der »Staats ⸗ Anzeiger für Württemberg«: Von dem wachs der Schuld entfallen nur 3,100, 9000 Fl. auf die außer— ordentlichen Militärbedürfnisse, die übrigen 78,723,000 Fl. dagegen auf Eisenbahnbauten; von der jetzigen württembergi⸗ schen Staatsschuld (154,600,000 Fl) sind 122, 100,000 Fl. für Eisenbahnbauten verwandt.
Banern. München, 8. April. Die gestrige Sitzung
der Abgeordnetenkammer beschäftigte sich nur mit dem
Antrag des Abg. Franburger u. Gen. auf Revision der Preß.« wenn beha . ; Nach theilweise sehr erregter, langer Diskussion bei Staatz beuten der Fahrläfsigteit zufällt.
gesetzgebung. wurde der Antrag fast einstimmig angenommen.
Oesterreich- Ungarn. Wien, 8. April. In beiden Häusern des Reichsrathes kündigte der Minister⸗Präsident v; Hasner im Kaiserlichen Auftrage die Vertagung des Reichsrathes an.
— Im Herrenhause hielt der Präsident Fürst Karl Auersperg die Schlußrede. Er hob die stets bewährte Ver⸗ fassungstreue des Herrenhauses hervor, betonte die Fortschritte, welche in der abgelaufenen Session bezüglich der Ordnung des Finanzwesens und der Entwickelung der Volkswirtöschaft er— zielt worden seien und gab schließlich dem Wunsche Ausdruck, daß das österreichische Bewußtsein zum Siege gelangen möge.
Im Abgeordnetenhause wurde die Schlußrede von dem Prästdenten von Kaiserfeld gehalten. Derselbe erörterte in der—
deutsch-österreichischen Partei auseinander, welche die Forde⸗ rungen ibres Sonderlebens den Bedingungen der Macktsiellung des Reiches untergeordnet hätte. Er forderte schließlich zum Widerstande gegen die Feinde der Verfassung auf, und brachte ein Hoch aus auf Oesterreich und den Kaiser.
— An den dies jährigen regelmäßigen Waffenübungen
der K. K. österreichischen Infanterie und Jäger werden theil.!
nehmen: die Reserven der Assentjahre 1866, 1864 und 1862, lowie diejenigen Reserven, welche im vorigen Jahre hierzu be— stimmt waren, die UTebung aber nicht mitgemacht haben.
Belgien. Brüssel, 8. April. Die Repräsentanten- [am mer setzte gestern die Berathung der Amendements zum Titel III. (Gesellschaften) des Code de commerce fort.
Gresbritannien und Irland. London, 7. April. Gegenmwärtigen Anordnungen zufolge wird der Königliche Hof gegen Mitie nächster Woche von Windsor nach Osborne auf der Insel Wight abreisen.
— Im üuckingyann Palast hielt der Rrinz von Wales im Namen Jrrer Majestät der Königin einen Herrenenipfäang ab. — Ter französische Botschafter Marquis de Lavalette ist von Paris wieder auf seinen Posten hier zurückgekehrt.
— Sir Stafford Northeote, der Kolonial⸗Winister im vorigen Kabinet, hat sich nach Canada eingeschifft. Wie ver—
lautet, hat die Reise Bezug auf den Streit am Red Rwer.
Frankreich. Paris, 8. April. gestern Truppen der 3. Infanteriedivision und heute einen andern Theil der pariser Garnison Revue passiren lassen.
— Die Sitzung des gesetzgeben den Körpers vom
Preßgesetz angefüllt. ar traten zu Gunsten der vollständigen Preßfreiheit ein. begann die Diskussion der einzelnen Artikel.
Kopenhagen, 6. April.
Dänemark. In der heu—
tigen Sitzung des Foltethings gab Hall als Vorsttzender der
Rirchentemmission auf gegebene Veranlassung nähere Aufklä⸗ hier werden' Sie aiso zu er̃ age haben et., a*agem fen in wh. ge. 8 . 6
rungen über die Thätigkeit derselben, woraus hervorging, daß
f 526 . l z . — ämnntliche Sachen mit Ausnahme der Kirchenverfassungs und Staatsgęüichtshof. als solcher wird aller Wahrscheinlichteit nach weu—
ber Beseldungsfrage erledigt worden sind. Die dritte Behand⸗ ung dieser beiden Sachen nebst der schließlichen Annahme des
Gutachtens wird in einer neuen Kemmissionsversammlung vor⸗
enemmen werden, welche voraussichtlich einen Monat dauern wird. . Kommission ihre Arbeiten wahrscheinlich vollständig beendet haben.
