nicht umgetaus Nominalbetrages
Eisenbah Wilhelm Auflösun
von Aktien oder Anleihen
Die
Bei der
1478
ben des Erneuerungsfonds: die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft. Behufs Berechnung der Stempel e w n gde 1, kosten wird bemerkt, daß das im S. 7 stipulirte Kaufgeld zu zwei schen Eisenbahn-Unternehmens soll Fünfteln für dag Mobiliar und zu drei Fünfteln für das Immobiliar. Prioritätsgläubiger der Wilhelms⸗ vermögen der Wilhelmsbahn ⸗Gesellschaft gewährt wird.
stipulirten Eigenthumsübergange das Breslau, , 1869. Ratibor, . 1869.
*
ffentlich bekann
Einloͤsun
Eingange dieses
Bahn zu Stande kommt
Die Oberschlesische der erwähnten. Duc v in
bindlichkeiten
e .
6.
Eisenbahn der W
on
ützungskasse der Oberschlesischen Eisen⸗
zi, Die auf das Jahr 185 der Rilhelnn e aß f i nn. de aft, oder aber — sof an die Königliche Dire gegangen sein möchte — von hörung des Gutachtens des V
vom Kigl cen H Wilhelm gbhahn
abgeschlossenen
Betriebs Ueberl bleiben auch ferner bestehen. Sobald
bahn aufgelo pflichtel. Hel
it r diesen Fall im der Stadtgenieinde nen,
9 Pf. ohne Zinsen zu zahlen.
„12. Die in Fol e den Statuten der . lichen Staatsregierung .
nehmigung vor §. 13 i
gelegt we
ie in den B Gesellschaft und d und unter dem assungsvert
andels. Ministerium festgesezzt.
tien ö 4 m 13. M stätigten Ge aftsstatut und dessen Nach⸗
rages den te ei 35 igten d diesem
die bisherige Königli irekti i . 8 igliche Direktion der Wi
gesellschaft tritt in alle rücksichtlich
tbar werden. 2 . * . j * . . ö 9 der
e Oberschlesische Eisenbahngesellschaft Königliche Direktisn der Ober Königliche Direktion
r bis ᷣ Priori⸗ lesischen Eisenbahn. Wilhelmsbahn.
sellschaft bisher kontrahirten Priori e J, . ien. ö
Dieckhoff. Schulze. Förster.
Talon
in. zu der dens nge r Aktie der Wilh msbahn ⸗ Gesellschaft
2 ; = . . Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vom ...
schaft ist berechtigt, den ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten gationen der Wilhelms. Stellen die te Serie der Zinscoupons für die Jahre .. bis . llerhöchsten Privilegium sofern nicht von dem Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Direk- 7) angegebenen Zwecken tion xechtzeitig Widerspruch dagegen erhoben wird.
Breslau, den .. ten 8
Königliche Dire
(Trockener Stempel.)
2 Thlr. 15 Sgr.
vom bahn und an den dur zu erheben. Dieser nicht binnen vi präsentirt wird. Breslau, den ten 18.. . Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trockener Stempel. UUnterschrift in Faksimile.)
Bestätigungs-⸗ Urkunde, betreffend den Uebergang des Betriebes
esp. des Eigenthums der Neiße ⸗Brieger Eisenbahn auf die Ober cht umgetauschten schlesische Eisenbahngesellschaft. erkten Kündigung Vom 28. März is 756. erden möchten, werden Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. ahme der Zahlung jähr. Nachdem die Generalversammlungen der Neiße · Brieger Ei welche nicht innerhalb gesellschaft vom 7. Dezember 1869 und der Gren
rufe zur Einlösun z . n , ä fw d fi ng gesell tra chen ges: sonr ie be nn ghd, den A
Die Cee. ; ten Untern huren ber erst . 8 he Die Kosten dieser Be. E), z er , che 2 cht eingelösten Aktien Lisenbahn ö. gelt zen 6 dessen Ueberschuß sodann der ! ih ir, Jedoch der Rechte Briten, sciüsse bestatigen; En! dnn, ö er gedachten Vertrage, unter Bestätigung . 36 . 6 4 erungen, Unsere landesherrliche Genehmigung hiermit / Die gegenwärtige Urkunde ist nebst i i Sec gen unn , . zu machen. ö Sub er 3 Dienst n, ttundlich unter Unserer Höchsteigen andi . i⸗ Dienst . 3. gedrucktem Königlichen In 3d ofkeigenhain din unterschtist und ber e. Verialtun Gegeben Berlin, den 8!
