1870 / 85 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 . 3 selbst verblieb, verlegte ihn das Landrecht in die oberaufsehende wozu drei Viertheile der berufenen Mitglieder erschienen sein gehoben, daß sowohl das Mergeln der Aecker, welches Cäsar zuletzt Westfalen kommen. Die meisten Wiesen enthält Preußen, Behörde, indem es an die Spitze des ganzen Vormundschafts müssen, führt der Friedensrichter mit mitzählen der und bei bei den Umbriern fand, als auch das Versenden von Gemüsen demnmächst Pommern und Brandenburg, dann Sachsen, Schle? rechts den Satz stellte: Stimmengleichheit entscheidender Stimme den VPorsitz. Der bis nach Italien, der rasch verbreitete Weinbau und das Bild, sien und Posen, die wenigsten Westfalen und Rheinland. Da— »daß die des Schutzes bedürftigen Personen unter die be- Familienrath faßt theils Beschlüsse, theils giebt er Gutachten ab. welches die Volksgesetze und die Kapitularien gewähren, eine gegen zeigt Weflfalen so viele Weiden, daß es alle Provinzen sondere Aufsicht und Vorsorge des Staats zu stellen seiene, Insbesondere ordnet er Vormundschaften an, insopweit andere nicht niedrige wirthzschaftliche Entwickelung, wenigstens am weit überragt. Weit um mehr als die Hälfte weniger Weiden demgemäß die Oberaufsicht des Staats strenger machte, mehr Bestimmungen hierüber fehlen, er giebt die für die Verwaltung Rheine, schon zur Römerzeit bekunden. Die Dreisel derwirth. folgen dann Preußen, Rheinland und Pommern. Sehr wenig ins Detail ausdehnte und das Amt des Vormundes als einen im Allgemeinen erforderlichen Vorschriften, ertheilt für die cchaft, welche in mehreren römischen Provinzen bestand, wird Weideland besitzen Sachsen, Posen und Brandenburg, und in staatlichen Auftrag stärker betonte. wichtigeren Fälle die besondere Erlaubniß zum Handeln und sesoch nicht als unbekannt bei den alten Deutschen angesehen, Schlesien ist es beinahe ganz beseitigt. Die meisten Forsten

Damit ist nicht nur der Einfluß der Familie auf die Vor macht unter gewissen Voraussetzungen den Minderjäh⸗ und die erste Erwähnung einer Dreitheilung der Ackerfelder enthält Brandenburg, dann folgen Rheinland, Schlesien, West— mundschaft bis auf einzelne Ausnahmen, wo die nächsten An⸗ rigen mündig, wie er ihn auch wieder entmündigen kann. Er eines deutschen Landgutes kommt schon in einer Urkunde von falen, Posen, Sachsen, Preußen und Pommern. Unnutzbare verwandten der Pflegebefohlenen aus eigenem Antriebe handeln, ertheilt aber auch einfache Gutachten über den Geisteszustand von 771 vor. J „Flächen sind in Preußen, demnsichst in Pommern und Bran— oder von Amtswegen zugezogen werden sollen, im Ganzen ge! der Personen und über' die Nothwendigkeit und Nützlichkeit . Die Entstehung der Dorfgemeinden und die Gemein samkeit denburg am größten, sehr viel geringere Ausdehnung haben brochen, sondern der Vormund selbst in eine untergeordnete gewisser Geschäfte. DJ . des Betrigbes und die Ausnutzung des Landes durch die Besitzer sie in Sachsen, Posen, Rheinland Rund Schlesien, die geringste und bei allen Schritten abhängige Stellung gedrängt worden. Das. Gericht ist zwar auch im französischen Recht die wird in kurzen Umrissen dargethan. Auch der Zemeinschaftlichen in Westfalen.

