1870 / 95 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Formulare zu diesen Zeichenscheinen werden von den vor—

gedachten Stellen unentgeldlich verabfolgt. Bei der Anmeldung sind

zugleich auf die beanspruchten neuen Aktlen 40 Prozent des Nominal betrages, also 40 Thaler pro Aktie einzuzahlen.

Soweit als möglich werden die einzelnen Stellen die abgestem— pelten Aktien mit dem Duplikate des Zeichenscheins sofort bei der Anmeldung zurückgeben und den Interinisquittungsbogen aushän- digen; sofern dies nicht ausführbar sst, wird über die Einzahlung, so⸗ wie über die Einlieferung der Aktien auf einem Exemplare des Zeichen⸗ scheines quittirt und dieser dem Präsentanten zurückgegeben. Gegen Rückgabe dieses Zeichenscheines erhält alsdann der Präsentant in mög⸗ lichst kurzer Frist bei derjenigen Stelle, welche dle Anmeldung und Einzahlung entgegengenonimen, den Interimsquittungsbogen und die alten Aktien unter Wiederbeifügung des Duplikats des Zeich enscheins ausgehändigt.

H. Die weiteren 60 Prozent oder 60 Thaler pro Aktie sind bei einer der vorgedachten Stellen in folgenden Terminen unter Vor— legung des Interimsquittungsbogens zu zahlen und zwar am 1. Juli d. J. mit 26 Prozent oder 20 Thlrn. pro Aktie, am 1. Oktober d. 3. gleichfalls mit 20 Prozent oder 29 Thlrn. pro Aktie, am 2. Januar 1871 mit 20 Prozent oder 20 Thalern pro Aktie, abzüglich 1 Thlr. 29 Sgr. 2 ö.. ; den früheren Einzahlungen, also noch 18 Thlr. Sgr. Pf.

5) Den Aktionären ist auch gestattet, in den einzelnen Terminen statt der Theilzahlungen Vollzahlungen unter Abzug des Zinsgenusses von, fünf Prozent pro anno zu leisten; in diesem Falle würden pro Aktie zu zahlen sein:

im ersten Termine vom 20. April bis 19. Mai er. 96 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf.,

im zweiten Termine am 1. Juli er. als Restzahlung 57 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf., 36 im rn Termine am 1. Oktober er. als Restzahlung 37 Thlr. 23 Sgr. .

Die neuen Aktien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1871 und ff. und Talons werden bei den in den ersten drei Terminen ge⸗ leisteten Vollzahlungen möglichst schleunig und bei der Vollzahlung im letzten Termine am 2. Januar 1871 thunlichst Zug um Zug aus⸗ gehändigt; bei Volleinzahlungen im 2, 3. und 4. Termine find gegen Ausreichung der Aktien die Interims-Quittungsbogen zurückzugeben.

6) Diejenigen Aktionäre, welche die in Abfatz 3 gedachte Prä- klusipfrist vom 20. d. Mts. bis einschließlich den 19. Mai d. Is. für die Geltendmachung ihres Anrechts und die Anzahlung von 16 Pro⸗ zent nicht innehalten, verlieren ihr Anrecht.

7). Aktionäre, welche die weiteren Zahlungen im zweiten oder den folgenden Terminen nicht leisten, haben eine Konventionalstrafe

von 10 Thalern pro Aktie, von welcher die Zahlung rückständig ge. blieben ist, zum Vortheil der Gesellschaft verwirkt. Außerdem steht der letzteren frei, wenn innerhalb zweier ferneren Monate nach den festgestellten Terminen nach einer erneuerten öffentlichen Aufforderun die Zahlung nicht erfolgt, entweder den Restbetrag der Aktien neh der Konventionalstrafe gerichtlich einzutreiben oder aber hierauf zu verzichten. In letzterem Falle ist die Königliche Eisenbahn Direktion befugt, die durch die geleistete Anzahlung erworbenen Ansprüche auf den Empfang der Aktien für erloschen und die geleistete Anzahlung zu Gunsten der Gesellschaft für verwirkt zu erklären. Eine folche Erklaͤ.

machung.

genommenen neuen Aktien, sowie diejenigen neuen Aktien, auf welche nach Vorstehendem der Anspruch für hinfällig erklärt ist, werden von uns im Interesse der Gesellschaft bestmöglichst begeben. Elberfeld, den 11. April 1870. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

llirung der Dokumente en. .

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(iicago ( Sollhweslern kisenhahn Toglige Gold.

hligalionen.

Wir sind beauftragt die Del J. Nai 6. fälligen soupons obiger Bonds zu dem jedesmaligen Börsen-

course der Coupons der Vereinigten Staaten Anleihe einzulösén. geordnetes Nummern- Verzeichniss beizufügen ist, können deren an unserer Kasse erhoben werden.

