1870 / 85 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zuerst in England Boden gewonnen. Die in Preußen für solche landwirthschaftlichen Zwecke benutzten Dampfkräfte sind seit 1846 gezäblt worden. Ihre Zahl läßt sich jedoch nur bis zum Jahre 1861 angeben, weil seitdem Aufnahmen der gewerb— lichen Anstalten nicht stattgefunden haben. Es waren im letzt⸗ genannten Jahre 242 Dampfmaschinen mit 4172 Pferdekräften sür den landwirthschaftlichen Gebrauch vorhanden. Seit die ser Zeit hat sich ihre Zahl bedeutend gesteigert.

Was die Gespannkräfte betrifft, so kamen 1864 auf die Qugdratmeile der Gesammtfläche des preußischen Staates 251 landwirthschaftliche Pferde und 140 Ochsen, auf die Quadrat- meile des Kulturlandes 358 landwirthschaftliche Pferde und 199 Ochsen, und der fruchttragenden Fläche 474 landwirthschaft⸗ liche Pferde und 263 Ochsen.

Die Landwirthschaft in der Provinz Preußen ist auf die gleiche Arbeitsfläche fast doppelt so stark bespannt, als die von Pommern, von den übrigen Provinzen stehen Posen, Schlesien und Sachsen unter sich und ebenso Brandenburg, Westfalen und Rheinland unter einander fast gleich und bilden Mittel— stufen. Auf je 1000 Morgen Acker, Gärten und Hausstellen besitzt der ganze Staat 31, Pommern nur 233, Posen, Schlesien und Sachsen 27, Brandenburg, Westfalen und Rheinland 30, die Provinz Preußen aber 43 landwirthschaftlich benutzte Pferde. Unter diesen Pferdekräften aber sind wie im ganzen Staate, in Posen, Brandenburg und Schlesien je 8 durch Ochsen ver— treten, in der Rheinprovinz je 11, in Preußen sogar je 13, in 6 aber nur je 6 und in Westfalen und Pommern nur je 3.

Up st al ls boom.)

Das Hauptmerkmal der alten Versammlungs und Ge— richtsplätze der Provinz Hannover ist, daß sie im Freien belegen sind. Alle öffentlichen Handlungen fanden in den älteren Zeiten überhaupt so viel als möglich im Freien statt. Von den großen Volksversammlungen verstand sich dies von selbst. Man pflegte die Nähe eines Flusses oder eine Insel im Flusse, gern auch einen Ort zu wählen, wo die Grenze verschiedener Landschaften zusammen— lief. Aus diesen großen Versammlungen in Franken, Sachsen und in dem übrigen Deutschland, die ohne Zweifel mit den drei jährlichen Bpferfesten der Heidenzeit zusammenhängen, sind hernach die ungebotenen Gerlschte hervorgegangen, welche zwei oder drei Mal im Jahre, meistens im Frühling und Herbst, gehalten zu werden pflegten.

Die alten Gerichte überhaüpt wurden nie anders als im Freien gehalten, unter offenem immel, im Wald, unter breit⸗ schattenden Bäumen, auf einer Anhöhe, neben einer Quelle. Enge Wohnungen hätten die versammelte Menge nicht gefaßt, und, die Ansicht des Heidenthums verlangte zur Gerichtshaltung heilige Oerter, wo Opfer gebracht und Gottesurtheile vor⸗ genommen werden konnten. Jene Opfer tilgte der Christen⸗ glaube, er ließ aber die alten Gerichtsstätten ungestört. Wir können daher noch bis in die spätere Zeit eine Vielheit von Plätzen aufzählen, welche Sitte und Hertenniin für die Hal— tung der Gerichte beibehielt, doch entgeht uns meistens ihre Be⸗ deutsamkeit und es bleibt dunkel, warum hier auf dem Berge, dort unter dem Baume, hier auf der Straße, dort an dem Wasser Recht gesprochen wurde.

