1870 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zu Kapitän -Lieuts,. Mantius, Wolff, See-Kadetten, zu Unter Lieuts. zur See befördert. Hassenstein, Kapitän zur See, von der Stellung als Commdr. der Werft Div. entbunden. Mac -⸗Lean, Korvetten ⸗Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Brigg -Musquito«, z Commdr. der Werft Div. ernannt. Weickh—⸗ mann, Korvetten-Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando als Abth. Führer bei der Stamm Div. der Flotte der Ostsee, zum Kommandanten S. M. Brigg »Musquito« ernannt. Pirner, Ka— pitän ⸗Lieut, von seinem Kommando als Comp. Führer bei der Werft— Div. entbunden.

Aufforderung an die Versender, von der undekla⸗ rirten Verpackung von Geld in Briefe ze. Abstand zu nehmen.

Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung des deklarirten Werth— betrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Ver⸗ fahrens der Post⸗Anweisung dar.

Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nach Entfernungsstufen und resp. nach dem Ge— wichte zu berechnenden Fahrpost⸗Porto, eine Assekuranzgebühr für den deklarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sen— dungen, welche nach Orten des Norddeutschen Posibezirks, so wie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind:

unter und bis über 50 bis . 50 Thlr. 100 Thlr.

für Entfernungen bis 15 Meilen * Sgr. für Entfernungen über 15 bis

50 Meilen gr.

für größere Entfernungen 2 Sgr. ;

Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. Dasselbe ist gegenwärtig innerhalb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirts, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig.

Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anweisung nach Orten, welche im Norddeutschen Post— i, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind,

eträgt:

bis 25 Thlr. überhaupt .

über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt

Beim Gebrauche einer Post-Anweisung wird das zeit⸗ raubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post⸗Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können.

Um so mehr darf die Postbehörde an die Ver— sender die erneuete Aufforderung richten, sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werthsangabe oder von dem Verfahren der Post⸗Anweisung Gebrauch zu machen.

Berlin, den 22. April 1870.

Der Ober⸗Post Direktor. Sachße.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Schwarzenberg in Sachsen und Carlsbad, sowie zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eil⸗ posten unterhalten, welche zu den nachstehend angegebenen Ter— minen eingerichtet und nach Maßgabe des fahrplanmäßigen 6 der betreffenden Eisenbahnzüge wie folgt abgefertigt werden.

A. Zwischen Schwarzenberg in Sachsen und

Carlsbad.

I. Vom 21. April er. an: von Schwarzenberg um 11 Uhr Vorm. nach Ankunft des um 7as Uhr früh von Werdau ab—⸗ gehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 1030 Uhr Abds. über Leipzig, von Magdeburg um 6z0Uhr Abds, von Leipzig um 440 Uhr früh, von Carlsbad um 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug um 330 Uhr früh von Schwarzenberg nach Werdau, (Ankunft in Leipzig um 8io Uhr früh, in Magde burg um 345 Uhr Nachm., in Berlin um 1 Uhr Nachm. ).

II. Vom 16. Mai cr. an: von Schwarzenberg um 127 Uhr Nachts nach Ankunft des um 8560 Uhr Abends von Werdau abgehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 1 Uhr Nachm, von Magdeburg um um 115 Nachm., von Leipzig um 620 Uhr Abds), von Carlsbad um 9 Uhr Vorm. zum An⸗

Ei u go um 140 Uhr früh, in Berlin um 735 Uh rüh). B. Zwischen Annaberg in Sachsen und Carls bad.