Gegen Ablieferung der GGupons, denen ein arithmetisch Beträge in den Vormittagsstunden

Heiü; & Hinkuss,

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Die Stelle eines Dünenbau ⸗Aufsehers für die Dünenbauten von der pommerschen Grenze bis gegen Danziger Heisternest auf der Halbinsel Hela, mit welcher ein Gehalt von 250 Thlrn. und eine Reisekosten⸗Vergütigung von 40 Thlrn. jährlich verbunden ist, soll anderweit besetzt werden. Civil versorgungs berech. tigte Personen, welche gesund und rüstig und im Schreiben und Rech hen gewandt sind, auch die erworbenen Fenntnisse in Bezug auf die Elemente des Dünenbaues, auf Sandgras«. Pflanzungen und Holz— kulturen in den befestigten Dünen durch beglaubigte Atteste nach—= weisen können resp. bereit sind, sich einer Prüfung zu unterziehen, werden aufgefordert, ihre selbst geschriebenen Meldungen bis zum 23. Mai a. cr. dem Unterzeichneten einzureichen.

Neufahrwasser „am 19. April 1870. Der Königliche Hafen bau-Inspektor. Fr. Schwabe.

1338 Bekanntmachung.

Unter Zurückziehung der Bekanntmachung vom 24. Februar d. J. wegen Bestellung gines städtischen Wegebau. Auffehers, dient hierdurch zur Nachricht, daß bei der hiesigen Stadt ein Wegerbärter, welcher, wenn irgend thunlich, gleichzeitig die Geschäfte eines Planteurs, sowie die Beaufsichtigung der öffentlichen Brunnen, zu übernehmen hat, bestellt werden soll. Zu diesem Zwecke werden geeignete Bewerber, insbesondere versorgungsberechtigte ilitär Invaliden, zur Einreichung ihrer Meldungsgesuche mit den erforderlichen Zeugnissen innerhalb 3 Monaten unter dem Bemerken hierdurch aufgefordert, daß mit der in Rede stehenden Stelle ein Gehalt von bis zu 100 Thalern jährlich verbunden ist, sowie daß der fragliche Posten vorerst interimistisch be⸗ setzt werden soll und hierauf bezügliche Gesuche schon innerhalb 14 Tagen dahier einzureichen sind.

Rotenburg a. F. lin Hessen,, am 14. April 1870.

Der Bürgermeister.

Französische-Strasse 20a. Bekanntmachung.

(1339 . Jom l. Mai or, ab wird für die Wilhelnisbahn ein neuer ab—

geänderter Fahrplan eingeführt werden.

Druckexemplare des neuen Fahrplans sind zum Preise von 1 Sgr. bei unsern Stations kassen kaͤuflich zu haben.

Ratibor, den 21. April 1870.

Königliche Direktion der Wilhelmsbahn. gez. Ob erbeck.

1220 Einladung zu der am 12. Mai d. J. an stehenden 22. General-⸗Ver⸗ sammlung der vereinigten Hamburg Magdeburger Dampfschiffahrts⸗ Compagnie.

Die Herren Stamm⸗ und Prxioritäts Aktionäre der vereinigten Hamburg ⸗Ma deburger Dampfschiffahrts. Compagnie hierselbst werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen General · Versanimlung

auf den 12. Maj d. J., Nachmittags 3 Ühr, im Administrations. Hause, Kaufhof *) Nr. 3, hierselbst eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung werden fein:

1) Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt Verwaltung . berichts, nebst Bericht des Verwaltungsraths darüber. 2) . . 4 Mitgliedern und 1 Ersatzmann zum Verwal—⸗ ngsrath.

Die Eintrittskarten zur Versammlung können in den letzten drei Tagen vorher, also vom 9. Mai 0. ab, nebst Stimmzettel uͤnd dem Haupt ˖ Verwaltungsbericht auf dem Comtoir der Gesellschaft, Kauf— 6 2. 3 gegen statutenmäßige Legitimation in Empfang genommen

Magdeburg, den 16. April 1870.

Der Vorsitzende des Verwaltungsraths, Geheimer Justizrath Dr. Silberschlag.

) und nicht Bauhof, wie in Nr. 90 d. Bl. gedruckt steht.

rung erfolgt nach Beschluß der Direktion durch öffentliche Bekaunt.

Die von den Inhabern der alten Stammaktien nicht in Anspruch

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Berliner Handels ⸗Gesellschaft.

