1708
sen vom gedachten Tage ab, bei der hiesigen Kreis. Kommunallasse oder Herren L. Oehlm ann et Comp. in Königsberg gegen Qult= tung und Rückgabe der Obligationen nebst Talons in Empfang ge⸗ nommen werden können. Vom 1. Juli er a b findet eine weitere Verzinsung nicht statt. Soweit die Bestaͤnde der Kasse es gestatten, 33 die Einlösung der Obligationen auch schon vor dem l. Juli e. erfolgen,
ec werden die Zinsen dann nur bis zum Einlösungs- tage bezahlt.
Zu den ausgeloosten Obligationen wird die III. Serie der Ta— Nr. 4. 60. 106. 242. 369 lons und Coupons nicht mehr ausgegeben. Die Zinsen werden viel- * II. üm is si on. mehr bei der Einlösung berechnet und gezahlt werden. 1 Stück Litt. A. à 300 Thlr.
Die Ausgabe der Talons und Eoubons der III. Serie für die Nr. 24. noch nicht ausgeloosten Kreisobligationen wird mit Monat April er. 4 Stück Litt. B. à 100 Thlr. 5 und es werden daher die , . der Obligationen aufge— Nr. 56. 131. 223. 342. ordert, zum Ende des Monats; d rz er. die Talons zur II. Serie 4 Stück Litt. G. à 56 Thlr. an die Kreis ⸗Kommunalkasse hier einzusenden, da nur gegen Rückgabe Nr. 7. 20. 22. 63. derselben die Ausantwortung der neuen Talons und oupons er- 5 Stück Litt. D. à 25 Thlr. Nr. 89. 90. 127. 302. 3135.
folgen kann. Die bereits früher ausgeloosten Obligationen: Indem wir die vorstehend bezeichneten Kreisobligationen u . . . 3 28. 30. 31. Fitt. G. Nr. 37. 130. 156; . ö ö n. die Inhaber ben gr. in n L. Nr. 25. ͤ ert, den Nennwerth gegen Zurüͤcklieferung der Kreisöobii ationen i sind noch nicht eingelöst worden, weshalb zu deren Einlösung noch ˖ cours fähigem fle nde 24. den dazu gon en . ö mals aufgefordert wird. zwar zu den Obligationen J. Emiffion Gere J Nr. 10 und Talons, Schlochau, den 6. Januar 1870. k und zu den Obligationen J. Emission Serie I. Rr. - I0 und Talons
Der Vorsitzende der Kreis ˖ Chausseebau ⸗Kommission und Landrath. sowie gegen Quittung,
vom 1. Juli 1870 ab, mit Ausschluß der Sonn- und e
bei der Kreis ⸗Kommunalkasse hierselbst, ; desttagt baar in Empfang zu nehmen.
„Vom J. Juli 1870 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Kreisobligationen nicht statt, und der Werth der etwa nicht zurückgegebenen Coupons Serie J Nr. 10, resp. Serie J. Nr. 410, wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Kreisobligationen in Abu n z den gte 33 gh
ugleich werden die Inhaber der nicht mehr verzinsli Waldenburger Kreisobligationen J. Emission h .
Litt. G. Nr. 172, . 6 D. 961 ö und 89, esche in der vorjährigen Verloosung gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapikalien 3 . ö den 13. Dezember 1869. tändische Kreis. Schulden · Kommission.
(570 Be tann tm ach ung.
. ; 925. . Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai
J . ; . . . 1855 (Gesetz Sammlung für 1855 Seite 481) und 2. September 1857
; ; ⸗ . Gesetz. Sammlung für 1857 Seite 831 gefertigten, auf den In— 2331. 2601. 2615. 2616. 2660. haber lautenden Obligat ner gCreises zum Gesamint.
betrage von resp. 56 000 Thlr. d Schuld verschreibungen k Littr. G. à 500 Thlr.:
Nr. 2. 10. 16. IH. à 109 Thlr.: IJ. 74. 75. 18. 1265. 197. 131. Ig.
A IL. Em ission. 2 Stück Litt. A. à 300 Thlr. n int Nr. 8. 27. 6 Stück Litt. B. à 100 Thlr. Ur. 67. 100. 137. 191. 347. 349. 7 Stück Litt. C. à 56 Thlr.
Ar, 57. 63. 133. 193. 356. 349. 361. 6 Stück Litt. D. 3 25 Thir
O0 Thlr. 99. 335. 345. 408. 410. 458. 772. S809. S20. 1004.
500 Thlr. über 200 Thlr.
193. iz 146 16. 1978. 256. 100. 431. S092. 989. 1627 105. I534.
