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big er Abschrift, wenn einer der vertragenden Staaten die Auslieferung zu Gunsten eines fremden Staates, oder ein fremder Staat diesel be zu Gunsten eines der vertragenden Staaten begehrt, vorausgescetzt, daß sowohl der die Auslieferung begehrende, als der um die Gewährung derselben angegangene Staat mit dem um die Gewährung der Durch' führung angegangenen Staate in einem Vertrags verhältnisse steht, nach welchem die strafbare Handlung, welche zu dem Auslieferungs⸗ Antrage Veranlassung iebt, zu denjenigen gehört, wegen welcher eine Auslieferung erfolgen soll, und ferner vorausgesetzzt, daß eine solche Auslie erung nicht etwa durch die Bestimmungen der Artikel JV. und V. des gegenwaͤrtigen Vertrages untersagt ist.
Art. X. Die vertragenden Theile verzichten darauf, die Er— stattung derjenigen Kosten, welche ihnen aus der Festnahme und dem Unterhalt des Auszuliefernden und seinem Transport bis zur Grenze erwachsen, in Anspruch zu nehmen, willigen vielmehr gegenseitig darin, diese Kosten selbst zu tragen.
Art XI. Der gegenwärtige Vertrag soll zehn Tage nach seiner in Gemäßheit der durch die Gesetzgebung der vertragenden Theile vor- geschriebenen Formen erfolgten Veröffentlichung in Kraft treten.
Von diesem Zeitpunkte ab verlieren die früher zwischen den ein— zelnen Staaten des Norddeutschen Bundes und Belgien abgeschlossenen Verträge über die Auslieferung von Verbrechern ihre Gültigkeit.
Der gegenwärtige Vertrag kann von jedem der beiden vertra⸗ genden Theile aufgekündigt werden, bleibt jedoch nach erfolgter Auf⸗ kündigung noch 6 Monate lang in Kraft.
„ Derselbe wird ratifizirt und di Natifikationen werden binnen vier Wochen oder womöglich früher ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den selben unterzeichnet und mit dem Abdruck ihres Petschafts versehen. 18/0 Ausgefertijt in doppelter Urschrift zu Bruͤssel, den 9. Februar
Hermann i weg von Balan. Jules Van derstichelen. (L. S.)
„Die Ratifikations - Urkunden dez vorstehenden Vertrages sind zu Brüssel ausgewechselt worden.
Protokoll. a Theile des heute abgeschlossenen Auslie⸗ gut befunden, Folgendes in einem Pro⸗
ndig, daß die Kor Auslieferi
egeniheil, Falles, auch direkt zwischen Belgien und den die zun Bunde gehören und bei der Ausliefe es, daß der Antrag von ihnen ausgehe, oder . Demgemäß ist das gegenwärtige Protokoll tigten in duplo unterzeichnet und ausgetauscht Brüssel, den 9. Februar 1876. Hermann . m Balan.
(L.. S.ũ Jules Vanderstichelen. (L. S.) ;.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 5. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs tags nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Finanz- Minister Camphausen „bei der Diskussion über den Gesetz.
. betreffend die Beseitigung der Doppelbesteuerung, das ort:
*
er den Sinn der Be— urfs getroffen ist, betreffend die Da hat nun schon der letzte Herr NAtechte darguf aufmerksam gemacht, daß stimmung ist, daß die Steuer von dem Gewerbebetrieb überall da zu erheben Gewerbe betrieben wird. In dem von dem angedeuteten Falle, daß ein Etablissement in Beriin begründet wird, versteht es sich demnach von selbst, von dem stehenden Gew Dessau, zu zahlen Preußen oder für kann und häufi Umherziehen ist nach Maßgabe d Es ist das
iͤ welcher der Be betriebs im
m schon jetzt bei der Ge iegt, wo bekanntlich einem Regierungsbe von Preußen
an Gewerbesteuer e
Was die Bedenken betrifft,
macht hat, daß eine Doppelbesteu
so ist das als richtig anzuerkennen.