—— — — —
Neichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 9. April.
aähte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz Minister Leonhardt, zu §. 338:
Meine Herren! mungen für die Vergehen der Beamten im preußischen Strafgesetzbuch und eben so in diesem Entwuif sehr strenge sind. Eine Vergleichung
de 91 i.
der Kommission lehnte jedoch diese Herabsetzung ab.
über die n te, . Verbrechen normiren.
nuüun ganz und gar keine Rede. Der Reichstag wird in keiner Weise Der Kaiser hat vor eingeladen, sich über diese Vorschriften zu erklären. Er bestätigt sie auch gar nicht; der §. 3 enthält nur eine einfache Auslegungsregel, die Aan sich überflüssig ist. Was §. 3 sagt, würde auch aus allgemeinen J. , 1K r . Grundsätzen folgen. Weil dies aber doch bestritten werden kann, ist s. d; M, war ganz mit der allgemeinen Diskussion über das Pelletan, Esquiros und Jules Simon Gestern . f Staatsgerichte hofes, in keiner Weise für die Abweichung von der regelmäßigen
Bei der Debatte über den / ; B Deb de Entwurf wenn Sie den Paragraphen annehmen. Das thun Sie nicht. Meine
des Strafgesetzbuchs in der gestrigen Sitzung des Reichstags
Nutschen Bundes, in Civilgesetzen, in Polizeigesetzen wird dasjenige Strafgesetzbuch, welches durch! d Gesetzb ö n Ich will nicht verkennen, daß die Strafbestim. 6 e durch bas nęue Gesetzßuch außez Anwendung
mit anderen Strasgeseßbüchern ergiebt das. Insonderheit wünschten diesenigen Mitglieder der Bundeskommission, welche nicht preußiiche Staatsbeamte waren, eine Herabsezung der Strafen; die Majorität Sie, meine
Herren, wollen jetzt das Strafgebiet erweitern; dagegen bin ich immer
und auch in anderen Fällen habe ich mich so geäußert — wenn sich nicht ein praktisches Bedürfnis dafür herausgestellt hat. Ich glaube nicht,
daß Sie dieses behaupten können. Der Begriff der Fahrlässigkeit ist allerdings ein weiter und unbestimmter, wie ich auch beitreten würde, wenn behauwtet ist, daß der Begriff der Unwissenheit, des Irrthums
— Zu §. 366: : ö. Meine Herren! Ich möchte Ihnen anheimgeben, es bei dem Ent—
wurf zu belassen und demgemäß sowohl den Antrag der Kommission
als auch den des Abg Lasker abzulehnen; aber, wenn ich einmal zwischen diesen beiden Anträgen wäblen soll, so würde ich allerdings dem Antrage Lasker den Vorzug geben. Meine Herren! Vertrauen Sie doch in dieser Sache etwas dem verständigen Urtheile des Richters. Der Richter wird in den einzelnen Fällen vollkommen zu würdigen wissen ob überhaupt von einem Diebstahl die Rede sei oder nicht. Was sollen die Worte bedeuten, »welche nach allgemeiner Meinung als werthlos angesehen werden?« das sind ja ganz unbestimmte Aus— drücke. Soll es heißen: werthlos in vermögensrechtlicher Be— ziebung oder nicht- Es ist kaum anzunehmen, daß ein Richter unter gewissen Umständen, wenn Jemand einen Grashalm oder eine Korn— blume abpflückt, sich veranlaßt sehen sollte, auf Geldstrafe zu erkennen.
Der Richter wird freisprechen und dieses auch 6 thun, wenn . hie der Kommissionsantrag angenommen wird. So glaube ich, denn selben den neuen Wendepuntt, an welchen die oͤsterreichische ? s ang g
Politik gelangt sei, und setzte die Ursachen des Falles der Fällen sagen, die Sache ist nach allgemeiner Meinung allerdings
er wird sagen, das ist keine Ent wendu ng, und umgekehrt, wenn Sie den Antrag Lasker annehmen, so wird der Richter in andern
werthlos, d. h. vermögenerechtlich werthlos, kann aber doch ein Interesse, einen Werth haben, und dann wird er sirafen. Ich glaube deshalb, daß Sie unbedenklich bei dem Entwurfe bleiben können.