Wilhelm. Graf von Itz enplitz, Dr. Leonhardt. Camphausen.
.
Vertrag zwischen dem Direktorium der Neiße ⸗Brieger Ei =
gesellschaft und der Königlichen Direktion . h hic senbahn ahn.
E S. 1. Sogleich na l überträgt die 9. . ilhelmsbahn übernommenen Ver ⸗ a,, de , Dividende der welche Beschränkung s f 3 1asnd gen Vertretun 4 . sseimn 8 b tion der Neiße · Brieger ng der . üher B f haf Genehmigung dieses Vertrages ᷣ ö — weglichen ünd unbeweglichen berechnet und nach An. Sbhrnng er g n sellschaft an die Königliche Direktisn ber
drat i g5rathes der Wilhelms bahn / alle in dem durch Allerhöchste Ordre
mmlu dem Dir torium, dem Aus.
dieselbe für d! aus,
berschlesische Eisen bahngesellsch
§. Z des
es Vertrages vom 22. März 185 b
zugesicherte Summe von 7636 Thlr. 6 Sgr. di
sis⸗
st nach Direktion der
1479
Oberschlesischen Eisenbahn vom Tage der Allerhöchsten Bestätigung (Einer Million zweihunderttausend Thaler) unterliegen vom Jahre dieses Vertrages ab die zwischenzeitig von ihr im Auftrage des Staaten 1880 ab der allmählichen Amortisation durch Ausloosung, wozu jähr- für. die Neiße Brieger Eisenbahngesellschaft geführte Verwaltun lich ein halbes Prozent des Nominalbetrages derselben verwendet des unbeweglichen und beweglichen Vermögens der letzteren dann im werden soll. ;
Auftrage des Staates fuͤr die Oberschlefische Eisenbahngesellschaft S. 5. Den bisheri ritätsgläubigern der Neiße Brieger⸗ führen soll. ö . Eisenbahngesellschaft hre Vorzugsrechte auf die Neiße · Brieger
Der in Gemäßheit des vorerwähnten Betriebs. Ueberlassungs⸗˖ Bahn, deren Bet Betriebseinnahmen ungeschmälert vertrages vom 10. August 18659 eingesetzte, in der Generalversammlung vorbehalten. st abgefunden sind, verwaltet die vom 26. Juni 1869 gewählte Verwaltungsrath der Neiße · Brieger Eisen Königliche Di chen Eisenbahn die Nei hahn bleibt in seiner gegenwärtigen Zusammenfetzüng bis zum Ablauf B h bst sonstige des Jahres 1871 bestehen.
Mit dem 1. Januar 1872 scheiden aus demselben durch Aus- loosung vier Mitglieder und ein Stellvertreter aus, fo daß der Ver— waltungsrath von da ab nur noch aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern besteht, welche alle fünf Jahre — das nächste Mal lagen zu den Reser also im Jahre 1874 — von Neuem gewählt werden. verminderung.
Der Verwaltungsrath hat das Interesse der Neiße ⸗Brieger Eisen⸗ bahngesellschaft gegenüber der Oberschlesischen Eisen bahngesellschaft, soweit es sich um Erfüllung dieses Vertrages handelt, mit wahr⸗ unehmen.