gabe gestellt, die Doppel besteuerung so
irgend möglich war. Ez ist bestimmt
an den Wohnsitz halten soll. Es ist ferner noch der Fall ins Auge gefaßt worden, daß nach der deutschen Theorie vom Wohnsißte man an mehreren Orten einen Wohnsitz haben kann Fur den Fall, wenn Jemand mehr wie einen Wohnsitz hat, trifft der Gesetzentwürf die Entscheidung, die Besteuerung solle nur an dem Orte stattfinden, wo Jemand nicht bios den Wohnsitz, sondern auch die Staatsangehßrigkeit hat. Wenn man nun in der Konstruirung hypothetischer Fälle noch darüber hinausgeht und unterstellen will, daß Jemand nicht in seinem Heimathsstaat, da. gegen in zwei anderen norddeutschen Bundesstaaten zwei Wohnsitze habe, dann, meine Herren, erklärt der vorliegende Gesetzentiwurf sich dahin, daß er diesen Fall nicht zu entscheiden vermag. Dieser Fall wird aber, Gott sei Dank, nur selten vorkommen, und ' die erheblichen Klagen, die über den bisherigen Zustand stattgefunden haben, müssen bis auf eine pars minima verschwinden, wenn Sie dem vorliegen. den Gesetzentwurf Ihre Zustimmung ertheilen.
— Bei der Diskussion über den Entwurf des Strafgesetz⸗ buchs erklärte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt zu §. 176:
Die Aeußerung ves Herrn Abg. von Luck veranlaßt mich, darauf aufmerksam zu machen, daß die Voraussetzung, welche gewiß richtig und von beiden Seiten anerkannt worden ist, von der Kommission und dem Herrn Regierungskommissar, wirklich ihre großen Bedenken hat. Ich glaube, daͤß man in dem §. 176 sagen muß:
»Die Verfolgung tritt von Amtswegen ein.“
Wenn das nicht geschieht, so glaube ich, wird man nicht zu dem ge—
wollten Resultate kommen können. Es liegt hier nach meiner Ueber.
zeugung ein Fehler des Entwurfs vor, der bon dem
verbessern sein dürfte; ich meinerseits kann jedoch keinen Antrag stellen.
— Nach dem Abg. Lasker zu demselben Paragraphen:
Es wird mir sehr angenehm sein, wenn ein derartiger Antrag gestellt wird. Ich bleibe bei meinen Bedenken. Die Bedenken treffen den Entwurf seibst. Die Sache liegt aber einfach so:
Im S§. 174 ist ein bestimmtes Verbrechen abgehandelt, im §. 175 ebenfalls ein anderes Verbrechen, und in Bezug auf diese Verbrechen wird gesagt, die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Der . enthält kein besonderes Verbrechen, vielmehr eine befondere Straf⸗ bestimmung, welche die gleiche Bedeutung hat für den §. 174 und den S. 175. Nur der Kürze halber sind in S. 176 dieselben zusammen⸗ gefaßt. Ich glaube, daß die doktrinelle Auslegung nicht dahin führt, daß im Falle der schwereren Strafe die Verfolgung der beiden Ver! brechen af Antrag eintritt.
— Zu 88. 183 bis is8:
Meine Herren! Den Antrag des Herrn Abg. von Luck möchte ich Ihnen empfehlen. Wenn die Kommission mit Haft bis zu sechs Monaten droht, so ist das ein entschiedener Eingriff in das Strafen. system und dieserhalb in die Lehren des allgemeinen Theils. Zu einer solchen Abweichung sollte man sich doch nur entschließen, wenn wirk—
lich überwiegende praktische Gründe dafür sprechen; letzteres möchte ich
Geringe Beleidigungen werden mit »Haft« zu be—
strafen sein, sie werden geahndet werden können
mit Haft bis zu sechs Alles, was über
Summe hinaus liegt,
strafe bedroht werden.
ich mich resignirt, um mi
Abgeordneten
erklären; i
Berichter : mmission h eiterung,
welche die Kommission im §. 184 vorgenommen hat, würde ich nich
billigen aus dem einfachen Grunde, weil darin eine Erweiterung des
Strafrechtsgebieis liegt und man zu einer solchen Erweiterung nur
dann schreiten sollte, wenn wirklich überwiegende Gründe dafür sprechen. lege gar kein Gewicht darauf, wie es um den Kredit stehet, und
ob man den befördern soll oder nicht, nehme vielmehr an, daß die
vorliegende Fassung in den Geschäftsverkehr in einer sehr bedenklichen
Weise eingreifen wird.