Dieses dem Staate vindizirte Uebergewicht über den Vor. Oberaufsichts behörde seine Einwirkung als solche aber ist nur Nebennutzungen der Forsten durch Gräserei, Streu, mehr oder Eine andere Tabelle giebt eine Zusammenstellung der mund hat sogar zu der in dem Ministerial⸗Reskript vom 4ten ausnahmsweise eine verwaltende, indem ihm nur die wich. weniger geregelten Weidegang der Heerden, Plaggen. und Bülten⸗ Hauptbodenarten. Es besitzt nach derselben auf 16660 Mrg. Januar 18427 niedergelegten und in der Praxis ziemlich weit tigsten Beschlüsse des Familienraths zur Bestätigung vorgelegt hieb in der früheren Zeit wird gedacht. Schon damals stellte Gesammutfläche die Provinz Preußen 587 Mrg. günstige Thon⸗ verbreiteten Auffaffung geführt: werden müssen. Außerdem entscheidet das Gericht freilich auch (sicch gegen die den Einzelnen hemmende Betriebsgemeinsamteit und Lehmböden, 376 Mrg. ungünstige Thon, Sande und Moor-

»der Vormund sei nur ein Bevollmächtigter des Staats, die die streitig gewordenen Fragen, dieses aber nur in Folge seiner ein Kampf heraus, welcher jedoch erst in der neuesten Zeit böden, die Provinz Pommern 509 Mrg. günstige Thon / und chm Behörde als Organ des Staats führe die Vormundschaft, allgemeinen Stellung und seiner Verpflichtung zum Recht— durch das energische Eingreifen des Staates zum Siege böden, 456 Mrg. ungünstige Thon, Sand- und Moorböden; die und könne daher auch mit Aebergehung des Vormunds selbst Prechen überhaupt. In beiden Fällen, das Gericht mag einen ührte, wenn schon er auch bereits früher nicht überall ohne Er⸗ Provinz Posen 569 Mrg. günstige Lehm- und Thonböden, handeln und verwalten, Geschäfte für den Pupillen abschlie! Beschluß fassen oder ein Urtheil sprechen, ist der Instanzenzug Ppolg geblieben ist. ö H 421 Mrg. ungünstige Thon,, Sand. und Moorböden, die Provinz ken, überall den Vormund mit Anweisung versehen, und ihn eröffnet q t . . K Der Verfasser wendet sich sodann der historischen Beschrei. Branden burg 444 Mrg. günstige Lehm und Thonböden als unselbständigen Vollstrecker ihrer Anordnungen benutzen.« Durch die vorerwähnte Wirksamkeit des Familienraths ift bung der Entwickelung des Ackerbaues zu. (Vergl. dieselbe in und 427 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moorbsden ,;

Diese Ansicht, welche von der Wissenschaft und auch von im französischen Recht die Familie in den Vordergrund, der der Besond. Beil. zu Nr. 307 des Staats-Anzeig., Jahrg. 1869) die Provinz Schlesien 591 erg. günstige Lehm und Thon⸗ der. Praxis des Ober- Tribunals vielfach bekämpft worden ist, Staat aber zurückgetreten. Der Friedensrichter, wenngleich! Der folgende Abschnitt handelt von »Bodenverwen“ böden und hes Mrg. ungünstige' Thon, * Sand. und Moor⸗ gründet sich hauptsächlich darauf, daß das Gesetz den Vormund Organ des Staats, ist doch Mitglied des Familienraths und ung, Kulturarten, Stoffverbrauch, Düngung, Be. böden; die Provinz Sag sen 575 Mrg. günstige Lehm. und als einen Bevollmächtigten des Staats bezeichnet. Allein stimmt neben sechs anderen Mitgliebern. Der Gemeinde ist arbertung, Drainage.« Die Agrikulturchemie hat die Be— JThonböden und 357 Mrg. ungünftige Thon,, Sand- und es wird hierbei übersehen, daß diese Bevollmächtigung kein pri. kein Antheil an der Aufsicht gewährt, man müßte denn J hauptung, welche sich durch die Erfahrung im vollsten Um. Moorböden; die Provinz West falen 586 Mrg. günstige Lehm- vatrechtliches Mandat, sondern die Uebertragung eines Amts Bestimmung dahin rechnen, daß in Ermangelung von Ver— fange bewahrheitet hat, aufgestellt, daß der Boden nicht ein und Thonböden und 412 Mrg. ungünstige Thon, Sand und ist, und daß der Vormund kraft seines Amts unmittelbar den wandten oder Verschwägerten befreundete Staatsbürger aus dauerndes unverzehrbares Grundkapital sei, wie man früher Moorböden; die Rheinprovinz 551 Mrg. günstige Lehm- und Bevormundeten, nicht aber das Gericht vertritt. Es kann da, derselben Gemein landase enn der ersteren treten sollen. Inte, jon dern daß jede Pflanze einen Theil seiner Leistungs. Thon böden ü. 465 rg. ungünstige Thon,, Sand. u, Moorböden. der zwar ein prinzipieller Unterschied in Betreff der Stellung . fähigkeit aufbrauche und daß es nothwendig sei, ihn zu ersezen,, Im weiteren Verlaufe des zweiten Abschnittes wird der des Vormundes zur obervormundschaftlichen Behörde zwischen wenn der Boden nicht mit der Zeit die Fähigkeit berkeren soll, Verbrauch der Bodenmasse durch den Wirthschafts betrieb, der