Nachdem vielleicht schon mancher Glaubensbote vergeblich, und obne das Andenken seines Namens zu hinterlassen, ver⸗ sucht hatte, das Heidenthum der alten Sachsen zu über— winden, erschien um 770 unter ihnen der Angelsachse Liafwin oder Lebuin, der auf dem Landtage zu Marklo unerschrocken das Christenthum verkündete. Seine Legende, welche eben be⸗ sonders durch die Nachricht über diese Landtage und die Ver— fassung der Sachsen merkwürdig ist, ist uns von Huchald von St. Amand aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts über⸗ liefert. Einmal im Jahre, heißt es, zu bestimmter Zeit, ver⸗ sammeln sich die aus den einzelnen Gauen und einzelnen drei Ständen je zwölf gewählten Männer mitten in Sachsen bei der Weser an dem Orte Marklo zu einer gemeinsamen Ver⸗ sammlung. Dieses Marklo wollen Einige dei Bücken in der Nähe von Nienburg finden. Dort war schon 7 vom Erz⸗ bischofe Rembertus eine Kirche gestiftet, es ist bekannt, daß Kirchen gern an Orten errichtet wurden, wo Volks versammlungen gehalten und den heidnischen Göttern Opfer gebracht würden. Auch liegt dort auf einer kleinen Anhöhe eine große Menge Granitblöcke umher, freilich

) Entnommen aus

. der in Pommern erscheinenden Wochenschrist Haus und Schule.

ohne alle Ordnung. Nach einer anderen Ansicht soll das jetzige Lohe, gleichfalls in der Nähe von Nienburg und gleichfalls mit einer sehr alten Kirche, das bezeichnete Marklo gewesen sein. Noch wird hier eine Niederung gezeigt, wo die Versammlung stattgefunden haben soll, und es wird' freilich irrthümlich behauptet, daß einige Leute daselbst noch heute die Aufrufungs—⸗ worte wissen, womit die Versammlung eröffnet worden sei. Zu den Gerichten unter Bäumen bemerkt Jakob Grimm,

daß von diesen oft nur ein einziger genannt werde, unter dessen Schatten sich Richter und Urtheiler niederließen, oft aber sind es mehrere, und da hier wiederum die Zahl drei und sieben erscheint, so bezieht er das auf die Urtheiler, deren wenigstens drei sein mußten, meist aber sieben waren. Der Upstalls boom bestand in drei hohen Eichen, wie wir unten näher sehen wer⸗ den, diese Baumart ward überhaupt zu solchem Zwecke gern ge⸗ wählt. Noch häufiger die Linde: Gericht des Grafen Widukind im Orte Linden im Marstemgau, Gericht gen Lauenstein unter den Linden. Noch jetzt trifft man in vielen deutschen Dörfern eine Linde, häufig auf einem Hügel, wohin der Gräfe die Bauern ver⸗ sammelt, zuweilen ist die Anhöhe ummauert und Stufen füh⸗ ren hinauf. Der Versammlungsort der Osnabrücker, Land. stände war gewöhnlich, im Laufe des 16. Jahrhunderts sogar in der Regel die s. g. hohe oder hohle Linde bei Kloster Oesede; der letzte Tag wurde hier im Jahre 1663 gehalten. Selten dienten zu ähnlichen Zwecken andere Bäume, so die Tanne, Birke, der Nußbaum, Hagedorn, Birnbaum und die Esche, ob⸗ wohl grade letztere der heilge Gerichtsbaum des Nordens ist:

Yggdrasils askr. Bei diefer geheimnißvollen Esche halten Thor und alle Götter Gericht, in ihrer Nähe finden sich die drei urtheilenden Nornen, unter ihren drei Wurzeln quellen Hver— gelmir, Urdarbruner und Mimisbruner , die in Bezug auf Weissagung und Opfer stehen.

Andere Gerichte fanden auf Auen und Wiesen statt, in der Nähe eines Wassers, an Quellen und Brunnen, besonders auch vor oder auf Brücken. In Lüneburg vollzog sich das Goh— gericht mitten auf der alten Brückenthor Brücke. So hatte sich überhaupt in Niederdeutschland bis ins 18. Jahrhundert die alte Sitte verbreitet, feierliche Feste, Mahlzeiten und Trinkgelage auf den Brücken zu halten.

„Aufs der Grenze zwischen Braunschweig und Mainz wurde in einer Vertiefung der Feldflur von Nörten, die Grube (Grobe) genannt, zum Grubengericht versammelt. Dagegen wurde bei Göttingen das Landgericht auf dem Leineberge gehalten. Auch sonst finden sich zahlreiche Gerichte in Tiefen und Gruben, auf Berg und Hügel, auch vor dem Thor auf der Straße, vor und auf dem Kirchhofe, und, was wir besonders beachten, bei großen Steinen. Belege für die letzteren sind aus Urkunden vor der Zeit des eigentlichen Mittelalters freilich nicht bekannt, aber das hohe Alterthum gerade dieser Art von Gerichten scheint unzweifelhaft: örtliche Ueberreste heidnischer Opfer⸗ und Gerichts- stätten in Niederdeutschland, Scandinavien und in den celtischen Ländern zeugen, davon. Was dann die späteren Urtunden erwähnen, enthält gewiß uralte Sitte. Wie wir sehen werden, stand der Upstallsboom auf einem alten Hünengrabe, der alte Gerichtsplatz auf der Kuppe des Dingsberges bei Ebstorf hat die Form eines runden Steindenkmais, und der ehemalige Versammlungsort der lüneburgischen Landstände war im soge⸗ nannten Schoten, einem Gehölze bei Hösseringen, gleichfalls bei einem vorchristlichen Steindenkmale.