— Zu demselben Paragraphen nach dem Abgeordneten Dr. Schwarze:
Wenn der Herr Abg. Schwarze unter »werthlos« »werthlos in vermögensrecht icher Beziehung« versteht, dann würde ich den Antrag des Herrn Abg. Lasker dech bedenklich finden, denn es giebt viele Sachen, die keinen vermögensrechtlichen Werth haben, aber dennoch ein großes Interesse für den Jahaber. Ich will eininal annchmen Briefe, die nicht Geschäftsbriefe sind oder eswas Achnliches, wir wellen einmal annebmen Liebesbriefe; das sind Sachen, die der allgemeinen Meinung nach keinen Werih haben, d. h. keinen vermögensrechtlichen Werth; aber man wird doch nicht sagen können, daß sie werthlos sind. Für den Empfänger des Briefes haben sie ein großes Intereff., und wenn derartige Briefe gestohlen würden, so würde das sehr an gemessener Weise zu ahnden sein. Meine Herren, wie man die Sache betrachtet, es ist wirklich unnöthig, bierüber sich in eine Kasuistik zu verwickeln, und wenn der Herr Abg. Schwarze sagt, daß andere Geseßz— bücher derartige Bestimmmungen hätten, so folgt daraus für uns gar nichts. J
— Zu S§. 3 des Einführungsgesetzes, mit Bezug auf das
Amendement des Abg. Lasker:
Ueber den Antrag ist bereits früher ausführlich diskatirt worden; er wird von Neuem aufgenommen und zur Begründung bemerkt, daß der Reichstag hier die Gesese bestätigen' solle, welche das Verfahren Davon ist
der §. 3 aufgenommen. So ist die formelle Sachlage. Ich kann nur hinzusetzen, meine Herren, daß, wenn Sie jetzt den Anttag des Alg. Las ker ablehnen, Sie sich dainjt in keiner Weise für das Institut des
strafgerichtlichen Kompetenz erklären; Sie lassen vielmehr diesen Punkt. ganz dahingestellt sein' Und her. lassen die Regelung dieses Punktes einer spätern Zeit. Sie werden die Frage zu prüfen haben bei dem Geseß über die Gerichtsverfassung;
sender? Gerichtshöfe für besondere Verbrechen zu errichten. Der
en,, Daraus folgt aber noch nicht das Wegfallen eines besond eren Gerichts hofes. Dann ist auch nach Anleitung der Bundesverfassung u ermägen, ob man nicht, selbst wenn man für den Landts ⸗ Hochverrath ie besonderen Gerichts höfe wegfallen läßt, dennoch anderd zu proze⸗
Ungefähr ein Monat nach AÄblauf der Osterferien wird diren hat in Betreff des Bundes - Hochverraths, denn in der Bundes.
verfessung ist bestimmt, daß für den Bundes- Hochverrath und Tür den
Bundes - Landes verrath ein besonderer oberster Gerichtshof errichtet werden soll. Diesem Fall präjudiziren Sie doch . ö. —
— Bei derselben Diskussion erwiderte der Justiz⸗Minister dem Abg. Lasker: . .
Es kommt mir lediglich darauf an, mich dagegen auszusprechen, daß Sie in das Strafverfahren im Betreff eines Punktes eingreifen, der mit dem Strafgesetzbuche in keinem Zufammenhange steht. Es ist wiederum betont, Sie bestätigten das Institut des Staatsgerichshofs,
Herren, in einer großen Reihe von Gesetzen aller Staaten des Nord kommt, citirt sein. Nun sagt der Paragraph nichts Anderes, als:
Wenn in diesen mannichfaltigen Gesetzen in einem bestimmten Falle nach bestimmten Paragraphen des alten Gesetzbuchs citirt ist, so tritt
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die betreffende Vorschrift dieses Gesetzes an die Stelle. Können Sie denn nun sagen, daß Sie alle die bunderttausend Gesetze bestätigen, in welchen auf die früheren Gesetzbücher Bezug genommen ist. Wie sollten Sie die wohl bestätigen, die kennen Sie ja gar nicht.