(über Oberwiesenthal) um 12 Uhr Mittags nach An kun des um 83s Uhr früh von Chemnitz abgebenden Zuges, (M. gang von Berlin um 7213 Uhr Abds. über Riesa und Chemni von Dresden um 6 Uhr früh über Flöba); von Ca ls ba (über Qberwiesenthal) um 715 Uhr Abends, zum An schluj an den Zug um 4 Uhr früh von Ännaberg nach Ehemnj ö (Ankunft in Dresden um 835 Uhr früh, in Berlin un 35 Uhr Nachm.). Il. Vom 16. Mai er. ab: von Annaberg-Bahn! hof (über Weipert) um 1230 Uhr Nachts, nach Ankunft deg um 920 Uhr Abends von Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgam von Berlin um 12 Uhr Mittags über Riesa und Chemnis von Dresden um 61s Uhr Abends über Flöha), von Carls bad (über Weipert) um 61s Uhr früh zum Anschluß an den Zug um 225 Uhr Nachm. von Annaberg nach Chemnitz (Ankunft in Dresden um 723 Uhr Abends). Außerdem werden in Schwarzenberg Nachmittag gegen 3 Uhr, nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags vo) Werdau abgebenden Zuges, von Magdeburg um 525 Uhr früh, von Leipzig um 9i0 Uhr Vorm. Separat - Eil— wagen nach Carlsbad abgefertigt, sofern zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vier Plätze mehr gelöst werden. Die Beförderung der Posten erfolgt zwischen Schwarzen

und Carlsbad in circa 8 Stunden.

An Personengeld sind für jede Person von Schwarzen berg nach Carlsbad 2 Thlr. 12 Gr. 8 Pf, von Annaberg nach Carlsbad (über Oberwiesenthal)h 2 Thlr. 17 Gr. 6 Pf., von Annaberg nach Carlsbad (über Weipert) 3 Thlr. 8 Gr. zu ent richten; Freigepäck 30 Pfund. .

Das Fortkommen der Reisenden mit den vorerwähnten Posten ist sowohl in Annaberg, als in Schwarzenberg durch unbeschränkte Beichaisenstellung gesichert.

Leipzig, den 25. April 1870.

Der Ober-Post⸗-Direktor. Letz.

Sicht amtliches. Berlin, 27. April. Se. Majestät der

Preußen. König nahmen heute Vormittag die Vorträge der Hof

marschälle und dann die Meldung Sr. Durchlaucht dez

Herzogs von Ratibor und des Rittmeisters von Schweiß vom zweiten Leib-Husaren-Regiment entgegen. Um 11 Uh empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen, und nahmen später den Vortrag des Eivilkabinets entgegen. Gegen 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, Wirk lichen Geheimen Rath von Pommer-Esche, und gegen 7 Uh eine Deputation süddeutscher Fabrikbesitzer und Industriellen. Beide Königliche Majestaten ertbellten vorgestern der auf der Rückreise in Begleitung der Herren Brown und! Dechamps, hier eingetroffenen chinesischen Gesandtschaft eine Audienz. Ihre Majestät die Königin, Allerböchstwelche durch Unpäßlichkeit einige Tage an das Haus gefesselt war, empfing gestern Abend Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Hessen und bei Rhein bei Seiner Ankunft im Königlichen Schlosse, und heute dessen Besuch. Za Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs findet heute im Königlichen Palais ein größeres Diner stalt. ö

In der heutigen 4) Sitzung des Bundesraths des Deutschen Zollvereins führte der Staats Mininer Delbrück in Vertretung des abwesenden Grafen von Bismarck, Schönhausen den Vorsitz. Es wurden Ausschußb richte erstattet über I) den Gesetzentwurf wegen Besteuerung des Stärkesyrups und Stärkezuckers, die Vorlage des Präsidiums, betreffend die Erhöhung der Preußischen Bauschsumme um das Gehalt für einen dritten Provinzial-Steuersekretär in Glückstadt, 3 den Handels ꝛc. Vertrag mit der Regierung der hawanschen Inseln. Verschiedene an den Bundesrath gerichtete Eingaben wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. .

