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785 Unione, Aktiengesellschaft für See und Flußversicherungen in Stettin.
Die Herren Aktionäre der Gesellschft werden biermit unter Hin— weisung auf Abschnitt V. und zweiten Nachtrag sub II. der Statuͤten
zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 8. April gr., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsengebäude eingeladen.
Stettin, den s. März 1870. Der Verwaltungsrath.
lu PROViIonnYña, Frankfurter Versicherungsgefellschaft.
Dreizehnte ordentliche Generalversammlung.
In Gemäßheit des §. 43 der Statuten werden die nach §. 44 stimmberechtigten Aktionäre der Frovicdenmtim hierdurch au
f Dienstag, den 26. April 1870, VormitiagH 10 Ihr,
zur dreizehnten ordentlichen Generalverfammlung
eingeladen, welche im Geschäftslofal der Gesellschaft stattfindet.
Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legi⸗ timationskarten werden vom 19. bis 25. April 4. J. im Lokale der Gesellschaft ausgegeben, und zwar an Namens-Aktionäre gegen Ein— reichung eines Ziffernverzeichnisses der auf ihre Namen in den Re— gistern der Gesellschaft eingetragenen Aktien, an die Besitzer von In— haber -Aktien gegen Vorlage derselben mit Ziffern voerzeichniß. Bevoll— mächtigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben.
Je fünf Aftien geben eine Stimme. Niemand kann mehr als 20 Stin men für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Ab⸗ wesende Aktionäre können sich nur durch Aktionäre vertreten lassen.
Die Tagesordnung umfaßt die im §. 49 der Statuten bezeichne⸗ ten Geschäfte und Wahlen.
Frankfurt a. M., 31. März 1870.
Der Verwaltungsrath der „Providentia“, Frankfurter Versicherungsgesellschaft.
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, en n Bergwerks-⸗Aktien ⸗ Gesellschaft.
Die stimmberechtigten Aktionäre unserer Gesellschaft werden hier⸗ mit zu der diesjährigen
ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 10 Mai d. J., Morgens' 11 Uhr, 19 , eh, Geschäftslokale, »Monheims Allee Nr. 14, ergebenst ein- geladen. Tagesordnung:
. Feschäftsbericht über das Geschäftsjahr 1869 2) Vorlage der Bilanz pro 1869, Erstattung des Berichtes der
Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge; 3 Beschluß über die Vertheilung des erzielten Gewinnes; 4 Wahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsrathes,;
5) Wahl der Rechnungsrevisoren für das laufende Geschäftsjahr.
Eintrittskarten und Stimmzettel werden am Tage der General⸗ versammlung, Morgens von 10— 11 Uhr, in unserm Bureau daselbst ausgegeben.
Aachen, den 4. April 1870.
Aachen-Höngener Bergwerks ˖ Aktien ⸗Gesellschaft. V. Seibert. L. Honig mann.
*. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn— J Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre der Bergisch⸗Märkischen ft lade ich ergebenst ein, einer
außerordentlichen General-Versammlung
am Freitgg, den G. Mai, Vormittags 11 uhr, im
. hiesigen Stationsgebäude 6 zu wollen, um uͤber folgende Gegenstände Beschluß zu assen:
1) über den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von einer Station der Hessischen Nordbahn zum unmittelbaren Anschluß an die Braun. schweigischen Eisenbahnen;
2) die Betheiligung am Erwerb der Herzoglich Braunschweigischen Staats- Eisenbahnen durch Uebernahme des 4 Millionen Thaler be- tragenden dritten Theils des Aktienkapitals der zu gründenden Braun. schweigischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft;
„Z) die Ermächtigung der Gesellschafts-Deputation und Königlichen Eisenbahn ⸗Direttion zur Vollziehung der Statutnachträge für die Er—= weiterungen ad 1 und ?, zum Abschluß der mit der Königlichen Staatsregierung, der 6 en g Braunschweigischen Landesre . und den betheiligten Eisenbahn-Gesellschaften zu treffenden Verein— g, e, so wie zur Beschaffung der ad 1 und 2 erforderlichen Geld⸗ mittel;
4 die nähere Präzisirung resp. Abänderung der Bestimmungen des Gesellschafts Statuis über die Einberufung der General- Versamm— lungen, Legitimation der Aktionäre und Beschlußfassung in denselben