— Ferner dem Abg. Miquél:
Ich muß glauben, daß die Hoffnung, welche der Herr Abg. Miqusél ausgesprochen hat, trügerisch sei. Auf die Sache selbst will sch mich nicht einlassen; sie ist früher schon zur Genüge diskutirt worden. Ich halte nicht für zweifelhaft, auch ohne Rücksich' auf §. 3, daß der Staals= gerichtshof aufrecht erhalten bleibt — zur Zeit! — halte aber für richtig und nachdem Zweifel angeregt sind, für nothwendig, daf der §. 3 im Einführungsgesetze bleibt. Was der Herr Abg. Miquèl argu⸗ mentirt findet nicht allein Anwendung auf das Institut des Staats.˖ gerichtshofs, obwohl der Antrag lediglich und assein gegen diesen ge— münzt ist, sondern auch auf unendlich viele Verhäitnisse, die Sie, meine Herren, ebensowenig übersehen können wie ich. Wenn hier etwas ichwierig ist, Zweifel hervorruft, oder geändert werden muß, dann können Sie die Aenderung nicht vornehmen, müssen vielmehr der Landesgesetzgebung überlassen, die Aenderung eintreten zu lassen, oder die Zweifel zu beseitigen.
. — — — — — —
und gemahlenen Cichorien, welche einen Zusatz von Wohrrüben,
Zuckerrüben, Birnenmehl und ähnlichen int Handel gebräuchlichen Pflanzen- und Wurzeltheilen erhalten haben. — Zollbehandlung von
groben Seilen aus Baumwollgarn. — Anwendung der Zollbistim. ing c ; daß das Untheillohnsystem erst im Laufe des Jahres 1869 durch⸗
mungen der mit Großbritannien abgeschlossenen Konvention vom
30 Dezember 1869 nicht blos auf englische Baum— und Schafwoll wagren, sondern auch auf die Propenienzen aller jener Staaten,
welchen durch die bestehenden Verträge die Behandlung auf dem Fuße
der meist begünstigten Nation zugesichert ist. — Verzollung des soge. nannten Sodawassers. — Unter Statistik: Norddeuischer Bund: Bremen: Schiffsverkehr auf der Oberweser in 1869. — Niederlande:
Uebersicht der Produkten ⸗Ausfußr von Java und Sumatra nach Europa und Amerifa in 1863 — 1899. — Schweden und Norwegen:
Jahresbericht des General-Konsulais zu Christiania für 1869. — des Konsulats zu Rryal für 1869. —
Rußland: Jahresbericht . Spanien: Jahresbericht des Konsulats zu Malaga für i86zg — Ver—
einigte Stagten von Nordamerika: Jahresbericht des Konsulats zu
—
Beston für 1869. — Unter Mittheilungen: Berlin. Posen Stettin. Christinestad.
Nordhausen. Altona. Minden. Kassel. Aalesund. Rotterdam. New-⸗Horf. Batavia. — Beilagen: Nachrichten für Seefahrer. — Branlianiscbe Zollverordnung vem 22. März 1869.
Die Nr. 14 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Betreffend die Ver⸗
Preufischen Staagten« hat folgenden Inhalt: hürung des Funkensprübens der Lokomotiven auf den Eisenbahnen. — Ueber die schädliche Wirkung pflanzlicher Parasiten auf die Ge— sundbeit der Thiere. Von Prof. Dr Spinola. — Taveau's kom.
kinirte Maschine zum Eggen und Säen. (Mit Abb.) — Ueber die Vom Kultur-Ingenieur R. L.,
Feinde der Drainage in der Natur.
Appun. — Ewige Rente oder Amortisation. Duplik von Willmanns. /
— Berichte und Korrespondenzen: Aus dem Regierungsbezirke Breslau.
— Literatur: Der Rothlauf des Schweines. Von Dr. Carsten Harms.