Der Bundesrath des Deutschen Zollvereins trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen. ö

Die heutige 6.) Plenar-Sitzung des Deutschen Zoll Parlaments wurde vom Präsidenten Dr. Simson' um 114 Uhr eröffnet. . Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen

Zoll vereins waren anwesend: der Präsident des Bundes kanzler.

schluß an den Zug um 513 Uhr Nachm. von Schwarzenberg nach Werdau, (Ankunft in Leipzig um 930 Uhr Abends, in

Amts, Staats⸗-Minister Delbrück, der Staats- und Finanz. Minister Camphausen, der Ministerial-Direktor, Wirkliche Ge⸗

l. Vom 1. Mai Cr. ab: von Anna berg-⸗Bahnhoöj

berg und Carlsbad in circa 77 Stunden, zwischen Annaber

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heime Legations⸗Rath von Philipsborn, der außerordentliche

Sesandte und bevollmächtigte Minisster Frhr. Pergler von

Perglas, der Königlich sächsische Gesandte Frör. von Könneritz, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legatiens - Rath Frhr. von Spitzemberg, der außer— ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Frhr. von Türckheim, der Wirkliche Geheime Rath und Staats ⸗Minister Frhr. von Krosigk, der außerordentliche Gesandte und bevoll- mächtigte Minister, Staats Minister von Bülow, der Staats— Minisler von Bertrab, der Staats -Minister von Harbou, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger, der Stagtsrath von Weher, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der Königliche Geheime Regierungs- Rath Schmalz, ber Ober-Steuer-Rath Göring, der Geheime Finanz ⸗Rath Wahl, der Ministerial⸗Rath Berr, der Ober-Zoll-Direktor Oldenburg, der Ober-Finanz-Rath Riecke, der Ministerial-Rath Eisenlohr, der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer und der Finanz -⸗Rath Dr. Heerwart.

Präsident Dr. Simson machte die Mittheilung, daß der Abgeordnete für den 8. badischen Wahlbezirk, Lindau, sein Mandat niedergelegt hat.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor— berathung im Plenum übler den Gesetzentwurf wegen Ab— änderung der Verordnung, die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend.

Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Abgg. Som— bart und Dennig (Pforzheim), so wie der Staats Minister Delbrück betheiligten, wurde der Entwurf unverändert an— genommen.

Es folgte die Schlußberathung über den Freundschafts, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll- und Handelsvereins einerseits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits.

Der Referent Abg. Dr. Schleiden befürwortete die An—

nahme des folgenden, von ihm gestellten Antrags:

Das Zollparlament wolle beschließen: J Dem am 28. August 1869 abgeschlossenen Freundschaftss, Handels. und Schiffahrts vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörigen Mitgliedern des Deutschen Zoll und Handelsvereins einer⸗— seits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits, sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zusatzprotokoll vom 26. November v. J. seine Genehmigung zu ertheilen; II. gleichzeitig die Er— klärung abzugeben: 1) daß durch den letzten Absatz des Artikels II. des Vertrages das Recht der beiderseitigen Schiffe, ihre mit- gebrachte Ladung theilweise in mehreren Häfen des anderen Gebiets zu löschen, nicht beeinträchtigt werden solle; 2) daß der Schlußsatz des Artikel XIII. des Vertrags, wonach die beidersei-⸗ tigen Schiffe, Schiffemannschaften, Waaren und anderen Güter und Effekten weder zum Zwecke einer militärischen Unternehmung, noch irgend welchen sonstigen öffentlichen Dienstes, welcher Art dieser auch sei, ohne entsprechende Entschädigung in Besitz genommen oder angehalten werden dürfen, dahin zu verstehen sei, daß es zur Benutzung oder Anhaltung von Schiffen, Schiffsmannschaften u. s. w. der freiwilligen Zustimmung der Eigenthümer, oder der Rheder, oder der Schiffsführer, oder der Agenten derselben bedürfe; 3) daß durch den zweiten Absatz des Arti⸗ kels XIV. des Vertrags die allgemeinen Landesgesetze, wonach Fremde ländliche und städtiscke Grundstücke, sowie Berawerke eigenthümlich erwerben, behalten und durch Kontrakt oder Testament übertragen können, nicht aufgehoben oder abgeändert werden sollen, und den Wunsch auszusprechen, daß die für die Veräußerung von an Fremde vererbten Grundstücken bewilligte Frist von einem Jahre auf drei Jahre verlängert werden möge; 4) zu erklären, daß unter den am Schluss. der Nr. 1 und reso. der Nr. 4 des zweiten Absatzes des Ar— tikels XV. des Vertrages als Kriegskontrebande aufgeführten »ande— ren« und resp. vübrigen« Gegenständen, welche zum Kriegsgebrauch dienen können und respektive geeignet sind, lediglich „andere auf den Gebrauch von Waffen sich beziehende Gegenstände« und respektive »Waffen, Instrumente und Geräthschaften für den Kriegsgebrauch zu Wasser und zu Landen, nicht aber sonstige für den Kriegsgebrauch geeignete Gegenstände zu versteben seien; III. das Präsidium des Deutschen Zoll und Handels vereins zu ersuchen, eine den vorstehenden Resolutjionen entsprechende Deklaration der Artikel Il, XIII., XIV. und XV. des Vertrages vor oder bei dem Austausche der Ratifikatio—⸗ nen doisselben in geeigneter Form vertragsmäfig festzustellen.