12. 56. 6 Hö. 525. 581
1975. 1111. 1227. 1516 1352 1548. 1670. 1724. i864. i875 AW52. 2063. 2156.
; . 2952. 2975. 2981, 3659. 30665.
Provinzial ⸗Obliga⸗
er derselben werden
ͤ der Obligationen in zial⸗Institutenkasse hierselbst,
zu Breslau öder bei dem Bankhause Berlin vom 1. Juli 1876 ab, bei Letz
31. Dezember 1870 in Empfang zu Von den bereits
̃ früher verloosten Provinzial ⸗Obligationen sind die Nummern
Littr. A. Nr. 555, Littr. B. Nr. 213. 338. 963, Littr. C. Nr. 616. 571. 979. 1223. 1328. 2506. 2934, . mit dem 1. Juli 1869 aufgehört hat, bis jetzt nicht geliefert. Posen, den 6. Dezember 1869. Der Ober -⸗Präsident der Provinz Posen.
141. 151. 162. ausgeloost worden. Diese ausgeloosten Schuld verschreibungen sind mit den dazu gehörigen Zinschupons am 1. Juli d. J. Behufs Auszahlung der Kapitalien und der bis dahin fälligen Zinsen an die Kreis⸗Kom⸗ muna l⸗-Kasse hierselbst zurückzugeben.
Die im Jahre 15868 gausgelooste Schuldverschreibung Littr. D. à 50 Thlr. Nr. 72 ist bis jetzt nicht eingelöst und wird der Inhaber derselben wiederholt aufgefordert, deren Einlösung zu bewirken. ,, den 18. Februar 1870. ie kreisständische Kommifsion für den Chausseebau im Wanzlebener Kreise. Der Vorsitzende. Königliche Landratb.
itzt Rechte-Oder-0Ufer— Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf unsere Befanntn
J. und in Gemäßheit de ü
alle diejenigen Attienzeichn
noch im Rückstande verblieben sind, wiede
nebst 5 pCt. Verzugs insen und einer
bei unserer Hauptkaffe hierselbst,
Wochen zu leisten.
Breslau, den 27. April 1870.
Direktion der Rechte - Oder ⸗ Ufer ⸗Eisen bahn · Gesellschaft.
(hicago E Southwesfern kisenhahp Toallge Coll. Ihligatsohen.
ien nennen ee hen. L. Mai c. fälligen (onpons
course der Coupons der Vereinigten Staaten Anleihe einzulössn.
Gegen Ablieferung der Coupons, denen ein arithmetiseh geordnetes Numm ichni izufü i 5 . 1 J ? ern- Verzeichniss beizufügen ist könne Beträge in den Vormittagsstunden kan under? Kasse erhoben werden. 8 Eòonnen deren
185 = 3 4 Heig & Hifnkeuss. Französische-Strasse 20 a.
Hier folgt die besondere Beilage
(4279 Aufkündigun
von ausgeloosten Obligationen . und II. Emiffi on v.
des Kreises Waldenburg.
Bei der am h age in Gemäßheit der Bestimmung
Allerhöchsten Privile 5. März 1866 und 9. N stattgefundenen
der
[1455
obiger Bonds zu dem jedesmaligen Börsen-
Besondere Beilage des Koöͤniglich Preußischen Staats-Anzeigers. „k 17 vom 30. April 1870.
Inhalts. Terzett. Die Preuß Gerig erer fn, f. nn und fend hf Caf Betrieb im preußischen Staate. (II.) —
Die Entwürfe zur Restauration der Berliner Gerichtslaube.
— Das Augustg⸗Hospital des Frauen. Cayareth. Vereins. — Der land⸗ Die Schloßkirche zu Quedlinburg. — Karl Wilhelm Gropius. —
Die Preußische Gerichtsverfassung 1870. *)
An der Spitze der gesammten Justizverwaltung in Preußen
steht der Just iz-⸗Minister, unter dessen Leitung und alleini— stehenñỹ noch Voluntaͤrger rh le
ger Verantwortlichkeit ein Unter ⸗Staatssekretär und 15 vor—
tragende Räthe die Geschäfte des Justiz-Ministeriums be— en Gerichts barke t!
ss ist in den einzelnen Kreisen verschieden. Die Gerichtsverfassung in den Provinzen Preußen, i 3 ch
Brandenburg, , J, estfalen beruht auf der Verordnung vom 2. Januar 9 Dieselbe Ver ⸗
arbeiten.