/ *. 65 ff. des Statuts), sowie über die Erweiterung des Unternehmens
S. 5 des Statuts.)
Die Legitimation zur Betheiligung an der General ˖ Versammlung bat in den drei letzten Tagen vor derselben nach Maßgabe der S8. . und 67 des Statuts und zwar am 3. 4. und 5. Mai d. J. zu erfolgen.
Elberfeld, den 2. April 1870.
Der Vorsitzende der Deputation der Aktionäre der Bergisch Märkischen Eisenbahn p d Heal hen! gisch sch senbahn Geheime Kommerzien Rath PDaniel von der Heydt.
h uuts voin 18. Mai 18966.
Passiva.
Banknoten im Umlauf Guthaben der Theilnehmer am Giro-⸗Verkeh
16g Höß A. J Depositen⸗Kapitalien —
I 7.780 Hh. Stamm Kapital LObQOOO00 — welches die Stadt- Gemeinde der Bank in Gemaßheit der §98. 4 und 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. Breslau, den 31. März 1870. Die städtische Bank.
(1129 K er Hannoverschen Bank pro März 1870.
Aktiva. Thlr. 1039, 119
Thlr. 836,287 b) . Stadtscheine, Noten er Preußischen Bank ꝛc. . . . . . . .. 202, 832 2) Wechsel⸗Bestände 9 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand . 4 Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher⸗ hrt unk dine, . . '? Passi va. ; Eingezogenes Aktien ⸗ Kapital
1) Ka , 1 eprägtes
3 o7 1772 S2 5
4/419, 081
: Thlr. 5,420 000 Banknoten im Umlauf 2426, 760 Depositen⸗Kapitalien zur Verzinsung ..... .... .... Hö 337,486
1,178,280
2 3 4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diverse Hannover, den 31. März 1870. Die Direktion. Reumann. Wertheimer.
Privatbank zu Gotha. Monats -⸗Uebersicht für März 1870.
Activa. Geprägtes Geld Thlr. 526,263. Kassen⸗Anweisungen und fremde Banknoten x 25,548. Wechsel-Bestände 2434314. Lombard⸗Bestände Staatspapiere und Effekten Guthaben in Rechnung und verschiedene Aktiva. * a ssiva. Eingezahltes Aktien⸗Kapital ... ..... ...... .. ..... ; Noten im Umlau
(1131
J. März 1870. Direktion der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusch.
1134
*
Ostpreußische Suͤdbahn. Einnahmen im März 1870. 2) Personenverkehr. .. ...... ö Thlr. 11,253.
b) Güterverkehr 28 165. c) Extraordinaria 651.
Thin. Doc d
Königsberg, den 3. April 1870. Die Direktion.
Das Abonnement beträgt I Thlr. sür das Vierteljahr.
Insertions preis für den Raum einer Druckzeile Sz Sgr.
7 * 9 ĩ w 99
Königlich Preußischer
Alle Post⸗Anstalten des An- und
Auslandes nehmen Gestellung an,
für Serlin die Expedition des Uönigl. Preußischen Staats Anzeigers:
Zieten⸗ Platz Nr. B.
9 ' 8 9
Berlin, Donnerstag den 7. April Abends
Das Bureau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nach dem Zietenplatz Ne. , 2 Treppen
hoch verlegt worden.
— = — — — ——
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Großherzoglich mecklenburgischen Kammerherrn und Rittergutsbesitzer Freiherrn von Laffert auf Schwechow den Rothen Adler -Orden dritter Klasse und dem Obstzüchter Lepére zu Montreuil bei Paris den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen; . U
Den Seconde-Lieutenant und Adjutanten im Schlesischen Ulanen-Regimente Nr. ? Friedrich Wilhelm Seeger unter dem Namen: »Seeger von Szezutowski in den Adelstand zu erheben, sowie ;
Dem praktischen Arzt Dr. Helmentag in Cöln den Cha— rakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche . Arbeiten.