Zusammenstellung einiger Erfahrungen und Ansichten über Beseitigung
Sidrtepreise
des Höhenrauche. Anleitung zur Waldeintheilung, Schätzung, Werth⸗
berechnung. Buch, Registratur. und Geschäftsführung von Middel— dorpf, Notizen; Jubiläum der Kraufe,schen Druckerei. Erlenntniß des Königlichen Gerichte hofes zur Entscheidung der Kompetenzkon⸗ flikte vom 8. Januar d. J. Ackerbauschule zu Dahme. Landwirth— schaftliche Ausstellung zu Braz in Steiermark. Landwirthsaaftliche Ausstellung zu Flensburg. Große Gartenbau-Ausstellung in Berlin. Gartenbau⸗Ausstellung in Greifswald. Aufbewahrung frischen Fleisches. Landgestütsbeschäler im Großherzoathum Hessen. Landwirihschaftliche Fortschritte in der Schweiz. Auktion junger Zuchtthiere in Hundis— burg. — Berichtigung. — Markiberichte. Butterpreise. Viehpreise.
Gewerbe und Handel.
— Die Erste deutsche R ordser⸗Fischereigesellschaft in Bremen hat, wie das »Brem. Handelsbl.« berichtet, im Jahre 1869 mit einem Ve4(lust (inkl. Abschreibungen) von 24,033 Thlr. Gold ge—
arbeilet. Der Verlust hatte sich gegen das Jahr 1868 um 12,5794 Thlr. oder 366 pCt. vermindert. Das bessere Ergebniß für das Jahr 1869
ist meist durch den Ueberschuß (10.553 Thlr. Gold gegen 197 Tolr. Gold in 1868) enistanden, welchen der Werth des Fangs (24,217 Thlr.
— Die Nr. 14 des » r. Hand. Archivs enthält unter: Geseßz. Gold gegen 21 662 Thlr. Gold in 1868) über den Lohn der Mann— gebung: Zollverein: Abfertigung des mit Anspruch auf Steuerrüͤck— ö. ; 68) vergütung ausgehenden Zuckers. — Norddeutscher Bund: Gesetz über hat, was durch die zunehmende Ausbildung der Mannschaft, durch die Ausgabe von Banknoten. Oesterreich: Verzollung von gebrannten bessere Organisation des Fischfangs Antheillöhnung, Flottenfischerei)
schaft (13 6590 Thlr. Gold gegen 21.465 Thlr. Gold in 1868) ergeden
und durch zweckmäßigere VWerwerthung des Fangs veranlaßt ist. Im . 1868 wurden für 9814 Kisten Fische 21662 Thlr. Gold, im Jahre 18698 für 9729 Kisten 24.217 Thlr. Gold eingenommen. Die Verminderung in der Kistenzahl des Jahres 1869 erklärt sich dadurch,
geführt werden konnte: man sendete die Kutter nur in dem Maße auf den Fang aus, als man sie mit tüchtiger Mannschaft zu besetzen vermochte. Das Jahr 1869 kann daher noch nicht als ein volles Be—
triebs jahr gelten. Verkehrs⸗Anstalten.
— Das pariser „Journal officiel« theilt nähere Angaben über den Vertrag mit, welcher zwischen den Vereinigten Staaten Nord— amerikas und Columbia über die Ausführung des Kanals von
Daxien abageschlessen worden ist. Der Vertrag ist am 26. Januar zwischen den Bevollmächtigten der beiden betheiligten Regierungen unterzeichnet worden. Derselbe enthält 26 Artikel. Die columbische Regierung willigt ein, daß die Vereinigten Staaten Nordamerifas zu den noth⸗ wendigen Opcrationen schreiten; um zu bestimmen, ob der Kanal ausführbar ist, und um das Werk zu unterstützen, bewilligt sie 200,000 Hectaren Brachfeld, das der Nation gehört. In drei Jahren sollen die Pläne fertig entworfen, in fünf Jahren die Arbeiten und und in 15 Jahren der Kanal fertig hergestelt sein. Die Vereinigten Staaten Nordameritas werden den Kanal, wenn er für ausfübrbar gehalten wird, erbauen oder ihn unter Bedingungen erbauen lassen, daß Schiffe jeder Art von nicht mehr als 5000 Tonnengehalt durch- segeln können. Hundert Jahre nach der Eröffnung des Kanals wird erselbe mit allem Zubehör das Eigenthum der Regierung von Columbia. Nach den neuesten Nachrichten hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Columbia den Vertrag bereits genehmigt und wird ihn dem Kongreß dieser Staaten unterbreiten. Die / . der Ratifikationen desselben muß in 20 Monaten er— folgen.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Schneider Johann Christian Martin Wodarg, aus Strälsund gebürtig, welcher durch schwurgerichtliches Erkenntniß vom 5. April er. zu 8 Jahren Zuchthaus ver⸗ urtheilt worden, ist heute aus dem hiesigen Gefängniß entsprungen. Es werden daher alle Civil⸗ und Militärbchörden des In, und Vus— landes hierdurch ersucht, auf denselben Acht zu haben ihn im Be—
tretungsfalle festzunehmen und uns von der Ergreifung des ꝛc. Wo.