Schon die Karolinger versuchten, dem Richter und seinen ständigen Schöffen gegen Wind und Wetter bessern Schutz zu verschaffen, als ihn Bäume und Felssteine gewährten, aber es verging noch lange Zeit, ehe das Volk seiner festgewurzelten Sitte entsagte und alle Gerichte und Versammlungen aus dem

Freien mehr und mehr in die Häufer sich verloren.

Apstallsboom und Osnabrücks hohe Linde, wo der Platz mit steinernen Bänken versehen war, sind schon erwähnt. Zur Zeit des Fürstbischofs Barthold (1481 bis 1502) war die Ver— sammlung der hildesheimschen Stände auf einer Anhöhe bei Steuerwald, wo noch jetzt ein steinernes Kreuz steht. Vor der Stiftsfehde war der Ort, wo den hildesheimschen Bischöfen vom Volk und Adel gehuldigt wurde, am Roden, einem weiten, mit kurzem Grase bewachsenen. Berge über der Marienburg, am Wege nach Salzdetfurt. Die letzte Versammlung zur Huldigung des Bischofs Johann V,.) fand dort am 28. August 1504 statt. Sonst versammelten sich die Landstände scit' vielen Jahr⸗ hunderten auf dem Rittersaale neben dem Dome. Der oben⸗ genannte Schoten, das Gehölz bei Hösseringen, wird in dem Landtagsabschiede von l583 als der gewöhnliche Versamm— lungsort der lüneburgischen Stände bezeichnet, bis dahin sind aber die Zusammenkünfte auch anderwärts, namentlich zu Uelzen und zvor den Fichen« bei Beedenbostel, gehalten, bis die we im Jahre 1652 zu diesem Behufe in Celle zwei eigene

Häuser kauffen. Der Stände des Oberwalds (des Göͤttingischen Quartiers) gewohnlicher Zusammenkunfttzort vor e. Ver⸗

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bindung mit dem Hannoverschen war in der Zeit von 1430 J 6. unter der . Linde auf dem Kirchhofe des Klosters Marienstein. Die Stände des Fürstenthums Grubenhagen kamen in alten Zeiten gemeiniglich außerhalb des Fürstenthums auf einem Dorfe und bisweilen in einem einständigen Wirthshause, in den jüngsten Zeiten aber abwechselnd zu Ein⸗ beck und Osterode zusammen und der Persammlungsort der hannoverschen Stände war so lange, als sie mit den Hildes⸗ heimschen einen Landesherrn hatten und zwar bis zum Jahre 1605, das Lahn oder Kreienholz bei Elze. Im Lande Hadeln ferner versammelten sich die Stande nach altem Brauch unter freiem Himmel auf dem sogenannten Warningsacker zwischen Otterndorf und Altenbruch, auf welchem auch die Huldigung des Landesherrn und die Vorstellung des Gräfen oder des ersten landesherrlichen Beamten geschah. Wenn schließlich die Ritterschaft des Herzogthums Bremen in ihren besonderen An— gelegenheiten zusammenkam, so geschah solches gemeiniglich am Steingraben, einem Platze, der jenseits Basdahls nach Hermühlen zu liegt, und zwar zu Pferde unter freiem Hinimel; Später versammelte man sich in dem Schulhause des Dorfes Basdahl.