Die Sitzungen des Verwaltungsrathes, wie auch die General. Weif st ach Verhä versammlung der Aktionäre der Neiße ⸗Brieger Eisenbahn werden auch d hmen gehörige künftig in Breslau abgehalten. . Art festgesezt werden, wie die ezüglich der . und Betrieb der kosten der Breslau. Posen. Glogauer Bahn im 70 an I2 Litt. 20. August 1855 Allerhöchst bestaͤtigten Ver. Juli 1853 bestimmt ist. Den Gläubigern des Oberschlesischen Eisenbahnunternehmens soll rst, nach völliger Befriedigung der Prioritätsgläubiger der Neiße Brieger Bahn und nach dem im §. 7 stipulirten Eigenthumsüber⸗ schlesischen Eise gange das Vermögen der Neiße · Brieger Bahn haftbar werden. waltungs⸗, Un Als Selbstschuldnerin tritt di⸗ Gberschlesische Eisenbahngesellschaft zu dem s d in die von der Neiße⸗Brieger Eisen bahngesellschaft bisher kontrahirten Verzinsu Prioritäts-Qbligationen nicht ein. bahngesellschaft G6. Die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft ist berechtigt, den erforderlichen B noch unverwendeten Theil der Pxioritäts - Obligationen der Neiße
S. 3. Als Brieger Eisenbahngesenschaft Lett. B. zu den im Ailerhöchsten Frivi-
des im 87 st legium vom 9. Noͤvem ber jg6?) (Geseß . Samml für 1867 8. 1867) angegebenen Zwecken nach Maßgabe des Bedürfnisses zu verwenden. Inhabern §. Die Oberschlesische Eisen bahngesellschaft soll berechtigt und eine er verpflichtet sein, nach dem Ablaufe des Jahres, worin die letzte Aus. i ioritäts.! loofung' oder Kündigung von Prioritäts Obligationen der Neiße. obliggtionen der ; genießende, der Brieger Eisenbahn in Gemäßheit der betreffenden Allerhöchsten Pri- den Aktionären d S. 3 des Vertrages vilegien stattgefunden hat, sämmtliche in Gemäßheit des §. 4 dieses e von fünf Pro— Vertrages nicht umgetauschte Aktien der Neiße Brieger Bahn gegen als in der Rang⸗ Zahlung deren Nominalbetrages nach einer sechs Monate vorhergehen⸗ er Und rinhal o Ven Qn d ig * iM ) M swο20 Sier den wech 28 87 . hig nalbetrages Die bahn mit ihrem gesammten unbeweglichen und beweglichen Ju ehör, e erfolgt ge insbesondere mit ihrem Betriebsmaterial, den Reserve⸗ und Erneue- rungsfonds, überhaupt mit allen dem Unternehmen der Neiße. Brieger Eisenbahn anklebenden Rechten und Verpflichtungen ohne Weiteres Eigenthum der Oberschlefischen Eisen bahngesellschaft und die Auflösung der Neiße⸗Brieger Eisen bahngesellschaft ohne Weiteres herbeigeführt, deren' Liquidation die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft für eigene Rechnung hierdurch übernimmt. Die Neiße ⸗ Brieger Eisenbahngesell⸗ schaft ist nicht berechtigt, in anderer Weise ihre Auflösung zu beschlie- ßen, den Gegenstand ihres Unternehmens zu ändern oder auszudehnen oder Bestandtheile ihres Eigenthums zu veräußern oder zu verpfän den, oder ihr Grundkapital durch Emission von Aktien oder Anleihen u erhöhen. — . Die Nummern der in Gemäßheit des §. 4 nicht eingetauschten Neiße ˖ Brieger Stammaktien, welche in Folge der vorbemerkten Kün⸗ digung zur bestimmten Zahlungszeit nicht eingelöst werden möchten, werden zehn Jahre hintereinander Behufs Empfangnahme der Zah⸗ Neiße · Brieger St lung jährlich öffentlich durch einmalige jährliche Aufnahme in die insliche Prioritä ü durch das Statut der Neiße ˖⸗ Brieger Bahn zu öffentlichen Bekannt , für jede machungen vorgeschriebenen Blätter aufgerufen. Diejenigen Aktien, Brieger Stammaktie. welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Auf⸗