Der Antrag des Korreferenten Abg. Meier (Bremen) lautete:

Das Zollparlament wolle beschließen: J. dem am 28. August 1869 abgeschlossenen Freundschafts⸗, Handels und Schiffahrts vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörigen Mitgliedern des Deuischen Zoll⸗ und Handelsvereins einerseits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits, sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zasatzprotekoll vom 2. Novbr. seine Genehmigung zu erthe len; Il dem Brasidium des Deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins ki empfehlen, bei der Ratifikation dabin zu wirken: 1) daß durch den letzten Absaß des Artikel II des Vertrages das gesetzmäßige Recht der beider seitigen Schiffe, ihre mitgebrachte Ladung in zwei oder mehreren Häfen des anderen Gebietes zu löschen, nicht aufgehoben werde; 2) daß der Schlußsaz des Artikel XIII. des Vertrages, wonach die beiderseitigen

Schiffe, Sciffsmannschatten, Waaren und andere Güter und Effek—

ten weder zum Zwecke einer militärischen Unternehmung, noch irgend

welchen sonstigen öffentlichen Dienstes, welcher Art dieser auch sei, ohne entsprechende Entschädigung in Besitz genommen oder angehalten werden dürfen, dahin zu verstehen sei, daß es zur Benutzung oder An⸗ haltung von Schiffen, Schiffsmannschaften der freiwilligen Zustimmung der Eigenthümer oder der Rheder, oder der Schiffsführer, oder der Agen ten derselben bedürfe; 3) daß durch den zweiten Absatz des Art. XIV. des Vertrags die allgemeinen Landesgesetze, wonach Fremde ländliche und städtische Grundstücke, sowie Bergwerke eigenthünmlich erwerben, be— halten und durch Kontrakt oder Testament übertragen können, nicht aufgehoben oder abgeändert werden sollen und den Wunsch auszu— sprechen, daß die für die Veräußerung von an Fremde vererbten , Ddr, , bewilligte Frist von einem Jahre auf 3 Jahre verlän— gert werde.

Hierzu lag vor der Antrag des Abg. von Bernuth und

Genossen:

Das Zollparlament wolle beschließen: dem Präsidium des Deut- schen Zoll, und Handelsvereins zu empfehlen, bei der Ratifikalion des Vertrages dahin zu wirken: daß die Bestimmung im letzten Satze des Artikels XI. des Vert ages, wonach die dort bezeichnete Reklamation innerhalb eines Jahres von der Zeit der Wegnabme der Schiffe oder Waaren an gerechnet angebracht werden muß, dahin zu verstehen sei, daß das Jahr erst mit dem Zeitpunkt, wo der Betheiligte oder dessen Bevollmächtigter, oder Agent von der Wegnahme Kenntniß erlangte, zu laufen beginnt.