dem gemeinen Recht und dem Landrecht nicht anerkannt wer— . i aftli zetri n enügende Ernten zu liefern. Bodenersatz und die Bodenverbesserung durch Düngung, die den, denn auch nach dem Landrecht ist der Vormund selbstän. . , , n r . ! eng einer dem Kapitel über die Vodenverwendung bei Bodenbehandlung durch Bearbeitung, Entwässerung ünd Drai⸗ diger Vertreter und Verwalter der Angelegenheiten seines Pflege⸗ gefügten Tabelle kommen auf je 1900 Morgen Gesammifläche nage in besonderen Artikeln behandelt, auf die wir nicht näher befohlenen, aber seine Selbständigkeit ist eine geringere wie im J. J. ts preußischen Staates auf die Provinz Preußen 8 Mrg. eingehen können, weil eine Besprechung derselben sich wegen gemeinen Recht, und durch eine unrichtige Praxis noch mehr Im Auftrage des Ministers der Finanzen und des Haus. und Hofstellen' und Hausgärten, 506 Mrg. Ackerland, ihrer speziell landwirthschaftlich technischen Darstellung mehr für beschräntt worden. Ministers fit bie landtäirthiscnffligzn. Angehen helthn we 'die. Carl cee ggg erh h, s, erhalt nf l sschorg n, als für diese Spalten eignet. „Bei dieser hervortretenden Stellung der durch den Staat don bem Negierungs Rathe Dr. Meitzen an einem Werke. Hölzungen, 31“ Mrg— Wasserstücke, 2 Mrg. Oedland, 7 Nrg. Der folgende Abschnitt bespricht -Die Geräthe und ausgeübten Ober⸗Vormundschaft ist es natürlich, daß das Land— unter dem Titel: »Der Boden und bü— landwirthschaftlichen Unland, 25 Mrg. wegen Benutzung zu öffentlichen Zwecken Maschinen, die Dampf und GSespannkräfte«. Die Ni d k 3 st die test sch z. 63. . Provinz ö 6 . 1 J n tiemanem zuerkennt. Zwär ist die testamentarische, die ver— ö don w des . J. der Pöémenern 8 Mrg. Haus, und Hofstellen und Hausgärten, ersteren werden Schau el, Grabscheit, Gabel, Rechen, Schlägel, tragsmäßige und die gesetliche Berufung anerkannt. Dieselbe n ar er fi erben! K , 5 . 3 Mrg. . 3 Mrg. Gärten, 102 Mig. Wiesen, Flegel, Hacke, Karre 2. gerechnet, zu den zweiten Waize, Pflug, entscheidet aber nicht, sondern ist nur ein Grund vorzugsweiser Der erste Band hat bereits 'einer Besprechung an dieser Stelle 88 Meg. Weiden, 198 Mrg. Holzungen, 25 Mrg. Wasser⸗ Egge ꝛc. Die Handgeräthe waren so sehr Gemeingut aller, auch Zerüctsich tigung. Ein prozessualisches Verfahren kann hier (Bes. Veilagen zu Nr. 270 u. ff. des Jahrgangs 1368 d. Bl ßtücke, 1 Mig. Oedland, 4 Mrg. ilnland, 24 Mrg. der' ältesten Völker, daß von ihrer geschichtlichen Uebertragung bei nicht stattfinden, sondern die Verfügung des Gerichts ist unterlegen. ö . wegen Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertragslose Land— kaum gesprochen werden kann. Als eine eigene Erscheinung ist nur im Wege der Beschwerde angreifbar! Allerdings verord⸗ In demselben ist gezeigt worden, was der preußische und Wassergrundstücke; auf die Provinz Hon 9 Mrg. es zu bezeichnen, daß der Ausbildung der Handgeräthe in nen §§. 200, 201 Thl. II. Tit. 18 Allg. Landrechts, daß dem Staat der Natur seines Bodens verdankt, wie sein Gebiet be. Haus- und Hofstellen und Hausgärten, 596 Mrg. Acker= Deutschland im Laufe der Zeit fast gar keine Aufmerksamkeit Uebergangenen der Antrag auf rechtliches Gehör und Erkennt! vslkert und besiedelt ist, und durch welche Entwickelung der land, 5 Mrg. Gärten, 83 Mrg. Wiesen, 51 Mrg. Weiden, zugewendet worden ist. Der feine Sinn, der das Alterthum ö ,,, ö festeh let zii Rieczttzverhästnisse zer die Candwrhschafsl relle nn e, ern ein? JJ a ich g ed er n ae r rn K oll. aber unter dem im 8. ebrauchten Ausdruck frei ö har fa a nn,, . . . Mrg. Unland, 23 Mrg. wegen Benutzun zu öffentlichen deutsche Landwir 4 l lttelalter in hohen rade ver⸗ 8 g ch Joltes zur freien Verfügung über seine persönlichen Kräfte unt. FI Hrg * inland, g. weg kung zug öffentlichen toten geßan hen Cal went ern a lin ihä'heer (ehe,