Die Mitglieder der Berliner Handels - Gesellschaft werden hierdurch zu der am

Mittwoch, den 25. Mai dieses Jahres, Nachmittags 6 Uhr, in der neuen Boöͤrse, Belle⸗Etage im Courszimmer (Eingang von der Neuen Friedrichsstraße) statt— findenden

Generalver sammlung

eingeladen, in welcher nach §. 23 des Statuts

I) der Bericht des Verwaltungsrathes und der Geschaͤfts⸗Inhaber;

2) die Vorlage der Bilanz pro 1869

die Ersatzwahl fuͤr die gemaͤß 58. 30 und 31 des Statuts ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsraths

erfolgen werden. ; Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach S5. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft berechtigt, welche mindestens 20 Antheilscheine derselben besitzen. Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilsscheine unter Beifügung einer Spezifikation ge— mäß der allegirten Bestimmung des Statuts, in den Tagen

vom 16.—21. Mai er. incl,

bei der Kasse der Gesellschaft, Französischestraße 42, zu dehoniren und

dagegen Bescheinigungen in Empfang zu nehmen, welche als Einlaß— karten zu der Versammlung dienen.

Abwesende können sich nach §§. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der Generalversammlung an— wesenden stillen Gesellschafter vertreten lafsen.

Berlin, den 22. April 1870.

Berliner Handels - Gesellschaft. ge Gelpcke sech. Wlm. Conrad.

Friedr. Gelpcke jun.

1336 lichen Essener Maschinenbau ⸗Aktien Gesellschaft zu Essen a. d. Ruhr. . Gemäß f 8 unserer Statuten beehren wir uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Mittwoch, den 8 Juni or. Vormittags 11 Uhr, im Hotel Schmidt in Essen, stattfindenden

ordentlichen Generalversammlung ergebenst einzuladen. Die Tagesordnung umfaßt: 1 Geschäftsbericht pro 1869, 2) Bericht der Revisionskommission, . 3) Beschlußfassung über die Höhe der Dividende, 4) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrathes, 5) Wahl der Revisionskommission pro 1870. Essen, 21. April 1870. Der Verwaltungsrath.

13371 Rheinisch-Westfälischer Lloyd. Transport ⸗Versicherungs ˖Aktien⸗Gesellschaft in M. Gladbach.

Die dritte ordentliche Generalversammlung findet am Montag,

den 16. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr

im Hotel Herfs hierselbst ö statt, wozu wir unsere Herren Aktionäre in Gemäßheit §. 40 des Statuts ergebenst einladen. .

Die Eintrittskarten zur Theilnahme an der Generalversammlung können innerhalb der beiden letzten Tage vor derselben auf unserm Bureau, Crefelderstraße Nr. 107, in Enipfang genommen werden.

Tagesordnung: . 1) Geschäftsbericht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr. Y) Bilanz u. Rechnungsabschuß. . M. Gladbach, den 21. April 1870.

Der Vorstand. Die Direktion.

*

Il334 Rheinische Eisenbahn. Einladung

zur Generalversammlung der Aktionäre.

In Gemäßheit der S5. 33 und 34 der Statuten, werden die Aktionäre der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zur diesjährigen regel.

mäßigen Generalversammlung eingeladen auf

Döenstag, den 31. Mai er., Vormittags 11 Uhr, in den Sitzungssaal des Direktionsgebäudes zu Cöln, altes Ufer Nr. 2, um:

I) den Bericht über die Resultate der Rechnungsablage, über die vom Administrationsrathe ertheilte Rechnungsdecharge und über die Lage der Geschäfte der Gesellschaft entgegen zu nehmen, ferner über die Erträge des Unternehmens, sowie bezüglich der r, . für den Erneuerungs. und Reservefond Verfügung u treffen; .

2) ö den Schritten Kenntniß zu nehmen, welche zur Ausführung der bereits früher beschlossenen Erweiterungen des Unternehmens geschehen sind; sämmtliche noch nicht erledigten Beschlüsse früherer Generalversammlungen und die der Direktion in der vorigen Generalversammlung gegebenen Ermächtigungen zu bestätigen, insbesondere . die Direktion zu ermächtigen.

a) zum Bau einer festen Brücke über den Rhein bei Rhein— hausen und zur Weiterführung der Osterrath · Essen Watten · scheider Bahn, zunächst nach Dortmund und Hoerde, sowie zu den mit der Königlichen Staatsregierung bezüglich der gedachten Bauten zu treffenden Vereinbarungen; zum Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Crefeld resp. Osterrath und von Neuß nach Gladbach, Rheydt und Viersen;

„zur Fortsetzung der rechtsrheinischen Bahnstrecke Oberlahnstein« Beuel Troisdorf, auf dem rechten Rheinufer nach Mülheim a. d. Ruhr, resp. nach Speldorf bei Mülheim a. d. Ruhr, mit Abzweigungen nach Deutz und Düsseldorf;

d) zum Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Cöln durch das Dhünnthal bis Hückeswagen und von dort durch das Wupperthal nach Riitershausen, Barmen und Elberfeld, mit einer festen Brücke oder einer Traͤjectanstalt über den Rhein bei Cöln resp. Mülheim, sowie zur Fortfühung dieser Bahn nach Hagen und Dortmund resp. Hoerde und nach Steele resp. Witten; ö. .