Der Abg. Meier (Bremen) empfahl die Ablehnung der Anträge des Referenten und die Annahme des eigenen Antrags.

Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Delbrück, erklärte sich gegen die Annahme der Anträge des Referenten und befürwortete die Annahme des Vertrages.

Der Abg. Augspurg sprach sich für die Annahme des Ver⸗ trages aus, hielt jedoch einige Aenderungen für wünschenswerth.

Der Abg. von Bernuth befürwortete sein Amendement, welches vom Staats-⸗Minister Delbrück bekämpft wurde.

Der Abg. von Bernuth zog darauf seinen Antrag zurück.

Der Vertrag wurde hiernächst mit sehr großer Majorität genehmigt; die Anträge des Referenten wurden abgelehnt, da—⸗ gegen die Anträge des Korreferenten angenommen.

Schluß der Sitzung 2 Uhr 16 Minuten.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.

Die chinesische Gesandtschaft, welche am 22. d. M. von St. Petersburg hier eingetroffen war, ist am 25. d. Abends nach Brüssel weitergereist.

Laut eingegangener telegraphischer Nachricht vom 26. hjs. ist S. M. Dampf⸗Kanonenboot »Delphin« von Syra in Corfu angekommen.

Die Provinzial- und Kommunal-Landtage werden, insoweit ein Bedürfniß zu ihrer Berufung vorliegt, theils noch im Frühjahre, theils im Herbst versammelt werden. Der Kommunal-⸗Landtag für den Regierungsbezirk Wi es⸗ baden und der Provinzial Landtag für Preußen werden wahrscheinlich unmittelbar nach Beendigung der gegenwärtigen parlamentarischen Sessionen zur Erledigung dringender Geschäfte einberufen werden.

Der Spezial⸗Kommissarius, Regierungs-⸗Rath Stöckel ist von Stettin nach Greifswald versetzt worden.

Kiel, 26. April. (Kieler Zeitung.“ S. M. Wachtschiff »Gefion« soll laut eingegangener Ordre des Königlichen Marine ⸗Ministeriums außer Dienst gestellt werden.

Braunschweig. Blankenburg, 24. April. Der Herzog ist heute Nachmittag hier angelangt und wird, wie es heißt, einige Tage hier verweilen.

Sachsen. Dresden, 26. April. Der König, der Herzog von Sachsen⸗Meiningen, der Kronprinz und die Kron— prinzessin, sowie der Prinz Georg begaben sich heute Vormittag II Uhr mittelst Extrazuges zur Besichtigung der Albrechtsbur nach Meißen und kehrten um 3 Uhr von dort wieder zurück. Die Ahreise des Herzogs wird morgen Mittag (zunächst nach Prag) erfolgen, worauf die Königlichen Majestäten Sich um 2 Uhr nach Jahnishausen begeben werden. .

Anhalt. Dessau, 24. April. Die Gesetzsammlung für Anhalt veröffentlicht ein Gesetz über Aufhebung und Verände— rung von Familienstiftungen und deutschrechtlichen Familien Fideikommissen. Die Aufhebung kann durch einheiligen Fami— lien beschluß geschehen, zu dessen Abfassung alle derzeit lebende Mitglieder der Familie, welche nach der Stiftungsurkunde zur Succession in das Fideikommiß berechtigt sind, zugezogen wer⸗ den müssen.

Baden. Karlsruhe, 25. April. Das Gefetzes und Verordnungsblatt enthält: Bekanntmachung und Verordnung des Handels. Ministeriums: die Errichtung einer badischen Noten⸗ bank betreffend. Die im Landrechtsatz entbaltenen Beschrän⸗ kungen des vertragsmäßigen Zinsfußes finden auf die Zins—⸗ gedinge der Bank keine Anwendung. Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswär—

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