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Das eine Verzeichniß wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten König— lichen Bezirks-Hauptkassen, sowie bei den Steuerkassen in den Städten und an den Sitzen der Aemter in der Provinz Hannover unentgelt— lich zu haben.
Des Einreichens der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekom- men sind. In diesem Falle sind die betr Dokumente an eine der genannten Königlichen Bezirks-Hauptkassen, mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die Einsendung der Talons sowie der Obligationen an die ge— nannten Königlichen Bezirks-Hauptkassen muß portofrei geschehen. Auch ist in den betr. Eingaben anzugeben, mit weichen Werthangaben auf dem Coupert die Coupons 2c. dem Gläubiger zugesandt werden
sollen; geschieht dieses nicht, so erfolgt die Zusendung derselben unter
voller Werthdeklaration. Hannover, den 30. März 1870. Der Ober-Präsident der Provinz Hannover. Otto Gr. zu Stolberg.
Bei der stattgehabten 17. Verloosung des Anlehens der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. d. d. 12. Mai 1846, wurden nachver⸗ zeichnete Nunnnern gezogen, und zwar: A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1370. 15 Obligationen lit. E. à 1000 F. Nr. 94. 312. 319. 430. 432. 799. 843. 889. 967. 1194. 1118. 1127. 1293. 1387. und 1669. 15 Obligationen lit. E. 4 500 Fl. Nr. 1839. 1846. 1894. 1933. 1941. 2084. 2306. 2327. 2345. 2425.
2642. 2649. 2673. 2774. und 2784 9 OQbligationen lit. E, d 300 Fl. Nr. 2908. 2952. 3012. 3018. 3127. 3130. 3l. 18a nnd 86. 7 Obtigatignen 1itz. 4. 3 100 FJ.
Nr. 3392. 3176. 3511. 3544. 3614. 3729. und 3718. B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1871. 15 Obliga⸗ tionen lit. F. 4 1000 Fl.: Nr. 2 134. 195. 617. 642. 650. 657. 679. 902. 909. 954. 1439. 1452. 1547 und 1642. 15 Obliga⸗
tionen lit. F. 4 500 Fl.: Nr. 1942. 2083. 2164. 2183. 2204. 2251.
25304. 2327 2349. 2403. 2475. 2541. 2559. 2741 und 2787. 9 Obli⸗ gationen lit. E. à 300 Fl.. Nr. 2901. 2910. 2939. 2974. 3135. 3175. 32745. 3255 und 78. 6. Obligationen lit. . à 109 Fl.: Nr. 3313. 3343. 3389 3482. 3528 und 3617. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit, dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu dem, betreffenden Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Negierungs-Hauptkasse in Wiesbaden und bei der König, lichen Kreis-Steuerkasse in Frankfurt 4. M. gegen Rückgabe der Obli⸗ Kationen nebst den dazu gehörigen, nicht verfallenen Coupons und den Talons erheben knnen. Von den bei der 15. und 16. Verloosung zur Rückzahlung gezogenen Obligationen sind folgende his jetzt nicht zur Einlösung gekommen:; a) rückzahlbar am 1. Juli 1869. Lit. E. à 1000 Fl. Nr. 12. 123. 523. 1287. 1363. und 1566. Lit. E. à 500 Fl. Nr. 1996. 2165. 2181 2455. 2587. und 2652. Lit. E. à 3001. Nr. 222. 2825. 2893. 3105. 3165. und 3206. Lit. E. à 100 5. Nr. 3607 und 3745. P) rückzahlbar am 1, Januar 1870. Lit. E. à 109090 Fl. Nr. 7 233. 437. 438. 466. 468 535. 641. 820. S5, 884. 1304. 16063 und 1634. Lit. F. à 500 Fl.: Rr. 1846. 1889. 1976 2479. 2588. 2669 und 2722. Lit. K. à 300 Fl.: Nr. 2925. 3099. 3030. 3954. 3063. 3201. 3263. 3269. 3234 und 3299. Lit. F. à 100 Fl.: Nr. 3318. 3358. 3441. 3563. 3654 und 3781. Die In— haber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Ein— lösung aufgefordert. Wiesbaden, 21. März 1870. Der Königliche Regierungs⸗Präsident. Gf. Eulenburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der König empfingen heute den Prinzen Albrecht Königliche Hoheit und nahmen militärische Meldungen, sowie die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Militärkabinets entgegen. Allerhöchst— dieselben diniren bei Ihrer Majestät der Königin Elisabeth in Charlottenburg.