darg zu bengchrichtigen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehenden Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. Zugleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalt des 26. Wodarg Kenntniß hat aufgefordert, davon der nächsten Gerichts, oder Polizeibehörde unverzüglich Mit- theilung zu machen. Greifswald, den 6. ÄApril 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Sig nalement. Vollständiger Name: Johann Christian Martin Wodarg, Alter: 41 Jahr, Religion: Vangelisch, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Statur: schlanks Haar: blond, Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase und Mund“ gewöhnlich, Zähne; gut, Kinn: rund, Bart: Schnurrbart, Gesichts.« bildung: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung. Rock: dunkler Tuchroth, röth⸗ lich punttirt, Kopfbekleidung: schwarze Mütze, Halstuch: dunkel, Weste: graulcinene Jacke, Hosen; 1 Paar grauleinene Hosen und 1 Paar graue Buckskinhosen, Fußbekleidung: Haibstiefel.
Steckbrief. Der der Unterschlagung beschuldigte Friedrich Krüger aus Stroh dorf, Kreis Pyriß, Provinz Pommern, welcher im Jahre 1869 als Haustnecht hier diente, hat sich der Untersuchun durch die Flucht entzogen. Alle Polizeibehörden werden erfucht, au den 1c. Krüger zu vigiliren, denfelben im Betretungsfalle verhaften
Oeffentlicher Anzeiger.
und hierher vorführen zu lassen. Minden, am 4. April 1870. Der Königliche Staatsanwalt. Signalement. Geburtsert: Strohsdorf, Kreis Pyritz, Provinz Pommern, letzter bekannter Aufenthaltsort: Minden, Religion: evangelisch, Alter: 24 Jahre, Stand: Hausknecht, Größe: 5 Fuß 6 Zoll.
Bekanntmachung. Wegen Landstreichens ze. befindet sich bier ein Individuum in Haft, das sich als der Schiffsgehülfe Heinrich Lücke aus Sachsenhausen bezeichnet und durch ein für diesen ausge · fertigtes Schiffs- (Los.) Buch legitimirt hat. Die stattgebabten Er⸗ mittelungen haben aber zur Evidenz erwiesen, daß qu. Buch nicht für ihn ausgefertigt ist und er sich fälschlich Heinrich Lücke nennt, sowie daß er über seine persönlichen und Heimathsverhältnisse lügenhafte Angaben gemacht hat. Es ist sonach anzunehmen, daß Inhaftat ein aus einer Straf⸗ 2c. Anstalt entwig ener Verbrecher oder eine Persön— lichkeit ist, die überhaupt Grund hat, ihren richtigen Namen zu ver; schweigen. Inhaftat will im Mai 1832 geboren , groß, hat dellbraune Haare, hellblonden Bart (Schnurrbart und Henri-quatre), mittelhohe, wenig gewölbte Stirn, hellbraune Augen ⸗ braunen, blaue Augen, grade schmale und spitze Nase, gewöhnlichen PMeund, vollständige und gesunde Zähne, rundes Kinn, länglich runde Gesichtsbildung, bleiche Gesichtsfarbe, seine Gestalt ist untersetzt, mittel groß und breitschulterig, die beiden kleinen Finger desselben sind krunim, über der rechten Kniescheibe befindet sich eine 1 Zoll und auf dem rechten Stirnhöcker eine 5 Zoll lange Narbe, hat im Gesicht Sommer sprossen und bei seiner Einlieferung folgende Kleidung: ein dunkler in der Farbe verschossener Rock, mit wollenem groß punktirtem Futter, eine blaue runde Tuchmütze mit Lederschirm, ein Paar blaue Lein- wandhosen, eine dunkle streifige baumwollene Weste, ein grau wollenes klein karrirtes Halstuch, eine Parchent ⸗Unterjacke mit blau und grünem