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Kein Werk aber bedarf mehr einer solchen Behandlung, als im Laufe der Jahre wesentliche Umwandlungen erfahren haben der Faust; Eine der belanntesten Schriften über diesen 6 möge. m lic konnte der wn e nn . 9h lei⸗ stand beginnt mit den Worten: »Göthe's Faust ist dunkel.“ tenden Gedanken vor Augen haben, welchen Der achtzigjährige Und zwar ist das Gedicht dunkel sowohl durch die Einkleidung Greis als die gereifte Idee seines Werkes hinterließ. Eben P oder den ästhetischen Körper, welcher allein diesen Gehalt auf⸗ wenig wäre andererseits die Annahme gerechtfertigt, daß der nehmen konnte, als durch den Gehalt selbst, vielleicht den gei. Plan des Gedichts, wie es jetzt vorliegt, erst mit) dem letzten stigsten und tiefsten, den je eine Dichtung haben wird. Strich der vollendeten Ausführung die Reife empfangen habe.
Der Herausgeber nun, welcher in der vorliegenden Textes. Die natürlichste Annahme ist vielmehr, daß der Dichter in einem veranstaltung die Führung übernommen, hat zu seiner Auf. gewissen Zeitpunkt seines Lebens ben Plan überschaut habe, gabe, wie schon eine flüchtige Durchsicht zeigt, eine Belesenheit nach welchem er endgültig das Gedicht geordnet, die vorhan und eine Versenkung in das Gedicht mitgebracht, wie sie nur denen Stücke verknüpft und die aus der nunmehrigen Anlage durch ein langjähriges, keine Seite des Gegenstandes aus den folgenden hinzugedichtet hat. Da wir urkundlich wissen, daß Augen verlierendes Studium erlangt werden können. Die einzelne Scenen des ersten Theiles auch mit der Ausführung sagenhaften und alterthümlichen Elemente, welche in das Ge. in eine sehr frühe Lebenszeit des Dichters zurückreichen, so ent⸗ dicht so vielfach verflochten sind, hat, der Verfasser jämmtlich steht die Frage, ob diesen Scenen eine andere Grundidee des bis in ihre Ursprünge verfolgt und sich mit der ganzen bezüg— Ganzen anzusehen ist, als die vom Dichter später angenom— lichen Literatur vertraut gemacht, seien es die Elemente des men? Es ist das Verdienst von Ch. H. Weiße, in seiner 1837 deutschen Zauberglaubens, oder der Teufelssage, oder der alchy⸗ erschienenen Schrift über den Göthe'schen Faust zuerst auf die— mistischen Theorie, oder entlegene Regionen der griechischen jenigen Stellen hingewiesen zu haben, die in der That einen Mythologie. Nicht minder kennt der Verfasser alles, was auf ursprünglich anderen Plan der Dichtung vermuthen lassen. den Zusammenhang der Faust-Dichtung mit Göthe's Leben sich Von keinem Belang für diese Erkenntniß ist dagegen die früheste bezieht und hinsichtlich der Entstehung des Gedichts gesammelt fragmentarische Gestalt, in welcher der Faust vom Dichter selbst ist. Nicht minder die Geschichte des öffentlichen Urtheils über im Jahre 1790 veröffentlicht wurde. Von den beiden das Gedicht und die lange Reihe der gelehrten Kommentare, Scenen, die für das Vorhandensein eines anderen Planes sowie die Einwirkung des Göthe'schen Faust auf Dichtung, eine urkundliche Bedeutung haben, ist in dieses Frag⸗ Musik und Malerei des deutschen Volkes, wie der anderen ment nur die eine aufgenonimen. Die erste vollständige Aus⸗ Nationen. gabe des ersten Theiles des Faust vom Jahre 1808, die jetzige
Außer dem gegebenen Stoff aller Art, welchen der Ver- Gestalt dieses Theiles enthaltend, ist mühin erst das vollstän⸗ fasser zur Erklärung des Gedichtes fast voliständig herbeiträgt, dige Arkundenbuch für die Entscheidung der Frage nach dem ist aber auch sein eigenes Urtheil nicht gering anzuschlagen. ursprünglichen Plan. Das Fragment von 79) sollte nach der Der Herausgeber sellte und wollte allerdings mehr den vor. Absicht des Dichters offen baͤr nicht blos äußerlich, sondern handenen Stoff der Erklärung zusammentragen, als eine selbst⸗! auch innerlich nur Fragment sein, d. h. es sollte den Gesammt. ständige