So finden wir das alte Herkommen: Gerichte, große Ver— jammlungen und allgemeine Landtage an freien Plätzen,

offenen Orten zu halten, fast überall in den einzelnen Gegenden

eres Landes noch heute bestätigt noch jetzt sind die histo—⸗ ö ö. davon erhalten und nicht wenige jener alten Plätze umgiebt die Pietät des Volkes mit einem gewissen ö. allem gilt dies von dem friesischen Upstallsboom, zu welchem im Mittelalter die Friesen aus den sieben Seelanden zwischen der Südersee und Weser ihre Abgeordneten sandten, um über die Wohlfahrt und Sicherheit des Landes zu berathen, um Gesetze zu verfassen oder bereits bestehende zu verbessern und um Streitigkeiten zu schlichten und Recht zu 1hrechen, Der Upstallsboom ist ein kleiner Hügel, der etwa E Meilen südwestlich von Aurich in der Ortschaft Rahe liegt. Auf demselben standen ehemals drei hohe Eichen, unter deren Schatten und Schutz die Abgeordneten, auf Rasenbänken sitzend, ihre Berathungen hielten. Südlich davor erstrecken sich mehrere Aecker, die zur Zeit noch »Wandeläcker« genannt werden; hier sollen die Abgeordneten auf und abgewandelt sein, his sie sich sämmtlich versammelt hatten, Die letzte allgemeine Versamm⸗ lung scheint im Jahre 1327 stattgefunden zu haben über spätere ist wenigstens keine Kunde mehr vorhanden. ; Der Hügel des Upstallsbooms (Wiarda erklärt diesen Namen mit Obergerichtsbaum, Grimm dagegen als den Baum auf dem Hügel) liegt auf einer schwachen Boden⸗ erhebung von etwa 4090 bis 500 Schritt Durchmesser und ist ar. scheinlich ein vorchristlicher, künstlich aufgetragener Grab⸗ hügel. In den Jahren 1815 und 1833 wurden darin in einer Tiefe von etwa fünf Fuß Gefäße gefunden, das eine mit aschen⸗ artigem Sande angefüllt und mit einem Deckel bedeckt. Wie der Hügel zur Zeit der allgemeinen Landtage beschaffen gewesen, darüber sind die Nachrichten unzuverlässig. Einige Geschichts— schreiber bedecken ihn mit einem düsteren Walde, nach anderen ist er nur mit Buschwerk bewachsen, und noch andere schließlich erwähnen nur jene drei Eichen. Nach dem Zeugnisse des Emmius (gest. 1625) hatte von diesen, deren Zweige sich fest in einander . die eine, beinahe abgestorben, bis eit sich erhalten. . ö. kin . . 1827 aufgenommenes Besichtigungsprotokoll giebt von dem Zustande des Platzes nähere Kenntniß, so daß es hier im Auszuge mitgetheilt wird. Der Upstallsboom, heißt es, ist an der Süd, Ost, und Nordseite mit einem kleinen schmalen Graben umgeben, welcher an der West— seite zwar auch vorhanden gewesen, jetzt aber ganz zuge— pflügt worden ist, so daß der Acker sich unmittelbar bis an den Hügel erstreckt. Vor dem Ueherlauf des Viehes ist dieser daber wenig oder gar nicht geschützt. Auf dem Hügel selbst steht an den Seiten einiges Eichengestrüpp und ein paar abgestorbene Stümpfe von Eichbäumen, von den Tannen bäumen aber, womit der Hügel vor nicht sehr langen Jahren besetzt war, ist keine Spur mehr vorhanden. Auch die ehe— malige kreisrunde Rasenbank ist verschwunden. Das an den

ͤ sbooms liegende Land ist alles Acker— vier Seiten des Upstall 9 k

land und im Besitz von Privatpersonen. ! . . so gewesen sein kann, ist klar, weil der Hügel allein zu

lein ist, um die sämmtlichen Stellvertreter eines ganzen Staa— . zu 6 Indessen mag die Art der Benutzung als Ackerland zur Erhaltung des Hügels viel beigetragen haben, da derselbe sonst, wenn das umherliegende Feld beständig durch Vieh beweidet würde, w a j

n Heerden plattgetreten un ; . ; gewe Amt Aurich schlug vor,

gleich gemacht sein würde.

kaufen, als zur Herstellung des muthmaßlich früheren Umfan⸗ ges des Hügels, zum Raum für Wohnung und Garten eines Wächters und zur Anlage eines geraden Weges von der Heer— straße nach dem Upstallsboome erforderlich sei oder doch wenigstens den Hügel, wie er da lag, mit einem Wall zu um⸗ geben und darauf dann den größten von den bei Meerhusen befindlichen beiden Granitblöcken, welche zu einem zerstörten Hünengrabe gehört haben, als Denkstein aufzurichten.

In der ostfriesischen Landrechnungsversammlung des Jahres 1832 stellte der Administrator Besecke aus Upgant den Antrag,

daß die Stände beschließen möchten, den Upstallsboom nicht

allein vor gänzlicher Vernichtung zu bewahren, sondern den selben in solcher Art wieder herzustellen, daß er auch der späten Nachwelt noch anschaulich erhalten hleibe.