é) zur Fortsetzung der Oberhausen-Heisen ⸗Langenbrahmer-⸗Zweig bahn bis Steele; J . .

f) zur Thätigung eines Abkommens mit der Königlichen Staats regierung wegen eventueller Uebernahme des Baues und Betriebes einer Zweigbahn von Euskirchen nach Cöln, anstatt der im Vertrage über die Call⸗Trierer Bahn am 10. April 1866 vorgesehenen Bahn von Euskirchen nach Brühl oder Sechtem ; . .

g) zur Herstellung, käuflichen Erwerbung und Betriebsübernahme von Anschlußfbahnen von den voraufgeführten Zweigbahnen an die bergbaulichen und industriellen Anlagen;

die Direktion ferner zu ermächtigen, die für die neuen Bauten resp. Erweiterungen des Unternehmens erforderlichen Geneh— migungen bei der Königlichen Staateregierung nachzusuchen, mit derselben die Konzessionsbedingungen und die sich als noth= wendig oder zweckmäßig ergebenden Modifikationen und Er— gänzungen der Gesellschaftsstatuten zu vereinbaren und für die Besellschaft verbindlich, festzustellen, sowie das zur Ausführung der verschiedenen Erweiterungen erforderliche Kapital durch Aus- gabe von Aktien oder Obligationen zu beschaffen; auch fortan, wie bisher, zu Bauzwecken vorübergehend die aus dem Betriebe eingehenden Mittel vorschußweise zu verwenden und Darlehen mit oder ohne Verpfändung von Effekten, aufzunehmen;

der Direktion die Ermächtigung zu ertheilen zur Erweiterung

der Bahnhofsanlagen und zur Ergänzung der Betriebsmittel der

Gesellschaft für die im Betriebe befindlichen Bahnen und zur

Beschaffung der dazu erforderlichen Fonds bis zur Höhe von

zwei Millionen Thalern durch Ausgabe von Aktien oder Obli⸗ ationen;

Kei e, u fassen über eine Abänderung des §. 7 der Statuten

durch Ausdehnung der darin enthaltenen Befugniß auf indirekte

Bahnverbindungen und anderweitige Transport- resp. Verkehrs-

anstalten;

k— für den Administrationsrath vorzunehmen.

Nach den §§. 30 und 31 der Statuten nehmen nur die— jenigen Aktionäre Theil an der Generalversammlung, welche den Besitz ihrer Attien wenigstens 14 Tage vor dem Datum dieser öffentlichen Einberufung in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen und welche innerhalb der, der General- versammlung vorhergehenden letzten drei Tage sich entweder selbst oder durch Bevollmaͤchtigte legitimiren, daß ibr Attienbesitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellschaft ein

ieren ß il 1870 n, den 21. April 1870.

) Die Direktion

der Rheinischen Eisenbahngesellschaft.

Beka nntmach ung. Hannoversche

Staats- Eisenbahn. Mit dem 1. Mai cr.

tritt die folgende Fahrplanänderung auf der Bremen

*. Geeste⸗Bahn in Kraft. Zug Nr. 56. Lokalzeit.

i Bremen: Abf. 6.360 Abds, Oslebshausen:; Ank. 630,

; = Abf. 6.40, Burg-Lesum: Link. 6 a7, Abf. 6.52, Ritter

Ank. 6.59, Abf. 7, Osterbolz-Scharmbeck. Ank. 7.8, Abf. 709,

Oldenbüttel; Ank. 7.18, Abf. 718, Stubben: Ank. 72a, Abf. T. 35,

Losestedt: Ank. Tas, Abf. 7.49, Geestemünde: Anf. T9 Abds.

Zug Rr. 63. Lokalzeit. Geestemünde: Abf. 8, 20 Abds., Losestedt:

AÄnk. 8.209, Abf. S31, Stubben: Ank. 8Sa7, Abf. 8.4, Osterholz.

Scharmbeck: Ank. 9.13, Abf. 9. 16, Burg⸗Lesum: Ank. 9.27, Abf. 9 32,

Oslebsbausen: Ank. 9.37, Abf 938, Bremen: Ank. 9g as Abf. 10 Abds.

Anschluß nach Grohn-Vegesack an Zug Nr. 63. Burg-

Lesum: Abf. Qs Abds, St. Magnus: Ank. 9.40, Abf. Aan, Grohn— Vegesack: Ank. 947 Abds. Hannover, den 13. April 1870.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.