Entwickelung der Gedanken des Gedichts geben. Den- plan der Dichtung nicht erkennen und selbst nicht einmal ahnen noch heansprucht ngimentlich, was er zur poetischen Beurthei, lassen. Sehr nahe liegend ist die Vermuthung, daß Göthe, lung des zweiten Theils der Faust-Dichtung beibringt, nicht als er dieses Fragment veröffentlichte, den späteren Plan kurz nur Originalität, sondern auch eine bleibende Bedeutung. Die vorher gefunden, den ersten Plan soeben verworfen hatte. Die Stellung der Ansichten des Herausgebers in der Geschichte der Vollendung des Gedichts nach den neuen Plan war aber so Faust-Kommentare ist folgende. Wenn das Gedicht anfangs weit aussehend, daß der Dichter, um die schon längst gespannte theils Staunen, theil Befremden und Widerspruch hervor- öffentliche Erwartung nicht allzulange unbefriedigt zu lassen, gerufen hatte, so folgte bald eine Periode, wo es für einen Theil der vollendeten Scenen veröffentlichte, doch nur das unhestreitbre Gefciß der höchsten und vollkommenen solche, in welchen weder der frühere, noch der neue Plan sich Wahrheit angesehen wurde, bei welchem demnach die entscheidend abspiegelten. sogenannte Auslegung darin bestand, das hineinzudeuten, G. v. Löper geht auf die Frage nach der Wandlung der was dem Ausleger als die höchste Wahrheit erschien. Auf Motive des Gedichts nicht erörternd ein, theils wohl um der diese Epoche der ünkritischen Verehrung ist eine dritte gefolgt, äußeren Schranken willen, die ihm der Zweck seiner Einleitung wo die Ausleger in einer Weise, die nur allzu sehr an eine auflegte, theils aber wohl auch aus einem für seine Stellung bekannte Aeußerung aus Göthe's »Wahrheit und Dichtung« zu dem Gedicht bezeichnenden Grunde. Die in Frage kom⸗ erinnert, den Dichter meistern, wie er eigentlich hätte dichten menden Scenen nämlich, wie sehr sie auch die Vermuthung be— allen. sézit G, von Löbers, Ausführungen scheint uns eine günstigen, einem anderchn Plane dir Dichtung Ju entstammen, vierte Epoche zu beginnen, deren Urtheil von dem Nachweis als dem jetzt ihr zu Grunde liegenden, sind doch mit dem gegen⸗ ausgeht, daß das Gedicht nicht nur in den Einzelheiten die un⸗ wärtigen Zusammenhang keineswegs unverträglich. Wäre dies mittelbare Gewalt der ächtesten Poesie bekundet, sondern daß nicht fo, so würde ihre endgültige Aufnahme einen Fehler be— es auch als Ganzes mit dem klaren und überlegenen Verstand deuten. angelegt und durchgeführt ist, welcher die Komposition überall genden Standpunkt ein, daß das Gedicht in der jetzigen Gestalt vor dem künstlerischen Sinn rechtfertigt. Gleichzeitig aber faßt nicht eine bunt zusammen gewürfelte Reihe von Scenen bar— diese neue Ansicht das Gedicht nicht mehr als den Inbegriff stellt, die unter sehr verschiedenen Voraussetzungen entstanden einer, nach jedesmgligem Belieben ausgesuchten Weisheit auf, sind, er erklärt vielmehr das Gedicht, wie? es ist⸗ für ein wohl⸗ sondern als den Niederschlag eines individuell und zeitlich geordnetes Ganze. Er wird mehr und mehr Zustimmung auch bedingten Bildungsprozesses von großartiger Originalität. darin finden, daß die hier in Frage kommenden Scenen nicht Der poetische Werth des zweiten Theiles der Faust-Dichtung ist nur durch eine keineswegs übermäßig gezwungene Deutung sich durch v. Löper fast zum ersten Male annähernd gewürdigt in den vorliegenden Zusammenhang einfügen lassen, sondern werden. Dieser Theil war bis jetzt ausschließlich zum Gegenstand daß sie auch fur sich Allein einen anderen Zusammenhang zu entweder von überkünstlichen Deutungen oder von harten ihrem Entstehungsgrund nicht nothwendig erfordern. Verwerfungen gemacht worden. Es scheint damit zu gehen, wie mit dem Feldstein im orientalischen Märchen, der sich in der rechten Hand in einen Diamanten verwandelt und von da ab mehr und mehr in überwältigender Pracht leuchtet.