Der Antrag wurde von den Ständen angenommen und am 29. Juli 1833 mit der Errichtung des Denksteins unter der Aufsicht und Leitung des Administrators Peterssen der Anfang gemacht. P w

Bei der Ausgrabung des Fundaments zeigte sich die herauskommende Erde vielfach von dünnen Baumwurzeln durchschlungen und trug überall die Spuren stattgehabter Durchwühlung. Nur nach der Südseite hin schien sie unbe- rührt geblieben zu sein und hier fand man auf reichlich 2 Fuß Tiefe ein etwas beschädigtes rundes Gefäß ohne Deckel und danehen liegend ein etwa 3 Fuß langes, von Rost bereits in drei Stücke zerfressenes Schwert. Der Inhalt des Gefäßes er— gab nach sachkundiger Untersuchung sandige Erde, Asche und einige Kinderknochen. An andern Stellen des Hügels wurden außer einigen Urnenscherben noch einzelne Stücke verrosteten

Eisens gefunden. . 3! 3. Tiefe von 43 Fuß wurde der Urboden erreicht.

Mit dem Ausgraben wurde nun innegehalten und zu der Pyramide bee gig em, der Grund gelegt. Als Material wurden für das letztere Kiesel, Cement und Kalk verwendet und das Denkmal zu 20 Fuß Höhe und zu etwa 15 Fuß untere Breite errichtet. Die Anlage wurde mit Bäumen und Ge—

sträuchen, namentlich Eichen, bepflanzt.

Zur Geschichte der Kolonie Nowawes. *)

Nowawes, am Fuße des jetzt von des Königs Majestät be . wohnten Babelsberges gelegen, ist eine Schöpfung König Fried⸗ richs II. Er gründete den Ort im Jahre 1751 und bestimmte den⸗ selben zur Aufnahme böhmischer Weber und Spinner, die um ihres Glaubens willen ihr Vaterland verlassen mußten. Der König wies selbst den Platz an, um so die wüstesten und ödestena der Gegenden, die seine Residenz umgaben, bebauen zu lassen. Er betraute den Oberst von Retzow mit der Ausführung des Be— fehls, der seine Instruktionen meist mündlich erhielt, da sich der König für die neue Ansiedelung persönlich sehr interessirte.

Genaue Nachrichten über die Gründung der Kolonie und die ersten Jahre ihres Bestehens haben nur mühsam aus zer⸗ streuten, schriftlichen Aufzeichnungen gesammelt werden können, da der Oberst von Retzow, der als General im siebenjährigen Kriege gefallen war, sämmtliche Papiere über die Gründung in einem besonderen Registraturwagen in das Feldlager mit- genommen hatte und dieser Wagen in der Schlacht von Hoch—

irch verbrannte. . . ö V setze sich mit der böhmischen Brüdergemeinde in Berlin in Verbindung, welche drei Abgeordnete nach Dresden und Zittau sandte, um böhmische Emigranten anzusiedeln. Um Pfingsten i waren schon 60 Böhmen in Rowawes äuslich eingerichtet. ; . . 3. m Anlage umfaßte 60 Kolonistenhäuser, 38 andere Häuser für verschiedene Handwerker, ein Pfarr⸗ und ein Schul⸗ haus und eine Kirche, welche am 6. Mai 1753 eingeweiht wurde und den Namen »Friedrichskirche« zu Ehren ihres Erbauers ielt. . ö ö Auf dem ältesten Kirchensiegel der Kolonie ist ein reise fertiger Pilgrim mit dem Wanderstabe in der Hand, über dem der preußische Adler schwebt, gravirt, daneben stehen die Worte »Siegel von Nowawes«, mit der böhmischen Umschrift: »Pod twau ochranau, Cyrkwe 9 VYJowewsy« (d. h. Unter Deinem

utz. Kirche von Nowawes). . ö . kr stid er erhielt freie Wohnung je zwei Fami—⸗ lien ein Haus nebst Garten von ca. 3s Morgen und Geld beiträge von 4 50 Thalern. Außerdem erbielten sie freies Brennholz und waren von Abgaben und Militärdienst be⸗

) Nach einem am 24. Januar gr., von dem Lehrer Gerson zu . ö. dem Verein fuͤr die Geschichte Potsdams gehaltenen

außer den sogenannten Wandeläckern noch so viel Land anzu⸗

Vortrage.