— Ihre Majestät die Königin besichtigte in diesen Tagen das Lazarus- Krankenhaus, das Ursulinerstift und die 9. Volksküche. — Heute dinirten beide Königliche Majestäten bei der verwittweten Königin in Charlottenburg. — Abends reist Ihre Majestät die Königin nach Weimar, von wo Aller— höchst dieselbe am Sonnabend Abend hierher zurückkehren wird. Die Palastdame Gräfin Oriolla und der Königliche Kammer— . Graf Fürstenstein haben die Ehre, Ihre Majestät zu be— gleiten.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Vorstand des hiesigen Akklimatisations⸗ vereins und den Architekten Scharrath aus Bielefeld.
Der Ausschuß des Bundesrathes des Zollvereins für Rechnungswesen versammelte sich gestern behufs Abhaltung einer Sitzung. . .Der Ausschuß des Bundesrathes des Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen hielt heute eine Sitzung ab. — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen und für Handel
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festungen und für Justizwesen versammelten sich heute zu einer Sitzung.
. — Der Reichstag des Norddeutschen Bundes be— rieth in seiner gestrigen Sitzung noch ferner die Petition des . . , . betreten die gesetzliche Regelung
er unter Umständen zulässigen Abkürzun dreijährige 1 zulässig zung der dreijährigen
An der Debatte betheiligten sich noch die Abgg. Lasker Grumhbrecht, Frhr. von Hoverbeck, von ö n ne, und 8 Bundes Kommissar, Geh. Regierungs-Rath von Puttkamer.
Bei der Abstimmung wurde der bereits mitgetheilte Antrag der Kommission angenommen.
Es folgte die Petition des Verlegers der »Kölnischen Zei— tung« M. Du Mont-Schauberg, welcher sich über unrichtige Anwendung des zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und dem Königreich Ita— lien andrerseits abgeschlossenen Postvertrags vom 10. November 1868 beschwerte.
Die Kommission beantragte, die Petition dem Bundes— kanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, der Antrag wurde ohne Diskussion angenommen.
Es folgten mehrere Petitionen, „ausgegangen von der Direktion der Neuen Norddeutschen Flußdampfschiffahrts⸗Gesell— schaft, einer großen Zahl hamburger Handelssirmen und Schiffs— eignern Lauenburgs«“, wegen Aufhebung der Elbzölle.
; In der Kommission hatte der Bundes-Kommissar, Geheime Regierungs-Rath von Puttkamer, die Erklärung abgegeben:
3 Die Aufhebung der Elbzölle sei seit der vorigen Session des Reichstages Gegenstand der unausgesetzten Aufmerksamkeit des Bun— desraths. Der mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragte Aus— schuß habe einen Bericht erstattet, welcher auf die baldige befriedigende Erledigung der Angelegenheit abziele und sei es wahischeinlich, daß der Bundesrath in den nächsten Tagen einen dem entsprechenden Be— schluß fassen werde, so daß noch im Laufe dieser Session die Vorlage des bezüglichen Gesetzes in Aussicht genommen werden könne.
Mit Rücksicht auf diese Erklärung beschloß die Petitions— Kommission, dem Reichstag vorzuschlagen, über die Petitionen zur Zeit, in Erwartung der in Aussicht gestellten Vorlage eines betreffenden Gesetzes, noch im Laufe der gegenwärtigen Session, zur Tagesordnung überzugehen.
Abg. Roß und Genossen beantragten:
Der Reichstag wolle beschließen: die Petitionen dem Bundes— kanzler zu überweisen, mit dem Ersuchen, noch in dieser Session den in Aussicht gestellten, etwa erforderlichen Gesetzentwurf, an den Reichs bag . ö. , J , ö nag § 54 der Verfassung
tddeutschen Bundes zu beseitigen Sl bzö — ae. 6. ö z seitigenden Elbzölle, ohne Verzug in tach einer kurzen Diskussion, an welcher sich die Abgg.
