versammlung entgegentreten, sehr erhebliches Gewicht lege. Er hat dann aber behauptet, und wiederum mit einer vollen aber bejveis⸗ losen Sicherheit, meine heutigen Aeußerungen ständen mit früheren Aeußerungen von mir in Widerspruch. Das ist ja leicht hingeworfen, und der Bundeskanzler, der sich so leicht mit seinen Aeußerungen binnen Jahresfrist in Widerspruch setzt, muß doch im Publikum den Eindruck machen: daß er nicht recht weiß, was er will, heute dies und morgen das, und der Vorwurf ist nicht so leicht der Vorredner sich gewöhnt, dergleic diesen Widerspruch auf das be dafür, den der Herr weiß in den stenographischen Beri hat. Aber

Landesgesetzen derogirt, liberal, um mir solche gerade diese Auffassun ist die Zerstörung de

Ich muß auch

bekämpfen: sie ie Zer im Bunde, und es ist ein Stückchen s mus, was hier der err Vorredner ve gegen das ich mich vom nationalen Standpunkte au immteste verwahren muß. die d Landtag hat, hat der

g. auch, und

l m Beispiele, was Es handelt sich h n ein Ver—

in Bundes⸗

ganz analoges Beispiel:

l andere altung, die bisher partikularistisch

den einzelnen obgelegen hat, Bund über- geht e Zollvereinsverwaltu Großherzog. Bund übergeht,

selbst, wenn i

Auslegung, H ge⸗ währte, so b Sverfassung zu aän= Mißbrauch, auf Aeußerun gen einzelner Personen

da, wo es sich um ganz positive, klare Bestim.

Ssverfassung handelt. Es ist ganz unmöglich, daß

egung der Bundesverfassung, wonach sie nicht den

andeln, ob ein Theil derselben de velcher Theil, und ob ein ander⸗ ll; und es kann sein, daß ischen den Regierungen r. provisorisch und vor⸗ ges zwischen den Bundes. Sie dann auch behaupten von Mecklenburg selbst noch Bundes rathe vorläufig ver- Reichstag nichts zu befinden? Wenn l llte, wird der mecklenburgische Landtag erst ob sie gezahlt werden sollen oder nicht, und wir werden ind gegen den n Landt e Frage. die Verwa

er nach dem Ab Vorredner hat der

das eine der rüherer Zeiten, v hät t unserer poljtis

Ihnen einen Zeitv

Angriffe mann würden sie mir als Bundeskanzler habe ich dergleichen sich akkreditiren zu lassen. der Vorredner z. B. sagt, ich hätte von Insubordinatien gesprochen, so ist das eine willkürliche Erfindung, deren Verdienst ich ihm rein überlassen muß. Wenn der Herr Vorredner sagt, das scheint mit dem Kleide zusammen zu hängen, das ich trage, so muß ich sagen, daß ich über Kleider- und Toilettenfragen nur mit den Leuten zu sprechen habe, zu deren Ressort sie gehören. Wenn der Herr Vorredner mir Unklarheit über ein Ver— hältniß vorwirft, welches ich amtlich tennen muß, so kann ich ihm diesen Vorwurf zurückgeben: seine Unklarheit ist viel größer, bei mir wäre sie sirafbarer; aber Jemand, der mit solcher Sicherheit über die Dinge öffentlich spricht, sollte doch darüber klarer sein. Es handelt sich keineswegs um'einen Vertrag, sondern um ein provisori- sches Abkommen der Bundes regierungen unter sich, welches, um per fekt zu werden, der Genehmigung des Reichstages bedarf. Wollen Sie dem Reichstage dieses Recht verkümmern, welches wir ihm wah⸗ ren, dann sind wir Konstitutionelle und Sie nicht. Ein Rechtsver— hältniß kann in dieser Beziehung erst dadurch zu Stande kommen, daß diese provisorischen Verabredungen der Regierungen die Geneh— migung des Reichstages erhielten, dann ist es eben kein Vertrag mehr, sondern ein Bundesgesetz, dem gegenüber wir die Befolgung von allen Bundesstaaten erwarten, ohne irgend wela en Zwang auszuuͤben.

Nach dem Abg. Dr. Löwe äußerte der Bundeskanzler:

Ich bitte den Herrn Präsidenten und die Versammlung um Ent⸗ schuldigung, wenn ich auff einen soeben verlassenen Gegensand der Diẽ fussion zurückgreife, der mir nicht erschönft schien, und nicht über den Gegenstand spreche, den der Herr Vorredner eben berübrte. Ich glaube aber, es wird im allseitigen Interesse liegen, darüber bestimmtere Aufklärung zu geben; ich meine den von dem Abg. Dr. Wachler an- Lereglen. Ich erlaube mir zu konstatiren, daß im Bundesheere die Strafe der förperlichen Züchtigung nicht mehr stattfindet, unter keinen Umständen, auch nicht für diejenigen, welche sich in der zweiten Klasse des Soldatenstandes befinden. Die See⸗ macht, die Marine, hat von jeber ihre eigene Gesetzgebung gehabt; dieselbe hat sich zunächst angeschlossen an diejenige der Reichsmarine aus der Frankfurter Zeit her und die dort sanktio⸗ nirten Beslimmungen wurden durch einge Königliche Verordnung im Jahre 1852 für die preußische Marin übernommen. Nach diesen Be— stimmungen konnte allerdings nur ein Matrose oder See oldat, der der zweiten Klasse angehörte, körperlich gezüchtigt werden. Es war aber das Mittel gegeben, diese Bestimmung zu umgeben, indem der Mann erst in Folge des Urtheils in die zweite Klasse versetzt und dann die körperliche Züchtigung an ibn vollzogen wurde. Diese, nach den Ansichten der militärischen Jurisdiktion eine Umgebung der Idee des Gesetzgebers zulassende Bestimmung ist durch eine neuere diszipli.

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