Eine vollständige Betrachtung des Faust-Gedichtes würde sich nach folgenden Gesichtspunkten gliedern:; I) Beleuchtung aller der sagenhaften Elemente, welche dem Gedicht zu Grunde liegen, 2) die Entstehung des Gedichts aus Göthe's geistigem Entwickelungsgang, 37) die Wirkung auf das unnüttelbare Urtheil der Mit und Nachwelt; der befruchtende Einfluß auf die Anschauung von den höchsten geistigen Problemen, auf Poesie, Musik und Malerei bei allen modernen Kulturnationen. Für die Einsicht in den innern Gehalt des Gedichts ist der zweite Gesichtspunkt am meisten entscheidend und fruchtbar. Aus der inneren Entstehungsgeschichte des Faust wollen wir im Nachfolgenden einen einzelnen Punkt hervorheben, der von
besonderem Interesse ist.
Bedenkt man, daß die Entstehung des Faust sich so zu sagen durch Götheis ganzes Leben hinzieht, daß das Gedicht mit den frühesten Jünglingssahren des Dichters beginnt und kurz vor seinem Tode den Abschluß findet, so legt schon dieser äußer⸗
liche Umstand den Gedanken nahe, daß der Plan der Dichtung
Vierteljahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Dritter Jahrgang. Erstes Heft: . Februar, März 1870. Berlin. Druck und Verlag der König— lichen Geheimen Hber⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Die Vierteliahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »Besonderen Beilagen« des Staats ⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten w für den Preis von 77 Sgr. viertel jd̃hrlich u beziehen,
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
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Königlich Preußiseher
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Auslandes nehmen gestellun an,
für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. Z.
G. v. Löper nimnit nun den sehr wohl zu rechtferti⸗
Berlin, Dienstag den 19. April Abends
1870.
Das Bureau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nach dem Zietenplatz Nr. T, 2 Treppen
hoch verlegt worden.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Obersten z D. von Natzmer, bisherigen Brigadier der 2. Gendarmerie-Brigade, dem Läandrath, Landesältesten und auptmann a. D. Grafen von Monts auf Jeroltschütz im reise Creutzburg und dem ersten Pfarrer Schulz zu Mül⸗ heim a./ Ruhr den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Oberlehrer, Professor Dr. Dr yander am Pädagogium zu Halle a /S, dem Oberlehrer und Subrektor Dr. Rinne am Stifts Gymnasium zu Zeitz, dem Polizei Lieutenant, Premier-Lieutenant 4. D. Hoppe I. zu Berlin und dem Kreis—⸗ gerichts⸗-Sekretär Kanzlei⸗Rath Plate zu Neuwied den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Oberst-Lieutenant z. D. Aster, bisher in der 19. Gendarmerie-Brigade, den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse; dem Professor und Inspektor adjunctus Dr. Daniel am Pädagogium zu Halle a. S. den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer Marquard zu Händorf, Amts Hoha, dem Schulzen Jaehne zu Schmalzerode im Kreise Sangerhausen und dem Polizeidiener Wöhlers zu Warendorf das Allge— meine Ehrenzeichen; ferner „„ Dem Freiherrn Otto von Tettau die Kammerjunker— Würde zu verleihen;
Den bisherigen Regierungs-Vize⸗Präsidenten Karl Adolph August Ernst von Ernsthausen in Königsberg zum Regierungs⸗Präsidenten in Trier,
Den bisherigen Ober⸗-Regierungs-Rath Anton Pius Gustar Wilhelm von Wegnern in Liegnitz zum Regie— rungs⸗Vize⸗Präsidenten in Posen;
Den bisherigen Ober⸗Regierungs-Rath Karl Hermann Konopacki in Aachen zum Regierungs-Vize-Präsidenten in Königsberg;
Den seitherigen Medizinal⸗Inspektor, Professor Dr. Bocken—⸗ dahl in Kiel zum Regierungs- und Medizinal-Rath; und
Den Prorektor Dr. Lindner am Gymnasium in Hirsch— berg zum Gymnasial-Direktor zu ernennen; so wie
Dem Qber⸗Amtmann Carl August Karbe zu Blanken— burg den Titel und Charakter als Königlicher Amts⸗Rath beizulegen; und