Graf Schwerin, Roß und von Blankenburg, . der ir dent des Bundeskanzleramts, Staats Minister Delbrück, bethei— ligten, wurde der Antrag der Kommission abgelehnt und der Antrag des Abg. Roß angenommen.
Mehrere Petitionen wurden zur Erörterung im Plenum ungeeignet gefunden.
Das Haus ging zum zweiten Gegenstand der Tagesord⸗ nung; Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. Miquéöl und Genossen wegen Annahme des vorgeschlagenen Gesetzent⸗ , ö die . 9 Staats⸗Papiergeld auf usammenstellung mit den ir iter ö . . g in zweiter Berathung
er einzige Paragraph der Abgg. Miquél und Gen. heißt: Die Ausgabe ,,. fern nur auf ö . der betheiligten Landes-Regierungen erlassenen Bundes—
er Reichstag hat in zweiter Ber ĩ selben folgendermaßen zu sch ien . Die Ausgabe von Staats Papiergeld oder die Ertheilung der Konzession zur Ausgahe von Papiergeld findet nur auf Grund eines . der betheiligten Landesregierung erlassenen Bundes— a, Abgeordneten Grumbrecht und Gen. beantragten, das
ju . S. 1. »Bis zur gesetzlichen Feststellung der Grundsätze über die Emisuon von Papiergeld — . der B. V. ö. darf von 4 Staaten des Norddeutschen Bundes nur auf Grund eines auf den Antrag der betheiligten Landesregierung erlassenen Bundesgesetzes Papiergeld ö 969 6 dun gab gestattet werden «
8. 2. ur Zeit umlaufende Papiergeld nach stattgefundener Einziehung durch neue Werthzeichen tse ü n i n Tur enge hh hzeichen zu ersetrzen, beziehungsweise dagegen . Hienbei dan jedoch Papiergeld von geringerem Nennwerthe an ie Stelle von Papiergeld höheren Nennwerthes nicht gesetzt werden. Die Fassung des Abg. Grumbrecht wurde nach kurzen Be⸗ merkungen der Abgg. Grumbrecht und von Blankenburg mit sehr großer Majorität angenommen.
Den dritten Gegenstand der Tagesordnung: Erste und
und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.
zweite Berathung über den Antrag des Freiherrn zur Rabenau
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wegen Annahme des vorgeschlagenen. Gesetzentwurfs, betreffend die' Einführung der Braumalzsteuer in dem zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebietsthelle des Großherzogthums Hessen, bat der Äntragsteller durch Annahme seines Vorschlags zu er-
ledigen. Das beantragte Gesetz lautet:
§. 1. Das Gesetz vom 4. Juli 1868, — betreffend Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehöͤcren⸗ den Staaten und Gebietstheilen, — wird auf die zum Neorddeutschen Bunde gehörigen Gebietstheile des Großherzogthums Hessen aus—
dehnt.
9. 9 2. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anord- nungen werden vom Bundesrathe des Norddeutschen Bundes fest⸗
llt. ge . 3. Das Bundes⸗Präsidium wird ermächtigt, bis zum Schlusse
der Nächsten ordentlichen Sessien des Reichstages den Zeitpunkt zu bestimmen, mit welchem dieses Gesetz in Wirksamkeit tritt,.
Rach einer Erklärung des Staats -Ministers Delbrück, daß der Bundescath mit dem vorliegenden Gesetzentwurfe zwar im Allgemeinen einverstanden sei, der Erlaß des Gesetzes aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Großherzoglich hessischen Regierung erfolgen könne, wurde der Entwurf ohne weitere Diskussion in erster und zweiter Berathung angenommen.
Es folgte der vierte Bericht der Petitionskommission, be—⸗ treffend die Petition der Cigarrenarbeiter Schneider und Ge— nossen. Dieselben beantragen:
Der Hohe Reichstag wolle beschließen, daß die industrielle Arbeit in den Strafanstalten des Norddeutschen Bundesgebiets dahin be— schränkt werden, daß D in den Strafanstalten nur solche Detinirte mit industrieller Arbeit beschäftigt werden, die vor ihrer Inhaftirung als freie Arbeiter schon mit solcher beschäftigt waren; Y) daß jeder Detinirte nur mit der industriellen Arbeit beschäftigt werde, die er als freier Arbeiter betrieben; 3) daß für die in den hetreffenden Ansialten lieferte Arbeit der Durchschnittslohn, welcher für die nämliche freie lrbeit bezahlt wird, von den betreffenden Arbeitgebern an die An⸗ stalts kassen gezahlt werden muß. ̃
Die Kommission beantragte hierzu:
Die Petition der Cigarrenarbeiter Schneider und Genossen dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. 9.