»Erkenntniß« lediglich eine von dem Vormundschaftsrichter nach 7 ru n if orliegenden und wecken ertragslose Land! und Wassergrundstücke; auf die

erfolgter Vernehmung der Interessenten zu erlassende Resolution ö ö . ö. 61 . h. 5 Br 3. denburg 8 Mrg. Haus. und Hofstellen und ein bedeutender Umschwung erfolgt und die große Zahl ver⸗ zu verstehen sei, ist unzweifelhaft, da ein prozessualischer Gegner Nr. 307 des Staats Anzeigers, 1869 hervorgehoben! ist Hausgärten, 459 Mrg. Ackerland, 8 Mrg. Gärten, 102 Mrg. besserter Werkzeuge hervorgetreten, die auf den verschiedenen nicht vorhanden ist, und als folcher weder der Vormundschafts. die Aufgabe gestellt, die Kulturarbeit selbst den Betriel Wiesen, 46 Meg. Weiden, 323 Mrg. Holzungen, 27 Mrg. Wasser. landwirthschaftlichen Ausstellungen von einheimischen Fabri— richter gelten kann, der nach seinem besten Ermessen den Vor- der Wirthschaft in Haus und Hof, Feld Und Wald? sein. stücke, ! Mrg. Dedland, 0 Mrg. Unland, Ji Pirg. wegen Be. kanten als gangbare Artikel vorgeführt werden konnten. mund bestellen soll, noch die vorgezogene Person, die vielleicht Hülfsmittel und Lasten und Fas Etgebniß für den Ein-. nutzung zu öffentlichen Zwecken ertragslose Land- und Wasser— Srüherer Beachtung, als die der Handgeräthe, haben sich gar nicht Vormund sein will. zelnen, wie für das Gesammtvermögen der Nation zu be. geründstücke; auf die Provinz Schlesien 13 Mrg Haus und Hof. in Deutschland die Verbesserungen der Gespann⸗Geräthschaften