Sodann bedauere ich, mich sehr bestimmt erklären zu müssen gegen den Antrag des Abgeordneten Lasker zu §. 188, wornach gleich⸗ gestellt werden den Aeußerungen, welche zur Aus führu Vertheidigung von Rechten gemacht werden, welche gemacht werden zur Wahrnehmun Das sind vollständig unbestimmt Der Herr Abgeordnete h artige Unbestimmtheiten nehmen. Was si essen? Der ei
nicht annehmen.
nannten be— nen, —⸗ zugestehen können, er Weise Verläumdungen straflos bleiben. 3. ill ich mich nicht weiter erklären, ein übermäßiges auf nicht; ich möchte nur den Herrn Abgeordneten lassen, daß er die Worte »wider besseres Wissen« nicht . J. Worte »wer⸗ einschaltet, sondern hinter den Worten »daß era. — Zu demselben Paragra en nach dem Abg. Freiherrn v. Hoverveck: ö = ⸗ ö . Meine Herren! Man kann von dem Paragraphen sagen, daß er ein Gefühlsparagraph sei; er liegt nicht auf dem Rechtsgebiete. Der Entwurf, wie er der Kommission vorgelegt wurde, enthielt in Ueber— einstimmung mit dem preußischen Strafgesetzbuch einen solchen Para- graphen nicht; es wurde aber in der Kommission von verschiedenen Seiten ein sehr lebhaftes Verlangen nach einem derartigen Para—= graphen laut; auch habe geglaubt, diesem Gefühle Rechnung zu sollen, und durch meine Stimme ist der Paragraph in den rf hineingekommen, wenn ich etwas aus der Schule sprechen
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darf. Ich möchte Ihnen auch auheimgeben, den Paragraph in dem Entwurf stehen zu lassen; er entspricht in der That dem Gefühle sehr vieler Menschen. Die Bestimmung findet sich in mehreren Strafgesetz büchern, und so wird er auch in diesem Strafgesetzbuch einen ganz angemessenen Platz finden können.
— Zu §. 2566: .
Meine Herren! Ein Gesetz kann dem System folgen, ganz allge⸗ mein mildernde Umstände zuzulassen. Dies System ist nun in un⸗ serm Strafgesetzbuch nicht befolgt, der Entwurf geht vielmehr davon aus, mildernde Umstände nur zuzulassen nach der Natur des Ver— brechens. Diesem System gemäß werden Sie aber bei dem Verbrechen des Mordes mildernde Unistände nicht zulassen dürfen und Sie wür den jedenfalls, wie mir scheint, die Grenzen der Mäßigung üͤberschrei. ten, wenn Sie im Falle mildernder Umstände nicht allein Zuchthaus, sondern auch Gefängnißstrafe androhen sollten. Ich glaube, derartige Strafandrohungen darf man nicht treffen, weil sie das Nechts bewußt. sein im Volke verletzen. Es ist möglich, einzelne Fälle zu konstruiren, die entweder einmal vorgekommen sind, oder möglicherweise einmal vorkommen können, hinsichtlich welcher man sagen könnte, die Regel⸗ strafe paßt nicht. Das kann aber nicht entscheidend sein. ,
Für außerordentliche Fälle hilft die Gnade, die Gnade besteht noch zur Zeit. Es ist für den Antrag kein Anhalt zu finden, in den Vorschriften über den Zweikampf, ebensowenig in den Vorschriften über die Tödtung mit Einwilligung des Getödteten. Das sind ganz besondere Fälle, aus denen allgemeine Sätze nicht entnommen werden dürfen. Ich gebe Ihnen zehnmal lieber den §. 11 preis, als daß ich Ihnen zugeben könnte, beim Morde, dem schwersten Verbrechen, mil. dernde Umstände zuzulassen, und mit der Strafe des — Gefäng⸗ nisse s. Ich glaube nun und nimmermehr, daß die verbündeten Re— gierungen einem solchen Antrage beitreten möchten.
Statistischer Rückblick auf die Königlichen Theater im Jahre 1869.
Seitens der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele ist vor Kurzem der übliche statistische Rückblick auf die Königlichen Theater zu Berlin, Hannover, Cassel und Wiesbaden für das ver⸗ gangene Jahr veröffentlicht; wir entnehmen demselben nachstehende Mittheilungen: .