Abg. Frhr. v. Hoverbeck beantragte: »die Petition der Cigarrenarbeiter Schneider und Genossen, soweit dieselbe darauf abzielt, in geeigneter Weise allgemein die Einführung der für die preußischen Strafanstalten vorgeschriebenen Grundsätze für die Beschäftigung der Strafgefangenen herbeizuführen, dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.«
Abg. Fritsche stellte den Antrag: das Bundeskanzler⸗Amt aufzufordern, den andern Bundesregierungen— aufzugeben, die Strafgefangenen zur Anfertigung von Militär- Effekten zu verwenden. .
Es nahmen an der hierüber eröffneten Debatte die Abgg. Frhr. von Hoverbeck, Dr. Schwarze, Graf Schwerin, Fritsche, Duncker, Hr. Müller (Görlitz) und der Staats-Minister Del⸗ brück Theil.
Bei' der nun folgenden Abstimmung wurde der Antrag der Kommission, sowie der Antrag des Abg. Fritsche abgelehnt, dagegen der Antrag des Abg. von Hoverbeck mit großer Majorität angenommen.
Gegen Lit. B. des Berichtes (Petitionen, welche die Kom⸗ mission für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum hält) wurde Widerspruch Seitens des Hauses nicht erhoben.
Die Sitzung wurde darauf vertagt. Schluß 4 Uhr.
— Die heutige (37) Plenar-Sitzung des Reich st ages des Rorddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 113 Uhr eröffnet.
Von! den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an— wesend: der Staats- und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt der Staats⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts Delbrück, der General-Lieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements von Podbielski, der General⸗Postdirektor von Philipsborn, der Präsident des Bundes- Ober⸗Handels=
erichts Dr. Pape, der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath 8 der Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der außerordentliche Gefandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der Staats-Minister von Gerstenberg⸗-Zech, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Pr. Krüger und die Bundes Kommissare Präsident Dr. Friedberg, Geheimer Regierungs-Rath von Puttkamer und Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis.
Den Y ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte Berathung über den Additional: Postvertrag vom 20. März cr. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Schwe— den. Demselben wurde ohne Debatte die verfassungsmäßige
ustimmung ertheilt. ö. ö ig 3 3 der mündliche Bericht der IV. Kommission über den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund über Theil II. Abschnitt 23— 9. b) Beschlußfassung Über die ausgesetzten 58. 1, 14. Absatz 1, 16..Absatz 1, 25. Ab⸗
Der Abschnitt 23 (Urkundenfälschung) wurde ohne Debatte angenommen.
Abschn. 24. Bankerutt. §. N76 —-— 278.
Der Referent Abg. von Luck leitete die Debatte ein, an welcher Theil nahmen die Abgg. Lesse, Evelt, Lasker, Dr. Ende⸗ mann, Dr. Schwarze, Seyffardt, Gebert, Roß.
Der Abg. Lesse beantragte die Streichung dieses Abschnitts und beabsichtigte die Bestimmungen über Bankerutt der neuen Konkurs⸗Ordnung vorzubehalten.
Der Bundes⸗Kommissar, Präsident Dr. Friedberg, wader⸗ sprach diesem Antrage.
Der Antrag des Abg. Lesse wurde abgelehnt.
Abg. Lasker beantragte die Annahme des §. 278 nach ö. . unter Streichung des Zusatzes der Kom⸗— mission.
Dieser Antrag wurde vom Abg. Lasker zurückgezogen, vom; Abg. Lesse wieder aufgenommen, im Reichstage dagegen abge⸗ lehnt. AUbschn. 25. Strafbarer Eigennutz und Verletzung frem— der Geheimnisse. §. 279 bis §. 299.