Auf einem ganz anderen Standpunkt wie das . ist dabei nicht 3 e in die tech. kalle, und, Täausgärten, sl Varg, Ackerland 8 Mrg. Gärten, zu erfreuen gehabt. Ihre Anwendung reicht bis in 'das len! f ganz v wie das gemeine sprechen, Es ist dabei nicht Zwech der Darstellung, in die tech allen, und, Haus gärten, . 3 bum! zurück Die Walze war den Römern eben so bekannt,

Recht und das Preußische Landrecht steht in Betreff der Auf. nischen Einzelheiten einzugeben; sie ve zesentlie 35 89 Mrg. Wiesen, 19 Mrg. Weiden, 297 Mrg. Holzungen, on n,

fassung der Vormundschaft überhaupt und der . die ind w,, H Yi GW nds. ? Mig. Dedland, 0 Merꝗ. Ünland, als Pflug und Egge. Jedoch von diesen drei Geräthen hat schaft insbesondere das französische Recht. Zwar vertritt kulturstatistik übersichtlich zusammenzufassen, sowie thunlich 25 Mrg. wegen Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertragslose nur das vorzüglichste derselben, der Pflug, eine Geschichte seiner auch hier der Vormund die ganze Persönlichkeit des Bevor— zahlenmäßige Vergleichungen zu ermöglichen und das Ver? Land: und Wassergrundstücke, auf die Provinz Sachfen Ausbildung und Verbesserung, weshalb der Verfasser auch der mundeten und hat daher ohne dessen Zuthun dessen persönliche ständniß dessen, was vom Staate und von Privaten mit all. 1 Mrg. Haus und Hofstellen und Hausgärten, 591 Mrg. Beschreibung des Pfluges einen größeren Raum zuwendet. und Vermögensrechte wahrzunehmen. Ein erheblicher Unter. gemeiner Wirkäng geschehen ist, zu erleichtern. Ackerland. . Meg. Gärten, 3 Mig. Wiesen, 52 NMrg. Uebergehend zu den Maschinen wird schon von den schied in der Handhabung der Kontrole findet sich aber schon Soweit es das vorhandene Mater gestattet hat, ist zu. Weiden 200 Mrg. Holzungen, 3 Mrg. Waffergrundstücke, 1 Mrg— Kunsipflügen gesagt, daß sie den Charakter derselben tragen, darin, daß bei jeder Vormundschaft ein! Gegen vormünd'en! äͤckst, im, Allgemeinen der Gang der Kandnwirlhschafllicht Dedtien ß, h Dirg, inland, 3! Merg, wegei. Benutzung zu öffent., weil sie die richtige und! schnelle Arbeitsleistung durch die Art nannt werden muß, welcher beständig den Vormund über Kultur-Entwickelung innerhalb des Staatsgebietes überblickk, lichen Zwecken ertragslose Land. und Wassergrundstücke, auf der Konstruktion sicher zu stellen und unabhängig von der Ein wacht und für dessen etwa nothwendig werdende Vertretung in den folgenden Abschnitten die Verwendung, des Bodens, die die Pröbinz West falen j Mrg. Haus. und Hofstellen und sicht des Arbeiters zu machen haben. In demselben Sinne sind und Absétzung sorgt. Prinzipiell am bedeutendsten tritt jedoch dafür zu Gebote stehenden technischen Hülfssmittel und n Hausgärten, 416 Mrg. Ackerland, 9 Mrg. Gärten, 77 Mrg. landwirthschaftliche Maschinen besonders nach drei Richtungen, der Unterschied des französischen vom gemeinen und Preußi. rischen wie die menschlichen Arbeitskräste besprochen, und dann Wiesen, 173 Mrg. Weiden, 279 Mrg. Holzungen, 1 Mrg. als Säe. Mähe⸗ und Dreschmaschinen ausgebildet worden. schen Recht in der Wirksamkeit der Familie hervor, welche in im Anschluß an die Unterscheidungen des Katastels das Bild Wassergrundstück, 1Mrg. Oedland, 9 Mrg. Unland, s Mrg. wegen Die Anwendung solcher Maschinen ist kein durchaus neuer Ge— dem Familienrath eine feste Organisation erhalten hat. Dieser der Häufer und Hausstellen, des Äcker— und Gartenbetricbes, . Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertragslose Land und danke, das Säen mit der Maschine und die Drillkultur sind wird gebildet durch den Friedensrichter zunächst, aus den Vir! der Wiesen und Weiden und der Foͤrsten und sonstigen Kultur. Wassergründstücke, auf die Rheinprovinz 14 rg. Haus. in Persien, Indien, China und Japan seit den ältesten Zeiten wandten und Schwägern des Mündels, welche in der Gemeinde arten, sowie der landwirthschaftlichen Nebengewerbe nach den und Hofstellen und Hausgärten, 45ę5 Mrg. Ackerland, 13 Mrg. in Gebrauch und waren auch den Römern nicht unbekannt. selbst oder in deren Umkreise von 2, Meilen wohnen, wenn statistisch erheblichen Beziehungen gegeben e,, g. . Gärten, 765 Mrg. Wiesen, 98 Mrg. Weiden, 309 Mrg. Hol- Mähemaschinen beschreiben Plinius und Palladius als auf den aber diese nicht hinreichen, aus den entfernter wohnenden Ver. Der erste Aoschnilt, welcher einen Ueberblick der J zungen, 1 Mrg. Wassergrundstück, 2 Mrg. Oedland, 9 Mrg. großen Gütern in Gallien in Anwendung, und ebenso benutzten wandten, oder den in der Gemeinde wohnenden Freunden der wirthschaßtlichen Kuülturentwickétu ng giebt beginnt mit Unland, 34 Mrg. wegen Benutzung zu öffentlichen Zwecken die Römer schlitien, und walzenförmige Dreschmaschinen. In⸗ Eltern des Mündels. Die Verwandten müssen halb aus der der Zeit der Römer undzeigt, daß schon damals in n en des preußl⸗ ertragslose Land! und Wassergrundstücke. deß können die Maschinen unferer Zeit gleichwohl auf das Ver— väterlichen, halb aus der mütterlichen Linie genommen werden. shen Staates ein regelumäßiger Ackerbau getrieben worden ißn, halt Hiernach nehmen also die Hofstellen in den südlichen Pro. dienst selbständiger Erfindungen Anspruch machen. Ihre Zahl darf, außer wenn vollbürtige Brüder vorhanden aber die Deutung der Worte des Tacitus: „ar va per annos mutant, vinzen ungefähr Mal mehr Fläche ein als in den nördlichen. Die Verwendung der Dampf maschinen zum landwirth= sind, sechs nicht übersteigen. et superest ager, nach welcher sie auf eine Dreifelderwirth; Das meiste Ackerland besitzt Posen, demnächst Sachsen, worauf schaftlichen Betriebe hat, abgesehen von Mühlen, Fabriken und

Bei den Berathungen und Beschlüssen des Jamilienraths, schaft hinweisen sollen, nicht für richtig. Dagegen wird hervor. Pommern, Schlesien, Preußen, Brandenburg, Rheinland und anderen Neben Industriezweigen, seit kaum drei Dezennien

recht ein Recht zur Führung einer bestimmten Vormundschaft Verhältnisse des preußischen Staates nach dem Gebiets umfange . ertragslose Land- und Wassergrundstuͤcke; auf die