Auf den Königlichen Theatern zu Berlin wurde im Laufe des Jahres 1869 an 60 Tagen nicht gespielt. Im Ganzen fanden 534 Vorstellungen, und zwar 273 Schauspiel, 165 Opern · 72 Ballet und 26 gemischte Vorstellungen siatt kö. Opernhause 275, im Schau⸗ spielhause 257, im Palais J und im Neuen Palais zu Potsdam 1, davon 267 im Abonnement. Unter den 534 Vorstellungen befanden sich 1 Benefiz, 2 Freivorstellungen und 16 den Abend füllende Schau⸗ spielvorstellungen im Opernhaufe. Die französische Schauspieler ⸗ Gesell⸗ schaft spielte an 57 und Herr Levaffor an 3 Abenden im Concertsaale des Königlichen Schauspielhauses. An verschiedenen Stücken kamen 9M an verschiedenen Opern 43, an verschiedenen Ballets und Diver⸗ tissements 13 zur Aufführung. Zum ersten Male wurden 21 Stücke mit zusammen 58 Akten, 2 Opern (Romeo und Julia und Mignon) und 1 Ballet aufgeführt. Neu einstudirt wurden 9 Stücke, 1 Oper und 1 Ballet. Klassische Werke wurden aufgeführt: von Lessing 11, Göthe 7, Schiller 26, Kleist 3, Shakespeare 25, Sophokles ] Mal, zusammen 73 Schauspiele; von Gluck 7. Mozart 18, Beethoven 8, Weber 17, Möhnul 7, Cherubini 3 Mal, zusammen 59 Opern. Im Schauspiel erschlenen II, in der Oper 27 Gäster im Ballet 1; neu engagirt wurden im Schauspiel 3 Künstler und Künstlerinnen, in der Oper 2 Kapellmeister (davon einer als Gesangslehrer) und 9 Künstler und Künstlerinnen, im Ballet 2 Solotänzerinnen, 2 Koryphäen, 2 Figuranten und 5 Figurantinnen. Es schieden aus: im Schau⸗ spiel J Künstler und 1 Künstlerin, in der Oper 2 Kapellmeister, 1 Chordirektor und 6 Sänger und Sängerinnen, im Ballet 3 Taͤnze— rinnen, davon 1 durch Tod. . ö
Zur Feier der Allerböchsten Geburtstage Ihrer Königl. Majestäten fanden im Opern- wie im Schauspielhause Festvorstellungen, durch
deutschen Lehrerversammlung veranstaltete die Königl. General ⸗Inten dantur am 19. Mai I Oper und am 260. Mai] Schauspielvorstẽllung. Am 22 Mai fand in Rücksicht des Unglücks, welches das Unternehmen des Direktor Ernst in Cöln durch Abbrennen zweier Theater be— troffen, im Opernhaufe zu Gunsten des Beschädigten 1 Vorstellung statt.
. Ballet Fantaska wurde am 20. Dezember zum 50. Male gegeben.
Die Königliche Kapelle beranstaltete 9 Symphonie. Soireen zum Besten ihrer Wittwen- und Waisenkasse.
Das Königliche Theater in Hannover war an 137 Tagen ge— schlossen. Im Ganzen wurden 228 Vorstellungen und zwar 54 Trauer⸗ und Schauspiel⸗, 1606 Opern, Lustspiel⸗, Possen ⸗ mit Gesang⸗ und 68 Vaudevillevorstellungen gegeben. An versqchiedenen Stücken kamen 314 Trauer und Schau piele, an verschiedenen Opern 38, an verschie⸗ denen Lustspielen, Vaudevilles und Gesangspossen 79, an Ballets ] zur Aufführung. Zum ersten Male wurden 19 Stücke mit zufammien 46 Aften, 2 Gesangspossen und 1 Tanz⸗Divertissement gegeben; neu einstudirt wurden 18 Stücke, 5 Opern und 2 Vaubepilles. Im Schau⸗ spiel traten 7, in der Sper 10 Gäste auf; nen engagirt sind für das Schauspiel 1, für die Dper „ausgeschieden im Schauspiel 1, in der Oper 7 Künstler und Künstlerinnen. Klassische Werke wurden dar— gestellt; von Lessing 7 Mal, Göthe 4, Schiller 6, Kleist 4, Shakespeare 6. Molisre ? Mal, zusammen 29 Schauspiele; von Gluck 1, Mozart 12, Beethoven 2, Weber 8, Meöhul 2 Mal, zusammen 25 Opern.
Die Geburtstage Ihrer Königlichen Majestäten wurden durch Fest⸗ vorstellungen gefeiert. Zum Besten des Pensionsfonds gelangten
Opern zur Aufführung; zu andern milden Zwecken wurden 2 Opern und 2 Konzerte, zum Benefiz für einen Künstler und für das Marschnerdenkmal ebenfalls 1 Oper veranstaltet. Abonnemente. Konzerte fanden 8 statt.