Durch diesen Umtausch, wobei ihr die umzutauschenden Aktien rufe zur Einlösung präsentirt sind, werden durch diese Säumniß ohne nebst den noch nicht fällig gewordenen Dividendenscheinen resp. Zins Weiteres werthlos, welches alsdann unter Angabe der Nummern der coupons auszuhändigen sind, tritt die Oberschlesische Eisenbahngesell⸗ werthlos gewordenen Aktien öffentlich bekannt gemacht wird. Die schaft ohne Weiteres‘ in die Rechte der solchergestalt abgefundenen Kosten dieser Bekanntmachungen werden aus dem auf die nicht ein- Aktionäre der Neiße ⸗Brieger Bahn. Für die beim Umtausch, welcher gelösten Aktien fallenden Kapitalbetrage entnommen, dessen Ueberschuß in Breslau und Berlin stattfinden wird, etwa nicht mit abgelieferten . der Beamten Pensions. und Unterstützungskasse der Oberschle⸗ Dividenden ⸗ resp. Zinsscheine ist deren oben bezeichneter Werthbetrag sischen Eisenbahn zufällt. . . . . vom Aktionär an die QOberschlesische Eisenbahngesellschaft zu vergüten. Bei der Einlösung der Aktien sind die beim Ablaufe jener, im Die von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf diese Weise er—= Eingange dieses Paragraphen stipulirten sechsmonatlichen Kündigungs. worbenen Neiße ⸗Brieger. Aktien werden für immer außer Cours gesetzt. frist noch nicht fälligen Dividendenscheine resp. Zinscoupons mit ab-
Die viereinhalbprozentigen Zinsen der an Stelle der Neiße Brieger zuliefern, widrigenfalls der Geldbetrag derfelben von der Abfindung Attien tretenden Priorttäts Obligationen werden in halbjährlichen in Abzug gebracht wird. Raten gezahlt und zunächst auf die der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ 8. 8. Mit der Uebernahme der Verwaltung und des Betriebes gesellschaft zufließenden Ueberschüsse der Neiße Brieger ⸗ Eisenbahn he. der Neiße ⸗Brieger Eisenbahn (efr. 5. 1) geht, zugleich das gesammte ziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbenen Neiße Beamten. und Dienstpersona! der Neiße⸗Brieger Eisenbahn in den Brieger ⸗ Stammaktien und, soweit diese Beträge zur Deckung der Zinsen Dienst der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Gisenbahnggell. nicht ausreichen sollten, auf den Ertrag der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ schaft über, welche die mit jenem Personal zur Zit, bestehenden Ver⸗ strecken radizirt. Bezüglich des letzteren bleibt jedoch den bereits früher träge zu erfüllen hat. Die für die Beamten der Neiße. Brieger Bahn, für das Unternehmen der Neiße Brieger ⸗Eisenbahn und dasjenige der deren Wittwen und Kinder bestehende Pensions- und Unterstützungs⸗ Oberschlesischen Eisenbahn konzessionirten Prioritäts Obligationen, in kasse, sowie die für Beamte und Arbeiter bestehende Krantenkasse blei⸗˖ gleichen der durch den unterm 28. Mai 1866 Allerhöchst genehmigten ben nach den betreffenden Statuten bestehen, wenn nicht mit Zustim— Vertrag vom 23. März 1866 den Aktionären der Stargard . Posener⸗ mung der beiderseitigen Berechtigten eine Vereinigung der gengunten Eisenbahn gewährleisteten Rente von viereinhalb Prozent ihres Stamm Kassen mit den entsprechen den der Oberschlesischen Bahn zu Stande aktienkapitals, sowie der durch den Vertrag vom 18 resp. 19 d. M. kommt. Die Qberschlesische Eisen bahngesellschaft tritt in alle rücksicht⸗ den Aktionären der Wilhelmsbahn , 16 fen lich der n,, von der Neiße. Brieger Eisenbahn übernom- ; ; ⸗ Prioritätsaktien , Kapitals das menen Verbink i eiten ein. . . , . ; 5. 9. Die auf das Jahr 1869 fallende Dividende der Aktionäre
Die zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages , der Neiße Brieger Bahn wird von der Königlichen Direktion der Ober- Priorität Obligationen in Gesammtbetrage von 1, 000 Thlr.! schlesischen Bahn berechnet und nach Anhörung des Gutachtens des
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