Der mit der Verwaltung der Wegebau-⸗Inspektorstelle zu Frankfurt 4. O. betraute Königliche Kreis-Baumeister Cochius ist, unter Belassung in diesem Amte, zum Königlichen Bau— Inspektor ernannt worden.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: »Rheinisch⸗Pommersche Ackerbau-Aktien⸗ Gesellschaft«, mit dem Sitze zu Cöln, errichteten Aktiengesellschaft.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. April 1870 die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: »Rheinisch⸗Pommersche Ackerbau-Aktien⸗Gesellschaft«, mit dem Sitze zu Cöln, sowie deren Statut vom 14. Februar 1870 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden.
Berlin, den 6. April 1870. ;
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Immatriculation für das bevorstehende Sommersemester beginnt am 19. April d. J. und findet bis auf Weiteres wöchent⸗ lich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats— Saale statt.
Behufs derselben haben
) die Studirenden, welche von einer anderen Universität konimen, ein vollständiges Abgangs-Zeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse, —
2) diejenigen, welche die Universitätsstudien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere vorzulegen. .
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts— mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die UÜniversität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni— versitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Berlin, den 4. April 1870.
Die Immatriculations⸗Kommission der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. E. du Bois -⸗-Reymond. Lehnert.
Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitäts— Prüfung sich unterzogen haben, beini Besuche einer inländischen Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatriculirt werden.
Gesuche solcher jungen Leute um Immatriculation an hiesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizu⸗— legen. Die Immatriculation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immiatriculation sowohl auf der Matrikel als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldungsbuche vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte anzubringen.
Berlin, den 4. April 1870.
Königliches Universitäts⸗Kuratorium.
In Vertretung: E. du Bois-Reymond.
Berlin, 7. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Grafen Hans von der Schuͤlen— burg⸗Wol fsburg, zur Zeit in Braunschweig, die Erlaub— niß zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit ihm verliehenen Erinnerungs⸗ Kreuzes des Großherzogs Ludwig J. zu ertheilen.
Lehnert.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung der Zinscoupons Serie J. zu den vormals hannoverschen Staatsschuld-⸗Obligationen Littr. H. I.
Die neuen Coupons Serie J. Nr. Ibis 10 über die Zinsen auf die vor- mals hannoverschen 4prozentigen Staatsschuld⸗Obligationen Littr. H. I. für die Fälligkeits-⸗Termine vom 1. November 1870 bis 1. Mai 1875 inkl., nebst Talons, werden vom 1. Mai d. J. ab, von der Königlichen Bezirks -Hauptkasse hieselbst im Lokale des vormaligen Schatz⸗ Kollegiums, Osterstraße Nr. 92 von 9 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, mit Ausnahme der Sonn und Feiertage und der Kassen— Revisionstage, ausgereicht.
Die Coupons können bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang genommen oder von denselben durch die Post bezogen werden.
Wer die Coupons bei der Koͤniglichen Bezirks-Hauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen wünscht, hat die Talons vom . Mai 1865 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kasse unentgeltlich zu haben sind, dort persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dein Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist, das Ver— zeichniß nur einfach vorzulegen, doppelt dagegen, wenn eine schrift— liche Bescheinigung über die Abgabe der Talons gewünscht wird. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. 6.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben.
Wer die Coupons bei den Königlichen Bezirks- Hauptkassen zu Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang nehmen, oder dieselben durch die Post von den Bezirks -Hauptkassen zu Hannover, Osna— brück oder Lüneburg beziehen will, hat die alten Talons mit einem doppelt ausgefertigten Verzeichnisse an die betreffende Bezirks -Haupt— kasse einzureichen.
1713 ö