Den Bürgermeister Orlovius zu Marienwerder, in Folge der von der StadtverordnetenVersammlung zu Brieg getroffe— nen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Brieg für die gesetz⸗ liche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Norddeuntscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes an Stelle des verstorbenen Bundes-Konsuls Philipp Herzfelder in Aux Cayes den Kaufmann Friedrich Herrmann daselbst zum Konsul des Norbdeutschen Bundes zu ernennen geruht.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes den Kaufmann Louis Frommann zu Greytown (Nicaragua) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
Das 10. Stück des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 461 den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Froßherzogthum Baden wegen wechselseitiger Gewäͤh⸗— rung der Rechtshülfe. Vom 14. Januar 1870, unter
Nr. 462 die Ertheilung des Exequatur als Kaiserlich fran⸗ zösischer Konsul zu Danzig, Namens des Norddeutschen Bun⸗ des, an den bisherigen Kaiferlich französischen Konsul zu Boston, Bellaigue de Bughas; und unter
Nr. 463 die Ertheilung des Exequatur als General⸗Konsul der Republik Nicaragua, Ramens des Norddeutschen Bundes, an den Kaufmann Eduard Levy zu Hamburg.
Berlin, den 198 April 1870.
Zeitung s⸗-Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Bau-Inspektor Schumann zu Schleusin— gen ist in gleicher Eigenschaft nach Erfurt und der Königliche Kreis · BSaumeister Wer tens zu Weißen see in die in eine Kreis⸗—=
Baumeisterstelle umgewandelte bisherige Bau⸗Inspektorstelle zu
Schleusingen versetzt, sowie der bisherige Ingenieur Karl Dittmar zu Schlüchtern zum Königlichen Kreis Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeisterstelle zu Weißensee (Reg.-Bez. Erfurt) verliehen worden.
Der Baumeister von Ludwiger zu Coblenz ist zum
Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die tech— nische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst definitiv verliehen worden. Der Königliche Bau⸗Inspektor Pe ters zu Landsberg a. W. ist zum Königlichen Ober⸗Bau⸗Inspektor ernannt und als solcher e, 'n glichen Regierungs⸗-Kollegium zu Oppeln überwiesen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Allerhöchster Erlaß vom 22. Dezember 1869 und allge⸗ meine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 2. April 1870, betreffend die Anweisung der Stellvertretungskosten für beurlaubte Justiz⸗Subaltern und Unterbeamte. a. Allerhöchster Erlaß.
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 21. d. M. will Ich hiermit allgemein genehmigen, daß die einzelnen Verwaltungs⸗ Chefs die Befugniß zur Anweifung der der Staatskasse erwachsenden Stellvertretungskosten für beurlaubte Provinzial und Lokalbeamte auf die betreffenden Etatsfonds, soweit sie dies entsprechend finden, unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen auf die Pro— vinzialbehörden übertragen.
Berlin, den 22. Dezember 1869.
Wilhelm. v. Roon. Graf v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. An das Staats-⸗Ministerium. b. Verfügung des Justiz⸗Ministers.
Auf Grund des vorstehenden Allerhöchsten Erlasses wird Folgen des bestimmt:
In Bezug auf die Befugniß der Präsidenten der Appellations— gerichte und des Stadtgerichts zu Berlin, sowie des General⸗Proku⸗ rators zu Cöln und des Kron-⸗Oberanwalts zu Celle zur Ertheilung von Urlaub an Subaltern- und Unterbeamte macht es fortan keinen Unterschied, ob durch die Beurlaubung der Staatskasse Stellvertre— tungskosten erwachsen oder nicht. Soweit die genannten Dienstvor— gesetzten nach den bestehenden Bestimmungen im letzteren Falle selbst— ständig Urlaub ertheilen dürfen, sind sie hierzu auch in dem ersteren ermächtigt. Die Anweisung der unvermeidlichen Stellvertretungs- kosten auf die betreffenden Etatsfonds erfolgt ohne Berichterstattung an den Justiz-Minister. In den Bezirken der Appellationsgerichte zu
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