49 und dem Gesetze vom 26. April 1851. D . en gilt auch . den zur Rheinprovinz gehörigen Kreisen Rees, Essen und Duisburg, sowie in dem auf dem rechten Rheinufer gelegenen Theil des Regierungsbezirks Coblenz (Ost⸗ rhein), den Hohenzollernschen Landen und der vormals bayerischen Enklave Kaulsdorf im Kreise Erfurt,. ö
Die Justizverwaltung wird hier überall in drei. Instanzen ausgeübt in erster durch kollegialische Stadt- oder Kreisgerichte — in Verbindung mit Gerichts- Deputationen und Kom— missionen, in zweite⸗ d in letzter durch das Qber-Tribunal zu Berlin. .
3. . J Instanz sind entweder Stadt- gerichte, deren nur 5, in Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig und Magdeburg (in den beiden letzten Städten als, Fladt. und Kreisgericht) bestehen, oder Kreisgerichte, deren 237 vorhan⸗ den sind. Diese werden aus einem Virektor und 5, ausnahms⸗ weise 4 richterlichen Mitgliedern gebildet. Mit ihnen sind fast überall, im Ganzen 485 Gerichtskom missionen verbunden, welche an einzelnen Orten des Bezirks den Parteien den Zu⸗ tritt zum Richter erleichtern und die einfachen und schleunigen, sowie diejenigen Rechtsangelegenheiten erledigen, bei welchen meistentheils eine perfönliche Verhandlung mit den Gerichtsein. gesessenen stattfindet. Der Bezirk der Kreisgerichte umfaßt 49. bis 70,000 Einwohner, derjenige der Gerichtskommissionen . schnittlich 7500. In einzelnen Departements bestehen auch Ge⸗ richts deputationen, als besondere Abtheilungen der Kreis. gerichte, welche, zum Unterschiede von den Gerichtstom— missionen, kollegialisch formirt sind. Sie theilen sich in beständige, deren 53, und in periodische Deputationen, deren 21 vorhanden sind. Die letzten treten von Zeit zu Zeit an bestimmten Orten zusammen. Außerdem werden noch an 321 Orten zeitweise ö ö deputirte Gerichtstags-Kommissionen abgeh . ; Orr , g nn, beträgt bei den Stadtgerichten 5 Prä—- sidenten, 7 Direktoren, 188 Stadtgerichts-Räthe und 64 Stadt- richter, zusammen 264, bei den Kreisgerichten 237 Direltoren und 2281 Kreisgerichts-Räthe und Kreisrichter, zusammen 2518.
Die Geschäftseinrichtung ist bei allen Stadt. und Kreis — gerichten, mit Ausnahme des Stadtgerichts zu Berlin, im Wesentlichen dieselbe. Das Gericht zerfällt in ? Hauptabthei⸗ lungen, von denen die erste die streitige Gerichtsbarkeit in Civil⸗ und Strafsachen, mit Einschluß der Kredit- und Sub— hastationssachen, die zweite alle übrigen Gegenstände der Justiz⸗ verwaltung bearbeitet. Beide Abtheilungen zerfallen wieder in Deputationen. Für wichtigere Angelegenheiten werden beide Ab. theilungen zu einem Plenum vereinigt. Bagatell- und einzelne an dere Sachen werden durch Kommissarien behandelt und entschieden.
Von den Strafsachen werden die Uebertretungen durch Einzelrichter, die Vergehen in der Regel vor einer aus 3 Mit— gliedern gebildeten Abtheilung, Verbrechen vor den Schwur⸗ gerichten abgeurtheilt, deren 79 bestehen. e
Die Zuständigkeit der Stadt⸗ und Kreisgericht ist sowohl in Civil als in er e ge unbeschränkt. Rur gewisse Per— sonen (Mitglieder der Königlichen Familie, die mediatisirten deutschen Reichsfürsten und Grafen, die Gesandten auswärtiger Mächte) und Sachen (Cebns., Familien⸗Fideikommiß⸗, Familien ˖ stiftungs und andere Stiftungssachen, welche durch die Stif. tungsurkunde ausdrücklich einein Appellationsgericht übertragen sind, Untersuchungen in Staats verbrechen) sind von der Gerichts ; barkeit der Stadt. und Kreisgerichte ausgenommen. Die De—
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) Nach dem „Jahrbuch der Preußischen Gerichtsverfassung, redi ; girt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, neunter Jahrgang, Berlin 1850, Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
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putationen und Kommissionen haben eine beschränktere Kom— petenz.
Im Departement des Justizsenats zu Ehrenbreitstein be— (Schöppengerichte, Feldgerichte, von Handlungen der freiwilli—
Schultheißereien) zur Aufnahme ꝛ Ihre Zusammensetzung und Kompetenz
Als Gerichte zweiter Inst anz fungiren 21 Appella⸗ tionsgerichte, deren Bezirke im Allgemeinen mit denen der Pro. vinzialregierungen übereinstimmen. Sie bilden die Instanz
für alle Appellations,, Rekurs⸗ und Beschwerdesachen, sind die
Disziplinargerichte für ihre Mitglieder und für sämmtliche
richterliche und nichtrichterliche Justizbeamten ihres Departe—
ments und führen die Aufsicht über die Gerichte ihres Bezirks.