Referent Abg. v. Lewetzow gab einleitende Erklärungen; die Abgg. Dr. Meyer (Thorn), Haußmann, v. Hennig, v. Sybel, Lasker, Cornely, Graf Kleist, v. Wedemeyer, Dr. Goetz, Graf zu Eulenburg, Graf Münster, Ziegeler, v. Puttkamer (Frau⸗ stadth, Günther (Sachsen), Neubronner, Ackermann betheiligten sich an der Debatte. §8. 283 (Verabredungen u. s. w. bei öffent⸗ lichen Versteigerungen) wurde gestrichen.
§. 292 Verbot des unbefugten Fischens und Krebsens) wurde nach Anträgen des Abg. Lasker und des Abg. Graf Münster abgeändert.
§. 296 (Unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen Seitens der Rechtsanwalte, Aerzte u. s. w.), wurde unverändert angenommen, obschon Abg. Dr. Löwe beantragte, nux die un— befugt und zugleich mißbräuchlicher Weise erfolgte Mittheilung zu bestrafen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Abg. Lasker beantragte den §. 297 (Gelddarlehne an Minderjährige, in gewinnsüchtiger Absicht gegeben, zu streichen.
Nach längerer Debatte wurde auch dieser Antrag abgelehnt.
(Schluß des Blattes.)
Kiel, 6. April. (Kiel. Cor) Das Wachtschiff S. M. Fregatte »Gefion« hat sich gestern der Königlichen Werft gegenüber in den Strom gelegt.
Münster, 6. April. (W. T. B.) Der Generalvikar Brinkmann ist heute Mittag zum Bischof von Münster proklamirt worden.
Oldenburg, 5. April. Der Großherzog und die Großherzogin haben am vorigen Sonnabend die Reise wach Rizza und Italien angetreten und werden erst Ende Mai zu—⸗ rückerwartet. .
Mecklenburg. Schwerin, 6. April. Einem Schreiben aus Eannes vom J. . M entnehmen die »Meckl. Anz.« u. A. Folgendes: »Der Erbgroßherzog traf vorgestern Nachmittags 3 Uhr in Begleitung des Majors Baron von Nettelbladt hier ein, logirte im Grand Hotel und ist heute Vormittag 10 Uhr nach Toulon abgereist, um nach einigen Stunden Aufenthalt daselbst die Reise bis Marseille fortzusetzen. Se. Königliche Hoheit reist von dort am folgenden Tage, den 2. d. M. mit em Dampfschiffe direkt nach Messina—.
— Ueber die Abreise Ihrer Königlichen Hoheit der Groß— herzogin Alexandxrine ist noch keine feste Bestimmung ge⸗ troffen. Dieselbe dürfte jedoch im nächsten Monat in Aussicht stehen, sobald das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzefsin Friedrich, der Niederlande, deren Acme von hier zuläßt. Ihre Königliche Hoheit die Groß herzen ist von ihrer mehrwöchentlichen Krankheit genesen, hat jedoch wegen anhaltenden Hustens die bei mildem Wetter schon mehrere Tage unternommenen täglichen Spazierfahrten, die zum Theil auch das kühle Wetter verhinderte, aus Vorsicht wieder unter— lassen.
s Sachsen. Coburg, 5. April. Die Herzogin ist heute zu einem mehrtägigen Besuch an den Großherzoglichen Hof nach Karlsruhe abgereist. Kö
Anhalt. Dessau, 5. April. Gestern Abend sind Ihre Königlichen Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohen- zollern-Sigmaringen, von Berlin kommend, am hiesigen Hofe eingetroffen. . ö
Reuß. Gera, 5. April. Gestern traf die Fürstin Mutter mit der Prinzessin Bentheim -Tecklen burg⸗Rbeda nach längerem Aufenthalte zu Dresden hier auf Schloß Osterstein
ieder ein. . . 3. Baden. Karlsruhe, 6. April. Am 7. d. M. Mittags 12 Uhr wird der Landtag von dem Großherzoge geschlossen
werden. 1 ; 2 1 Württemberg. Stuttgart, 6. April. Heute ist das [
satz 1, 26. Absatz 2, 72. Absatz 2, 75. Äbsatz 2.
Gesetz über die Aufnahme von 8 Millionen Gulden zum Eisen—
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