Die Königliche Bühne in Cassel veranstaltete im Jahre 1869 an 254 Abenden Vorstellungen, 111 von Schau. und Lustspielen, 102 von Opern, 17 von Possen' 24 waren gemischte. An verschiedenen Stücken famen 127, an verschiedenen Opern 44 zur Aufführung. Zum ersten Male wurden 15 Stücke mit zusammen 45 Aften, 18per, l Posse, 1 Schwank und 1 Genrebild* mit Gesang dargestellt; neu einstudirt wurden 11 Trauer, Schau. und Lustspiele, 9 Opern, 1 Ope- rette, 6 Possen, 1 Schwank und 1 Vaudeville. Von klassischen Wer= ken wurden 38 Mal Schauspiele (Lessing 4. Göthe 7, Schiller 12, Kleist 2, Shakespeare 9, Moreto 1. Molisre 9), 31 Mal Opern (Mozart 14, Beethoven 4, Weber 7, Méöhul 2, Cherubini 1, Spon⸗˖ tini 3) aufgeführt. Im Schauspiel traten , in der Oper 20 Gäste
auf. Neu engagirt würden im Schauspiel 4, in der Oper 6. und schieden aus im Schauspiel 4. in der Oper 6 Künstler Und Künst⸗ lerinnen.
Auch auf dieser Buyne wurden die Auerhyochsten Geburtstage Ihrer Königlichen Majestäten durch Festvorstellungen gefeiert Zun Besten des Pensionsfonds fanden 2 Opernporstellungen und zum Besten des Orchester⸗Pensions« und Unterstützungsfonds 7 Abonne— mentsconcerte statt.
In Wies baden wurde an 246 Tagen gespielt., Im Ganzen fanden 298 Vorstellungen statt, und zwar im Schauspiel 177, in der Oper 121. An verschiedenen Stücken gelangten 162, an verschiedenen Opern 47 an verschiedenen Ballets 15 zur Darstellung. Außerdem wurden 6
Symphonieconcerte gegeben. Zum ersten Male wurden 19 Stücke ö. , 44 . 2 Opern und 5 Ballets aufgeführt; neu einstudirt wurden 12 Stücke, 6 Opern und 1 Ballet. Klassis che Werke gelangten 64 Mal zur Darstellung, 33 Mal Schauspiele Lessing 5. Göthe 3, Schiller 10, Kleist 2, Sbakespeare 12 Moreto 1, Molisre 1) und 31 Mal Opern (Gluck 8, Mozart 8, Beethoven 2, Weber 9, Mehul 4). Im Schauspiel traten 9, in der Oper 23 Gaͤste auf. Nen engagirt wurden im Schauspiel 2, in der Oper 5 im Ballet 3 und schieden aus beim Schauspiel 4, bei der Oper 3, beim Ballet 3 Künstler
und Künstlerinnen. K J Sur , der Geburtstage Ihrer Königlichen Majestäten wurden
Festvorstellungen veranstaltet. Von 5 Benefizborstellungen fanden 1 . Benefiz a Kapellmeisters, 2 für den Theater ⸗ Pensionsfonds ͤ und 2 zu anderen wohlthätigen Zwecken statt.
Vrologe eingeleitet, statt. Für die Mitglieder der 18. allgemeinen
—— —
u zeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗ Erledigung. Der unterm 5. Februar 1870 in Nr. 33 des Staats -Anzeigers hinter den Arbeitsmann Johann Gottfried Posselt und den Arbeitsmann und Dach decker Franz Otto Unger erlassene Steckbrief ist durch deren Ergreifunb erledigt.
Jüterhog, den 2. April 1870.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Seyffert.
Der gegen Richard Ziegra aus Eisleben unterm 17. Dezem˖ ber v. J. . Steckbrief wird hierdurch erneuert. Fulda, 2. April 1870. Der Staatsanwalt. Neuhof, Stellvertreter.
Handels-⸗Register.
Die unter Nr. 102 unsers Firmenregisters eingetragene Firma C. FJ Woldermann zu Bärwalde Rm. ist erloschen. Cüstrin, 26 März 1870. ; Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr.
ist Colonne 4 eingetragen worden: ö ö der Generalversammlung des Vorschußyereins zu Witten—
berge, am 8. und 15. Januar 1870, sind als Mitglieder des Vor— 8 *. . der Disponent Johann Otto Meyer als Direktor,
9 . * 2 .
) der Kaufmann Heinrich Wieglow als Kassirer,
c) der Kaufmann Wilhelm Krug als Controleur, sämmtlich zu Wittenberge,
rden. . 66 6 der Verhandlungen vom 8. und 15. Januar, sowie
März 1870 — Beilageband Blatt 19 bis 25 S eingetragen zu ,, vom * März am 29. März 1870. Perleberg, den 29. März 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. i schafter der in Stettin unter der Firma Berger & 964 , fie errichteten offenen Handelsgesellschaft sind— U) der Kaufmann Jacob Berger zu Stettin, 2) der Kaufmann Max Lewin ebenda.
Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
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