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schieden.
Außerdem gehören die erwähnten Familienfideikommißsachen und die Rechtsangelegenheiten der niediatisirten deutschen Reichsfürsten und Grafen zu ihrer Kompetenz. Jedes Appella— tionsgericht (mit Ausnahme der zu Greifswald und Ehren— breitstein) zerfällt in einen Eivil. und einen Kriminalsenat, welche wieder in besondere Abtheilungen oder Deputationen ge⸗ theilt sind. Wichtigere Angelegenheiten werden im Plenum ent⸗ Die Appellatioisgerichte zählen 31 Präsidenten, 6 Direktoren und 291 Räthe, zusammen 331 Mitglieder.
Der oberste Gerichtshof, das Ober ⸗ Tribunal, besteht aus 5 Civilsenaten leinschließlich des rheinischen Senats), einem in zwei Abtheilungen zerfallenden Senat für Strafsachen und einem Disziplinarsenat. Fur wichtigere Fälle werden sämmt⸗ liche Senate zu einem Plenum vereinigt. Das Ober⸗Tribunal ist mit einem Ersten Präsidenten, 5 Vize⸗Präsidenten und 51
Räthen besetzt.
Die Beamten der Staatsanwaltschaft bilden unter sich ein abgeschlossenes Ganze; sie stehen sämmtlich unter Lei— tung und Aufsicht des Justiz⸗Ministers. Bei jedem Appellations⸗ gericht ist ein Ober⸗Staatsanwalt angestellt, welcher an der Spitze der gesammten Staatsanwaltschaft des Bezirks steht. Bei jedem Schwurgericht und den größeren Kreisgerichten fun— girt ein Staatsanwalt, welchem die den übrigen Kreisgerichten beigeordneten Staatsanwaltsgehülfen, sowie die Polizeianwalte untergeben sind. Bei dem Ober-Tribunal ist ein General— Stagtsanwalt angestellt. Die Zahl der Ober-Staatsanwalte beträgt 215 die der Staatsanwälte 140, der Staatsanwalts zh ien 32, zusammen 194. ö
Mit dem Amte eines Rechtsanwalts ist in der Regel das Notariat verbunden; nur in Städten von mehr als 0009 Einwohnern erscheint das letzte als besonderes Amt. Bei, dem Qber-Tribunal sind 19, bei den übrigen Gerichten 1362 Rechtsanwalte und Rotare angestellt.
Die Gerichtsverfassung in den Provinzen Schleswig Holstein und Hessen⸗Nassau (mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Frankfurt a. MM stimmt mit derjenigen der oben erwähnten Landestheile im Wesentlichen überein. Die wichtigste Abweichung der ersteren liegt darin, daß die nicht streitige Ge⸗ richtsbarkeit, mit wenigen Ausnahmen, lediglich den einzeln stehenden Richtern, den Amtsgerichten, überwiesen sind, so daß die kollegiglischen Kreisgerichte hauptsächlich nur als recht- sprechende Behörden fungiren, und zwar abweichend von den andern Provinzen, theils als Gerichte erster, theils als Gerichte zweiter Instanz. Die Strafvollstreckung und die Begnadigungs. sachen gehören zum Ressort der Staatsanwaltschaft. ö
Die Gerichtsbarkeit erster Instanz wird durch 197 Amtsgerichte (im Departement des Appellationsgerichts zu Kiel 86, Cassel J3, Wiesbaden 33), die mit einem oder mehre— ren Amtsrichtern als Einzelrxichtern (zusammen 276) besetzt sind und einen Bezirk von 6 — 8090 Einwohnern umfassen, ausgeübt. Bei Entscheidung der Strafsachen hat der Amtsrichter in der Regel 2 Schöffen zuzuziehen. Bei der nicht streitigen Gerichts. barkeit wirken in den früher nassauischen Landestheilen die Feld- gerichte und Bürgermeister, in einigen ehemals hessischen Bezirken die Ortsgerichte mit. Die Kreisgerichte um⸗ fassen Bezirke von 150 — 200900 Einwohnern. Sie bilden gleichzeitig die Rekursinstanz für die Erkenntnisse der Amts. gerichte. Ihre Zahl beträgt 14 (im Dep. Kiel 5, Cassel 6, Wiesbaden 3 mit 14 Direktoren und 92 Richtern. Jedes Kreisgericht besteht aus zwei Abtheilungen, von denen die erste